Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
197 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 185/2017
Az.: 61. 21-20 / 39A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 04.04.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
02.05.2017
vorberatend
04.07.2017
beschließend
Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie
4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E. – Erp, Rosellastraße wird, wie in den beigefügten Wertungstabellen dargestellt,
entschieden.
II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 39A, E. - Erp, Rosellastraße wird gem. § 10 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung i.
V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom
14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. beschlos-
senen Stellungnahmen, die als Ergänzungen in Form von Hinweisen auf dem Rechtsplan, als Satzung nebst Begründung und Relevante Umweltbelange beschlossen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 für die ehemalige Erweiterungsfläche des Friedhofes in Erp beschlossen, einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen (s. V 508/2015).
Der erarbeitete Vorentwurf wurde am 05.04.2016 frühzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. Die hierbei vorgetragenen Anregungen bzgl. der Erschließung, des ruhenden Verkehrs sowie zur Geschossigkeit wurden soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfes berücksichtigt. Die drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind der Abwägungstabelle 01 zu entnehmen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.03.2017 bis einschließlich 03.04.2017. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3
BauGB und 11 Stellungnahmen aus der Beteiligungen der Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangen. Nach der erfolgten Abwägung sind die vorgetragenen Stellungnahmen (s. Abwägungstabelle 02) in Form von Hinweisen, wie dem Beschlussentwurf
unter I. zu entnehmen ist, in den Planentwurf aufgenommen worden. Die Hinweise beziehen sich
auf Sümpfungsmaßnahmen, Erdbebenzonen, Telekommunikation und Recyclingbaustoffe.
Der Bebauungsplan Nr.39A, E. – Erp, Rosellastraße kann nunmehr nebst Begründung und relevanten Umweltbelangen als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
Anlageplan
Bebauungsplanentwurf
Begründung mit relevanten Umweltbelangen
Wertungstabellen
Stellungnahmen
In Vertretung
(Hallstein)
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