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Allgemeine Vorlage (7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen "Duffesbach" und "Stockheimer Weg"; hier: Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 BauGB bzw. § 86 BauO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen "Duffesbach" und "Stockheimer Weg";
hier:	Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 BauGB bzw. § 86 BauO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 113/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen „Duffesbach“ und „Stockheimer Weg“; hier: Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 BauGB bzw. § 86 BauO NRW I. Sach- und Rechtslage: Der Ihnen bekannte und beschlossene o. a. Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 20. Sept. 1999 bis 20. Okt. 1999 offengelegen. Während der Offenlage sind keine Anregungen zum Planentwurf eingegangen. Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung zu beschließen. Gleichzeitig werden die erlassenen örtlichen Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW als Satzung beschlossen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten des Bauleitplanverfahrens stehen haushaltsmäßig zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „1. Die 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen den Straßen „ Duffesbach“ und „Stockheimer Weg“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung beschlossen. 2. Die erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 BauO NRW als Satzung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: