Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 559/2016 2. Ergänzung
Az.: 370.1
Amt: - 370 BeschlAusf.: - -370- Datum: 15.08.2017
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Kern
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
05.09.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
10.10.2017
vorberatend
Rat
17.10.2017
beschließend
Betrifft:
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erftstadt -1. Fortschreibung2. Ergänzung
1. Kenntnisnahme
2. Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die ergänzende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2. Für das Produkt „Hilfeleistungen, vorbeugender Brandschutz“ werden beim Sachkonto
5291000 werden überplanmäßig Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro bereitgestellt.
Begründung:
1. Die Brandschutzbedarfspläne der Feuerwehren Frechen und Kerpen werden als Anhang
vorgelegt.
Der Bedarfsplan der Feuerwehr Kerpen stammt aus dem Jahr 2009 und muss in Kürze
fortgeschrieben werden.
Der Bedarfsplan der Feuerwehr Frechen wurde im Rat der Stadt Frechen am 13.12.2016
beschlossen.
2. Zur Beauftragung eines externen Gutachters wurden die Kosten mittels Marktanalyse
abgeschätzt und auf ca. 50.000 € beziffert. Durch die Bereitstellung der bereits durch die Mitglieder
der Feuerwehr Erftstadt erhobenen Daten kann unter Umständen eine Kostenreduktion auf ca.
30.000 € erzielt werden.
Da diese Mittel im Haushaltsplan 2017 nicht veranschlagt sind, muss in der anstehenden
Ratssitzung die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln erfolgen. Erst im Anschluss kann eine
Ausschreibung und Vergabe der Gutachterleistung erfolgen.
Den Fraktionen werden die Brandschutzbedarfspläne der Stadt Kerpen und der Stadt Frechen je
zweimal in Druckform übersandt.
In Vertretung
(Lüngen)
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