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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen; Zunächst für ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen zusätzlichen Mitarbeiter Weitere Erläuterungen zur Begründung bezüglich einer befristeten Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters in der Reinigungskolonne. )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für  ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen      zusätzlichen Mitarbeiter  

Weitere Erläuterungen zur Begründung bezüglich einer befristeten Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters in der Reinigungskolonne. ) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für  ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen      zusätzlichen Mitarbeiter  

Weitere Erläuterungen zur Begründung bezüglich einer befristeten Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters in der Reinigungskolonne. )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 74/2017 2. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 05.05.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 16.05.2017 Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 27.06.2017 Rat 04.07.2017 Betrifft: Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen; Zunächst für ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen zusätzlichen Mitarbeiter Weitere Erläuterungen zur Begründung bezüglich einer befristeten Einstellung eines zusätzlichen Mitarbeiters in der Reinigungskolonne. Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Folgekosten in €: 30.000 €/a Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Sachkonto: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017(im WP 2017 nicht enthalten) Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 30.000 €/a 30.000 €/a Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die nächstmögliche Besetzung einer zusätzlichen Vollzeitstelle (EG 3) in der Reinigungskolonne wird eine Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle soll zunächst für ein Jahr befristete vergeben werden. Begründung: In der beigefügten Anlage habe ich Ihnen unter Beibehaltung der bisherigen Personalstärke meiner Straßenreinigungskolonne die erforderlichen Arbeitsstunden hinsichtlich des bisherigen (derzeitigen) Arbeitsaufwandes und der angewachsenen bzw. der künftig absehbaren Reinigungsleistungen gegenübergestellt (getrennt nach Eigenleistung und Fremdleistung). Entsprechend den bisherigen Aufgaben ergibt sich für die Fremd- und Eigenleistungen eine jährliche erforderliche Gesamtarbeitszeit von ca. 8.300 h/a. Aufgrund der gestiegenen bzw. künftigen Anforderungen erhöht sich jedoch die jährliche benötigte Arbeitszeit auf ca. 13.150 h/.a. Den ursprünglich mit vier Mitarbeitern kalkulierte jährliche Arbeitszeitsaufwand habe ich mit 7.000 h/a berechnet (220 effektive Arbeitstage pro Jahr je 8 Arbeitsstunden). Etwa 1000 h/a sind hiervon für unvorhergesehene oder artfremde Aufgaben sowie für Krankheitstage abzuziehen (z.B. Reinigung von Fahr- und Werkzeugen, Fortbildung, Fahrzeiten, etc.) Somit ergibt sich eine effektive Arbeitszeit von ca. 6.000 h/a. Hieraus wird ersichtlich, dass gegenüber dem ursprünglichen Tätigkeitsfeld heute bereits 2.300 h/a mehr aufzuwenden sind. Diese Arbeitszeit muss z.Z. an Fremdunternehmer vergeben werden. Es ist jedoch absehbar, dass künftig weitere 4.800 h/a zusätzlich anfallen. Diese Arbeitszeit kann - entweder durch einen neuen Mitarbeiter mit ca. 1.800 h/a und 3.000 h/a Fremdleistungen, - oder durch zwei neue Mitarbeiter mit 3.600 h/a (Eigenleistung) und 1.200 h/a Fremdleistungen - oder komplett mit Fremdleistungen erbracht werden. Die reinen Lohnkosten (ohne Fahrzeug- und Werkzeuganteil) sind sowohl beim Einsatz in Eigenregie, als auch bei einer Vergabe an Fremdfirmen mit ca. 35,00 €/h je Arbeitskraft anzusetzen (einschl. Lohnnebenkosten). Hieraus errechnen sich zukünftige jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 170.000 €/a. Diese Kosten lassen sich nur durch eine Verringerung der Anforderungen/ Erwartungen eindämmen. Bei einer Durchführung der Leistungen mit eigenen Mitarbeitern ist die Einsatzmöglichkeit flexibler bzw. optimaler. Die Erwartungen an die Arbeitsqualität stehen mehr im Vordergrund als bei einer Fremdvergabe. In diesem Fall ist die Wirtschaftlichkeit eher wichtiger. Ich empfehle daher weiterhin die probeweise auf ein Jahr befristete Einstellung von einem Mitarbeiter für die Reinigungskolonne. In Vertretung (Hallstein) -2-