Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
84/2002
Bauamt - Herr Schmühl 621-00
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.01.2003
15.01.2003
28.01.2003
11.02.2003
TOP: Verfahren gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung zusätzlicher
Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen;
hier: Zustimmung zur inzwischen vorliegenden Anpassungsbestätigung sowie
Festlegung der weiteren Vorgehensweise
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst wird auf den Inhalt der Ursprungsvorlage Nr. 84/2002 vom 22. 08. 2002 verwiesen.
Eine Ausfertigung dieser Sitzungsvorlage ist nochmals als Anlage beigefügt.
Aufgrund der bisherigen Beratungsergebnisse in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
vom 05. 09. 2002 und des Umweltausschusses vom 18. 09. 2002 wurde eine Beschlussfassung
zurückgestellt. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass sowohl durch den Umweltausschuss als
auch durch den Bau- und Planungsausschuss eine nochmalige Ortsbesichtigung vorgenommen
wird; dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass aufgrund des Beschlussvorschlages der
Verwaltung nur noch die Teilfläche 2 weiterverfolgt werden soll.
In Kenntnis der Sitzungsvorlage hat hierzu der betroffene Eigentümer des Teilbereiches 1 unter
dem 12. 09. 2002 einen Schriftsatz eingereicht und darauf hingewiesen, dass aufgrund einer
Grundstückszuteilung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Kreuzau-Nideggen auch im
Bereich seines Grundstückes nunmehr ein ca. 30 m breiter Waldstreifen angelegt werden könnte.
Das entsprechende Schreiben mit dazugehöriger Kartenunterlage ist ebenfalls dieser
Sitzungsvorlage beigefügt.
Unabhängig von der Frage, ob der betroffene Eigentümer über dieses Grundstück, welches ihm wie erwähnt- im Rahmen der Flurbereinigung inzwischen zugeteilt worden ist, rechtlich überhaupt
derart verfügen kann, ist im Zusammenhang mit der landesplanerischen Einvernehmenserteilung
unerheblich. Es steht eindeutig fest, dass die Höhere Landschaftsbehörde nicht bereit ist, den
Landschaftsschutz für diesen Bereich aufzuheben.
Seitens der Verwaltung verbleibt es beim bisherigen Beschlussvorschlag, da der erzielte
Kompromiss durchaus akzeptabel ist und bei entsprechender Realisierung die hier entstehenden
Baugrundstücke mit Sicherheit den Eigenbedarf des Ortsteils Üdingen auf Jahre hinaus decken
wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zurzeit keine.
-2III. Beschlussvorschlag:
„1. Das erzielte Ergebnis gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung neuer
Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen wird akzeptiert.
2. Vor Einleitung der erforderlichen Planänderungen/Planaufstellungen wird die
Verwaltung beauftragt, mit den Grundstückseigentümern Gespräche auf der
Grundlage des „Kreuzauer Modells“ zu führen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________