Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (559 Brandschutzbedarfsplan Frechen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
5,4 MB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan Frechen, 10.10.2016 2 Brandschutzbedarfsplan Projekt: Brandschutzbedarfsplan der Stadt Frechen Auftraggeber. Stadt Frechen Datenbestand: Juli 2014/ März 2015 Projektleitung: Dipl.-Ing. Manfred Unterkofler Projektbearbeitung: Stefan Mertens, Dipl.-Geogr. Anschrift: : FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. Kennedyallee 11 D-53175 Bonn Telefon (0228) 91 93 90 Telefax (0228) 91 93 924 Internet www.forplan.com E-mail info@forplan.com Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Firma FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt. __________________________________ FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Inhaltsverzeichnis 3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Verzeichnis der Abbildungen..................................................................................... 5 Verzeichnis der Tabellen ........................................................................................... 6 1 Einleitung .......................................................................................................... 11 2 Rechtliche Grundlagen und Richtlinien ............................................................. 12 3 4 2.1 Kommunale Selbstverwaltung .................................................................. 12 2.2 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ................................................................................. 12 2.2.1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise ........................................... 12 2.3 Landesbauordnung NRW ......................................................................... 14 2.4 Sonderbauverordnung ............................................................................. 14 2.5 Weitere rechtliche Grundlagen und Richtlinien des Brandschutzbedarfsplans ......................................................................... 14 Aufgaben der Feuerwehr der Stadt Frechen .................................................... 15 3.1 Aufgaben nach BHKG .............................................................................. 15 3.2 Gesetzliche Aufgaben aus dem Arbeitsschutz ......................................... 15 3.3 Sonstige Aufgaben ................................................................................... 16 IST-Zustand der Feuerwehr .............................................................................. 17 4.1 Einsatzkräfte ............................................................................................ 17 4.1.1 Feuer- und Rettungswache Frechen ............................................. 18 4.1.2 Löschzug Habbelrath .................................................................... 21 4.1.3 Zusammenfassung der Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse ......... 23 4.1.4 Altersstruktur der Feuerwehr ......................................................... 24 4.1.5 Jugendfeuerwehr........................................................................... 25 4.2 Fahrzeuge und technische Ausstattung ................................................... 27 4.2.1 Fahrzeuge ..................................................................................... 27 4.2.2 Persönliche Schutzausrüstung ...................................................... 28 4.2.3 Atemschutzgeräte /-technik ........................................................... 28 4.2.4 Alarmierungssicherheit .................................................................. 29 4.2.5 Funktechnische Ausstattung ......................................................... 29 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Inhaltsverzeichnis 4 4.2.6 Schlauchpflege .............................................................................. 30 4.3 Feuerwehrhäuser ..................................................................................... 31 Beurteilungsgrundlagen ........................................................................... 31 4.3.1 Feuer- und Rettungswache Stadt Frechen .................................... 32 4.3.2 Feuerwehrhaus des Löschzugs Habbelrath .................................. 35 4.4 Einsatzaufkommen ................................................................................... 38 4.5 Erreichungsgrad ....................................................................................... 43 4.5.1 Ausgangspunkt und Methodik ....................................................... 43 4.5.2 Auswertung der Ausrückzeiten ...................................................... 45 4.5.3 Ermittlung des Erreichungsgrades ................................................ 45 5 Gefährdungs- und Risikoanalyse ...................................................................... 47 5.1 Allgemeine Gefährdungsanalyse ............................................................. 47 5.1.1 Allgemeine Daten .......................................................................... 47 5.1.2 Verkehrsflächen ............................................................................ 48 5.1.3 Waldflächen................................................................................... 51 5.1.4 Gefährdung durch Hochwasser ..................................................... 51 5.1.5 Gefährdung durch Industrie und Gewerbe .................................... 51 5.1.6 Besondere Objekte........................................................................ 52 5.2 Risikoanalyse ........................................................................................... 54 5.2.1 Risikoverteilung ............................................................................. 55 5.2.2 Bewertung der Risikohöhe ............................................................ 55 5.3 Löschwasserversorgung .......................................................................... 57 5.4 Räumliche Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft .................................. 58 Methodik................................................................................................... 58 5.4.1 Erreichbarkeit der bebauten Fläche .............................................. 62 5.4.2 Erreichbarkeit des öffentlichen Straßennetzes .............................. 63 5.4.3 Erreichbarkeit besonderer Objekte ................................................ 65 5.4.4 Erreichbarkeit der Einsatzorte ....................................................... 67 5.4.5 Erreichbarkeit der Risikoschwerpunkte ......................................... 67 6 Zusammenfassung und Bewertung des IST-Zustandes ................................... 68 7 Schutzzieldefinition ........................................................................................... 70 7.1 Leistungsanforderung –städtisches Gebiet .............................................. 70 7.1.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen Bereichen ....... 70 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Inhaltsverzeichnis 5 7.1.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke ..................................... 71 7.2 Leistungsanforderung – städtisches Randgebiet ..................................... 72 7.2.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen Randbereichen .............................................................................. 72 7.2.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke ..................................... 73 8 7.3 Darstellung der Stadtteile gemäß Bebauungscharakter ........................... 74 7.4 Zielerreichungsgrad ................................................................................. 76 7.5 Grundanforderungen abseits des Schutzziels .......................................... 76 SOLL-Konzept .................................................................................................. 77 8.1 Verbesserung der Feuerwehrhäuser ........................................................ 77 8.1.1 Feuerwehrhaus des Löschzugs Habbelrath .................................. 78 8.2 Verbesserung der räumlichen Erreichbarkeit ........................................... 78 8.2.1 Verbesserung der flächenbezogenen Abdeckung durch den neuen Standort der FuRW Frechen .............................................. 79 8.2.2 Verbesserung der Erreichbarkeit durch Überörtliche Hilfeleistung ................................................................................... 83 8.3 Künftige Personalstruktur ......................................................................... 86 8.3.1 Hauptamtliche Kräfte ..................................................................... 86 8.3.2 Rechnerische Ermittlung der freiwilligen Einsatzkräfte (Mindesteinsatzkräftestärke) ......................................................... 88 8.3.3 Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung ............. 89 8.3.4 Förderung des Ehrenamtes ........................................................... 91 8.3.5 Ausbildungsbedarf der Freiwilligen Feuerwehr IST/SOLL ............. 93 8.4 Verbesserung der technischen Ausstattung ............................................. 95 8.4.1 Sicherstellung der Alarmierung ..................................................... 95 8.4.2 Vorhaltung von Funktechnik .......................................................... 95 8.4.3 Persönliche Schutzausrüstung (Einsatzkleidung).......................... 95 8.4.4 CBRN-Gefahren ............................................................................ 96 8.5 Fahrzeugbeschaffungsplan ...................................................................... 99 8.5.1 Feuer- und Rettungswache Frechen / LZ Frechen ...................... 100 8.5.2 Löschzug Habbelrath .................................................................. 103 8.5.3 Zusammenfassung Fahrzeugbeschaffungsplan .......................... 104 8.6 Löschwasserversorgung ........................................................................ 105 8.7 Verbesserung der Dokumentation.......................................................... 106 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Inhaltsverzeichnis 6 8.8 Gemeinsame Übungen bei Risikoobjekten im Stadtgebiet .................... 106 8.9 Fortschreibung ....................................................................................... 106 8.10 Zusammenfassung................................................................................. 107 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abbildungsverzeichnis 7 VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN Seite Abb. 4.1 Übersicht über die Standorte der Feuerwehr im Stadtgebiet .......... 17 Abb. 4.2 Zeitliche Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte LZ Frechen ... 21 Abb. 4.3 Zeitliche Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte ......................... LZ Habbelrath................................................................................. 22 Abb. 4.4 Verfügbare Einsatzkräfte LZ Frechen gemäß Einsatzdaten ........... 24 Abb. 4.5 Verfügbare Einsatzkräfte LZ Habbelrath gemäß Einsatzdaten ...... 24 Abb. 4.6 Altersstruktur der beiden Löschzüge .............................................. 25 Abb. 4.7 Feuer- und Rettungswache Frechen (FuRW/LZ) ........................... 32 Abb. 4.8 FuRW Frechen Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge ............... 33 Abb. 4.9 Feuerwehrhaus Habbelrath ............................................................ 35 Abb. 4.10 Löschzug Habbelrath Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge ...... 36 Abb. 4.11 Einsatzstatistik Brände/Technische Hilfeleistung ........................... 39 Abb. 4.12 Verteilung der Brandeinsätze ......................................................... 40 Abb. 4.13 Art der Fehlalarme.......................................................................... 41 Abb. 4.14 Gesamteinsatzverteilung ................................................................ 42 Abb. 4.15 beispielhafte Zeitschiene der Hilfsfrist .......................................... 44 Abb. 5.1 Risikoverteilung in der Stadt Frechen............................................. 56 Abb. 5.2 Räumliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes bei einer Eintreffzeit von 8 Minuten ................................................................................. 60 Abb. 5.3 Räumliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten ............................................................................... 61 Abb. 5.4 Erreichbarkeit besonderer Objekte bei einer Eintreffzeit ................... von 8 Minuten ................................................................................. 65 Abb. 5.5 Erreichbarkeit besonderer Objekte bei einer Eintreffzeit ................... von 10 Minuten ............................................................................... 66 Abb. 7.1 Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit (in Anlehnung an AGBF Bund) .. 71 Abb. 7.2 Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit (in Anlehnung an AGBF Bund) .. 73 Abb. 7.3 Stadtteile gemäß Bebauungscharakter .......................................... 75 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abbildungsverzeichnis 8 Abb. 8.1 Erreichbarkeit des Stadtgebietes vom neuen Standorte der FuRW bei einer 8 Minuten Eintreffzeit ....................................................... 80 Abb. 8.2 Erreichbarkeit des Stadtgebietes vom neuen Standorte der FuRW bei einer 10 Minuten Eintreffzeit ..................................................... 81 Abb. 8.3 Überörtliche Hilfeleistungspotenziale hauptamtliche Kräfte ............ 84 Abb. 8.4 Überörtliche Hilfeleistungspotenziale freiwillige Einsatzkräfte ........ 85 Abb. 8.5 Fahrzeugbeschaffung LZ Frechen ............................................... 102 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Tabellenverzeichnis 9 VERZEICHNIS DER TABELLEN Seite Tab. 4.1 Personelle Struktur LZ Frechen...................................................... 20 Tab. 4.2 Personelle Struktur des LZ Habbelrath .......................................... 22 Tab. 4.3 Verfügbare Einsatzkräfte gemäß Selbsteinschätzung .................... 23 Tab. 4.4 Jugendfeuerwehr............................................................................ 26 Tab. 4.5 Fahrzeuge in der Stadt Frechen ..................................................... 27 Tab. 4.6 Ausrückzeiten ................................................................................. 45 Tab. 5.1 Allgemeine Daten der Stadt Frechen ............................................. 47 Tab. 5.2 Einwohner in den Ortsteilen ........................................................... 48 Tab. 5.3 Flächenverteilung der Stadt Frechen ............................................. 48 Tab. 5.4 Gefährdung durch Gewerbe nach Sektoren ................................... 52 Tab. 5.5 Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen...................... 53 Tab. 5.6 Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF .............................. bei 8 Minuten Eintreffzeit ................................................................ 62 Tab. 5.7 Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF ................................. bei 8 Minuten Eintreffzeit ................................................................ 62 Tab. 5.8 Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF .............................. bei 10 Minuten Eintreffzeit .............................................................. 62 Tab. 5.9 Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF ................................. bei 10 Minuten Eintreffzeit .............................................................. 63 Tab. 5.10 Erreichbarkeit der öffentlichen Straßen in 8 Minuten Eintreffzeit .... 63 Tab. 5.11 Erreichbarkeit der öffentlichen Straßen nur durch HF ....................... in 10 Minuten Eintreffzeit ................................................................ 63 Tab. 8.1 Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF .............................. bei 8 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen) ..... 82 Tab. 8.2 Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF ................................. bei 8 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen) ..... 82 Tab. 8.3 Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF .............................. bei 10 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen).... 82 Tab. 8.4 Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF ................................. bei 10 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen).... 83 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Tabellenverzeichnis 10 Tab. 8.5 Rechnerische Ermittlung der Mindestanzahl an Einsatzkräften ..... 88 Tab. 8.6 Verfügbare Einsatzkräfte auf Basis des Simulationsmodells .......... 91 Tab. 8.7 Ausbildungsbedarf je Löschzug...................................................... 94 Tab. 8.8 Fahrzeugbeschaffungsliste .......................................................... 104 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Einleitung 11 1 Einleitung Laut dem „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ (BHKG) vom 17. Dezember 2015 sind im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, einzurichten und zu unterhalten. Hierzu haben die Städte und Gemeinden gemäß §3 Abs. 3 BHKG unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplans sind: - die Standorte und Wirkungsbereiche der Feuerwehren, - die Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte, - die Anzahl und Ausbildung der aktiven Feuerwehrmitglieder, - das Risiko- und Gefährdungspotenzial im Stadtgebiet, - und das zu gewährende Sicherheitsniveau für die Bürger der Stadt Frechen (Schutzziel). Ziel dieses Bedarfsplans ist es, die festgelegten Qualitätskriterien zu prüfen und zu bewerten, und eine umfassende und begründete Informationsquelle für die Entscheidungsträger von Verwaltung und Politik hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr der Stadt Frechen zu liefern. Hierdurch kann die zukünftige Ausrichtung und Qualität der Gefahrenabwehr festgelegt werden. Es bleibt den politischen Entscheidungsträgern überlassen, welches Sicherheitsniveau die Feuerwehr für die Bürger der Stadt Frechen in Zukunft gewährleisten soll und mit welcher Qualität die Feuerwehr arbeitet. Als Datengrundlage zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans wurde der abgefragte Datenbestand der Feuerwehr vom Juli 2014 und März 2015 zugrunde gelegt. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen 2 Rechtliche Grundlagen 12 Rechtliche Grundlagen und Richtlinien Im Folgenden werden die gesetzlichen Grundlagen und allgemeine Richtlinien zur Erstellung des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes aufgezeigt. Einzelne rechtliche Grundlagen und Richtlinien werden darauf folgend genauer dargestellt. Weitere Informationen sind den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien zu entnehmen. 2.1 Kommunale Selbstverwaltung Gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 78 Verfassung des Landes NRW haben die Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden). Die Gemeindeordnung NRW bestimmt weiter, dass u.a. dieses Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird (§ 40 Abs. 1 GO NW). 2.2 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Mit Wirkung vom 01.Januar 2016 ist in Nordrhein-Westfalen das „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katstrophenschutz (BHKG)“ in Kraft getreten. Damit löst das BHKG das bisher gültige „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in Nordrhein-Westfalen (FSHG)“ vom 10.02.1998 ab. Mit dem neuen Brandschutzgesetz regelt der Gesetzgeber die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen Maßnahmen bei Brandgefahren, Unglücksfällen, öffentlichen Notständen sowie bei Großeinsatzlagen und Katastrophen. Ziele der Gesetzesänderung sind, die: x Aufwertung des Katastrophenschutzes x Betonung und Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes und die x Anpassung der rechtlichen Regeln an Änderungen des Brandschutzes seit 1998. 2.2.1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise Die Gemeinden und Kreise nehmen ihre Aufgaben auch weiterhin als Pflichtaufgabe nach Weisung wahr (§2). Auch das neue BHKG enthält die Pflicht der Gemeinden, einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen und fortzuschreiben (§3(3)). Im Gesetz wird künftig eine Überarbeitung nach spätestens fünf Jahren verpflichtend. Das BHKG weist den Gemeinden in §3 folgende Aufgaben zu: FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Rechtliche Grundlagen 13 x Einrichtung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr für den Brandschutz und die Hilfeleistung als Einrichtung der Gemeinde x Mitwirkung im Katastrophenschutz und bei den landesweiten Konzepten zur überörtlichen Hilfe x Maßnahmen zur Verhütung von Bränden x Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung x Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Einsatzplänen x Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen x Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung x Aufgabenübernahme nach Weisung der Bezirksregierung für Autobahnen, Eisenbahnstrecken oder Wasserstraßen Neu hinzugekommen sind die Aufgaben zur Warnung der Bevölkerung gemeinsam mit dem Kreis. Ferner verpflichtet das BHKG die Gemeinden, Kreise und das Land ausdrücklich zur Förderung des Ehrenamtes. Die Aufgabenträger des Brandschutzes müssen die Tätigkeit im Ehrenamt fördern und dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit widmen (§9(3)). Für die Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde ist entscheidend, wie sich die Aufgaben der Gemeinde von denen der Kreise abgrenzen lassen. Hierzu führt das BHKG in §4 folgende Aufgaben der Kreise auf. x Unterhalten von Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein gemeindeübergreifender Bedarf besteht x Weitergehende Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen x Maßnahmen zur Vorbereitung von Brandbekämpfung von Großeinsatzlagen und Katstrophen. x Vorhaltung von Einrichtungen zur Einsatzleitung x Erstellung von Plänen für Großeinsatzlagen und Katastrophen sowie Sonderschutzplänen x Betrieb einer Leitstelle und einer Auskunftsstelle x Warnung der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Neu ins Gesetz aufgenommen wurden die Aufgaben der Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei deren Aufgabewahrnehmung. Zusammenfassend übernimmt das neue BHKG die bisherigen Regelungen des FSHG weitgehend und schafft zusätzliche Möglichkeiten, Angehörige in Freiwilligen Feuerwehren zur Mitwirkung zu motivieren und zu fördern. Es sieht erstmals die Aufgabe der Ehrenamtsförderung als Pflichtaufgabe vor und betont somit die unverzichtbare Bedeutung der ehrenamtlichen Leistungen als Basis für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Rechtliche Grundlagen 14 2.3 Landesbauordnung NRW Die Landesbauordnung (BauO NRW) legt die rechtlichen Grundlagen für die Art und Beschaffenheit von Gebäuden und bauliche Anlagen fest. Im §3 wird geregelt, dass Gebäude und bauliche Anlagen, so herzurichten und instand zu halten, dass die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährdet werden. Als wesentliche Kriterien zur Sicherheit in Gebäuden werden auch Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden gestellt. Im Einzelnen sind folgende Regelungen für die Feuerwehr von Bedeutung: x x x x x § 2, Begriffe Definition von Gebäuden geringer Höhe §5, Zugänge und Zufahrten §, 17 Brandschutz hier werden Anforderungen an Baustoffe und Bauteile, Dichtheit von Öffnungen und Anordnung von Rettungswegen, Vorhaltung von Rettungsgeräten der Feuerwehr und Anforderungen an den Blitzschutz festgelegt. §§ 29 bis 41, Wände, Decken, Dächer § 54, Sonderbauten 2.4 Sonderbauverordnung In der Sonderbauverordnung (SBauVO) werden Anforderungen und Erleichterungen für Objekte besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) formuliert. Explizit geregelt sind hier Anforderungen an: x x x x Versammlungsstätten Verkaufsstätten Hochhäuser Garagen 2.5 Weitere rechtliche Grundlagen und Richtlinien des Brandschutzbedarfsplans x Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger, x Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen, x Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV), x Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) x Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF), x DVGW-Arbeitsblatt W 405. Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung, x Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten, x Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV). FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen 3 Rechtliche Grundlagen 15 Aufgaben der Feuerwehr der Stadt Frechen Im Folgenden werden die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Frechen und des Rhein-Erft-Kreises aufgelistet und kurz erläutert. Die über die gesetzlichen Aufgaben hinausgehende Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Stadt Frechen. 3.1 Aufgaben nach BHKG x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Abwehrender Brandschutz / Bekämpfung von Schadenfeuer, Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen, Gestellung von Brandsicherheitswachdiensten bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist und der Veranstalter die Brandsicherheitswache nicht selbst stellen kann, Gestellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlicher Anordnung, Amtshilfe nach Ordnungsbehörden-Gesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz, Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren als Brandschutzdienststelle, Durchführung von Brandschauen, Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung, Warnung der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis, Mitwirkung bei der Brandschutzbedarfsplanung, Aus- und Fortbildung, Durchführung von Übungen, Erstellung von Einsatzplänen, Förderung des Ehrenamtes, Bildung und Unterhaltung eines Jugendfeuerwehr, Mitwirkung in der überörtlichen Hilfe nach den Konzepten des Landes NRW, Mitwirkung im Rettungsdienst, Aufgabenübernahme auf den Bundesautobahnen A1 und A4 nach Weisung durch die Bezirksregierung Köln, Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse durch den Rhein-Erft-Kreis, Sicherstellung der Löschwasserversorgung, Betrieb und Einsatz des kreiseigenen Abrollbehälters „Atemschutz“, Betrieb und Einsatz des kreiseigenen Abrollbehälters „Massenanfall von Verletzten“, Betrieb und Einsatz eines Einsatzleitwagens im Auftrag des Rhein-ErftKreises im Einsatzfall „Massenanfall von Verletzten“. 3.2 Gesetzliche Aufgaben aus dem Arbeitsschutz x x Durchführung regelmäßiger Unterweisungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Wiederkehrende Prüfungen aller prüfpflichtigen Gerätschaften und Einrichtungen der Feuerwehr, FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen x x x x Rechtliche Grundlagen 16 Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten, Aus- und Fortbildung von Sachkundigen zur Durchführung wiederkehrende Prüfungen, Erstellung von Plänen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für den Feuerwehrdienst. 3.3 Sonstige Aufgaben x x x x x x x x x x x x x Überprüfung der Fahrzeug- und Gerätetechnik für die Freiwillige Feuerwehr Elsdorf, Unterhaltung und Beschaffung von Dienstfahrzeugen anderer städtischer Ämter, Meldekopf für die städtischen Ordnungsbehörden außerhalb der Regeldienstzeit, Ordnungsbehördliche Maßnahmen bei psychisch kranken Menschen außerhalb der Regeldienstzeit des Ordnungsamtes, Planung, Einrichtung und Geschäftsführung des „Stabes außergewöhnlicher Ereignisse“, SAE als gesamtstädtischer Gefahrenabwehr- und Krisenstab, Koordination von Notfallseelsorge-Einsätzen, Dienstleistungen auf privatrechtlicher Basis (Hilfeleistungen, Tür-Öffnen, PKW-Öffnen, Fenster-Öffnen usw.), Einsammeln von Tierkadavern auf öffentlichen Straßenflächen außerhalb der Regeldienstzeit des Ordnungsamtes, Befahrungen und Anleiterproben im Baugenehmigungsverfahren, Aufschaltung und Überprüfung von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsselkästen, Erste-Hilfe-Ausbildung für städtische Mitarbeiter/-innen, Praktikumsbetreuung, Gestellung von Lehrkräften in der interkommunalen Feuerwehrausbildung. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  17 4 IST-Zustand der Feuerwehr In diesem Kapitel wird der IST-Zustand der Feuerwehr der Stadt Frechen dargestellt. Untersucht werden die Entwicklung, Ausbildung und Verfügbarkeit der Einsatzkräfte, die technische Ausstattung der Feuerwehr, der Zustand der Feuerwehrhäuser sowie die Einsatzdaten. Abb. 4.1 Übersicht über die Standorte der Feuerwehr im Stadtgebiet 4.1 Einsatzkräfte Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ definiert. Die „Funktionsstärke“ steht für die Anzahl und Qualifikation der Einsatzkräfte, die zur Bewältigung eines Schadensereignisses notwendig sind. Das Qualitätskriterium „Hilfsfrist“ hat zur Folge, dass neben der generellen Anzahl und Qualifikation der Einsatzkräfte, auch die zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte entscheidend ist. Eine genaue Analyse der Einsatzkräfte ist zur Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr aus diesem Grund zwingend erforderlich. In den folgenden Kapiteln werden daher die Einsatzkräfte der Feuerwehr betrachtet. Neben der vorliegenden Altersstruktur und der Jugendfeuerwehr, wird die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte im Einsatzfall untersucht. Ziel ist es, eventuell vorhandene Defizite bei der Verfügbarkeit oder der Ausbildung der Einsatzkräfte zu erkennen und FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  18 Entwicklungstendenzen bei der Einsatzkräftestärke aufzuzeigen. Im SOLL-Konzept können hierdurch Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr dargestellt werden. Methodik Zur Analyse der Einsatzkräfte wurde eine Umfrage unter allen Aktiven durchgeführt. Hierbei wurden neben allgemeinen persönlichen Informationen (Alter, Wohnort usw.) auch feuerwehrspezifische Angaben (Eintrittsjahr in die Feuerwehr, Dienstgrad, Qualifikation usw.) erhoben. Zudem haben die Einsatzkräfte ihre generelle und zeitliche Verfügbarkeit im Einsatzfall abgeschätzt. Die Umfrage wird zudem durch allgemeine Statistiken über die Einsatzkräfte (z.B. Ausbildungsstand) und die Einsatzdaten ergänzt. 4.1.1 Feuer- und Rettungswache Frechen Die Feuerwehr der Stadt Frechen ist eine Freiwillige Feuerwehr, die mit hauptamtlichen Kräften ergänzt wird. Zudem gibt es eine Jugendfeuerwehr und eine Ehrenabteilung. Hauptamtliche Einsatzkräfte Im Bereich der hauptamtlichen Einsatzkräfte ist derzeit folgende Personalausstattung bei der Feuerwehr der Stadt Frechen festzustellen: Feuer- und Rettungswache Feuerwehrangestellte/ Beamte gesamt Stand: 30.09.2014 Dienstbesetzung 52 Beamte, (davon 1 h.D., 3 g.D.) 10 Angestellte 4 Brandmeisteranwärter 4 Rettungsassistenten im Anerkennungsjahr 2 studentische Aushilfen (je 5,25 Std. / Woche) 3 Verwaltung 12 Funktionen in 24-Stunden-Dienst, davon: 0:1:4 im Brandschutz und weitere 0:0:7 im Rettungsdienst 4 Funktionen Tagesdienst Krankentransport 4 Tagesdienststelle Löschfahrzeug* - HLF (LF24) 0:1:3 Tanklöschfahrzeug* 24/50 FF Kleineinsatzfahrzeug* KEF Nicht vorhanden Teleskoprettungsbühne 0:0:1 3 RTW* 0:2 je RTW 1 NEF* 2 (mit Arzt) je NEF 2 KTW** Je 0:2 bis 16:30 Uhr Struktur FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Leitung FD7** IST-Zustand  19 Fachdienstleiter und Stellvertreter im Tagdienst (1 Stelle h.D., 1 Stelle g.D.) - Gebührenabrechnung** 1 Angestellte - Verwaltungsbeamter Rettungsdienst** 1 Beamter A9 - Verwaltungsbeamter Feuerschutz** 1 Beamter A7 Wachabteilungsleiter** 1 Beamter (A10) (2 Stellen derzeit unbesetzt) - Vorbeugender Bandschutz** - Brandschutzdienststelle - Einsatzvorbereitung / Brandschau/ Brandschutzbeauftragter Einsatzführungsdienst 1 Beamter (A11) 1 Beamter (A9) 1 Beamter (A8) - Gruppenführer im Alarmdienst* 5 Beamte (4 x A9, 1x A8), die derzeit den Erstab- Derzeit nicht vorhanden marsch führen *Mo.-So. 24 Std. ** Mo.-Fr. 41 Std. *** Mo.-So. 40 Std Insgesamt stehen derzeit 60,25 Beamte / Angestellte zur Verfügung. Hier werden Rettungsassistenten im Praktikumsjahr (4) nicht berücksichtigt. Der Anteil RD (7 permanente Funktionen, 3xRTW 1xNEF) beläuft sich auf 31,5 Funktionsstellen. Zur Besetzung des Tages-KTW (4 Funktionen pro Tag (9,5 Stunden) sind 4 Funktionen x 1,78 (4,5 / 24 x 9,5 Std.) = 7,12 Funktionsstellen erforderlich. Somit bleiben 21,63 Funktionsstellen für den Bereich Brandschutz. Hier sind sämtliche Sonderfunktionen (Brandschutzdienststelle, Brandschauer oder Zentralwerkstatt) in Abzug zu bringen. Somit ergeben sich 19,63 Funktionsdienststellen. Der Berechnung liegt ein 54-Stunden-Dienstmodell in Verbindung mit Opting-Out Vereinbarung eines jeden eingesetzten Mitarbeiters zur Grunde. Der Wegfall, der Opting-Out Vereinbarung zum 01.01.2017 ergibt pro Woche ein Stundendefizit von 6 Stunden. Dies ergibt ein Defizit von effektiv 24 Stunden / Monat / Mitarbeiter (SB). Da lediglich der Ist-Zustand ermittelt wird, erfolgt vorerst keine weitere Betrachtung des Wegfalls von Opting-Out. ******************************************************************************************** FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  20 Die derzeitige Besetzung von 5 Funktionsstellen im Brandschutz (1:4) erfordert einen Personalansatz von 22,5 Funktionsstellen. Hier gibt es einen aktuellen Fehlbedarf von 2,87 Funktionsdienststellen. Randbemerkungen: x Die Teilnahme des Wachabteilungsleiters (g.D.) im Alarmdienst ist derzeit nicht vorgesehen, x Die Teilnahme von Beamten der Brandschutzdienststelle im Alarmdienst ist derzeit nicht vorgesehen, x Die derzeitig gültige AAO regelt die Einsatzleitung. Die Etablierung eines Einsatzführungsdienstes soll auf Realisierbarkeit in der Fortführung des Brandschutzbedarfsplanes geprüft werden, x Derzeit kann die TRB 38 der FuRW/LZ nicht ordnungsgemäß besetzt werden. Die TRB wird derzeit im Einsatzfall mit nur einer Einsatzfunktion besetzt. Die Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen besteht aus dem Maschinisten und einem oder zwei weiteren Besatzungsmitgliedern. Von diesen sollte zumindest einer ebenfalls die Ausbildung zum Drehleitermaschinisten absolviert haben. (Beachtung von Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften). Freiwillige Einsatzkräfte Neben den 54 hauptamtlichen Einsatzkräften auf der FuRW Frechen, sind im Löschzug Frechen 89 freiwillige Einsatzkräfte aktiv, von denen 73 an der Personalbefragung teilgenommen haben. Insgesamt 27 Einsatzkräfte sind im Schichtdienst tätig. Ein Führerschein der Klasse C/CE ist zur Führung der vorhandenen Fahrzeuge notwendig. Löschzug Frechen Ehrenamtliche Einsatzkräfte davon: Truppführer Gruppenführer Zugführer Verbandsführer Maschinisten Führerschein Klasse C/CE (2) Atemschutzgeräteträger (G26) Tab. 4.1 89 23 6 5 2 38 36 37 Personelle Struktur LZ Frechen FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  21 Verfügbarkeit Atemschutzgeräteträger Anfahrzeit und Verfügbarkeit Einsatzkräfte 30 30 27 25 25 17 15 Personen Personen 20 20 11 10 3 3 5 2 0 4 4 3 2 0 0 werktags (06:00-18:00) sonstige Zeiten <4 min <9 min Schichtarbeiter werktags (06:00-18:00) >9 min sonstige Zeiten <4 min Anfahrzeit und Verfügbarkeit Inhaber Führerscheinklasse C <9 min Schichtarbeiter >9 min Anfahrzeit und Verfügbarkeit Schichtarbeiter 30 30 25 18 20 15 9 10 5 2 3 20 15 15 10 10 7 1 Personen 25 Personen 13 15 10 6 5 20 5 1 3 0 2 0 0 0 werktags (06:00-18:00) sonstige Zeiten <4 min Abb. 4.2 <9 min >9 min Schichtarbeiter vom Arbeitsplatz <4 min von zu Hause <9 min >9 min Zeitliche Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte LZ Frechen Betrachtet man die gemäß Selbsteinschätzung verfügbaren Einsatzkräfte, wird deutlich, dass werktags tagsüber innerhalb von 4 Minuten eine Staffel gebildet werden kann. In 9 Minuten kann gemäß Selbsteinschätzung maximal eine Gruppe gebildet werden. Zu sonstigen Zeiten können bereits nach 4 Minuten taktische Einheiten in Gruppenstärke gebildet werden. 4.1.2 Löschzug Habbelrath Im Löschzug Habbelrath sind derzeit 52 Einsatzkräfte aktiv, von denen 48 an der Personalbefragung teilgenommen haben. Insgesamt 14 Einsatzkräfte sind im Schichtdienst tätig. Ein Führerschein der Klasse C ist mindestens zur Führung des Fahrzeugs nötig. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  22 Löschzug Habbelrath Ehrenamtliche Kräfte Truppführer Gruppenführer Zugführer Verbandsführer Maschinisten Führerschein Klasse C/CE (2) Atemschutzgeräteträger (G26) Tab. 4.2 52 14 11 2 7 33 31 31 Personelle Struktur des LZ Habbelrath Verfügbarkeit Atemschutzgeräteträger Anfahrzeit und Verfügbarkeit Einsatzkräfte 30 30 25 18 20 13 15 9 10 3 5 3 Personen Personen 25 8 20 10 10 5 5 2 3 5 3 3 0 0 werktags (06:00-18:00) sonstige Zeiten <4 min <9 min Schichtarbeiter werktags (06:00-18:00) >9 min 25 25 20 20 12 10 5 2 15 11 5 2 1 >9 min 10 6 4 Personen 30 11 <9 min Schichtarbeiter Anfahrzeit und Verfügbarkeit Schichtarbeiter 30 15 sonstige Zeiten <4 min Anfahrzeit und Verfügbarkeit Inhaber Führerscheinklasse C Personen 13 15 0 0 0 2 0 0 0 werktags (06:00-18:00) sonstige Zeiten <4 min Abb. 4.3 <9 min >9 min Schichtarbeiter vom Arbeitsplatz <4 min von zu Hause <9 min >9 min Zeitliche Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte LZ Habbelrath Die Selbsteinschätzung zeigt, dass werktags tagsüber innerhalb von 4 Minuten maximal ein selbstständiger Trupp gebildet werden kann. Nach 9 Minuten kann eine Staffel gestellt werden. Zu sonstigen Zeiten kann innerhalb von 4 Minuten eine taktische Einheit in Gruppenstärke gebildet werden. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  23 4.1.3 Zusammenfassung der Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse In der nachfolgenden Aufstellung ist die Personalverfügbarkeit der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Frechen nach Löschzügen zusammengefasst dargestellt: Verfügbare Einsatzkräfte nach Selbsteinschätzung Frechen Habbelrath Einsatzkräfte gesamt 89 52 Gesamt 141 Löschzug Tab. 4.3 WT tagsüber bis 4 min Später 6 6 3 8 9 14 Sonstige Zeiten bis 4 min später 17 13 18 17 35 30 Schichtdienstler 27 13 40 Verfügbare Einsatzkräfte gemäß Selbsteinschätzung Hinweis: Bei dieser rein rechnerischen Zusammenstellung handelt es sich um die Auswertung der auf einer Selbsteinschätzung hinsichtlich der Verfügbarkeit beruhenden Personalfragebögen durch alle Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Frechen. Es zeigt sich, dass an Werktagen zwischen 06:00 und 18:00 Uhr in beiden Löschzüge die Bildung von taktischen Einheiten von der Verfügbarkeit der Schichtarbeiter abhängig ist. Andersfalls kann im LZ Frechen lediglich eine Staffel innerhalb von 4 Minuten gestellt werden, die später durch weitere sechs Einsatzkräfte ergänzt wird. Im LZ Habbelrath steht innerhalb von 4 Minuten lediglich ein Selbstständiger Trupp bereit. Später kann eine Gruppe gebildet werden. Zu sonstigen Zeiten bestehen keine Defizite hinsichtlich der Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte. Zur Ergänzung der Selbsteinschätzung wurden zudem die Einsatzdaten analysiert. Hierbei wurde die Ausrückezeit der Einsatzfahrzeuge mit den dazugehörigen Stärkemeldungen für zeitkritische Einsätze, also Gebäudebrände, Verkehrsunfälle mit eingeklemmter Person und Unfälle auf der BAB, betrachtet. Die zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte gemäß Einsatzdaten stellt sich wie folgt dar. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  24 Verfügbare Einsatzkräfte LZ Frechen gemäß Einsatzdaten Anzahl der Einsatzkräfte 16 14 12 10 8 Verfügbare Einsatzkräfte 6 4 2 0 1 Abb. 4.4 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ausrückzeit in Minuten 11 12 13 Verfügbare Einsatzkräfte LZ Frechen gemäß Einsatzdaten Der Löschzug Frechen rückt gemäß Einsatzdaten im Durchschnitt nach 7 Minuten in Gruppenstärke aus. Eine Staffel kann nach 6 Minuten das Feuerwehrhaus verlassen. Anzahl der Einsatzkräfte Verfügbare Einsatzkräfte LZ Habbelrath gemäß Einsatzdaten 14 12 10 8 6 Verfügbare Einsatzkräfte 4 2 0 1 Abb. 4.5 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Ausrückzeit in Minuten 11 12 13 Verfügbare Einsatzkräfte LZ Habbelrath gemäß Einsatzdaten Der Löschzug Habbelrath rückt gemäß Einsatzdaten im Durchschnitt nach 6 Minuten in Gruppenstärke aus. Eine Staffel kann nach 5 Minuten das Feuerwehrhaus verlassen. 4.1.4 Altersstruktur der Feuerwehr Die Altersstruktur einer Freiwilligen Feuerwehr gibt Aufschluss über den aktuellen Stand und die potenzielle zukünftige Entwicklung der Einsatzkräfteanzahl. In diesem Zusammenhang ist besonders in Anbetracht des Demographischen Wandels dafür Sorge zu tragen, dass auch zukünftig genug Einsatzpersonal in der Feuerwehr zu Verfügung steht. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  25 Zusätzlich gilt, dass nur eine ausgeglichene Verteilung der Einsatzkräfte über alle Altersgruppen hinweg, die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr in Bezug auf Erfahrung, Fitness und Technik sicherstellen kann. In der folgenden Darstellung ist die Altersstruktur der beiden Löschzüge dargestellt. Altersstruktur der einzelnen Löschzüge Frechen 25 Habbelrath 14 0 21 11 10 20 8 15 12 30 10 2 2 40 50 60 70 80 An z a h l d e r E i n s a t z k r ä f t e unter 20 Jahre 20 bis 30 Jahre 30 bis 40 Jahre 40 bis 50 Jahre 50 bis 60 Jahre über 60 Jahre Abb. 4.6 Altersstruktur der beiden Löschzüge Im LZ Frechen sind lediglich 16% der Einsatzkräfte älter als 50 Jahre. Insbesondere die Altersgruppe der 20 bis 30 bzw. 30 bis 40 Jährigen sind sehr groß. Mit einem altersbedingten Rückgang der Einsatzkräfteanzahl ist somit mittelfristig nicht zu rechnen. Im LZ Habbelrath haben bereits 30% der Einsatzkräfte das fünfzigste Lebensjahr überschritten. Mittelfristig ist auf einen altersbedingten Rückgang der Einsatzkräfte somit zu achten und dieser durch entsprechende Nachwuchsarbeit aufzufangen. 4.1.5 Jugendfeuerwehr Die Jugendabteilungen der Feuerwehr Stadt Frechen verfügen zurzeit über 42 Mitglieder in der gesamten Feuerwehr. Die Kinder und Jugendlichen kommen aus den Ortsteilen der Stadt Frechen. Neben den beiden Stadtjugendwarten und den je 2 Jugendgruppenleitern der Standorte Frechen und Habbelrath sind weitere 8 Jugendfeuerwehr-Betreuer je Standort tätig. Der Jugendfeuerwehrdienst findet i.d.R. jede Woche am jeweiligen Standort statt. Die Jugendfeuerwehr verfügt über ein eigenes Übungsfahrzeug im Stadtgebiet, welches für die Fahrten zur Ausbildung bzw. zu Wettkämpfen genutzt werden kann. Weiterhin kann die Jugendfeuerwehr auf Fahrzeuge zu Übungszwecken aus dem bestehenden Fahrzeugpool aller Einheiten zurückgreifen. Die Jugendfeuerwehr der Stadt Frechen verfügt über keine eigenen Räumlichkeiten in den jeweiligen Standorten. Es stehen keine regulären Umkleideräume und Aufenthaltsräume zur Verfügung. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  26 Die Jugendlichen werden im Alter von 17 Jahren zum Truppmann ausgebildet, so können diese beim Übertritt in die aktive Einheit direkt am Einsatzdienst teilnehmen. Darüber hinaus können die Jugendlichen im Alter von 17 Jahren am Übungsdienst der Aktiven teilnehmen. Jugendfeuerwehr Stadt Frechen (Stand 01.03.2014) Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Tab. 4.4 Mitglieder 43 48 48 53 52 48 48 62 53 49 47 45 35 42 Übernahme in aktive Wehr 7 3 2 4 7 7 4 4 7 3 6 8 9 3 Jugendfeuerwehr Es zeigt sich, dass in den letzten 13 Jahren 74 Jugendliche in die aktiven Einheiten übernommen werden konnten. Die Gründung der Jugendfeuerwehr ist als äußerst positiv für die weitere Entwicklung der Löschzüge der Stadt Frechen zu betrachten. Hier werden schon früh Bindungen an die Feuerwehr geschaffen, sodass die Rekrutierung von Nachwuchskräften für die aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr vereinfacht wird und es möglicherweise auch zu einer Verjüngung der aktiven Einheit kommt. Insbesondere im LZ Habbelrath ist aufgrund der Altersstruktur auf eine verstärkte Jugendarbeit zu achten. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  27 4.2 Fahrzeuge und technische Ausstattung Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ definiert. Um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicher zu stellen, ist daher neben der bereits dargestellten personellen Ausstattung auch die technische Ausstattung einschließlich der Fahrzeuge relevant. Nur durch risikoangepasste Einsatzmittel kann auf die vorliegenden Gefahren im Einsatzfall reagiert und ein effektiver Einsatzablauf gewährleistet werden. Im Folgenden wird auf die vorgehaltenen Fahrzeuge, die Vorhaltung von Einsatzgeräten, die persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte, die funktechnische Ausstattung und die Alarmierungssicherheit eingegangen. 4.2.1 Fahrzeuge Im Folgenden wird die Fahrzeugausstattung der Löschzüge dargestellt. FuRW / Löschzug Frechen Löschfahrzeuge HLF 20/16 HLF 20/16 LF 16/12 LF 16 TLF 24/50 Hubrettungsfahrzeug TRB 38 Rüst- und Gerätewagen GW GW BSE WLF* GW-L 1 1 1 1 1 Bj. 2006 2006 1997 1985 1999 sonstige Fahrzeuge ELW 1 KdoW EvD KdoW (LdF) MTF MTF JF 1 Bj. 2008 1 1 1 1 Bj. 2012 1996 1992 2005 Abrollbehälter und Anhänger AB-Atem AB-Mulde AB-Manv FWA BSE FWA Tier FWA Jugend 1 1 1 1 1 Bj. 1998 1996 2005 2006 2004 1 1 1 1 1 1 Bj. 1991 2001 2005 2004 1996 2004 1 1 1 Bj. 2004 2009 2011 * Kreisfahrzeug Löschzug Habbelrath Löschfahrzeuge HLF 20/16 LF 16 Tab. 4.5 1 1 Bj. 2006 1997 sonstige Fahrzeuge ELW 1 MTF MTF JF Fahrzeuge in der Stadt Frechen Am Standort der Feuer- und Rettungswache ist gleichzeitig auch der Löschzug Frechen untergebracht. Entsprechend stehen Fahrzeuge für die hauptamtlichen und freiwilligen Einsatzkräfte bereit. Neben mehreren Löschgruppenfahrzeugen, kann auf ein Tanklöschfahrzeug und ein Hubrettungsfahrzeug (TRB 38) zurückgegriffen werden. Weiterhin stehen verschiedene Gerätewagen und Abrollbehälter für unter- FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  28 schiedliche Anforderungen (Atemschutz, Mulde, ManV) bereit. Für die Einsatzleitung stehen ein ELW sowie zwei Kommandowagen zur Verfügung. Der Löschzug Habbelrath verfügt über ein HLF 20/16, das sich sowohl zur Brandbekämpfung als auch bei technischen Hilfeleistungen wirkungsvoll einsetzen lässt. Als zweites Löschfahrzeug steht ein LF16 bereit. Zudem ist ein ELW zur Einsatzleitung vorhanden. Ergänzt wird der Fuhrpark durch zwei MTFs, die zum Personentransport genutzt werden. 