Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan
der Stadt Kerpen
Stand:
Juni 2009
-2-
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................2
1.
Einleitung und Rechtsgrundlagen..................................................................................4
2.
Die Stadt Kerpen.............................................................................................................10
2.1 Zahlen, Daten, Fakten .............................................................................................10
2.2 Infrastruktur ..............................................................................................................10
2.3 Verkehrswege ..........................................................................................................11
2.4 Pendlerbewegungen ................................................................................................12
2.5 Löschwasserversorgung ..........................................................................................12
3.
Risiken und Einsätze in der Stadt Kerpen ...................................................................15
3.1 Risiken......................................................................................................................15
3.2 Bebauung.................................................................................................................16
3.3 Nutzung unbebauter Flächen ..................................................................................20
3.4 Verkehrsinfrastruktur................................................................................................21
3.5 Umwelt .....................................................................................................................24
3.6 Einsatzbeispiele .......................................................................................................25
3.7 Darstellung der Risiken für die Stadt Kerpen ..........................................................30
3.8 Einsatzstatistik Brandschutz ....................................................................................31
4.
Festlegung von Schutzzielen = Planzielen und Leistungsmerkmalen der
Feuerwehr der Stadt Kerpen .........................................................................................32
4.1 Der kritische Wohnungsbrand .................................................................................33
4.2 Hilfsfrist.....................................................................................................................36
4.3 Funktionsstärke........................................................................................................38
4.4 Erreichungsgrad.......................................................................................................41
4.5 Für dicht bebaute Gebiete .......................................................................................42
4.6 Für weniger dicht bebaute Gebiete..........................................................................42
4.7 Einsatzleiter vom Dienst (EvD) ................................................................................43
4.8 Für die Technische Einsatzleitung der Feuerwehr ..................................................43
4.9 Für den Verwaltungsstab der Stadt Kerpen ............................................................43
5.
Feuerwehrgerätehäuser.................................................................................................44
6.
Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Feuerwehr Stadt Kerpen........................47
-3-
7.
Jugendarbeit ...................................................................................................................50
8.
ABC-Gefahrenabwehr der Feuerwehr Kerpen im Verbund mit der Konzeption im
Regierungsbezirk Köln ..................................................................................................51
9.
Darstellung der gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes im
Feuerschutz der Stadt Kerpen ......................................................................................53
10. Funktionsstellen im hauptamtlichen Bereich..............................................................55
11. Führungsstruktur und Einsatzleitung ..........................................................................57
11.1 Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter .........................................................57
11.2 Zug- und Gruppenführer ..........................................................................................57
11.3 Einsatzleitung...........................................................................................................57
12. Fortschreibung
13. Zusammenfassung.........................................................................................................60
14. Anlagen ............................................................................................................................61
14.1 Übersichten der Mindest- und Maximalfunktionsstärken ........................................61
14.2 Funkkonzept.............................................................................................................72
14.3 Alarmierungen..........................................................................................................73
14.4 First Responder........................................................................................................84
14.5 Personalentwicklung ................................................................................................85
14.6 Altersstruktur ............................................................................................................91
-4-
1.
Einleitung und Rechtsgrundlagen
Dieser Brandschutzbedarfsplan beschreibt die Vorkehrungen der Stadt Kerpen für
•
den abwehrenden Brandschutz
und
•
die Hilfeleistung bei Unglücksfällen.
Insoweit muss die Bezeichnung „Brandschutzbedarfsplan“ umfassend verstanden werden.
Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kerpen enthält keine Festlegungen für den Rettungsdienst. Diese sind im „Rettungsdienstbedarfsplan“ enthalten, welcher durch den Rhein-ErftKreis als Träger des Rettungsdienstes erstellt und fortgeschrieben wird.
Am 01.03.1998 ist die Neufassung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
bei Unglücksfällen (FSHG) in Kraft getreten.
Das FSHG bestimmt in § 1, das Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei
Unglückfällen und solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen
oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, Hilfe zu leisten.
Die öffentliche Feuerwehr einer Gemeinde kann aus Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr
und Pflichtfeuerwehr bestehen (§ 9 FSHG). Kreisfreie Städte sind verpflichtet, eine Berufsfeuerwehr einzurichten (§ 10 Abs. 1 FSHG).
Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu
verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen. Mit Verfügung vom 10. September 1992 hat die Bezirksregierung Köln einen Antrag der Stadt Kerpen auf Ausnahme
nicht zugestimmt und die Unterhaltung einer mit hauptamtlichen Kräften ständig besetzten
Feuerwache verfügt. Die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr sind zu Beamten zu ernennen (§ 13 FSHG).
Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern
(§ 9 FSHG).
-5-
Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach dem FSHG als Pflichtaufgabe zur
Erfüllung nach Weisung wahr (§ 4 FSHG).
Nach § 22 FSHG „Vorbereitungen für Schadens-/Großschadensereignisse“ haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen
und fortzuschreiben.
Darstellung der sonstigen Rechtsgrundlagen/Quellenangaben
•
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24.11.1992
•
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz-ZSneuOG)
vom 25.03.1997
•
Bauordnung NRW – Landesbauordnung –
•
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VVBauO NW)
•
Sonderbauverordnung
•
Richtlinien über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen – Schulbaurichtlinie
•
Runderlass des Innenministeriums NRW „Qualitätskriterien für den Brandschutz“ vom
16.05.2001
•
Runderlass des Bauministeriums NRW zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges
über Rettungsgerät der Feuerwehr vom 29.08.2000
•
Runderlass des Innenministeriums NRW „Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz“
vom 09.02.2001
•
Runderlass des Innenministeriums NRW „Brandschutztechnische Ausstattung und
Verhalten in Schulen bei Bränden“ vom 19.02.2000
•
Schutzzieldefinition der AGBF Bund vom 16.09.1998 (ein Gutachten des Rechtsam-
-6-
tes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF NRW als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden
und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann).
•
VFDB Richtlinie 05/01 „Risikoangepasste Bemessung von Brandschutzpersonal“
(Entwurf)
•
Grundlage zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln; Verfügung der Bezirksregierung
Köln vom 07.04.1997
•
Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 13.11.2007 „Ausnahmegenehmigung nach
§ 13 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
•
Hinweise und Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes NRW für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen (Stand 01/2001)
Sonstige Aufgaben der Feuerwehr Kerpen:
Neben den Kernaufgaben aus dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz sowie den zugewiesenen Aufgaben aus dem Rettungsdienstgesetz werden die nachfolgend genannten Aufgaben durch die Feuerwehr der Stadt Kerpen wahrgenommen:
•
Führen und Betreiben der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises nach einem öffentlichrechtlichen Vertrag, zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Kerpen, wobei der
Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger und vollumfänglich weisungsbefugt ist.
•
Unterhaltung und Betrieb einer Zentralwerkstatt gemäß einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg, Bergheim und Kerpen.
•
Gemeinsame Brandschutzdienststelle der Städte Bergheim und Kerpen gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung.
•
Abwehr von Umweltgefahren und Schäden durch gefährliche Stoffe und Güter.
•
Gestellung von Brandsicherheitswachen.
-7-
•
Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, den sachgerechten
Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie über die Möglichkeiten der
Selbsthilfe.
•
Brandschutzerziehung für Kinder (Kindergärten) und Schulen.
•
Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für besondere Ereignisse sowie von Einsatzplänen für besonders gefährdete Objekte.
•
Aus-, Fort- und Weiterbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen.
•
Einsatz bei Großschadensereignissen.
•
Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau.
Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brandoder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer
Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet
sind, insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen.
•
Durchführung von brandschutztechnischen Stellungnahmen gemäß FSHG NRW.
Hierzu gehört insbesondere die Erstellung von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren und bei behördlichen Anfragen, die Beratung von Bauherren, Architekten und Fachplanern.
•
Organisation und Koordination der Notfallseelsorge.
•
Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Einsatzkräfte
•
Dienstleistungen für andere städtische Ämter
•
Hilfeleistung mit Sondergeräten
•
Amtshilfe für die Polizei
o
Ausleuchten von Einsatzstellen
o
Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
o
Leichenbergung
-8-
•
Ausschreibung und Beschaffung von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenstände, Fremdvergaben, Reparatur.
•
Überwachung/Ausführung Wartung, Pflege, Prüfung in eigenen Werkstätten
o
Gerätewerkstatt
o
Schlauchwerkstatt
o
Feuerlöschwerkstatt
o
Funkwerkstatt
o
Elektrowerkstatt
o
Messgerätewerkstatt
o
Atemschutzwerkstatt
o
GSG- u. Strahlenschutz-Werkstatt
o
Kleiderkammer
•
Desinfektion
•
Notarzt-Apotheke
•
Rettungsdienst-Zentraldepot (Medikamente und Verbandmaterial)
•
Mitwirkung bei der Bauunterhaltung der Feuerwachen und Feuerwehrhäuser in Verbindung mit dem städtischen Gebäudemanagement.
•
Neben diesen Aufgaben wirkt insbesondere die Freiwillige Feuerwehr bei der Pflege
örtlichen Brauchtums und in der Jugendarbeit mit.
Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes bzw. als Dienstleister der Stadtverwaltung
Kerpen werden folgende Aufgaben durch die Feuerwehr wahrgenommen:
•
Stabsführende Stelle für die Koordination der Zusammenarbeit der Ämter bei Gefahren- und/oder Schadenlagen in der Stadt Kerpen sowie des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE).
•
Ordnungsbehördliche Durchführung von Zwangseinweisungen gem. PsychischKrankengesetz (PsychKG).
-9-
•
Abarbeitung technischer Notdienst / Koordinierungsstelle für die Stadt Kerpen.
•
Meldekopf für die Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Verwaltungsdienstzeit für
verwaltungsspezifische Maßnahmen.
•
Betreiben einer „Hotline“ bei Unwetter- und Schadenlagen.
•
Koordination und Durchführung der Presse- und Medienarbeit sowie der Bürgerinformation bei Unwetter- und Schadenlagen für den zugewiesenen Aufgabenbereich
des Amtes 13.
•
Räumungsübungen in Geschäftshäusern, Schulen, Hochhäusern, Krankenhäusern.
•
Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen.
•
Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr.
•
Grundausbildung, Truppmann, Truppführer, Sonderausbildungen (z.B. Strahlenschutz, Maschinist, Führerschein, Rettungsassistenten, etc.).
•
Koordinierung/Durchführung interner und externer Ausbildungen, Seminare.
•
Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw.
•
Atemschutzausbildung und –übung.
•
Zukunftskonferenz der Feuerwehr (haupt- und ehrenamtlich)
Leistungen für Dritte erfolgen in der Regel gegen Kostenerstattung nach der jeweils gültigen
Gebühren- bzw. Entgeltsatzung. Da diese Leistungen für die Bedarfsplanung unerheblich
sind, wird hier nicht näher darauf eingegangen.
- 10 -
2.
Die Stadt Kerpen
2.1
Zahlen, Daten, Fakten
Die Stadt Kerpen ist eine große kreisangehörige Stadt mit derzeitig 64.525 Einwohnern
(31.03.2009). Sie liegt im Westen des Rhein-Erft-Kreises. Sie grenzt westlich an den Kreis
Düren, nordwestlich an die Gemeinde Elsdorf, im Norden und Nordosten an die Stadt Bergheim, östlich an die Stadt Frechen, im Südosten an die Stadt Hürth und im Südwesten an die
Stadt Erftstadt.
Das Stadtgebiet erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 113,91 km2. Die größte OstWest-Ausdehnung beträgt 18,0 km und Nord-Süd-Ausdehnung 10,5 km. Der tiefste Punkt
liegt 70m über NN und die höchste Erhebung 169m über NN.
Stadtteil
Einwohnerzahl
Sindorf
16.356
Kerpen
15.581
Horrem
11.047
Türnich/Balkhausen
5.840
Brüggen
4.656
Buir
3.981
Blatzheim
3.422
Götzenkirchen
2.050
Manheim
1.592
Gesamt
64.525
2.2
Infrastruktur
Die Stadt Kerpen verfügt über Einzelhandel und Gewerbe, bis hin zu Industriebetrieben.
Das Angebot zur Bildung erstreckt sich vom Kindergarten über Grundschulen bis zu Gymnasien.
Die medizinische Versorgung wird durch niedergelassene Ärzte der verschiedenen Fach-
- 11 -
richtungen sichergestellt. Die notfallmedizinische Versorgung der Stadt Kerpen wird durch
den Rettungsdienst der Feuerwehr Kerpen durchgeführt. Die Stadt Kerpen ist gemäß § 6 des
RettG NRW als große kreisangehörige Stadt Träger der Rettungswache. Der Rhein-ErftKreis ist Träger des Rettungsdienstes. Die Stadt Kerpen hat auf der Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplanes seit dem 14.01.2009 einen eigenen Notarzt auf der Feuerwache
Kerpen im Dienst (12 Stunden täglich von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr).
Der öffentliche Personennahverkehr wird durch Busse, S-Bahn und die Deutsche Bahn
durchgeführt.
2.3
Verkehrswege
Die Stadt Kerpen hat ein Stadtstraßennetz mit einer Gesamtlänge von 220 km.
Durch das Stadtgebiet verlaufen noch 4 Bundesstraßen und weitere Land- und Kreisstraßen.
Die Bundesautobahn 61 (Venlo – Koblenz) verläuft in nordsüdlicher Achse und die Bundesautobahn 4 (Köln – Aachen) in ostwestlicher Achse durch das Stadtgebiet, die sich im Autobahnkreuz Kerpen (A 4 eine der meist befahrenen Transitstrecken Europas) schneiden.
