Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
109/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
13.11.2002
26.11.2002
TOP: Sanierung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau am 19.11.2002 soll
eine Beratung über das Sanierungskonzept für das Lehrschwimmbecken Obermaubach erfolgen.
Von dem Ausgang dieser Beratungen sind unter Umständen auch die das Lehrschwimmbecken
nutzenden Vereine betroffen.
Nach dem derzeit gültigen Belegungsplan nutzt der TV Germania 03 Obermaubach dienstags in
der Zeit von 16:30 – 19:00 Uhr und der Kanuclub Boich freitags in der Zeit von 18:30 – 19:30 das
Lehrschwimmbecken. Eine Nachfrage beim TROPIC-Freizeitbad ergab, dass man zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht abschließend darüber entscheiden könne, ob die Zeiten des TV Germania 03
auch dort wahrgenommen werden können (evtl. nicht exakt in diesem Zeitraum), da die
Eigentumsverhältnisse noch nicht abschließend geklärt seien. Problematisch wird es mit den
Übungszeiten des Kanuclubs Boich, da die Übungen mit den Booten im Freizeitbad nicht möglich
sind. Hier steht keine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung.
Von einer evtl. Schließung des Lehrschwimmbeckens wären die Sportvereine nur in einem
geringen Umfang betroffen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine Entscheidung
ausschließlich aus wirtschaftlichen und baurechtlichen Gesichtspunkten im Bau- und
Planungsausschuss zu treffen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen einer Sanierung werden im Bau- und Planungsausschuss
dargelegt.
III. Beschlussvorschlag:
„Aufgrund der relativ geringen Beeinträchtigung für die Sportvereine wird eine
Entscheidung über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach durch den
Bau- und Planungsausschuss getroffen. Hierbei sind vorrangig wirtschaftliche und
baurechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
-2-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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