Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
5,4 MB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan
Frechen, 10.10.2016
2
Brandschutzbedarfsplan
Projekt:
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Frechen
Auftraggeber.
Stadt Frechen
Datenbestand:
Juli 2014/ März 2015
Projektleitung:
Dipl.-Ing. Manfred Unterkofler
Projektbearbeitung:
Stefan Mertens, Dipl.-Geogr.
Anschrift: :
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft
für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H.
Kennedyallee 11
D-53175 Bonn
Telefon
(0228) 91 93 90
Telefax
(0228) 91 93 924
Internet
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E-mail
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
Inhaltsverzeichnis 3
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Verzeichnis der Abbildungen..................................................................................... 5
Verzeichnis der Tabellen ........................................................................................... 6
1
Einleitung .......................................................................................................... 11
2
Rechtliche Grundlagen und Richtlinien ............................................................. 12
3
4
2.1
Kommunale Selbstverwaltung .................................................................. 12
2.2
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz ................................................................................. 12
2.2.1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise ........................................... 12
2.3
Landesbauordnung NRW ......................................................................... 14
2.4
Sonderbauverordnung ............................................................................. 14
2.5
Weitere rechtliche Grundlagen und Richtlinien des
Brandschutzbedarfsplans ......................................................................... 14
Aufgaben der Feuerwehr der Stadt Frechen .................................................... 15
3.1
Aufgaben nach BHKG .............................................................................. 15
3.2
Gesetzliche Aufgaben aus dem Arbeitsschutz ......................................... 15
3.3
Sonstige Aufgaben ................................................................................... 16
IST-Zustand der Feuerwehr .............................................................................. 17
4.1
Einsatzkräfte ............................................................................................ 17
4.1.1 Feuer- und Rettungswache Frechen ............................................. 18
4.1.2 Löschzug Habbelrath .................................................................... 21
4.1.3 Zusammenfassung der Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse ......... 23
4.1.4 Altersstruktur der Feuerwehr ......................................................... 24
4.1.5 Jugendfeuerwehr........................................................................... 25
4.2
Fahrzeuge und technische Ausstattung ................................................... 27
4.2.1 Fahrzeuge ..................................................................................... 27
4.2.2 Persönliche Schutzausrüstung ...................................................... 28
4.2.3 Atemschutzgeräte /-technik ........................................................... 28
4.2.4 Alarmierungssicherheit .................................................................. 29
4.2.5 Funktechnische Ausstattung ......................................................... 29
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Inhaltsverzeichnis 4
4.2.6 Schlauchpflege .............................................................................. 30
4.3
Feuerwehrhäuser ..................................................................................... 31
Beurteilungsgrundlagen ........................................................................... 31
4.3.1 Feuer- und Rettungswache Stadt Frechen .................................... 32
4.3.2 Feuerwehrhaus des Löschzugs Habbelrath .................................. 35
4.4
Einsatzaufkommen ................................................................................... 38
4.5
Erreichungsgrad ....................................................................................... 43
4.5.1 Ausgangspunkt und Methodik ....................................................... 43
4.5.2 Auswertung der Ausrückzeiten ...................................................... 45
4.5.3 Ermittlung des Erreichungsgrades ................................................ 45
5
Gefährdungs- und Risikoanalyse ...................................................................... 47
5.1
Allgemeine Gefährdungsanalyse ............................................................. 47
5.1.1 Allgemeine Daten .......................................................................... 47
5.1.2 Verkehrsflächen ............................................................................ 48
5.1.3 Waldflächen................................................................................... 51
5.1.4 Gefährdung durch Hochwasser ..................................................... 51
5.1.5 Gefährdung durch Industrie und Gewerbe .................................... 51
5.1.6 Besondere Objekte........................................................................ 52
5.2
Risikoanalyse ........................................................................................... 54
5.2.1 Risikoverteilung ............................................................................. 55
5.2.2 Bewertung der Risikohöhe ............................................................ 55
5.3
Löschwasserversorgung .......................................................................... 57
5.4
Räumliche Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft .................................. 58
Methodik................................................................................................... 58
5.4.1 Erreichbarkeit der bebauten Fläche .............................................. 62
5.4.2 Erreichbarkeit des öffentlichen Straßennetzes .............................. 63
5.4.3 Erreichbarkeit besonderer Objekte ................................................ 65
5.4.4 Erreichbarkeit der Einsatzorte ....................................................... 67
5.4.5 Erreichbarkeit der Risikoschwerpunkte ......................................... 67
6
Zusammenfassung und Bewertung des IST-Zustandes ................................... 68
7
Schutzzieldefinition ........................................................................................... 70
7.1
Leistungsanforderung –städtisches Gebiet .............................................. 70
7.1.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen Bereichen ....... 70
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Inhaltsverzeichnis 5
7.1.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke ..................................... 71
7.2
Leistungsanforderung – städtisches Randgebiet ..................................... 72
7.2.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen
Randbereichen .............................................................................. 72
7.2.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke ..................................... 73
8
7.3
Darstellung der Stadtteile gemäß Bebauungscharakter ........................... 74
7.4
Zielerreichungsgrad ................................................................................. 76
7.5
Grundanforderungen abseits des Schutzziels .......................................... 76
SOLL-Konzept .................................................................................................. 77
8.1
Verbesserung der Feuerwehrhäuser ........................................................ 77
8.1.1 Feuerwehrhaus des Löschzugs Habbelrath .................................. 78
8.2
Verbesserung der räumlichen Erreichbarkeit ........................................... 78
8.2.1 Verbesserung der flächenbezogenen Abdeckung durch den
neuen Standort der FuRW Frechen .............................................. 79
8.2.2 Verbesserung der Erreichbarkeit durch Überörtliche
Hilfeleistung ................................................................................... 83
8.3
Künftige Personalstruktur ......................................................................... 86
8.3.1 Hauptamtliche Kräfte ..................................................................... 86
8.3.2 Rechnerische Ermittlung der freiwilligen Einsatzkräfte
(Mindesteinsatzkräftestärke) ......................................................... 88
8.3.3 Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung ............. 89
8.3.4 Förderung des Ehrenamtes ........................................................... 91
8.3.5 Ausbildungsbedarf der Freiwilligen Feuerwehr IST/SOLL ............. 93
8.4
Verbesserung der technischen Ausstattung ............................................. 95
8.4.1 Sicherstellung der Alarmierung ..................................................... 95
8.4.2 Vorhaltung von Funktechnik .......................................................... 95
8.4.3 Persönliche Schutzausrüstung (Einsatzkleidung).......................... 95
8.4.4 CBRN-Gefahren ............................................................................ 96
8.5
Fahrzeugbeschaffungsplan ...................................................................... 99
8.5.1 Feuer- und Rettungswache Frechen / LZ Frechen ...................... 100
8.5.2 Löschzug Habbelrath .................................................................. 103
8.5.3 Zusammenfassung Fahrzeugbeschaffungsplan .......................... 104
8.6
Löschwasserversorgung ........................................................................ 105
8.7
Verbesserung der Dokumentation.......................................................... 106
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Inhaltsverzeichnis 6
8.8
Gemeinsame Übungen bei Risikoobjekten im Stadtgebiet .................... 106
8.9
Fortschreibung ....................................................................................... 106
8.10 Zusammenfassung................................................................................. 107
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Abbildungsverzeichnis 7
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN
Seite
Abb. 4.1
Übersicht über die Standorte der Feuerwehr im Stadtgebiet .......... 17
Abb. 4.2
Zeitliche Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte LZ Frechen ... 21
Abb. 4.3
Zeitliche Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte .........................
LZ Habbelrath................................................................................. 22
Abb. 4.4
Verfügbare Einsatzkräfte LZ Frechen gemäß Einsatzdaten ........... 24
Abb. 4.5
Verfügbare Einsatzkräfte LZ Habbelrath gemäß Einsatzdaten ...... 24
Abb. 4.6
Altersstruktur der beiden Löschzüge .............................................. 25
Abb. 4.7
Feuer- und Rettungswache Frechen (FuRW/LZ) ........................... 32
Abb. 4.8
FuRW Frechen Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge ............... 33
Abb. 4.9
Feuerwehrhaus Habbelrath ............................................................ 35
Abb. 4.10
Löschzug Habbelrath Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge ...... 36
Abb. 4.11
Einsatzstatistik Brände/Technische Hilfeleistung ........................... 39
Abb. 4.12
Verteilung der Brandeinsätze ......................................................... 40
Abb. 4.13
Art der Fehlalarme.......................................................................... 41
Abb. 4.14
Gesamteinsatzverteilung ................................................................ 42
Abb. 4.15
beispielhafte Zeitschiene der Hilfsfrist .......................................... 44
Abb. 5.1
Risikoverteilung in der Stadt Frechen............................................. 56
Abb. 5.2
Räumliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes bei einer Eintreffzeit
von 8 Minuten ................................................................................. 60
Abb. 5.3
Räumliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes bei einer Eintreffzeit
von 10 Minuten ............................................................................... 61
Abb. 5.4
Erreichbarkeit besonderer Objekte bei einer Eintreffzeit ...................
von 8 Minuten ................................................................................. 65
Abb. 5.5
Erreichbarkeit besonderer Objekte bei einer Eintreffzeit ...................
von 10 Minuten ............................................................................... 66
Abb. 7.1
Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit (in Anlehnung an AGBF Bund) .. 71
Abb. 7.2
Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit (in Anlehnung an AGBF Bund) .. 73
Abb. 7.3
Stadtteile gemäß Bebauungscharakter .......................................... 75
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Abbildungsverzeichnis 8
Abb. 8.1
Erreichbarkeit des Stadtgebietes vom neuen Standorte der FuRW
bei einer 8 Minuten Eintreffzeit ....................................................... 80
Abb. 8.2
Erreichbarkeit des Stadtgebietes vom neuen Standorte der FuRW
bei einer 10 Minuten Eintreffzeit ..................................................... 81
Abb. 8.3
Überörtliche Hilfeleistungspotenziale hauptamtliche Kräfte ............ 84
Abb. 8.4
Überörtliche Hilfeleistungspotenziale freiwillige Einsatzkräfte ........ 85
Abb. 8.5
Fahrzeugbeschaffung LZ Frechen ............................................... 102
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Tabellenverzeichnis 9
VERZEICHNIS DER TABELLEN
Seite
Tab. 4.1
Personelle Struktur LZ Frechen...................................................... 20
Tab. 4.2
Personelle Struktur des LZ Habbelrath .......................................... 22
Tab. 4.3
Verfügbare Einsatzkräfte gemäß Selbsteinschätzung .................... 23
Tab. 4.4
Jugendfeuerwehr............................................................................ 26
Tab. 4.5
Fahrzeuge in der Stadt Frechen ..................................................... 27
Tab. 4.6
Ausrückzeiten ................................................................................. 45
Tab. 5.1
Allgemeine Daten der Stadt Frechen ............................................. 47
Tab. 5.2
Einwohner in den Ortsteilen ........................................................... 48
Tab. 5.3
Flächenverteilung der Stadt Frechen ............................................. 48
Tab. 5.4
Gefährdung durch Gewerbe nach Sektoren ................................... 52
Tab. 5.5
Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen...................... 53
Tab. 5.6
Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF ..............................
bei 8 Minuten Eintreffzeit ................................................................ 62
Tab. 5.7
Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF .................................
bei 8 Minuten Eintreffzeit ................................................................ 62
Tab. 5.8
Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF ..............................
bei 10 Minuten Eintreffzeit .............................................................. 62
Tab. 5.9
Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF .................................
bei 10 Minuten Eintreffzeit .............................................................. 63
Tab. 5.10
Erreichbarkeit der öffentlichen Straßen in 8 Minuten Eintreffzeit .... 63
Tab. 5.11
Erreichbarkeit der öffentlichen Straßen nur durch HF .......................
in 10 Minuten Eintreffzeit ................................................................ 63
Tab. 8.1
Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF ..............................
bei 8 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen) ..... 82
Tab. 8.2
Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF .................................
bei 8 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen) ..... 82
Tab. 8.3
Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF ..............................
bei 10 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen).... 82
Tab. 8.4
Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF .................................
bei 10 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen).... 83
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Tabellenverzeichnis 10
Tab. 8.5
Rechnerische Ermittlung der Mindestanzahl an Einsatzkräften ..... 88
Tab. 8.6
Verfügbare Einsatzkräfte auf Basis des Simulationsmodells .......... 91
Tab. 8.7
Ausbildungsbedarf je Löschzug...................................................... 94
Tab. 8.8
Fahrzeugbeschaffungsliste .......................................................... 104
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Einleitung 11
1 Einleitung
Laut dem „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ (BHKG) vom 17. Dezember 2015 sind im Bundesland Nordrhein-Westfalen
die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, einzurichten und zu unterhalten.
Hierzu haben die Städte und Gemeinden gemäß §3 Abs. 3 BHKG unter Beteiligung
ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen
Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Die Kernpunkte des Brandschutzbedarfsplans sind:
-
die Standorte und Wirkungsbereiche der Feuerwehren,
-
die Art und Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge und Geräte,
-
die Anzahl und Ausbildung der aktiven Feuerwehrmitglieder,
-
das Risiko- und Gefährdungspotenzial im Stadtgebiet,
-
und das zu gewährende Sicherheitsniveau für die Bürger der Stadt Frechen
(Schutzziel).
Ziel dieses Bedarfsplans ist es, die festgelegten Qualitätskriterien zu prüfen und zu
bewerten, und eine umfassende und begründete Informationsquelle für die Entscheidungsträger von Verwaltung und Politik hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr der Stadt Frechen zu liefern. Hierdurch kann die zukünftige Ausrichtung und
Qualität der Gefahrenabwehr festgelegt werden.
Es bleibt den politischen Entscheidungsträgern überlassen, welches Sicherheitsniveau die Feuerwehr für die Bürger der Stadt Frechen in Zukunft gewährleisten soll
und mit welcher Qualität die Feuerwehr arbeitet.
Als Datengrundlage zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans wurde der abgefragte Datenbestand der Feuerwehr vom Juli 2014 und März 2015 zugrunde gelegt.
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2
Rechtliche Grundlagen 12
Rechtliche Grundlagen und Richtlinien
Im Folgenden werden die gesetzlichen Grundlagen und allgemeine Richtlinien zur
Erstellung des vorliegenden Brandschutzbedarfsplanes aufgezeigt. Einzelne rechtliche Grundlagen und Richtlinien werden darauf folgend genauer dargestellt. Weitere
Informationen sind den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien zu entnehmen.
2.1 Kommunale Selbstverwaltung
Gemäß Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 78 Verfassung des Landes NRW haben
die Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im
Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Selbstverwaltungsrecht
der Gemeinden). Die Gemeindeordnung NRW bestimmt weiter, dass u.a. dieses
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird (§ 40 Abs. 1 GO NW).
2.2 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz
Mit Wirkung vom 01.Januar 2016 ist in Nordrhein-Westfalen das „Gesetz über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katstrophenschutz (BHKG)“ in Kraft getreten.
Damit löst das BHKG das bisher gültige „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in Nordrhein-Westfalen (FSHG)“ vom 10.02.1998 ab. Mit dem neuen Brandschutzgesetz regelt der Gesetzgeber die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen
Maßnahmen bei Brandgefahren, Unglücksfällen, öffentlichen Notständen sowie bei
Großeinsatzlagen und Katastrophen.
Ziele der Gesetzesänderung sind, die:
x
Aufwertung des Katastrophenschutzes
x
Betonung und Stärkung der zentralen Rolle des Ehrenamtes und die
x
Anpassung der rechtlichen Regeln an Änderungen des Brandschutzes seit
1998.
2.2.1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise
Die Gemeinden und Kreise nehmen ihre Aufgaben auch weiterhin als Pflichtaufgabe
nach Weisung wahr (§2). Auch das neue BHKG enthält die Pflicht der Gemeinden,
einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen und fortzuschreiben (§3(3)). Im Gesetz
wird künftig eine Überarbeitung nach spätestens fünf Jahren verpflichtend.
Das BHKG weist den Gemeinden in §3 folgende Aufgaben zu:
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Rechtliche Grundlagen 13
x
Einrichtung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen
Feuerwehr für den Brandschutz und die Hilfeleistung als Einrichtung der Gemeinde
x
Mitwirkung im Katastrophenschutz und bei den landesweiten Konzepten zur
überörtlichen Hilfe
x
Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
x
Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung
x
Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Einsatzplänen
x
Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen
x
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
x
Aufgabenübernahme nach Weisung der Bezirksregierung für Autobahnen, Eisenbahnstrecken oder Wasserstraßen
Neu hinzugekommen sind die Aufgaben zur Warnung der Bevölkerung gemeinsam
mit dem Kreis.
Ferner verpflichtet das BHKG die Gemeinden, Kreise und das Land ausdrücklich zur
Förderung des Ehrenamtes. Die Aufgabenträger des Brandschutzes müssen die
Tätigkeit im Ehrenamt fördern und dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit widmen (§9(3)).
Für die Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde ist entscheidend, wie sich die
Aufgaben der Gemeinde von denen der Kreise abgrenzen lassen. Hierzu führt das
BHKG in §4 folgende Aufgaben der Kreise auf.
x
Unterhalten von Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein gemeindeübergreifender Bedarf besteht
x Weitergehende Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen
x Maßnahmen zur Vorbereitung von Brandbekämpfung von Großeinsatzlagen
und Katstrophen.
x Vorhaltung von Einrichtungen zur Einsatzleitung
x Erstellung von Plänen für Großeinsatzlagen und Katastrophen sowie Sonderschutzplänen
x Betrieb einer Leitstelle und einer Auskunftsstelle
x Warnung der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden
Neu ins Gesetz aufgenommen wurden die Aufgaben der Beratung und Unterstützung
der Gemeinden bei deren Aufgabewahrnehmung.
Zusammenfassend übernimmt das neue BHKG die bisherigen Regelungen des
FSHG weitgehend und schafft zusätzliche Möglichkeiten, Angehörige in Freiwilligen
Feuerwehren zur Mitwirkung zu motivieren und zu fördern. Es sieht erstmals die
Aufgabe der Ehrenamtsförderung als Pflichtaufgabe vor und betont somit die unverzichtbare Bedeutung der ehrenamtlichen Leistungen als Basis für den Brandschutz,
die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.
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Rechtliche Grundlagen 14
2.3 Landesbauordnung NRW
Die Landesbauordnung (BauO NRW) legt die rechtlichen Grundlagen für die Art und
Beschaffenheit von Gebäuden und bauliche Anlagen fest. Im §3 wird geregelt, dass
Gebäude und bauliche Anlagen, so herzurichten und instand zu halten, dass die
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährdet werden. Als wesentliche Kriterien zur Sicherheit in Gebäuden werden auch Anforderungen an den Brandschutz in Gebäuden
gestellt. Im Einzelnen sind folgende Regelungen für die Feuerwehr von Bedeutung:
x
x
x
x
x
§ 2, Begriffe Definition von Gebäuden geringer Höhe
§5, Zugänge und Zufahrten
§, 17 Brandschutz
hier werden Anforderungen an Baustoffe und Bauteile, Dichtheit von Öffnungen und Anordnung von Rettungswegen, Vorhaltung von Rettungsgeräten der
Feuerwehr und Anforderungen an den Blitzschutz festgelegt.
§§ 29 bis 41, Wände, Decken, Dächer
§ 54, Sonderbauten
2.4 Sonderbauverordnung
In der Sonderbauverordnung (SBauVO) werden Anforderungen und Erleichterungen
für Objekte besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) formuliert. Explizit geregelt
sind hier Anforderungen an:
x
x
x
x
Versammlungsstätten
Verkaufsstätten
Hochhäuser
Garagen
2.5 Weitere rechtliche Grundlagen und Richtlinien des
Brandschutzbedarfsplans
x
Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger,
x Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen,
x Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV),
x Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
x Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF),
x DVGW-Arbeitsblatt W 405. Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung,
x Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
(AGBF) für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in
Städten,
x Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV).
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3
Rechtliche Grundlagen 15
Aufgaben der Feuerwehr der Stadt Frechen
Im Folgenden werden die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Frechen
und des Rhein-Erft-Kreises aufgelistet und kurz erläutert. Die über die gesetzlichen Aufgaben hinausgehende Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Stadt Frechen.
3.1 Aufgaben nach BHKG
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Abwehrender Brandschutz / Bekämpfung von Schadenfeuer,
Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen,
Gestellung von Brandsicherheitswachdiensten bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei denen bei Ausbruch eines
Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist und der Veranstalter die Brandsicherheitswache nicht selbst stellen kann,
Gestellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlicher Anordnung,
Amtshilfe nach Ordnungsbehörden-Gesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz,
Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren als Brandschutzdienststelle,
Durchführung von Brandschauen,
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung,
Warnung der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis,
Mitwirkung bei der Brandschutzbedarfsplanung,
Aus- und Fortbildung,
Durchführung von Übungen,
Erstellung von Einsatzplänen,
Förderung des Ehrenamtes,
Bildung und Unterhaltung eines Jugendfeuerwehr,
Mitwirkung in der überörtlichen Hilfe nach den Konzepten des Landes
NRW,
Mitwirkung im Rettungsdienst,
Aufgabenübernahme auf den Bundesautobahnen A1 und A4 nach Weisung
durch die Bezirksregierung Köln,
Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse durch den Rhein-Erft-Kreis,
Sicherstellung der Löschwasserversorgung,
Betrieb und Einsatz des kreiseigenen Abrollbehälters „Atemschutz“,
Betrieb und Einsatz des kreiseigenen Abrollbehälters „Massenanfall von
Verletzten“,
Betrieb und Einsatz eines Einsatzleitwagens im Auftrag des Rhein-ErftKreises im Einsatzfall „Massenanfall von Verletzten“.
3.2 Gesetzliche Aufgaben aus dem Arbeitsschutz
x
x
Durchführung regelmäßiger Unterweisungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz,
Wiederkehrende Prüfungen aller prüfpflichtigen Gerätschaften und Einrichtungen der Feuerwehr,
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
x
x
x
x
Rechtliche Grundlagen 16
Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten,
Aus- und Fortbildung von Sachkundigen zur Durchführung wiederkehrende
Prüfungen,
Erstellung von Plänen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz,
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für den Feuerwehrdienst.
3.3 Sonstige Aufgaben
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Überprüfung der Fahrzeug- und Gerätetechnik für die Freiwillige Feuerwehr
Elsdorf,
Unterhaltung und Beschaffung von Dienstfahrzeugen anderer städtischer
Ämter,
Meldekopf für die städtischen Ordnungsbehörden außerhalb der Regeldienstzeit,
Ordnungsbehördliche Maßnahmen bei psychisch kranken Menschen außerhalb der Regeldienstzeit des Ordnungsamtes,
Planung, Einrichtung und Geschäftsführung des „Stabes außergewöhnlicher Ereignisse“, SAE als gesamtstädtischer Gefahrenabwehr- und Krisenstab,
Koordination von Notfallseelsorge-Einsätzen,
Dienstleistungen auf privatrechtlicher Basis (Hilfeleistungen, Tür-Öffnen,
PKW-Öffnen, Fenster-Öffnen usw.),
Einsammeln von Tierkadavern auf öffentlichen Straßenflächen außerhalb
der Regeldienstzeit des Ordnungsamtes,
Befahrungen und Anleiterproben im Baugenehmigungsverfahren,
Aufschaltung und Überprüfung von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsselkästen,
Erste-Hilfe-Ausbildung für städtische Mitarbeiter/-innen,
Praktikumsbetreuung,
Gestellung von Lehrkräften in der interkommunalen Feuerwehrausbildung.
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IST-Zustand 17
4 IST-Zustand der Feuerwehr
In diesem Kapitel wird der IST-Zustand der Feuerwehr der Stadt Frechen dargestellt.
Untersucht werden die Entwicklung, Ausbildung und Verfügbarkeit der Einsatzkräfte,
die technische Ausstattung der Feuerwehr, der Zustand der Feuerwehrhäuser sowie
die Einsatzdaten.
Abb. 4.1
Übersicht über die Standorte der Feuerwehr im Stadtgebiet
4.1 Einsatzkräfte
Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“,
„Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ definiert.
Die „Funktionsstärke“ steht für die Anzahl und Qualifikation der Einsatzkräfte, die zur
Bewältigung eines Schadensereignisses notwendig sind. Das Qualitätskriterium
„Hilfsfrist“ hat zur Folge, dass neben der generellen Anzahl und Qualifikation der
Einsatzkräfte, auch die zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte entscheidend ist.
Eine genaue Analyse der Einsatzkräfte ist zur Aufstellung und Unterhaltung einer
leistungsfähigen Feuerwehr aus diesem Grund zwingend erforderlich.
In den folgenden Kapiteln werden daher die Einsatzkräfte der Feuerwehr betrachtet.
Neben der vorliegenden Altersstruktur und der Jugendfeuerwehr, wird die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte im Einsatzfall untersucht. Ziel ist es, eventuell vorhandene
Defizite bei der Verfügbarkeit oder der Ausbildung der Einsatzkräfte zu erkennen und
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
IST-Zustand 18
Entwicklungstendenzen bei der Einsatzkräftestärke aufzuzeigen. Im SOLL-Konzept
können hierdurch Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung einer leistungsfähigen
Feuerwehr dargestellt werden.
Methodik
Zur Analyse der Einsatzkräfte wurde eine Umfrage unter allen Aktiven durchgeführt.
Hierbei wurden neben allgemeinen persönlichen Informationen (Alter, Wohnort usw.)
auch feuerwehrspezifische Angaben (Eintrittsjahr in die Feuerwehr, Dienstgrad, Qualifikation usw.) erhoben. Zudem haben die Einsatzkräfte ihre generelle und zeitliche
Verfügbarkeit im Einsatzfall abgeschätzt. Die Umfrage wird zudem durch allgemeine
Statistiken über die Einsatzkräfte (z.B. Ausbildungsstand) und die Einsatzdaten ergänzt.
4.1.1 Feuer- und Rettungswache Frechen
Die Feuerwehr der Stadt Frechen ist eine Freiwillige Feuerwehr, die mit hauptamtlichen Kräften ergänzt wird. Zudem gibt es eine Jugendfeuerwehr und eine Ehrenabteilung.