Nach Zuweisung der Bezirksregierung ist die Feuerwehr Kerpen für Streckenabschnitte auf
der BAB 4 und BAB 61 zuständig, die über das Gemeindegebiet hinausgehen.
Als Schienenwege führen die Bahnstrecke Köln – Aachen (Hochgeschwindigkeitsstrecke für
den ICE III und Thalys / Köln - Paris), die Bahnlinie Horrem – Bedburg sowie die SBahnstrecke Köln – Aachen durch die Stadt Kerpen.
Die Erft, der Erftflutkanal und der Neffelbach sind drei fließende Gewässer, die durch das
Stadtgebiet Kerpen führen.
Über dem Stadtgebiet Kerpen befindet sich eine Wartezone für den Flughafen Köln / Bonn
und die Einflugschneise für den Militärflughafen Nörvenich.
- 12 -
2.4
Pendlerbewegungen
Ein- und Auspendler der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30.06.2008
Stadt /
Gemeinde
Beschäftigte
Wohnort
Beschäftigte
am Arbeits-
= Ar-
aus dem
ort
beitsort
Wohnort
Kerpen
15.078
5.049
21.404
Einpendler Auspendler
10.029
Pendlersaldo
16.355
-6.326
Quelle: Wirtschaftsförderunge der Stadt Kerpen / Agentur für Arbeit Brühl
Kerpen verfügt über ein negatives Pendlersaldo von 6.326 Personen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die meisten Beschäftigten in Kerpen wohnen und außerhalb arbeiten. Die
stärkste überregionale Pendlerbeziehung besteht mit Köln.
Im Jahr 2008 waren 66,51 % aller Arbeitsplätze in Kerpen mit Einpendlern besetzt. Während
10.029 Beschäftigte nach Kerpen einpendelten, sind es umgekehrt 16.355 Beschäftigte, die von
Kerpen auspendelten. Dies macht einen Auspendleranteil an den Beschäftigten in Höhe von
76,41 % aus.
Die Zahlen zeigen, dass Kerpen als von der Einwohnerzahl her größten Stadt im Rhein-ErftKreis zu den an den ÖPNV gut angeschlossenen Städten gehört. An den drei Bahnhaltepunkten
Horrem, Sindorf und Buir steigen täglich über 12 000 Pendler ein bzw. um.
2.5
Löschwasserversorgung
Gemäß § 1 (2) des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG)
muss die Stadt Kerpen einen den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherstellen. Die Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Kerpen wird in 2 Bereiche
unterteilt:
a)
unabhängige Löschwasserversorgung
b)
abhängige Löschwasserversorgung
Zu a:
Die unabhängige Löschwasserversorgung ist die Löschwasserversorgung durch Wasservorräte, die von einem Rohrleitungssystem unabhängig sind, z. B. offenes Gewässer wie Flüs-
- 13 -
se, Bäche oder Seen, Löschwasserteiche, Löschwasserbrunnen (Erft, Neffelbach, Boisdorfer
See, Erftflutkanal).
Zu b:
Zur abhängigen Löschwasserversorgung zählt die Sammelwasserversorgung oder auch
Trinkwasserversorgung.
Die Menge des zu bereitstellenden Löschwassers wird in dem Arbeitsblatt W 405 des DVGW
(Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) festgelegt.
In diesem Arbeitsblatt wird zwischen dem Grund- und Objektschutz unterschieden.
Der Grundschutz regelt die Löschwassermenge, die erforderlich ist, um den unterschiedlichen Strukturen für Wohngebiet, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne
erhöhtes Sach- oder Personenrisiko Rechnung zu tragen.
Der Objektschutz ergibt sich aus der Sondernutzung von Gebäuden, die aufgrund ihrer Eigenart einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf zur Sicherstellung
des Brandschutzes erfordern, zum Beispiel
•
für große Objekte mit erhöhtem Brandrisiko, zum Beispiel zur Herstellung, Verarbeitung und Lagerung brennbarer oder leicht entzündbarer Stoffe
•
für Objekte mit erhöhtem Personenrisiko, zum Beispiel Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hotels, Hochhäuser
•
für sonstige Einzelobjekte in Außenbereichen, wie Aussiedlerhöfe, Kleinsiedlungen,
Wochenendhäuser
Der Grundschutz gewährleistet, dass gemäß Arbeitsblatt W 405 die erforderlichen Löschwassermengen im Umkreis von 300 m um das Objekt herum für eine Dauer von mindestens
2 Stunden zur Verfügung steht.
Das Löschwasser wird aus der Sammelwasserversorgung durch Unter- oder Überflurhydranten entnommen. Die Abstände sind abhängig von der Bebauungsdichte und liegen zwischen
80 und 140 m.
