Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
29.06.17, 15:02
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 74/2017 3. Ergänzung
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 28.06.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
04.07.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen
zusätzlichen Mitarbeiter
Erläuterung des Nachtragsauftrages zur Leerung von Papierkörben im Bereich von
städtischen Grünanlagen durch eine Fremdpflegefirma
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 27.06.2017 wurde die Verwaltung
gebeten, für die Ratssitzung am 04.07.2017 ergänzend Stellung im Hinblick auf die ergangene Nachtragsbeauftragung einer Grünflächenpflegefirma zur Leerung von Papierkörben in öffentlichen
Grünanlagen, an Spiel- und Sportplätzen sowie am Jüdischen Friedhof in Gymnich zu nehmen.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Der Betriebsausschusses Straßen hat sich in seiner Sitzung vom 16.05.2017 mehrheitlich gegen
die Vorlage V 74/2017, nebst den im Nachtrag hierzu ergangenen Ergänzungsvorlagen
ausgesprochen. Maßgabe dieses Ausschussbeschlusses ist, dass sich die Städtische Reinigungskolonne zukünftig im Wesentlichen nur auf ihre ursprünglichen Kernaufgabe, nämlich der Entsorgung von Wildmüll konzentrieren soll. Soweit bisher anderweitige Aufgaben mangels ausreichender Personalkapazitäten künftig nicht mehr durch die Reinigungskolonne erledigt werden können,
ist dies ggf. durch entsprechende Fremdvergaben aufzufangen.
Der Stadt sind sowohl abfallwirtschaftliche Aufgaben, wie auch die Straßenreinigung gesetzlich
zugewiesen. Hierzu gehört auch die Leerung von Papierkörben in und an den vor beschriebenen
öffentlichen Grünanlagen.
Unrat und Abfall müssen verpflichtend gesammelt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Daneben ist ein sauberes Stadtbild ein wichtiges Aushängeschild der Stadt. Hierauf
haben die Bürgerinnen und Bürger auch einen Anspruch.
Die vermehrte Ablagerung von Müll u.a. auch in öffentlichen Anlagen ist ein gesellschaftliches
Problem. Das Müllaufkommen in und an öffentlichen Anlagen steigt stetig. Letztlich wird der öffentliche Raum leider nicht von allen mit der gleichen Sorgfalt behandelt, wie das eigene Zuhause.
Hierauf wurde bereits in den vorherigen Vorlagen in der Sache eingegangen.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorlage V 74/2017 auch zu entnehmen, dass zur verpflichtenden
Aufgabenerfüllung aller Abfallbeseitigungs- u. Reinigungsleistungen durch die Stadt die eigenen
Personalressourcen der Städtischen Reinigungskolonne inzwischen nicht mehr ausreichend sind.
Weiter geht aus den Ursprungsvorlagen bereits hervor, dass Fremdvergaben unter den gegebenen Anforderungen und Ansprüchen unausweichlich bleiben. Lediglich kann der Umfang zukünftig
zu vergebender Fremdleistungen durch die Einstellung von 1-2 zusätzlichen Mitarbeiter/innen für
die städtische Reinigungskolonne reduziert werden. Unabhängig von der abschließend noch ausstehenden Beschlussfassung des Rates zu den in der Sache bereits eingebrachten Vorlagen ist
und bleibt somit Bedarf zur Fremdvergabe vorhanden.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass der Zustand der öffentlichen
Grünanlagen bekanntermaßen schon lange in der Kritik von Bürgerschaft und Politik stehen,
wurde daher einstweilen bereits die Leerung der Papierkörbe in den öffentlichen Grünanlagen
kurzfristig als Nachtrag zum bestehenden Auftrag an die in Erftstadt in der Hauptsache mit der
Grünflächenpflege betraute Fremdfirma vergeben. Der bis zum 31.12.2017 befristete Nachtrag
beinhaltet eine Auftragssumme von 104.458,20 Euro. Hierdurch erhöht sich die Auftragssumme
des bereits bestehenden Pflegehauptvertrages von bislang 645.705,54 Euro (inkl. MwSt.) auf neu
750.163,74 Euro (inkl. MwSt.).
Unter Beteiligung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes ist die zuständige Fachabteilung bei
ihrer vergaberechtlichen Bewertung des Nachtrags zu der Auffassung gekommen, dass zwar der
Nachtragswert als wesentlich zu beurteilen ist, ein Wechsel des Auftragnehmers aber aus
wirtschaftlichen oder technischen Gründen (z.B. Kompatibilität mit im selben Auftrag beschafften
Ausrüstungsgegenständen) nicht erfolgen konnte. Die Inanspruchnahme eines anderen Auftragnehmers wäre nach dieser fachlichen Einschätzung auch nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder
beträchtlichen Zusatzkosten verbunden gewesen. Somit ist die Fachabteilung in ihrer Einschätzung zum Ergebnis gekommen, dass eine vergaberechtsfreie Nachtragserteilung zulässig war. Der
hierzu einschlägige Prüf- und Feststellungsvermerk ist dem örtlichen Rechnungsprüfungsamt auch
mit Datum vom 17.05.2017 vor der Auftragserteilung zur Kenntnis gegeben worden. Der Nachtrag
selbst wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes vorbehaltlich der Maßgabe mitgezeichnet,
dass entsprechende Transparenz gegenüber der Politik geschaffen werden müsse.
Da eine Nachtragsvergabe mangels interner Kapazitäten, in Kombination mit gestiegenen
Anforderungen letztlich geboten war und ist – und zwar unabhängig von der abschließenden
Entscheidung des Rates der Stadt Erftstadt über die Vorlage V 74/2017 - war die
selbstverständliche Information der Politik zunächst für den nächsten Fachausschuss des
Betriebsausschusses Straßen am 19.09.2017 vorgesehen. Der jetzt gesondert und kurzfristig aus
dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss bereits für die kommende Ratssitzung am
04.07.2017 an die Verwaltung hervor gegangene Auftrag ist dieser Absicht zuvor gekommen, so
dass nun bereits mittels dieser Ergänzungsvorlage hierüber informiert wird.
In Vertretung
(Hallstein)
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