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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
197 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 185/2017 Az.: 61. 21-20 / 39A Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 04.04.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 02.05.2017 vorberatend 04.07.2017 beschließend Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E. – Erp, Rosellastraße wird, wie in den beigefügten Wertungstabellen dargestellt, entschieden. II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 39A, E. - Erp, Rosellastraße wird gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. beschlos- senen Stellungnahmen, die als Ergänzungen in Form von Hinweisen auf dem Rechtsplan, als Satzung nebst Begründung und Relevante Umweltbelange beschlossen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 für die ehemalige Erweiterungsfläche des Friedhofes in Erp beschlossen, einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen (s. V 508/2015). Der erarbeitete Vorentwurf wurde am 05.04.2016 frühzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. Die hierbei vorgetragenen Anregungen bzgl. der Erschließung, des ruhenden Verkehrs sowie zur Geschossigkeit wurden soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfes berücksichtigt. Die drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind der Abwägungstabelle 01 zu entnehmen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.03.2017 bis einschließlich 03.04.2017. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 BauGB und 11 Stellungnahmen aus der Beteiligungen der Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangen. Nach der erfolgten Abwägung sind die vorgetragenen Stellungnahmen (s. Abwägungstabelle 02) in Form von Hinweisen, wie dem Beschlussentwurf unter I. zu entnehmen ist, in den Planentwurf aufgenommen worden. Die Hinweise beziehen sich auf Sümpfungsmaßnahmen, Erdbebenzonen, Telekommunikation und Recyclingbaustoffe. Der Bebauungsplan Nr.39A, E. – Erp, Rosellastraße kann nunmehr nebst Begründung und relevanten Umweltbelangen als Satzung beschlossen werden. Anlagen:  Anlageplan  Bebauungsplanentwurf  Begründung mit relevanten Umweltbelangen  Wertungstabellen  Stellungnahmen In Vertretung (Hallstein) -2-