Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
113/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.11.1999
07.12.1999
16.12.1999
TOP: 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen
„Duffesbach“ und „Stockheimer Weg“;
hier:
Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 BauGB bzw. § 86 BauO NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Der Ihnen bekannte und beschlossene o. a. Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 20. Sept. 1999 bis 20. Okt. 1999
offengelegen. Während der Offenlage sind keine Anregungen zum Planentwurf eingegangen.
Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen
Begründung zu beschließen.
Gleichzeitig werden die erlassenen örtlichen Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW als Satzung beschlossen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens stehen haushaltsmäßig zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Die 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau,
Teilbereich zwischen den Straßen „ Duffesbach“ und „Stockheimer Weg“, wird
gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.
2.
Die erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 BauO NRW als
Satzung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: