Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 391/2017
Az.:
Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 15.08.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Walter, Leiter
RPA
RPA
gez. Kern
Amtsleiter
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Dezernat 6
BM
Termin
Bemerkungen
05.09.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
10.10.2017
vorberatend
Rat
17.10.2017
beschließend
Betrifft:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der brandverhütungsschau und Gebührenordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen
in der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
a. Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat den unter b) und c) genannten Beschluss zu fassen.
b. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Neufassung der Satzung die Erhebung von Gebühren
für die Durchführung der Brandverhütungsvorschau und der Gebührenordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Erftstadt
c. Die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau
und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Erftstadt vom 25.03.2010 wird aufgehoben.
Begründung:
Nach dem neuen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz, welches das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) in Nordrhein- abgelöst hat, wird nunmehr von einer „Brandverhütungsschau“, statt des ursprünglichen Begriffs „Brandschau“ gesprochen.
Ferner ist die Brandverhütungsschau nun in Zeitabständen von höchstens sechs, statt bisher fünf
Jahren, durchzuführen. Die Empfehlung zu Art der brandverhütungsschaupflichtigen Objekte sowie
deren Prüfintervalle haben sich ebenfalls geändert und finden nunmehr Beachtung.
Aufgabe der Brandverhütungsschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen
festzustellen und diese den für die Beseitigung der festgestellten Mängel zuständigen Behörden
mitzuteilen. Die Brandverhütungsschau bezieht sich auf Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die
in erhöhtem Maß Brand- oder Explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes
eine große Personenanzahl oder wichtige Sachwerte bedroht sind.
Durch die zusätzliche Einführung der Brandschutzdienststelle bei der Feuerwehr Erftstadt fallen
weitere Aufgaben an, welche zum Teil kostenpflichtig sind. Dies wurde in der Satzung berücksichtigt.
Der neue Satzungsentwurf basiert auf der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und ist nachfolgend aufgeführt.
In Vertretung
(Lüngen)
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