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Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Stadt Erftstadt an der Martinusschule der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
181 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Stadt Erftstadt an der Martinusschule der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Stadt Erftstadt an der Martinusschule der Kolpingstadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 279/2017 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 26.05.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 22.06.2017 vorberatend Rat 04.07.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Stadt Erftstadt an der Martinusschule der Kolpingstadt Kerpen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Stadt Erftstadt an der Martinusschule in Kerpen wird beschlossen. Begründung: Nachdem die politischen Gremien der Kolpingstadt Kerpen und der Stadt Erftstadt der Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinusschule in Kerpen zugestimmt haben, regelt die nun zu beschließende öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt in Kerpen. Der Entwurf der Vereinbarung wurde zwischen den jeweiligen Fachabteilungen der beiden Kommunen und seitens der Kolpingstadt Kerpen mit der Schulaufsicht der Bezirksregierung Köln abgestimmt. An Kosten, die für die Aufnahme und Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus Erftstadt gemäß der Vereinbarung durch die Stadt Erftstadt zu tragen sind, werden seitens der Kolpingstadt Kerpen Schülerfahrtkosten, Kosten für Lehr- und Lernmittel sowie bei entsprechender Nachfrage der kommunale Pflichtanteil für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt am Offenen Ganztag geltend gemacht. Diese Kosten sind auch ihrer Höhe nach und - nach entsprechender Prüfung durch die Kämmerei - angemessen und üblich. Eine jährliche Anpassung an die tatsächlich aus Erftstadt kommenden Schülerinnen und Schüler stellt eine schülerscharfe Abrechnung sicher. Im vorliegenden Vertragsentwurf finden die jeweiligen Interessen der beiden Kommunen ausgewogene Berücksichtigung, so dass – wie schon bisher – von einer reibungslosen Zusammenarbeit auszugehen ist. Die neue NRW-Koalition hat die Absicht den Abbau von Förderschulen zu stoppen. Wesentlicher Inhalt ist, dass noch vor den Sommerferien der Erhalt der bestehenden Förderschulen abgesichert werden soll. Aufgrund der stark rückläufigen Schülerzahlen im Bereich der Förderschulen für Lernbehinderte haben die Städte Kerpen und Erftstadt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag beschlossen, ihre beiden Förderschulen unter der Schulträgerschaft der Stadt Kerpen zusammenzuführen. Dieser Vertrag besteht seit dem Schuljahr 2014/15. Somit war Erftstadt nur noch ein Teilstandort der Martinusschule in Kerpen. Trotz dieser Maßnahme entwickelten sich insbesondere die Schülerzahlen am Standort ErftstadtFriesheim dahingehend, dass dort zum Schuljahresbeginn 2017/18 voraussichtlich nur noch 48 Kinder zu beschulen sind. Bisher stand zu erwarten, dass die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht gem. § 1 Abs. 2 der Mindestgrößenverordnung diese geringe Schülerzahl zum Anlass nehmen wird, die Martinusschule insgesamt zu schließen. Dies dürfte aufgrund der oben genannten Absichtserklärung der zukünftigen Koalition nunmehr abgewendet werden und der Martinusschule Kerpen mit den Schülerinnen und Schülern aus Erftstadt zukünftig Planungssicherheit geben. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der Teilstandort Friesheim nicht geschlossen werden soll. Denn die geringe Schülerzahl lässt einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb am Teilstandort nicht mehr zu. Die Beibehaltung des Teilstandortes ist daher schon aus pädagogischen Gründen nicht mehr vertretbar. Die geringe Schülerzahl erschwert eine angemessene Förderung der Kinder spürbar. Daher empfiehlt auch die Schulleitung die Zusammenlegung der beiden Schulstandorte in Kerpen. In Vertretung (Lüngen) -2-