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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen; Zunächst für ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen zusätzlichen Mitarbeiter)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
21.03.17, 15:01
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für  ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen      zusätzlichen Mitarbeiter) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für  ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen      zusätzlichen Mitarbeiter) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für  ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen      zusätzlichen Mitarbeiter) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für  ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen      zusätzlichen Mitarbeiter)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 74/2017 1. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.3 Datum: 15.03.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 21.03.2017 beschließend 04.07.2017 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen; Zunächst für ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen zusätzlichen Mitarbeiter Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Die im Betriebsausschuss Straßen am 07.03.2017 ergänzend an die Verwaltung ergangenen Fragestellungen werden wie folgt beantwortet: 1.) Primäre (ursprüngliche) Aufgaben der Reinigungskolonne Reinigung Friedhof Friesheim und Friedhof Ahrem Diese Arbeiten werden derzeit nicht mehr ausgeführt. Grund der Änderung: Aus Gründen der Arbeitssicherheit (Gewicht der Abfallbehälter) ist eine zusätzliche maschinelle Ausstattung erforderlich. Diese erforderlichen Arbeitsmittel müssten gesondert angeschafft werden. .Anders als bei externen Firmen sind diese Gerätschaften nicht bei der Reinigungskolonne vorhanden. Leerung der Papierkörbe in Grünanlagen (nicht an Straßen und Plätzen) Dieser Aufgabenbereich wurde erweitert. Grund der Änderung (Erweiterung): Die anderen Behälter im Stadtgebiet (an Bushaltestellen und an Straßen bzw. Plätzen) wurden zuvor von zwei Fremdfirmen geleert. Da es bei diesen Behältern häufig zu Überfüllungen kam wurden diese Behälter dennoch aufgrund der Zuständigkeit von der Reinigungskolonne nicht entleert (obwohl unsere Mitarbeiter häufig vor Ort waren). Zu Recht und verständlicherweise wurde dies seitens der Bevölkerung sehr kritisiert. Aus diesem Grund sind alle Behälter zu einem Aufgabenbereich zusammengefasst worden. Ein weiterer Grund hierfür war auch die Durchführung von gleichartiger Aufgabe und die Vermeidung von Leerlaufzeiten (Wirtschaftlichkeit). Die Anzahl der insgesamt aufgestellten Müllbehälter ist in den letzten Jahren gestiegen. Einsatz in Gefahrensituationen („Feuerwehraufgaben“) Dieser Aufgabenbereich wurde umfangreich ausgedehnt. Was 2004 noch selten vorkam, ist z.Z. schon fast zur Alltagsaufgabe geworden. Beispielweise wird Zerschlagenes Glas (je nach Jahreszeit) mehrmals wöchentlich in einem erheblichen Ausmaße aufgesammelt und entsorgt.. Diese Aufgabe der Glasentfernung ist gerade bei einem unbefestigtem Untergrund (Rasen, Sandkästen, wassergebundene Wege, etc.) sehr zeitintensiv. Hier hat sich das Arbeitsvolumen deutlich vergrößert, ohne dass eine Veränderung in der Organisation erfolgte ist. Reinigung Glascontainerstandorte Dieser Aufgabenbereich wurde erweitert. Die Reinigung dieser Standorte umfasste ursprünglich nur das Kehren des Umfeldes. Mittlerweile haben sich die Glascontainerstandorte jedoch zu beliebten Abladestellen für Sperr- und Hausmüll entwickelt. Hier wird nicht nur alles an Glas (bis zu riesigen Aquarien, Deckenlampen und Keramikartikeln) sondern ganze Wohnungsauflösungen abgeladen. Das Aufgabengebiet hat sich daher deutlich vergrößert, ohne dass eine Veränderung in der Organisation erfolgte. Beseitigung von Wildmüll Diese „Kernaufgabe“ gab es auf Grund der fehlenden maschinellen Ausstattung der Reinigungskolonne zunächst nicht. Diese Aufgaben übernehmen unsere Mitarbeiter zusätzlich nur dann, wenn hierfür kein Radlader etc. erforderlich ist. In diesem Fall werden Diese Aufgaben von den Städt. Diensten übernommen. Wegen ihres flexiblen, schnellen und bürgerfreundlichen Handelns wurde dies so von der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung begrüßt. 2.) Ausführung der Straßenreinigung -2- Die maschinelle Straßenreinigung (Kehrmaschine) erfolgt durch einen Fahrer der Städt. Dienste. Sollte dieser als Fahrer nicht eingesetzt werden können (durch Erkrankung, Urlaub, etc.). stehen zwei Mitarbeiter der Reinigungskolonne (mit entsprechendem Führerschein) als Ersatzfahrer zur Verfügung. Durch diese Vertretung entsteht dann jedoch in diesem Aufgabenbereich ein personeller Ausfall von 25 %. Arbeiten, die die händische Straßenreinigung betreffen, werden von der Reinigungskolonne übernommen. 