Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 74/2017 2. Ergänzung
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 05.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
16.05.2017
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
27.06.2017
Rat
04.07.2017
Betrifft:
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Städtische Reinigungskolonne des Eigenbetriebes Straßen;
Zunächst für ein Jahr befristete Aufstockung des Personalbestandes um einen
zusätzlichen Mitarbeiter
Weitere Erläuterungen zur Begründung bezüglich einer befristeten Einstellung eines
zusätzlichen Mitarbeiters in der Reinigungskolonne.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Folgekosten in €:
30.000 €/a
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Sachkonto:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017(im WP 2017 nicht
enthalten)
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
30.000
€/a
30.000 €/a
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die nächstmögliche Besetzung einer zusätzlichen Vollzeitstelle (EG 3) in der
Reinigungskolonne wird eine Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Die Stelle soll zunächst für ein Jahr befristete vergeben werden.
Begründung:
In der beigefügten Anlage habe ich Ihnen unter Beibehaltung der bisherigen Personalstärke meiner Straßenreinigungskolonne die erforderlichen Arbeitsstunden hinsichtlich des
bisherigen (derzeitigen) Arbeitsaufwandes und der angewachsenen bzw. der künftig absehbaren
Reinigungsleistungen gegenübergestellt (getrennt nach Eigenleistung und Fremdleistung).
Entsprechend den bisherigen Aufgaben ergibt sich für die Fremd- und Eigenleistungen eine jährliche erforderliche Gesamtarbeitszeit von ca. 8.300 h/a.
Aufgrund der gestiegenen bzw. künftigen Anforderungen erhöht sich jedoch
die jährliche benötigte Arbeitszeit auf ca. 13.150 h/.a.
Den ursprünglich mit vier Mitarbeitern kalkulierte jährliche Arbeitszeitsaufwand habe ich mit
7.000 h/a berechnet (220 effektive Arbeitstage pro Jahr je 8 Arbeitsstunden). Etwa 1000 h/a sind
hiervon für unvorhergesehene oder artfremde Aufgaben sowie für Krankheitstage abzuziehen (z.B.
Reinigung von Fahr- und Werkzeugen, Fortbildung, Fahrzeiten, etc.)
Somit ergibt sich eine effektive Arbeitszeit von ca. 6.000 h/a.
Hieraus wird ersichtlich, dass gegenüber dem ursprünglichen Tätigkeitsfeld heute bereits
2.300 h/a mehr aufzuwenden sind. Diese Arbeitszeit muss z.Z. an Fremdunternehmer vergeben
werden.
Es ist jedoch absehbar, dass künftig weitere 4.800 h/a zusätzlich anfallen.
Diese Arbeitszeit kann
- entweder durch einen neuen Mitarbeiter mit ca. 1.800 h/a und 3.000 h/a Fremdleistungen,
- oder durch zwei neue Mitarbeiter mit 3.600 h/a (Eigenleistung) und 1.200 h/a Fremdleistungen
- oder komplett mit Fremdleistungen erbracht werden.
Die reinen Lohnkosten (ohne Fahrzeug- und Werkzeuganteil) sind sowohl beim Einsatz in Eigenregie, als auch bei einer Vergabe an Fremdfirmen mit ca. 35,00 €/h je Arbeitskraft anzusetzen
(einschl. Lohnnebenkosten).
Hieraus errechnen sich zukünftige jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 170.000 €/a.
Diese Kosten lassen sich nur durch eine Verringerung der Anforderungen/ Erwartungen eindämmen.
Bei einer Durchführung der Leistungen mit eigenen Mitarbeitern ist die Einsatzmöglichkeit flexibler
bzw. optimaler. Die Erwartungen an die Arbeitsqualität stehen mehr im Vordergrund als bei einer
Fremdvergabe. In diesem Fall ist die Wirtschaftlichkeit eher wichtiger.
Ich empfehle daher weiterhin die probeweise auf ein Jahr befristete Einstellung von einem Mitarbeiter für die Reinigungskolonne.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-