Hauptamtliche Einsatzkräfte
Im Bereich der hauptamtlichen Einsatzkräfte ist derzeit folgende Personalausstattung
bei der Feuerwehr der Stadt Frechen festzustellen:
Feuer- und Rettungswache
Feuerwehrangestellte/
Beamte gesamt Stand: 30.09.2014
Dienstbesetzung
52 Beamte, (davon 1 h.D., 3 g.D.)
10 Angestellte
4 Brandmeisteranwärter
4 Rettungsassistenten im Anerkennungsjahr
2 studentische Aushilfen (je 5,25 Std. / Woche)
3 Verwaltung
12 Funktionen in 24-Stunden-Dienst,
davon: 0:1:4 im Brandschutz und weitere 0:0:7 im
Rettungsdienst 4 Funktionen Tagesdienst Krankentransport 4 Tagesdienststelle
Löschfahrzeug* - HLF (LF24)
0:1:3
Tanklöschfahrzeug* 24/50
FF
Kleineinsatzfahrzeug* KEF
Nicht vorhanden
Teleskoprettungsbühne
0:0:1
3 RTW*
0:2 je RTW
1 NEF*
2 (mit Arzt) je NEF
2 KTW**
Je 0:2 bis 16:30 Uhr
Struktur
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Leitung FD7**
IST-Zustand 19
Fachdienstleiter und Stellvertreter im Tagdienst
(1 Stelle h.D., 1 Stelle g.D.)
- Gebührenabrechnung**
1 Angestellte
- Verwaltungsbeamter Rettungsdienst**
1 Beamter A9
- Verwaltungsbeamter Feuerschutz**
1 Beamter A7
Wachabteilungsleiter**
1 Beamter (A10) (2 Stellen derzeit unbesetzt)
- Vorbeugender Bandschutz**
- Brandschutzdienststelle
- Einsatzvorbereitung / Brandschau/ Brandschutzbeauftragter
Einsatzführungsdienst
1 Beamter (A11)
1 Beamter (A9)
1 Beamter (A8)
- Gruppenführer im Alarmdienst*
5 Beamte (4 x A9, 1x A8), die derzeit den Erstab-
Derzeit nicht vorhanden
marsch führen
*Mo.-So. 24 Std.
** Mo.-Fr. 41 Std.
*** Mo.-So. 40 Std
Insgesamt stehen derzeit 60,25 Beamte / Angestellte zur Verfügung. Hier werden
Rettungsassistenten im Praktikumsjahr (4) nicht berücksichtigt.
Der Anteil RD (7 permanente Funktionen, 3xRTW 1xNEF) beläuft sich auf 31,5
Funktionsstellen. Zur Besetzung des Tages-KTW (4 Funktionen pro Tag (9,5
Stunden) sind 4 Funktionen x 1,78 (4,5 / 24 x 9,5 Std.) = 7,12 Funktionsstellen
erforderlich.
Somit bleiben 21,63 Funktionsstellen für den Bereich Brandschutz.
Hier sind sämtliche Sonderfunktionen (Brandschutzdienststelle, Brandschauer oder Zentralwerkstatt) in Abzug zu bringen. Somit ergeben sich 19,63 Funktionsdienststellen.
Der Berechnung liegt ein 54-Stunden-Dienstmodell in Verbindung mit Opting-Out
Vereinbarung eines jeden eingesetzten Mitarbeiters zur Grunde.
Der Wegfall, der Opting-Out Vereinbarung zum 01.01.2017 ergibt pro Woche ein
Stundendefizit von 6 Stunden. Dies ergibt ein Defizit von effektiv 24 Stunden / Monat / Mitarbeiter (SB).
Da lediglich der Ist-Zustand ermittelt wird, erfolgt vorerst keine weitere Betrachtung des Wegfalls von Opting-Out.
********************************************************************************************
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IST-Zustand 20
Die derzeitige Besetzung von 5 Funktionsstellen im Brandschutz (1:4) erfordert
einen Personalansatz von 22,5 Funktionsstellen. Hier gibt es einen aktuellen
Fehlbedarf von 2,87 Funktionsdienststellen.
Randbemerkungen:
x
Die Teilnahme des Wachabteilungsleiters (g.D.) im Alarmdienst ist derzeit
nicht vorgesehen,
x
Die Teilnahme von Beamten der Brandschutzdienststelle im Alarmdienst ist
derzeit nicht vorgesehen,
x
Die derzeitig gültige AAO regelt die Einsatzleitung. Die Etablierung eines Einsatzführungsdienstes soll auf Realisierbarkeit in der Fortführung des Brandschutzbedarfsplanes geprüft werden,
x
Derzeit kann die TRB 38 der FuRW/LZ nicht ordnungsgemäß besetzt werden.
Die TRB wird derzeit im Einsatzfall mit nur einer Einsatzfunktion besetzt. Die
Besatzung von Hubrettungsfahrzeugen besteht aus dem Maschinisten und einem oder zwei weiteren Besatzungsmitgliedern. Von diesen sollte zumindest
einer ebenfalls die Ausbildung zum Drehleitermaschinisten absolviert haben.
(Beachtung von Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Unfallverhütungsvorschriften).
Freiwillige Einsatzkräfte
Neben den 54 hauptamtlichen Einsatzkräften auf der FuRW Frechen, sind im Löschzug Frechen 89 freiwillige Einsatzkräfte aktiv, von denen 73 an der Personalbefragung teilgenommen haben. Insgesamt 27 Einsatzkräfte sind im Schichtdienst tätig.
Ein Führerschein der Klasse C/CE ist zur Führung der vorhandenen Fahrzeuge notwendig.
Löschzug Frechen
Ehrenamtliche Einsatzkräfte
davon:
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger (G26)
Tab. 4.1
89
23
6
5
2
38
36
37
Personelle Struktur LZ Frechen
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IST-Zustand 21
Verfügbarkeit
Atemschutzgeräteträger
Anfahrzeit und Verfügbarkeit
Einsatzkräfte
30
30
27
25
25
17
15
Personen
Personen
20
20
11
10
3
3
5
2
0
4
4
3
2
0
0
werktags
(06:00-18:00)
sonstige Zeiten
<4 min
<9 min
Schichtarbeiter
werktags
(06:00-18:00)
>9 min
sonstige Zeiten
<4 min
Anfahrzeit und Verfügbarkeit
Inhaber Führerscheinklasse C
<9 min
Schichtarbeiter
>9 min
Anfahrzeit und Verfügbarkeit
Schichtarbeiter
30
30
25
18
20
15
9
10
5
2
3
20
15
15
10
10
7
1
Personen
25
Personen
13
15
10
6
5
20
5
1
3
0
2
0
0
0
werktags
(06:00-18:00)
sonstige Zeiten
<4 min
Abb. 4.2
<9 min
>9 min
Schichtarbeiter
vom Arbeitsplatz
<4 min
von zu Hause
<9 min
>9 min
Zeitliche Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte LZ Frechen
Betrachtet man die gemäß Selbsteinschätzung verfügbaren Einsatzkräfte, wird deutlich, dass werktags tagsüber innerhalb von 4 Minuten eine Staffel gebildet werden
kann. In 9 Minuten kann gemäß Selbsteinschätzung maximal eine Gruppe gebildet
werden.
Zu sonstigen Zeiten können bereits nach 4 Minuten taktische Einheiten in Gruppenstärke gebildet werden.
4.1.2 Löschzug Habbelrath
Im Löschzug Habbelrath sind derzeit 52 Einsatzkräfte aktiv, von denen 48 an der
Personalbefragung teilgenommen haben. Insgesamt 14 Einsatzkräfte sind im
Schichtdienst tätig. Ein Führerschein der Klasse C ist mindestens zur Führung des
Fahrzeugs nötig.
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IST-Zustand 22
Löschzug Habbelrath
Ehrenamtliche Kräfte
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger (G26)
Tab. 4.2
52
14
11
2
7
33
31
31
Personelle Struktur des LZ Habbelrath
Verfügbarkeit
Atemschutzgeräteträger
Anfahrzeit und Verfügbarkeit
Einsatzkräfte
30
30
25
18
20
13
15
9
10
3
5
3
Personen
Personen
25
8
20
10
10
5
5
2
3
5
3
3
0
0
werktags
(06:00-18:00)
sonstige Zeiten
<4 min
<9 min
Schichtarbeiter
werktags
(06:00-18:00)
>9 min
25
25
20
20
12
10
5
2
15
11
5
2
1
>9 min
10
6
4
Personen
30
11
<9 min
Schichtarbeiter
Anfahrzeit und Verfügbarkeit
Schichtarbeiter
30
15
sonstige Zeiten
<4 min
Anfahrzeit und Verfügbarkeit
Inhaber Führerscheinklasse C
Personen
13
15
0
0
0
2
0
0
0
werktags
(06:00-18:00)
sonstige Zeiten
<4 min
Abb. 4.3
<9 min
>9 min
Schichtarbeiter
vom Arbeitsplatz
<4 min
von zu Hause
<9 min
>9 min
Zeitliche Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte LZ Habbelrath
Die Selbsteinschätzung zeigt, dass werktags tagsüber innerhalb von 4 Minuten maximal ein selbstständiger Trupp gebildet werden kann. Nach 9 Minuten kann eine
Staffel gestellt werden.
Zu sonstigen Zeiten kann innerhalb von 4 Minuten eine taktische Einheit in Gruppenstärke gebildet werden.
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IST-Zustand 23
4.1.3 Zusammenfassung der Einsatzkräfteverfügbarkeitsanalyse
In der nachfolgenden Aufstellung ist die Personalverfügbarkeit der Einsatzkräfte der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Frechen nach Löschzügen zusammengefasst dargestellt:
Verfügbare Einsatzkräfte nach Selbsteinschätzung
Frechen
Habbelrath
Einsatzkräfte
gesamt
89
52
Gesamt
141
Löschzug
Tab. 4.3
WT tagsüber
bis 4 min Später
6
6
3
8
9
14
Sonstige Zeiten
bis 4 min später
17
13
18
17
35
30
Schichtdienstler
27
13
40
Verfügbare Einsatzkräfte gemäß Selbsteinschätzung
Hinweis: Bei dieser rein rechnerischen Zusammenstellung handelt es sich um
die Auswertung der auf einer Selbsteinschätzung hinsichtlich der Verfügbarkeit beruhenden Personalfragebögen durch alle Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Frechen.
Es zeigt sich, dass an Werktagen zwischen 06:00 und 18:00 Uhr in beiden Löschzüge die Bildung von taktischen Einheiten von der Verfügbarkeit der Schichtarbeiter
abhängig ist. Andersfalls kann im LZ Frechen lediglich eine Staffel innerhalb von 4
Minuten gestellt werden, die später durch weitere sechs Einsatzkräfte ergänzt wird.
Im LZ Habbelrath steht innerhalb von 4 Minuten lediglich ein Selbstständiger Trupp
bereit. Später kann eine Gruppe gebildet werden.
Zu sonstigen Zeiten bestehen keine Defizite hinsichtlich der Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte.
Zur Ergänzung der Selbsteinschätzung wurden zudem die Einsatzdaten analysiert.
Hierbei wurde die Ausrückezeit der Einsatzfahrzeuge mit den dazugehörigen Stärkemeldungen für zeitkritische Einsätze, also Gebäudebrände, Verkehrsunfälle mit
eingeklemmter Person und Unfälle auf der BAB, betrachtet. Die zeitliche Verfügbarkeit der Einsatzkräfte gemäß Einsatzdaten stellt sich wie folgt dar.
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IST-Zustand 24
Verfügbare Einsatzkräfte LZ Frechen gemäß Einsatzdaten
Anzahl der Einsatzkräfte
16
14
12
10
8
Verfügbare Einsatzkräfte
6
4
2
0
1
Abb. 4.4
2
3
4
5
6
7
8
9 10
Ausrückzeit in Minuten
11
12
13
Verfügbare Einsatzkräfte LZ Frechen gemäß Einsatzdaten
Der Löschzug Frechen rückt gemäß Einsatzdaten im Durchschnitt nach 7 Minuten in
Gruppenstärke aus. Eine Staffel kann nach 6 Minuten das Feuerwehrhaus verlassen.
Anzahl der Einsatzkräfte
Verfügbare Einsatzkräfte LZ Habbelrath gemäß
Einsatzdaten
14
12
10
8
6
Verfügbare Einsatzkräfte
4
2
0
1
Abb. 4.5
2
3
4
5
6
7
8
9 10
Ausrückzeit in Minuten
11
12
13
Verfügbare Einsatzkräfte LZ Habbelrath gemäß Einsatzdaten
Der Löschzug Habbelrath rückt gemäß Einsatzdaten im Durchschnitt nach 6 Minuten
in Gruppenstärke aus. Eine Staffel kann nach 5 Minuten das Feuerwehrhaus verlassen.
4.1.4 Altersstruktur der Feuerwehr
Die Altersstruktur einer Freiwilligen Feuerwehr gibt Aufschluss über den aktuellen
Stand und die potenzielle zukünftige Entwicklung der Einsatzkräfteanzahl. In diesem
Zusammenhang ist besonders in Anbetracht des Demographischen Wandels dafür
Sorge zu tragen, dass auch zukünftig genug Einsatzpersonal in der Feuerwehr zu
Verfügung steht.
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IST-Zustand 25
Zusätzlich gilt, dass nur eine ausgeglichene Verteilung der Einsatzkräfte über alle
Altersgruppen hinweg, die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr in Bezug auf Erfahrung, Fitness und Technik sicherstellen kann.
In der folgenden Darstellung ist die Altersstruktur der beiden Löschzüge dargestellt.
Altersstruktur der einzelnen Löschzüge
Frechen
25
Habbelrath
14
0
21
11
10
20
8
15
12
30
10
2
2
40
50
60
70
80
An z a h l d e r E i n s a t z k r ä f t e
unter 20 Jahre
20 bis 30 Jahre
30 bis 40 Jahre
40 bis 50 Jahre
50 bis 60 Jahre
über 60 Jahre
Abb. 4.6 Altersstruktur der beiden Löschzüge
Im LZ Frechen sind lediglich 16% der Einsatzkräfte älter als 50 Jahre. Insbesondere
die Altersgruppe der 20 bis 30 bzw. 30 bis 40 Jährigen sind sehr groß. Mit einem
altersbedingten Rückgang der Einsatzkräfteanzahl ist somit mittelfristig nicht zu
rechnen.
Im LZ Habbelrath haben bereits 30% der Einsatzkräfte das fünfzigste Lebensjahr
überschritten. Mittelfristig ist auf einen altersbedingten Rückgang der Einsatzkräfte
somit zu achten und dieser durch entsprechende Nachwuchsarbeit aufzufangen.
4.1.5 Jugendfeuerwehr
Die Jugendabteilungen der Feuerwehr Stadt Frechen verfügen zurzeit über 42 Mitglieder in der gesamten Feuerwehr. Die Kinder und Jugendlichen kommen aus den
Ortsteilen der Stadt Frechen.
Neben den beiden Stadtjugendwarten und den je 2 Jugendgruppenleitern der Standorte Frechen und Habbelrath sind weitere 8 Jugendfeuerwehr-Betreuer je Standort
tätig. Der Jugendfeuerwehrdienst findet i.d.R. jede Woche am jeweiligen Standort
statt.
Die Jugendfeuerwehr verfügt über ein eigenes Übungsfahrzeug im Stadtgebiet, welches für die Fahrten zur Ausbildung bzw. zu Wettkämpfen genutzt werden kann.
Weiterhin kann die Jugendfeuerwehr auf Fahrzeuge zu Übungszwecken aus dem
bestehenden Fahrzeugpool aller Einheiten zurückgreifen.
Die Jugendfeuerwehr der Stadt Frechen verfügt über keine eigenen Räumlichkeiten
in den jeweiligen Standorten. Es stehen keine regulären Umkleideräume und Aufenthaltsräume zur Verfügung.
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IST-Zustand 26
Die Jugendlichen werden im Alter von 17 Jahren zum Truppmann ausgebildet, so
können diese beim Übertritt in die aktive Einheit direkt am Einsatzdienst teilnehmen. Darüber hinaus können die Jugendlichen im Alter von 17 Jahren am Übungsdienst der Aktiven teilnehmen.
Jugendfeuerwehr Stadt Frechen (Stand 01.03.2014)
Jahr
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Tab. 4.4
Mitglieder
43
48
48
53
52
48
48
62
53
49
47
45
35
42
Übernahme in aktive Wehr
7
3
2
4
7
7
4
4
7
3
6
8
9
3
Jugendfeuerwehr
Es zeigt sich, dass in den letzten 13 Jahren 74 Jugendliche in die aktiven Einheiten
übernommen werden konnten.
Die Gründung der Jugendfeuerwehr ist als äußerst positiv für die weitere Entwicklung
der Löschzüge der Stadt Frechen zu betrachten. Hier werden schon früh Bindungen
an die Feuerwehr geschaffen, sodass die Rekrutierung von Nachwuchskräften für die
aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr vereinfacht wird und es möglicherweise auch zu
einer Verjüngung der aktiven Einheit kommt. Insbesondere im LZ Habbelrath ist
aufgrund der Altersstruktur auf eine verstärkte Jugendarbeit zu achten.
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IST-Zustand 27
4.2 Fahrzeuge und technische Ausstattung
Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“,
„Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ definiert.
Um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicher zu stellen, ist daher neben der bereits dargestellten personellen Ausstattung auch die technische Ausstattung einschließlich der Fahrzeuge relevant. Nur durch risikoangepasste Einsatzmittel kann
auf die vorliegenden Gefahren im Einsatzfall reagiert und ein effektiver Einsatzablauf
gewährleistet werden.
Im Folgenden wird auf die vorgehaltenen Fahrzeuge, die Vorhaltung von Einsatzgeräten, die persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte, die funktechnische Ausstattung und die Alarmierungssicherheit eingegangen.
4.2.1 Fahrzeuge
Im Folgenden wird die Fahrzeugausstattung der Löschzüge dargestellt.
FuRW / Löschzug Frechen
Löschfahrzeuge
HLF 20/16
HLF 20/16
LF 16/12
LF 16
TLF 24/50
Hubrettungsfahrzeug
TRB 38
Rüst- und Gerätewagen
GW
GW BSE
WLF*
GW-L
1
1
1
1
1
Bj.
2006
2006
1997
1985
1999
sonstige Fahrzeuge
ELW 1
KdoW EvD
KdoW (LdF)
MTF
MTF JF
1
Bj.
2008
1
1
1
1
Bj.
2012
1996
1992
2005
Abrollbehälter und Anhänger
AB-Atem
AB-Mulde
AB-Manv
FWA BSE
FWA Tier
FWA Jugend
1
1
1
1
1
Bj.
1998
1996
2005
2006
2004
1
1
1
1
1
1
Bj.
1991
2001
2005
2004
1996
2004
1
1
1
Bj.
2004
2009
2011
* Kreisfahrzeug
Löschzug Habbelrath
Löschfahrzeuge
HLF 20/16
LF 16
Tab. 4.5
1
1
Bj.
2006
1997
sonstige Fahrzeuge
ELW 1
MTF
MTF JF
Fahrzeuge in der Stadt Frechen
Am Standort der Feuer- und Rettungswache ist gleichzeitig auch der Löschzug Frechen untergebracht. Entsprechend stehen Fahrzeuge für die hauptamtlichen und
freiwilligen Einsatzkräfte bereit. Neben mehreren Löschgruppenfahrzeugen, kann auf
ein Tanklöschfahrzeug und ein Hubrettungsfahrzeug (TRB 38) zurückgegriffen werden. Weiterhin stehen verschiedene Gerätewagen und Abrollbehälter für unter-
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IST-Zustand 28
schiedliche Anforderungen (Atemschutz, Mulde, ManV) bereit. Für die Einsatzleitung
stehen ein ELW sowie zwei Kommandowagen zur Verfügung.
Der Löschzug Habbelrath verfügt über ein HLF 20/16, das sich sowohl zur Brandbekämpfung als auch bei technischen Hilfeleistungen wirkungsvoll einsetzen lässt. Als
zweites Löschfahrzeug steht ein LF16 bereit. Zudem ist ein ELW zur Einsatzleitung
vorhanden. Ergänzt wird der Fuhrpark durch zwei MTFs, die zum Personentransport
genutzt werden.
4.2.2 Persönliche Schutzausrüstung
Im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung hat die Stadt Frechen ihre Feuerwehr
gut ausgestattet. Die vorhandene Einsatzkleidung ist gem. HuPF Teil I bis IV (DIN
EN 469) beschafft worden. Neubeschaffungen werden grundsätzlich ebenfalls entsprechend DIN EN 469 getätigt.
Jede Einsatzkraft ist derzeit wie folgt ausgerüstet:
x
Feuerwehrüberjacke gemäß HuPF Teil 1,
x
Feuerwehrhose gemäß HuPF Teil 2,
x
Feuerwehrjacke gemäß HuPF Teil 3 (mit Rettungsgurt),
x
Feuerwehrhelm mit Klappvisier und Nackenleder (DIN 14458 bzw. EN 443),
x
Schnürstiefel verschiedener Fabrikate (EN 15090),
x
Feuerwehr-Schutzhandschuhe (TH u. Brand).
Alle Atemschutzgeräteträger sind gemäß DIN EN 469 und HuPF Teil I-IV ausgestattet.
x
Feuerwehrüberhosen gemäß HuPF Teil 4
x
Flammenschutzhaube
x
Feuerwehr-Schutzhandschuhe (Brand/TH)
Die Pflege (Wäsche und Imprägnierung) der Schutzkleidung erfolgt in der Feuer- und
Rettungswache. Die Reinigung dauert i.d.R. ein bis zwei Tage.
Die Ersatzeinsatzkleidung wird in der zentralen Kleiderkammer an der FuRW Frechen vorgehalten. Es stehen zudem 20 Sätze Ersatzeinsatzkleidung zur Verfügung.
Hierdurch können neue Feuerwehrmitglieder nach Eintritt in die Feuerwehr direkt mit
eigener Schutzausrüstung eingekleidet werden und vorhandene Feuerwehrmitglieder
mit kontaminierter Schutzkleidung übergangsweise mit Ersatz ausgestattet werden.
4.2.3 Atemschutzgeräte /-technik
Im Bereich der Atemschutzgeräte ist bei der Feuerwehr der Stadt Frechen folgende
Ausstattung zu verzeichnen:
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
IST-Zustand 29
Atemschutz
Gerätehaus
HW Wache
HW Wache
Löschzug Frechen
Löschzug Frechen
Löschzug Frechen
Löschzug Frechen
Löschzug Habbelrath
Löschzug Habbelrath
Atemschutzwerkstatt
Pressluftatmer
Atemanschluss
Funkrufname Fz/Fest Art (Anzahl Flaschen, Druck…) Anzahl Art (Überdruck, Normaldruck…) Anzahl
Frechen HLF 20
2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
4
Dräger Überdruck ESA
4
Frechen TM
1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
2
Dräger Überdruck ESA
2
Frechen1 HLF 20
2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
4
Dräger Überdruck ESA
4
Frechen1 LF 20/1
2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
2
Dräger Überdruck ESA
4
Frechen1 LF 20/1
1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
2
Frechen1 LF 20/2
2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
2
Dräger Überdruck ESA
4
Frechen1 LF 20/2
1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
2
Frechen1 PTLF 4000
1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
2
Dräger Überdruck ESA
2
Frechen2 HLF 20
2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
4
Dräger Überdruck ESA
4
Frechen2 LF 20
2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
2
Dräger Überdruck ESA
4
Frechen2 LF 20
1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
2
Reserve
Reserve
2 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
1 Flaschen 6,8 Liter 300 bar
14
17
Dräger Überdruck ESA
103
Sämtliche Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie die Befüllung der Atemschutzgeräte der Feuerwehr der Stadt Frechen werden in der Atemschutzwerkstatt
der Feuer- und Rettungswache Frechen selbst durchgeführt. Für diese Arbeiten
stehen entsprechend ausgebildete hauptamtliche Kräfte zur Verfügung.
Im Jahr 2013 wurden 1.297 Masken, 691 Pressluftatmer, 1.545 Flaschen und 32
CSA-Anzüge gewartet, befüllt und gereinigt.
Die sonstigen technischen Geräte werden, soweit keine Herstellerprüfung vorgeschrieben ist, jährlich von Gerätewarten der hauptamtlichen Kräfte geprüft.
4.2.4 Alarmierungssicherheit
Alle Einsatzkräfte der Feuerwehr Frechen werden über digitale Funkmeldeempfänger
alarmiert. Jedes aktive Mitglied der Feuerwehr, welches für Einsätze zur Verfügung
steht, besitzt einen zuverlässig funktionierenden digitalen Funkmeldeempfänger.
Eine Sirenenalarmierung steht im gesamten Stadtgebiet Frechen nicht mehr zur
Verfügung. Eine Warnung und Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall
kann somit lediglich per Lautsprechdurchsage erfolgen.
Die Zusammenarbeit mit der Leitstelle und der Einsatzzentrale des Rhein-Erft-Kreis
funktioniert i.d.R. reibungslos. Es erfolgt eine zuverlässige Alarmierung entsprechend
der AAO.
4.2.5 Funktechnische Ausstattung
Alle Einsatzfahrzeuge sind mit einer 4m BOS Fahrzeugfeststation mit Funkmeldesystem (FMS) ausgestattet. Zusätzlich werden noch 87 2-m-Sprechfunkgeräte auf den
Fahrzeugen vorgehalten.
Des Weiteren werden alle Fahrzeuge sukzessive mit Digitalfunkgeräten ausgestattet.
Die vorhandenen 2m-Sprechfunkgeräte sind ausreichend, um sowohl die Angriffstrupps als auch die zugehörigen Sicherungstrupps damit ausstatten zu können.