3.) Leistungsausführung durch Dritte (externe Vergaben) Aufgaben, die die Reinigung und Gefahrenbeseitigung betreffen und durch die fehlenden personellen Kapazitäten der Städtischen Reinigungskolonne nicht durchgeführt werden können, werden extern vergeben. Hierzu gehören z.B. die gründlichen Platzreinigungen, die Befüllung der vielen Hundekotbeutelspender, die Reinigungen der Grillhütten nach Vandalismusschäden und ggf. auch Wildmüllfälle. 4.) Finanzieller Vergleich Durch die zeitlich begrenzte Einstellung eines weiteren Mitarbeiters können keine finanziellen Einsparungen in erheblichen Größenordnungen erfolgen. Dafür ist auch ein Personalstamm von fünf MA nicht ausreichend. Die Besetzung der Reinigungskolonne mit einem weiteren Mitarbeiter soll zunächst dazu dienen, Spitzen- und Vertretungszeiten abfangen und ein Mindestmaß an Sauberkeit mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz erreichen zu können. Einen Vergleich der Kosten zwischen der städt. Reinigungskolonne und eines externen Dienstleisters möchte ich dennoch an ein paar Beispielen aufzeigen. Beispiel Unterstützung Müllsammelaktion Reinigungskolonne (200,00 €) / externer Dienstleister (800,00 €). Beispiel Bürgerplatz Für die und die Reinigung des Platzes mit Papierzange beträgt der zeitliche Aufwand der Reinigungskolonne nur ca. 20 min, da sie für die Mülleimerentleerung bereits vor Ort sind.. Die Kosten für ein Fahrzeug und zwei Mitarbeiter belaufen sich insgesamt auf etwa 50,00 €. Ein externer Dienstleisterwerden mit zwei Mitarbeitern wird hierfür ca. 150,00 € berechnen (einschl. der zusätzlichen An- und Abfahrt). Beispiel Reinigung Martinusplatz Kosten bei der Städtischen Reinigungskolonne für vier MA, ein Fahrzeug, Blasgerät und Freischneider 250,00 €, Kosten für eine gründliche Reinigung des Platzes bei einem externen Dienstleister 600,00 €. Eine genaue Bezifferung, was die Wildmüllentsorgung bzw. die Reinigungen verschiedener Bereiche (Grillhütten, Plätze) ausschließlich durch externe Dienstleister, bzw. durch die Mitarbeiter des Bauhofes im Jahr kostet, ist im Vorfeld nicht exakt bestimmbar. Grund dafür sind sowohl die unbekannte Größenordnung des anfallenden Wildmülls (bzw. der Vandalismusschäden), als auch die Wetterverhältnisse (Anzahl der Reinigungsgänge). Im Jahre 2016 sind alleine die Kosten für die Wildmüllentsorgung um 15.000,00 € gestiegen. Diese Summe kommt durch die Auftragsweitergabe an Dritte und die angestiegene Menge an Wildmüll zustande. -3- Da die Auftragserledigung bei der Städtischen Reinigungskolonne einer straffen arbeitsorganisatorischen Planung unterliegt und Aufträge logistisch immer in die wöchentliche Fahrstrecke eingebunden werden, entstehen grundsätzlich keine teuren Anund Abfahrtszeiten. Teure Fahrzeiten entstehen nur in Situationen, wo auf Grund einer Gefahr sofort gehandelt werden muss (Glas, Schadstoffe). Bei der Auftragsbearbeitung externe Dienstleister werden überwiegend bei jedem Auftrag An- und Abfahrt gesondert berechnet. Somit liegen die Kosten z.B. für die Wildmüllentsorgung bei einer Vergabe an Dritte bei jedem Auftrag im Vergleich zur Städtischen Reinigungskolonne erheblich höher. Bei Beibehaltung des Mitarbeiterstamms, muss sich die Städtische Reinigungskolonne wieder auf die ursprünglichen Arbeiten konzentrieren. Hierzu gehören die wöchentliche Leerung aller Behälter und die Reinigung der Glascontainerstandorte. Mit Diesen Aufgaben sind unsere vier Mitarbeiter völlig ausreichend. Wildmüll mit erheblichem Gewicht kann ohne eine entsprechende maschinelle Ausstattung (z.B. Radlader) nicht durch die Reinigungskolonne entsorgt werden, da dies aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht vertretbar ist Diese Verteilung ist sinnvoll, damit ein fester Aufgabenbereich vorhanden ist, der nicht zu unwirtschaftlichen Leerlaufzeiten führt. Wildmüllfunde, die händisch zu entsorgen sind, werden somit auch weiterhin im Zuge der durchzuführenden Tagestouren entsorgt. Darüber hinaus müssen die anderen Arbeiten (Reinigungen von Plätzen und Parkstreifen, Grillhütten und z.T. Wildmüll) bei Dritte vergeben werden. Ein deutlicher Anstieg der Gebühren ist zu befürchten, da notwendige Dienstleistungen in solchen Größenordnungen nur durch entsprechende finanzielle Mittel leistbar sind. Die umliegenden Gemeinden nutzen für die anfallenden Reinigungs- und Wildmüllarbeiten möglichst eigenes Personal, da externe Vergaben grundsätzlich teurer sind. In Vertretung (Hallstein) -4-