Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
157 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau
und für sonstige Leistungen der Brandschutzdienststelle in der Stadt Erftstadt vom ……….
als Anlage 3
Ziffer
1
Objektart
Fristen nach
Gefährdungsgrad
gemäß
AGBF Bund /
BHKG NRW
Pflege- und Betreuungsobjekte
1.1
Krankenhäuser
3
1.2
Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
3
1.2.1
Altenwohnheime und Einrichtungen mit Pflege- und
Betreuungsleistungen, nach
RL über deren bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb
3
1.2.2
Einrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige Personen (ab 9
Personen)
3
1.2.3
Einrichtungen für körperlich oder geistig behinderte Personen (ab 9
Personen)
3
1.2.4
Tageseinrichtungen für hilfsbedürftige minderjährige oder behinderte
Personen (ab
20 Personen)
3
1.3
Kindergärten, -tagesstätten, -horte
3
1.4
Kindertagespflegeverbünde mit mehr als 9 Kindern
3
2
Übernachtungsbetriebe
2.1
Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten nach SBauVO
3
2.2
Obdachlosenunterkünfte
3
2.3
Notunterkünfte (für Asylbewerber u.a.)
3
2.4
Campingplätze nach CWVO
6
2.5
Wohnheime mit mehr als 12 Betten außerhalb der SBauVO
3
3
Versammlungsobjekte - Versammlungsstätten nach SBauVO
3.1.13.1.2
(unbesetzt)
3.1.3
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als
200
Besucherinnen und Besucher fassen, sowie Versammlungsstätten mit
mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200
Besucherinnen und Besucher fassen, wenn diese gemeinsame
3
Rettungswege haben.
3.1.4
Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen
3
3.1.5
Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren
Besucherbereich mehr als 1.000 Besucherinnen und Besucher fasst.
3
3.2
3.3
4
(unbesetzt)
Gasträume und Räume mit Bühnen / Szenenflächen / Filmvorführungen,
nicht ebenerdig, ab 50 Besucherinnen und Besucher
3
Unterrichtsobjekte
4.1
Schulen nach SchulBauRL
3
4.2
Ausbildungsstätten mit Unterrichtstrakten oder Unterrichtsräumen ab 100
Personen (nicht ebenerdig: ab 50 Personen)
3
5
5.1
6
Hochhausobjekte
Hochhäuser nach SBauVO
Verkaufsobjekte
6.1
Verkaufsstätten nach SBauVO
6.2
(unbesetzt)
6.3
Verkaufsstätten > 700 qm Verkaufsfläche
7
7.1
8
6
3
3
Verwaltungsobjekte
Büro- und Verwaltungsgebäude mittlerer Höhe > 3000 qm Geschossfläche
6
Ausstellungsobjekte
8.1
Museen
6
8.2
Messe- und Ausstellungsbauten
6
9
Garagen
9.1
Großgaragen nach SBauVO
6
9.2
Unterirdische geschlossene Mittelgaragen > 500 qm in Verbindung zu
anders genutzten Gebäuden
6
10
Gewerbeobjekte
10.1
10.1.1
Gewerbeobjekte zur Herstellung und Produktion
6
Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit
überwiegend brennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße > 800
qm
6
10.1.2
Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit
überwiegend brennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden oder
nicht ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 400 qm
6
10.1.3
Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit
überwiegend nichtbrennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße >
1.600 qm
6
10.1.4
Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und zum Umgang von/mit
überwiegend nichtbrennbaren Stoffen, in Verbindung zu Wohngebäuden
oder nicht ebenerdig, mit einer Brandabschnittsgröße > 800 qm
6
10.1.5
10.1.6
(unbesetzt)
10.2.
Gewerbeobjekte zur Lagerung
10.2.1
(unbesetzt)
10.2.2
Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe > 3.200 qm
Lagerfläche
6
10.2.3
Gebäude zur Lagerung überwiegend nichtbrennbarer Stoffe, nicht
ebenerdig, >
1.600 qm Lagerfläche
6
10.2.4
Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe > 1.600 qm
Lagerfläche
6
10.2.5
Gebäude zur Lagerung überwiegend brennbarer Stoffe, nicht ebenerdig, >
800 qm Lagerfläche
6
10.2.6
Freilager für überwiegend brennbare Stoffe > 5.000 qm Lagerfläche
6
10.2.7
Hochregallager
6
Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppen nach FwDV 500
6
10.3.1
Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe II A und III A nach FwDV 500
6
10.3.2
Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe II B * und III B nach FwDV
500
6
10.3.3
Gebäude und Anlagen der Gefahrengruppe II C * und III C nach FwDV
500
6
Kraftwerke und Umspannwerke
6
10.3
10.4
11
6
Sonderobjekte
11.1
Besonders brandgefährdete Baudenkmäler
6
11.2
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude > 2000 cbm in Verbindung zu
Wohngebäuden
6
11.3
Kirchen und Gebetsstätten
6
11.4
Unterirdische Verkehrsanlagen
6
11.5
(unbesetzt)
11.6
Hotel- und Gaststättenschiffe
6
11.7
Bahnhöfe mit hohen Personenströmen *
6
11.8
(unbesetzt)
11.9
Flächen für die Feuerwehr außerhalb der klassifizierten Objekte *
6
11.10
Justizvollzugsanstalten und Gebäude des Maßregelvollzugs
3
11.11
Flughäfen
3
11.12
Sonstige Kritische Infrastrukturen *
*
11.13
Sonstige Objekte nach Gefährdungsanalyse *
*