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Allgemeine Vorlage (Sanierung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Sanierung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Sanierung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 109/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss 13.11.2002 26.11.2002 TOP: Sanierung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau am 19.11.2002 soll eine Beratung über das Sanierungskonzept für das Lehrschwimmbecken Obermaubach erfolgen. Von dem Ausgang dieser Beratungen sind unter Umständen auch die das Lehrschwimmbecken nutzenden Vereine betroffen. Nach dem derzeit gültigen Belegungsplan nutzt der TV Germania 03 Obermaubach dienstags in der Zeit von 16:30 – 19:00 Uhr und der Kanuclub Boich freitags in der Zeit von 18:30 – 19:30 das Lehrschwimmbecken. Eine Nachfrage beim TROPIC-Freizeitbad ergab, dass man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend darüber entscheiden könne, ob die Zeiten des TV Germania 03 auch dort wahrgenommen werden können (evtl. nicht exakt in diesem Zeitraum), da die Eigentumsverhältnisse noch nicht abschließend geklärt seien. Problematisch wird es mit den Übungszeiten des Kanuclubs Boich, da die Übungen mit den Booten im Freizeitbad nicht möglich sind. Hier steht keine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Von einer evtl. Schließung des Lehrschwimmbeckens wären die Sportvereine nur in einem geringen Umfang betroffen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, eine Entscheidung ausschließlich aus wirtschaftlichen und baurechtlichen Gesichtspunkten im Bau- und Planungsausschuss zu treffen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen einer Sanierung werden im Bau- und Planungsausschuss dargelegt. III. Beschlussvorschlag: „Aufgrund der relativ geringen Beeinträchtigung für die Sportvereine wird eine Entscheidung über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach durch den Bau- und Planungsausschuss getroffen. Hierbei sind vorrangig wirtschaftliche und baurechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.“ Der Bürgermeister - Ramm - -2- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________