Die Aufteilung der Sprechfunkgeräte ist im Folgenden dargestellt:
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
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Funktechnik
Funkrufname (Fz/Fest) Anzahl
2m
Anzahl FMS Zusatzausstattung (Helmsprechgarnitur, abgesetztes Bedienteil…)
MRT
Fahrzeug
HRW Frechen
NEF
FRE / NEF / 1
2
1
HRW Frechen
HRW Frechen
NEF Reserve
RTW
FRE / NEF / 8
FRE / RTW / 1
2
2
1
1
HRW Frechen
RTW
FRE / RTW / 2
2
1
Ja
HRW Frechen
RTW Reserve
FRE / RTW / 8
2
1
Ja
HRW Frechen
HRW Frechen
RW Königsdorf
KTW
KTW
RTW
FRE / KTW / 1
FRE / KTW / 2
FRE / RTW / 4
1
1
2
1
1
1
Ja
Ja
Ja
RW Königsdorf
HW Frechen
HW Frechen
HW Frechen
HW Frechen
KTW
PKW
Person
ELW
HLF 20
FRE / KTW / 4
FRE / Leiter
FRE / Leiter V2
FRE / ELW
FRE / HLF20
1
2
1
3
5
1
1
1
1
1
Ja
Ja
HW Frechen
HW Frechen
HW Frechen
HW Frechen
HW Frechen
HW Frechen
HW Frechen
HW Frechen
FF Frechen
FF Frechen
FF Frechen
FF Frechen
TM
GW -Tier
GW-BSE
WLF
AB-Atemschutz
AB- MANV
LKW
ELZ (Fest)
Person
ELW 1
MTF
PTLF
FRE / TM
FRE / GW / 1
FRE / GW / 2
FRE / WLF18
FRE / AB-A
FRE / AB-MANV
FRE / LKW
Florian Frechen
FRE / Leiter V1
FRE 1 / ELW1
FRE 1 / MTF
FRE 1 / PTLF4000
3
2
1
1
2
2
2
1
1
1
1
4
1
3
1
2
1
1
FF Frechen
HLF 20
FRE 1 / HLF20
5
1
FF Frechen
LF16/12
FRE 1 / LF20 / 1
5
1
Ja
FF Frechen
FF Habbelrath
FF Habbelrath
FF Habbelrath
LF16
ELW 1
MTF
HLF 20
FRE 1 / LF20 / 2
FRE 2 / ELW1
FRE 2 / MTF
FRE 2 / HLF20
5
8
2
5
1
2
1
1
Ja
Ja
Ja
Ja
FF Habbelrath
LF 16/12
FRE 2 / LF20
5
1
1
8
Anzahl
4m
Anzahl
HRT
Gerätehaus
Ja
1
Ja
Ja
1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m/Digitalfunk Zw eitbesprechung
Pat.Raum, Pasiv-Plus Halterung für HRT, Sika Plug, Freisprecheinrichtung 4m und Digitalfunk
1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum, 4m
Freisprecheinrichtung
1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum,
Freisprecheinrichtung 4m
1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum,
1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum
1x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum,
Freisprecheinrichtung 4m
1x abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung Pat.Raum
2x abgesetzte Bedienteile für 2m
abgesetze Bedienteile für 2m und HRT, je 1Tischladegerät für 2m und HRT, 4m HFG
1
1
2x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung, Akivhalterung für HRT,
Freisprecheinrichtung 4m
2x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung, Freisprecheinrichtung 4m
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
4m/2m Kombigerät, 2x abgesetzte Bedienteile für 2m
4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung
Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung, Passiv-Plus Halterung für HRT, 2 Atemschutzmasken mit
2m Kommunikationseinheit
3x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung
2x abgesetzte Bedienteile für 2m
1x abgesetztes Bedienteil für 2m
2x abgesetzte Bedienteile für 2m
2x abgesetzte Bedienteile für 2m
Ja
1x abgesetztes Bedienteil für 2m; 2m Aktiv-Halterung
Einsatzleitzentrale mit 2 Funkarbeitsplätzen
abgesetzte Bedienteile für 2m und HRT; je 1 Tischladegerät für HRT und 2m, 4m HFG
1
Ja
Ja
Ja
1
1
Ja
Ja
6x 2m HFG, 2x 2m Festeinbau (RS2), 3 Funkarbeitsplätze
3x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2m Aktiv-Halterung, 4m Zw eitbesprechung am
Pumpenstand
4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung
Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung, Passiv-Plus Halterung für HRT, 2 Atemschutzmasken mit
2m Kommunikationseinheit
4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung
Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung
4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 4m Zw eitbesprechung Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung
6x 2m HFG, 2x 2m Festeinbau (RS2), 2 Funkarbeitsplätze
1 abgesetztes Bedienteil für 2m, 2m Aktivhalterung
4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung
Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung, Passiv-Plus Halterung für HRT, 2 Atemschutzmasken mit
2m Kommunikationseinheit
4x abgesetzte Bedienteile für 2m, 2x Helmsprechgarnituren, 4m Zw eitbesprechung
Pumpenstand, 2m Aktiv-Halterung
Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die funktechnische Ausstattung der
Feuerwehr der Stadt Frechen auf einem guten und zeitgemäßen Niveau befindet.
Seitens der Erreichbarkeit der Einsatzfahrzeuge im Stadtgebiet bestehen keine beachtenswerten Schwierigkeiten.
4.2.6 Schlauchpflege
Die Schlauchpflege der Feuerwehr der Stadt Frechen wird ebenfalls in der Feuerund Rettungswache durchgeführt. Die Arbeit in der Schlauchpflegestelle der Feuerund Rettungswache funktioniert reibungslos. Es bestehen keine Probleme in der
Dauer der Reinigung der Einsatzmaterialien. Die Reinigung und Austausch der
Schläuche erfolgt zeitnah.
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IST-Zustand 31
4.3 Feuerwehrhäuser
Die Feuerwehr der Stadt Frechen verfügt über zwei Standorte. In der Feuer- und
Rettungswache Frechen sind die hauptamtlichen Einsatzkräfte sowie die freiwilligen
Einsatzkräfte des Löschzugs Frechen untergebracht. Der Löschzug Habbelrath verfügt zudem über einen eigenen Standort in der Ortschaft Habbelrath. Im Folgenden
wird der Zustand der zwei Feuerwehrhäuser untersucht und dargestellt.
Beurteilungsgrundlagen
Bei der Betrachtung der Feuerwehrhäuser werden grundsätzlich folgende Anforderungen gemäß aktueller DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) erhoben:
-
Parkplätze für Einsatzkräfte in notwendiger Anzahl (entsprechend der Sitzplatzanzahl in den Feuerwehrfahrzeugen, jedoch mind. 12),
-
Fahrzeugstellplatz B 4,5m x L 10,0m bzw. B 4,5m x L 12,5m,
-
ausreichend Verkehrsweg um die Fahrzeuge,
-
Hallentorgröße B 3,6m x H 4,0m und gefahrlos zu öffnende Tore, nach Möglichkeit automatisch,
-
Quellenabsaugung für Auspuffanlage der Fahrzeuge,
-
Ladeerhaltungsanlage,
-
Drucklufterhaltungsanlage,
-
Notstromversorgung bzw. Möglichkeit zur externen Notstromeinspeisung,
-
Umkleide, geschlechtergetrennt, Schwarz-Weiß getrennt,
-
Toiletten und Duschen, geschlechtergetrennt und in ausreichender Anzahl,
-
Schulungsraum, ausreichend groß und mit adäquater Ausstattung zur Unterstützung der Ausbildung (z.B. Beamer),
-
angemessener baulicher Zustand.
Zu beachten ist die Übergangsregelung gemäß § 33 Abs. 1 UVV (GUV-V C53), in
der festgehalten wird, dass für bereits errichtete bauliche Anlagen beim In-KraftTreten neuer Unfallverhütungsvorschriften der sogenannte Bestandsschutz besteht.
Den Bestimmungen neuer Unfallverhütungsvorschriften ist daher erst bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden baulichen Anlagen Rechnung
zu tragen. Eingeschränkt wird diese Regelung jedoch durch § 33 Abs. 2 UVV (GUV-V
C53), durch den Änderungen der baulichen Anlagen erforderlich werden, wenn eine
Gefahr für Leben und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen besteht.
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IST-Zustand 32
4.3.1 Feuer- und Rettungswache Stadt Frechen
Quelle: Feuerwehr Stadt Frechen
Abb. 4.7
Feuer- und Rettungswache Frechen (FuRW/LZ)
Die Feuer- und Rettungswache Frechen wurde in den 20er Jahren erbaut und
mehrmals erweitert. Die Feuer- und Rettungswache verfügt insgesamt über 15 Fahrzeuge Brandschutz und 8 Fahrzeuge Rettungsdienst zzgl. Abrollcontainer und div.
Anhänger. Die Einsatzfahrzeuge sind auf verschiedene Fahrzeugstellplätze in der
FuRW (Gebäudeabschnitte) verteilt. Nicht alle Einsatzfahrzeuge verfügen über einen
eigenen Fahrzeugstellplatz. Partiell wird eine Doppelbelegung der Stellplätze aufgrund von Stellplatzengpässen durchgeführt. Weitere Einsatzfahrzeuge müssen
aufgrund des Platzmangels im Außenbereich der Feuer- und Rettungswache abgestellt werden.
Die Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge (inkl. Rettungsdienst) ist als nicht ausreichend anzusehen. Die vorgehaltenen Stellplätze sind deutlich unterdimensioniert für
die Einsatzfahrzeuge und entsprechen nicht der DIN 14092. Hier kann es zu erheblichen Gefahrenquellen für die Einsatzkräfte kommen (Quetschungs-und Stolpergefahr s. Abb. 4.8).
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Abb. 4.8
IST-Zustand 33
FuRW Frechen Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge
Die Parkmöglichkeiten der Einsatzkräfte sind als nicht ausreichend (nicht nach DIN
14 092 Teil 1 und UVV - Sitzplätze Einsatzfahrzeug = Anzahl Parkplätze) zu betrachten. Es können nicht alle Einsatzkräfte an der Feuerwache parken, ohne den Einsatzablauf zu behindern oder ggf. selbst in Gefahr zu kommen (gefährliche Querungen). Weitere erhebliche Probleme bestehen im zeitlichen Ablauf des Wachwechsels
oder der Belegung durch die Freiwilligen Einsatzkräfte.
In den einzelnen Hallenbereichen werden vereinzelt Einsatz- und Logistikmaterialien
vorgehalten. Des Weiteren sind in den einzelnen Gebäudeabschnitten mehrere Lagerräumlichkeiten für z. B. Ölbindemittel, Säurebinder, Treib- und Schmierstoffe,
Reifenlager, Schlauchlager, Versorgungslager, Atemschutz, Funk, Gerätelager, Notstromaggregat usw. vorhanden. Aufgrund der beengten Raumverhältnisse sind die
Lagerkapazitäten vollständig ausgeschöpft und überbelegt. Vereinzelt wird mit provisorischen Maßnahmen versucht eine Abhilfe zu schaffen.
Alle Hallentore sind mit einem automatischen Torantrieb ausgestattet. Für die Fahrzeugstellplätze stehen Abgasabsaugung, Ladestrom- und Drucklufterhaltung zur
Verfügung; auf den weiteren Stellplätzen ist dies aufgrund der Stellplatzsituation
nicht der Fall. Eine Stellplatzheizung und Stiefelwaschanlage ist vorhanden.
Lagermöglichkeiten für Logistik- und Einsatzmaterialien (Geräteräume, Werkstattraum) werden entsprechend für den Bedarf der Feuerwehr vorgehalten. Diese sind
jedoch für den Aufgabenbereich als vollständig ausgereizt zu bezeichnen. Weiterhin
werden mehrere Werkstatträume zur Pflege und Wartung betrieben (Atemschutzwerkstatt + Lager, Schlauchwerkstatt + Lager usw.). Zusätzlich wird eine kleine zentrale Kleiderkammer betrieben. Diese ist ebenfalls für den Umfang der Aufgaben
(Brandschutz und Rettungsdienst) unterdimensioniert.
In der Feuer- und Rettungswache werden mehrere separate Umkleideräume vorgehalten. Eine Unterteilung für weibliche Einsatzkräfte ist vorhanden. Jedes aktive
Mitglied verfügt über einen eigenen Spind. Die Umkleidesituation ist als nicht ausreichend zu betrachten. Aufgrund der Anzahl der Einsatzkräfte (HF/FF) ist die maximale
Ausnutzung der Raumkapazität erreicht. Der Jugendgruppe der Stadt Frechen steht
keine Umkleidemöglichkeit zu Verfügung. Eine Schwarz-Weiß-Trennung ist in keinem Bereich möglich.
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IST-Zustand 34
Die Sanitäreinrichtungen sind nach Geschlechtern getrennt und befinden sich in
einem befriedigenden Zustand. Duschmöglichkeiten und WCs stehen in noch ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Weiterhin werden entsprechende Ruheräume für die hauptamtlichen Einsatzkräfte
vorgehalten, hier ist ebenfalls die maximale Ausnutzung der Raumkapazität erreicht.
Im Obergeschoss wird ein deutlich unterdimensionierter Schulungsraum mit entsprechenden Lernmitteln und Lernmittelraum für die hauptamtlichen und freiwilligen Einsatzkräfte vorgehalten. Angrenzend befinden sich eine kleine Einsatzzentrale und ein
Aufenthaltsraum für die Einsatzkräfte, die nur im Bereich von Großschadenslagen
besetzt wird. Angeschlossen ist hier eine kleine Küche. Reserve-Ruheräume für
ehrenamtliche Einsatzkräfte stehen nicht zur Verfügung.
Die Büros der Stadtwehrleitung, Stellvertreter, VB-Brandsicherheitswache, Verwaltung und Werkstätten etc. sind als nicht ausreichend zu bezeichnen. Die Büros der
o.g. Funktionen wurden auf das gesamte Gelände der Feuer- und Rettungswache
verteilt, u.a. in Bürocontainer oder kleine Räumlichkeiten und Gebäude. Die organisatorische Abwicklung und Kommunikation der verschiedenen Verwaltungsbereiche
werden durch längere Dienstwege behindert.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass in der Feuer- und Rettungswache Frechen
die Rahmenbedingungen der DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) nur bedingt eingehalten werden.
Es bestehen erhebliche Gefahrenpotenziale (z. B. Quetschungsgefahr) für die
Einsatzkräfte der Feuer- und Rettungswache.
Zu bemängeln ist u.a. die beengte Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge. Weiterhin
sind die räumlichen Platzverhältnisse (Parkplatzsituation, Zu- und Abfahrten, Alarmausfahrt, Umkleidemöglichkeit, Werkstattbereiche, Schulungs- und Sozialraum, Büros etc.) als ausgereizt und unterdimensioniert zu bezeichnen.
Anmerkung: Die UVV kann nur mittels besonderer organisatorischer Abläufe eingehalten werden. Hier musste in einer gesonderten Dienstanweisung auf dieses Problemfeld aufmerksam gemacht werden.
Der allgemeine und bauliche Zustand der Feuer- und Rettungswache ist als völlig
ausgereizt zu bezeichnen und nicht mehr auf den Bedarf einer Feuerwache mit
hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr Frechen ausgelegt.
Anmerkung:
Der Neubau der Feuer- und Rettungswache befindet sich aktuell in der Umsetzung. Hierzu wurde nach umfangreicher Planung am Standort zwischen der
Lindenstraße und Kapellenstraße ein neuer Standort gefunden, an dem weiterhin die hauptamtlichen gemeinsam mit den freiwilligen Einsatzkräften untergebracht werden. Eine Fertigstellung des neuen Standortes ist für das Jahr 2017
vorgesehen.
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IST-Zustand 35
4.3.2 Feuerwehrhaus des Löschzugs Habbelrath
Quelle: Frechen
Abb. 4.9
Feuerwehrhaus Habbelrath
Das Feuerwehrhaus Habbelrath wurde ca. in den 60er Jahren erbaut und mehrmals
erweitert. Das Gerätehaus verfügt über 3 Hallenstellplätze für die unten aufgeführten
5 Einsatzfahrzeuge. Nicht alle Einsatzfahrzeuge verfügen über einen eigenen Fahrzeugstellplatz. Partiell wird eine Doppelbelegung der Stellplätze aufgrund von Stellplatzengpässen durchgeführt. Die Parkmöglichkeiten der Einsatzkräfte sind ebenfalls
als nicht ausreichend (nicht nach DIN 14 092 Teil 1 und UVV - Sitzplätze Einsatzfahrzeug = Anzahl Parkplätze) zu betrachten. Es können nicht alle Einsatzkräfte an
der Feuerwache parken, ohne den Einsatzablauf zu behindern oder ggf. selbst in
Gefahr zu kommen (gefährliche Querungen).
Weiterhin werden die Parkmöglichkeiten der Einsatzkräfte am Feuerwehrhaus kontinuierlich von nicht autorisierten Personen genutzt (Schule etc.). Es fehlt auch hier an
definierten Hinweismarkierungen und Beschilderungen für Parkverbote.
Die Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge ist als nicht ausreichend anzusehen. Die
vorgehaltenen Stellplätze sind deutlich unterdimensioniert für die Anzahl an vorgehaltenen Einsatzfahrzeugen und entsprechen nicht der DIN 14092. Hier kann es zu
erheblichen Gefahrenquellen für die Einsatzkräfte kommen (Quetschungs- und Stolpergefahr s. Abb. 4.10).
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Abb. 4.10
IST-Zustand 36
Löschzug Habbelrath Stellplatzsituation der Einsatzfahrzeuge
Alle Hallentore sind mit einem automatischen Torantrieb ausgestattet. Für die Stellplätze der Einsatzfahrzeuge steht ein System zur Luftdruckerhaltung und Ladestromerhaltung zur Verfügung. Eine Abgasabsaugung ist nicht installiert. Die Abgasbelastung erfolgt in allen nachfolgenden Betriebsräumen des Feuerwehrhauses Büro
ZF, Schulungsraum und Umkleide.
Ebenfalls ist eine Stellplatzheizung und Stiefelwaschanlage vorhanden. In der Fahrzeughalle befinden sich geringe Lagermöglichkeiten für Logistik- und Einsatzmaterialien. Es wurde mit provisorischen Maßnahmen (Gerüstplattformen) versucht eine
Abhilfe zu schaffen. Hier ist jedoch die Zulässigkeit nach DIN und UUV und der weiteren Betrachtung der Statik zu prüfen.
Angrenzend zur Fahrzeughalle wird eine kleine Werkstatt mit Bürobereich für die
Löschzugführer vorgehalten.
Die separate, nach Geschlechtern getrennte, Umkleidemöglichkeit der Einsatzkräfte
befindet sich hinter der Fahrzeughalle. Nicht jedem aktiven Mitglied des Löschzugs
Habbelrath steht hier ein Umkleidespind zur Verfügung. Die Umkleidemöglichkeit der
Einsatzkräfte ist als ausgereizt zu bezeichnen (teilweise Doppelbelegung) und nicht
mehr dem Bedarf der Einsatzkräfte angepasst.
Die Sanitärsituation ist nach Geschlechtern getrennt und befindet sich in einem noch
befriedigenden Zustand. Duschmöglichkeiten stehen ebenfalls nach Geschlechtern
getrennt zur Verfügung.
Der Schulungsraum im Obergeschoss bietet nur ca. 25-30 Aktiven der Einheit Platz
und ist aufgrund der Anzahl an Aktiven als deutlich unterdimensioniert anzusehen
und erfüllt zudem nicht die Anforderungen/Bedarf für Schulungszwecke (Deckenhöhe/Lichtverhältnisse/Raumgröße). Schulungsmaterialien werden vorgehalten (PC,
Leinwand usw.). Daneben wird eine Küche vorgehalten. Im rückwärtigen Bereich des
Feuerwehrhauses wird eine kleine Floriansstube vorgehalten. Es ist kein Büro für die
Sachbearbeitung des Löschzuges vorhanden.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Löschzug Habbelrath die Rahmenbedingungen der DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) nur teilweise eingehalten werden.
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IST-Zustand 37
Zu bemängeln sind die fehlende Abgasabsaugung (GUV-V C53 §20 und DIN 14 572)
und die beengte Stellplatzsituation der Fahrzeuge. Weiterhin sind die räumlichen
Platzverhältnisse (Umkleidemöglichkeit, Lagerräumlichkeiten, Hallentore, Schulungsund Sozialraum etc.) als ausgereizt und deutlich unterdimensioniert zu bezeichnen.
Anmerkung: Die UVV kann nur mittels besonderer organisatorischer Abläufe eingehalten werden.
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IST-Zustand 38
4.4 Einsatzaufkommen
Die Auswertung der Einsatzstatistik liefert einen Überblick über das Einsatzaufkommen und damit über den zeitlichen Aufwand, den die Einsatzkräfte einer Feuerwehr
betreiben. Zudem werden die Schwerpunkttätigkeiten der Feuerwehr ersichtlich.
Auf Basis dieser Informationen ergeben sich gegebenenfalls Anpassungen an der
Vorhaltung von Einsatzmaterialien oder notwendige Entlastungsmaßnahmen für die
freiwilligen Einsatzkräfte, die im SOLL-Konzept beschrieben werden.
Methodik
In der Einsatzjahresstatistik der Feuerwehr sind die Art und die Anzahl der Feuerwehreinsätze aufgeführt. Hieraus lässt sich die Einsatzhäufigkeit je Einsatzkategorie
für verschiedene Jahre ermitteln und vergleichen.
Grundsätzlich werden Brandeinsätze, die in Klein- (1 Strahlrohr), Mittel- (2-3 Strahlrohre) und Großbrände (>3 Strahlrohre) untergliedert werden können, von Technischen Hilfeleistungen unterschieden.
Die Technischen Hilfeleistungen (TH) umfassen im Sinne FwDV 3 Maßnahmen zur
Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen, die aus Explosionen,
Überschwemmungen, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den
entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden. Es schließt insbesondere das
Retten ein.
Zusätzlich werden Fehlalarme betrachtet. Hierbei handelt es sich um Fehlalarm
durch Brandmeldeanlagen, Irrtum des Meldenden und böswillige Alarme durch
Falschmeldungen.
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IST-Zustand 39
Feuerwehr der Stadt Frechen
Brände / Technische Hilfeleistungen
600
564
489
500
440
393
395
400
300
200
100
97
80
66
56
56
0
2010
2011
Brände
Abb. 4.11
2012
2013
2014
Technische Hilfeleistungen
Einsatzstatistik Brände/Technische Hilfeleistung
Die Zahl der Brände schwankte im Zeitraum von 2010 bis 2014 um einen Mittelwert
von 71,8 Brandereignissen pro Jahr. Im gleichen Zeitraum schwankt die Zahl der
Technischen Hilfeleistungen um einen Wert von durchschnittlich 450,2 Einsätzen pro
Jahr. Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehr Frechen liegt somit deutlich im Bereich
der Technischen Hilfeleistungen.
In Abb. 4.12 wird ersichtlich, dass der Großteil der Brandeinsätze durch Kleinbrände
generiert wird. Großbrände spielen nahezu keine Rolle. Mittelbrände treten ebenfalls
nur in geringer Anzahl auf. Entsprechende größere Ereignisse sind dennoch nicht
auszuschließen. Die hier aufgeführten Brandverteilungen deuten grundsätzlich auf
ein schnelles Eingreifen der Feuerwehr hin.
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IST-Zustand 40
Feuerwehr der Stadt Frechen
Brandeinsätze
100
90
89
80
73
70
63
60
54
48
50
40
30
20
10
8
0
2010
0
0
2011
Kleinbrände
Abb. 4.12
8
7
0
2012
Mittelbrände
2
2013
1
2
0
2014
Großbrände
Verteilung der Brandeinsätze
Es ist festzustellen, dass die durchschnittliche jährliche Fehlalarmrate im Mittelwert
der Jahre 2010 bis 2014 bei rd. 154,8 Fehlalarmen pro Jahr liegt. Die durchschnittliche jährliche Fehlalarmrate pro 1.000 Einwohner liegt bei 2,9 Fehleinsätzen. Dieser
Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt (1,5 Fehleinsätze pro 1.000 Einwohner)
vergleichbarer Kommunen. Dies liegt vermutlich an der relativ hohen Anzahl an
Brandmeldeanlagen im Stadtbereich – diese Anlagen verursachen systembedingt
relativ häufig Fehlalarme.
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IST-Zustand 41
Feuerwehr der Stadt Frechen
Fehlalarme
160
148
140
120
98
96
100
86
80
60
61
59
51
71
67
40
20
4
4
4
0
2010
Blinder Alarm
Abb. 4.13
2011
0
2
0
2012
2013
2014
Böswilliger Alarm
Alarmierung durch Brandmeldeanlagen
Art der Fehlalarme
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Abb. 4.14
IST-Zustand 42
Gesamteinsatzverteilung
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IST-Zustand 43
4.5 Erreichungsgrad
Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr wird anhand der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“,
„Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ definiert.
Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr werden in den nachfolgenden
Kapiteln die Qualitätskriterien einzeln untersucht und die aktuelle Einhaltung der
Zielvorgaben analysiert.
4.5.1 Ausgangspunkt und Methodik
Grundsätzlich muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass die folgenden Parameter Hilfsfrist, Funktionsstärke und (Ziel-)Erreichungsgrad durch die Stadt Frechen
im Rahmen einer Schutzzieldefinition festgelegt werden. Die Schutzzieldefinition wird
im Kapitel 7 dargestellt.
Die in den folgenden Kapiteln dargestellten Analysen beruhen auf den folgenden
Annahmen.
I.
Hilfsfrist
Die Hilfsfrist ist die Zeitdauer zwischen dem Beginn der Notrufabfrage (Leitstelle) und
dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.
Die Hilfsfrist lässt sich in die Teilstücke Gesprächs- und Dispositionszeit, Ausrückzeit
und Fahrzeit gliedern (vgl. Abb. 4.15). Die Gesprächs- und Dispositionszeit in der
Leitstelle entspricht der Dauer der Notrufabfrage, also vom Eingang des Notrufs bis
zur Alarmierung der Einsatzkräfte. Als Ausrückzeit wird die Zeitspanne zwischen
Alarmierung der Einsatzkräfte und deren Ausrücken aus dem Feuerwehrhaus definiert. Die Fahrzeit umfasst die Zeitspanne der Fahrt vom Feuerwehrhaus bis zum
Eintreffen am Einsatzort.
Ausrücke- und Fahrzeit werden zudem als „Eintreffzeit“ definiert. Die Eintreffzeit stellt
die planungsrelevante Größe für kommunale Feuerwehren dar und lässt sich durch
unterschiedliche Maßnahmen beeinflussen.
In der nachfolgenden Abbildung ist beispielhaft der schematische Zeitablauf eines
zeitkritischen Einsatzes dargestellt. Hierbei geht der Hilfsfrist eine Entdeckungs-,
Melde- und Aufschaltzeit voraus.
