Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. des Regenrückhaltebeckens im Baugebiet Borrer Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
155 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
22.06.17, 15:01
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Anfrage (Anfrage bzgl. des Regenrückhaltebeckens im Baugebiet Borrer Straße) Anfrage (Anfrage bzgl. des Regenrückhaltebeckens im Baugebiet Borrer Straße) Anfrage (Anfrage bzgl. des Regenrückhaltebeckens im Baugebiet Borrer Straße)

öffnen download melden Dateigröße: 155 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Kriegergasse 23 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Stadtwerke Holzdamm 10 Herr Klinkhammer 0 22 35 / 409-876 Mein Zeichen Ihr Zeichen 22.05.2017 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 24.05.2017 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 277/2017 04.07.2017 Anfrage bzgl. des Regenrückhaltebeckens im Baugebiet Borrer Straße Sehr geehrter Herr Kirchharz, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu I. Das zur Niederschlagswasserbeseitigung genutzte Grundstück hat eine Größe von 4.800 Quadratmeter. Zu 2. Die Bemessung des Niederschlagswasserversickerungsbeckens erfolgt nach dem Arbeitsblatt der Deutschen Wasser und Abwasserwirtschaft (DWA)-A138. Für die Versickerung wird eine Fläche von 770 Quadratmeter benötig. Diese ergibt sich aus der Bedingung, dass das Wasser im Regelfall innerhalb von 24h vollständig versickert sein muss. Das Beckenvolumen beträgt insgesamt ca. 10.000 Kubikmeter. Zu 3. Das Becken ist auf ein Volumen von 340 Kubikmeter Niederschlagswasser ausgelegt. Das Wasser wird dabei 0,48 m hoch eingestaut. Zu 4. Für die Bemessung des Beckens gelten die einschlägigen technischen Vorgaben des Arbeitsblattes A138 der DWA. Darin wird der Bemessungsregen mit einer Wiederkehrhäufigkeit von 2 Jahren sowie einem Sicherheitszuschlag von 1,2 angesetzt. Zu 5. Zur Vorbereitung der VOB-Abnahme wurden einige Kontrollmessungen am Becken vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass seitens der Baufirma die Beckenneigung nicht den Planungsvorgaben entsprechend ausgeführt wurde. Der Mangel wurde bei der Baufirma angezeigt und von dieser daraufhin auftragsgemäß die Beckenneigung angepasst. Zu 6. Für den Regelbetrieb des Beckens wird eine Beckentiefe von ca. einem Meter benötigt. Infolge der erforderlichen Verlegetiefe des Regenwasserkanals werden weitere drei Meter Beckentiefe benötigt. Geländebedingt ergibt sich somit eine Gesamttiefe es Beckens von ca. sieben Metern. Zu 7. Die Grundstücksfläche beträgt 4.800 Quadratmeter. Davon beträgt die zentrale Versickerungsfläche 770 Quadratmeter. Der Flächenanteil der explizit für die Versickerung genutzt wird beträgt somit rd. 16%. Die restlichen Flächen teilen sich auf in, Abstandsflächen (Nachbargrundstücke), Fläche für die Unterhaltung (Umfahrung etc.), Fläche für die Bepflanzung sowie die sich aus der Abböschung ergebenden Flächen. Insgesamt bewegen sich diese nicht außerhalb der auch sonst üblichen Abmessungen. Zu 8. Bei der Anlage handelt es sich um eine Niederschlagswasserversickerungsanlage. Das ankommende Regenwasser wird in dem Betonbecken aufgefangen, Feststoffe und Schwebstoffe werden dort abgetrennt. Im Anschluss strömt das Wasser in das Erdbecken. Sollte die Zuflussmenge größer als die Versickerungsleistung sein, wird das Wasser dort zwischengespeichert. Sollte es bei einem Regenereignis, welches größer als der angewendete Bemessungsregen ist, zu einem Rückstau im Kanalnetz kommen, kann ein Teil dieses Wassers im Kanalnetz zwischengespeichert werden. Weiteres Wasser kann aus den Schachtdeckeln ausströmen und geführt auf der Straße abgeleitet werden. Ein Rückfluss ist aufgrund des Kanalgefälles nicht möglich. Zu 9. Für den Bau und Betrieb der Anlage sind die Stadtwerke Erftstadt verantwortlich. Die An-lage wird nach den Vorgaben der SüwV0 Abwasser überwacht. Das Becken wird einmal im Monat sowie nach jedem größeren Regenereignis (Gewitter o.ä.) durch das Bedienpersonal der Stadtwerke angefahren und überprüft. Der Grünschnitt erfolgt nach einem Wartungsplan bzw. nach Bedarf. Zu 10 Bei der Abstimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde eine grobe Vorbemessung der Anlage durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurden das Grundstück, die Zuwegung sowie die angrenzende Ausgleichsfläche bemessen. Im Rahmen der Detailplanung wurden dann alle nun vorliegenden Randbedingungen eingearbeitet und die Versickerungsanlage optimiert. Zufahrt und Schlammfang des Beckens geben aufgrund der Topographie die Flächenverteilung vor. Insofern ist in Teilen der Abstand nicht wie üblich auf drei sondern auf sechs Meter ausgelegt. Zu 11 -2- Insgesamt belaufen sich die Baukosten für das Versickerungsbecken auf rd. 170.000 Euro In Vertretung (Hallstein) -3-