Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der brandverhütungsschau und Gebührenordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der brandverhütungsschau und Gebührenordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der brandverhütungsschau und Gebührenordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 391/2017 Az.: Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 15.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Walter, Leiter RPA RPA gez. Kern Amtsleiter Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Dezernat 6 BM Termin Bemerkungen 05.09.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 10.10.2017 vorberatend Rat 17.10.2017 beschließend Betrifft: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der brandverhütungsschau und Gebührenordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: a. Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat den unter b) und c) genannten Beschluss zu fassen. b. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Neufassung der Satzung die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsvorschau und der Gebührenordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Erftstadt c. Die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Erftstadt vom 25.03.2010 wird aufgehoben. Begründung: Nach dem neuen Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz, welches das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) in Nordrhein- abgelöst hat, wird nunmehr von einer „Brandverhütungsschau“, statt des ursprünglichen Begriffs „Brandschau“ gesprochen. Ferner ist die Brandverhütungsschau nun in Zeitabständen von höchstens sechs, statt bisher fünf Jahren, durchzuführen. Die Empfehlung zu Art der brandverhütungsschaupflichtigen Objekte sowie deren Prüfintervalle haben sich ebenfalls geändert und finden nunmehr Beachtung. Aufgabe der Brandverhütungsschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen festzustellen und diese den für die Beseitigung der festgestellten Mängel zuständigen Behörden mitzuteilen. Die Brandverhütungsschau bezieht sich auf Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maß Brand- oder Explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Personenanzahl oder wichtige Sachwerte bedroht sind. Durch die zusätzliche Einführung der Brandschutzdienststelle bei der Feuerwehr Erftstadt fallen weitere Aufgaben an, welche zum Teil kostenpflichtig sind. Dies wurde in der Satzung berücksichtigt. Der neue Satzungsentwurf basiert auf der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und ist nachfolgend aufgeführt. In Vertretung (Lüngen) -2-