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IST-Zustand 44
Abb. 4.15 beispielhafte Zeitschiene der Hilfsfrist
II.
Funktionsstärke
Die innerhalb der Hilfsfrist für Menschenrettung (1. Abmarsch) und Brandbekämpfung (2. Abmarsch) notwendigen Einsatzfunktionen leiten sich aus einem bemessungsrelevanten Brandszenario ab. Hier wurde der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses festgelegt. Innerhalb der Zeitkriterien
sollen gemäß AGBF zur erfolgreichen Bewältigung dieses Szenarios folgende Einsatzkräfte an der Einsatzstelle eintreffen:
III.
8 Minuten nach Meldungseingang
10 Einsatzkräfte
13 Minuten nach Meldungseingang
weitere 6 Einsatzkräfte
Erreichungsgrad
Der „Erreichungsgrad“ ist der prozentuale Anteil der Einsätze, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von
z.B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden,
bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.
Zur Ermittlung des Erreichungsgrades und der Teilzeiten werden alle zeitkritischen
Einsätze der vergangenen Jahre analysiert. Unter zeitkritischen Einsätzen werden, in
Anlehnung an das so genannte „Standardisierte Schadensereignis“, Brände, die
regelmäßig größere Personenschäden fordern, verstanden. Dies ist der Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes. Neben Feuer und
Rauch in der betroffenen Nutzungseinheit kommt es zu Raucheintrag in den Treppenraum. Es sind Personen aus der betroffenen Wohnung und aus angrenzenden
Wohnungen über Leitern und über den Treppenraum zu retten. Außerdem muss die
Brandausbreitung verhindert und der Brand gelöscht werden. Dieses Ereignis wird
auch als „kritischer Wohnungsbrand“ bezeichnet. Weiterhin werden technische Hilfe-
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IST-Zustand 45
leistungen bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen ebenso als zeitkritische Einsätze angesehen und somit in die Betrachtung mit aufgenommen.
Zur Ermittlung der Teilzeiten und des Erreichungsgrades wurden die Einsatzdaten
der Feuerwehr analysiert. Hierbei wurden sowohl die Leitstellendaten als auch die
Einsatzberichte der Feuerwehr berücksichtigt. Durch eine gegenseitige Kontrolle und
Ergänzung der beiden Datensätze sollen mögliche Fehler in der Dokumentation
minimiert und eine bestmögliche Informationsquelle geschaffen werden.
4.5.2 Auswertung der Ausrückzeiten
Nachfolgend ist die Auswertung der Ausrückzeiten der Löschzüge bei zeitkritischen
Einsätzen dargestellt. Entscheidend ist hier das Ausrücken des ersten Löschfahrzeugs. Diese Auswertung basiert auf den in der Leitstelle dokumentierten Funkstatusmeldungen der Jahre 2012 bis September 2016.
Ausrückezeiten in Minuten
Standort
FuRW
LZ Frechen
LZ Habbelrath
Tab. 4.6
Median
1,28
5,32
4,75
Anzahl der ausgewerteten Einsätze
634
346
115
Ausrückzeiten
Zur Bereinigung von Datenfehlern und unplausiblen Abweichungen in den Ausrückzeiten, wurde an Stelle des Mittelwertes der Median verwendet. Hierbei werden unplausibel kurze oder lange Ausrückzeiten nicht berücksichtigt. Es wurden nur die
auswertbaren Einsätze berücksichtigt.
4.5.3 Ermittlung des Erreichungsgrades
Im Jahr 2012 waren in 64 % der Fälle innerhalb 8 Minuten nach Alarmierung (Brand/
Menschenrettung) mindestens 9 Einsatzkräfte vor Ort. Außerdem waren in 71 % der
zeitkritischen Einsätze bis 13 Minuten nach Alarmierung 22 Einsatzkräfte am Einsatzort.
Im Jahr 2013 verschlechtert sich der Wert im ersten und zweiten Abmarsch: Nunmehr sind in 31 % der Fälle innerhalb 8 Minuten nach Alarmierung (Brand/ Menschenrettung) mindestens 9 Einsatzkräfte vor Ort. Außerdem sind in knapp 50 % der
zeitkritischen Einsätze bis 13 Minuten nach Alarmierung 22 Einsatzkräfte am Einsatzort.
Im Jahr 2014 verbessert sich der Wert im ersten und zweiten Abmarsch: Nunmehr
sind in 44 % der Fälle innerhalb 8 Minuten nach Alarmierung (Brand/ Menschenrettung) mindestens 9 Einsatzkräfte vor Ort. Außerdem sind in knapp 91 % der zeitkritischen Einsätze bis 13 Minuten nach Alarmierung 22 Einsatzkräfte am Einsatzort.
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ABB. 4.7.9
IST-Zustand 46
Erreichungsgrad der Feuerwehr der Stadt Frechen der Jahre 2012,
2013 und 2014
Anmerkung: Die Daten der Erreichungsgrade beruhen auf den Einsatzberichten der Feuerwehr Frechen mit den
darin enthaltenen Zeiten der Alarmierung, des Abrückens und des Eintreffens sowie den Personalstärken.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 47
5 Gefährdungs- und Risikoanalyse
Im Rahmen der vorliegenden Gefährdungs- und Risikoanalyse werden die potenziellen und realen Gefahrenschwerpunkte festgestellt. Ebenso wird die Erreichbarkeit
der Gefahrenschwerpunkte durch die Feuerwehr analysiert. Weiterhin wird auf die
vorhandene Löschwasserversorgung eingegangen, die angepasst an die Gefahrenschwerpunkte, für eine effektive Hilfeleistung unumgänglich ist.
5.1 Allgemeine Gefährdungsanalyse
Wie in jeder Stadt existieren auch in Frechen potenzielle Gefahrenquellen, welche
die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist eine originäre Aufgabe der Feuerwehr, sodass für die
Bemessung der Feuerwehr ein Überblick über die potenziellen Gefahren des Einsatzgebietes erforderlich ist.
5.1.1 Allgemeine Daten
Die Stadt Frechen liegt im Rhein-Erft-Kreis und grenzt an die Stadt Köln. Die Stadt
Frechen weist folgende Eckdaten auf:
Allgemeine Daten der Stadt Frechen
45,11 km²
Fläche des Stadtgebietes
Tiefster Geländepunkt
58,9 m über NN
Höchster Geländepunkt
158,6 m über NN
51 375
Einwohnerzahl (Stand 31.10.2013)
1.138 Einwohner/km²
Bevölkerungsdichte
Altersstruktur (Quelle: Zensus 2011)
Tab. 5.1
Frechen
0-19 Jahre:
18,6%
60,8%
20-64 Jahre:
20,6%
>64 Jahre:
Deutschland
0-19 Jahre:
18,5%
60,9%
20-64 Jahre:
20,7%
>64 Jahre:
Allgemeine Daten der Stadt Frechen
Das Stadtgebiet ist in neun Ortsteile untergliedert, deren Einwohnerzahlen sich wie
folgt darstellen:
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 48
ANZAHL DER EINWOHNER IN DEN ORTSTEILEN (STAND: 31.10.2013)
Ort
Einwohnerzahl
Fläche in km²
Frechen-Innenstadt
22.320
13,02
Grefrath
1.339
6,02
Habbelrath
3.497
2,26
Königsdorf
11.123
6,48
Bachem
5.390
7,69
Buschbell
3.002
7,31
Hücheln
1.491
0,74
Benzelrath
1.192
0,34
Grube Carl
2.020
1,25
Einwohner gesamt
51.374
45,11
Tab. 5.2
Einwohner in den Ortsteilen
Die Fläche des Stadtgebietes teilt sich wie folgt auf:
Flächenverteilung der Stadt Frechen
Flächennutzung
Anteil
Gebäude- und Freiflächen
23,98%
Waldfläche
23,70%
Betriebsfläche
11,91%
Verkehrsflächen
9,86%
Flächen anderer Nutzung
1,85%
Grünflächen
1,56%
Flächen für die Landwirtschaft
Wasserflächen
Gesamt
Tab. 5.3
26,59%
0,76%
100,0%
Flächenverteilung der Stadt Frechen
Die administrative Grenze der Stadt Frechen umfasst städtische Gebiete, aber auch
ländlich geprägte Regionen und Wald. Der Großteil der Bevölkerung ist auf die innenstadtnahen Stadtgebiete im Zentrum konzentriert. Es gibt jedoch eine Vielzahl
von Vororten, die sich auf die ländlicheren Randgebiete verteilen. Rund ein Viertel
des Stadtgebietes ist bewaldet und ein weiteres Viertel landwirtschaftlich genutzt.
5.1.2 Verkehrsflächen
Verkehrsflächen stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar. So findet ein Großteil
der Feuerwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Verkehrsunfälle, Ölspuren usw.) statt. Andere Verkehrssysteme, wie Wasserstraßen oder das
Schienennetz, können zudem besondere Herausforderungen für eine Feuerwehr
darstellen. Im Folgenden werden die vorhandenen Verkehrsflächen aufgezeigt:
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 49
Straßennetz
Die Verkehrsflächen im Stadtgebiet Frechen machen mit 4,45 km² ca. 10 % der Gesamtfläche aus. Auf diesen Verkehrsflächen finden täglich ca. 130.000 Verkehrsbewegungen auf insgesamt ca. 168 km Straßennetz statt. Neben den Gemeindestraßen führen ca.12 km Bundes-, ca.17 km Land- und ca. 11 km Kreisstraßen durch das
Stadtgebiet. Durch das Stadtgebiet von Frechen verlaufen zudem die Bundesautobahnen A1 und A4.
Bundesautobahnen
x
A1
x
A4
Die Bezirksregierung Köln hat auf Grundlage des §3 BHKG folgende Einsatzbereiche
der Bundesautobahnen der Feuerwehr Frechen zugewiesen:
-
BAB A1 Fahrtrichtung Koblenz von AS Frechen bis Rastplatz Ville
-
BAB A1 Fahrtrichtung Dortmund von AS Gleuel bis AK Köln-West
-
BAB A4 Fahrtrichtung Aachen von Frechen Nord bis AK Kerpen einschl. Tangente zur A61 Richtung Venlo
-
BAB A4 Fahrtrichtung Olpe von Rastplatz Frechen bis AK Köln-West
-
BAB A4 Tangente auf A61 Richtung Mönchengladbach
Insgesamt werden ca. 27 km Autobahnstrecke einsatztaktisch von der Feuerwehr
Frechen abgedeckt.
Landesstraßen
x
L 91
x
L 103
x
L 183
x
L 277
Anmerkung: Die ehemaligen Bundesstraßen B 55 (L91) und B 264 (L 103) werden
neben dem normalen Verkehr zusätzlich als Ausweichstrecke zur A1 und A44 im
Schadensfall (Unfall) genutzt. Hier kommt es zusätzlich zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Kraftverkehr (Güterverkehr bzw. Gefahrguttransporte) und
PKWs.
Die bauliche Ausführung der jeweils 3-spurigen A4 ist in beiden Fahrtrichtungen
durch Betonleitplanke getrennt. Einsatzschwerpunkt ist hier entweder ein Auffahren
auf die Betonleitplanke oder das Durchbrechen, bzw. das eingekesselt sein durch
aufstauenden Verkehr. Die Leitplanken können nur durch Anheben voneinander
getrennt werden. Hierzu hat die Feuerwehr Frechen keinerlei Möglichkeiten.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 50
Kreisstraßen
x
K6
x
K8
x
K 25
x
K 25n
x
K 29
x
K 40
Als Unfallschwerpunkte bzw. Einsatzschwerpunkte sind die o.g. Kreisstraßen im
Stadtgebiet hervorzuheben.
Schienennetz
Die Stadt Frechen weist insgesamt einen Haltepunkt im Ortsteil Frechen-Königsdorf
auf.
Durch das Stadtgebiet von Frechen verlaufen mehrere Eisenbahnstrecken, die u.a.
zur Beförderung von Waren und Rohstoffen der Gewerbebetriebe in Frechen zuständig sind.
Die Bahnlinie Köln-Aachen-Paris durchquert in der Ortslage Königsdorf das Frechener Stadtgebiet. Der Streckenabschnitt zwischen Düren und Köln ist vierspurig für
den S-Bahn Betrieb. Im Bereich der Bahnlinie besteht zusätzlich eine sehr hohe
Frequentierung durch entsprechende Gefahrengüter.
Nach Frechen fährt die Linie 7 der Stadtbahn Köln auf der Strecke der ehemaligen
Köln-Frechen-Benzelrather Eisenbahn (KFBE). In Frechen-Königsdorf hält die SBahn-Linie 12, zur Hauptverkehrszeit auch die S 13, womit ein Direktanschluss an
den Flughafen Köln-Bonn besteht. Zusätzlich verläuft durch den Innenstadtbereich
der Stadt Frechen die Straßenbahn mit mehreren Haltepunkten.
Der Container-Terminal „Eifeltor“ liegt an der Stadtgrenze und ist nur wenige Kilometer entfernt.
Flugverkehr
Die nächstgelegenen Flughäfen sind der Flughafen Köln/Bonn und der Flughafen
Düsseldorf. Der Luftverkehr über dem Stadtgebiet hat in den vergangenen Jahren
zugenommen.
Gewässer
Das Stadtgebiet von Frechen wird von einer Vielzahl von kleineren Fließgewässern
und Seen durchzogen. Hier kann es bei extremen Starkregen und Unwetterlagen zu
Überschwemmungen kommen.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 51
Flüsse
-
Kölner Randkanal
-
Südlicher Randkanal
Seen
-
Fürstenberger Maar
-
Mahlweiher
5.1.3 Waldflächen
Weiterhin ist das Risiko durch die großen Waldflächen (rd. 23 % des Stadtgebietes)
hinsichtlich der Waldbrandgefahr zu berücksichtigen.
Den Schwerpunkt bildet der Staatsforst Ville im Bereich des Ortsteils Königsdorf.
Aber auch im übrigen Stadtgebiet sind größere, zusammenhängende Waldstücke
vorhanden. Durch die große Ausdehnung ist im Schadensfall ein Löschwassertransport über lange Wegestrecken erforderlich.
5.1.4 Gefährdung durch Hochwasser
Eine Gefährdung durch Hochwasser ist im Stadtgebiet von Frechen gemäß den
Hochwasserrisikomanagementplänen des Landes Nordrhein Westfalen nicht gegeben. Der Randkanal ist ein gesteuerter Flutkanal mit geringer Überflutungsgefahr.
Starkregenereignissen können dennoch auftreten und für lokale Überschwemmung
verantwortlich sein.
5.1.5 Gefährdung durch Industrie und Gewerbe
In Frechen befinden sich verschiedene Industrie und Gewerbebetriebe unterschiedlicher Größe.
In Anlehnung an die Bewertungsmethode, die von Prof. Grabski entwickelt wurde,
kann die Gefährdung durch Gewerbe wie folgt approximiert werden. Hier werden
unterschiedliche Branchen und Unternehmensgrößen gewichtet. Diese Darstellung
soll die Wirtschaftsstruktur einer Gebietskörperschaft charakterisieren.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 52
Risiko R3 in der Stadt Frechen
Fiktive
Unternehmensgröße
klein
mittel
groß
Z= n1+10*n2
< 20 Besch. 20-199 Besch. > 199 Besch.
+100*n3
1
2
3
4
Anzahl n1
Anzahl n2
Anzahl n3
Z
14
1
0
24
9
2
0
29
65
12
1
285
12
1
0
22
133
10
0
233
350
33
2
880
25
10
1
225
Größe des Unternehmens
Wirtschaftszweig
Spaltennummer
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Energie und Wasservers., Bergbau
Verarbeitendes Gewerbe (allgemein)
Verarbeitendes Gewerbe (Chemie)
Baugewerbe
Handel
Verkehrs- und Nachrichtenbetriebe
Dienstleistung, Banken, Versicherung, Ing.-Büros, Bildung u.ä.
aufgrund fehlender Angaben z.T. geschätzt.
311
22
1
Wichtungsfaktor
Risikowert
5
w
0,2
0,1
0,1
0,2
0,1
0,1
0,1
6
Z*w
4,8
2,9
28,5
4,4
23,3
88,0
22,5
0,1
63,1
631
Summe S=
R3 =
Tab. 5.4
174,4
10
Gefährdung durch Gewerbe nach Sektoren
Es wird deutlich, dass ein Schwerpunkt auf dem Dienstleistungs- und Handelssektor
liegt. In diesem Bereich ist charakteristischerweise eine Gefährdung vorhanden, die
relativ ähnlich zu der von Wohnbebauung ist. Viele kleine Firmen mit weniger als 20
Beschäftigten und kleiner Gefährdungsstufe sind hier dominant. In der Summe führen diese vielen kleinen Einzelgefährdungen jedoch zu einer signifikanten Gefährdungszahl.
5.1.6 Besondere Objekte
Im Stadtgebiet ist eine Vielzahl an Objekten mit besonderen Risiken vorhanden.
Dabei kann es sich um Objekte mit hohem Personenaufkommen oder Objekte mit
schwer zu rettenden Personen handeln. Weitere Objekte, die z.B. Gefahrstoffe vorhalten oder bei denen die Löschwasserversorgung nicht ausreichend ist, sind für die
Feuerwehr als einsatz- und personalintensiv anzusehen und fallen ebenfalls in die
Kategorie der Risikoobjekte.
Insgesamt 405 der Risikoobjekte unterliegen der Brandverhütungsschau. Diese können wie folgt kategorisiert werden.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 53
Brandverhütungsschaupflichtige Objekte
Gesamt
Pflege- und Betreuungseinrichtungen
46
Beherbergungsobjekte
24
Versammlungsobjekte / Sportstätten
Unterrichtsobjekte
44
32
Hochhausobjekte
9
Verkaufsobjekte
Verwaltungsobjekte
4
14
Ausstellungsobjekte
1
Garagen
Industrie- und Gewerbeobjekte
52
135
Sonderobjekte
44
Gesamt
405
Tab. 5.5
Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 54
5.2 Risikoanalyse
Die Gefährdungsanalyse umschreibt potenzielle Gefährdungen unabhängig von ihrer
Eintrittswahrscheinlichkeit. So ist es möglich, Szenarien zu identifizieren, mit denen
die Feuerwehr konfrontiert werden kann. Die Risikoanalyse geht hier einen Schritt
weiter und betrachtet zusätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit, um Risikoschwerpunkte auszumachen. Es wird eine mathematische Berechnung durchgeführt, basierend auf den realen Einsatzdaten von 2012 bis September 2016. Eine Risikoverteilung über dem Stadtgebiet wird sichtbar.
Der Feuerwehrbedarf einer kommunalen Gebietskörperschaft orientiert sich, neben
rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien, vor allem an der Gefährdungs- und
Risikosituation im Stadtgebiet. Demzufolge ist eine strukturierte Risikoeinschätzung
der Stadt Frechen und den dazugehörigen Ortsteilen eine Grundvoraussetzung, um
den Feuerwehrbedarf sicher und nachvollziehbar bemessen zu können.
Methodik
Zur Ermittlung der Risikoverteilung wird das Stadtgebiet in quadratische Rasterelemente mit einer Fläche von je einem Quadratkilometer unterteilt. Dies gewährleistet
einen Vergleich der einzelnen Risikowerte in den Rasterelementen. Risiko definiert
sich grundsätzlich aus dem Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß:
ܴ݅ ݇݅ݏൌ ܽ݉ݏݑܽݏ݄݊݁݀ܽܿܵ כ ݐ݄݈݄݅݁݇ܿ݅݊݅݁ܿݏݎ݄ܽݓݏݐݐ݅ݎݐ݊݅ܧé
Dieses Risiko kann sich jedoch zwischen Ortsteilen und Rasterelementen maßgeblich unterscheiden. Die Risikoanalyse relativiert die festgestellten Gefährdungsschwerpunkte, indem sie die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß
mitberücksichtigt. Sie ist somit eine Ergänzung zur Gefährdungsanalyse.
In den Bereichen, in denen das Risiko höher ist, finden entweder mehr Einsätze
(Eintrittswahrscheinlichkeit) und/oder Einsätze mit höherem Schaden (Schadensausmaß) statt. Diese beiden Faktoren werden für jedes Rasterelement individuell
betrachtet.
Damit erhält man eine Aussage über die Verteilung der feuerwehrrelevanten Risiken
über das Stadtgebiet. Gefährdungen, die im Analysezeitraum aufgrund ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht aufgetreten sind, werden lediglich in der Gefährdungsanalyse abgebildet.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 55
5.2.1 Risikoverteilung
Grundsätzlich ist dort mit einem höheren Einsatzaufkommen zu rechnen, wo sich
Menschen aufhalten. Dieses erhöhte Einsatzaufkommen spiegelt sich in erhöhten
Risikowerten wider.
Abb. 5.1 zeigt die Verteilung des Risikos im Stadtgebiet. Es ist deutlich sichtbar, dass
sich alle Bereiche mit höherem Risikowert auf die bebaute Fläche konzentrieren. Die
Agrar- und Waldflächen stellen nur ein sehr geringes Risiko dar.
Das höchste Risiko im Stadtgebiet befindet sich im Zentrum der Stadt. Aufgrund der
Siedlungsstruktur und der zentralen Lage ist ein erhöhter Risikowert zu erwarten. Die
einzelnen Ortsteile weisen einen deutlich niedrigeren Risikowert auf.
5.2.2 Bewertung der Risikohöhe
Nicht nur die Verteilung des Risikos im Stadtgebiet muss betrachtet werden. Die
absolute Höhe des Risikos lässt Schlüsse darauf zu, wie risikoreich die Stadt im
Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften verschiedener Größe ist. Hierzu wird
das risikoreichste Rasterelement in der Innenstadt von Frechen herangezogen.
Die gleiche Berechnungsart wie hier, wurde bereits in verschiedenen Städten und
Gemeinden verschiedener Größe durchgeführt. So konnten Erfahrungswerte gesammelt werden, die es ermöglichen, festzustellen, ab wann ein Risiko ungewöhnlich
hoch ist. Der Risikowert in Frechen ist repräsentativ für eine Stadt dieser Größe und
Struktur und befindet sich auf einem hohen Niveau.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 56
Abb. 5.1 Risikoverteilung in der Stadt Frechen
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 57
Löschwasserversorgung
Das zur Brandbekämpfung erforderliche Löschwasser wird im gesamten Stadtgebiet
von Frechen durch die Sammelwasserversorgung sichergestellt. Das heißt, die Entnahme größerer Löschwassermengen erfolgt i.d.R. über die Hydranten der Wasserleitungen des Trinkwasserversorgungsnetzes.
Weitere Löschwasserentnahmestellen sind:
x
Teiche/Löschteiche
x
Zisternen
x
Löschwasserbrunnen.
Im Stadtgebiet Frechen ist die Löschwasserversorgung nicht flächendeckend mit
einem öffentlichen Leitungsnetz sichergestellt. Defizite in der Löschwasserversorgung bestehen i.d.R. in den Randgebieten (Ortschaften) des Stadtgebietes sowie in
landwirtschaftlichen Betrieben (Aussiedlerhöfe). In allen Wohn-, Gewerbe-, oder
Industriegebieten ist i.d.R. ein angemessenes Versorgungsnetz aufgebaut.
Es werden daher in Bereichen, in denen der Grundschutz nicht gewährleistet ist,
Löschfahrzeuge zum ersten Abmarsch mit alarmiert. Vereinzelt muss das Löschwasser über weite Wegstrecken gefördert werden.
Wassermengen der Fahrzeuge der Feuerwehr Frechen
Fahrzeug
Liter
HLF 1
2000
HLF 2
2000
HLF 3
2000
LF 1
1600
LF 2
1600
LF 3
1600
TLF
5000
Schlauchmengen der Feuerwehr Frechen (ungefähre Anzahl)
B-Schläuche
180
C-Schläuche
150
Die Hydrantenkontrolle wird in den Ortsteilen der Stadt Frechen durch den Wasserversorger durchgeführt. Durch die Feuerwehr festgestellten Mängel und Defizite
werden dem Wasserversorger Rheinenergie zwecks Beseitigung übermittelt.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 58
Die Reparatur- und Wartungsarbeiten werden grundsätzlich vom Wasserversorgungsverband vorgenommen.
Hydranten-, Leitungspläne und Abwasserpläne stehen den Einheiten in digitaler
Form eines aktuellen Programms und entsprechender Technik (Laptop) zu Verfügung.
5.4 Räumliche Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft
Die räumliche Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft bildet die grundlegende Voraussetzung einer Feuerwehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Im vorliegenden Kapitel wird die Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft seitens der
Feuerwehr analysiert. Ziel ist es, potenzielle Defizite bei der Erreichbarkeit festzustellen und im anschließenden SOLL-Konzept notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Erreichbarkeit oder gegebenenfalls detaillierte Kompensationsmaßnahmen für nicht erreichbare Gebiete festzulegen.
Gemäß den Aufgaben einer Feuerwehr werden die Erreichbarkeit der Bevölkerung,
des Straßennetzes, der besonderen Objekte und des ermittelten Risikos analysiert.
Methodik
Zur Darstellung der räumlichen Erreichbarkeit des Stadtgebietes wird mit Hilfe eines
Geoinformationssystems eine Fahrzeitsimulation durchgeführt. Auf diese Weise
lassen sich hausnummerngenau die Gebiete in der Gebietskörperschaft darstellen,
die innerhalb einer definierten Fahrzeit von einem Standort für einen vorgegebenen
Fahrzeugtyp erreichbar sind.
Die Grundlage für diese Fahrzeitsimulation bildet ein digitales Straßennetz der Gebietskörperschaft. Jede in diesem Netz existierende Straße ist dabei in einzelne
Straßensegmente unterteilt, denen eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit zugeordnet
ist. Diese beruht auf Realdaten. D.h. die Fahrgeschwindigkeit für jedes einzelne
Straßensegment wird auf Basis echter Fahrinformationen festgelegt. Die Segmentgeschwindigkeit wird halbjährlich aktualisiert. Gleichzeitig findet eine ständige Überprüfung und Verifizierung seitens der Forplan GmbH statt. Mittels vielzähliger Einstellungsmöglichkeiten können die Fahreigenschaften unterschiedlicher Fahrzeugtypen
exakt simuliert werden. Beispielsweise bewirken Einstellungen in Gewicht oder Höhe,
dass Unterführungen oder Brücken nicht berücksichtigt werden. Hierdurch lässt sich
die hausnummerngenaue Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft je Fahrzeugtyp
(Mannschaftstransportwagen, Hubrettungsfahrzeug usw.) darstellen.