4.2.2 Persönliche Schutzausrüstung Im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung hat die Stadt Frechen ihre Feuerwehr gut ausgestattet. Die vorhandene Einsatzkleidung ist gem. HuPF Teil I bis IV (DIN EN 469) beschafft worden. Neubeschaffungen werden grundsätzlich ebenfalls entsprechend DIN EN 469 getätigt. Jede Einsatzkraft ist derzeit wie folgt ausgerüstet: x Feuerwehrüberjacke gemäß HuPF Teil 1, x Feuerwehrhose gemäß HuPF Teil 2, x Feuerwehrjacke gemäß HuPF Teil 3 (mit Rettungsgurt), x Feuerwehrhelm mit Klappvisier und Nackenleder (DIN 14458 bzw. EN 443), x Schnürstiefel verschiedener Fabrikate (EN 15090), x Feuerwehr-Schutzhandschuhe (TH u. Brand). Alle Atemschutzgeräteträger sind gemäß DIN EN 469 und HuPF Teil I-IV ausgestattet. x Feuerwehrüberhosen gemäß HuPF Teil 4 x Flammenschutzhaube x Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Brand/TH) Die Pflege (Wäsche und Imprägnierung) der Schutzkleidung erfolgt in der Feuer- und Rettungswache. Die Reinigung dauert i.d.R. ein bis zwei Tage. Die Ersatzeinsatzkleidung wird in der zentralen Kleiderkammer an der FuRW Frechen vorgehalten. Es stehen zudem 20 Sätze Ersatzeinsatzkleidung zur Verfügung. Hierdurch können neue Feuerwehrmitglieder nach Eintritt in die Feuerwehr direkt mit eigener Schutzausrüstung eingekleidet werden und vorhandene Feuerwehrmitglieder mit kontaminierter Schutzkleidung übergangsweise mit Ersatz ausgestattet werden. 4.2.3 Atemschutzgeräte /-technik Im Bereich der Atemschutzgeräte ist bei der Feuerwehr der Stadt Frechen folgende Ausstattung zu verzeichnen: FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  29 Atemschutz Gerätehaus HW Wache HW Wache Löschzug Frechen Löschzug Frechen Löschzug Frechen Löschzug Frechen Löschzug Habbelrath Löschzug Habbelrath Atemschutzwerkstatt Pressluftatmer Atemanschluss Funkrufname Fz/Fest Art (Anzahl Flaschen, Druck…) Anzahl Art (Überdruck, Normaldruck…) Anzahl Frechen HLF 20 2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 4 Dräger Überdruck ESA 4 Frechen TM 1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 2 Dräger Überdruck ESA 2 Frechen1 HLF 20 2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 4 Dräger Überdruck ESA 4 Frechen1 LF 20/1 2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 2 Dräger Überdruck ESA 4 Frechen1 LF 20/1 1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 2 Frechen1 LF 20/2 2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 2 Dräger Überdruck ESA 4 Frechen1 LF 20/2 1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 2 Frechen1 PTLF 4000 1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 2 Dräger Überdruck ESA 2 Frechen2 HLF 20 2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 4 Dräger Überdruck ESA 4 Frechen2 LF 20 2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 2 Dräger Überdruck ESA 4 Frechen2 LF 20 1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 2 Reserve Reserve 2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar 14 17 Dräger Überdruck ESA 103 Sämtliche Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie die Befüllung der Atemschutzgeräte der Feuerwehr der Stadt Frechen werden in der Atemschutzwerkstatt der Feuer- und Rettungswache Frechen selbst durchgeführt. Für diese Arbeiten stehen entsprechend ausgebildete hauptamtliche Kräfte zur Verfügung. Im Jahr 2013 wurden 1.297 Masken, 691 Pressluftatmer, 1.545 Flaschen und 32 CSA-Anzüge gewartet, befüllt und gereinigt. Die sonstigen technischen Geräte werden, soweit keine Herstellerprüfung vorgeschrieben ist, jährlich von Gerätewarten der hauptamtlichen Kräfte geprüft. 4.2.4 Alarmierungssicherheit Alle Einsatzkräfte der Feuerwehr Frechen werden über digitale Funkmeldeempfänger alarmiert. Jedes aktive Mitglied der Feuerwehr, welches für Einsätze zur Verfügung steht, besitzt einen zuverlässig funktionierenden digitalen Funkmeldeempfänger. Eine Sirenenalarmierung steht im gesamten Stadtgebiet Frechen nicht mehr zur Verfügung. Eine Warnung und Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall kann somit lediglich per Lautsprechdurchsage erfolgen. Die Zusammenarbeit mit der Leitstelle und der Einsatzzentrale des Rhein-Erft-Kreis funktioniert i.d.R. reibungslos. Es erfolgt eine zuverlässige Alarmierung entsprechend der AAO. 4.2.5 Funktechnische Ausstattung Alle Einsatzfahrzeuge sind mit einer 4m BOS Fahrzeugfeststation mit Funkmeldesystem (FMS) ausgestattet. Zusätzlich werden noch 87 2-m-Sprechfunkgeräte auf den Fahrzeugen vorgehalten. Des Weiteren werden alle Fahrzeuge sukzessive mit Digitalfunkgeräten ausgestattet. Die vorhandenen 2m-Sprechfunkgeräte sind ausreichend, um sowohl die Angriffstrupps als auch die zugehörigen Sicherungstrupps damit ausstatten zu können. Die Aufteilung der Sprechfunkgeräte ist im Folgenden dargestellt: FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  30 Funktechnik Funkrufname (Fz/Fest) Anzahl 2m Anzahl FMS Zusatzausstattung (Helmsprechgarnitur, abgesetztes Bedienteil…) MRT Fahrzeug HRW Frechen NEF FRE / NEF / 1 2 1 HRW Frechen HRW Frechen NEF Reserve RTW FRE / NEF / 8 FRE / RTW / 1 2 2 1 1 HRW Frechen RTW FRE / RTW / 2 2 1 Ja HRW Frechen RTW Reserve FRE / RTW / 8 2 1 Ja HRW Frechen HRW Frechen RW Königsdorf KTW KTW RTW FRE / KTW / 1 FRE / KTW / 2 FRE / RTW / 4 1 1 2 1 1 1 Ja Ja Ja RW Königsdorf HW Frechen HW Frechen HW Frechen HW Frechen KTW PKW Person ELW HLF 20 FRE / KTW / 4 FRE / Leiter FRE / Leiter V2 FRE / ELW FRE / HLF20 1 2 1 3 5 1 1 1 1 1 Ja Ja HW Frechen HW Frechen HW Frechen HW Frechen HW Frechen HW Frechen HW Frechen HW Frechen FF Frechen FF Frechen FF Frechen FF Frechen TM GW -Tier GW-BSE WLF AB-Atemschutz AB- MANV LKW ELZ (Fest) Person ELW 1 MTF PTLF FRE / TM FRE / GW / 1 FRE / GW / 2 FRE / WLF18 FRE / AB-A FRE / AB-MANV FRE / LKW Florian Frechen FRE / Leiter V1 FRE 1 / ELW1 FRE 1 / MTF FRE 1 / PTLF4000 3 2 1 1 2 2 2 1 1 1 1 4 1 3 1 2 1 1 FF Frechen HLF 20 FRE 1 / HLF20 5 1 FF Frechen LF16/12 FRE 1 / LF20 / 1 5 1 Ja FF Frechen FF Habbelrath FF Habbelrath FF Habbelrath LF16 ELW 1 MTF HLF 20 FRE 1 / LF20 / 2 FRE 2 / ELW1 FRE 2 / MTF FRE 2 / HLF20 5 8 2 5 1 2 1 1 Ja Ja Ja Ja FF Habbelrath LF 16/12 FRE 2 / LF20 5 1 1 8 Anzahl 4m Anzahl HRT Gerätehaus Ja 1 Ja Ja 1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m/Digitalfunk Zw eitbesprechung Pat.Raum, Pasiv-Plus Halterung für HRT, Sika Plug, Freisprecheinrichtung 4m und Digitalfunk 1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum, 4m Freisprecheinrichtung 1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum, Freisprecheinrichtung 4m 1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum, 1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum 1x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum, Freisprecheinrichtung 4m 1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum 2x abgesetzte Bedienteile für 2m abgesetze Bedienteile für 2m und HRT, je 1Tischladegerät für 2m und HRT, 4m HFG 1 1 2x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung, Akivhalterung für HRT, Freisprecheinrichtung 4m 2x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung, Freisprecheinrichtung 4m Ja Ja Ja Ja Ja Ja 4m/2m Kombigerät, 2x abgesetzte Bedienteile für 2m 4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung, Passiv-Plus Halterung für HRT, 2 Atemschutzmasken mit 2m Kommunikationseinheit 3x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung 2x abgesetzte Bedienteile für 2m 1x abgesetztes Bedienteil für 2m 2x abgesetzte Bedienteile für 2m 2x abgesetzte Bedienteile für 2m Ja 1x abgesetztes Bedienteil für 2m; 2m Aktiv-Halterung Einsatzleitzentrale mit 2 Funkarbeitsplätzen abgesetzte Bedienteile für 2m und HRT; je 1 Tischladegerät für HRT und 2m, 4m HFG 1 Ja Ja Ja 1 1 Ja Ja 6x 2m HFG, 2x 2m Festeinbau (RS2), 3 Funkarbeitsplätze 3x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung am Pumpenstand 4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung, Passiv-Plus Halterung für HRT, 2 Atemschutzmasken mit 2m Kommunikationseinheit 4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung 4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 4m Zw eitbesprechung Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung 6x 2m HFG, 2x 2m Festeinbau (RS2), 2 Funkarbeitsplätze 1 abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktivhalterung 4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung, Passiv-Plus Halterung für HRT, 2 Atemschutzmasken mit 2m Kommunikationseinheit 4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die funktechnische Ausstattung der Feuerwehr der Stadt Frechen auf einem guten und zeitgemäßen Niveau befindet. Seitens der Erreichbarkeit der Einsatzfahrzeuge im Stadtgebiet bestehen keine beachtenswerten Schwierigkeiten. 4.2.6 Schlauchpflege Die Schlauchpflege der Feuerwehr der Stadt Frechen wird ebenfalls in der Feuerund Rettungswache durchgeführt. Die Arbeit in der Schlauchpflegestelle der Feuerund Rettungswache funktioniert reibungslos. Es bestehen keine Probleme in der Dauer der Reinigung der Einsatzmaterialien. Die Reinigung und Austausch der Schläuche erfolgt zeitnah. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  31 4.3 Feuerwehrhäuser Die Feuerwehr der Stadt Frechen verfügt über zwei Standorte. In der Feuer- und Rettungswache Frechen sind die hauptamtlichen Einsatzkräfte sowie die freiwilligen Einsatzkräfte des Löschzugs Frechen untergebracht. Der Löschzug Habbelrath verfügt zudem über einen eigenen Standort in der Ortschaft Habbelrath. Im Folgenden wird der Zustand der zwei Feuerwehrhäuser untersucht und dargestellt. Beurteilungsgrundlagen Bei der Betrachtung der Feuerwehrhäuser werden grundsätzlich folgende Anforderungen gemäß aktueller DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) erhoben: - Parkplätze für Einsatzkräfte in notwendiger Anzahl (entsprechend der Sitzplatzanzahl in den Feuerwehrfahrzeugen, jedoch mind. 12), - Fahrzeugstellplatz B 4,5m x L 10,0m bzw. B 4,5m x L 12,5m, - ausreichend Verkehrsweg um die Fahrzeuge, - Hallentorgröße B 3,6m x H 4,0m und gefahrlos zu öffnende Tore, nach Möglichkeit automatisch, - Quellenabsaugung für Auspuffanlage der Fahrzeuge, - Ladeerhaltungsanlage, - Drucklufterhaltungsanlage, - Notstromversorgung bzw. Möglichkeit zur externen Notstromeinspeisung, - Umkleide, geschlechtergetrennt, Schwarz-Weiß getrennt, - Toiletten und Duschen, geschlechtergetrennt und in ausreichender Anzahl, - Schulungsraum, ausreichend groß und mit adäquater Ausstattung zur Unterstützung der Ausbildung (z.B. Beamer), - angemessener baulicher Zustand. Zu beachten ist die Übergangsregelung gemäß § 33 Abs. 1 UVV (GUV-V C53), in der festgehalten wird, dass für bereits errichtete bauliche Anlagen beim In-KraftTreten neuer Unfallverhütungsvorschriften der sogenannte Bestandsschutz besteht. Den Bestimmungen neuer Unfallverhütungsvorschriften ist daher erst bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden baulichen Anlagen Rechnung zu tragen. Eingeschränkt wird diese Regelung jedoch durch § 33 Abs. 2 UVV (GUV-V C53), durch den Änderungen der baulichen Anlagen erforderlich werden, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen besteht. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  32 4.3.1 Feuer- und Rettungswache Stadt Frechen Quelle: Feuerwehr Stadt Frechen Abb. 4.7 Feuer- und Rettungswache Frechen (FuRW/LZ) Die Feuer- und Rettungswache Frechen wurde in den 20er Jahren erbaut und mehrmals erweitert. Die Feuer- und Rettungswache verfügt insgesamt über 15 Fahrzeuge Brandschutz und 8 Fahrzeuge Rettungsdienst zzgl. Abrollcontainer und div. Anhänger. Die Einsatzfahrzeuge sind auf verschiedene Fahrzeugstellplätze in der FuRW (Gebäudeabschnitte) verteilt. Nicht alle Einsatzfahrzeuge verfügen über einen eigenen Fahrzeugstellplatz. Partiell wird eine Doppelbelegung der Stellplätze aufgrund von Stellplatzengpässen durchgeführt. Weitere Einsatzfahrzeuge müssen aufgrund des Platzmangels im Außenbereich der Feuer- und Rettungswache abgestellt werden. Die Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge (inkl. Rettungsdienst) ist als nicht ausreichend anzusehen. Die vorgehaltenen Stellplätze sind deutlich unterdimensioniert für die Einsatzfahrzeuge und entsprechen nicht der DIN 14092. Hier kann es zu erheblichen Gefahrenquellen für die Einsatzkräfte kommen (Quetschungs-und Stolpergefahr s. Abb. 4.8). FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abb. 4.8 IST-Zustand  33 FuRW Frechen Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge Die Parkmöglichkeiten der Einsatzkräfte sind als nicht ausreichend (nicht nach DIN 14 092 Teil 1 und UVV - Sitzplätze Einsatzfahrzeug = Anzahl Parkplätze) zu betrachten. Es können nicht alle Einsatzkräfte an der Feuerwache parken, ohne den Einsatzablauf zu behindern oder ggf. selbst in Gefahr zu kommen (gefährliche Querungen). Weitere erhebliche Probleme bestehen im zeitlichen Ablauf des Wachwechsels oder der Belegung durch die Freiwilligen Einsatzkräfte. In den einzelnen Hallenbereichen werden vereinzelt Einsatz- und Logistikmaterialien vorgehalten. Des Weiteren sind in den einzelnen Gebäudeabschnitten mehrere Lagerräumlichkeiten für z. B. Ölbindemittel, Säurebinder, Treib- und Schmierstoffe, Reifenlager, Schlauchlager, Versorgungslager, Atemschutz, Funk, Gerätelager, Notstromaggregat usw. vorhanden. Aufgrund der beengten Raumverhältnisse sind die Lagerkapazitäten vollständig ausgeschöpft und überbelegt. Vereinzelt wird mit provisorischen Maßnahmen versucht eine Abhilfe zu schaffen. Alle Hallentore sind mit einem automatischen Torantrieb ausgestattet. Für die Fahrzeugstellplätze stehen Abgasabsaugung, Ladestrom- und Drucklufterhaltung zur Verfügung; auf den weiteren Stellplätzen ist dies aufgrund der Stellplatzsituation nicht der Fall. Eine Stellplatzheizung und Stiefelwaschanlage ist vorhanden. Lagermöglichkeiten für Logistik- und Einsatzmaterialien (Geräteräume, Werkstattraum) werden entsprechend für den Bedarf der Feuerwehr vorgehalten. Diese sind jedoch für den Aufgabenbereich als vollständig ausgereizt zu bezeichnen. Weiterhin werden mehrere Werkstatträume zur Pflege und Wartung betrieben (Atemschutzwerkstatt + Lager, Schlauchwerkstatt + Lager usw.). Zusätzlich wird eine kleine zentrale Kleiderkammer betrieben. Diese ist ebenfalls für den Umfang der Aufgaben (Brandschutz und Rettungsdienst) unterdimensioniert. In der Feuer- und Rettungswache werden mehrere separate Umkleideräume vorgehalten. Eine Unterteilung für weibliche Einsatzkräfte ist vorhanden. Jedes aktive Mitglied verfügt über einen eigenen Spind. Die Umkleidesituation ist als nicht ausreichend zu betrachten. Aufgrund der Anzahl der Einsatzkräfte (HF/FF) ist die maximale Ausnutzung der Raumkapazität erreicht. Der Jugendgruppe der Stadt Frechen steht keine Umkleidemöglichkeit zu Verfügung. Eine Schwarz-Weiß-Trennung ist in keinem Bereich möglich. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  34 Die Sanitäreinrichtungen sind nach Geschlechtern getrennt und befinden sich in einem befriedigenden Zustand. Duschmöglichkeiten und WCs stehen in noch ausreichender Anzahl zur Verfügung. Weiterhin werden entsprechende Ruheräume für die hauptamtlichen Einsatzkräfte vorgehalten, hier ist ebenfalls die maximale Ausnutzung der Raumkapazität erreicht. Im Obergeschoss wird ein deutlich unterdimensionierter Schulungsraum mit entsprechenden Lernmitteln und Lernmittelraum für die hauptamtlichen und freiwilligen Einsatzkräfte vorgehalten. Angrenzend befinden sich eine kleine Einsatzzentrale und ein Aufenthaltsraum für die Einsatzkräfte, die nur im Bereich von Großschadenslagen besetzt wird. Angeschlossen ist hier eine kleine Küche. Reserve-Ruheräume für ehrenamtliche Einsatzkräfte stehen nicht zur Verfügung. Die Büros der Stadtwehrleitung, Stellvertreter, VB-Brandsicherheitswache, Verwaltung und Werkstätten etc. sind als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Büros der o.g. Funktionen wurden auf das gesamte Gelände der Feuer- und Rettungswache verteilt, u.a. in Bürocontainer oder kleine Räumlichkeiten und Gebäude. Die organisatorische Abwicklung und Kommunikation der verschiedenen Verwaltungsbereiche werden durch längere Dienstwege behindert. Insgesamt kann festgestellt werden, dass in der Feuer- und Rettungswache Frechen die Rahmenbedingungen der DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) nur bedingt eingehalten werden. Es bestehen erhebliche Gefahrenpotenziale (z. B. Quetschungsgefahr) für die Einsatzkräfte der Feuer- und Rettungswache. Zu bemängeln ist u.a. die beengte Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge. Weiterhin sind die räumlichen Platzverhältnisse (Parkplatzsituation, Zu- und Abfahrten, Alarmausfahrt, Umkleidemöglichkeit, Werkstattbereiche, Schulungs- und Sozialraum, Büros etc.) als ausgereizt und unterdimensioniert zu bezeichnen. Anmerkung: Die UVV kann nur mittels besonderer organisatorischer Abläufe eingehalten werden. Hier musste in einer gesonderten Dienstanweisung auf dieses Problemfeld aufmerksam gemacht werden. Der allgemeine und bauliche Zustand der Feuer- und Rettungswache ist als völlig ausgereizt zu bezeichnen und nicht mehr auf den Bedarf einer Feuerwache mit hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr Frechen ausgelegt. Anmerkung: Der Neubau der Feuer- und Rettungswache befindet sich aktuell in der Umsetzung. Hierzu wurde nach umfangreicher Planung am Standort zwischen der Lindenstraße und Kapellenstraße ein neuer Standort gefunden, an dem weiterhin die hauptamtlichen gemeinsam mit den freiwilligen Einsatzkräften untergebracht werden. Eine Fertigstellung des neuen Standortes ist für das Jahr 2017 vorgesehen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  35 4.3.2 Feuerwehrhaus des Löschzugs Habbelrath Quelle: Frechen Abb. 4.9 Feuerwehrhaus Habbelrath Das Feuerwehrhaus Habbelrath wurde ca. in den 60er Jahren erbaut und mehrmals erweitert. Das Gerätehaus verfügt über 3 Hallenstellplätze für die unten aufgeführten 5 Einsatzfahrzeuge. Nicht alle Einsatzfahrzeuge verfügen über einen eigenen Fahrzeugstellplatz. Partiell wird eine Doppelbelegung der Stellplätze aufgrund von Stellplatzengpässen durchgeführt. Die Parkmöglichkeiten der Einsatzkräfte sind ebenfalls als nicht ausreichend (nicht nach DIN 14 092 Teil 1 und UVV - Sitzplätze Einsatzfahrzeug = Anzahl Parkplätze) zu betrachten. Es können nicht alle Einsatzkräfte an der Feuerwache parken, ohne den Einsatzablauf zu behindern oder ggf. selbst in Gefahr zu kommen (gefährliche Querungen). Weiterhin werden die Parkmöglichkeiten der Einsatzkräfte am Feuerwehrhaus kontinuierlich von nicht autorisierten Personen genutzt (Schule etc.). Es fehlt auch hier an definierten Hinweismarkierungen und Beschilderungen für Parkverbote. Die Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge ist als nicht ausreichend anzusehen. Die vorgehaltenen Stellplätze sind deutlich unterdimensioniert für die Anzahl an vorgehaltenen Einsatzfahrzeugen und entsprechen nicht der DIN 14092. Hier kann es zu erheblichen Gefahrenquellen für die Einsatzkräfte kommen (Quetschungs- und Stolpergefahr s. Abb. 4.10). FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abb. 4.10 IST-Zustand  36 Löschzug Habbelrath Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge Alle Hallentore sind mit einem automatischen Torantrieb ausgestattet. Für die Stellplätze der Einsatzfahrzeuge steht ein System zur Luftdruckerhaltung und Ladestromerhaltung zur Verfügung. Eine Abgasabsaugung ist nicht installiert. Die Abgasbelastung erfolgt in allen nachfolgenden Betriebsräumen des Feuerwehrhauses Büro ZF, Schulungsraum und Umkleide. Ebenfalls ist eine Stellplatzheizung und Stiefelwaschanlage vorhanden. In der Fahrzeughalle befinden sich geringe Lagermöglichkeiten für Logistik- und Einsatzmaterialien. Es wurde mit provisorischen Maßnahmen (Gerüstplattformen) versucht eine Abhilfe zu schaffen. Hier ist jedoch die Zulässigkeit nach DIN und UUV und der weiteren Betrachtung der Statik zu prüfen. Angrenzend zur Fahrzeughalle wird eine kleine Werkstatt mit Bürobereich für die Löschzugführer vorgehalten. Die separate, nach Geschlechtern getrennte, Umkleidemöglichkeit der Einsatzkräfte befindet sich hinter der Fahrzeughalle. Nicht jedem aktiven Mitglied des Löschzugs Habbelrath steht hier ein Umkleidespind zur Verfügung. Die Umkleidemöglichkeit der Einsatzkräfte ist als ausgereizt zu bezeichnen (teilweise Doppelbelegung) und nicht mehr dem Bedarf der Einsatzkräfte angepasst. Die Sanitärsituation ist nach Geschlechtern getrennt und befindet sich in einem noch befriedigenden Zustand. Duschmöglichkeiten stehen ebenfalls nach Geschlechtern getrennt zur Verfügung. Der Schulungsraum im Obergeschoss bietet nur ca. 25-30 Aktiven der Einheit Platz und ist aufgrund der Anzahl an Aktiven als deutlich unterdimensioniert anzusehen und erfüllt zudem nicht die Anforderungen/Bedarf für Schulungszwecke (Deckenhöhe/Lichtverhältnisse/Raumgröße). Schulungsmaterialien werden vorgehalten (PC, Leinwand usw.). Daneben wird eine Küche vorgehalten. Im rückwärtigen Bereich des Feuerwehrhauses wird eine kleine Floriansstube vorgehalten. Es ist kein Büro für die Sachbearbeitung des Löschzuges vorhanden. Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Löschzug Habbelrath die Rahmenbedingungen der DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) nur teilweise eingehalten werden. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  37 Zu bemängeln sind die fehlende Abgasabsaugung (GUV-V C53 §20 und DIN 14 572) und die beengte Stellplatzsituation der Fahrzeuge. Weiterhin sind die räumlichen Platzverhältnisse (Umkleidemöglichkeit, Lagerräumlichkeiten, Hallentore, Schulungsund Sozialraum etc.) als ausgereizt und deutlich unterdimensioniert zu bezeichnen. Anmerkung: Die UVV kann nur mittels besonderer organisatorischer Abläufe eingehalten werden. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  38 4.4 Einsatzaufkommen Die Auswertung der Einsatzstatistik liefert einen Überblick über das Einsatzaufkommen und damit über den zeitlichen Aufwand, den die Einsatzkräfte einer Feuerwehr betreiben. Zudem werden die Schwerpunkttätigkeiten der Feuerwehr ersichtlich. Auf Basis dieser Informationen ergeben sich gegebenenfalls Anpassungen an der Vorhaltung von Einsatzmaterialien oder notwendige Entlastungsmaßnahmen für die freiwilligen Einsatzkräfte, die im SOLL-Konzept beschrieben werden. Methodik In der Einsatzjahresstatistik der Feuerwehr sind die Art und die Anzahl der Feuerwehreinsätze aufgeführt. Hieraus lässt sich die Einsatzhäufigkeit je Einsatzkategorie für verschiedene Jahre ermitteln und vergleichen. Grundsätzlich werden Brandeinsätze, die in Klein- (1 Strahlrohr), Mittel- (2-3 Strahlrohre) und Großbrände (>3 Strahlrohre) untergliedert werden können, von Technischen Hilfeleistungen unterschieden. Die Technischen Hilfeleistungen (TH) umfassen im Sinne FwDV 3 Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden. Es schließt insbesondere das Retten ein. Zusätzlich werden Fehlalarme betrachtet. Hierbei handelt es sich um Fehlalarm durch Brandmeldeanlagen, Irrtum des Meldenden und böswillige Alarme durch Falschmeldungen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  39 Feuerwehr der Stadt Frechen Brände / Technische Hilfeleistungen 600 564 489 500 440 393 395 400 300 200 100 97 80 66 56 56 0 2010 2011 Brände Abb. 4.11 2012 2013 2014 Technische Hilfeleistungen Einsatzstatistik Brände/Technische Hilfeleistung Die Zahl der Brände schwankte im Zeitraum von 2010 bis 2014 um einen Mittelwert von 71,8 Brandereignissen pro Jahr. Im gleichen Zeitraum schwankt die Zahl der Technischen Hilfeleistungen um einen Wert von durchschnittlich 450,2 Einsätzen pro Jahr. Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehr Frechen liegt somit deutlich im Bereich der Technischen Hilfeleistungen. In Abb. 4.12 wird ersichtlich, dass der Großteil der Brandeinsätze durch Kleinbrände generiert wird. Großbrände spielen nahezu keine Rolle. Mittelbrände treten ebenfalls nur in geringer Anzahl auf. Entsprechende größere Ereignisse sind dennoch nicht auszuschließen. Die hier aufgeführten Brandverteilungen deuten grundsätzlich auf ein schnelles Eingreifen der Feuerwehr hin. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  40 Feuerwehr der Stadt Frechen Brandeinsätze 100 90 89 80 73 70 63 60 54 48 50 40 30 20 10 8 0 2010 0 0 2011 Kleinbrände Abb. 4.12 8 7 0 2012 Mittelbrände 2 2013 1 2 0 2014 Großbrände Verteilung der Brandeinsätze Es ist festzustellen, dass die durchschnittliche jährliche Fehlalarmrate im Mittelwert der Jahre 2010 bis 2014 bei rd. 154,8 Fehlalarmen pro Jahr liegt. Die durchschnittliche jährliche Fehlalarmrate pro 1.000 Einwohner liegt bei 2,9 Fehleinsätzen. Dieser Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt (1,5 Fehleinsätze pro 1.000 Einwohner) vergleichbarer Kommunen. Dies liegt vermutlich an der relativ hohen Anzahl an Brandmeldeanlagen im Stadtbereich – diese Anlagen verursachen systembedingt relativ häufig Fehlalarme. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  41 Feuerwehr der Stadt Frechen Fehlalarme 160 148 140 120 98 96 100 86 80 60 61 59 51 71 67 40 20 4 4 4 0 2010 Blinder Alarm Abb. 4.13 2011 0 2 0 2012 2013 2014 Böswilliger Alarm Alarmierung durch Brandmeldeanlagen Art der Fehlalarme FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abb. 4.14 IST-Zustand  42 Gesamteinsatzverteilung FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  43 4.5 Erreichungsgrad Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ definiert. Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr werden in den nachfolgenden Kapiteln die Qualitätskriterien einzeln untersucht und die aktuelle Einhaltung der Zielvorgaben analysiert. 4.5.1 Ausgangspunkt und Methodik Grundsätzlich muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass die folgenden Parameter Hilfsfrist, Funktionsstärke und (Ziel-)Erreichungsgrad durch die Stadt Frechen im Rahmen einer Schutzzieldefinition festgelegt werden. Die Schutzzieldefinition wird im Kapitel 7 dargestellt. Die in den folgenden Kapiteln dargestellten Analysen beruhen auf den folgenden Annahmen. I. Hilfsfrist Die Hilfsfrist ist die Zeitdauer zwischen dem Beginn der Notrufabfrage (Leitstelle) und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Die Hilfsfrist lässt sich in die Teilstücke Gesprächs- und Dispositionszeit, Ausrückzeit und Fahrzeit gliedern (vgl. Abb. 4.15). Die Gesprächs- und Dispositionszeit in der Leitstelle entspricht der Dauer der Notrufabfrage, also vom Eingang des Notrufs bis zur Alarmierung der Einsatzkräfte. Als Ausrückzeit wird die Zeitspanne zwischen Alarmierung der Einsatzkräfte und deren Ausrücken aus dem Feuerwehrhaus definiert. Die Fahrzeit umfasst die Zeitspanne der Fahrt vom Feuerwehrhaus bis zum Eintreffen am Einsatzort. Ausrücke- und Fahrzeit werden zudem als „Eintreffzeit“ definiert. Die Eintreffzeit stellt die planungsrelevante Größe für kommunale Feuerwehren dar und lässt sich durch unterschiedliche Maßnahmen beeinflussen. In der nachfolgenden Abbildung ist beispielhaft der schematische Zeitablauf eines zeitkritischen Einsatzes dargestellt. Hierbei geht der Hilfsfrist eine Entdeckungs-, Melde- und Aufschaltzeit voraus. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  44 Abb. 4.15 beispielhafte Zeitschiene der Hilfsfrist II. Funktionsstärke Die innerhalb der Hilfsfrist für Menschenrettung (1. Abmarsch) und Brandbekämpfung (2. Abmarsch) notwendigen Einsatzfunktionen leiten sich aus einem bemessungsrelevanten Brandszenario ab. Hier wurde der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses festgelegt. Innerhalb der Zeitkriterien sollen gemäß AGBF zur erfolgreichen Bewältigung dieses Szenarios folgende Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen: III. 8 Minuten nach Meldungseingang 10 Einsatzkräfte 13 Minuten nach Meldungseingang weitere 6 Einsatzkräfte Erreichungsgrad Der „Erreichungsgrad“ ist der prozentuale Anteil der Einsätze, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. Zur Ermittlung des Erreichungsgrades und der Teilzeiten werden alle zeitkritischen Einsätze der vergangenen Jahre analysiert. Unter zeitkritischen Einsätzen werden, in Anlehnung an das so genannte „Standardisierte Schadensereignis“, Brände, die regelmäßig größere Personenschäden fordern, verstanden. Dies ist der Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes. Neben Feuer und Rauch in der betroffenen Nutzungseinheit kommt es zu Raucheintrag in den Treppenraum. Es sind Personen aus der betroffenen Wohnung und aus angrenzenden Wohnungen über Leitern und über den Treppenraum zu retten. Außerdem muss die Brandausbreitung verhindert und der Brand gelöscht werden. Dieses Ereignis wird auch als „kritischer Wohnungsbrand“ bezeichnet. Weiterhin werden technische Hilfe- FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen IST-Zustand  45 leistungen bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen ebenso als zeitkritische Einsätze angesehen und somit in die Betrachtung mit aufgenommen. Zur Ermittlung der Teilzeiten und des Erreichungsgrades wurden die Einsatzdaten der Feuerwehr analysiert. Hierbei wurden sowohl die Leitstellendaten als auch die Einsatzberichte der Feuerwehr berücksichtigt. Durch eine gegenseitige Kontrolle und Ergänzung der beiden Datensätze sollen mögliche Fehler in der Dokumentation minimiert und eine bestmögliche Informationsquelle geschaffen werden. 4.5.2 Auswertung der Ausrückzeiten Nachfolgend ist die Auswertung der Ausrückzeiten der Löschzüge bei zeitkritischen Einsätzen dargestellt. Entscheidend ist hier das Ausrücken des ersten Löschfahrzeugs. Diese Auswertung basiert auf den in der Leitstelle dokumentierten Funkstatusmeldungen der Jahre 2012 bis September 2016. Ausrückezeiten in Minuten Standort FuRW LZ Frechen LZ Habbelrath Tab. 4.6 Median 1,28 5,32 4,75 Anzahl der ausgewerteten Einsätze 634 346 115 Ausrückzeiten Zur Bereinigung von Datenfehlern und unplausiblen Abweichungen in den Ausrückzeiten, wurde an Stelle des Mittelwertes der Median verwendet. Hierbei werden unplausibel kurze oder lange Ausrückzeiten nicht berücksichtigt. Es wurden nur die auswertbaren Einsätze berücksichtigt. 4.5.3 Ermittlung des Erreichungsgrades Im Jahr 2012 waren in 64 % der Fälle innerhalb 8 Minuten nach Alarmierung (Brand/ Menschenrettung) mindestens 9 Einsatzkräfte vor Ort. Außerdem waren in 71 % der zeitkritischen Einsätze bis 13 Minuten nach Alarmierung 22 Einsatzkräfte am Einsatzort. Im Jahr 2013 verschlechtert sich der Wert im ersten und zweiten Abmarsch: Nunmehr sind in 31 % der Fälle innerhalb 8 Minuten nach Alarmierung (Brand/ Menschenrettung) mindestens 9 Einsatzkräfte vor Ort. Außerdem sind in knapp 50 % der zeitkritischen Einsätze bis 13 Minuten nach Alarmierung 22 Einsatzkräfte am Einsatzort. Im Jahr 2014 verbessert sich der Wert im ersten und zweiten Abmarsch: Nunmehr sind in 44 % der Fälle innerhalb 8 Minuten nach Alarmierung (Brand/ Menschenrettung) mindestens 9 Einsatzkräfte vor Ort. Außerdem sind in knapp 91 % der zeitkritischen Einsätze bis 13 Minuten nach Alarmierung 22 Einsatzkräfte am Einsatzort. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen ABB. 4.7.9 IST-Zustand  46 Erreichungsgrad der Feuerwehr der Stadt Frechen der Jahre 2012, 2013 und 2014 Anmerkung: Die Daten der Erreichungsgrade beruhen auf den Einsatzberichten der Feuerwehr Frechen mit den darin enthaltenen Zeiten der Alarmierung, des Abrückens und des Eintreffens sowie den Personalstärken. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  47 5 Gefährdungs- und Risikoanalyse Im Rahmen der vorliegenden Gefährdungs- und Risikoanalyse werden die potenziellen und realen Gefahrenschwerpunkte festgestellt. Ebenso wird die Erreichbarkeit der Gefahrenschwerpunkte durch die Feuerwehr analysiert. Weiterhin wird auf die vorhandene Löschwasserversorgung eingegangen, die angepasst an die Gefahrenschwerpunkte, für eine effektive Hilfeleistung unumgänglich ist. 5.1 Allgemeine Gefährdungsanalyse Wie in jeder Stadt existieren auch in Frechen potenzielle Gefahrenquellen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist eine originäre Aufgabe der Feuerwehr, sodass für die Bemessung der Feuerwehr ein Überblick über die potenziellen Gefahren des Einsatzgebietes erforderlich ist. 5.1.1 Allgemeine Daten Die Stadt Frechen liegt im Rhein-Erft-Kreis und grenzt an die Stadt Köln. Die Stadt Frechen weist folgende Eckdaten auf: Allgemeine Daten der Stadt Frechen 45,11 km² Fläche des Stadtgebietes Tiefster Geländepunkt 58,9 m über NN Höchster Geländepunkt 158,6 m über NN 51 375 Einwohnerzahl (Stand 31.10.2013) 1.138 Einwohner/km² Bevölkerungsdichte Altersstruktur (Quelle: Zensus 2011) Tab. 5.1 Frechen 0-19 Jahre: 18,6% 60,8% 20-64 Jahre: 20,6% >64 Jahre: Deutschland 0-19 Jahre: 18,5% 60,9% 20-64 Jahre: 20,7% >64 Jahre: Allgemeine Daten der Stadt Frechen Das Stadtgebiet ist in neun Ortsteile untergliedert, deren Einwohnerzahlen sich wie folgt darstellen: FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  48 ANZAHL DER EINWOHNER IN DEN ORTSTEILEN (STAND: 31.10.2013) Ort Einwohnerzahl Fläche in km² Frechen-Innenstadt 22.320 13,02 Grefrath 1.339 6,02 Habbelrath 3.497 2,26 Königsdorf 11.123 6,48 Bachem 5.390 7,69 Buschbell 3.002 7,31 Hücheln 1.491 0,74 Benzelrath 1.192 0,34 Grube Carl 2.020 1,25 Einwohner gesamt 51.374 45,11 Tab. 5.2 Einwohner in den Ortsteilen Die Fläche des Stadtgebietes teilt sich wie folgt auf: Flächenverteilung der Stadt Frechen Flächennutzung Anteil Gebäude- und Freiflächen 23,98% Waldfläche 23,70% Betriebsfläche 11,91% Verkehrsflächen 9,86% Flächen anderer Nutzung 1,85% Grünflächen 1,56% Flächen für die Landwirtschaft Wasserflächen Gesamt Tab. 5.3 26,59% 0,76% 100,0% Flächenverteilung der Stadt Frechen Die administrative Grenze der Stadt Frechen umfasst städtische Gebiete, aber auch ländlich geprägte Regionen und Wald. Der Großteil der Bevölkerung ist auf die innenstadtnahen Stadtgebiete im Zentrum konzentriert. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Vororten, die sich auf die ländlicheren Randgebiete verteilen. Rund ein Viertel des Stadtgebietes ist bewaldet und ein weiteres Viertel landwirtschaftlich genutzt. 5.1.2 Verkehrsflächen Verkehrsflächen stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar. So findet ein Großteil der Feuerwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Verkehrsunfälle, Ölspuren usw.) statt. Andere Verkehrssysteme, wie Wasserstraßen oder das Schienennetz, können zudem besondere Herausforderungen für eine Feuerwehr darstellen. Im Folgenden werden die vorhandenen Verkehrsflächen aufgezeigt: FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  49 Straßennetz Die Verkehrsflächen im Stadtgebiet Frechen machen mit 4,45 km² ca. 10 % der Gesamtfläche aus. Auf diesen Verkehrsflächen finden täglich ca. 130.000 Verkehrsbewegungen auf insgesamt ca. 168 km Straßennetz statt. Neben den Gemeindestraßen führen ca.12 km Bundes-, ca.17 km Land- und ca. 11 km Kreisstraßen durch das Stadtgebiet. Durch das Stadtgebiet von Frechen verlaufen zudem die Bundesautobahnen A1 und A4. Bundesautobahnen x A1 x A4 Die Bezirksregierung Köln hat auf Grundlage des §3 BHKG folgende Einsatzbereiche der Bundesautobahnen der Feuerwehr Frechen zugewiesen: - BAB A1 Fahrtrichtung Koblenz von AS Frechen bis Rastplatz Ville - BAB A1 Fahrtrichtung Dortmund von AS Gleuel bis AK Köln-West - BAB A4 Fahrtrichtung Aachen von Frechen Nord bis AK Kerpen einschl. Tangente zur A61 Richtung Venlo - BAB A4 Fahrtrichtung Olpe von Rastplatz Frechen bis AK Köln-West - BAB A4 Tangente auf A61 Richtung Mönchengladbach Insgesamt werden ca. 27 km Autobahnstrecke einsatztaktisch von der Feuerwehr Frechen abgedeckt. Landesstraßen x L 91 x L 103 x L 183 x L 277 Anmerkung: Die ehemaligen Bundesstraßen B 55 (L91) und B 264 (L 103) werden neben dem normalen Verkehr zusätzlich als Ausweichstrecke zur A1 und A44 im Schadensfall (Unfall) genutzt. Hier kommt es zusätzlich zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Kraftverkehr (Güterverkehr bzw. Gefahrguttransporte) und PKWs. Die bauliche Ausführung der jeweils 3-spurigen A4 ist in beiden Fahrtrichtungen durch Betonleitplanke getrennt. Einsatzschwerpunkt ist hier entweder ein Auffahren auf die Betonleitplanke oder das Durchbrechen, bzw. das eingekesselt sein durch aufstauenden Verkehr. Die Leitplanken können nur durch Anheben voneinander getrennt werden. Hierzu hat die Feuerwehr Frechen keinerlei Möglichkeiten. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  50 Kreisstraßen x K6 x K8 x K 25 x K 25n x K 29 x K 40 Als Unfallschwerpunkte bzw. Einsatzschwerpunkte sind die o.g. Kreisstraßen im Stadtgebiet hervorzuheben. Schienennetz Die Stadt Frechen weist insgesamt einen Haltepunkt im Ortsteil Frechen-Königsdorf auf. Durch das Stadtgebiet von Frechen verlaufen mehrere Eisenbahnstrecken, die u.a. zur Beförderung von Waren und Rohstoffen der Gewerbebetriebe in Frechen zuständig sind. Die Bahnlinie Köln-Aachen-Paris durchquert in der Ortslage Königsdorf das Frechener Stadtgebiet. Der Streckenabschnitt zwischen Düren und Köln ist vierspurig für den S-Bahn Betrieb. Im Bereich der Bahnlinie besteht zusätzlich eine sehr hohe Frequentierung durch entsprechende Gefahrengüter. Nach Frechen fährt die Linie 7 der Stadtbahn Köln auf der Strecke der ehemaligen Köln-Frechen-Benzelrather Eisenbahn (KFBE). In Frechen-Königsdorf hält die SBahn-Linie 12, zur Hauptverkehrszeit auch die S 13, womit ein Direktanschluss an den Flughafen Köln-Bonn besteht. Zusätzlich verläuft durch den Innenstadtbereich der Stadt Frechen die Straßenbahn mit mehreren Haltepunkten. Der Container-Terminal „Eifeltor“ liegt an der Stadtgrenze und ist nur wenige Kilometer entfernt. Flugverkehr Die nächstgelegenen Flughäfen sind der Flughafen Köln/Bonn und der Flughafen Düsseldorf. Der Luftverkehr über dem Stadtgebiet hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Gewässer Das Stadtgebiet von Frechen wird von einer Vielzahl von kleineren Fließgewässern und Seen durchzogen. Hier kann es bei extremen Starkregen und Unwetterlagen zu Überschwemmungen kommen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  51 Flüsse - Kölner Randkanal - Südlicher Randkanal Seen - Fürstenberger Maar - Mahlweiher 5.1.3 Waldflächen Weiterhin ist das Risiko durch die großen Waldflächen (rd. 23 % des Stadtgebietes) hinsichtlich der Waldbrandgefahr zu berücksichtigen. Den Schwerpunkt bildet der Staatsforst Ville im Bereich des Ortsteils Königsdorf. Aber auch im übrigen Stadtgebiet sind größere, zusammenhängende Waldstücke vorhanden. Durch die große Ausdehnung ist im Schadensfall ein Löschwassertransport über lange Wegestrecken erforderlich. 5.1.4 Gefährdung durch Hochwasser Eine Gefährdung durch Hochwasser ist im Stadtgebiet von Frechen gemäß den Hochwasserrisikomanagementplänen des Landes Nordrhein Westfalen nicht gegeben. Der Randkanal ist ein gesteuerter Flutkanal mit geringer Überflutungsgefahr. Starkregenereignissen können dennoch auftreten und für lokale Überschwemmung verantwortlich sein. 5.1.5 Gefährdung durch Industrie und Gewerbe In Frechen befinden sich verschiedene Industrie und Gewerbebetriebe unterschiedlicher Größe. In Anlehnung an die Bewertungsmethode, die von Prof. Grabski entwickelt wurde, kann die Gefährdung durch Gewerbe wie folgt approximiert werden. Hier werden unterschiedliche Branchen und Unternehmensgrößen gewichtet. Diese Darstellung soll die Wirtschaftsstruktur einer Gebietskörperschaft charakterisieren. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  52 Risiko R3 in der Stadt Frechen Fiktive Unternehmensgröße klein mittel groß Z= n1+10*n2 < 20 Besch. 20-199 Besch. > 199 Besch. +100*n3 1 2 3 4 Anzahl n1 Anzahl n2 Anzahl n3 Z 14 1 0 24 9 2 0 29 65 12 1 285 12 1 0 22 133 10 0 233 350 33 2 880 25 10 1 225 Größe des Unternehmens Wirtschaftszweig Spaltennummer Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Energie und Wasservers., Bergbau Verarbeitendes Gewerbe (allgemein) Verarbeitendes Gewerbe (Chemie) Baugewerbe Handel Verkehrs- und Nachrichtenbetriebe Dienstleistung, Banken, Versicherung, Ing.-Büros, Bildung u.ä. aufgrund fehlender Angaben z.T. geschätzt. 311 22 1 Wichtungsfaktor Risikowert 5 w 0,2 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1 6 Z*w 4,8 2,9 28,5 4,4 23,3 88,0 22,5 0,1 63,1 631 Summe S= R3 = Tab. 5.4 174,4 10 Gefährdung durch Gewerbe nach Sektoren Es wird deutlich, dass ein Schwerpunkt auf dem Dienstleistungs- und Handelssektor liegt. In diesem Bereich ist charakteristischerweise eine Gefährdung vorhanden, die relativ ähnlich zu der von Wohnbebauung ist. Viele kleine Firmen mit weniger als 20 Beschäftigten und kleiner Gefährdungsstufe sind hier dominant. In der Summe führen diese vielen kleinen Einzelgefährdungen jedoch zu einer signifikanten Gefährdungszahl. 5.1.6 Besondere Objekte Im Stadtgebiet ist eine Vielzahl an Objekten mit besonderen Risiken vorhanden. Dabei kann es sich um Objekte mit hohem Personenaufkommen oder Objekte mit schwer zu rettenden Personen handeln. Weitere Objekte, die z.B. Gefahrstoffe vorhalten oder bei denen die Löschwasserversorgung nicht ausreichend ist, sind für die Feuerwehr als einsatz- und personalintensiv anzusehen und fallen ebenfalls in die Kategorie der Risikoobjekte. Insgesamt 405 der Risikoobjekte unterliegen der Brandverhütungsschau. Diese können wie folgt kategorisiert werden. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  53 Brandverhütungsschaupflichtige Objekte Gesamt Pflege- und Betreuungseinrichtungen 46 Beherbergungsobjekte 24 Versammlungsobjekte / Sportstätten Unterrichtsobjekte 44 32 Hochhausobjekte 9 Verkaufsobjekte Verwaltungsobjekte 4 14 Ausstellungsobjekte 1 Garagen Industrie- und Gewerbeobjekte 52 135 Sonderobjekte 44 Gesamt 405 Tab. 5.5 Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  54 5.2 Risikoanalyse Die Gefährdungsanalyse umschreibt potenzielle Gefährdungen unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit. So ist es möglich, Szenarien zu identifizieren, mit denen die Feuerwehr konfrontiert werden kann. Die Risikoanalyse geht hier einen Schritt weiter und betrachtet zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit, um Risikoschwerpunkte auszumachen. Es wird eine mathematische Berechnung durchgeführt, basierend auf den realen Einsatzdaten von 2012 bis September 2016. Eine Risikoverteilung über dem Stadtgebiet wird sichtbar. Der Feuerwehrbedarf einer kommunalen Gebietskörperschaft orientiert sich, neben rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien, vor allem an der Gefährdungs- und Risikosituation im Stadtgebiet. Demzufolge ist eine strukturierte Risikoeinschätzung der Stadt Frechen und den dazugehörigen Ortsteilen eine Grundvoraussetzung, um den Feuerwehrbedarf sicher und nachvollziehbar bemessen zu können. Methodik Zur Ermittlung der Risikoverteilung wird das Stadtgebiet in quadratische Rasterelemente mit einer Fläche von je einem Quadratkilometer unterteilt. Dies gewährleistet einen Vergleich der einzelnen Risikowerte in den Rasterelementen. Risiko definiert sich grundsätzlich aus dem Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß: ܴ݅‫ ݋݇݅ݏ‬ൌ ‫ܽ݉ݏݑܽݏ݄݊݁݀ܽܿܵ כ ݐ݄݈݄݅݁݇ܿ݅݊݅݁ܿݏݎ݄ܽݓݏݐݐ݅ݎݐ݊݅ܧ‬é Dieses Risiko kann sich jedoch zwischen Ortsteilen und Rasterelementen maßgeblich unterscheiden. Die Risikoanalyse relativiert die festgestellten Gefährdungsschwerpunkte, indem sie die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß mitberücksichtigt. Sie ist somit eine Ergänzung zur Gefährdungsanalyse. In den Bereichen, in denen das Risiko höher ist, finden entweder mehr Einsätze (Eintrittswahrscheinlichkeit) und/oder Einsätze mit höherem Schaden (Schadensausmaß) statt. Diese beiden Faktoren werden für jedes Rasterelement individuell betrachtet. Damit erhält man eine Aussage über die Verteilung der feuerwehrrelevanten Risiken über das Stadtgebiet. Gefährdungen, die im Analysezeitraum aufgrund ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht aufgetreten sind, werden lediglich in der Gefährdungsanalyse abgebildet. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  55 5.2.1 Risikoverteilung Grundsätzlich ist dort mit einem höheren Einsatzaufkommen zu rechnen, wo sich Menschen aufhalten. Dieses erhöhte Einsatzaufkommen spiegelt sich in erhöhten Risikowerten wider. Abb. 5.1 zeigt die Verteilung des Risikos im Stadtgebiet. Es ist deutlich sichtbar, dass sich alle Bereiche mit höherem Risikowert auf die bebaute Fläche konzentrieren. Die Agrar- und Waldflächen stellen nur ein sehr geringes Risiko dar. Das höchste Risiko im Stadtgebiet befindet sich im Zentrum der Stadt. Aufgrund der Siedlungsstruktur und der zentralen Lage ist ein erhöhter Risikowert zu erwarten. Die einzelnen Ortsteile weisen einen deutlich niedrigeren Risikowert auf. 5.2.2 Bewertung der Risikohöhe Nicht nur die Verteilung des Risikos im Stadtgebiet muss betrachtet werden. Die absolute Höhe des Risikos lässt Schlüsse darauf zu, wie risikoreich die Stadt im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften verschiedener Größe ist. Hierzu wird das risikoreichste Rasterelement in der Innenstadt von Frechen herangezogen. Die gleiche Berechnungsart wie hier, wurde bereits in verschiedenen Städten und Gemeinden verschiedener Größe durchgeführt. So konnten Erfahrungswerte gesammelt werden, die es ermöglichen, festzustellen, ab wann ein Risiko ungewöhnlich hoch ist. Der Risikowert in Frechen ist repräsentativ für eine Stadt dieser Größe und Struktur und befindet sich auf einem hohen Niveau. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  56 Abb. 5.1 Risikoverteilung in der Stadt Frechen FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  57 Löschwasserversorgung Das zur Brandbekämpfung erforderliche Löschwasser wird im gesamten Stadtgebiet von Frechen durch die Sammelwasserversorgung sichergestellt. Das heißt, die Entnahme größerer Löschwassermengen erfolgt i.d.R. über die Hydranten der Wasserleitungen des Trinkwasserversorgungsnetzes. Weitere Löschwasserentnahmestellen sind: x Teiche/Löschteiche x Zisternen x Löschwasserbrunnen. Im Stadtgebiet Frechen ist die Löschwasserversorgung nicht flächendeckend mit einem öffentlichen Leitungsnetz sichergestellt. Defizite in der Löschwasserversorgung bestehen i.d.R. in den Randgebieten (Ortschaften) des Stadtgebietes sowie in landwirtschaftlichen Betrieben (Aussiedlerhöfe). In allen Wohn-, Gewerbe-, oder Industriegebieten ist i.d.R. ein angemessenes Versorgungsnetz aufgebaut. Es werden daher in Bereichen, in denen der Grundschutz nicht gewährleistet ist, Löschfahrzeuge zum ersten Abmarsch mit alarmiert. Vereinzelt muss das Löschwasser über weite Wegstrecken gefördert werden. Wassermengen der Fahrzeuge der Feuerwehr Frechen Fahrzeug Liter HLF 1 2000 HLF 2 2000 HLF 3 2000 LF 1 1600 LF 2 1600 LF 3 1600 TLF 5000 Schlauchmengen der Feuerwehr Frechen (ungefähre Anzahl) B-Schläuche 180 C-Schläuche 150 Die Hydrantenkontrolle wird in den Ortsteilen der Stadt Frechen durch den Wasserversorger durchgeführt. Durch die Feuerwehr festgestellten Mängel und Defizite werden dem Wasserversorger Rheinenergie zwecks Beseitigung übermittelt. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  58 Die Reparatur- und Wartungsarbeiten werden grundsätzlich vom Wasserversorgungsverband vorgenommen. Hydranten-, Leitungspläne und Abwasserpläne stehen den Einheiten in digitaler Form eines aktuellen Programms und entsprechender Technik (Laptop) zu Verfügung. 5.4 Räumliche Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft Die räumliche Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft bildet die grundlegende Voraussetzung einer Feuerwehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Im vorliegenden Kapitel wird die Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft seitens der Feuerwehr analysiert. Ziel ist es, potenzielle Defizite bei der Erreichbarkeit festzustellen und im anschließenden SOLL-Konzept notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Erreichbarkeit oder gegebenenfalls detaillierte Kompensationsmaßnahmen für nicht erreichbare Gebiete festzulegen. Gemäß den Aufgaben einer Feuerwehr werden die Erreichbarkeit der Bevölkerung, des Straßennetzes, der besonderen Objekte und des ermittelten Risikos analysiert. Methodik Zur Darstellung der räumlichen Erreichbarkeit des Stadtgebietes wird mit Hilfe eines Geoinformationssystems eine Fahrzeitsimulation durchgeführt. Auf diese Weise lassen sich hausnummerngenau die Gebiete in der Gebietskörperschaft darstellen, die innerhalb einer definierten Fahrzeit von einem Standort für einen vorgegebenen Fahrzeugtyp erreichbar sind. Die Grundlage für diese Fahrzeitsimulation bildet ein digitales Straßennetz der Gebietskörperschaft. Jede in diesem Netz existierende Straße ist dabei in einzelne Straßensegmente unterteilt, denen eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit zugeordnet ist. Diese beruht auf Realdaten. D.h. die Fahrgeschwindigkeit für jedes einzelne Straßensegment wird auf Basis echter Fahrinformationen festgelegt. Die Segmentgeschwindigkeit wird halbjährlich aktualisiert. Gleichzeitig findet eine ständige Überprüfung und Verifizierung seitens der Forplan GmbH statt. Mittels vielzähliger Einstellungsmöglichkeiten können die Fahreigenschaften unterschiedlicher Fahrzeugtypen exakt simuliert werden. Beispielsweise bewirken Einstellungen in Gewicht oder Höhe, dass Unterführungen oder Brücken nicht berücksichtigt werden. Hierdurch lässt sich die hausnummerngenaue Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft je Fahrzeugtyp (Mannschaftstransportwagen, Hubrettungsfahrzeug usw.) darstellen. Es ist nicht auszuschließen, dass Einzelfahrten zu abweichenden Ergebnissen führen können. In diesem Zusammenhang spielen Bedingungen wie Straßenzustand, Witterung, Verkehrsaufkommen, Beladungszustand usw. eine wesentliche Rolle. Die simulierte Fahrzeit richtet sich nach den erzielten Ausrückzeiten der jeweiligen Feuerwehrstandorte (vgl. Tab. 4.6). Hierzu wurden die Einsatzdaten der Feuerwehr FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  59 analysiert und eine mittlere Ausrückzeit bei zeitkritischen Einsätzen für jeden einzelnen Feuerwehrstandort ermittelt. Auf Basis einer festgelegten Hilfsfrist bzw. der festgelegten Eintreffzeit resultiert eine verbleibende Fahrzeit für jeden Feuerwehrstandort (vorgegebene Eintreffzeit – mittlere Ausrückzeit = verbleibende Fahrzeit). Diese Fahrzeit wird zur Ermittlung einer so genannten Fahrzeit-Isochrone genutzt. Die Fahrzeit-Isochrone stellt den Bereich dar, der von einem Feuerwehrstandort aus in der verbleibenden Fahrzeit erreicht werden kann. Es wird somit der IST-Zustand der räumlichen Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft auf Basis von realen Einsatzdaten und realen Fahrgeschwindigkeiten dargestellt. In der Analyse wird die Erreichbarkeit von fünf Faktoren besonders betrachtet: 1. Erreichbarkeit der Bevölkerung Der Schutz der Bevölkerung stellt die wesentliche Aufgabe einer Feuerwehr dar. Die Erreichbarkeit der Bevölkerung ist daher die primäre Planungsgrundlage im Feuerwehrwesen (vgl. Abschnitt 4.5) und erfordert eine gezielte Betrachtung. Die Bevölkerung wird durch die bebaute Fläche der Gebietskörperschaft widergespiegelt. 2. Erreichbarkeit des öffentlichen Straßennetzes Öffentliche Straßen stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aus Sicht der Feuerwehr dar und können spezielle Anpassungen bei der Ausstattung von Feuerwehren im Bereich Technische Hilfeleistung erfordern. 3. Erreichbarkeit der Risikoobjekte Risikoobjekte sind Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können. Zur Abwehr personeller oder materieller Schäden ist eine entsprechende zeitliche Erreichbarkeit der Risikoobjekte durch die Feuerwehr notwendig. 4. Erreichbarkeit der Einsatzorte Die Lage des Einsatzes ist entscheidend für die Fahrzeit und damit für die Einhaltung der Eintreffzeit bzw. des Schutzzieles. Nur durch einen zweckdienlichen Standort der Feuerwehrhäuser lassen sich entsprechende Vorgaben einhalten. Eine angemessene Erreichbarkeit der Einsatzorte von den Standorten ist somit zwickend erforderlich. 5. Erreichbarkeit des Risikos In jeder Kommunen bestehen Bereiche mit erhöhtem Risikopotenzial. Diese wurden im Abschnitt 5.2 dargestellt und erläutert. Die primäre Aufgabe einer Feuerwehr ist das Abwenden von Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt. Entsprechend ist die zeitgerechte Erreichbarkeit der Risikoschwerpunkte eine notwendige Bedingung für eine effektive Hilfeleistung bzw. zu Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abb. 5.2 Minuten Gefährdungs- und Risikoanalyse  60 Räumliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes bei einer Eintreffzeit von 8 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abb. 5.3 Minuten Gefährdungs- und Risikoanalyse  61 Räumliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes bei einer Eintreffzeit von 10 FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  62 5.4.1 Erreichbarkeit der bebauten Fläche Da die Erreichbarkeit der Bevölkerung wie eingangs beschrieben durch die bebaute Fläche approximiert wird. Erreichbarkeit bei 8 Minuten Eintreffzeit Erreichbarkeit der Fläche (8min Eintreffzeit) Gesamt versorgt % unversorgt % Gesamtfläche der Gebietskörperschaft 45,11 km² 18,70 km² 41,5% 26,41 km² 58,5% davon bebaut 12,23 km² 9,51 km² 77,8% 2,72 km² 22,2% Tab. 5.6 Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF bei 8 Minuten Eintreffzeit Erreichbarkeit der Fläche (nur HF, 8min Eintreffzeit) Gesamt versorgt % unversorgt % Gesamtfläche der Gebietskörperschaft 45,11 km² 17,92 km² 39,7% 27,19 km² 60,3% davon bebaut 12,23 km² 9,23 km² 75,5% 3,00 km² 24,5% Tab. 5.7 Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF bei 8 Minuten Eintreffzeit Insgesamt kann gemäß einer 8-Minuten-Eintreffzeit-Simulation rund 41,5% der Fläche der Stadt Frechen durch Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil des Gebietes um bewaldete und landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Beachtet man nur die bebaute Fläche, so kann rund 77,8% des besiedelten Stadtgebietes erreicht werden. Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund 75,5% des besiedelten Stadtgebietes erreicht werden. Erreichbarkeit bei 10 Minuten Eintreffzeit Erreichbarkeit der Fläche (10min Eintreffzeit) Gesamt versorgt % unversorgt % Gesamtfläche der Gebietskörperschaft 45,11 km² 26,48 km² 58,7% 18,63 km² 41,3% davon bebaut 12,23 km² 10,57 km² 86,4% 1,66 km² 13,6% Tab. 5.8 treffzeit Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF bei 10 Minuten Ein- FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  63 Erreichbarkeit der Fläche (nur HF, 10min Eintreffzeit) Gesamt versorgt % unversorgt % Gesamtfläche der Gebietskörperschaft 45,11 km² 26,25 km² 58,2% 18,86 km² 41,8% davon bebaut 12,23 km² 10,55 km² 86,3% 1,68 km² 13,7% Tab. 5.9 zeit Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF bei 10 Minuten Eintreff- Insgesamt kann gemäß einer 10-Minuten-Eintreffzeit-Simulation rund 58,7% der Fläche der Stadt Frechen durch Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil des Gebietes um bewaldete und landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Beachtet man nur die bebaute Fläche, so kann rund 86,4% des besiedelten Stadtgebietes erreicht werden. Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund 86,3% des besiedelten Stadtgebietes erreicht werden. 5.4.2 Erreichbarkeit des öffentlichen Straßennetzes Erreichbarkeit bei 8 Minuten Eintreffzeit Erreichbarkeit des Straßennetzes (8min Eintreffzeit) Straßenklasse Gesamt Autobahn Bundesstraße Landes/Kreisstraße Nebenstraße öfftl. Straßennetz 10,35 km 13,91 km 50,84 km 236,42 km 311,52 km versorgt 6,05 km 11,75 km 40,05 km 154,89 km 212,74 km % 58,5% 84,5% 78,8% 65,5% 68,3% unversorgt 4,30 km 2,16 km 10,79 km 81,53 km 98,78 km % 41,5% 15,5% 21,2% 34,5% 31,7% Tab. 5.10 Erreichbarkeit der öffentlichen Straßen in 8 Minuten Eintreffzeit Erreichbarkeit des Straßennetzes (nur HF, 8min Eintreffzeit) Straßenklasse Autobahn Bundesstraße Landes/Kreisstraße Nebenstraße öfftl. Straßennetz Tab. 5.11 Eintreffzeit Gesamt 10,35 km 13,91 km 50,84 km 236,42 km 311,52 km versorgt 6,05 km 11,75 km 38,67 km 146,42 km 202,89 km % 58,5% 84,5% 76,1% 61,9% 65,1% unversorgt 4,30 km 2,16 km 12,17 km 90,00 km 108,63 km % 41,5% 15,5% 23,9% 38,1% 34,9% Erreichbarkeit der öffentlichen Straßen nur durch HF in 10 Minuten Insgesamt kann gemäß einer 8-Minuten-Eintreffzeit-Simulation rund 68,3% des öffentlichen Straßennetzes der Stadt Frechen erreicht werden. Die Abdeckung der FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  64 größeren Straßenklassen, wie Autobahnen, Bundes- und Landes/Kreisstraßen, liegt jedoch bei 58,5%, 84,5% bzw. 78,8%. Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund 65,1% des öffentlichen Straßennetzes der Stadt Frechen erreicht werden. Die Abdeckung der größeren Straßenklassen, wie Autobahnen, Bundes- und Landes/Kreisstraßen, liegt jedoch bei 58,5%, 84,5% bzw. 76,1%. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  65 5.4.3 Erreichbarkeit besonderer Objekte Abb. 5.4 Erreichbarkeit besonderer Objekte bei einer Eintreffzeit von 8 Minuten FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abb. 5.5 Gefährdungs- und Risikoanalyse  66 Erreichbarkeit besonderer Objekte bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Gefährdungs- und Risikoanalyse  67 Es werden 87,8% (mit HF 86,2%) der besonderen Objekte durch die Feuerwehr innerhalb von 8 Minuten Eintreffzeit erreicht. Bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten steigen die Werte auf 93,8% (mit HF ebenfalls 93,8%). 5.4.4 Erreichbarkeit der Einsatzorte Beim Vergleich von Abb. 4.14 und Abb. 5.2 bzw. Abb. 5.3 wird deutlich, dass nicht alle Einsatzorte der Stadt Frechen durch die Feuerwehr erreicht werden können. Insbesondere Einsatzorte entlang der Autobahnen und außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegen naturgemäß häufig zu weit von den Feuerwehstandorten entfernt. Innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten können 78,5% der Einsatzorte der Jahre 2012 bis September 2016 erreicht werden. Bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten steigt dieser Wert auf 92,8%. 5.4.5 Erreichbarkeit der Risikoschwerpunkte Auf Basis der errechneten Risikowerte und deren Verteilung (vgl. Kapitel 5.2) kann analysiert werden, welcher Anteil des Risikos durch die Feuerwehr erreicht werden kann. Ein hoher Abdeckungsgrad bedeutet, dass die Risikoschwerpunkte innerhalb der gegebenen Fahrzeit durch die Feuerwehr zu einem großen Anteil erreichbar sind. Beim Vergleich von Abb. 5.1 und Abb. 5.2 bzw. Abb. 5.3 wird deutlich, dass nicht alle Bereiche mit erhöhtem Risikopotenzial der Stadt Frechen durch die Feuerwehr erreicht werden können. Insgesamt zeigt die Berechnung, dass rund 86,5% des Risikos durch die Freiwillige Feuerwehr Frechen innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten abgedeckt werden kann. Bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten steigt dieser Wert auf 95,6%. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Bewertung IST-Zustand  68 6 Zusammenfassung und Bewertung des IST-Zustandes Im Rahmen der Aufnahme des IST-Zustandes wurde die aktuelle Struktur und die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Frechen untersucht sowie eine Gefährdungs- und Risikoanalyse durchgeführt. Die Feuerwehr Frechen ist eine Freiwillige Feuerwehr, die mit hauptamtlichen Kräften ergänzt wird. Derzeit befinden sich 5 hauptamtliche Einsatzkräfte rund um die Uhr vorgehalten. Weitere 141 freiwillige Einsatzkräfte sind in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Hiervon verrichten 89 Einsatzkräfte ihren Dienst im Löschzug Frechen sowie 52 im Löschzug Habbelrath. Die Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte stellt zu sonstigen Zeiten, d.h. nachts und am Wochenende, keine Probleme dar. Hier können in beiden Löschzügen innerhalb kurzer Zeit Einheiten in Gruppenstärke (9 Einsatzkräfte) gebildet werden. An Werktagen tagsüber stehen erwartungsgemäß weniger freiwillige Einsatzkräfte zur Verfügung. Hier stehen gemäß Selbsteinschätzung innerhalb von vier Minuten im LZ Frechen lediglich eine Staffel (6 Einsatzkräfte) und im LZ Habbelrath ein Selbstständiger Trupp (3 Einsatzkräfte) zur Verfügung. Nach vier Minuten treffen jedoch weitere Einsatzkräfte im Feuerwehrhaus ein. Die Auswertung der Einsatzdaten zeigt, dass der LZ Frechen im Durchschnitt nach 7 Minuten in Gruppenstärke ausrückt, während der LZ Habbelrath die Gruppenstärke bereits nach 6 Minuten erreicht. Die Altersstruktur der Löschzüge ist grundsätzlich als positiv zu bewerten. Insbesondere im LZ Frechen ist eine hohe Anzahl an  jungen Einsatzkräften vorhanden. Im LZ Habbelrath sind derzeit rund 30% der Einsatzkräfte älter als 50 Jahre. Entsprechend ist die zukünftige Entwicklung der Einsatzkräfteanzahl genauestens zu beobachten und die gute Jugendarbeit zur Generierung neuer Einsatzkräfte zu verstärken. Der Fuhrpark der Feuerwehr Frechen ist auf die Gefährdungspotenziale im Stadtgebiet angepasst. Neben einem Löschgruppenfahrzeug für die hauptamtlichen stehen weitere Löschgruppenfahrzeuge für die freiwilligen Einsatzkräfte bereit. Es werden notwendige Sonderfahrzeuge zur Menschrettung, wie das baurechtlich vorgeschriebene Hubrettungsfahrzeug, sowie für besondere Schadensereignisse, z.B. Tanklöschfahrzeug zur Wasserversorgung oder AB Atemschutz für größere Atemschutzeinsätze, vorgehalten. Einige Einsatzfahrzeuge haben ihre maximale Nutzungsdauer bald erreicht und müssen zeitnah ersatzbeschafft werden. Entsprechende Ersatzbeschaffungen werden im SOLL- Konzept dargelegt. Die Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrmitglieder ist auf einem guten und zeitgemäßen Niveau. In beiden Feuerwehrhäusern werden die aktuellen DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten. Das Feuerwehrhaus Frechen (FuRW) befindet sich derzeit bereits im Neubau. Am Feuerwehrhaus Habbelrath wurden ebenfalls schwerwiegende Mängel entdeckt. Neben einer unzureichende Anzahl an Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge und fehlender Quellabsaugung an den Auspuffanlagen der Einsatzfahrzeuge, sind insbesondere die beengten Räumlichkeiten der Umkleide FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Bewertung IST-Zustand  69 und die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung zu bemängeln. Weitere Defizite, wie die Anzahl der Parkplätze für die Einsatzkräfte, sind ebenfalls vorhanden. Im SOLLKonzept werden die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen zur Einhaltung der aktuellen Richtlinien dargestellt. Die Feuerwehr Frechen rückt durchschnittlich 522-mal im Jahr, also alle 0,6 Tage, zu einem Einsatz aus. Der Großteil der Einsätze fällt dabei auf Technische Hilfeleistungen. Brände machen lediglich 14% der Einsatzfälle aus. Insgesamt zeigt die hohe Einsatzfrequenz eine hohe Belastung der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Betrachtet man den Erreichungsgrad auf Basis von 8 Minuten und 9 Einsatzkräften in den Jahren 2012 bis 2014, so liegt dieser zwischen 31 und 64 Prozent. Weitere 7 Einsatzkräfte waren in 50 bis 91 Prozent der Fälle, in denen ein zweiter Abmarsch notwendig war, am Einsatzort. Hier wurde ein anzustrebendes Sicherheitsniveau von 80% im ersten und 90% im zweiten Abmarsch verfehlt. Das Gefährdungspotenzial setzt sich hauptsächlich aus den Gewerbebetrieben und –flächen, den Verkehrswegen und der Bevölkerung zusammen. Bei den Gewerbebetrieben entsteht einerseits eine besondere Gefährdung auf Basis der hohen Anzahl an kleineren Dienstleistungsunternehmen und andererseits aufgrund mehrerer Unternehmen mit hoher Beschäftigtenzahl. Als Verkehrswege sind insbesondere die Bundesautobahn und die Bundesstraßen zu nennen. Hier können aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens und dem Transport von Gefahrgut komplexe Einsatzlagen entstehen. Weiterer Gefährdungsschwerpunkt ist der Stadtkern mit seiner engen Bebauung und großen Wohneinheiten.  Das Risiko wurde auf Basis der Einsatzdaten der Jahre 2012 bis 2016 ermittelt. Erwartungsgemäß liegen die Risikoschwerpunkte im Stadtkern. Insgesamt ist das Risiko im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften ähnlicher Größe auf einem hohen Niveau. Die Erreichbarkeit des Stadtgebietes weist Defizite auf. Insbesondere der Norden des Stadtgebietes, der Stadtteil Königsdorf, kann aufgrund der aktuellen Lage der Feuer- und Rettungswache nur mit längerer Fahrzeit erreicht werden. Im SOLLKonzept werden daher Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit analysiert und empfohlen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Schutzzieldefinition  70 7 Schutzzieldefinition Im Folgenden werden die notwendigen Leistungsanforderungen für die künftige Ausrichtung der Feuerwehr der Stadt Frechen diskutiert. Neben der individuellen fachlichen Bewertung werden folgende Empfehlungen und Hinweispapiere berücksichtigt: (1) Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW, Stand: 07.07.2016; (2) Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten, Fortschreibung vom 19.11.2015. Haupteinflussfaktor für die Definition von notwendigen Hilfsfristen sind demnach bemessungsrelevante Szenarien, die sowohl zeitlichen Einsatzablauf als auch notwendigen Kräfte- und Ausrüstungsbedarf vorgeben. Nachfolgend werden bemessungsrelevante Brandszenarien für das Stadtgebiet Frechen definiert und die Leistungsanforderungen abgeleitet. Auf mögliche Alternativen in der Festlegung der Hilfsfristen wird jeweils eingegangen. Ausschlaggebend für die Auswahl der Brandszenarien und Schutzzieldefinitionen sind dabei die individuellen Gegebenheiten der Stadt Frechen und dem aus 28 Abs. 2 Grundgesetz und aus Art. 78 Verfassung des Landes NRW abgeleiteten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. 7.1 Leistungsanforderung –städtisches Gebiet 7.1.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen Bereichen Im Rahmen der Fortschreibung der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten vom 19.11.2015 wurde für städtisch geprägte Bereiche nochmals folgendes bemessungsrelevantes Szenario als Mindeststandard bestätigt: „Als dimensionierendes Schadensereignis gilt der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. Dies ist der Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes. Neben Feuer und Rauch in der betroffenen Nutzungseinheit kommt es zu Raucheintrag in den Treppenraum. Es sind Personen aus der betroffenen Wohnung und aus angrenzenden Wohnungen über Leitern und über den Treppenraum zu retten. Außerdem muss die Brandausbreitung verhindert und der Brand gelöscht werden. Dieses Ereignis wird als kritischer Wohnungsbrand bezeichnet.“ Demnach gilt dieses Szenario einschließlich der daran abgeleiteten Anforderungen für Stadtgebiete mit folgenden Charakteristika: 9 überwiegend Gebäude mittlerer Höhe (Gebäudeklassen 4 und 5), 9 zusätzlich vereinzelte Hochhäuser (gemäß SBauVO), FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Schutzzieldefinition  71 9 geringer Einfluss der Rauchwarnmelderpflicht auf die Selbstrettungsfähigkeit, 9 überwiegend enge bzw. geschlossene Bebauung. Aus diesen Charakteristika resultieren i.d.R. eine hohe Bevölkerungsdichte sowie eine hohe Anzahl von Nutzungseinheiten je Gebäude. Bei Verrauchen eines Treppenraumes muss mit einer umfangreichen Menschenrettung gerechnet werden. Die Selbstrettungsfähigkeit wird aufgrund der langen Wege ins Freie nur beschränkt durch die Rauchwarnmelderpflicht verbessert. Auf Grund der Gefährdungsanalyse ist mit diesem bemessungsrelevanten Szenario in erheblichem Maße in folgendem Stadtteil zu rechnen:  Frechen - Innenstadt 7.1.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke Aus diesem Szenario ergibt sich eine als Stand der Technik anerkannte Hilfsfrist 1 die sich in 1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit der Leitstelle und 8 Minuten Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr gliedert, um die Menschenrettung durchführen zu können. Da die Notwendigkeit einer Rettung von Personen aus dem Brandrauch in dieser Art der Wohnbebauung sehr wahrscheinlich ist und die Überlebenswahrscheinlichkeit im Zeitverlauf deutlich abnimmt, ist ein schnellstmögliches Eintreffen einer leistungsfähigen taktischen Einheit alternativlos. Um im Zeitverlauf zusätzlich eine Brandausbreitung zu verhindern und den Brand wirkungsvoll zu bekämpfen, ist eine Unterstützung durch weitere Kräfte in der Hilfsfrist 2 erforderlich (5 Minuten nach Eintreffen der ersten Kräfte). Abb. 7.1 Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit (in Anlehnung an AGBF Bund) Für die Bewältigung des oben dargestellten kritischen Bemessungsszenarios sind 9 Funktionen im ersten Abmarsch sowie weitere 7 Funktionen im zweiten Abmarsch, FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Schutzzieldefinition  72 zur Wahrnehmung der notwendigen Maßnahmen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung notwendig. Für städtische Bereiche der Stadt Frechen wird somit in der Hilfsfrist 1 eine Funktionsstärke von 9 Einsatzfunktionen als notwendig angesehen, um in bemessungsrelevanten Szenarien die notwendigen Erstmaßnahmen durchführen zu können. Innerhalb der Hilfsfrist 2 ist die Funktionsstärke auf insgesamt 16 Einsatzfunktionen zu ergänzen, um neben der Menschenrettung auch eine umfassende Brandbekämpfung möglich zu machen. 7.2 Leistungsanforderung – städtisches Randgebiet 7.2.