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Beschlussvorlage (Anlage Brandverhuetungsschauobjekte zur Satzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
157 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
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Inhalt der Datei

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und für sonstige Leistungen der Brandschutzdienststelle in der Stadt Erftstadt vom ………. als Anlage 3 Ziffer 1 Objektart Fristen nach Gefährdungsgrad gemäß AGBF Bund / BHKG NRW Pflege- und Betreuungsobjekte 1.1 Krankenhäuser 3 1.2 Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen 3 1.2.1 Altenwohnheime und Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen, nach RL über deren bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb 3 1.2.2 Einrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige Personen (ab 9 Personen) 3 1.2.3 Einrichtungen für körperlich oder geistig behinderte Personen (ab 9 Personen) 3 1.2.4 Tageseinrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige oder behinderte Personen (ab 20 Personen) 3 1.3 Kindergärten, -tagesstätten, -horte 3 1.4 Kindertagespflegeverbünde mit mehr als 9 Kindern 3 2 Übernachtungsbetriebe 2.1 Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten nach SBauVO 3 2.2 Obdachlosenunterkünfte 3 2.3 Notunterkünfte (für Asylbewerber u.a.) 3 2.4 Campingplätze nach CWVO 6 2.5 Wohnheime mit mehr als 12 Betten außerhalb der SBauVO 3 3 Versammlungsobjekte - Versammlungsstätten nach SBauVO 3.1.13.1.2 (unbesetzt) 3.1.3 Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, sowie Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese gemeinsame 3 Rettungswege haben. 3.1.4 Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen 3 3.1.5 Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher fasst. 3 3.2 3.3 4 (unbesetzt) Gasträume und Räume mit Bühnen / Szenenflächen / Filmvorführungen, nicht ebenerdig, ab 50 Besucherinnen und Besucher 3 Unterrichtsobjekte 4.1 Schulen nach SchulBauRL 3 4.2 Ausbildungsstätten mit Unterrichtstrakten oder Unterrichtsräumen ab 100 Personen (nicht ebenerdig: ab 50 Personen) 3 5 5.1 6 Hochhausobjekte Hochhäuser nach SBauVO Verkaufsobjekte 6.1 Verkaufsstätten nach SBauVO 6.2 (unbesetzt) 6.3 Verkaufsstätten > 700 qm Verkaufsfläche 7 7.1 8 6 3 3 Verwaltungsobjekte Büro- und Verwaltungsgebäude mittlerer Höhe > 3000 qm Geschossfläche 6 Ausstellungsobjekte 8.1 Museen 6 8.2 Messe- und Ausstellungsbauten 6 9 Garagen 9.1 Großgaragen nach SBauVO 6 9.2 Unterirdische geschlossene Mittelgaragen > 500 qm in Verbindung zu anders genutzten Gebäuden 6 10 Gewerbeobjekte 10.1 10.1.1 Gewerbeobjekte zur Herstellung und Produktion 6 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwiegend brennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße > 800 qm 6 10.1.2 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwiegend brennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden oder nicht ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 400 qm 6 10.1.3 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwiegend nichtbrennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße > 1.600 qm 6 10.1.4 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit überwiegend nichtbrennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden oder nicht ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 800 qm 6 10.1.5 10.1.6 (unbesetzt) 10.2. Gewerbeobjekte zur Lagerung 10.2.1 (unbesetzt) 10.2.2 Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe > 3.200 qm Lagerfläche 6 10.2.3 Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe, nicht ebenerdig, > 1.600 qm Lagerfläche 6 10.2.4 Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe > 1.600 qm Lagerfläche 6 10.2.5 Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe, nicht ebenerdig, > 800 qm Lagerfläche 6 10.2.6 Freilager für überwiegend brennbare Stoffe > 5.000 qm Lagerfläche 6 10.2.7 Hochregallager 6 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppen nach FwDV 500 6 10.3.1 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe II A und III A nach FwDV 500 6 10.3.2 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe II B * und III B nach FwDV 500 6 10.3.3 Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe II C * und III C nach FwDV 500 6 Kraftwerke und Umspannwerke 6 10.3 10.4 11 6 Sonderobjekte 11.1 Besonders brandgefährdete Baudenkmäler 6 11.2 Landwirtschaftliche Betriebsgebäude > 2000 cbm in Verbindung zu Wohngebäuden 6 11.3 Kirchen und Gebetsstätten 6 11.4 Unterirdische Verkehrsanlagen 6 11.5 (unbesetzt) 11.6 Hotel- und Gaststättenschiffe 6 11.7 Bahnhöfe mit hohen Personenströmen * 6 11.8 (unbesetzt) 11.9 Flächen für die Feuerwehr außerhalb der klassifizierten Objekte * 6 11.10 Justizvollzugsanstalten und Gebäude des Maßregelvollzugs 3 11.11 Flughäfen 3 11.12 Sonstige Kritische Infrastrukturen * * 11.13 Sonstige Objekte nach Gefährdungsanalyse * *