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Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Niederdrove"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Niederdrove";
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 79/2002 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 9, 9. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 04. November 2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.11.2002 26.11.2002 10.12.2002 TOP: 9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Niederdrove“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 30. 09. 2002 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB wurde gleichzeitig festgelegt, auf die Durchführung der Offenlage zu verzichten und den betroffenen Bürgern gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 2 Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Durch entsprechende Bekanntmachung wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, in der Zeit vom 11. 10. 2002 bis 31. 10. 2002 den Bebauungsplanentwurf einzusehen und Stellung zu nehmen. In dieser Zeit sind keine Anregungen vorgetragen worden. Ich schlage Ihnen von daher vor, den Bebauungsplan nunmehr als Satzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die 9. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Niederdrove“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage: Übersichtsplan IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________