Die Trinkwasserversorgung wird in Kerpen durch die RWE Rhein-Ruhr AG sichergestellt.
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Diese gilt jedoch nur für bebaute Flächen. Unbebaute Flächen, Waldflächen und Autobahnen sind hier ausdrücklich ausgenommen und sind in der Alarm- und Ausrückeordnung
(AAO) der Feuerwehr der Stadt Kerpen gesondert betrachtet. Im gesamten Stadtgebiet Kerpen bestehen somit in geringem Umfang Gebiete mit unzureichender Wasserversorgung.
Seitens der Feuerwehr Kerpen sind daher flächendeckende Maßnahmen zur Mit- bzw. Heranführung ausreichender Löschwassermengen erforderlich und eingeplant.
Wesentliche Maßnahmen der Feuerwehr Kerpen zum Transport von Löschwasser an
Einsatzstellen oder über längere Wegstrecken sind im weiteren Verlauf des Brandschutzbedarfsplanes im Bereich der Prioritätenliste – Fahrzeugkonzept – aufgeführt.
- 15 -
3.
Risiken und Einsätze in der Stadt Kerpen
3.1
Risiken
Risikobeurteilung
Das Risiko ist die maßgebliche Größe bei der Brandschutzbedarfsplanung. Aus fachlicher
Sicht wird entsprechend dem ermittelten Risiko ein Konzept zur bedarfsgerechten Abdeckung entwickelt (Brandschutzbedarfsplan).
Die Risikoabdeckung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Kerpen und im § 1 des FSHG geregelt. Dort heißt es unter anderem:
(1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht
werden.
Die Feuerwehr muss demnach „den örtlichen Verhältnissen“ entsprechend leistungsfähig
sein. Damit Anforderungen an die Feuerwehr definiert werden können müssen somit zuerst
einmal die örtlichen Verhältnisse bestimmt werden. Diesen Überblick kann man sowohl
durch analytische als auch empirische Verfahren erhalten.
Für eine Risikobetrachtung im Rahmen eines Brandschutzbedarfsplanes sind die folgenden
Faktoren von besonderer Bedeutung:
-
das Risiko für Personen (Tiere) (1) in unmittelbarer Nähe
-
das Risiko für Personen (Tiere) in der Nachbarschaft
-
das Risiko für Sachwerte
-
das Risiko für die Umwelt
(1) In den Betrachtungen dieses Brandschutzbedarfsplanes werden die Risiken für Tiere nicht gesondert beschrieben.
Zur Erläuterung lässt sich dies am Beispiel eines Brandes darstellen.
Bei einem Brand in einer Wohnung:
-
drohen Gefahren für die Menschen in der betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung)
durch Feuer und Rauch
-
drohen Gefahren für die Menschen in der Nachbarschaft (Nachbargebäude oder andere Wohnungen im gleichen Gebäude)
-
drohen große Sachschäden
-
ggf. Umweltschäden
- 16 -
Die Betrachtung der Risiken und den daraus folgenden Schutzzielen würde sich am effektivsten in so genannten Schutzgebieten darstellen. Ein Schutzgebiet stellt dabei eine örtlich begrenzte Fläche als Teil des gesamten Stadtgebietes dar.
So genannte „homogene Schutzgebiete“ würden Bereiche mit einheitlicher Bauweise wie
z.B. ein Feriendorf oder landwirtschaftliche Flächen darstellen. Hier würde die Beschreibung
eines Objektes oder einer Fläche ausreichen, um das Schutzziel für die verschiedenen möglichen Szenarien (Beispielereignisse) darzustellen. Es wäre auf alle anderen Objekte übertragbar.
Abgesehen von unbebauten Flächen (landwirtschaftliche Flächen und Wälder) finden sich in
Städten wie Kerpen jedoch überwiegend „heterogene Schutzgebiete“. Hierbei sind innerhalb
eines Schutzgebietes verschiedene Gebäudearten anzutreffen.
