Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
212 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BP Nr. 39A Rosellastraße, E.-Erp,
Abwägungstabelle 01 Öffentlichkeitsbeteiligung // BP Nr. 39A Rosellastraße, E.-Erp,
Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
1
- anonymisiert -
2
3
- anonymisiert -
- anonymisiert -
Datum
Zusammengefasster Inhalt
31.03.2016 Eine zusätzliche Bebauung verschärft die jetzige Verkehrssituation. Alle zuführenden
Straßen zum Baugebiet sind oder werden
durch parkende Autos zu Engstellen, dieses
kann zu Problemen für die Durchfahrt der
Feuerwehr führen speziell wenn ein Fußballspiel auf dem Sportplatz stattfindet
15.04.2016 Auf Wunsch der Erper Mieterschaft, besteht
Interesse an der Planung einer seniorengerechten Wohnbebauung. Der Baukörper könnte sich durchaus an umliegender Bebauung
(Rosellastr. 20) orientieren und in das Gesamtbild einfügen
15.04.2016 Zerstörung von etabliertem Lebensraum für
Fledermäuse und Eulen, die beobachtet wurden. Gewünscht wird eine eingeschossige
Wohnbebauung die sich an der Nachbarbebauung orientiert, eine Vergrößerung des
Container Stellplatzes und bessere Einsehbarkeit der Verkehrsflächen
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Art und Umfang der Berücksichtigung
Der Stellungnahme wurde gefolgt.
Mit einer Festsetzung zum Stellplatznachweis auf den Grundstücken sowie
vier geplante öffentliche Parkplätze im
Plangebiet werden ist mit keiner zusätzlichen verkehrlichen Belastung durch ruhenden Verkehr auf der Rosellastraße zu
rechnen.
Der Stellungnahme wurde nicht gefolgt.
Die städtebauliche Struktur, die verkehrliche Erschließung sowie die ortstypische
eingeschossige Bauweise ermöglichen
keine Baukörper, die für ein Mehrfamilienhaus genutzt werden können.
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Im Bebauungsplan wurde eine eingeschossige Bebauung festgesetzt.
Der Containerstellplatz wurde entsprechend der Vorgaben der Friedhofsverwaltung vergrößert und die Verkehrsflächen
nach verkehrstechnischen Anforderungen
BP Nr. 39A Rosellastraße, E.-Erp,
festgesetzt. Dir relevanten Umweltbelange, als auch der Artenschutz wurde geprüft. Es sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestande gem. § 44 Bundes Naturschutzgesetz zu erwarten.
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BP Nr. 39A Rosellastraße, E.-Erp,
Abwägungstabelle 02 Träger öffentlicher Belange // BP Nr. 39A Rosellastraße, E.-Erp,
Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. 3(2) sowie 4(2) BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
1
Bezirksregierung
Arnsberg
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Datum
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
30.03.2017 Die Planmaßnahme befindet sich über dem
auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Union 139“. Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln.
Kenntnisnahme
29.03.2017 Gegen die o.a. Planungen haben wir keine
Einwände. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,50 m für
die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung
Kenntnisnahme
Weitere Träger (Erftverband, RWE Power
AG) wurden beteiligt.
Auf den Grundwasseranstieg sowie auf
die Bodenbewegungen wird im BebauEs ist nicht mit bergbaulichen Einwirkungen ungsplan hingewiesen.
zu rechnen. Der Planungsbereich ist durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen, sodass noch bis Beendigung
der Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg bzw. Bodenbewegungen zu erwarten sind.
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Deutsche Telekom Technik
GmbH, Postfach 100709,
44782 Bochum
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Der Anregung wird durch die Aufnahme
eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplan entsprochen und das zuständige Fachamt wird über den Sachverhalt informiert.
BP Nr. 39A Rosellastraße, E.-Erp,
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zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls nötig, müssen hierfür bereits
ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen
werden.
