Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
181 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 279/2017
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 26.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
22.06.2017
vorberatend
Rat
04.07.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen
und Schülern der Stadt Erftstadt an der Martinusschule der Kolpingstadt Kerpen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der
Stadt Erftstadt an der Martinusschule in Kerpen wird beschlossen.
Begründung:
Nachdem die politischen Gremien der Kolpingstadt Kerpen und der Stadt Erftstadt der Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinusschule in Kerpen zugestimmt haben, regelt die nun zu
beschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
aus Erftstadt in Kerpen. Der Entwurf der Vereinbarung wurde zwischen den jeweiligen Fachabteilungen der beiden Kommunen und seitens der Kolpingstadt Kerpen mit der Schulaufsicht der Bezirksregierung Köln abgestimmt.
An Kosten, die für die Aufnahme und Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus Erftstadt gemäß der Vereinbarung durch die Stadt Erftstadt zu tragen sind, werden seitens der Kolpingstadt
Kerpen Schülerfahrtkosten, Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie bei entsprechender Nachfrage
der kommunale Pflichtanteil für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt am
Offenen Ganztag geltend gemacht. Diese Kosten sind auch ihrer Höhe nach und - nach entsprechender Prüfung durch die Kämmerei - angemessen und üblich. Eine jährliche Anpassung an die
tatsächlich aus Erftstadt kommenden Schülerinnen und Schüler stellt eine schülerscharfe Abrechnung sicher.
Im vorliegenden Vertragsentwurf finden die jeweiligen Interessen der beiden Kommunen ausgewogene Berücksichtigung, so dass – wie schon bisher – von einer reibungslosen Zusammenarbeit
auszugehen ist.
Die neue NRW-Koalition hat die Absicht den Abbau von Förderschulen zu stoppen.
Wesentlicher Inhalt ist, dass noch vor den Sommerferien der Erhalt der bestehenden Förderschulen abgesichert werden soll.
Aufgrund der stark rückläufigen Schülerzahlen im Bereich der Förderschulen für Lernbehinderte
haben die Städte Kerpen und Erftstadt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag beschlossen,
ihre beiden Förderschulen unter der Schulträgerschaft der Stadt Kerpen zusammenzuführen. Dieser Vertrag besteht seit dem Schuljahr 2014/15. Somit war Erftstadt nur noch ein Teilstandort der
Martinusschule in Kerpen.
Trotz dieser Maßnahme entwickelten sich insbesondere die Schülerzahlen am Standort ErftstadtFriesheim dahingehend, dass dort zum Schuljahresbeginn 2017/18 voraussichtlich nur noch 48
Kinder zu beschulen sind. Bisher stand zu erwarten, dass die Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsicht gem. § 1 Abs. 2 der Mindestgrößenverordnung diese geringe Schülerzahl zum Anlass nehmen wird, die Martinusschule insgesamt zu schließen.
Dies dürfte aufgrund der oben genannten Absichtserklärung der zukünftigen Koalition nunmehr
abgewendet werden und der Martinusschule Kerpen mit den Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt zukünftig Planungssicherheit geben.
Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der Teilstandort Friesheim nicht geschlossen
werden soll. Denn die geringe Schülerzahl lässt einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb am Teilstandort nicht mehr zu. Die Beibehaltung des Teilstandortes ist daher schon aus pädagogischen
Gründen nicht mehr vertretbar. Die geringe Schülerzahl erschwert eine angemessene Förderung
der Kinder spürbar. Daher empfiehlt auch die Schulleitung die Zusammenlegung der beiden
Schulstandorte in Kerpen.
In Vertretung
(Lüngen)
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