Es ist nicht auszuschließen, dass Einzelfahrten zu abweichenden Ergebnissen führen können. In diesem Zusammenhang spielen Bedingungen wie Straßenzustand,
Witterung, Verkehrsaufkommen, Beladungszustand usw. eine wesentliche Rolle.
Die simulierte Fahrzeit richtet sich nach den erzielten Ausrückzeiten der jeweiligen
Feuerwehrstandorte (vgl. Tab. 4.6). Hierzu wurden die Einsatzdaten der Feuerwehr
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 59
analysiert und eine mittlere Ausrückzeit bei zeitkritischen Einsätzen für jeden einzelnen Feuerwehrstandort ermittelt. Auf Basis einer festgelegten Hilfsfrist bzw. der festgelegten Eintreffzeit resultiert eine verbleibende Fahrzeit für jeden Feuerwehrstandort (vorgegebene Eintreffzeit – mittlere Ausrückzeit = verbleibende Fahrzeit). Diese
Fahrzeit wird zur Ermittlung einer so genannten Fahrzeit-Isochrone genutzt. Die
Fahrzeit-Isochrone stellt den Bereich dar, der von einem Feuerwehrstandort aus in
der verbleibenden Fahrzeit erreicht werden kann. Es wird somit der IST-Zustand der
räumlichen Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft auf Basis von realen Einsatzdaten
und realen Fahrgeschwindigkeiten dargestellt.
In der Analyse wird die Erreichbarkeit von fünf Faktoren besonders betrachtet:
1. Erreichbarkeit der Bevölkerung
Der Schutz der Bevölkerung stellt die wesentliche Aufgabe einer Feuerwehr dar.
Die Erreichbarkeit der Bevölkerung ist daher die primäre Planungsgrundlage im
Feuerwehrwesen (vgl. Abschnitt 4.5) und erfordert eine gezielte Betrachtung. Die
Bevölkerung wird durch die bebaute Fläche der Gebietskörperschaft widergespiegelt.
2. Erreichbarkeit des öffentlichen Straßennetzes
Öffentliche Straßen stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aus Sicht der Feuerwehr dar und können spezielle Anpassungen bei der Ausstattung von Feuerwehren im Bereich Technische Hilfeleistung erfordern.
3. Erreichbarkeit der Risikoobjekte
Risikoobjekte sind Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße
brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes
oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende
Sachwerte gefährdet werden können. Zur Abwehr personeller oder materieller
Schäden ist eine entsprechende zeitliche Erreichbarkeit der Risikoobjekte durch
die Feuerwehr notwendig.
4. Erreichbarkeit der Einsatzorte
Die Lage des Einsatzes ist entscheidend für die Fahrzeit und damit für die Einhaltung der Eintreffzeit bzw. des Schutzzieles. Nur durch einen zweckdienlichen
Standort der Feuerwehrhäuser lassen sich entsprechende Vorgaben einhalten.
Eine angemessene Erreichbarkeit der Einsatzorte von den Standorten ist somit
zwickend erforderlich.
5. Erreichbarkeit des Risikos
In jeder Kommunen bestehen Bereiche mit erhöhtem Risikopotenzial. Diese wurden im Abschnitt 5.2 dargestellt und erläutert. Die primäre Aufgabe einer Feuerwehr ist das Abwenden von Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt. Entsprechend ist die zeitgerechte Erreichbarkeit der Risikoschwerpunkte eine notwendige
Bedingung für eine effektive Hilfeleistung bzw. zu Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr.
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Abb. 5.2
Minuten
Gefährdungs- und Risikoanalyse 60
Räumliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes bei einer Eintreffzeit von 8
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Abb. 5.3
Minuten
Gefährdungs- und Risikoanalyse 61
Räumliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes bei einer Eintreffzeit von 10
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 62
5.4.1 Erreichbarkeit der bebauten Fläche
Da die Erreichbarkeit der Bevölkerung wie eingangs beschrieben durch die bebaute
Fläche approximiert wird.
Erreichbarkeit bei 8 Minuten Eintreffzeit
Erreichbarkeit der Fläche (8min Eintreffzeit)
Gesamt
versorgt
%
unversorgt
%
Gesamtfläche der
Gebietskörperschaft
45,11 km²
18,70 km²
41,5%
26,41 km²
58,5%
davon bebaut
12,23 km²
9,51 km²
77,8%
2,72 km²
22,2%
Tab. 5.6
Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF bei 8 Minuten Eintreffzeit
Erreichbarkeit der Fläche (nur HF, 8min Eintreffzeit)
Gesamt
versorgt
%
unversorgt
%
Gesamtfläche der
Gebietskörperschaft
45,11 km²
17,92 km²
39,7%
27,19 km²
60,3%
davon bebaut
12,23 km²
9,23 km²
75,5%
3,00 km²
24,5%
Tab. 5.7
Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF bei 8 Minuten Eintreffzeit
Insgesamt kann gemäß einer 8-Minuten-Eintreffzeit-Simulation rund 41,5% der Fläche der Stadt Frechen durch Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil des Gebietes um bewaldete und landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Beachtet man nur die bebaute Fläche, so kann rund 77,8% des besiedelten Stadtgebietes erreicht werden.
Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund
75,5% des besiedelten Stadtgebietes erreicht werden.
Erreichbarkeit bei 10 Minuten Eintreffzeit
Erreichbarkeit der Fläche (10min Eintreffzeit)
Gesamt
versorgt
%
unversorgt
%
Gesamtfläche der
Gebietskörperschaft
45,11 km²
26,48 km²
58,7%
18,63 km²
41,3%
davon bebaut
12,23 km²
10,57 km²
86,4%
1,66 km²
13,6%
Tab. 5.8
treffzeit
Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF bei 10 Minuten Ein-
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 63
Erreichbarkeit der Fläche (nur HF, 10min Eintreffzeit)
Gesamt
versorgt
%
unversorgt
%
Gesamtfläche der
Gebietskörperschaft
45,11 km²
26,25 km²
58,2%
18,86 km²
41,8%
davon bebaut
12,23 km²
10,55 km²
86,3%
1,68 km²
13,7%
Tab. 5.9
zeit
Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF bei 10 Minuten Eintreff-
Insgesamt kann gemäß einer 10-Minuten-Eintreffzeit-Simulation rund 58,7% der
Fläche der Stadt Frechen durch Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt
werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil des Gebietes um
bewaldete und landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Beachtet man nur die
bebaute Fläche, so kann rund 86,4% des besiedelten Stadtgebietes erreicht werden.
Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund
86,3% des besiedelten Stadtgebietes erreicht werden.
5.4.2 Erreichbarkeit des öffentlichen Straßennetzes
Erreichbarkeit bei 8 Minuten Eintreffzeit
Erreichbarkeit des Straßennetzes (8min Eintreffzeit)
Straßenklasse
Gesamt
Autobahn
Bundesstraße
Landes/Kreisstraße
Nebenstraße
öfftl. Straßennetz
10,35 km
13,91 km
50,84 km
236,42 km
311,52 km
versorgt
6,05 km
11,75 km
40,05 km
154,89 km
212,74 km
%
58,5%
84,5%
78,8%
65,5%
68,3%
unversorgt
4,30 km
2,16 km
10,79 km
81,53 km
98,78 km
%
41,5%
15,5%
21,2%
34,5%
31,7%
Tab. 5.10 Erreichbarkeit der öffentlichen Straßen in 8 Minuten Eintreffzeit
Erreichbarkeit des Straßennetzes (nur HF, 8min Eintreffzeit)
Straßenklasse
Autobahn
Bundesstraße
Landes/Kreisstraße
Nebenstraße
öfftl. Straßennetz
Tab. 5.11
Eintreffzeit
Gesamt
10,35 km
13,91 km
50,84 km
236,42 km
311,52 km
versorgt
6,05 km
11,75 km
38,67 km
146,42 km
202,89 km
%
58,5%
84,5%
76,1%
61,9%
65,1%
unversorgt
4,30 km
2,16 km
12,17 km
90,00 km
108,63 km
%
41,5%
15,5%
23,9%
38,1%
34,9%
Erreichbarkeit der öffentlichen Straßen nur durch HF in 10 Minuten
Insgesamt kann gemäß einer 8-Minuten-Eintreffzeit-Simulation rund 68,3% des öffentlichen Straßennetzes der Stadt Frechen erreicht werden. Die Abdeckung der
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 64
größeren Straßenklassen, wie Autobahnen, Bundes- und Landes/Kreisstraßen, liegt
jedoch bei 58,5%, 84,5% bzw. 78,8%.
Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund
65,1% des öffentlichen Straßennetzes der Stadt Frechen erreicht werden. Die Abdeckung der größeren Straßenklassen, wie Autobahnen, Bundes- und Landes/Kreisstraßen, liegt jedoch bei 58,5%, 84,5% bzw. 76,1%.
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 65
5.4.3 Erreichbarkeit besonderer Objekte
Abb. 5.4
Erreichbarkeit besonderer Objekte bei einer Eintreffzeit von 8 Minuten
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Abb. 5.5
Gefährdungs- und Risikoanalyse 66
Erreichbarkeit besonderer Objekte bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten
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Gefährdungs- und Risikoanalyse 67
Es werden 87,8% (mit HF 86,2%) der besonderen Objekte durch die Feuerwehr
innerhalb von 8 Minuten Eintreffzeit erreicht. Bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten
steigen die Werte auf 93,8% (mit HF ebenfalls 93,8%).
5.4.4 Erreichbarkeit der Einsatzorte
Beim Vergleich von Abb. 4.14 und Abb. 5.2 bzw. Abb. 5.3 wird deutlich, dass nicht
alle Einsatzorte der Stadt Frechen durch die Feuerwehr erreicht werden können.
Insbesondere Einsatzorte entlang der Autobahnen und außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegen naturgemäß häufig zu weit von den Feuerwehstandorten
entfernt. Innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten können 78,5% der Einsatzorte der
Jahre 2012 bis September 2016 erreicht werden. Bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten steigt dieser Wert auf 92,8%.
5.4.5 Erreichbarkeit der Risikoschwerpunkte
Auf Basis der errechneten Risikowerte und deren Verteilung (vgl. Kapitel 5.2) kann
analysiert werden, welcher Anteil des Risikos durch die Feuerwehr erreicht werden
kann. Ein hoher Abdeckungsgrad bedeutet, dass die Risikoschwerpunkte innerhalb
der gegebenen Fahrzeit durch die Feuerwehr zu einem großen Anteil erreichbar sind.
Beim Vergleich von Abb. 5.1 und Abb. 5.2 bzw. Abb. 5.3 wird deutlich, dass nicht alle
Bereiche mit erhöhtem Risikopotenzial der Stadt Frechen durch die Feuerwehr erreicht werden können.
Insgesamt zeigt die Berechnung, dass rund 86,5% des Risikos durch die Freiwillige
Feuerwehr Frechen innerhalb einer Eintreffzeit von 8 Minuten abgedeckt werden
kann. Bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten steigt dieser Wert auf 95,6%.
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Bewertung IST-Zustand 68
6 Zusammenfassung und Bewertung des IST-Zustandes
Im Rahmen der Aufnahme des IST-Zustandes wurde die aktuelle Struktur und die
Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Frechen untersucht sowie eine Gefährdungs- und
Risikoanalyse durchgeführt.
Die Feuerwehr Frechen ist eine Freiwillige Feuerwehr, die mit hauptamtlichen Kräften
ergänzt wird. Derzeit befinden sich 5 hauptamtliche Einsatzkräfte rund um die Uhr
vorgehalten. Weitere 141 freiwillige Einsatzkräfte sind in der Freiwilligen Feuerwehr
aktiv. Hiervon verrichten 89 Einsatzkräfte ihren Dienst im Löschzug Frechen sowie
52 im Löschzug Habbelrath.
Die Verfügbarkeit der freiwilligen Einsatzkräfte stellt zu sonstigen Zeiten, d.h. nachts
und am Wochenende, keine Probleme dar. Hier können in beiden Löschzügen innerhalb kurzer Zeit Einheiten in Gruppenstärke (9 Einsatzkräfte) gebildet werden. An
Werktagen tagsüber stehen erwartungsgemäß weniger freiwillige Einsatzkräfte zur
Verfügung. Hier stehen gemäß Selbsteinschätzung innerhalb von vier Minuten im LZ
Frechen lediglich eine Staffel (6 Einsatzkräfte) und im LZ Habbelrath ein Selbstständiger Trupp (3 Einsatzkräfte) zur Verfügung. Nach vier Minuten treffen jedoch weitere
Einsatzkräfte im Feuerwehrhaus ein. Die Auswertung der Einsatzdaten zeigt, dass
der LZ Frechen im Durchschnitt nach 7 Minuten in Gruppenstärke ausrückt, während
der LZ Habbelrath die Gruppenstärke bereits nach 6 Minuten erreicht.
Die Altersstruktur der Löschzüge ist grundsätzlich als positiv zu bewerten. Insbesondere im LZ Frechen ist eine hohe Anzahl an
jungen Einsatzkräften vorhanden. Im LZ
Habbelrath sind derzeit rund 30% der Einsatzkräfte älter als 50 Jahre. Entsprechend
ist die zukünftige Entwicklung der Einsatzkräfteanzahl genauestens zu beobachten
und die gute Jugendarbeit zur Generierung neuer Einsatzkräfte zu verstärken.
Der Fuhrpark der Feuerwehr Frechen ist auf die Gefährdungspotenziale im Stadtgebiet angepasst. Neben einem Löschgruppenfahrzeug für die hauptamtlichen stehen
weitere Löschgruppenfahrzeuge für die freiwilligen Einsatzkräfte bereit. Es werden
notwendige Sonderfahrzeuge zur Menschrettung, wie das baurechtlich vorgeschriebene Hubrettungsfahrzeug, sowie für besondere Schadensereignisse, z.B. Tanklöschfahrzeug zur Wasserversorgung oder AB Atemschutz für größere Atemschutzeinsätze, vorgehalten. Einige Einsatzfahrzeuge haben ihre maximale Nutzungsdauer
bald erreicht und müssen zeitnah ersatzbeschafft werden. Entsprechende Ersatzbeschaffungen werden im SOLL- Konzept dargelegt.
Die Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrmitglieder ist auf einem guten und
zeitgemäßen Niveau.
In beiden Feuerwehrhäusern werden die aktuellen DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten. Das Feuerwehrhaus Frechen (FuRW) befindet
sich derzeit bereits im Neubau. Am Feuerwehrhaus Habbelrath wurden ebenfalls
schwerwiegende Mängel entdeckt. Neben einer unzureichende Anzahl an Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge und fehlender Quellabsaugung an den Auspuffanlagen
der Einsatzfahrzeuge, sind insbesondere die beengten Räumlichkeiten der Umkleide
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
Bewertung IST-Zustand 69
und die fehlende Schwarz-Weiß-Trennung zu bemängeln. Weitere Defizite, wie die
Anzahl der Parkplätze für die Einsatzkräfte, sind ebenfalls vorhanden. Im SOLLKonzept werden die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen zur Einhaltung der
aktuellen Richtlinien dargestellt.
Die Feuerwehr Frechen rückt durchschnittlich 522-mal im Jahr, also alle 0,6 Tage, zu
einem Einsatz aus. Der Großteil der Einsätze fällt dabei auf Technische Hilfeleistungen. Brände machen lediglich 14% der Einsatzfälle aus. Insgesamt zeigt die hohe
Einsatzfrequenz eine hohe Belastung der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte.
Betrachtet man den Erreichungsgrad auf Basis von 8 Minuten und 9 Einsatzkräften in
den Jahren 2012 bis 2014, so liegt dieser zwischen 31 und 64 Prozent. Weitere 7
Einsatzkräfte waren in 50 bis 91 Prozent der Fälle, in denen ein zweiter Abmarsch
notwendig war, am Einsatzort. Hier wurde ein anzustrebendes Sicherheitsniveau von
80% im ersten und 90% im zweiten Abmarsch verfehlt.
Das Gefährdungspotenzial setzt sich hauptsächlich aus den Gewerbebetrieben und
–flächen, den Verkehrswegen und der Bevölkerung zusammen. Bei den Gewerbebetrieben entsteht einerseits eine besondere Gefährdung auf Basis der hohen Anzahl
an kleineren Dienstleistungsunternehmen und andererseits aufgrund mehrerer Unternehmen mit hoher Beschäftigtenzahl. Als Verkehrswege sind insbesondere die
Bundesautobahn und die Bundesstraßen zu nennen. Hier können aufgrund eines
hohen Verkehrsaufkommens und dem Transport von Gefahrgut komplexe Einsatzlagen entstehen. Weiterer Gefährdungsschwerpunkt ist der Stadtkern mit seiner engen
Bebauung und großen Wohneinheiten.
Das Risiko wurde auf Basis der Einsatzdaten der Jahre 2012 bis 2016 ermittelt. Erwartungsgemäß liegen die Risikoschwerpunkte im Stadtkern. Insgesamt ist das Risiko im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften ähnlicher Größe auf einem hohen
Niveau.
Die Erreichbarkeit des Stadtgebietes weist Defizite auf. Insbesondere der Norden
des Stadtgebietes, der Stadtteil Königsdorf, kann aufgrund der aktuellen Lage der
Feuer- und Rettungswache nur mit längerer Fahrzeit erreicht werden. Im SOLLKonzept werden daher Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit analysiert
und empfohlen.
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Schutzzieldefinition 70
7 Schutzzieldefinition
Im Folgenden werden die notwendigen Leistungsanforderungen für die künftige Ausrichtung der Feuerwehr der Stadt Frechen diskutiert. Neben der individuellen fachlichen Bewertung werden folgende Empfehlungen und Hinweispapiere berücksichtigt:
(1) Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW, Stand:
07.07.2016;
(2) Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten,
Fortschreibung vom 19.11.2015.
Haupteinflussfaktor für die Definition von notwendigen Hilfsfristen sind demnach
bemessungsrelevante Szenarien, die sowohl zeitlichen Einsatzablauf als auch notwendigen Kräfte- und Ausrüstungsbedarf vorgeben. Nachfolgend werden bemessungsrelevante Brandszenarien für das Stadtgebiet Frechen definiert und die Leistungsanforderungen abgeleitet. Auf mögliche Alternativen in der Festlegung der
Hilfsfristen wird jeweils eingegangen. Ausschlaggebend für die Auswahl der
Brandszenarien und Schutzzieldefinitionen sind dabei die individuellen Gegebenheiten der Stadt Frechen und dem aus 28 Abs. 2 Grundgesetz und aus Art. 78 Verfassung des Landes NRW abgeleiteten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden.
7.1 Leistungsanforderung –städtisches Gebiet
7.1.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen Bereichen
Im Rahmen der Fortschreibung der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter
der Berufsfeuerwehren für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten vom 19.11.2015 wurde für städtisch geprägte Bereiche nochmals
folgendes bemessungsrelevantes Szenario als Mindeststandard bestätigt:
„Als dimensionierendes Schadensereignis gilt der Brand, der regelmäßig die
größten Personenschäden fordert. Dies ist der Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes. Neben Feuer und Rauch in der
betroffenen Nutzungseinheit kommt es zu Raucheintrag in den Treppenraum.
Es sind Personen aus der betroffenen Wohnung und aus angrenzenden Wohnungen über Leitern und über den Treppenraum zu retten. Außerdem muss
die Brandausbreitung verhindert und der Brand gelöscht werden. Dieses Ereignis wird als kritischer Wohnungsbrand bezeichnet.“
Demnach gilt dieses Szenario einschließlich der daran abgeleiteten Anforderungen
für Stadtgebiete mit folgenden Charakteristika:
9 überwiegend Gebäude mittlerer Höhe (Gebäudeklassen 4 und 5),
9 zusätzlich vereinzelte Hochhäuser (gemäß SBauVO),
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Schutzzieldefinition 71
9 geringer Einfluss der Rauchwarnmelderpflicht auf die Selbstrettungsfähigkeit,
9 überwiegend enge bzw. geschlossene Bebauung.
Aus diesen Charakteristika resultieren i.d.R. eine hohe Bevölkerungsdichte sowie
eine hohe Anzahl von Nutzungseinheiten je Gebäude. Bei Verrauchen eines Treppenraumes muss mit einer umfangreichen Menschenrettung gerechnet werden. Die
Selbstrettungsfähigkeit wird aufgrund der langen Wege ins Freie nur beschränkt
durch die Rauchwarnmelderpflicht verbessert.
Auf Grund der Gefährdungsanalyse ist mit diesem bemessungsrelevanten Szenario
in erheblichem Maße in folgendem Stadtteil zu rechnen:
Frechen - Innenstadt
7.1.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke
Aus diesem Szenario ergibt sich eine als Stand der Technik anerkannte Hilfsfrist 1
die sich in 1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit der Leitstelle und
8 Minuten Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr gliedert, um die Menschenrettung durchführen zu können.
Da die Notwendigkeit einer Rettung von Personen aus dem Brandrauch in dieser Art
der Wohnbebauung sehr wahrscheinlich ist und die Überlebenswahrscheinlichkeit im
Zeitverlauf deutlich abnimmt, ist ein schnellstmögliches Eintreffen einer leistungsfähigen taktischen Einheit alternativlos.
Um im Zeitverlauf zusätzlich eine Brandausbreitung zu verhindern und den Brand
wirkungsvoll zu bekämpfen, ist eine Unterstützung durch weitere Kräfte in der
Hilfsfrist 2 erforderlich (5 Minuten nach Eintreffen der ersten Kräfte).
Abb. 7.1
Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit (in Anlehnung an AGBF Bund)
Für die Bewältigung des oben dargestellten kritischen Bemessungsszenarios sind
9 Funktionen im ersten Abmarsch sowie weitere 7 Funktionen im zweiten Abmarsch,
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Schutzzieldefinition 72
zur Wahrnehmung der notwendigen Maßnahmen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung notwendig.
Für städtische Bereiche der Stadt Frechen wird somit in der Hilfsfrist 1 eine Funktionsstärke von 9 Einsatzfunktionen als notwendig angesehen, um in bemessungsrelevanten Szenarien die notwendigen Erstmaßnahmen durchführen zu können.
Innerhalb
der
Hilfsfrist 2
ist
die
Funktionsstärke
auf
insgesamt
16 Einsatzfunktionen zu ergänzen, um neben der Menschenrettung auch eine umfassende Brandbekämpfung möglich zu machen.
7.2 Leistungsanforderung – städtisches Randgebiet
7.2.1 Standardisiertes Schadensereignis in städtischen Randbereichen
Im Rahmen der Gefährdungs- und Risikoanalyse wurde festgestellt, dass nicht alle
Stadtteile einem großstädtischen Charakter unterliegen. Insbesondere Stadtteile in
den Randbereichen weisen eher einen vorstädtischen bzw. ländlichen Charakter mit
folgenden Merkmalen auf:
9 vornehmlich Gebäude geringer Höhe (Gebäudeklassen 1 bis 3),
9 offene Bebauung bzw. hoher Anteil freistehender Gebäude,
9 hoher Einfluss der Rauchwarnmelderpflicht auf die Selbstrettungsfähigkeit,
9 geringe Einwohnerdichte.
Aus der Art der Bebauung resultiert i.d.R. eine deutlich geringere Anzahl von Nutzungseinheiten je Gebäude. Hinzu kommt eine deutlich gesteigerte Selbstrettungsfähigkeit durch kürzere Wege ins Freie.
Außerdem besteht in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.04.2013 eine flächendeckende Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern (in Neubauten) und Nachrüsten
von Rauchwarnmeldern in Bestandsgebäuden bis 01.01.2017. Auf Grund der kleineren Gebäude- und Wohnungsgeometrien ist die Warnung der anwesenden Personen durch Rauchwarnmelder mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet. Personen
werden sich dann in den meisten Fällen noch eigenständig in Sicherheit bringen
können.
Diese gilt für allgemeine Wohnbebauung und nicht für Gebäude besonderer Art und
Nutzung (Sonderbauten), an die im vorbeugenden Brandschutz besondere Anforderungen gestellt und im individuellen Fall festgelegt werden. Oben genannte Kriterien
treffen auf folgende Stadtteile zu:
Grefrath,
Habbelrath,
Königsdorf,
Bachem,
Buschbell,
Hücheln,
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Schutzzieldefinition 73
Benzelrath,
Grube Carl.
7.2.2 Hilfsfrist und notwendige Funktionsstärke
Aus diesem Szenario ergibt sich eine Neustrukturierung der Eintreffzeit.
Aufgrund der Rauchwarnmelderpflicht kann bei kleinen Wohneinheiten von einer
schnelleren Brandentdeckung ausgegangen werden. Zudem ist aufgrund der kürzeren Wege in Freie von einer hohen Selbstrettungsfähigkeit der Einwohner auszugehen.
Da die Notwendigkeit einer Rettung von Personen aus dem Brandrauch in dieser Art
der Wohnbebauung eher unwahrscheinlich ist, dies jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist ein schnellstmögliches Eintreffen einer leistungsfähigen
taktischen Einheit grundsätzlich anzustreben.
Grundsätzlich ergibt sich für die vorliegende Bebauungsstruktur somit die folgende
Hilfsfristeinteilung.
Hilfsfrist 1 die sich in 1,5 Minuten Gesprächs- und Dispositionszeit der Leitstelle
und 10 Minuten Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr gliedert.
Um im Zeitverlauf zusätzlich eine Brandausbreitung zu verhindern und den Brand
wirkungsvoll zu bekämpfen, ist eine Unterstützung durch weitere Kräfte in der
Hilfsfrist 2 erforderlich (5 Minuten nach Eintreffen der ersten Kräfte).