Gasversorgungsgesellschaft 28.03.2017 Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an Kenntnisnahme
mbH Rhein-Erft
die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG)
verpachtet, die somit die Belange der GVG in
Postfach 1222
raumplanerischen
Abstimmungsverfahren
50329 Hürth
(Bebauungspläne,
Flächennutzungspläne
etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt.
Wir haben den Vorgang bearbeitet und die
Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der
die inhaltliche Antwort erfolgt.
Unitymedia NRW GmbH
Postfach 102028,
34020 Kassel
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Amprion GmbH Betrieb /
Projektierung Leitun-gen
Bestandssicherung
Rheinlanddamm 24, 44139
Dortmund
Erzbistum Köln
Marzellenstr. 32
50668 Köln
20.03.2017 Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen
sind nicht geplant
13.03.2017 Aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes bestehen derzeit keine Bedenken
09.03.2017 Im Plangeltungsbereich verlaufen keine
Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Ferner wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zu-ständigen Unternehmen beteiligt wurden.
09.03.2017 Das Erzbistum Köln hat keine Einwände gegen das Verfahren. Die ortsansässige kath.
Kirchengemeinde ist aufgefordert, sich bei
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Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Weitere Versorgungsunternehmen wurden beteiligt.
Kenntnisnahme
Die ortsansässige Kirchengemeinde wur-
BP Nr. 39A Rosellastraße, E.-Erp,
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NETCOLOGNE
Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Am Coloneum 9
50829 Köln
Vodafone GmbH
D2-Park,
40878 Ratingen
Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Straßen NRW
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Geologischer Dienst NRWLandesbetrieb,
Postfach 100763, 47707
Krefeld
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Rheinische NetzGesellschaft mbH,
Parkgürtel 26
50823 Köln
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Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Einwänden selbst zu äußern.
01.03.2017 Keine Bedenken bezüglich eines Netzausbaus. Aussagen über bestehende oder geplante Anlagen unter
http://planauskunft.netcologne.de
de beteiligt.
Kenntnisnahme
01.03.2017 Es befinden sich keine Glasfaserleitungen und Kenntnisnahme
Kabelschutzrohre der Vodafone GmbH
07.03.2017 Es bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch oder textlich auf
die Verkehrsimmissionen (Staub, Lärm, Abgase) der angrenzenden oder in der Nähe
liegenden Straßen hinzuweisen.
07.03.2017 Es wird empfohlen den Baugrund sowie seine
Niederschlagswasserversickerungsfähigkeit
objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.
Die Gemarkung Erp der Stadt Erftstadt ist der
Erdbebenzone 3 und geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen
31.03.2017 Aus Sicht der öffentlichen Gasversorgung bestehen keine Bedenken. Wir weisen darauf
hin, dass der Planbereich mit der umweltfreundlichen Energie Erdgas versorgt werden
kann.
06.04.2017 Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass das anfallende Niederschlagswasser des Baugebietes über das bestehende
Trennsystem in der Rosellastraße dem vorhandenen Versickerungsbecken zugeführt
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Kenntnisnahme
Auf die Verkehrsimmissionen wird im Bebauungsplan hingewiesen.
Kenntnisnahme
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird
dies entsprechend berücksichtigt und ein
Hinweis im Bebauungsplan ergänzt
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Im Rahmen der Ausführungsplanung wird
dies entsprechend berücksichtigt und ein
Hinweis im Bebauungsplan ergänzt
BP Nr. 39A Rosellastraße, E.-Erp,
werden soll. Für die zusätzlichen Flächen
bzw. für die notwendige Anpassung des Versickerungsbeckens ist beim Rhein-Erft-Kreis
ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
gemäß §§ 8-10,13,18 WHG zu stellen.
Für einen evtl. vorgesehenen Einbau von Recyclingbaustoffen (z.B. als Untergrund- oder
Wegebefestigung) ist eine wasserrechtliche
Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor
Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht verweise ich auf folgende rechtliche Vorgabe:
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz
NRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung
von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit
befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme
von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere
zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung
von bereits versiegelten, sanierten, baulich
veränderten oder bebauten Flächen möglich
ist. Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
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