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Allgemeine Vorlage (Verfahren gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen; hier: Zustimmung zur inzwischen vorliegenden Anpassungsbestätigung sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verfahren gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen;
hier: Zustimmung zur inzwischen vorliegenden Anpassungsbestätigung sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise) Allgemeine Vorlage (Verfahren gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen;
hier: Zustimmung zur inzwischen vorliegenden Anpassungsbestätigung sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 84/2002 Bauamt - Herr Schmühl 621-00 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 14.01.2003 15.01.2003 28.01.2003 11.02.2003 TOP: Verfahren gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen; hier: Zustimmung zur inzwischen vorliegenden Anpassungsbestätigung sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise I. Sach- und Rechtslage: Zunächst wird auf den Inhalt der Ursprungsvorlage Nr. 84/2002 vom 22. 08. 2002 verwiesen. Eine Ausfertigung dieser Sitzungsvorlage ist nochmals als Anlage beigefügt. Aufgrund der bisherigen Beratungsergebnisse in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 05. 09. 2002 und des Umweltausschusses vom 18. 09. 2002 wurde eine Beschlussfassung zurückgestellt. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass sowohl durch den Umweltausschuss als auch durch den Bau- und Planungsausschuss eine nochmalige Ortsbesichtigung vorgenommen wird; dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass aufgrund des Beschlussvorschlages der Verwaltung nur noch die Teilfläche 2 weiterverfolgt werden soll. In Kenntnis der Sitzungsvorlage hat hierzu der betroffene Eigentümer des Teilbereiches 1 unter dem 12. 09. 2002 einen Schriftsatz eingereicht und darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Grundstückszuteilung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Kreuzau-Nideggen auch im Bereich seines Grundstückes nunmehr ein ca. 30 m breiter Waldstreifen angelegt werden könnte. Das entsprechende Schreiben mit dazugehöriger Kartenunterlage ist ebenfalls dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Unabhängig von der Frage, ob der betroffene Eigentümer über dieses Grundstück, welches ihm wie erwähnt- im Rahmen der Flurbereinigung inzwischen zugeteilt worden ist, rechtlich überhaupt derart verfügen kann, ist im Zusammenhang mit der landesplanerischen Einvernehmenserteilung unerheblich. Es steht eindeutig fest, dass die Höhere Landschaftsbehörde nicht bereit ist, den Landschaftsschutz für diesen Bereich aufzuheben. Seitens der Verwaltung verbleibt es beim bisherigen Beschlussvorschlag, da der erzielte Kompromiss durchaus akzeptabel ist und bei entsprechender Realisierung die hier entstehenden Baugrundstücke mit Sicherheit den Eigenbedarf des Ortsteils Üdingen auf Jahre hinaus decken wird. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zurzeit keine. -2III. Beschlussvorschlag: „1. Das erzielte Ergebnis gemäß § 20 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen wird akzeptiert. 2. Vor Einleitung der erforderlichen Planänderungen/Planaufstellungen wird die Verwaltung beauftragt, mit den Grundstückseigentümern Gespräche auf der Grundlage des „Kreuzauer Modells“ zu führen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________