Abb. 7.2
Zeitschiene Hilfsfrist / Eintreffzeit (in Anlehnung an AGBF Bund)
Für die Bewältigung des oben dargestellten kritischen Bemessungsszenarios sind
6 Funktionen zur Wahrnehmung der notwendigen Maßnahmen zur Menschenrettung
oder Brandbekämpfung notwendig. Aufgrund der vorhandenen drehleiterpflichtigen
Gebäude (Gebäude mittlerer Höhe, ohne zweiten baulichen Rettungsweg) im gesamten Stadtgebiet, ist zudem der Einsatz einer Drehleiter auch in den städtischen
Randgebieten erforderlich. Hieraus resultiert eine zusätzliche Funktion zur Besetzung
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
Schutzzieldefinition 74
der Drehleiter (vgl. Kapitel 8.3.1). Die Funktionsstärke innerhalb der Hilfsfrist 1 soll
somit 7 Funktionen betragen.
Im zweiten Abmarsch sind weitere 9 Funktionen zur weiteren Brandbekämpfung
notwendig.
Für städtische Randbereiche der Stadt Frechen wird somit in der Eintreffzeit von 10
Minuten eine Funktionsstärke von 7 Einsatzfunktionen als notwendig angesehen,
um in bemessungsrelevanten Szenarien die notwendigen Erstmaßnahmen durchführen zu können.
Innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten ist die Funktionsstärke auf insgesamt
16 Einsatzfunktionen zu ergänzen, um eine umfassende Brandbekämpfung möglich
zu machen.
Das hier dargestellte Schutzziel und damit verbundene Schutzniveau der Bürger der
Stadt Frechen bedingt eine verstärkte Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung der Einwohner. Der im §3 Abs. 5 festgehaltenen Pflichtaufgabe der Stadt Frechen zur Brandschutzaufklärung und –erziehung ist damit mit besonderer Sorgfalt
nachzugehen. Hierzu zählen beispielsweise die Kontrolle der Rauchwarnmelde oder
die Informationen der Bevölkerung zur Reduzierung der Brandlasten.
7.3 Darstellung der Stadtteile gemäß Bebauungscharakter
In der nachfolgenden Karten werden die Stadtteile gemäß ihres Bebauungscharakters dargestellt.
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Abb. 7.3
Schutzzieldefinition 75
Stadtteile gemäß Bebauungscharakter
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
Schutzzieldefinition 76
7.4 Zielerreichungsgrad
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei
dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Die
Festlegung des Zeilerreichungsgrades beschreibt das individuelle Sicherheitsniveau
einer Stadt und wird durch die politischen Entscheidungsträger festgelegt.
In der aktuellen Fortschreibung der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter
der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund) ist der Zielerreichungsgrad auf 90 % festgelegt
worden. Eine untere Grenze einer noch leistungsfähigen Feuerwehrstruktur lässt sich
schwer festlegen. Um eine leistungsfähige Gefahrenabwehrstruktur im Sinne des
Gesetzgebers vorzuhalten, ist allerdings eine Zielstellung von mindestens 80 % empfehlenswert.
Der Erreichungsgrad ist zukünftig als politisch formulierte Zielstellung festzulegen. Ein für vergleichbare Kommunen üblicher Erreichungsgrad bewegt sich zwischen 80 % und 90 %.
7.5 Grundanforderungen abseits des Schutzziels
Das dargestellte Schutzziel der Stadt Frechen bezieht sich auf das zu gewährende
Schutzniveau für die Einwohner der Stadt. Primäres Betrachtungsszenario ist hierbei
der Brand in einem normalen Wohngebäude (siehe „kritischer Wohnungsbrand“ 7.1.1
und 7.2.1).
Darüber hinaus existieren in der Stadt Frechen jedoch weitere Wohnnutzungseinheiten und Sonderobjekte, deren Anforderungen im Brandeinsatz über das bisher dargestellte Einsatzszenario hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise Hochhäuser,
Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser. Aufgrund der besonderen Anforderungen wird in diesen Gebäuden zwar dem Vorbeugenden Brandschutz besonders
Rechnung getragen (siehe beispielsweise SBauVO), jedoch sind Einsätze in diesen
Anlagen dennoch besonders personal- und materialintensiv.
Hinweis: Am 01.09.2016 kam es in einem Wohngebäude mit hoher Anzahl an Senioren zu einem Brandausbruch, bei dem eine Bewohnerin verstarb. Aufgrund der Vielzahl an zu rettenden Personen (über unterschiedliche Rettungswege) waren 56 Feuerwehrleute der Stadt Frechen sowie mehrere Löschfahrzeuge im Einsatz.
Die Feuerwehr der Stadt Frechen ist daher grundsätzlich so aufzustellen, dass sie
den Anforderungen der Brandeinsätze in örtlichen Sonderobjekten gerecht werden
kann. Hieraus resultiert eine Vorhaltung von Personal und Material, die über die
Sicherstellung des Grundschutzes hinausgeht.
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SOLL-Konzept 77
8 SOLL-Konzept
Im Rahmen des vorliegenden SOLL-Konzeptes werden Maßnahmen erläutert, die
zur Einhaltung des Schutzzieles bzw. zur Sicherstellung der Qualitätskriterien
„Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ notwendig sind.
Die aufgezeigten Maßnahmen beruhen auf den festgestellten Mängeln in der ISTAnalyse sowie der durchgeführten Strukturanalyse.
8.1 Verbesserung der Feuerwehrhäuser
Im Kapitel 4.3 wurden die beiden Feuerwehrhäuser der Stadt Frechen beschrieben
und der Zustand gemäß der DIN 14092 und UVV (GUV-I 8554) untersucht.
In keinem der beiden Feuerwehrhäuser können sämtliche Anforderungen der DIN
14092 und UVV (GUV-I 8554) eingehalten werden. Wie im IST-Zustand bereits festgestellt wurde, befindet sich die FuRW derzeit bereits im Neubau. Im Rahmen der
geringen Restnutzungsdauer der bestehenden Feuer- und Rettungswache, kann auf
eine Maßnahmenergreifung bei den bestehenden Mängeln, unter Berücksichtigung
der weiteren Nutzungsmöglichkeit, verzichtet werden.
Aus den erkannten Mängeln am Feuerwehrhaus Habbelrath ergeben sich Handlungsbedarfe. Hierbei müssen auf Basis der aktuellen Vorschriften und DIN Normen
besonders die Mängel umgehend beseitigt werden, die eine Gefährdung für das
Leben und die Gesundheit der Einsatzkräfte darstellen. Hier greift der §33 Abs. 2
UVV (GUV-V C53), der den Bestandsschutz in diesen Fällen aufhebt.
Übergangsregelung
Gemäß § 33 Abs. 1 UVV (GUV-V C53) besteht für bereits errichtete bauliche Anlagen beim In-Kraft-Treten neuer Unfallverhütungsvorschriften der sogenannte Bestandsschutz. Den Bestimmungen neuer Unfallverhütungsvorschriften ist daher erst
bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden baulichen Anlagen
Rechnung zu tragen. Eingeschränkt wird diese Regelung jedoch durch §33 Abs.
2 UVV (GUV-V C53), durch den Änderungen der baulichen Anlagen erforderlich
werden, wenn eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen besteht.
Im nachfolgenden Abschnitt sollen die notwendigen Maßnahmen für das Feuerwehrhaus Habbelrath vorgegeben und hinsichtlich des Umsetzungszeitraums priorisiert
werden. Dabei werden im Regelfall folgende Mängel- und Maßnahmenklassifizierungen vorgenommen:
A
Defizite im Unfallschutz mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit
der Einsatzkräfte die schnellstmöglich beseitigt werden müssen.
B
Defizite die den Einsatzablauf negativ beeinflussen und zur Verbesserung der
Leistungsfähigkeit mittelfristig beseitigt werden sollten.
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C
SOLL-Konzept 78
sonstige Mängel ohne zeitliche Dringlichkeit bei denen der Bestandschutz
grundsätzlich weiterhin gilt.
8.1.1 Feuerwehrhaus des Löschzugs Habbelrath
Maßnahmen der Kategorie A
-
Schaffung zusätzlicher Stellplätze für die Einsatzfahrzeuge (derzeitig Doppelbenutzung der vorhandenen Stellplätze),
-
Nachrüstung einer Abgasabsauganlage nach DIN (Quellenabsaugung),
-
Schaffung ausreichend dimensionierte Umkleideräume und Umkleidemöglichkeiten,
-
Verbesserung der Möglichkeiten zur Schwarz-Weiß-Trennung, z.B. Spinde mit
Trennung zwischen Privatkleidung und Einsatzkleidung.
Maßnahmen der Kategorie B
-
Schaffung von Parkplätzen für die Fahrzeuge der Einsatzkräfte durch Beschilderung am Feuerwehrhaus und der Verkehrswege,
Maßnahmen der Kategorie C
x
Schaffung ausreichend dimensionierter Lagermöglichkeiten,
x
Schaffung ausreichend dimensionierte Bürobereiche,
x
Schaffung ausreichend dimensionierte Schulungs- und Sozialbereiche.
Insgesamt zeigt sich, dass im Feuerwehrhaus des Löschzuges Habbelrath größere
Umbaumaßnahmen zur weiteren Nutzung des Gebäudes notwendig sind. Zu beachten ist hierbei, dass gemäß § 33 Abs. 1 UVV (GUV-V C53) bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten der bestehenden Bestandsschutz aufgehoben wird und das
Feuerwehrhaus allen neuen Anforderungen gemäß der DIN 14092 und UVV (GUV-I
8554) entsprechen muss.
8.2 Verbesserung der räumlichen Erreichbarkeit
Wie im Kapitel 5.4 gezeigt, kann im aktuellen IST-Zustand nicht die vollständige
Gebietskörperschaft innerhalb einer Eintreffzeit von 8 bzw. 10 Minuten mit Leistungen der Feuerwehr versorgt werden. Die Stadt hat jedoch nach sachgemäßen und
pflichtgemäßen Ermessen eine ausreichende Feuerwehr einzurichten.
In den folgenden Kapiteln wird dieser Verpflichtung nachgegangen und Möglichkeiten zur Verbesserung der flächenbezogenen Abdeckung der Gebietskörperschaft
aufgezeigt.
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8.2.1 Verbesserung der flächenbezogenen Abdeckung durch den neuen
Standort der FuRW Frechen
Ein Neubau der Feuer- und Rettungswache Frechen am Standort zwischen Lindenstraße und Kapellenstraße verändert die Erreichbarkeit des Stadtgebietes.
Wie in den folgenden Abbildungen dargestellt ist, verbessert sich die Erreichbarkeit
des nördlichen Stadtgebietes, einschließlich Königsdorf, deutlich.
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Abb. 8.1
Erreichbarkeit des Stadtgebietes vom neuen Standorte der FuRW bei
einer 8 Minuten Eintreffzeit
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Abb. 8.2
Erreichbarkeit des Stadtgebietes vom neuen Standorte der FuRW bei
einer 10 Minuten Eintreffzeit
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Erreichbarkeit bei 8 Minuten Eintreffzeit
Erreichbarkeit der Fläche (8min Eintreffzeit)
Gesamt
versorgt
%
unversorgt
%
Gesamtfläche der
Gebietskörperschaft
45,11 km²
19,52 km²
43,3%
25,59 km²
56,7%
davon bebaut
12,23 km²
10,36 km²
84,7%
1,87 km²
15,3%
Tab. 8.1 Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF bei 8 Minuten Eintreffzeit
(neuer Standort der FuRW Frechen)
Erreichbarkeit der Fläche (nur HF, 8min Eintreffzeit)
Gesamt
versorgt
%
unversorgt
%
Gesamtfläche der
Gebietskörperschaft
45,11 km²
18,05 km²
40,0%
27,06 km²
60,0%
davon bebaut
12,23 km²
9,73 km²
79,6%
2,30 km²
20,4%
Tab. 8.2
Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF bei 8 Minuten Eintreffzeit
(neuer Standort der FuRW Frechen)
Insgesamt kann gemäß einer 8-Minuten-Eintreffzeit-Simulation vom neuen Standort
rund 43,3% der Fläche der Stadt Frechen durch Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil des
Gebietes um bewaldete und landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Beachtet
man nur die bebaute Fläche, so kann rund 84,7% des besiedelten Stadtgebietes
erreicht werden. Vom aktuellen IST-Standort kann lediglich 77,8% der bebauten
Fläche erreicht werden.
Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund
79,6% des besiedelten Stadtgebietes (IST-Standort = 75,5%) erreicht werden.
Die Erreichbarkeit der Einsatzorte verbessert sich bei einer 8-Minuten-Eintreffzeit im
Vergleich zum aktuellen Standort der FuRW von derzeit 78,5% auf 88,9%. Die Erreichbarkeit der Risikoobjekte steigt von 77% auf 90,5%.
Erreichbarkeit bei 10 Minuten Eintreffzeit
Erreichbarkeit der Fläche (10min Eintreffzeit)
Gesamt
versorgt
%
unversorgt
%
Gesamtfläche der
Gebietskörperschaft
45,11 km²
26,84 km²
59,5%
18,27 km²
40,5%
davon bebaut
12,23 km²
11,91 km²
97,4%
0,32 km²
2,6%
Tab. 8.3
Abdeckung der bebauten Fläche durch FF + HF bei 10 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen)
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SOLL-Konzept 83
Erreichbarkeit der Fläche (nur HF, 8min Eintreffzeit)
Gesamt
versorgt
%
unversorgt
%
Gesamtfläche der
Gebietskörperschaft
45,11 km²
25,08 km²
55,6%
20,03 km²
44,4%
davon bebaut
12,23 km²
11,39 km²
93,1%
0,84 km²
6,9%
Tab. 8.4
Abdeckung der bebauten Fläche nur durch HF bei 10 Minuten Eintreffzeit (neuer Standort der FuRW Frechen)
Insgesamt kann gemäß einer 10-Minuten-Eintreffzeit-Simulation rund 59,5% der
Fläche der Stadt Frechen durch Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr abgedeckt
werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei einem Großteil des Gebietes um
bewaldete und landwirtschaftlich genutzte Fläche handelt. Beachtet man nur die
bebaute Fläche, so kann rund 97,4% des besiedelten Stadtgebietes (IST-Standort
= 86,4%) erreicht werden.
Bei ausschließlicher Betrachtung der hauptamtlichen Einsatzkräfte, können rund
93,1% des besiedelten Stadtgebietes (IST-Standort = 86,3%) erreicht werden.
Die Erreichbarkeit der Einsatzorte verbessert sich bei einer 10-Minuten-Eintreffzeit
im Vergleich zum aktuellen Standort der FuRW von derzeit 91,3% auf 98,1%. Die
Erreichbarkeit der Risikoobjekte steigt von 92,8% auf 98,3%.
Insgesamt kann die Erreichbarkeit der Einwohner, der Einsatzorte und der
Risikoobjekte durch den neuen Standort deutlich verbessert werden.
8.2.2 Verbesserung der Erreichbarkeit durch Überörtliche Hilfeleistung
Gemäß §39 des BHKG sind Gemeinden und Kreise sich einander zur Überörtlichen
Hilfeleistungen verpflichtet. Daher soll hier überprüft werden, in wieweit eine Verbesserung der Versorgungslage in den städtischen Randgebieten durch Überörtliche
Hilfeleistung der benachbarten Feuerwehren verbessert werden kann.
In Abb. 8.3 werden die planerischen Fahrzeit-Isochronen der umliegenden Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften dargestellt. Die Simulation basiert hierbei auf
einer 8 Minuten Eintreffzeit und einer Ausrückezeit der hauptamtlichen Einsatzkräfte
von 1,5 Minuten. Entsprechend ergeben sich planerische Fahrzeiten von 6,5 Minuten.
In Abb. 8.4Abb. 8.3 werden die planerischen Fahrzeit-Isochronen der umliegenden
Feuerwehren mit freiwilligen Kräften dargestellt. Die Simulation basiert hierbei auf
einer 8 Minuten Eintreffzeit und einer Ausrückezeit der freiwilligen Einsatzkräfte von 4
Minuten. Entsprechend ergeben sich planerische Fahrzeiten von 4 Minuten.
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Abb. 8.3
SOLL-Konzept 84
Überörtliche Hilfeleistungspotenziale hauptamtliche Kräfte
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Abb. 8.4
SOLL-Konzept 85
Überörtliche Hilfeleistungspotenziale freiwillige Einsatzkräfte
Es wird ersichtlich, dass von den Feuerwehrstandorten mit hauptamtlichen Kräften
die Wache 14 der Berufsfeuerwehr Köln innerhalb eine Eintreffzeit von 8 Minuten das
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SOLL-Konzept 86
nordöstliche Stadtgebiet, einschließlich Teile von Königsdorf, erreichen kann. Die
tatsächlichen Unterstützungspotenziale sind jedoch stark von der Auslastung der
Feuerwache 14 abhängig. Diese kann aufgrund von Einsätzen im eigenen Ausrückebereich nicht jederzeit für Einsätze im Stadtgebiet von Frechen herangezogen
werden.
Von Standorten mit freiwilligen Einsatzkräften ist innerhalb einer Eintreffzeit von 8
Minuten lediglich mit Hilfeleistungen des Löschzuges Gleuel zu rechnen. Die Anderen Löschzüge erreichen meist nur die Grenze des Stadtgebietes. Es ist hier jedoch
zu beachten, dass bei einer Eintreffzeit von 10 Minuten die Löschzüge Brauweiler
und Horrem in Königsdorf und Habbelrath ebenfalls große Stadtteile erreichen können. Grundsätzlich ist das Hilfeleistungspotenzial der freiwilligen Feuerwehren jedoch
von deren Einsatzkräftestärke abhängig.
Grundsätzlich sollen die vorliegenden Unterstützungsmöglichkeiten genutzt und eine
Einarbeitung in die AAO angestrebt werden.
8.3 Künftige Personalstruktur
Um das Qualitätskriterium „Funktionsstärke“ das in der Schutzzielfestlegung definiert
wurde einhalten zu können, ist eine entsprechende Personalstärke erforderlich.
Die Feuerwehr der Stadt Frechen muss jederzeit personell in der Lage sein, die in
der Schutzzieldefinition genannten Personalstärken im ersten Abmarsch und im
zweiten Abmarsch aufbringen zu können. Dazu ist eine gegenseitige Unterstützung
der hauptamtlichen und freiwilligen Einsatzkräfte zur Bildung von entsprechenden
Einheiten am Einsatzort notwendig.
Da es sich bei der Feuerwehr der Stadt Frechen um eine Freiwillige Feuerwehr (mit
hauptamtlichen Kräften handelt), müssen sich deutlich mehr freiwillige Einsatzkräfte in der Feuerwehr engagieren als Einsatzfunktionen erforderlich sind.
8.3.1 Hauptamtliche Kräfte
Im Folgenden wird der zukünftige erforderliche Personalbedarf für die hauptamtlichen
Mitarbeiter Brandschutz der Feuerwehr Frechen ermittelt.
In Zukunft sollen 7 Funktionen in 24 Stundenschichten eingesetzt werden.
Die Staffel (6 Einsatzkräfte) ist die kleinste taktische Einheit mit der eine effektive
Menschenrettung oder Brandbekämpfung durchgeführt werden kann (vgl. Kapitel 7).
Zudem wird eine weitere Funktion zur Besetzung des Hubrettungsfahrzeugs benötigt.
Nur hierdurch können die Vorgaben nach FwDV 7 und des Arbeitsschutzgesetzes,
der Betriebssicherheitsverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten
werden.
Derzeit beträgt der Personalausfallfaktor bei Anwendung einer 48 Stundenwoche
4,86 PAF.
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SOLL-Konzept 87
Aus den dargestellten Anforderungen ergibt sich der folgende Personalbedarf:
7 Funktionsstellen
x
4,86 PAF
= 34,02 Mitarbeiter im Einsatzdienst (48 Stunden)
Es werden somit insgesamt 34,02 Mitarbeiter zur Besetzung der 7 Funktionsstellen benötigt.
Berechnung der jährlichen Vorhalteleistung
Funktionsanzahl
Tageskategorie
7
Mo-So/Wf
GESAMT
Tägliche Vorhalteleistung
24,0 Std.
Jahresgewichtung
Personalle Besetzung
pro Jahr
365 Tage
24,0 Std.
61.320 Std.
61.320 Std.
Berechnung der jährlichen Arbeitsleistung
Bruttojahresarbeitszeit (48 Stundenwoche)
2.503
Ausfallrate (28 %)
700
Nettojahresarbeitszeit
1.802
Benötigte Planstellen
Jährliche Vorhalteleistung
61.320
Nettojahresarbeitszeit
1.802
Planstellen
34,02 Stellen
Damit eine notwendige hauptamtliche Staffelbesetzung sowie eine zusätzliche
Funktion für das Hubrettungsfahrzeug Rund-um-die-Uhr sichergestellt gestellt
werden kann, müssen insgesamt 34,02 Planstellen geschaffen werden. Die
derzeit vorgehaltene Planstellenanzahl von 22,5 muss somit um 11,52 Planstellen erhöht werden.
Wichtiger Hinweis
Werden keine deutlichen Verbesserungen für die zwingend notwendigen aufgeführten Maßnahmen im Brandschutzbedarfsplan zur künftigen Verbesserung der Verfügbarkeit von freiwilligen Einsatzkräften durchgeführt, oder es wird keine deutliche
Verbesserung des Erreichungsgrades und des geforderten Schutzzieles erzielt bzw.
festgestellt, so ist die Vorhaltung einer hauptamtlichen Gruppe (1:8) Rund-um-dieUhr (24-Stunden Funktionsstelle) am Standort der Feuerwache eine mögliche Option.
9 Funktionsstellen x 4,86 PAF = 43,74 Mitarbeiter im Einsatzdienst (48 Stunden)
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Zukünftiger Personalbedarf Vorbeugender Brandschutz (VB)
Wie in Kapitel 4.4 dargestellt worden ist, unterliegen derzeit 405 Objekte der regelmäßigen Brandschau.
Aufgrund der aktuellen personellen Ausstattung und der hohen Anzahl an brandschaupflichtigen Objekten in der Stadt Frechen ist eine kurzfristige Abarbeitung von
Stellungnahmen oder Begehungen nicht möglich.
Es soll geprüft werden, in wieweit eine Erhöhung der personellen Ausstattung zur
Abarbeitung des Bereiches des vorbeugenden Brandschutzes durchgeführt werden
kann.
8.3.2
Rechnerische Ermittlung der freiwilligen Einsatzkräfte (Mindesteinsatzkräftestärke)
Für den Grundschutz wird folgende Mindeststärke an Einsatzkräften festgestellt:
Rechnerische Ermittlung der Mindestanzahl an ehrenamtlichen Einsatzkräfte
Einheiten
Feuerwehr
1 Führungskomponente
LZ Frechen
1 Gruppen
1 Staffel
LZ Habbelrath
1 Gruppen
1 Staffel
Feuerwehr insgesamt SOLL
Personal IST
Differenz
Funktionen
Benötigte Aktive
Zuschlagsfaktor (200%)
Benötigte Aktive
Zuschlagsfaktor (540%)
3*
9*
16*
9
6
27
18
49
32
9
27
49
6
30
18
90
141
+51
32
162
141
-21
* Funktionen bzw. Aktive rekrutieren sich aus den bestehenden Einheiten oder der hauptamtlichen Einsatzkräfte Frechen
Tab. 8.5
Rechnerische Ermittlung der Mindestanzahl an Einsatzkräften
Für die Einsatzstärke der Feuerwehr ist eine personelle Mindestausstattung von
zwei Gruppen und zwei Staffeln für den Einsatz notwendig. Dazu kommt noch eine
Führungskomponente. Hierdurch sollen die beiden Löschzüge grundsätzlich in der
Lage sein, die Schutzzielanforderungen in ihrem Ausrückebereich eigenständig sicherzustellen. Grund hierfür ist die hohe Anzahl an Feuerwehreinsätzen, die einen
Paralleleinsatz wahrscheinlich macht. Durch die Ergänzung der zwei Gruppen und
zwei Staffeln durch die Staffel der hauptamtlichen Einsatzkräfte, ist die effektive
Menschrettung bzw. die Einhaltung des Schutzzieles im gesamten Stadtgebiet auch
bei Paralleleinsätzen planerisch möglich.
Bei einer Personalreserve von 200% und den derzeit 141 aktiven Einsatzkräften
können die Mindestvorgaben vollumfänglich eingehalten werden.
Dabei ist zu beachten, dass es sich hier um eine Mindeststärke der Gesamtzahl
der freiwilligen Einsatzkräfte handelt. Verfügt ein Löschzug über mehr Einsatzkräfte, ist dies als sehr positiv zu bewerten und trägt zur Verbesserung der
tageszeitabhängigen Einsatzkräfteverfügbarkeit bei.
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SOLL-Konzept 89
Betrachtet man die reale Verfügbarkeit an Werktagen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, wäre eine Personalreserve von 540% erforderlich. Bei einer Personalreserve
von 540% bestehen Defizite in der notwendigen Anzahl an Einsatzkräften.
8.3.3
Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung
Eine ausreichende Personalverfügbarkeit ist für eine Feuerwehr mit hauptsächlich
ehrenamtlichen Einsatzkräften eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen, um die
Leistungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen. Nachfolgend soll auf geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation eingegangen werden. Die dargestellten Maßnahmen wurden bereits mehrfach bei vergleichbaren Feuerwehren
durchgeführt und sind für die Feuerwehr Frechen daher zu empfehlen. Durch veränderte Einflussfaktoren können sich im Zeitverlauf auch neue Maßnahmenansätze
ergeben, die mit gleicher Motivation als Gesamtaufgabe durch Feuerwehr, Verwaltung und Politik zu tragen sind.
Aufgrund der festgestellten Werte (IST-Zustand) im Bereich der Personalverfügbarkeit werktags tagsüber ist, während der regelmäßigen Arbeitszeiten, weiterhin eine
Erhöhung der verfügbaren Einsatzkräfte an allen Standorten, anzustreben. Diese
Erhöhung lässt sich durch folgende Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen erzielen:
a) Verstärkte Ausbildung kommunaler Mitarbeiter (z.B. aus Verwaltung, Bauhof etc.) zu Feuerwehreinsatzkräften, Freistellung zum Einsatzdienst während
der regelmäßigen Arbeitszeiten.