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen Randbereichen Im Rahmen der Gefährdungs- und Risikoanalyse wurde festgestellt, dass nicht alle Stadtteile einem großstädtischen Charakter unterliegen. Insbesondere Stadtteile in den Randbereichen weisen eher einen vorstädtischen bzw. ländlichen Charakter mit folgenden Merkmalen auf: 9 vornehmlich Gebäude geringer Höhe (Gebäudeklassen 1 bis 3), 9 offene Bebauung bzw. hoher Anteil freistehender Gebäude, 9 hoher Einfluss der Rauchwarnmelderpflicht auf die Selbstrettungsfähigkeit, 9 geringe Einwohnerdichte. Aus der Art der Bebauung resultiert i.d.R. eine deutlich geringere Anzahl von Nutzungseinheiten je Gebäude. Hinzu kommt eine deutlich gesteigerte Selbstrettungsfähigkeit durch kürzere Wege ins Freie. Außerdem besteht in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.04.2013 eine flächendeckende Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern (in Neubauten) und Nachrüsten von Rauchwarnmeldern in Bestandsgebäuden bis 01.01.2017. Auf Grund der kleineren Gebäude- und Wohnungsgeometrien ist die Warnung der anwesenden Personen durch Rauchwarnmelder mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet. Personen werden sich dann in den meisten Fällen noch eigenständig in Sicherheit bringen können. Diese gilt für allgemeine Wohnbebauung und nicht für Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten), an die im vorbeugenden Brandschutz besondere Anforderungen gestellt und im individuellen Fall festgelegt werden. Oben genannte Kriterien treffen auf folgende Stadtteile zu:       Grefrath, Habbelrath, Königsdorf, Bachem, Buschbell, Hücheln, FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Schutzzieldefinition  73  Benzelrath,  Grube Carl. 7.2.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke Aus diesem Szenario ergibt sich eine Neustrukturierung der Eintreffzeit. Aufgrund der Rauchwarnmelderpflicht kann bei kleinen Wohneinheiten von einer schnelleren Brandentdeckung ausgegangen werden. Zudem ist aufgrund der kürzeren Wege in Freie von einer hohen Selbstrettungsfähigkeit der Einwohner auszugehen. Da die Notwendigkeit einer Rettung von Personen aus dem Brandrauch in dieser Art der Wohnbebauung eher unwahrscheinlich ist, dies jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist ein schnellstmögliches Eintreffen einer leistungsfähigen taktischen Einheit grundsätzlich anzustreben. Grundsätzlich ergibt sich für die vorliegende Bebauungsstruktur somit die folgende Hilfsfristeinteilung. Hilfsfrist 1 die sich in 1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit der Leitstelle und 10 Minuten Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr gliedert. Um im Zeitverlauf zusätzlich eine Brandausbreitung zu verhindern und den Brand wirkungsvoll zu bekämpfen, ist eine Unterstützung durch weitere Kräfte in der Hilfsfrist 2 erforderlich (5 Minuten nach Eintreffen der ersten Kräfte). Abb. 7.2 Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit (in Anlehnung an AGBF Bund) Für die Bewältigung des oben dargestellten kritischen Bemessungsszenarios sind 6 Funktionen zur Wahrnehmung der notwendigen Maßnahmen zur Menschenrettung oder Brandbekämpfung notwendig. Aufgrund der vorhandenen drehleiterpflichtigen Gebäude (Gebäude mittlerer Höhe, ohne zweiten baulichen Rettungsweg) im gesamten Stadtgebiet, ist zudem der Einsatz einer Drehleiter auch in den städtischen Randgebieten erforderlich. Hieraus resultiert eine zusätzliche Funktion zur Besetzung FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Schutzzieldefinition  74 der Drehleiter (vgl. Kapitel 8.3.1). Die Funktionsstärke innerhalb der Hilfsfrist 1 soll somit 7 Funktionen betragen. Im zweiten Abmarsch sind weitere 9 Funktionen zur weiteren Brandbekämpfung notwendig. Für städtische Randbereiche der Stadt Frechen wird somit in der Eintreffzeit von 10 Minuten eine Funktionsstärke von 7 Einsatzfunktionen als notwendig angesehen, um in bemessungsrelevanten Szenarien die notwendigen Erstmaßnahmen durchführen zu können. Innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten ist die Funktionsstärke auf insgesamt 16 Einsatzfunktionen zu ergänzen, um eine umfassende Brandbekämpfung möglich zu machen. Das hier dargestellte Schutzziel und damit verbundene Schutzniveau der Bürger der Stadt Frechen bedingt eine verstärkte Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung der Einwohner. Der im §3 Abs. 5 festgehaltenen Pflichtaufgabe der Stadt Frechen zur Brandschutzaufklärung und –erziehung ist damit mit besonderer Sorgfalt nachzugehen. Hierzu zählen beispielsweise die Kontrolle der Rauchwarnmelde oder die Informationen der Bevölkerung zur Reduzierung der Brandlasten. 7.3 Darstellung der Stadtteile gemäß Bebauungscharakter In der nachfolgenden Karten werden die Stadtteile gemäß ihres Bebauungscharakters dargestellt. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abb. 7.3 Schutzzieldefinition  75 Stadtteile gemäß Bebauungscharakter FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Schutzzieldefinition  76 7.4 Zielerreichungsgrad Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Die Festlegung des Zeilerreichungsgrades beschreibt das individuelle Sicherheitsniveau einer Stadt und wird durch die politischen Entscheidungsträger festgelegt. In der aktuellen Fortschreibung der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) ist der Zielerreichungsgrad auf 90 % festgelegt worden. Eine untere Grenze einer noch leistungsfähigen Feuerwehrstruktur lässt sich schwer festlegen. Um eine leistungsfähige Gefahrenabwehrstruktur im Sinne des Gesetzgebers vorzuhalten, ist allerdings eine Zielstellung von mindestens 80 % empfehlenswert. Der Erreichungsgrad ist zukünftig als politisch formulierte Zielstellung festzulegen. Ein für vergleichbare Kommunen üblicher Erreichungsgrad bewegt sich zwischen 80 % und 90 %. 7.5 Grundanforderungen abseits des Schutzziels Das dargestellte Schutzziel der Stadt Frechen bezieht sich auf das zu gewährende Schutzniveau für die Einwohner der Stadt. Primäres Betrachtungsszenario ist hierbei der Brand in einem normalen Wohngebäude (siehe „kritischer Wohnungsbrand“ 7.1.1 und 7.2.1). Darüber hinaus existieren in der Stadt Frechen jedoch weitere Wohnnutzungseinheiten und Sonderobjekte, deren Anforderungen im Brandeinsatz über das bisher dargestellte Einsatzszenario hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise Hochhäuser, Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser. Aufgrund der besonderen Anforderungen wird in diesen Gebäuden zwar dem Vorbeugenden Brandschutz besonders Rechnung getragen (siehe beispielsweise SBauVO), jedoch sind Einsätze in diesen Anlagen dennoch besonders personal- und materialintensiv. Hinweis: Am 01.09.2016 kam es in einem Wohngebäude mit hoher Anzahl an Senioren zu einem Brandausbruch, bei dem eine Bewohnerin verstarb. Aufgrund der Vielzahl an zu rettenden Personen (über unterschiedliche Rettungswege) waren 56 Feuerwehrleute der Stadt Frechen sowie mehrere Löschfahrzeuge im Einsatz. Die Feuerwehr der Stadt Frechen ist daher grundsätzlich so aufzustellen, dass sie den Anforderungen der Brandeinsätze in örtlichen Sonderobjekten gerecht werden kann. Hieraus resultiert eine Vorhaltung von Personal und Material, die über die Sicherstellung des Grundschutzes hinausgeht. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  77 8 SOLL-Konzept Im Rahmen des vorliegenden SOLL-Konzeptes werden Maßnahmen erläutert, die zur Einhaltung des Schutzzieles bzw. zur Sicherstellung der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ notwendig sind. Die aufgezeigten Maßnahmen beruhen auf den festgestellten Mängeln in der ISTAnalyse sowie der durchgeführten Strukturanalyse. 8.1 Verbesserung der Feuerwehrhäuser Im Kapitel 4.3 wurden die beiden Feuerwehrhäuser der Stadt Frechen beschrieben und der Zustand gemäß der DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) untersucht. In keinem der beiden Feuerwehrhäuser können sämtliche Anforderungen der DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) eingehalten werden. Wie im IST-Zustand bereits festgestellt wurde, befindet sich die FuRW derzeit bereits im Neubau. Im Rahmen der geringen Restnutzungsdauer der bestehenden Feuer- und Rettungswache, kann auf eine Maßnahmenergreifung bei den bestehenden Mängeln, unter Berücksichtigung der weiteren Nutzungsmöglichkeit, verzichtet werden. Aus den erkannten Mängeln am Feuerwehrhaus Habbelrath ergeben sich Handlungsbedarfe. Hierbei müssen auf Basis der aktuellen Vorschriften und DIN Normen besonders die Mängel umgehend beseitigt werden, die eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit der Einsatzkräfte darstellen. Hier greift der  §33 Abs. 2 UVV (GUV-V C53), der den Bestandsschutz in diesen Fällen aufhebt. Übergangsregelung Gemäß § 33 Abs. 1 UVV (GUV-V C53) besteht für bereits errichtete bauliche Anlagen beim In-Kraft-Treten neuer Unfallverhütungsvorschriften der sogenannte Bestandsschutz. Den Bestimmungen neuer Unfallverhütungsvorschriften ist daher erst bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden baulichen Anlagen Rechnung zu tragen. Eingeschränkt wird diese Regelung jedoch durch §33 Abs. 2 UVV (GUV-V C53), durch den Änderungen der baulichen Anlagen erforderlich werden, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen besteht. Im nachfolgenden Abschnitt sollen die notwendigen Maßnahmen für das Feuerwehrhaus Habbelrath vorgegeben und hinsichtlich des Umsetzungszeitraums priorisiert werden. Dabei werden im Regelfall folgende Mängel- und Maßnahmenklassifizierungen vorgenommen: A Defizite im Unfallschutz mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte die schnellstmöglich beseitigt werden müssen. B Defizite die den Einsatzablauf negativ beeinflussen und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit mittelfristig beseitigt werden sollten. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen C SOLL-Konzept  78 sonstige Mängel ohne zeitliche Dringlichkeit bei denen der Bestandschutz grundsätzlich weiterhin gilt. 8.1.1 Feuerwehrhaus des Löschzugs Habbelrath Maßnahmen der Kategorie A - Schaffung zusätzlicher Stellplätze für die Einsatzfahrzeuge (derzeitig Doppelbenutzung der vorhandenen Stellplätze), - Nachrüstung einer Abgasabsauganlage nach DIN (Quellenabsaugung), - Schaffung ausreichend dimensionierte Umkleideräume und Umkleidemöglichkeiten, - Verbesserung der Möglichkeiten zur Schwarz-Weiß-Trennung, z.B. Spinde mit Trennung zwischen Privatkleidung und Einsatzkleidung. Maßnahmen der Kategorie B - Schaffung von Parkplätzen für die Fahrzeuge der Einsatzkräfte durch Beschilderung am Feuerwehrhaus und der Verkehrswege, Maßnahmen der Kategorie C x Schaffung ausreichend dimensionierter Lagermöglichkeiten, x Schaffung ausreichend dimensionierte Bürobereiche, x Schaffung ausreichend dimensionierte Schulungs- und Sozialbereiche. Insgesamt zeigt sich, dass im Feuerwehrhaus des Löschzuges Habbelrath größere Umbaumaßnahmen zur weiteren Nutzung des Gebäudes notwendig sind. Zu beachten ist hierbei, dass gemäß § 33 Abs. 1 UVV (GUV-V C53) bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden Bestandsschutz aufgehoben wird und das Feuerwehrhaus allen neuen Anforderungen gemäß der DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) entsprechen muss. 8.2 Verbesserung der räumlichen Erreichbarkeit Wie im Kapitel 5.4 gezeigt, kann im aktuellen IST-Zustand nicht die vollständige Gebietskörperschaft innerhalb einer Eintreffzeit von 8 bzw. 10 Minuten mit Leistungen der Feuerwehr versorgt werden. Die Stadt hat jedoch nach sachgemäßen und pflichtgemäßen Ermessen eine ausreichende Feuerwehr einzurichten. In den folgenden Kapiteln wird dieser Verpflichtung nachgegangen und Möglichkeiten zur Verbesserung der flächenbezogenen Abdeckung der Gebietskörperschaft aufgezeigt. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  79 8.2.1 Verbesserung der flächenbezogenen Abdeckung durch den neuen Standort der FuRW Frechen Ein Neubau der Feuer- und Rettungswache Frechen am Standort zwischen Lindenstraße und Kapellenstraße verändert die Erreichbarkeit des Stadtgebietes. Wie in den folgenden Abbildungen dargestellt ist, verbessert sich die Erreichbarkeit des nördlichen Stadtgebietes, einschließlich Königsdorf, deutlich. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  80 Abb. 8.1 Erreichbarkeit des Stadtgebietes vom neuen Standorte der FuRW bei einer 8 Minuten Eintreffzeit FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  81 Abb. 8.2 Erreichbarkeit des Stadtgebietes vom neuen Standorte der FuRW bei einer 10 Minuten Eintreffzeit FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  82 Erreichbarkeit bei 8 Minuten Eintreffzeit Erreichbarkeit der Fläche (8min Eintreffzeit) Gesamt versorgt % unversorgt % Gesamtfläche der Gebietskörperschaft 45,11 km² 19,52 km² 43,3% 25,59 km² 56,7% davon bebaut 12,23 km² 10,36 km² 84,7% 1,87 km² 15,3% Tab. 8.1 Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF bei 8 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen) Erreichbarkeit der Fläche (nur HF, 8min Eintreffzeit) Gesamt versorgt % unversorgt % Gesamtfläche der Gebietskörperschaft 45,11 km² 18,05 km² 40,0% 27,06 km² 60,0% davon bebaut 12,23 km² 9,73 km² 79,6% 2,30 km² 20,4% Tab. 8.2 Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF bei 8 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen) Insgesamt kann gemäß einer 8-Minuten-Eintreffzeit-Simulation vom neuen Standort rund 43,3% der Fläche der Stadt Frechen durch Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil des Gebietes um bewaldete und landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Beachtet man nur die bebaute Fläche, so kann rund 84,7% des besiedelten Stadtgebietes erreicht werden. Vom aktuellen IST-Standort kann lediglich 77,8% der bebauten Fläche erreicht werden. Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund 79,6% des besiedelten Stadtgebietes (IST-Standort = 75,5%) erreicht werden. Die Erreichbarkeit der Einsatzorte verbessert sich bei einer 8-Minuten-Eintreffzeit im Vergleich zum aktuellen Standort der FuRW von derzeit 78,5% auf 88,9%. Die Erreichbarkeit der Risikoobjekte steigt von 77% auf 90,5%. Erreichbarkeit bei 10 Minuten Eintreffzeit Erreichbarkeit der Fläche (10min Eintreffzeit) Gesamt versorgt % unversorgt % Gesamtfläche der Gebietskörperschaft 45,11 km² 26,84 km² 59,5% 18,27 km² 40,5% davon bebaut 12,23 km² 11,91 km² 97,4% 0,32 km² 2,6% Tab. 8.3 Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF bei 10 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen) FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  83 Erreichbarkeit der Fläche (nur HF, 8min Eintreffzeit) Gesamt versorgt % unversorgt % Gesamtfläche der Gebietskörperschaft 45,11 km² 25,08 km² 55,6% 20,03 km² 44,4% davon bebaut 12,23 km² 11,39 km² 93,1% 0,84 km² 6,9% Tab. 8.4 Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF bei 10 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen) Insgesamt kann gemäß einer 10-Minuten-Eintreffzeit-Simulation rund 59,5% der Fläche der Stadt Frechen durch Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil des Gebietes um bewaldete und landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Beachtet man nur die bebaute Fläche, so kann rund 97,4% des besiedelten Stadtgebietes (IST-Standort = 86,4%) erreicht werden. Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund 93,1% des besiedelten Stadtgebietes (IST-Standort = 86,3%) erreicht werden. Die Erreichbarkeit der Einsatzorte verbessert sich bei einer 10-Minuten-Eintreffzeit im Vergleich zum aktuellen Standort der FuRW von derzeit 91,3% auf 98,1%. Die Erreichbarkeit der Risikoobjekte steigt von 92,8% auf 98,3%. Insgesamt kann die Erreichbarkeit der Einwohner, der Einsatzorte und der Risikoobjekte durch den neuen Standort deutlich verbessert werden. 8.2.2 Verbesserung der Erreichbarkeit durch Überörtliche Hilfeleistung Gemäß §39 des BHKG sind Gemeinden und Kreise sich einander zur Überörtlichen Hilfeleistungen verpflichtet. Daher soll hier überprüft werden, in wieweit eine Verbesserung der Versorgungslage in den städtischen Randgebieten durch Überörtliche Hilfeleistung der benachbarten Feuerwehren verbessert werden kann. In Abb. 8.3 werden die planerischen Fahrzeit-Isochronen der umliegenden Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften dargestellt. Die Simulation basiert hierbei auf einer 8 Minuten Eintreffzeit und einer Ausrückezeit der hauptamtlichen Einsatzkräfte von 1,5 Minuten. Entsprechend ergeben sich planerische Fahrzeiten von 6,5 Minuten. In Abb. 8.4Abb. 8.3 werden die planerischen Fahrzeit-Isochronen der umliegenden Feuerwehren mit freiwilligen Kräften dargestellt. Die Simulation basiert hierbei auf einer 8 Minuten Eintreffzeit und einer Ausrückezeit der freiwilligen Einsatzkräfte von 4 Minuten. Entsprechend ergeben sich planerische Fahrzeiten von 4 Minuten. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abb. 8.3 SOLL-Konzept  84 Überörtliche Hilfeleistungspotenziale hauptamtliche Kräfte FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Abb. 8.4 SOLL-Konzept  85 Überörtliche Hilfeleistungspotenziale freiwillige Einsatzkräfte Es wird ersichtlich, dass von den Feuerwehrstandorten mit hauptamtlichen Kräften die Wache 14 der Berufsfeuerwehr Köln innerhalb eine Eintreffzeit von 8 Minuten das FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  86 nordöstliche Stadtgebiet, einschließlich Teile von Königsdorf, erreichen kann. Die tatsächlichen Unterstützungspotenziale sind jedoch stark von der Auslastung der Feuerwache 14 abhängig. Diese kann aufgrund von Einsätzen im eigenen Ausrückebereich nicht jederzeit für Einsätze im Stadtgebiet von Frechen herangezogen werden. Von Standorten mit freiwilligen Einsatzkräften ist innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten lediglich mit Hilfeleistungen des Löschzuges Gleuel zu rechnen. Die Anderen Löschzüge erreichen meist nur die Grenze des Stadtgebietes. Es ist hier jedoch zu beachten, dass bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten die Löschzüge Brauweiler und Horrem in Königsdorf und Habbelrath ebenfalls große Stadtteile erreichen können. Grundsätzlich ist das Hilfeleistungspotenzial der freiwilligen Feuerwehren jedoch von deren Einsatzkräftestärke abhängig. Grundsätzlich sollen die vorliegenden Unterstützungsmöglichkeiten genutzt und eine Einarbeitung in die AAO angestrebt werden. 8.3 Künftige Personalstruktur Um das Qualitätskriterium „Funktionsstärke“ das in der Schutzzielfestlegung definiert wurde einhalten zu können, ist eine entsprechende Personalstärke erforderlich. Die Feuerwehr der Stadt Frechen muss jederzeit personell in der Lage sein, die in der Schutzzieldefinition genannten Personalstärken im ersten Abmarsch und im zweiten Abmarsch aufbringen zu können. Dazu ist eine gegenseitige Unterstützung der hauptamtlichen und freiwilligen Einsatzkräfte zur Bildung von entsprechenden Einheiten am Einsatzort notwendig. Da es sich bei der Feuerwehr der Stadt Frechen um eine Freiwillige Feuerwehr (mit hauptamtlichen Kräften handelt), müssen sich deutlich mehr freiwillige Einsatzkräfte in der Feuerwehr engagieren als Einsatzfunktionen erforderlich sind. 8.3.1 Hauptamtliche Kräfte Im Folgenden wird der zukünftige erforderliche Personalbedarf für die hauptamtlichen Mitarbeiter Brandschutz der Feuerwehr Frechen ermittelt. In Zukunft sollen 7 Funktionen in 24 Stundenschichten eingesetzt werden. Die Staffel (6 Einsatzkräfte) ist die kleinste taktische Einheit mit der eine effektive Menschenrettung oder Brandbekämpfung durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 7). Zudem wird eine weitere Funktion zur Besetzung des Hubrettungsfahrzeugs benötigt. Nur hierdurch können die Vorgaben nach FwDV 7 und des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Derzeit beträgt der Personalausfallfaktor bei Anwendung einer 48 Stundenwoche 4,86 PAF. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  87 Aus den dargestellten Anforderungen ergibt sich der folgende Personalbedarf: 7 Funktionsstellen x 4,86 PAF = 34,02 Mitarbeiter im Einsatzdienst (48 Stunden) Es werden somit insgesamt 34,02 Mitarbeiter zur Besetzung der 7 Funktionsstellen benötigt. Berechnung der jährlichen Vorhalteleistung Funktionsanzahl Tageskategorie 7 Mo-So/Wf GESAMT Tägliche Vorhalteleistung 24,0 Std. Jahresgewichtung Personalle Besetzung pro Jahr 365 Tage 24,0 Std. 61.320 Std. 61.320 Std. Berechnung der jährlichen Arbeitsleistung Bruttojahresarbeitszeit (48 Stundenwoche) 2.503 Ausfallrate (28 %) 700 Nettojahresarbeitszeit 1.802 Benötigte Planstellen Jährliche Vorhalteleistung 61.320 Nettojahresarbeitszeit 1.802 Planstellen 34,02 Stellen Damit eine notwendige hauptamtliche Staffelbesetzung sowie eine zusätzliche Funktion für das Hubrettungsfahrzeug Rund-um-die-Uhr sichergestellt gestellt werden kann, müssen insgesamt 34,02 Planstellen geschaffen werden. Die derzeit vorgehaltene Planstellenanzahl von 22,5 muss somit um 11,52 Planstellen erhöht werden. Wichtiger Hinweis Werden keine deutlichen Verbesserungen für die zwingend notwendigen aufgeführten Maßnahmen im Brandschutzbedarfsplan zur künftigen Verbesserung der Verfügbarkeit von freiwilligen Einsatzkräften durchgeführt, oder es wird keine deutliche Verbesserung des Erreichungsgrades und des geforderten Schutzzieles erzielt bzw. festgestellt, so ist die Vorhaltung einer hauptamtlichen Gruppe (1:8) Rund-um-dieUhr (24-Stunden Funktionsstelle) am Standort der Feuerwache eine mögliche Option. 9 Funktionsstellen x 4,86 PAF = 43,74 Mitarbeiter im Einsatzdienst (48 Stunden) FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  88 Zukünftiger Personalbedarf Vorbeugender Brandschutz (VB) Wie in Kapitel 4.4 dargestellt worden ist, unterliegen derzeit 405 Objekte der regelmäßigen Brandschau. Aufgrund der aktuellen personellen Ausstattung und der hohen Anzahl an brandschaupflichtigen Objekten in der Stadt Frechen ist eine kurzfristige Abarbeitung von Stellungnahmen oder Begehungen nicht möglich. Es soll geprüft werden, in wieweit eine Erhöhung der personellen Ausstattung zur Abarbeitung des Bereiches des vorbeugenden Brandschutzes durchgeführt werden kann. 8.3.2 Rechnerische Ermittlung der freiwilligen Einsatzkräfte (Mindesteinsatzkräftestärke) Für den Grundschutz wird folgende Mindeststärke an Einsatzkräften festgestellt: Rechnerische Ermittlung der Mindestanzahl an ehrenamtlichen Einsatzkräfte Einheiten Feuerwehr 1 Führungskomponente LZ Frechen 1 Gruppen 1 Staffel LZ Habbelrath 1 Gruppen 1 Staffel Feuerwehr insgesamt SOLL Personal IST Differenz Funktionen Benötigte Aktive Zuschlagsfaktor (200%) Benötigte Aktive Zuschlagsfaktor (540%) 3* 9* 16* 9 6 27 18 49 32 9 27 49 6 30 18 90 141 +51 32 162 141 -21 * Funktionen bzw. Aktive rekrutieren sich aus den bestehenden Einheiten oder der hauptamtlichen Einsatzkräfte Frechen Tab. 8.5 Rechnerische Ermittlung der Mindestanzahl an Einsatzkräften Für die Einsatzstärke der Feuerwehr ist eine personelle Mindestausstattung von zwei Gruppen und zwei Staffeln für den Einsatz notwendig. Dazu kommt noch eine Führungskomponente. Hierdurch sollen die beiden Löschzüge grundsätzlich in der Lage sein, die Schutzzielanforderungen in ihrem Ausrückebereich eigenständig sicherzustellen. Grund hierfür ist die hohe Anzahl an Feuerwehreinsätzen, die einen Paralleleinsatz wahrscheinlich macht. Durch die Ergänzung der zwei Gruppen und zwei Staffeln durch die Staffel der hauptamtlichen Einsatzkräfte, ist die effektive Menschrettung bzw. die Einhaltung des Schutzzieles im gesamten Stadtgebiet auch bei Paralleleinsätzen planerisch möglich. Bei einer Personalreserve von 200% und den derzeit 141 aktiven Einsatzkräften können die Mindestvorgaben vollumfänglich eingehalten werden. Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um eine Mindeststärke der Gesamtzahl der freiwilligen Einsatzkräfte handelt. Verfügt ein Löschzug über mehr Einsatzkräfte, ist dies als sehr positiv zu bewerten und trägt zur Verbesserung der tageszeitabhängigen Einsatzkräfteverfügbarkeit bei. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  89 Betrachtet man die reale Verfügbarkeit an Werktagen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, wäre eine Personalreserve von 540% erforderlich. Bei einer Personalreserve von 540% bestehen Defizite in der notwendigen Anzahl an Einsatzkräften. 8.3.3 Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung Eine ausreichende Personalverfügbarkeit ist für eine Feuerwehr mit hauptsächlich ehrenamtlichen Einsatzkräften eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen, um die Leistungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen. Nachfolgend soll auf geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation eingegangen werden. Die dargestellten Maßnahmen wurden bereits mehrfach bei vergleichbaren Feuerwehren durchgeführt und sind für die Feuerwehr Frechen daher zu empfehlen. Durch veränderte Einflussfaktoren können sich im Zeitverlauf auch neue Maßnahmenansätze ergeben, die mit gleicher Motivation als Gesamtaufgabe durch Feuerwehr, Verwaltung und Politik zu tragen sind. Aufgrund der festgestellten Werte (IST-Zustand) im Bereich der Personalverfügbarkeit werktags tagsüber ist, während der regelmäßigen Arbeitszeiten, weiterhin eine Erhöhung der verfügbaren Einsatzkräfte an allen Standorten, anzustreben. Diese Erhöhung lässt sich durch folgende Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen erzielen: a) Verstärkte Ausbildung kommunaler Mitarbeiter (z.B. aus Verwaltung, Bauhof etc.) zu Feuerwehreinsatzkräften, Freistellung zum Einsatzdienst während der regelmäßigen Arbeitszeiten. Diese Maßnahme bedingt die Bereitschaft des vorhandenen Mitarbeiterstamms der Stadt Frechen, zumindest während der regelmäßigen Arbeitszeiten, an Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl Mitarbeiter der Verwaltung als auch technische Mitarbeiter (z.B. Bauhof) und sonstige Beschäftigte der Stadt. b) Einbindung von Arbeitgebern Durch Personalwerbemaßnahmen und Einbindung von Arbeitgebern in die Rekrutierung neuer Einsatzkräfte sollte versucht werden, den aktiven Personalstamm weiterhin zu vergrößern. Denkbar wäre beispielsweise die Ausbildung von jungen und interessierten Mitarbeitern der ortsansässigen Firmen zu Brandschutzhelfern. Auf diese Weise wird möglicherweise das Interesse für die Feuerwehr geweckt. Darüber hinaus kommen die Betriebe in den Genuss der zusätzlichen Qualifikation ihrer Mitarbeiter, die ihnen im Ernstfall nützlich sein kann und oftmals zusätzlich Würdigung durch die Feuerversicherer erfährt. Besonders in den Gewerbegebieten kann durch entsprechend ausgebildete Brandschutzhelfer das Gefahrenpotenzial gesenkt werden. Eine zusätzliche Vorhaltung von Feuerwehreinsatzkleidung am Arbeitsplatz kann hier zudem den Umweg über die Feuerwache ersparen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  90 Zur Freistellung von Feuerwehreinsatzkräften im Einsatzfall und zu Modalitäten der Lohnfortzahlung sollten die Arbeitgeber auch durch Feuerwehr, Verwaltung und Politik informiert werden. Hier darf der Abstimmungsaufwand im Vorfeld zur Freistellung im Einsatzfall nicht allein auf dem Mitarbeiter lasten. c) Integration externer Feuerwehrmitglieder Eine weitere Möglichkeit zur Stärkung der Personalausstattung der Freiwilligen Feuerwehr zu den ungünstigen Zeiten werktags tagsüber besteht ggf. in der Integration externer Feuerwehrmitglieder anderer Feuerwehren, die sich tagsüber im Stadtgebiet aufhalten und prinzipiell während ihrer Arbeitszeit an Einsätzen teilnehmen könnten. Diese sollten am nächstgelegenen Standort integriert werden. Dies hat im Einvernehmen mit dem Wehrführern der „Heimatwehr“ der Einsatzkraft zu erfolgen. Ist das Organisatorische geklärt, sollte die Einsatzkraft mit einem vollständigen Satz persönlicher Schutzausrüstung und einem Meldeempfänger ausgestattet werden. Im Alarmfall begibt sich die externe Einsatzkraft zum Feuerwehrhaus, welches dem Arbeitsplatz am nächsten gelegen ist und rückt von dort, mit den Aktiven der entsprechenden Wehr, aus. Um einen reibungslosen Einsatzablauf gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass die externen Mitglieder an Übungen der betreffenden Abteilung teilnehmen. Auf diese Weise lernt der Aktive die eingesetzte Technik kennen und der Ablauf im Einsatzgeschehen wird trainiert und standardisiert. d) Doppelmitgliedschaft von tagesverfügbaren Einsatzkräften anderer Feuerwehren Auf Basis der Arbeitsorte, der Abkömmlichkeit vom Arbeitsort und der Wohnorte wurde die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte anhand des Simulationsmodells ermittelt. Dabei wurden Fahrzeiten vom Arbeits- bzw. Wohnort auf Basis eines PKW-Fahrprofils und unter Beachtung der realistischen Straßenverhältnisse simuliert. Außerdem wurde angenommen, dass die Einsatzkräfte abhängig vom Arbeitsbzw. Wohnort am jeweils nächstliegenden Feuerwehrstandort ausrückt. Bei den Arbeitsorten wurde die Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz berücksichtigt. Nachfolgend ist die theoretische Einsatzverfügbarkeit auf Basis des Simulationsmodells und unter oben genannten Annahmen dargestellt: FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  91 Verfügbare Einsatzkräfte nach Simulation Feuerwehrhaus Einsatzkräfte gesamt Aktive bei Anfahrt der jeweiligen Aktive bei Anfahrt zum Löscheinheit nächstgelegenen Feuerwehrhaus WT 6-18 Uhr in 4min sonstige Zeiten in 4min WT 6-18 Uhr in 4min sonstige Zeiten in 4min Schichtdienstler Frechen 89 6 36 8 44 27 Habbelrath 52 6 31 6 33 13 Gesamt Stadt Frechen 141 12 67 14 77 40 Tab. 8.6 Verfügbare Einsatzkräfte auf Basis des Simulationsmodells Nach Simulation der Personalverfügbarkeit stehen werktags tagsüber innerhalb von 4 Minuten 12 Einsatzkräfte an ihrem Feuerwehrhaus zur Verfügung. Würden alle Einsatzkräfte zum nächstgelegenen Feuerwehrhaus fahren, würde sich diese Anzahl auf 14 Einsatzkräfte erhöhen. Zusätzlich befinden sich 40 Schichtdienstler im aktiven Dienst der Feuerwehr Frechen, deren Verfügbarkeit sich unterschiedlich darstellt. Insgesamt kann gezeigt werden, dass sich die Verfügbarkeit werktags tagsüber durch eine optimierte (zweite) Wachzugehörigkeit, z.B. in Form einer Tagesbereitschaft, nur unwesentlich verbessern lässt. 8.3.4 Förderung des Ehrenamtes Neben Maßnahmen zur Gewinnung von neuen Einsatzkräften ist insbesondere die Förderung der bestehenden freiwilligen Einsatzkräfte Aufgabe der Kommunen. Eine Pflicht zur Förderung de Ehrenamtes wurde im §9 BHKG verankert. Im gesamten Bundesgebiet stellen viele Freiwilligen Feuerwehren fest, dass die Mitgliederzahlen sinken. Dennoch muss die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren, trotz oftmals steigender Einsatzzahlen und damit hoher zeitlicher Belastung der Einsatzkräfte, gewährleistet werden. Die Gründe für die rückläufige Entwicklung der Einsatzkräfteanzahl sind vielschichtig. Speziell der Demographische Wandel mit all seinen Folgen ist hier zu nennen. So ist neben einer zunehmenden Alterung und einem Rückgang der Bevölkerung, ebenso eine erhöhte Mobilität der jüngeren Altersgruppen festzustellen. Der Anteil der Menschen, die im feuerwehrfähigen Alter oder langfristig ortsansässig sind, nimmt daher stetig ab. Jede Feuerwehr ist gezwungen mit dieser Situation und der daraus resultierenden hohen Mitgliederfluktuation umzugehen. Hierzu sind unterschiedliche und vielschichtige Maßnahmen notwendig. Ziel muss es sein, die Mitgliedszahlen der Feuerwehr möglichst konstant zu halten oder sogar zu steigern. Eine entsprechende Pflicht zur Förderung des Ehrenamtes entspringt dabei zudem §9 Abs.3 BHKG. Der wirkungsvollste Weg, um vorhandene Einsatzkräfte weiterhin zu motivieren, ist es, die Wertschätzung des Ehrenamtes bei Entscheidungsträgern und in der Gesellschaft zu erhöhen. Diese Wertschätzung kann verschiedene Formen annehmen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  92 Wirkungsvoller als finanzielle Anreize sind in ehrenamtlichen Strukturen erfahrungsgemäß angemessene und moderne Ausstattung. Dies bezieht sich sowohl direkt auf die persönliche Schutzausrüstung einer jeden Einsatzkraft, aber auch auf den Zustand und die Sicherheit von Gerätehäusern bzw. der Fahrzeuge. Zusätzlich können auch monetäre Anreize geboten werden. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Vergünstigungen in kostenpflichtigen kommunalen Einrichtungen (Schwimmbäder, Museen, Veranstaltungen, VHS, Parkplätze, etc.) oder auch vereinfachter Zugriff auf Kindergärten oder Baugrundstücke zu nennen. Leistungsgebundene Direktzahlungen an Einsatzkräfte für Lehrgänge und/oder Einsätze können die geleisteten ehrenamtlichen Stunden zwar in keiner Weise ausgleichen, jedoch ist auch dies eine Möglichkeit, die Wertschätzung seitens der Kommune auszudrücken. Die Alarm- und Ausrückeordnung spielt überdies ebenso eine Rolle. Wenn freiwillige Einsatzkräfte vermehrt zur Durchführung von Aufgaben herangezogen werden, die nicht originäre Aufgabe einer Feuerwehr sind, kann darunter die Motivation der Einsatzkräfte leiden. Ein Beispiel hierfür ist die Beseitigung von kleineren Ölspuren. Dies sind Aufgaben, die durch die hauptamtlichen Einsatzkräfte, andere Einrichtungen, z.B. dem Bauhof, oder private Firmen, abgearbeitet werden könnten. Weitere Maßnahmen für die Motivation der vorhandenen Einsatzkräfte können beispielsweise folgende Punkte umfassen: x Unterstützung bei der Suche von Arbeitsplätzen im näheren Umfeld, x Bereitstellung oder Unterstützung bei der Findung von Wohnungen, x Finanzielle Förderung der Kameradschaftspflege durch die Kommune, x Ehrungen und Beförderung bei guten Leistungen und Engagement, x (finanzieller) Anreiz beim Erwerb einer LKW-Fahrerlaubnis, x Finanzielle Unterstützung bei Tätigkeiten, die dem Feuerwehrdienst zu Gute kommen (z.B. Fitnessstudio), x Entlastung ehrenamtlicher Kräfte bei Verwaltungsaufgaben, x Prüfung einer gesonderten Altersvorsorge für langjährige Mitglieder. Einige dieser Maßnahmen werden von Seiten der Stadt Frechen bereits durchgeführt (z.B. Freier Eintritt ins Schwimmbad, Rente, Aufwandsentschädigung). Zusätzliche Maßnahmen sind mit den Einsatzkräften zu diskutieren. Hierbei sind insbesondere aktive Mitglieder zu fördern, die eine erhöhte, d.h. über das übliche Maß hinausgehenden, Einsatzbereitschaft zeigen. Die durch die Maßnahmen anfallenden Kosten bzw. Einnahmenverluste stehen in keinem Verhältnis zu den sich ergebenden positiven Effekten für die Freiwillige Feuerwehr und somit für die nachhaltige Gefahrenabwehr der Stadt Frechen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  93 Hinweis Die begonnenen Maßnahmen der Stadt Frechen zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr sind ein wichtiges Mittel, die kommunale Gefahrenabwehr kostengünstig sicherzustellen. Weitere (auch politische) Unterstützungen sind zwingend erforderlich, denn die Motivation und Förderung des Ehrenamtes sind auch nachhaltige Investitionen in die Zukunft der Stadt Frechen. Nach dem Motto „Die Feuerwehr für Frechen – Frechen für die Feuerwehr“ muss es gelingen, den Fokus auf die weitere Mitgliederwerbung für das Ehrenamt zu legen. Die Folgen eines weiterhin rückläufigen oder stagnierenden Personalbestandes unter den Ehrenämtern wären mit nur mit sehr großen finanziellen Aufwendungen im hauptamtlichen Bereich zu kompensieren. So erspart alleine eine Freiwillige Feuerwehr in Staffelstärke der Stadt Frechen jährlich rund 1,5 Millionen Euro. 8.3.5 Ausbildungsbedarf der Freiwilligen Feuerwehr IST/SOLL Neben der allgemeinen Personalverfügbarkeit muss eine ausreichende Anzahl an Führungskräften, Führerscheininhabern, Maschinisten und Atemschutzgeräteträgern (G 26) gesichert sein. Der Umfang der erforderlichen Qualifikationen innerhalb der Feuerwehr Frechen richtet sich nach den, gemäß der Schutzzieldefinition, vorzuhaltenden Einsatzfunktionen, den Feuerwehr-Dienstvorschriften und den an den jeweiligen Standorten vorgehaltenen Einsatzfahrzeugen. Insgesamt ist für jede zu besetzende Grundfunktion eine empfohlene Personalreserve von 200% anzusetzen. Wie im Kapitel 8.3.2 dargestellt, entspricht wäre bei der realen Verfügbarkeit der Einsatzkräfte eine Personalreserve von 540% erforderlich. Für Sonderfunktionen (Führungskräfte, Maschinisten, Atemschutzgeräteträger) ist teilweise eine erhöhte Personalreserve von bis zu 700 % notwendig, um im Einsatzfall eine sichere Verfügbarkeit zu gewährleisten. Grundsätzlich ist bei der Auswahl der Einsatzkräfte für gewissen Funktionen auf deren Verfügbarkeit zu achten. Um bei Einsätzen die notwendige Führungskomponente im Sinne der FeuerwehrDienstvorschrift FwDV 100 (Führung und Leitung im Einsatz) besetzen zu können, ist in der Feuerwehr der Stadt Frechen mindestens ein Führungstrupp (Einsatzfunktionen nach Führungsstufen - Zug oder Verband an Einsatzstelle, Führungstrupp oder Führungsstaffel) erforderlich. In den nachfolgenden Tabellen erfolgen eine Aufstellung der derzeitig vorhandenen Qualifikationen und ein Abgleich mit der benötigten Mindeststärke der freiwilligen Einsatzkräfte: FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  94 Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf Feuerwehr Stadt Frechen IST SOLL 200% - 600% 89 23 6 5 2 38 38 37 45 20 8 3 3* 21 21 30 52 14 11 2 7 33 31 31 45 20 8 3 3* 21 21 30 Ausbildungsbedarf LZ Frechen Aktive Truppführer Gruppenführer Zugführer Verbandsführer Maschinisten Führerschein Klasse C/CE (2) Atemschutzgeräteträger (G26) 2 LZ Habbelrath Aktive Truppführer Gruppenführer Zugführer Verbandsführer Maschinisten Führerschein Klasse C/CE (2) Atemschutzgeräteträger (G26) 6 1 *Verbandsführer sind nicht zwangsläufig löschzugspezifisch vorzuhalten Tab. 8.7 Ausbildungsbedarf je Löschzug (Mindestbedarf) Das Ausbildungsniveau bei der Freiwilligen Feuerwehr Frechen ist grundsätzlich sehr gut. Im LZ Frechen ist lediglich die Anzahl an Gruppenführern als niedrig zu bewerten. Diese können jedoch durch die höher qualifizierten Zugführer ersetzt werden. Im LZ Habbelrath ist zudem die Anzahl an Truppführern zu erhöhen. Hier können die geforderten Zugführer durch Verbandsführer ersetzt werden. Dargestellt wurden Mindestbedarfe zur Aus- und Fortbildung. Die dargestellten SollWerte sollten nicht unterschritten werden. Vergleicht man die tageszeitabhängige Personalverfügbarkeit im Kapitel 4.1 mit den dargestellten Mindestanforderungen, zeigen sich weitere Defizite in der Zeitkategorie „werktags tagsüber“. Dadurch kann es bei einigen Qualifikationsstufen notwendig sein, über den Mindestbedarf hinaus auszubilden und zu qualifizieren, um auch in der kritischen Zeitkategorie „werktags tagsüber“ alle notwendigen Funktionen besetzen zu können. Es wird daher angeraten sämtliche Einsatzkräfte, die Werktags tagsüber verfügbar sind, zu Atemschutzgeräteträgern auszubilden und mit einem Führerschein der Klasse C/CE auszustatten. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  95 8.4 Verbesserung der technischen Ausstattung Um die vorliegenden Qualitätskriterien sowie Unfallverhütungsvorschriften einhalten zu können, sind gewisse Rahmenbedingungen in der technischen Ausstattung der Feuerwehr Frechen zu gewährleisten. Diese werden im Folgenden näher erläutert. 8.4.1 Sicherstellung der Alarmierung Weiterhin sind alle Einsatzkräfte mit einem digitalen Funkmeldeempfänger auszustatten. Es muss eine ausreichende Anzahl an Reservegeräten vorgehalten werden. Im Bereich der zusätzlichen Alarmierung soll die Handyalarmierung als redundante Rückfallebene geprüft werden. Somit können ggf. auch hier mehr Einsatzkräfte alarmiert bzw. erreicht werden. Zusätzlich kann durch diese Maßnahme mit einer Verbesserung der Anzahl an Vor-Ort-Einsatzkräften gerechnet werden. Hier ist zu prüfen, ob eine Group-Alarmierung durchgeführt werden kann. Weiterhin ist eine sinnvolle Maßnahme zur Stärkerückmeldung der Tagesbereitschaft innerhalb der normalen Wochenarbeitszeit, die Meldung in Form von Dienstplänen, Internetdatenbänken, SMS, APP oder Funkmeldeempfängern mit Quittierungsfunktion, einzurichten. So kann sich der Leiter der Feuerwehr o.V.i.A. im Vorfeld und tagesaktuell über das verfügbare Personal informieren. 8.4.2 Vorhaltung von Funktechnik Es muss seitens der Wehrführung eine Funk- und Führungsskizze erstellt werden, diese muss zukünftig entsprechend fortgeschrieben werden. Die zukünftige Beschaffung und Umsetzung der funktechnischen Ausstattung ist gemäß der Funk- und Führungsskizze der Feuerwehr der Stadt Frechen umzusetzen (inkl. der digitalen Meldeempfänger). Wie im Kapitel 4.2.5 dargestellt wurde, bestehen derzeit keine Probleme in der Anzahl der vorgehaltenen Menge an 2-m Funkgeräten in den einzelnen Einheiten. Es muss grundsätzlich eine ausreichende Anzahl an Ersatzgeräten bzw. Reservegeräten vorgehalten werden. Hinweis: Sollte es nicht möglich sein, Angriffstrupp und Sicherungstrupp ausreichend mit 2-m Funkgeräten auszustatten, ist eine Menschenrettung im Brandfall nicht durchführbar, da die Sicherheit bzw. der Eigenschutz der Einsatzkräfte nicht gewährleistet ist. 8.4.3 Persönliche Schutzausrüstung (Einsatzkleidung) Die Persönliche Schutzausrüstung befindet sich grundsätzlich auf einem guten Niveau. Es ist auf eine ausreichende Anzahl an Ersatzkleidung zu achten. Hierdurch können neue Einsatzkräfte zeitnahe eingekleidet werden und den Einsatzkräften steht bei Kontamination ihrer Einsatzkleidung ein Ersatz zur Verfügung. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  96 Die Reinigung und Pflege der Einsatzkleidung soll weiterhin zentral in der Wäscherei der Feuer- und Rettungswache durchgeführt werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene maximale Nutzungsdauer für Einsatzkleidung existiert nicht. Die Wirksamkeit der Einsatzkleidung, insbesondere Hupf Teil 1 und Teil 4, ist vom Zustand des darin verarbeiteten Elements zur Wärmeisolation abhängig. Die Lebensdauer der Isolationsschicht (Membran) wird durch folgende Einflussfaktoren bestimmt: x Tragezeit (Dienst- und Einsatzbeteiligung) x Anzahl der Hitzebeanspruchungen x Anzahl der Waschgänge x Äußere Beschädigungen x Sonstige mechanische Beanspruchungen Die Nutzungsdauer der Einsatzkleidung kann sich dadurch sehr unterschiedlich darstellen. Die Entscheidung über Aussonderung und Ersatzbeschaffung von Einsatzkleidung muss daher im Einzelfall erfolgen. Erfahrungen von Herstellern und Feuerwehren lassen eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren als Planungsgrundlage realistisch erscheinen. Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Nutzungsdauer kann nur bei nachgewiesener geringer Beanspruchung sicher vertreten werden. Die Dokumentation der Reinigungs- und Reparaturvorgänge ist besonders für Einsatzkleidung mit Isolationswirkung (HuPF Teil 1 und Teil 4) zu empfehlen. Dies wird derzeit mittels Barcode-Scanner umgesetzt. Eine genaue Begutachtung der Wärmeisolationsschicht und Einschätzung der vorhandenen Schutzwirkung ist nur durch den Hersteller oder geeignete Fachfirmen möglich und erscheint unter Beachtung der notwendigen Finanzaufwendungen für derartige Begutachtungen unwirtschaftlich. 8.4.4 CBRN-Gefahren Der Transport, der Handel und die Verarbeitung von gefährlichen Stoffen und Gütern stellt für die Stadt Frechen ein ortsspezifisches Gefahrenpotential im Sinne der Bestimmungen des BHKG §1 dar. Infolge dessen ist die Freiwillige Feuerwehr Frechen so zu organisieren, dass sie die zur Gefahrenabwehr notwendigen Einrichtungen und entsprechendes Personal vorhält. Die Freiwillige Feuerwehr Frechen hat hierzu ein Gefahrenabwehrkonzept für Einsätze mit gefährlichen Gütern und Stoffen entwickelt. Jede Feuerwehr muss grundsätzlich in der Lage sein, die anerkannten Taktikregel GAMS (Gefahr erkennen; Absperren; Menschenrettung durchführen; Spezialisten hinzuziehen) umzusetzen und bis zum Eintreffen von Spezialisten die wichtigsten Erst-Maßnahmen sicher durchzuführen. Hierzu zählen: - Gefahrgutkennzeichnungen erkennen FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen - Ersterkundung unter Eigenschutz - Stoffinformationen einholen - Messerkundung bei unklaren Lagen - Absperrbereiche festlegen, kennzeichnen und ggf. räumen - Warnung der Bevölkerung - Menschenrettung unter Eigenschutz - Notdekontamination von Personen (Opfer und Einsatzkräfte) SOLL-Konzept  97 Alle weiteren Maßnahmen zur Gefahrabwehr erfordern in der Regel speziell auf den betroffenen Gefahrstoff abgestimmtes Fachwissen und Material. Die Vorhaltung von Spezialmaterial im notwendigen Umfang oder von universell einsetzbarem Material ist für einzelne gewerbliche Dienstleister und kommunale Feuerwehren weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar. Daher wurden die Kompetenzen zur spezialisierten Gefahrenabwehr in Abstimmung mit den Herstellern und Transporteuren von gefährlichen Stoffen und Gütern und den Feuerwehren bundesweit abgestimmt und interkommunal wie behördenübergreifend vernetzt. Im Regierungsbezirk Köln wurden die Kompetenzen zur Gefahrenabwehr auf zahlreiche spezialisierte Feuerwehreinheiten verteilt und in überörtlichen Netzwerken organisiert. Somit existieren spezialisierte Verbände zur Dekontamination von Einsatzkräften, Unfallopfern, unverletzten Passanten und Geräten und zur großflächigen Messerkundung. Für die Analyse von freigesetzten, unbekannten Gefahrstoffen hat der Bund mit den Ländern hochspezialisierte Einheiten, sogenannten Task-Forces, eingerichtet. Hier kann auf Einheiten der Städte Köln, Dortmund und Essen zurückgegriffen werden. In einem international vernetzten System zur Unterstützung von kommunalen Feuerwehren werden von der chemischen Industrie Kompetenzen zur Beratung und zur Unterstützung durch Material und Personal vor Ort vorgehalten die für jeden Gefahrstoff spezifische Abwehrmaßnahmen ermöglichen. Im Rhein-Erft-Kreis haben sich die Feuerwehren Wesseling, Hürth, Bergheim, Erftstadt und Kerpen auf Teilbereiche der Gefahrenabwehr spezialisiert und sind somit Teil des bezirksweiten Netzwerkes. Die genannten Feuerwehren halten im RheinErft-Kreis folgende Einheiten vor:- zwei Abrollbehälter zum Eindeichen, Abdichten und Umfüllen von Gefahrgütern- vier Einheiten zur großräumigen Messerkundungeine Einheit zur qualifizierten Dekontamination. Unter Einbindung der oben dargestellten überörtlichen Gefahrenabwehrkapazitäten verbleiben bei der Freiwilligen Feuerwehr Frechen die dargestellten Aufgaben der Erst-Maßnahmen und die Einsatzleitung. Die hierfür benötigten Einsatzmaterialen stellen sich wie folgt dar: FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  98 Einsatzmittel Zweck Bemerkung 3 Löschgruppenfahrzeuge Personal und Material für Schadensort und Logistik 2 ELW Führungsunterstützung und Bereitstellungsraum 1 RTW Eigenschutz 1 NEF Eigenschutz tung 6 Chemikalienschutzanzüge PSA 6 Kontaminationsschutzhauben PSA 1 Dosisleistungswarner Absperrgrenze 3 Dosiswarner PSA 6 Dosismessgeräte (Filmplaketten) PSA 1 Dosisleistungsmesser Eigenschutz und Erkun- Ggf. Teletektor dung 3 Gasmessgeräte Eigenschutz und Erkundung 6 Sprechgarnituren Sicherstellung der