Folgende Daten wären zur genauen Beschreibung eines Risikos in einem heterogenen
Schutzgebiet erforderlich:
-
Festlegung des Schutzbereiches mit den zugehörigen Stadtteilen bzw. Ortsteilen
-
Einteilung der Gebäudetypen (in Anlehnung an die DIN 14010)
-
Anzahl der Personen in den einzelnen Gebäudetypen
-
Brandhäufigkeit
-
besondere Risiken einzelner Gebäude
Da die Daten nicht verfügbar sind und zurzeit nur mit einem enormen Aufwand erfasst werden könnten, ist eine detaillierte Risikobeschreibung nicht möglich. Somit müssen andere
Ansätze verwendet werden, die später für eine Beschreibung der erforderlichen Schutzziele
verwendet werden können.
Die Darstellung der Risiken in der Stadt Kerpen werden deshalb durch so genannte Standardereignisse, bestehend aus beispielhaften Objekten oder Situationen und Szenarien,
beschrieben, welche eine statistische Relevanz besitzen. Diese werden dann im Kapitel
Schutzziele für die Bemessung des Personal- und Materialbedarfs als Grundlage verwendet.
3.2
Bebauung
Risiken aus der Bebauung:
Die Risiken einer Bebauung ergeben sich aus:
-
der Bebauungsdichte
- 17 -
-
der Gebäudeart
-
dem Alter eines Gebäudes
-
der Gebäudenutzung
Bebauungsdichte
Die Bebauungsdichte beschreibt in erster Linie die Gefahr für die Nachbarschaft. Eine
dichte (z.B. geschlossene) Bebauung erhöht das Risiko der Schadensausbreitung auf
benachbarte Objekte.
Gleichzeitig werden die Bekämpfungsmöglichkeiten für die Feuerwehr eingeschränkt, da
die Objekte nicht von allen Seiten aus zugänglich sind.
Gebäudeart
Die Gebäudeart beschreibt in erster Linie das Risiko für die Personen in unmittelbarer
Nähe, dann das Risiko für die Nachbarn.
Ein Einfamilienhaus ist nur von einer geringen Zahl von Personen genutzt. Diese sind
aber bei einem Ereignis unmittelbar betroffen, da sie sich direkt in der Nutzungseinheit
aufhalten.
Bei einem Mehrfamilienhaus ist eine größere Zahl von Personen gefährdet. In erster Linie bleiben die Personen in der betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) bedroht. Im weiteren Verlauf können aber auch die Nachbarn z.B. durch Rauchausbreitung gefährdet
werden.
Je mehr Personen in einem Gebäude wohnen, umso größer ist das Risiko, welches von
diesem Gebäude ausgeht. Dieses Risiko definiert sich zum einen aus der Gefahr der
Wahrscheinlichkeit der Entstehung eines Schadensereignisses, der Anzahl der bei einem Schadensereignis gefährdeten Personen und den Möglichkeiten der Selbstrettung
der Personen bei einem solchen Ereignis.
Je mehr Personen von einem Ereignis betroffen sind, umso größer ist meist der notwendige Personalansatz, um eine Rettung vorzunehmen.
Alter eines Gebäudes
In jüngeren Gebäuden ist durch die Verwendung entsprechender Baumaterialien und der
entsprechenden Umsetzung baurechtlicher Vorschriften ein gewisses Maß an Sicherheit
gegeben.
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In Wohnhäusern mit alter Bausubstanz ist das Todesrisiko infolge Brandeinwirkung für
die Nutzer einer Wohnung höher als im Durchschnitt aller Wohnhäuser.
Gleichzeitig sind bei alter Bausubstanz auch die Personen in den Obergeschossen stärker gefährdet. Somit erfordert eine Altbausubstanz zwangsläufig kurze Eintreffzeiten der
Einsatzkräfte.
Rauchmelder können hier Leben retten.
Gebäudenutzung
Neben den Risiken von Wohngebäuden, wie sie oben bereits beschrieben wurden, kann
bei anderen Gebäuden noch ein zusätzliches Risiko aus der Nutzung heraus entstehen.
Dies kann beispielsweise die höhere Anzahl immobiler Bewohner eines Altenheimes
sein. Bei Versammlungsstätten und Geschäftshäusern finden wir eine große Menschenansammlung.
In Gewerbe- und Industriebobjekten sind besondere Gefahrstoffe vorhanden oder es
kann je nach Art des Betriebes eine besonders schnelle Brandausbreitungen möglich
sein.
Die nachfolgende Übersicht soll beispielhaft die Risiken aus Gebäudenutzungen darstellen.