Diese Maßnahme bedingt die Bereitschaft des vorhandenen Mitarbeiterstamms der Stadt Frechen, zumindest während der regelmäßigen Arbeitszeiten, an Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl Mitarbeiter der Verwaltung als auch technische Mitarbeiter (z.B. Bauhof)
und sonstige Beschäftigte der Stadt.
b) Einbindung von Arbeitgebern
Durch Personalwerbemaßnahmen und Einbindung von Arbeitgebern in die
Rekrutierung neuer Einsatzkräfte sollte versucht werden, den aktiven Personalstamm weiterhin zu vergrößern. Denkbar wäre beispielsweise die Ausbildung von jungen und interessierten Mitarbeitern der ortsansässigen Firmen zu
Brandschutzhelfern. Auf diese Weise wird möglicherweise das Interesse für
die Feuerwehr geweckt. Darüber hinaus kommen die Betriebe in den Genuss
der zusätzlichen Qualifikation ihrer Mitarbeiter, die ihnen im Ernstfall nützlich
sein kann und oftmals zusätzlich Würdigung durch die Feuerversicherer erfährt.
Besonders in den Gewerbegebieten kann durch entsprechend ausgebildete
Brandschutzhelfer das Gefahrenpotenzial gesenkt werden. Eine zusätzliche
Vorhaltung von Feuerwehreinsatzkleidung am Arbeitsplatz kann hier zudem
den Umweg über die Feuerwache ersparen.
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Zur Freistellung von Feuerwehreinsatzkräften im Einsatzfall und zu Modalitäten der Lohnfortzahlung sollten die Arbeitgeber auch durch Feuerwehr, Verwaltung und Politik informiert werden. Hier darf der Abstimmungsaufwand im
Vorfeld zur Freistellung im Einsatzfall nicht allein auf dem Mitarbeiter lasten.
c) Integration externer Feuerwehrmitglieder
Eine weitere Möglichkeit zur Stärkung der Personalausstattung der Freiwilligen Feuerwehr zu den ungünstigen Zeiten werktags tagsüber besteht ggf. in
der Integration externer Feuerwehrmitglieder anderer Feuerwehren, die sich
tagsüber im Stadtgebiet aufhalten und prinzipiell während ihrer Arbeitszeit an
Einsätzen teilnehmen könnten. Diese sollten am nächstgelegenen Standort integriert werden. Dies hat im Einvernehmen mit dem Wehrführern der „Heimatwehr“ der Einsatzkraft zu erfolgen.
Ist das Organisatorische geklärt, sollte die Einsatzkraft mit einem vollständigen
Satz persönlicher Schutzausrüstung und einem Meldeempfänger ausgestattet
werden. Im Alarmfall begibt sich die externe Einsatzkraft zum Feuerwehrhaus,
welches dem Arbeitsplatz am nächsten gelegen ist und rückt von dort, mit den
Aktiven der entsprechenden Wehr, aus.
Um einen reibungslosen Einsatzablauf gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass die externen Mitglieder an Übungen der betreffenden Abteilung
teilnehmen. Auf diese Weise lernt der Aktive die eingesetzte Technik kennen
und der Ablauf im Einsatzgeschehen wird trainiert und standardisiert.
d) Doppelmitgliedschaft von tagesverfügbaren Einsatzkräften anderer Feuerwehren
Auf Basis der Arbeitsorte, der Abkömmlichkeit vom Arbeitsort und der Wohnorte wurde die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte anhand des Simulationsmodells
ermittelt. Dabei wurden Fahrzeiten vom Arbeits- bzw. Wohnort auf Basis eines
PKW-Fahrprofils und unter Beachtung der realistischen Straßenverhältnisse
simuliert.
Außerdem wurde angenommen, dass die Einsatzkräfte abhängig vom Arbeitsbzw. Wohnort am jeweils nächstliegenden Feuerwehrstandort ausrückt. Bei
den Arbeitsorten wurde die Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz berücksichtigt.
Nachfolgend ist die theoretische Einsatzverfügbarkeit auf Basis des Simulationsmodells und unter oben genannten Annahmen dargestellt:
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Verfügbare Einsatzkräfte nach Simulation
Feuerwehrhaus
Einsatzkräfte
gesamt
Aktive bei Anfahrt der jeweiligen
Aktive bei Anfahrt zum
Löscheinheit
nächstgelegenen Feuerwehrhaus
WT 6-18 Uhr
in 4min
sonstige Zeiten
in 4min
WT 6-18 Uhr
in 4min
sonstige Zeiten
in 4min
Schichtdienstler
Frechen
89
6
36
8
44
27
Habbelrath
52
6
31
6
33
13
Gesamt
Stadt Frechen
141
12
67
14
77
40
Tab. 8.6
Verfügbare Einsatzkräfte auf Basis des Simulationsmodells
Nach Simulation der Personalverfügbarkeit stehen werktags tagsüber innerhalb von 4 Minuten 12 Einsatzkräfte an ihrem Feuerwehrhaus zur Verfügung.
Würden alle Einsatzkräfte zum nächstgelegenen Feuerwehrhaus fahren, würde sich diese Anzahl auf 14 Einsatzkräfte erhöhen.
Zusätzlich befinden sich 40 Schichtdienstler im aktiven Dienst der Feuerwehr
Frechen, deren Verfügbarkeit sich unterschiedlich darstellt.
Insgesamt kann gezeigt werden, dass sich die Verfügbarkeit werktags tagsüber durch eine optimierte (zweite) Wachzugehörigkeit, z.B. in Form einer Tagesbereitschaft, nur unwesentlich verbessern lässt.
8.3.4 Förderung des Ehrenamtes
Neben Maßnahmen zur Gewinnung von neuen Einsatzkräften ist insbesondere die
Förderung der bestehenden freiwilligen Einsatzkräfte Aufgabe der Kommunen. Eine
Pflicht zur Förderung de Ehrenamtes wurde im §9 BHKG verankert.
Im gesamten Bundesgebiet stellen viele Freiwilligen Feuerwehren fest, dass die
Mitgliederzahlen sinken. Dennoch muss die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren,
trotz oftmals steigender Einsatzzahlen und damit hoher zeitlicher Belastung der Einsatzkräfte, gewährleistet werden. Die Gründe für die rückläufige Entwicklung der
Einsatzkräfteanzahl sind vielschichtig. Speziell der Demographische Wandel mit all
seinen Folgen ist hier zu nennen. So ist neben einer zunehmenden Alterung und
einem Rückgang der Bevölkerung, ebenso eine erhöhte Mobilität der jüngeren Altersgruppen festzustellen. Der Anteil der Menschen, die im feuerwehrfähigen Alter
oder langfristig ortsansässig sind, nimmt daher stetig ab.
Jede Feuerwehr ist gezwungen mit dieser Situation und der daraus resultierenden
hohen Mitgliederfluktuation umzugehen. Hierzu sind unterschiedliche und vielschichtige Maßnahmen notwendig. Ziel muss es sein, die Mitgliedszahlen der Feuerwehr
möglichst konstant zu halten oder sogar zu steigern. Eine entsprechende Pflicht zur
Förderung des Ehrenamtes entspringt dabei zudem §9 Abs.3 BHKG.
Der wirkungsvollste Weg, um vorhandene Einsatzkräfte weiterhin zu motivieren, ist
es, die Wertschätzung des Ehrenamtes bei Entscheidungsträgern und in der Gesellschaft zu erhöhen. Diese Wertschätzung kann verschiedene Formen annehmen.
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Wirkungsvoller als finanzielle Anreize sind in ehrenamtlichen Strukturen erfahrungsgemäß angemessene und moderne Ausstattung. Dies bezieht sich sowohl direkt auf
die persönliche Schutzausrüstung einer jeden Einsatzkraft, aber auch auf den Zustand und die Sicherheit von Gerätehäusern bzw. der Fahrzeuge.
Zusätzlich können auch monetäre Anreize geboten werden. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise Vergünstigungen in kostenpflichtigen kommunalen Einrichtungen (Schwimmbäder, Museen, Veranstaltungen, VHS, Parkplätze, etc.) oder auch
vereinfachter Zugriff auf Kindergärten oder Baugrundstücke zu nennen. Leistungsgebundene Direktzahlungen an Einsatzkräfte für Lehrgänge und/oder Einsätze können die geleisteten ehrenamtlichen Stunden zwar in keiner Weise ausgleichen, jedoch ist auch dies eine Möglichkeit, die Wertschätzung seitens der Kommune auszudrücken.
Die Alarm- und Ausrückeordnung spielt überdies ebenso eine Rolle. Wenn freiwillige
Einsatzkräfte vermehrt zur Durchführung von Aufgaben herangezogen werden, die
nicht originäre Aufgabe einer Feuerwehr sind, kann darunter die Motivation der Einsatzkräfte leiden. Ein Beispiel hierfür ist die Beseitigung von kleineren Ölspuren. Dies
sind Aufgaben, die durch die hauptamtlichen Einsatzkräfte, andere Einrichtungen,
z.B. dem Bauhof, oder private Firmen, abgearbeitet werden könnten.
Weitere Maßnahmen für die Motivation der vorhandenen Einsatzkräfte können beispielsweise folgende Punkte umfassen:
x
Unterstützung bei der Suche von Arbeitsplätzen im näheren Umfeld,
x
Bereitstellung oder Unterstützung bei der Findung von Wohnungen,
x
Finanzielle Förderung der Kameradschaftspflege durch die Kommune,
x
Ehrungen und Beförderung bei guten Leistungen und Engagement,
x
(finanzieller) Anreiz beim Erwerb einer LKW-Fahrerlaubnis,
x
Finanzielle Unterstützung bei Tätigkeiten, die dem Feuerwehrdienst zu Gute
kommen (z.B. Fitnessstudio),
x
Entlastung ehrenamtlicher Kräfte bei Verwaltungsaufgaben,
x
Prüfung einer gesonderten Altersvorsorge für langjährige Mitglieder.
Einige dieser Maßnahmen werden von Seiten der Stadt Frechen bereits durchgeführt
(z.B. Freier Eintritt ins Schwimmbad, Rente, Aufwandsentschädigung). Zusätzliche
Maßnahmen sind mit den Einsatzkräften zu diskutieren. Hierbei sind insbesondere
aktive Mitglieder zu fördern, die eine erhöhte, d.h. über das übliche Maß hinausgehenden, Einsatzbereitschaft zeigen.
Die durch die Maßnahmen anfallenden Kosten bzw. Einnahmenverluste stehen in
keinem Verhältnis zu den sich ergebenden positiven Effekten für die Freiwillige Feuerwehr und somit für die nachhaltige Gefahrenabwehr der Stadt Frechen.
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SOLL-Konzept 93
Hinweis
Die begonnenen Maßnahmen der Stadt Frechen zur Förderung des Ehrenamtes in
der Freiwilligen Feuerwehr sind ein wichtiges Mittel, die kommunale Gefahrenabwehr
kostengünstig sicherzustellen. Weitere (auch politische) Unterstützungen sind zwingend erforderlich, denn die Motivation und Förderung des Ehrenamtes sind auch
nachhaltige Investitionen in die Zukunft der Stadt Frechen.
Nach dem Motto „Die Feuerwehr für Frechen – Frechen für die Feuerwehr“ muss es
gelingen, den Fokus auf die weitere Mitgliederwerbung für das Ehrenamt zu legen.
Die Folgen eines weiterhin rückläufigen oder stagnierenden Personalbestandes unter
den Ehrenämtern wären mit nur mit sehr großen finanziellen Aufwendungen im
hauptamtlichen Bereich zu kompensieren. So erspart alleine eine Freiwillige Feuerwehr in Staffelstärke der Stadt Frechen jährlich rund 1,5 Millionen Euro.
8.3.5
Ausbildungsbedarf der Freiwilligen Feuerwehr IST/SOLL
Neben der allgemeinen Personalverfügbarkeit muss eine ausreichende Anzahl an
Führungskräften, Führerscheininhabern, Maschinisten und Atemschutzgeräteträgern
(G 26) gesichert sein.
Der Umfang der erforderlichen Qualifikationen innerhalb der Feuerwehr Frechen
richtet sich nach den, gemäß der Schutzzieldefinition, vorzuhaltenden Einsatzfunktionen, den Feuerwehr-Dienstvorschriften und den an den jeweiligen Standorten vorgehaltenen Einsatzfahrzeugen. Insgesamt ist für jede zu besetzende Grundfunktion
eine empfohlene Personalreserve von 200% anzusetzen. Wie im Kapitel 8.3.2 dargestellt, entspricht wäre bei der realen Verfügbarkeit der Einsatzkräfte eine Personalreserve von 540% erforderlich. Für Sonderfunktionen (Führungskräfte, Maschinisten,
Atemschutzgeräteträger) ist teilweise eine erhöhte Personalreserve von bis zu 700 %
notwendig, um im Einsatzfall eine sichere Verfügbarkeit zu gewährleisten. Grundsätzlich ist bei der Auswahl der Einsatzkräfte für gewissen Funktionen auf deren
Verfügbarkeit zu achten.
Um bei Einsätzen die notwendige Führungskomponente im Sinne der FeuerwehrDienstvorschrift FwDV 100 (Führung und Leitung im Einsatz) besetzen zu können, ist
in der Feuerwehr der Stadt Frechen mindestens ein Führungstrupp (Einsatzfunktionen nach Führungsstufen - Zug oder Verband an Einsatzstelle, Führungstrupp oder
Führungsstaffel) erforderlich.
In den nachfolgenden Tabellen erfolgen eine Aufstellung der derzeitig vorhandenen
Qualifikationen und ein Abgleich mit der benötigten Mindeststärke der freiwilligen
Einsatzkräfte:
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SOLL-Konzept 94
Zukünftiger Personal- und Fortbildungsbedarf Feuerwehr Stadt Frechen
IST
SOLL 200% - 600%
89
23
6
5
2
38
38
37
45
20
8
3
3*
21
21
30
52
14
11
2
7
33
31
31
45
20
8
3
3*
21
21
30
Ausbildungsbedarf
LZ Frechen
Aktive
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger (G26)
2
LZ Habbelrath
Aktive
Truppführer
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Maschinisten
Führerschein Klasse C/CE (2)
Atemschutzgeräteträger (G26)
6
1
*Verbandsführer sind nicht zwangsläufig löschzugspezifisch vorzuhalten
Tab. 8.7
Ausbildungsbedarf je Löschzug (Mindestbedarf)
Das Ausbildungsniveau bei der Freiwilligen Feuerwehr Frechen ist grundsätzlich sehr
gut. Im LZ Frechen ist lediglich die Anzahl an Gruppenführern als niedrig zu bewerten. Diese können jedoch durch die höher qualifizierten Zugführer ersetzt werden. Im
LZ Habbelrath ist zudem die Anzahl an Truppführern zu erhöhen. Hier können die
geforderten Zugführer durch Verbandsführer ersetzt werden.
Dargestellt wurden Mindestbedarfe zur Aus- und Fortbildung. Die dargestellten SollWerte sollten nicht unterschritten werden. Vergleicht man die tageszeitabhängige
Personalverfügbarkeit im Kapitel 4.1 mit den dargestellten Mindestanforderungen,
zeigen sich weitere Defizite in der Zeitkategorie „werktags tagsüber“. Dadurch kann
es bei einigen Qualifikationsstufen notwendig sein, über den Mindestbedarf hinaus
auszubilden und zu qualifizieren, um auch in der kritischen Zeitkategorie „werktags
tagsüber“ alle notwendigen Funktionen besetzen zu können.
Es wird daher angeraten sämtliche Einsatzkräfte, die Werktags tagsüber verfügbar
sind, zu Atemschutzgeräteträgern auszubilden und mit einem Führerschein der Klasse C/CE auszustatten.
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SOLL-Konzept 95
8.4 Verbesserung der technischen Ausstattung
Um die vorliegenden Qualitätskriterien sowie Unfallverhütungsvorschriften einhalten
zu können, sind gewisse Rahmenbedingungen in der technischen Ausstattung der
Feuerwehr Frechen zu gewährleisten. Diese werden im Folgenden näher erläutert.
8.4.1
Sicherstellung der Alarmierung
Weiterhin sind alle Einsatzkräfte mit einem digitalen Funkmeldeempfänger auszustatten. Es muss eine ausreichende Anzahl an Reservegeräten vorgehalten werden.
Im Bereich der zusätzlichen Alarmierung soll die Handyalarmierung als redundante
Rückfallebene geprüft werden. Somit können ggf. auch hier mehr Einsatzkräfte alarmiert bzw. erreicht werden. Zusätzlich kann durch diese Maßnahme mit einer Verbesserung der Anzahl an Vor-Ort-Einsatzkräften gerechnet werden. Hier ist zu prüfen, ob eine Group-Alarmierung durchgeführt werden kann.
Weiterhin ist eine sinnvolle Maßnahme zur Stärkerückmeldung der Tagesbereitschaft
innerhalb der normalen Wochenarbeitszeit, die Meldung in Form von Dienstplänen,
Internetdatenbänken, SMS, APP oder Funkmeldeempfängern mit Quittierungsfunktion, einzurichten. So kann sich der Leiter der Feuerwehr o.V.i.A. im Vorfeld und tagesaktuell über das verfügbare Personal informieren.
8.4.2
Vorhaltung von Funktechnik
Es muss seitens der Wehrführung eine Funk- und Führungsskizze erstellt werden,
diese muss zukünftig entsprechend fortgeschrieben werden. Die zukünftige Beschaffung und Umsetzung der funktechnischen Ausstattung ist gemäß der Funk- und
Führungsskizze der Feuerwehr der Stadt Frechen umzusetzen (inkl. der digitalen
Meldeempfänger).
Wie im Kapitel 4.2.5 dargestellt wurde, bestehen derzeit keine Probleme in der Anzahl der vorgehaltenen Menge an 2-m Funkgeräten in den einzelnen Einheiten. Es
muss grundsätzlich eine ausreichende Anzahl an Ersatzgeräten bzw. Reservegeräten vorgehalten werden.
Hinweis: Sollte es nicht möglich sein, Angriffstrupp und Sicherungstrupp ausreichend mit 2-m Funkgeräten auszustatten, ist eine Menschenrettung im Brandfall
nicht durchführbar, da die Sicherheit bzw. der Eigenschutz der Einsatzkräfte nicht
gewährleistet ist.
8.4.3
Persönliche Schutzausrüstung (Einsatzkleidung)
Die Persönliche Schutzausrüstung befindet sich grundsätzlich auf einem guten Niveau. Es ist auf eine ausreichende Anzahl an Ersatzkleidung zu achten. Hierdurch
können neue Einsatzkräfte zeitnahe eingekleidet werden und den Einsatzkräften
steht bei Kontamination ihrer Einsatzkleidung ein Ersatz zur Verfügung.
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SOLL-Konzept 96
Die Reinigung und Pflege der Einsatzkleidung soll weiterhin zentral in der Wäscherei
der Feuer- und Rettungswache durchgeführt werden.
Eine gesetzlich vorgeschriebene maximale Nutzungsdauer für Einsatzkleidung existiert nicht. Die Wirksamkeit der Einsatzkleidung, insbesondere Hupf Teil 1 und Teil 4,
ist vom Zustand des darin verarbeiteten Elements zur Wärmeisolation abhängig. Die
Lebensdauer der Isolationsschicht (Membran) wird durch folgende Einflussfaktoren
bestimmt:
x Tragezeit (Dienst- und Einsatzbeteiligung)
x Anzahl der Hitzebeanspruchungen
x Anzahl der Waschgänge
x Äußere Beschädigungen
x Sonstige mechanische Beanspruchungen
Die Nutzungsdauer der Einsatzkleidung kann sich dadurch sehr unterschiedlich darstellen. Die Entscheidung über Aussonderung und Ersatzbeschaffung von Einsatzkleidung muss daher im Einzelfall erfolgen.
Erfahrungen von Herstellern und Feuerwehren lassen eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren als Planungsgrundlage realistisch erscheinen. Eine über
diesen Zeitraum hinausgehende Nutzungsdauer kann nur bei nachgewiesener geringer Beanspruchung sicher vertreten werden.
Die Dokumentation der Reinigungs- und Reparaturvorgänge ist besonders für Einsatzkleidung mit Isolationswirkung (HuPF Teil 1 und Teil 4) zu empfehlen. Dies wird
derzeit mittels Barcode-Scanner umgesetzt.
Eine genaue Begutachtung der Wärmeisolationsschicht und Einschätzung der vorhandenen Schutzwirkung ist nur durch den Hersteller oder geeignete Fachfirmen
möglich und erscheint unter Beachtung der notwendigen Finanzaufwendungen für
derartige Begutachtungen unwirtschaftlich.
8.4.4 CBRN-Gefahren
Der Transport, der Handel und die Verarbeitung von gefährlichen Stoffen und Gütern
stellt für die Stadt Frechen ein ortsspezifisches Gefahrenpotential im Sinne der Bestimmungen des BHKG §1 dar. Infolge dessen ist die Freiwillige Feuerwehr Frechen so
zu organisieren, dass sie die zur Gefahrenabwehr notwendigen Einrichtungen und
entsprechendes Personal vorhält.
Die Freiwillige Feuerwehr Frechen hat hierzu ein Gefahrenabwehrkonzept für Einsätze mit gefährlichen Gütern und Stoffen entwickelt.
Jede Feuerwehr muss grundsätzlich in der Lage sein, die anerkannten Taktikregel
GAMS (Gefahr erkennen; Absperren; Menschenrettung durchführen; Spezialisten
hinzuziehen) umzusetzen und bis zum Eintreffen von Spezialisten die wichtigsten
Erst-Maßnahmen sicher durchzuführen. Hierzu zählen:
-
Gefahrgutkennzeichnungen erkennen
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
-
Ersterkundung unter Eigenschutz
-
Stoffinformationen einholen
-
Messerkundung bei unklaren Lagen
-
Absperrbereiche festlegen, kennzeichnen und ggf. räumen
-
Warnung der Bevölkerung
-
Menschenrettung unter Eigenschutz
-
Notdekontamination von Personen (Opfer und Einsatzkräfte)
SOLL-Konzept 97
Alle weiteren Maßnahmen zur Gefahrabwehr erfordern in der Regel speziell auf den
betroffenen Gefahrstoff abgestimmtes Fachwissen und Material. Die Vorhaltung von
Spezialmaterial im notwendigen Umfang oder von universell einsetzbarem Material
ist für einzelne gewerbliche Dienstleister und kommunale Feuerwehren weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar. Daher wurden die Kompetenzen zur spezialisierten Gefahrenabwehr in Abstimmung mit den Herstellern und Transporteuren von
gefährlichen Stoffen und Gütern und den Feuerwehren bundesweit abgestimmt und
interkommunal wie behördenübergreifend vernetzt.
Im Regierungsbezirk Köln wurden die Kompetenzen zur Gefahrenabwehr auf zahlreiche spezialisierte Feuerwehreinheiten verteilt und in überörtlichen Netzwerken
organisiert. Somit existieren spezialisierte Verbände zur Dekontamination von Einsatzkräften, Unfallopfern, unverletzten Passanten und Geräten und zur großflächigen
Messerkundung. Für die Analyse von freigesetzten, unbekannten Gefahrstoffen hat
der Bund mit den Ländern hochspezialisierte Einheiten, sogenannten Task-Forces,
eingerichtet. Hier kann auf Einheiten der Städte Köln, Dortmund und Essen zurückgegriffen werden.
In einem international vernetzten System zur Unterstützung von kommunalen Feuerwehren werden von der chemischen Industrie Kompetenzen zur Beratung und zur
Unterstützung durch Material und Personal vor Ort vorgehalten die für jeden Gefahrstoff spezifische Abwehrmaßnahmen ermöglichen.
Im Rhein-Erft-Kreis haben sich die Feuerwehren Wesseling, Hürth, Bergheim, Erftstadt und Kerpen auf Teilbereiche der Gefahrenabwehr spezialisiert und sind somit
Teil des bezirksweiten Netzwerkes. Die genannten Feuerwehren halten im RheinErft-Kreis folgende Einheiten vor:- zwei Abrollbehälter zum Eindeichen, Abdichten
und Umfüllen von Gefahrgütern- vier Einheiten zur großräumigen Messerkundungeine Einheit zur qualifizierten Dekontamination.
Unter Einbindung der oben dargestellten überörtlichen Gefahrenabwehrkapazitäten
verbleiben bei der Freiwilligen Feuerwehr Frechen die dargestellten Aufgaben der
Erst-Maßnahmen und die Einsatzleitung.
Die hierfür benötigten Einsatzmaterialen stellen sich wie folgt dar:
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Einsatzmittel
Zweck
Bemerkung
3 Löschgruppenfahrzeuge
Personal und Material für
Schadensort und Logistik
2 ELW
Führungsunterstützung
und Bereitstellungsraum
1 RTW
Eigenschutz
1 NEF
Eigenschutz
tung
6 Chemikalienschutzanzüge
PSA
6 Kontaminationsschutzhauben
PSA
1 Dosisleistungswarner
Absperrgrenze
3 Dosiswarner
PSA
6 Dosismessgeräte (Filmplaketten)
PSA
1 Dosisleistungsmesser
Eigenschutz und Erkun- Ggf. Teletektor
dung
3 Gasmessgeräte
Eigenschutz und Erkundung
6 Sprechgarnituren
Sicherstellung der Kommunikation unter CSA
3 Notdekontaminationssets
Notdekon
und
Bera-
Absperrmaterial
Folien und Planen
Eindämmen und Auffangen
Kanaldichtsätze
Eindämmen und Auffangen
Auffangwannen
Eindämmen und Auffangen
Abdichtmaterial
Eindämmen
Auffangbehälter (1.000l)
Auffangen
Ölbindemittel
Eindämmen u. Auffangen
Fasspumpe
Auffangen und Umfüllen
Nur bei nicht zersetzenden Gefahrstoffen
möglich z.B: Mineralöl
Mineralölbeständig
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8.5 Fahrzeugbeschaffungsplan
Die Fahrzeugausstattung der Feuerwehr der Stadt Frechen muss grundsätzlich der
fortlaufenden Stadtentwicklung angepasst werden. Daher gilt es, einer Überalterung
der Fahrzeuge und deren Ausrüstungen entgegenzuwirken. Aus diesem Grund wird
für die Feuerwehr der Stadt Frechen ein Fahrzeugbeschaffungsplan erarbeitet. Unter
Berücksichtigung der Reparaturanfälligkeit und aufgrund gesetzlicher Vorschriften
(z. B. Austausch von Reifensätzen, Erneuerung der druckführenden Teile etc.) sollte
ein Maximalalter der Großfahrzeuge von 20-25 Jahren nicht überschritten werden.
