Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
212 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
03.07.17, 11:26
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Raymond Pieper
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechts- und Ordnungsamt
Holzdamm 10
Frau Mandt
0 22 35 / 409-601
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
19.06.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 19.06.2017
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 327/2017
04.07.2017
Anfrage bzgl. Bolzspielplatz Willy-Brandt-Straße, E.-Liblar
Sehr geehrter Herr Pieper,
der Bolzplatz an der Willy-Brandt-Straße wurde im Jahre 2006 angelegt. Dem zugrunde liegt der
Bebauungsplan 112 C. Die vorhandene Grünfläche wurde im Bebauungsplan mit der Zielsetzung
einen Bolzplatz für Jugendliche zu errichten mit der Zweckbestimmung „Rasenbolzplatz“ festgesetzt. Die im Bebauungsplan 112 C vorhandenen Auflagen hinsichtlich der Anlegung einer Obstbaumfläche und weiterer dichter Eingrünung wurden umgesetzt.
Mit der 1. vereinfachten Änderung im Jahre 2015 wurde zusätzlich die planungsrechtliche Voraussetzung zur Einrichtung eines Outdoor Jugendtreffs (Grillhütte) geschaffen, welche von einem
Lärmschutzwall umgeben sein wird. Die Grillhütte ist derzeit noch nicht errichtet.
Die Wohnbebauung, Willy-Brandt-Straße, ist ca. 94 Meter entfernt.
Zu 1.:
Der Verwaltung ist bekannt, dass der Bolzplatz hin und wieder mit Autos verbotenerweise angefahren wird. Dazu wird ein landwirtschaftlicher Weg, ausgehend von der L 163, der durch das Verbotszeichen „Durchfahrt verboten, ausgenommen landwirtschaftlicher Verkehr“ gesperrt ist, genutzt. Im Jahre 2013 hat das Rechts- und Ordnungsamt sich bereits einmal mit dieser Beschwerde
beschäftigt. Danach gab es keine Beschwerden mehr. Im Juni 2017 ging eine Beschwerde per
Mail über Lärm und Autoverkehr ein.
Es liegen aber auch Erkenntnisse über eine besonders friedliche und sorgsame Nutzung des
Bolzplatzes vor.
Zu 2.:
Es ist mir bekannt, dass der Platz von allen Altersgruppen genutzt wird. Wo die Personen wohnen,
ist derzeit noch nicht bekannt.
Zu 3.:
Mobilé hat Kontakt zu einzelnen Nutzern des Bolzplatzes. Insbesondere freitags abends, gegen 20
Uhr, wird der Platz von der Jugendeinrichtung Mobilé aufgesucht. Angetroffen werden dann überwiegend 12-14 jährige Kinder, die dort Fußball spielen und sich unauffällig verhalten.
Zu 4.:
Das Rechts- und Ordnungsamt hat Kontakt zur Polizei aufgenommen und darum gebeten, das
bestehende Durchfahrverbot im Rahmen personeller Möglichkeiten zu kontrollieren. Weiterhin hat
das Rechts- und Ordnungsamt den Bolzplatz mit in die Liste der anzufahrenden Plätze im Rahmen
der Abendkontrollen aufgenommen.
Es wird überlegt, die Nutzungsbedingungen mittels eines Schildes, am Bolzplatz auszuhängen.
In Vertretung
(Lüngen)
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