- 19 -
Typische „kritische Objekte“ und deren besondere Gefahrenpotentiale
Objekte
Altenheime
Mehrfamilienhäuser
Hochhäuser
Hotels
Unterrichtsobjekte
Versammlungsstätten
Gefahren und begünstigende Faktoren
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
unterirdische geschlosse- •
•
ne Großgaragen
•
hohe Personenkonzentration
eingeschränkte Mobilität der Patienten
(ggf.) komplexe Gebäude
viele Nutzungseinheiten
hohe Personenkonzentration
erschwerte Rettung ab 3.OG
unkontrollierte Brandlasten in Kellerräumen
sehr hohe Personenkonzentration
(ggf. sehr) komplexe Gebäude
große Gebäudehöhen
hohe Personenkonzentration
komplexe Gebäude
hohe Energiedichte (Strom, Gase etc.)
schlechte Objektkenntnisse der Nutzer
hohe Personenkonzentration
komplexe Gebäude
Alter und Verhalten der Nutzer
Gefahrstoffe (bei weiterbildenden Schulen)
hohe Personenkonzentration
komplexe Gebäude
hohe Energiedichte (Strom, Gase etc.)
schlechte Objektkenntnisse der Nutzer
je nach Veranstaltung Beeinträchtigung der Reaktionsmöglichkeiten der Nutzer (z.B. durch Alkoholgenuss)
hohe Brandlasten
Anbindung an Wohngebäude
meist schwierige Brandbekämpfung
Typische „Objekte in Handel und Gewerbe“ und deren besondere Gefahrenpotentiale
Objekte
Kaufhäuser
Produktionsstätten
Betriebe nach Störfallverordnung und
solche mit Sonderschutzplänen
Landwirtschaftliche Betriebe
Gefahren begünstigende Faktoren
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
hohe Personenkonzentration
komplexe Gebäude
hohe Technikintegration und Energiedichte
(Strom, Gase etc.)
schlechte Objektkenntnisse der Nutzer
hohe Personenkonzentration
(ggf.) komplexe Gebäude
hohe Energiedichte (Strom, Gase etc.)
gefährliche Stoffe
gefährliche Stoffe
besondere Gefahren für die Nachbarschaft
u.U. große Personenzahl gefährdet
ggf. hohe Anzahl von Tieren gefährdet
Verhalten von Tieren im Brandfall
hohe Ansammlung brennbarer Materialien
oft eingeschränkte Löschwasserversorgung
- 20 -
3.3
Nutzung unbebauter Flächen
Risiken aus der Flächennutzung unbebauter Flächen
Die Risiken aus der Flächennutzung unbebauter Flächen lassen sich im Gegensatz zu bebauten Flächen leichter als homogene Schutzgebiete darstellen. Die Maßnahmen sind für
jedes gleichartige Schutzgebiet identisch.
In Kerpen lassen sich im Flächenbereich 3 Schutzgebiettypen definieren:
-
landwirtschaftliche Flächen
-
Waldgebiete
-
Gewässer
Für diese Schutzgebiettypen werden im Folgenden die Risiken dargestellt. Die Erfordernisse
im Rahmen der Schadensbekämpfung sind wiederum im Kapitel Schutzziele zu finden.
Landwirtschaftliche Flächen
Landwirtschaftliche Flächen machen mit ca. 51,6% (58,8 km2) einen großen Teil der
Stadt Kerpen aus. Das Risiko, das von solchen Flächen ausgeht ist jedoch relativ gering.
Dennoch bringen Brände in diesen Flächen oft personalintensive Einsätze mit sich. Dies
begründet sich in der Größe einer solchen Einsatzstelle. Während hier die Gefahr für
Personen eher gering einzuschätzen ist, sind die Gefahren für Sachschäden und durch
die Emissionen die Gefahren für die Umwelt nicht zu unterschätzen.
Die nicht vorhandene Löschwasserversorgung in solchen Gebieten stellt somit eine besondere Aufgabe an die Schadensbekämpfung.
Waldgebiete
Mit 15,83 km2 (=13,9%) ist der Anteil an Waldflächen eher als durchschnittlich einzustufen.
Die Gefahr, die von Wäldern bei Bränden ausgeht, ist jedoch in den Flächengefahren als
am höchsten einzustufen. Der Aufwand einer Waldbrandbekämpfung stellt immense Anforderungen an Material und Personal. Ähnlich wie bei den Anbauflächen ist dies zuerst
einmal der oft großen betroffenen Fläche zuzuschreiben. Da es sich aber um Wald handelt, befindet sich auf gleicher Fläche wesentlich mehr Brandlast. Das Risiko ist für die
Einsatzkräfte um ein Vielfaches höher. Auch hier stellt die nicht vorhandene Löschwasserversorgung in solchen Gebieten eine besondere Anforderung an die Schadensbe-
- 21 -
kämpfung dar.