Bei Kleinfahrzeugen (z. B. MTF) liegt diese Orientierungsgröße bei 10-15 Jahren.
Die Orientierungsgröße für Großfahrzeuge ergibt sich aus der zeitlich limitierten
Lagervorhaltung von Ersatzteilen durch die Hersteller. Diese bedingt eine Kostenerhöhung bei Wartungen, Reparaturarbeiten und Beschaffungen von Ersatzteilen
ab einem Fahrzeugalter von über 20 Jahren.
Die Orientierungsgröße für Kleinfahrzeuge ergibt sich aus Erfahrungswerten. Hier
ist aufgrund eines erhöhten Verschleißes lediglich mit 10-15 Jahren Nutzungsdauer zu rechnen.
Grundsätzlich sollte die Nutzungsdauer der Einsatzfahrzeuge jedoch an deren
Zustand ausgerichtet werden, so dass ein guter Zustand die Nutzungsdauer verlängern und ein schlechter Zustand der Einsatzfahrzeuge deren Nutzungsdauer
verkürzen kann. Die Bewertung des Zustandes sollte dabei durch fachkundiges
Personal durchgeführt werden.
Der Zustand der Einsatzfahrzeuge ist aufgrund der Pflege und Wartung
durch die hauptamtlichen Kräfte der Feuer- und Rettungswache Frechen, als
überdurchschnittlich gut anzusehen.
Aus heutiger Sicht kann daher die Orientierungsgröße bei Großfahrzeugen (>7,5t)
in den folgenden Darstellungen auf 20 Jahre festgesetzt werden. Bei kleineren
Fahrzeugen beträgt diese 15 bzw. 12 Jahre (3,5-7,5t bzw. <3,5t). Hierbei handelt
es sich um Orientierungsgrößen, die an den realen Zustand der Fahrzeuge angepasst werden müssen.
Die folgende Aufstellung der Fahrzeugstruktur ergibt sich aus den im Stadtgebiet
festgestellten Risiken, einschließlich der Löschwasserversorgung und den zur Verfügung stehenden Einsatzkräften. Zudem werden die Gebäudestruktur und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Das Hauptaugenmerk liegt auf den Beschaffungen, die im Zeitraum des vorliegenden
Brandschutzbedarfsplanes getätigt werden müssen. Ersatz- oder Neubeschaffungen
zu einem späteren Zeitpunkt werden im Rahmen des Gesamtkonzeptes ebenfalls
dargestellt, sind jedoch auf Grundlage des Stadtentwicklungsprozesses, Veränderung von DIN-Normen oder Zustand der einzelnen Feuerwehrfahrzeuge im Rahmen
einer Fortschreibung in 5 Jahren erneut zu überprüfen.
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8.5.1 Feuer- und Rettungswache Frechen / LZ Frechen
Im Laufe des vorliegenden Brandschutzbedarfsplans werden zehn Fahrzeuge der
Feuerwache Frechen die angesetzte Altersgrenze erreichen. Bei den anderen Fahrzeugen und Anhänger wird die Altersgrenze erst zu einem späteren Zeitpunkt erreicht. Hier ist aufgrund von Stadtentwicklungsprozessen und Risikoentwicklungen
eine Bewertung der Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung zu einem späteren Zeitpunkt (im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans) sinnvoll.
Die beiden HLF20/16 werden als primäre Einsatzfahrzeuge der hauptamtlichen Einsatzkräfte und des LZ Frechen genutzt. Eine Ersatzbeschaffung ist aufgrund des
Alters im Rahmen einer Fortschreibung zu bewerten.
Das LF16 wird derzeit als Reserveeinsatzfahrzeugen bei Ausfällen von anderen
Löschgruppenfahrzeugen und als Übungsfahrzeug für die Jugendfeuerwehr eingesetzt. In der Freiwilligen Feuerwehr Frechen wurde ein rotierendes System zur Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen eingeführt. So wird immer das älteste
Löschgruppenfahrzeug als Reservefahrzeug und Übungsfahrzeug genutzt. Aufgrund
des Zustandes des LF16 ist jedoch zeitnah eine Ersatzbeschaffung vorzusehen. Das
LF16 soll als HLF20 ersatzbeschafft werden. Das ebenfalls vorgehaltene LF16/12
soll zukünftig als Reserve- und Übungsfahrzeug eingesetzt werden. Hernach stehen
dem LZ Frechen somit zwei moderne Löschgruppenfahrzeuge zur Verfügung. Hierdurch kann dem Schutzziel und dem Gefährdungspotenzial, insbesondere den Anforderungen, die über den allgemeinen Grundschutz hinausgehen, entsprochen
werden. Eine Ersatzbeschaffung des LF16/12 hat in Abhängigkeit des Fahrzeugzustandes zu erfolgen. Da es primär als Reserve- und Übungsfahrzeug genutzt werden
soll, ist auf geringe Werkstattzeiten und sicher Handhabung durch die Jugendfeuerwehr zu achten.
Das TLF 24/50 soll durch ein PTLF4000 normgerecht ersetzt werden. Das PTLF4000
dient aufgrund seines Tankvolumens zur Wasserversorgung am Einsatzort. Insbesondere in Regionen mit schlechter Löschwasserversorgung (Autobahn, Aussiedlerhöfe usw.) ist ein entsprechend großer Löschwasservorrat auf den Fahrzeugen notwendig. Durch die zusätzliche Beladung mit Pulver steht zudem Sonderlöschmittel
für besondere Schadensereignisse (insbesondere auf der Autobahn) zur Verfügung.
Ferner hält die Freiwillige Feuerwehr Frechen eine TRB38 sowie eine DLK23/12 als
Reserve-Drehleiter vor. Zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges bei Gebäuden mittlerer Höhe, die über keinen zweiten baulichen Rettungsweg verfügen, ist
gemäß §17 Abs. 3 BauO NRW ein geeignetes Rettungsgerät durch die Feuerwehr
bereitzustellen. Hierzu kann sowohl eine Teleskoprettungsbühne als auch eine Drehleiter eingesetzt werden. Die Vorhaltung eines Hubrettungsfahrzeugs in der FuRW
Frechen ist aufgrund des Bebauungscharakters (Gebäude mittlerer Höhe ohne zweiten baulichen Rettungsweg) im Stadtgebiet baurechtlich zwingend und jederzeit
erforderlich. Aufgrund der Ausfallzeiten der TRB38 durch technische Defekte sowie
notwendige planmäßige Überholungen, wurde ein zweites Hubrettungsfahrzeug
kostengünstig beschafft. Der Kostenaufwand der Beschaffung der Reserve-Drehleiter
DLK23/12 liegt dabei deutlich unter den Mietkosten einer Drehleiter bei Ausfall der
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SOLL-Konzept 101
TRB38. Hier wurde somit ein deutlicher Kostenvorteil durch die Vorhaltung einer
Reserve-Drehleiter erzielt. Grundsätzlich ist diese Maßnahme unter wirtschaftlichen
Aspekte fortzuführen. Eine Ersatzbeschaffung der DLK23/12 soll in Abhängigkeit des
Zustands und unter Voraussetzung einer kostengünstigen Beschaffungsmöglichkeit
stattfinden.
Die Gerätewagen (GW, GW-L und GW-BSE) sind ebenfalls im Laufe des vorliegenden Bedarfsplans Ersatz zu beschaffen. Durch die GW-L können notwendige Einsatzmaterialien bei Sondereinsätzen sicher verladen und transportiert werden. Entsprechende Abrollcontainer und Paletten müssen bereitstehen. Der GW wird u.a. für
den Vorbeugenden Brandschutz genutzt und ist daher auch zukünftig vorzuhalten.
Der GW-BSE wird zur Brandschutzerziehung vorgehalten. Hierdurch kann die Freiwillige Feuerwehr Frechen ihrer Aufgabe zur Brandschutzerziehung und –aufklärung
nachkommen.
Die beiden KdoWs sind ebenso als bedarfsgerecht anzusehen, wie der ELW1. Hierdurch kann die Einsatzleitung am Einsatzort aufgebaut und ein schnelles Eintreffen
von Führungsfunktionen gewährleistet werden. Der ELW1 wird derzeit altersbedingt
bereits ersatzschafft. Das neue Fahrzeug wird am LZ Habbelrath stationiert und der
ELW1 des LZ Habbelrath wird zum LZ Frechen versetzt. Es wird somit immer der
älteste der beiden ELW1 ersetzt. Da der ELW1 im MANV-Konzept des Rhein-ErftKreises eingeplant ist, wird dieser entsprechend vom Rhein-Erft-Kreis bezuschusst.
Die beiden MTFs sollen ebenfalls gleichwertig ersetzt werden. Hierdurch können
Einsatzkräfte im Einsatzfall bzw. die Jugendlichen bei ihren Übungen und Veranstaltungen transportiert werden. Hierdurch werden keine höherwertigen Einsatzfahrzeuge aus dem Fuhrpark des LZ Frechen für sonstige Fahrten genutzt und eine Minderung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr umgangen.
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SOLL-Konzept 102
Feuerwehrfahrzeuge ( DIN 14502 ) - FuRW Frechen / LZ Frechen
IST
Ersatzbeschaffung
Fahrzeug
Jahr
Baujahr
Alter
Löschfahrzeug
HLF 20/16 (HF)
HLF 20/16 (FF)
LF 16
TLF 24/50
LF 16/12
2006
2006
1985
1999
1997
10
10
31
17
19
HLF 20/16 (HF)
HLF 20/16 (FF)
(H)LF20
PTLF4000
(H)LF20
2026/2027
2026/2027
2017/2018
2019/2020
*
Rüst- und Gerätewagen
GW
GW-BSE
GW-L
WLF
2005
1996
2005
1992
11
20
11
24
GW
GW-BSE
GW-L
WLF**
2017/2018
2018/2019
2018/2019
**
Hubrettungsfahrzeug
TRB 38
DLK 23/12
2007
1998
9
18
TRB
DLK 23/12
2027/28
*
Sonstiges Fahrzeug
KdoW EvD
KdoW LdF
ELW 1
MTF
MTF JF
1996
2005
1996
2006
2004
20
11
20
10
12
KdoW EvD
KdoW LdF
ELW 1***
MTF
MTF JF
2016/2017
2017/2018
2016/2017***
2018/2019
2017/2018
Anhänger und AB
AB Atem**
AB Manv**
AB Mulde**
FWA-BSE
FWA-Tier
FWA-Jugend
1991
2005
2001
2004
1996
2004
25
11
15
12
20
12
17
AB Atem**
AB Manv**
AB Mulde**
FWA-BSE
FWA-Tier
FWA-Jugend
#
#
#
#
#
#
*Ersatzbeschaffung in Abhängigkeit des Fahrzeugzustands (Reservefahrzeug)
** Ersatzbeschaffung nur durch den Kreis
***Neubschaffung läuft; neues Fahrzeug wird zum LZ Habbelrath versetzt
# Ersatzbeschaffung nach Ablauf der Betriebserlaubnis
Abb. 8.5
Fahrzeugbeschaffung LZ Frechen
Die Fahrzeugstruktur ist als bedarfsgerecht anzusehen und ergibt sich aus der vorliegenden Gefährdungsanalyse sowie den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
Frechen. Durch den vorliegenden Fuhrpark kann sichergestellt werden, dass der LZ
Frechen in Zugstärke ausrücken und größere Einsätze eigenständig abarbeiten
kann. Der Fuhrpark entspricht ebenso der vorliegenden Einsatzkräfteanzahl.
Neben der Beschaffung von zwei Großfahrzeugen sind vorwiegend die kleineren
Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Frechen im Laufe des vorliegenden
Bedarfsplans altersbedingt Ersatz zu beschaffen.
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SOLL-Konzept 103
8.5.2 Löschzug Habbelrath
Der Löschzug Habbelrath verfügt derzeit über ein HLF 20/16 und ein LF16 sowie
mehrere Kleinfahrzeuge.
Das HLF20/16 kann zur effektiven Brandbekämpfung und Hilfeleistung und damit zur
Sicherstellung des Grundschutzes genutzt werden. Das HLF20/16 ist im Zeitraum
des vorliegenden Bedarfsplans nicht Ersatz zu beschaffen. Eine Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit hat somit in der Fortschreibung zu erfolgen.
Als Ersatzbeschaffung des LF16 ist ein LF 20 vorgesehen. Hierdurch kann dem
Aufgabenschwerpunkt der Löschwasserversorgung entsprochen werden. Zudem
sind genügend Gewichts- und Raumkapazitäten um die Wasser- und Höhenrettungsausstattung zu verlasten. Als zweites Löschgruppenfahrzeug des LZ Habbelrath kann das LF20 somit zur Sicherstellung der Aufgaben, die über den reinen
Grundschutz hinausgehen, eingesetzt werden. Hierdurch wird dem vorliegenden
Gefährdungspotenzial (Löschwasserdefizite, Gewässer usw.) entsprochen.
Der ELW1 des LZ Habbelrath wird nach der Neubschaffung des ELW1 LZ Frechen
an den Standort Frechen verlegt und dem LZ Habbelrath steht der neue ELW1 zur
Verfügung.
Die beiden MTFs sind weiterhin vorzuhalten. Hierdurch kann der Personentransport
von Einsatzkräften und der Jugendfeuerwehr sichergestellt werden.
Feuerwehrfahrzeuge ( DIN 14502 ) - Löschzug Habbelrath
IST
Ersatzbeschaffung
Fahrzeug
Jahr
Baujahr
Alter
Löschfahrzeuge
HLF 20/16
LF 16
2006
1997
10
19
HLF 20/16
LF20
2026/2027
2017/2018
Sonstiges Fahrzeug
ELW 1
MTF
MTF JF
2004
2009
2011
12
7
5
ELW 1*
MTF
MTF JF
2020/2021*
2019/2020
2023/2024
15
*ELW1 wird zum LZ Frechen versetzt
Die Fahrzeugstruktur ist als bedarfsgerecht anzusehen und ergibt sich aus der vorliegenden Gefährdungsanalyse sowie den Aufgaben des LZ Habbelrath. Durch den
vorliegenden Fuhrpark kann sichergestellt werden, dass der LZ Habbelrath in Zugstärke ausrücken und größere Einsätze eigenständig abarbeiten kann. Der Fuhrpark
entspricht ebenso der vorliegenden Einsatzkräfteanzahl.
Im Rahmen des vorliegenden Bedarfsplans sind somit ein Großfahrzeug und zwei
Kleinfahrzeuge Ersatz zu beschaffen.
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SOLL-Konzept 104
8.5.3 Zusammenfassung Fahrzeugbeschaffungsplan
Grundsätzlich entspricht der Fuhrpark der Freiwilligen Feuerwehr Frechen den Gefahrenpotenzialen und Anforderungen. Hierdurch kann die Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr und damit ein hohes Schutzniveau für die Bürger der Stadt Frechen sichergestellt werden.
Aus den dargestellten Ersatzbeschaffungen ergibt sich folgende Fahrzeugbeschaffungsliste im Rahmen des vorliegenden Bedarfsplans:
Maßnahmenliste SOLL-Konzept
Fahrzeugbeschaffungsliste
LF 20
ELW 1
HLF20
GW
KdoW
KdoW
MTF
GW -BSE
GW-L
MTF
MTF
PTLF4000
ELW 1
Tab. 8.8
LZ Habbelrath
LZ Habbelrath
LZ Frechen
LZ Frechen
LZ Frechen
LZ Frechen
LZ Frechen
LZ Frechen
LZ Frechen
LZ Frechen
LZ Habbelrath
LZ Frechen
LZ Frechen
Zeitraum
2017/2018
2017/2018
2017/2018
2017/2018
2017/2018
2017/2018
2017/2018
2018/2019
2018/2019
2018/2019
2019/2020
2019/2020
2020/2021
Verweis Kapitel
8.5.2
8.5.2
8.5.1
8.5.1
8.5.1
8.5.1
8.5.1
8.5.1
8.5.1
8.5.1
8.5.2
8.5.1
8.5.1
Fahrzeugbeschaffungsliste
Insgesamt sollen 13 Fahrzeuge in den nächsten 5 Jahren ersatzbeschafft werden.
Bei 10 der 13 Fahrzeuge handelt es sich um Kleinfahrzeuge.
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SOLL-Konzept 105
8.6 Löschwasserversorgung
Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Löschwasserversorgung im Stadtgebiet
von Stadt Frechen muss die Nutzbarkeit vorhandener Oberflächengewässer sichergestellt werden. Hierzu müssen weiterhin geeignete Zugangsmöglichkeiten bzw.
Ansaugstellen für die Einsatzkräfte geschaffen werden. Die entsprechenden Gewässer sind immer objektspezifisch eingeordnet.
In den Bereichen mit erkannten Versorgungsdefiziten bzw. mit unbekannter Versorgungsqualität sind ggf. weitere Einrichtungen zur Löschwasserbevorratung (z. B.
Zisternen, Löschteiche, o.ä.) einzurichten. Zudem muss die Feuerwehr weiterhin
über eine ausreichende Löschwasserbevorratung auf den Einsatzfahrzeugen verfügen.
Es soll seitens der Verwaltung auf eine gute Kommunikation zwischen den jeweiligen Wasserversorgern und der Feuerwehr geachtet werden.
Der Feuerwehr sollen stets aktuelle Informationen (digital und analog) bezüglich
des Zustands des Versorgungsnetzes vorliegen (Leitungsnetz-, Hydrantenpläne
und Abwasserpläne). Gegenseitige Informationen hinsichtlich des Zustands der
Wasserversorgung sind für beide Seiten von Bedeutung und können die qualitative und quantitative Wasserversorgung optimieren.
Weiterhin muss die Feuerwehr und die Verwaltung der Stadt Frechen das bestehende Löschwasserkonzept kontinuierlich fortschreiben und entsprechend der
festgestellten Defizite erweitern und anpassen. Es muss ein entsprechender Maßnahmenkatalog zur Beseitigung der Defizite erarbeitet werden.
In Randbereichen mit möglichen Löschwasserdefiziten des Stadtgebiets Frechen
muss bis zum Aufbau einer geeigneten Löschwasserversorgung, der Erstangriff
bei Brandeinsätzen weiterhin durch wasserführende Löschfahrzeuge sichergestellt
werden.
Die gesamte Löschwasservorhaltung der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr der
Stadt Frechen von 15.800 Liter soll weiterhin nicht unterschritten werden.
Für Gebiete mit Löschwasserdefiziten ist in der Stellungnahme der Feuerwehr, im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, auf eine ausreichende Berücksichtigung
der Defizite im Brandschutzgutachten für das Bauvorhaben zu achten. Ggf. ist die
Baugenehmigungsbehörde auf Defizite in der Löschwasserversorgung hinzuweisen.
Insbesondere Löschwasserbedarfe, die über den notwendigen Grundschutz hinausgehen, sind dann durch den Bauherrn zu schaffen und auszuweisen.
Bei der Festlegung von Baugebieten ist durch die Stadt Frechen auf die Einhaltung
des Mindestlöschwasserbedarfs in Anlehnung an das Arbeitsblatt W405 des DGUV
zu achten. Sofern dies nicht durch die öffentliche Sammelwasserversorgung sichergestellt ist, sind weitere Maßnahmen zu treffen (z.B. Zisternen, Löschwasserbrunnen,
Löschwasserteiche).
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
SOLL-Konzept 106
8.7 Verbesserung der Dokumentation
Um die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bzw. die Einhaltung des Schutzziels zu
überprüfen, ist eine genaue Einsatzdokumentation erforderlich.
Zukünftig sind fahrzeuggenaue Einsatzkräftestärken, einschließlich der vorhandenen
Funktionen, bei allen Einsätzen zu erfassen. Zuzüglich der genauen Statusmeldungen der Fahrzeuge (z.B. Einsatzübernommen, Einsatzstelle ein usw.) kann hierdurch
das hilfsfristgerechte Eintreffen der Einsatzkräfte und die bereitstehenden Funktionen
analysiert werden. Gegebenenfalls ist auf jedem Fahrzeug eine zusätzliche Dokumentationsmöglichkeit in Papierform zu hinterlegen. Diese ist vom jeweiligen Einheitsführer auszufüllen. Hierdurch können Dokumentationsfehler minimiert werden.
Die Umstellung der Dokumentationsstruktur ist umgehend umzusetzen. Auf diese
Weise soll die Informationsgrundlage für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans geschaffen werden.
8.8 Gemeinsame Übungen bei Risikoobjekten im Stadtgebiet
Grundsätzlich müssen die Löschzüge der Feuerwehr Frechen gemeinsame und
regelmäßige Einsatzübungen an Risikoobjekten im gesamten Stadtgebiet durchführen.
Dadurch können in diesem Bereich ebenfalls frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung
der Einsatzstrategien oder eine Neuausrichtung der Einsatzmittel vorgenommen
sowie objektbezogene Alarm- und Ausrückeordnungen und vorhandene Einsatzpläne und Standardeinsatzregeln überprüft werden.
8.9 Fortschreibung
Die Grundlagen zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes verhalten sich dynamisch. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben.
Im Zusammenhang mit dem Berichtswesen sollen so die Umsetzung und Auswirkungen der Konsequenzen dieses Bedarfsplanes beobachtet werden.
Der Brandschutzbedarfsplan der Feuerwehr der Stadt Frechen soll gemäß
§3 Abs. 3 BHKG spätestens in Zeitabständen von 5 Jahren fortgeschrieben werden.
Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan soll daher im Jahre 2021 überarbeitet werden.
Werden innerhalb dieser Zeit wesentliche Änderungen erkannt, soll eine außerordentliche Fortschreibung zu diesen Abweichungen erfolgen. Wesentliche Änderungen sind beispielsweise grundlegende Nichteinhaltung des Erreichungsgrades des
vereinbarten Schutzzieles.
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
Zusammenfassung 107
8.10 Zusammenfassung
In dem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wurde in den Kapiteln 4 der ISTZustand der Feuerwehr Frechen beschrieben und bewertet. Im Kapitel 5 wurde eine
Gefährdungs- und Risikoanalyse durchgeführt. Die hieraus resultierenden Maßnahmen wurden auf Basis eines im Kapitel 7 definierten Schutzzieles im SOLL-konzept
dargestellt. Das festgelegte Schutzziel lautet wie folgt:
Schutzzieldefinition
In Gebieten mit städtischem Bebauungscharakter soll die erste Einheit mit einer
Stärke von 9 Einsatzkräften innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die
Leitstelle am Einsatzort eintreffen. Dieses Ziel soll in mindestens 80% der Fälle erreicht werden. Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 7 Einsatzkräften soll
innerhalb der folgenden 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung, eintreffen.
Dieses Ziel soll in mindestens 90 % der Fälle erreicht werden.
In Gebieten des städtischen Randbereiches soll die erste Einheit mit einer Stärke
von 7 Einsatzkräften innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle
am Einsatzort eintreffen. Dieses Ziel soll in mindestens 80% der Fälle erreicht werden. Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 9 Einsatzkräften soll innerhalb
der folgenden 5 Minuten, also 15 Minuten nach Alarmierung, eintreffen. Dieses Ziel
soll in mindestens 90 % der Fälle erreicht werden.
Im vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wurden daher im Rahmen eines SOLLKonzeptes Maßnahmen dargestellt, die zukünftig die Einhaltung des Schutzzieles
gewährleisten sowie die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und das notwendige Sicherheitsniveau für die Einsatzkräfte und die Bürger der Stadt Frechen sicherstellen
sollen. Sämtliche Maßnahmen unterliegen dabei einer wirtschaftlichen Betrachtung,
so dass das Konzept die Sicherstellung der Gefahrenabwehr für die Bürger der Stadt
Frechen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit darstellt.
Die Maßnahmen umfassen die Beseitigung von baulichen Defiziten an den Feuerwehrhäusern um zukünftig die Rahmenbedingungen der DIN Normen und UVV
einzuhalten und somit den Eigenschutz der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Entsprechende Maßnahmen werden für das Feuerwehrhaus Habbelrath im Kapitel 8.1
nach Priorität dargestellt. Die FuRW Frechen wird derzeit bereits an anderer Stelle
neu gebaut. Durch die Standortverlagerung der FuRW kann die Erreichbarkeit des
nördlichen Stadtgebietes deutlich verbessert werden. Somit kann, insbesondere
durch die hauptamtlichen Einsatzkräfte, im Stadtteil Königsdorf eine angemessene
Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Feuerwehr sichergestellt werden.
Weiterhin sollen umliegende Feuerwehren in den Stadträndern zur Unterstützung
hinzugezogen werden.
Die Anzahl der hauptamtlichen Einsatzkräfte ist von derzeit 22,5 auf 34,02 Personalplanstellen zu erhöhen. Hierdurch eine Staffel sowie eine vorschriftsgerechte
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Brandschutzbedarfsplan Stadt Frechen
Zusammenfassung 108
Besetzung des Hubrettungsfahrzeuges zukünftig gewährleistet sein. Nur hierdurch
sind die Schutzzielanforderungen, insbesondere im Norden des Stadtgebietes, einzuhalten.
Weiterhin sind Maßnahmen zur Einsatzkräftegewinnung und Förderung des Ehrenamtes zu veranlassen. Einige Möglichkeiten werden im Bedarfsplan aufgezeigt. Detaillierte Maßnahmen sind mit der Feuerwehr von Seiten der Stadt Frechen zu besprechen.
Die Alarmierungssicherheit soll durch den Einsatz einer Handyalarmierung (SMS,
APP) verbessert werden.
Die vorhandenen Löschwasserdefizite werden im Rahmen des Fahrzeugkonzeptes
beachtet, so dass sowohl der Löschwasservorrat auf den Feuerwehrfahrzeugen
erhöht wird, als auch die Möglichkeit zur Wasserversorgung über lange Wegstrecke
mittels Schlauchreserven sichergestellt wird.
In den nächsten Jahren sind Investitionen in den Fuhrpark notwendig. Das vorliegende Fahrzeugkonzept ergibt sich dabei aus dem bestehenden Gefahrenpotenzial
und der Einsatzkräfteverfügbarkeit. Zudem werden die Gebäudestruktur und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Insgesamt sollen bis zum Jahre 2021 drei Großfahrzeuge und zehn Kleinfahrzeug beschafft werden.
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