Kommunikation unter CSA 3 Notdekontaminationssets Notdekon und Bera- Absperrmaterial Folien und Planen Eindämmen und Auffangen Kanaldichtsätze Eindämmen und Auffangen Auffangwannen Eindämmen und Auffangen Abdichtmaterial Eindämmen Auffangbehälter (1.000l) Auffangen Ölbindemittel Eindämmen u. Auffangen Fasspumpe Auffangen und Umfüllen Nur bei nicht zersetzenden Gefahrstoffen möglich z.B: Mineralöl Mineralölbeständig FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  99 8.5 Fahrzeugbeschaffungsplan Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr der Stadt Frechen muss grundsätzlich der fortlaufenden Stadtentwicklung angepasst werden. Daher gilt es, einer Überalterung der Fahrzeuge und deren Ausrüstungen entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wird für die Feuerwehr der Stadt Frechen ein Fahrzeugbeschaffungsplan erarbeitet. Unter Berücksichtigung der Reparaturanfälligkeit und aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. B. Austausch von Reifensätzen, Erneuerung der druckführenden Teile etc.) sollte ein Maximalalter der Großfahrzeuge von 20-25 Jahren nicht überschritten werden. Bei Kleinfahrzeugen (z. B. MTF) liegt diese Orientierungsgröße bei 10-15 Jahren. Die Orientierungsgröße für Großfahrzeuge ergibt sich aus der zeitlich limitierten Lagervorhaltung von Ersatzteilen durch die Hersteller. Diese bedingt eine Kostenerhöhung bei Wartungen, Reparaturarbeiten und Beschaffungen von Ersatzteilen ab einem Fahrzeugalter von über 20 Jahren. Die Orientierungsgröße für Kleinfahrzeuge ergibt sich aus Erfahrungswerten. Hier ist aufgrund eines erhöhten Verschleißes lediglich mit 10-15 Jahren Nutzungsdauer zu rechnen. Grundsätzlich sollte die Nutzungsdauer der Einsatzfahrzeuge jedoch an deren Zustand ausgerichtet werden, so dass ein guter Zustand die Nutzungsdauer verlängern und ein schlechter Zustand der Einsatzfahrzeuge deren Nutzungsdauer verkürzen kann. Die Bewertung des Zustandes sollte dabei durch fachkundiges Personal durchgeführt werden. Der Zustand der Einsatzfahrzeuge ist aufgrund der Pflege und Wartung durch die hauptamtlichen Kräfte der Feuer- und Rettungswache Frechen, als überdurchschnittlich gut anzusehen. Aus heutiger Sicht kann daher die Orientierungsgröße bei Großfahrzeugen (>7,5t) in den folgenden Darstellungen auf 20 Jahre festgesetzt werden. Bei kleineren Fahrzeugen beträgt diese 15 bzw. 12 Jahre (3,5-7,5t bzw. <3,5t). Hierbei handelt es sich um Orientierungsgrößen, die an den realen Zustand der Fahrzeuge angepasst werden müssen. Die folgende Aufstellung der Fahrzeugstruktur ergibt sich aus den im Stadtgebiet festgestellten Risiken, einschließlich der Löschwasserversorgung und den zur Verfügung stehenden Einsatzkräften. Zudem werden die Gebäudestruktur und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Das Hauptaugenmerk liegt auf den Beschaffungen, die im Zeitraum des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes getätigt werden müssen. Ersatz- oder Neubeschaffungen zu einem späteren Zeitpunkt werden im Rahmen des Gesamtkonzeptes ebenfalls dargestellt, sind jedoch auf Grundlage des Stadtentwicklungsprozesses, Veränderung von DIN-Normen oder Zustand der einzelnen Feuerwehrfahrzeuge im Rahmen einer Fortschreibung in 5 Jahren erneut zu überprüfen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  100 8.5.1 Feuer- und Rettungswache Frechen / LZ Frechen Im Laufe des vorliegenden Brandschutzbedarfsplans werden zehn Fahrzeuge der Feuerwache Frechen die angesetzte Altersgrenze erreichen. Bei den anderen Fahrzeugen und Anhänger wird die Altersgrenze erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht. Hier ist aufgrund von Stadtentwicklungsprozessen und Risikoentwicklungen eine Bewertung der Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung zu einem späteren Zeitpunkt (im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans) sinnvoll. Die beiden HLF20/16 werden als primäre Einsatzfahrzeuge der hauptamtlichen Einsatzkräfte und des LZ Frechen genutzt. Eine Ersatzbeschaffung ist aufgrund des Alters im Rahmen einer Fortschreibung zu bewerten. Das LF16 wird derzeit als Reserveeinsatzfahrzeugen bei Ausfällen von anderen Löschgruppenfahrzeugen und als Übungsfahrzeug für die Jugendfeuerwehr eingesetzt. In der Freiwilligen Feuerwehr Frechen wurde ein rotierendes System zur Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen eingeführt. So wird immer das älteste Löschgruppenfahrzeug als Reservefahrzeug und Übungsfahrzeug genutzt. Aufgrund des Zustandes des LF16 ist jedoch zeitnah eine Ersatzbeschaffung vorzusehen. Das LF16 soll als HLF20 ersatzbeschafft werden. Das ebenfalls vorgehaltene LF16/12 soll zukünftig als Reserve- und Übungsfahrzeug eingesetzt werden. Hernach stehen dem LZ Frechen somit zwei moderne Löschgruppenfahrzeuge zur Verfügung. Hierdurch kann dem Schutzziel und dem Gefährdungspotenzial, insbesondere den Anforderungen, die über den allgemeinen Grundschutz hinausgehen, entsprochen werden. Eine Ersatzbeschaffung des LF16/12 hat in Abhängigkeit des Fahrzeugzustandes zu erfolgen. Da es primär als Reserve- und Übungsfahrzeug genutzt werden soll, ist auf geringe Werkstattzeiten und sicher Handhabung durch die Jugendfeuerwehr zu achten. Das TLF 24/50 soll durch ein PTLF4000 normgerecht ersetzt werden. Das PTLF4000 dient aufgrund seines Tankvolumens zur Wasserversorgung am Einsatzort. Insbesondere in Regionen mit schlechter Löschwasserversorgung (Autobahn, Aussiedlerhöfe usw.) ist ein entsprechend großer Löschwasservorrat auf den Fahrzeugen notwendig. Durch die zusätzliche Beladung mit Pulver steht zudem Sonderlöschmittel für besondere Schadensereignisse (insbesondere auf der Autobahn) zur Verfügung. Ferner hält die Freiwillige Feuerwehr Frechen eine TRB38 sowie eine DLK23/12 als Reserve-Drehleiter vor. Zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges bei Gebäuden mittlerer Höhe, die über keinen zweiten baulichen Rettungsweg verfügen, ist gemäß §17 Abs. 3 BauO NRW ein geeignetes Rettungsgerät durch die Feuerwehr bereitzustellen. Hierzu kann sowohl eine Teleskoprettungsbühne als auch eine Drehleiter eingesetzt werden. Die Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeugs in der FuRW Frechen ist aufgrund des Bebauungscharakters (Gebäude mittlerer Höhe ohne zweiten baulichen Rettungsweg) im Stadtgebiet baurechtlich zwingend und jederzeit erforderlich. Aufgrund der Ausfallzeiten der TRB38 durch technische Defekte sowie notwendige planmäßige Überholungen, wurde ein zweites Hubrettungsfahrzeug kostengünstig beschafft. Der Kostenaufwand der Beschaffung der Reserve-Drehleiter DLK23/12 liegt dabei deutlich unter den Mietkosten einer Drehleiter bei Ausfall der FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  101 TRB38. Hier wurde somit ein deutlicher Kostenvorteil durch die Vorhaltung einer Reserve-Drehleiter erzielt. Grundsätzlich ist diese Maßnahme unter wirtschaftlichen Aspekte fortzuführen. Eine Ersatzbeschaffung der DLK23/12 soll in Abhängigkeit des Zustands und unter Voraussetzung einer kostengünstigen Beschaffungsmöglichkeit stattfinden. Die Gerätewagen (GW, GW-L und GW-BSE) sind ebenfalls im Laufe des vorliegenden Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen. Durch die GW-L können notwendige Einsatzmaterialien bei Sondereinsätzen sicher verladen und transportiert werden. Entsprechende Abrollcontainer und Paletten müssen bereitstehen. Der GW wird u.a. für den Vorbeugenden Brandschutz genutzt und ist daher auch zukünftig vorzuhalten. Der GW-BSE wird zur Brandschutzerziehung vorgehalten. Hierdurch kann die Freiwillige Feuerwehr Frechen ihrer Aufgabe zur Brandschutzerziehung und –aufklärung nachkommen. Die beiden KdoWs sind ebenso als bedarfsgerecht anzusehen, wie der ELW1. Hierdurch kann die Einsatzleitung am Einsatzort aufgebaut und ein schnelles Eintreffen von Führungsfunktionen gewährleistet werden. Der ELW1 wird derzeit altersbedingt bereits ersatzschafft. Das neue Fahrzeug wird am LZ Habbelrath stationiert und der ELW1 des LZ Habbelrath wird zum LZ Frechen versetzt. Es wird somit immer der älteste der beiden ELW1 ersetzt. Da der ELW1 im MANV-Konzept des Rhein-ErftKreises eingeplant ist, wird dieser entsprechend vom Rhein-Erft-Kreis bezuschusst. Die beiden MTFs sollen ebenfalls gleichwertig ersetzt werden. Hierdurch können Einsatzkräfte im Einsatzfall bzw. die Jugendlichen bei ihren Übungen und Veranstaltungen transportiert werden. Hierdurch werden keine höherwertigen Einsatzfahrzeuge aus dem Fuhrpark des LZ Frechen für sonstige Fahrten genutzt und eine Minderung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr umgangen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  102 Feuerwehrfahrzeuge ( DIN 14502 ) - FuRW Frechen / LZ Frechen IST Ersatzbeschaffung Fahrzeug Jahr Baujahr Alter Löschfahrzeug HLF 20/16 (HF) HLF 20/16 (FF) LF 16 TLF 24/50 LF 16/12 2006 2006 1985 1999 1997 10 10 31 17 19 HLF 20/16 (HF) HLF 20/16 (FF) (H)LF20 PTLF4000 (H)LF20 2026/2027 2026/2027 2017/2018 2019/2020 * Rüst- und Gerätewagen GW GW-BSE GW-L WLF 2005 1996 2005 1992 11 20 11 24 GW GW-BSE GW-L WLF** 2017/2018 2018/2019 2018/2019 ** Hubrettungsfahrzeug TRB 38 DLK 23/12 2007 1998 9 18 TRB DLK 23/12 2027/28 * Sonstiges Fahrzeug KdoW EvD KdoW LdF ELW 1 MTF MTF JF 1996 2005 1996 2006 2004 20 11 20 10 12 KdoW EvD KdoW LdF ELW 1*** MTF MTF JF 2016/2017 2017/2018 2016/2017*** 2018/2019 2017/2018 Anhänger und AB AB Atem** AB Manv** AB Mulde** FWA-BSE FWA-Tier FWA-Jugend 1991 2005 2001 2004 1996 2004 25 11 15 12 20 12 17 AB Atem** AB Manv** AB Mulde** FWA-BSE FWA-Tier FWA-Jugend # # # # # # *Ersatzbeschaffung in Abhängigkeit des Fahrzeugzustands (Reservefahrzeug) ** Ersatzbeschaffung nur durch den Kreis ***Neubschaffung läuft; neues Fahrzeug wird zum LZ Habbelrath versetzt # Ersatzbeschaffung nach Ablauf der Betriebserlaubnis Abb. 8.5 Fahrzeugbeschaffung LZ Frechen Die Fahrzeugstruktur ist als bedarfsgerecht anzusehen und ergibt sich aus der vorliegenden Gefährdungsanalyse sowie den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Frechen. Durch den vorliegenden Fuhrpark kann sichergestellt werden, dass der LZ Frechen in Zugstärke ausrücken und größere Einsätze eigenständig abarbeiten kann. Der Fuhrpark entspricht ebenso der vorliegenden Einsatzkräfteanzahl. Neben der Beschaffung von zwei Großfahrzeugen sind vorwiegend die kleineren Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Frechen im Laufe des vorliegenden Bedarfsplans altersbedingt Ersatz zu beschaffen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  103 8.5.2 Löschzug Habbelrath Der Löschzug Habbelrath verfügt derzeit über ein HLF 20/16 und ein LF16 sowie mehrere Kleinfahrzeuge. Das HLF20/16 kann zur effektiven Brandbekämpfung und Hilfeleistung und damit zur Sicherstellung des Grundschutzes genutzt werden. Das HLF20/16 ist im Zeitraum des vorliegenden Bedarfsplans nicht Ersatz zu beschaffen. Eine Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit hat somit in der Fortschreibung zu erfolgen. Als Ersatzbeschaffung des LF16 ist ein LF 20 vorgesehen. Hierdurch kann dem Aufgabenschwerpunkt der Löschwasserversorgung entsprochen werden. Zudem sind genügend Gewichts- und Raumkapazitäten um die Wasser- und Höhenrettungsausstattung zu verlasten. Als zweites Löschgruppenfahrzeug des LZ Habbelrath kann das LF20 somit zur Sicherstellung der Aufgaben, die über den reinen Grundschutz hinausgehen, eingesetzt werden. Hierdurch wird dem vorliegenden Gefährdungspotenzial (Löschwasserdefizite, Gewässer usw.) entsprochen. Der ELW1 des LZ Habbelrath wird nach der Neubschaffung des ELW1 LZ Frechen an den Standort Frechen verlegt und dem LZ Habbelrath steht der neue ELW1 zur Verfügung. Die beiden MTFs sind weiterhin vorzuhalten. Hierdurch kann der Personentransport von Einsatzkräften und der Jugendfeuerwehr sichergestellt werden. Feuerwehrfahrzeuge ( DIN 14502 ) - Löschzug Habbelrath IST Ersatzbeschaffung Fahrzeug Jahr Baujahr Alter Löschfahrzeuge HLF 20/16 LF 16 2006 1997 10 19 HLF 20/16 LF20 2026/2027 2017/2018 Sonstiges Fahrzeug ELW 1 MTF MTF JF 2004 2009 2011 12 7 5 ELW 1* MTF MTF JF 2020/2021* 2019/2020 2023/2024 15 *ELW1 wird zum LZ Frechen versetzt Die Fahrzeugstruktur ist als bedarfsgerecht anzusehen und ergibt sich aus der vorliegenden Gefährdungsanalyse sowie den Aufgaben des LZ Habbelrath. Durch den vorliegenden Fuhrpark kann sichergestellt werden, dass der LZ Habbelrath in Zugstärke ausrücken und größere Einsätze eigenständig abarbeiten kann. Der Fuhrpark entspricht ebenso der vorliegenden Einsatzkräfteanzahl. Im Rahmen des vorliegenden Bedarfsplans sind somit ein Großfahrzeug und zwei Kleinfahrzeuge Ersatz zu beschaffen. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  104 8.5.3 Zusammenfassung Fahrzeugbeschaffungsplan Grundsätzlich entspricht der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Frechen den Gefahrenpotenzialen und Anforderungen. Hierdurch kann die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und damit ein hohes Schutzniveau für die Bürger der Stadt Frechen sichergestellt werden. Aus den dargestellten Ersatzbeschaffungen ergibt sich folgende Fahrzeugbeschaffungsliste im Rahmen des vorliegenden Bedarfsplans: Maßnahmenliste SOLL-Konzept Fahrzeugbeschaffungsliste LF 20 ELW 1 HLF20 GW KdoW KdoW MTF GW -BSE GW-L MTF MTF PTLF4000 ELW 1 Tab. 8.8 LZ Habbelrath LZ Habbelrath LZ Frechen LZ Frechen LZ Frechen LZ Frechen LZ Frechen LZ Frechen LZ Frechen LZ Frechen LZ Habbelrath LZ Frechen LZ Frechen Zeitraum 2017/2018 2017/2018 2017/2018 2017/2018 2017/2018 2017/2018 2017/2018 2018/2019 2018/2019 2018/2019 2019/2020 2019/2020 2020/2021 Verweis Kapitel 8.5.2 8.5.2 8.5.1 8.5.1 8.5.1 8.5.1 8.5.1 8.5.1 8.5.1 8.5.1 8.5.2 8.5.1 8.5.1 Fahrzeugbeschaffungsliste Insgesamt sollen 13 Fahrzeuge in den nächsten 5 Jahren ersatzbeschafft werden. Bei 10 der 13 Fahrzeuge handelt es sich um Kleinfahrzeuge. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  105 8.6 Löschwasserversorgung Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Löschwasserversorgung im Stadtgebiet von Stadt Frechen muss die Nutzbarkeit vorhandener Oberflächengewässer sichergestellt werden. Hierzu müssen weiterhin geeignete Zugangsmöglichkeiten bzw. Ansaugstellen für die Einsatzkräfte geschaffen werden. Die entsprechenden Gewässer sind immer objektspezifisch eingeordnet. In den Bereichen mit erkannten Versorgungsdefiziten bzw. mit unbekannter Versorgungsqualität sind ggf. weitere Einrichtungen zur Löschwasserbevorratung (z. B. Zisternen, Löschteiche, o.ä.) einzurichten. Zudem muss die Feuerwehr weiterhin über eine ausreichende Löschwasserbevorratung auf den Einsatzfahrzeugen verfügen. Es soll seitens der Verwaltung auf eine gute Kommunikation zwischen den jeweiligen Wasserversorgern und der Feuerwehr geachtet werden. Der Feuerwehr sollen stets aktuelle Informationen (digital und analog) bezüglich des Zustands des Versorgungsnetzes vorliegen (Leitungsnetz-, Hydrantenpläne und Abwasserpläne). Gegenseitige Informationen hinsichtlich des Zustands der Wasserversorgung sind für beide Seiten von Bedeutung und können die qualitative und quantitative Wasserversorgung optimieren. Weiterhin muss die Feuerwehr und die Verwaltung der Stadt Frechen das bestehende Löschwasserkonzept kontinuierlich fortschreiben und entsprechend der festgestellten Defizite erweitern und anpassen. Es muss ein entsprechender Maßnahmenkatalog zur Beseitigung der Defizite erarbeitet werden. In Randbereichen mit möglichen Löschwasserdefiziten des Stadtgebiets Frechen muss bis zum Aufbau einer geeigneten Löschwasserversorgung, der Erstangriff bei Brandeinsätzen weiterhin durch wasserführende Löschfahrzeuge sichergestellt werden. Die gesamte Löschwasservorhaltung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr der Stadt Frechen von 15.800 Liter soll weiterhin nicht unterschritten werden. Für Gebiete mit Löschwasserdefiziten ist in der Stellungnahme der Feuerwehr, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, auf eine ausreichende Berücksichtigung der Defizite im Brandschutzgutachten für das Bauvorhaben zu achten. Ggf. ist die Baugenehmigungsbehörde auf Defizite in der Löschwasserversorgung hinzuweisen. Insbesondere Löschwasserbedarfe, die über den notwendigen Grundschutz hinausgehen, sind dann durch den Bauherrn zu schaffen und auszuweisen. Bei der Festlegung von Baugebieten ist durch die Stadt Frechen auf die Einhaltung des Mindestlöschwasserbedarfs in Anlehnung an das Arbeitsblatt W405 des DGUV zu achten. Sofern dies nicht durch die öffentliche Sammelwasserversorgung sichergestellt ist, sind weitere Maßnahmen zu treffen (z.B. Zisternen, Löschwasserbrunnen, Löschwasserteiche). FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen SOLL-Konzept  106 8.7 Verbesserung der Dokumentation Um die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bzw. die Einhaltung des Schutzziels zu überprüfen, ist eine genaue Einsatzdokumentation erforderlich. Zukünftig sind fahrzeuggenaue Einsatzkräftestärken, einschließlich der vorhandenen Funktionen, bei allen Einsätzen zu erfassen. Zuzüglich der genauen Statusmeldungen der Fahrzeuge (z.B. Einsatzübernommen, Einsatzstelle ein usw.) kann hierdurch das hilfsfristgerechte Eintreffen der Einsatzkräfte und die bereitstehenden Funktionen analysiert werden. Gegebenenfalls ist auf jedem Fahrzeug eine zusätzliche Dokumentationsmöglichkeit in Papierform zu hinterlegen. Diese ist vom jeweiligen Einheitsführer auszufüllen. Hierdurch können Dokumentationsfehler minimiert werden. Die Umstellung der Dokumentationsstruktur ist umgehend umzusetzen. Auf diese Weise soll die Informationsgrundlage für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans geschaffen werden. 8.8 Gemeinsame Übungen bei Risikoobjekten im Stadtgebiet Grundsätzlich müssen die Löschzüge der Feuerwehr Frechen gemeinsame und regelmäßige Einsatzübungen an Risikoobjekten im gesamten Stadtgebiet durchführen. Dadurch können in diesem Bereich ebenfalls frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung der Einsatzstrategien oder eine Neuausrichtung der Einsatzmittel vorgenommen sowie objektbezogene Alarm- und Ausrückeordnungen und vorhandene Einsatzpläne und Standardeinsatzregeln überprüft werden. 8.9 Fortschreibung Die Grundlagen zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes verhalten sich dynamisch. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben. Im Zusammenhang mit dem Berichtswesen sollen so die Umsetzung und Auswirkungen der Konsequenzen dieses Bedarfsplanes beobachtet werden. Der Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr der Stadt Frechen soll gemäß §3 Abs. 3 BHKG spätestens in Zeitabständen von 5 Jahren fortgeschrieben werden. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan soll daher im Jahre 2021 überarbeitet werden. Werden innerhalb dieser Zeit wesentliche Änderungen erkannt, soll eine außerordentliche Fortschreibung zu diesen Abweichungen erfolgen. Wesentliche Änderungen sind beispielsweise grundlegende Nichteinhaltung des Erreichungsgrades des vereinbarten Schutzzieles. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Zusammenfassung 107 8.10 Zusammenfassung In dem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wurde in den Kapiteln 4 der ISTZustand der Feuerwehr Frechen beschrieben und bewertet. Im Kapitel 5 wurde eine Gefährdungs- und Risikoanalyse durchgeführt. Die hieraus resultierenden Maßnahmen wurden auf Basis eines im Kapitel 7 definierten Schutzzieles im SOLL-konzept dargestellt. Das festgelegte Schutzziel lautet wie folgt: Schutzzieldefinition In Gebieten mit städtischem Bebauungscharakter soll die erste Einheit mit einer Stärke von 9 Einsatzkräften innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen. Dieses Ziel soll in mindestens 80% der Fälle erreicht werden. Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 7 Einsatzkräften soll innerhalb der folgenden 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung, eintreffen. Dieses Ziel soll in mindestens 90 % der Fälle erreicht werden. In Gebieten des städtischen Randbereiches soll die erste Einheit mit einer Stärke von 7 Einsatzkräften innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen. Dieses Ziel soll in mindestens 80% der Fälle erreicht werden. Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 9 Einsatzkräften soll innerhalb der folgenden 5 Minuten, also 15 Minuten nach Alarmierung, eintreffen. Dieses Ziel soll in mindestens 90 % der Fälle erreicht werden. Im vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wurden daher im Rahmen eines SOLLKonzeptes Maßnahmen dargestellt, die zukünftig die Einhaltung des Schutzzieles gewährleisten sowie die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und das notwendige Sicherheitsniveau für die Einsatzkräfte und die Bürger der Stadt Frechen sicherstellen sollen. Sämtliche Maßnahmen unterliegen dabei einer wirtschaftlichen Betrachtung, so dass das Konzept die Sicherstellung der Gefahrenabwehr für die Bürger der Stadt Frechen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit darstellt. Die Maßnahmen umfassen die Beseitigung von baulichen Defiziten an den Feuerwehrhäusern um zukünftig die Rahmenbedingungen der DIN Normen und UVV einzuhalten und somit den Eigenschutz der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Entsprechende Maßnahmen werden für das Feuerwehrhaus Habbelrath im Kapitel 8.1 nach Priorität dargestellt. Die FuRW Frechen wird derzeit bereits an anderer Stelle neu gebaut. Durch die Standortverlagerung der FuRW kann die Erreichbarkeit des nördlichen Stadtgebietes deutlich verbessert werden. Somit kann, insbesondere durch die hauptamtlichen Einsatzkräfte, im Stadtteil Königsdorf eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Feuerwehr sichergestellt werden. Weiterhin sollen umliegende Feuerwehren in den Stadträndern zur Unterstützung hinzugezogen werden. Die Anzahl der hauptamtlichen Einsatzkräfte ist von derzeit 22,5 auf 34,02 Personalplanstellen zu erhöhen. Hierdurch eine Staffel sowie eine vorschriftsgerechte FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90 Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen Zusammenfassung 108 Besetzung des Hubrettungsfahrzeuges zukünftig gewährleistet sein. Nur hierdurch sind die Schutzzielanforderungen, insbesondere im Norden des Stadtgebietes, einzuhalten. Weiterhin sind Maßnahmen zur Einsatzkräftegewinnung und Förderung des Ehrenamtes zu veranlassen. Einige Möglichkeiten werden im Bedarfsplan aufgezeigt. Detaillierte Maßnahmen sind mit der Feuerwehr von Seiten der Stadt Frechen zu besprechen. Die Alarmierungssicherheit soll durch den Einsatz einer Handyalarmierung (SMS, APP) verbessert werden. Die vorhandenen Löschwasserdefizite werden im Rahmen des Fahrzeugkonzeptes beachtet, so dass sowohl der Löschwasservorrat auf den Feuerwehrfahrzeugen erhöht wird, als auch die Möglichkeit zur Wasserversorgung über lange Wegstrecke mittels Schlauchreserven sichergestellt wird. In den nächsten Jahren sind Investitionen in den Fuhrpark notwendig. Das vorliegende Fahrzeugkonzept ergibt sich dabei aus dem bestehenden Gefahrenpotenzial und der Einsatzkräfteverfügbarkeit. Zudem werden die Gebäudestruktur und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Insgesamt sollen bis zum Jahre 2021 drei Großfahrzeuge und zehn Kleinfahrzeug beschafft werden. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Tel. (0228) 91 93 90