Gewässer
Neben der Erft, Erftflutkanal und Neffelbach befindet sich im Naherholungsgebiet auf
dem Gelände des rekultivierten Tagebaus (Marienfeld) der Boisdorfer See. Die Gefahren
bei den vorhandenen Gewässern ergeben sich hauptsächlich:
- durch Verunreinigung der Gewässer und
- durch zu rettende Personen in diesen Gewässern
Allein bei einem Unfall mit Freisetzen von Kraft- oder Schmierstoffen (z.B. Benzin oder
Motoröl) kann ein Liter solcher Flüssigkeiten 1 Millionen Liter Wasser nachhaltig verunreinigen.
Auch wenn das Baden in Flüssen oder dem See verboten ist, wäre es fahrlässig, nicht
damit zu rechnen, dass widerrechtlich solche Nutzungen vorkommen. Dieses Risiko bedingt ein Handeln der Stadt Kerpen und die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel zur Personenrettung.
3.4
Verkehrsinfrastruktur
Risiken aus der Verkehrsinfrastruktur
Bei der Betrachtung der Gefahren aus den Verkehrsinfrastrukturen kommen für Kerpen folgende Verkehrswege in Betracht:
-
innerstädtische Straßen
-
Straßen außerhalb der Bebauung, wie Bundes-, Land-, Kreisstraßen
-
zwei Bundesautobahnen
-
eine Bahnlinie
Da auch Luftverkehrsstraßen im näheren Bereich von Kerpen verlaufen, ist die Möglichkeit
von Unfällen in diesem Bereich mit Auswirkungen auf Kerpen nicht auszuschließen. Da die
Wahrscheinlichkeit eines Flugzeugabsturzes statistisch sehr gering ist, wird hierfür kein gesondertes Szenario beschrieben und keine Gefährdungsdarstellung vorgenommen. Gleichwohl ist ein solches Ereignis in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Kerpen hinterlegt.
- 22 -
Für die aufgezählten Bereiche kann mit folgenden Gefahren gerechnet werden:
-
einfache Verkehrsunfälle
-
Verkehrsunfälle mit eingeschlossenen/eingeklemmten Personen
-
Verkehrsunfälle mit vielen beteiligten Fahrzeugen
-
Verkehrsunfälle mit Gefahrgutbeteiligung
-
Verkehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeug und Zug
-
Zugunfälle
-
Unfälle mit vielen Verletzten (MANV – Bei einem Massenanfall von Verletzten und
Erkrankten handelt es sich um einen Notfall mit einer größeren Anzahl Verletzter oder
Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen
und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich
nicht versorgt werden kann.)
Im nachfolgenden sind die Gefahren dieser Unfalltypen beschrieben:
Einfache Verkehrsunfälle
Einfache Verkehrsunfälle sind dadurch gekennzeichnet, dass nur wenige Fahrzeuge
(meist zwei) mit nur wenigen Verletzten beteiligt sind. Risiken ergeben sich aus dem restlichen Verkehr sowie den ggf. auslaufenden Betriebsmitteln der Fahrzeuge.
Verkehrsunfälle mit eingeschlossenen/eingeklemmten Personen
Hierbei sind Personen auf Grund der Einwirkungen des Zusammenpralls in ihrem Fahrzeug eingeschlossen. Neben den Gefahren aus dem restlichen Verkehr sowie den ggf.
auslaufenden Betriebsmitteln kommt nun die erschwerte Zugänglichkeit zu den Personen
und die verlängerte Zeitdauer für Rettungsmaßnahmen hinzu.
Verkehrsunfälle mit mehreren beteiligten Fahrzeugen
Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen ergibt sich das Risiko aus der Unübersichtlichkeit
der Lage und einer Erhöhung der unter A und B genannten Risiken auf Grund der Häufigkeit (mehrere Fahrzeuge mit auslaufenden Betriebsmitteln, mehrere betroffene Personen, ggf. mehrere eingeschlossene/eingeklemmte Personen).
Verkehrsunfälle mit Gefahrgutbeteiligung
Bei Unfällen mit Gefahrgutbeteiligung ergibt sich neben den üblichen Gefahren bei Verkehrsunfällen (vgl. A und B) noch die Gefahr durch den Produktaustritt.
Durch den Produktaustritt ist eine Gefahr
-
der Kontamination von Personen,
- 23 -
-
der Kontamination der Umwelt und
-
die Freisetzung von Emissionen gegeben
Kontamination der Personen
Diese Gefahr besteht, ähnlich wie bei der Bebauung, zuerst einmal für die Personen in
unmittelbarer Nähe, welche sich nicht selbst retten können.
In zweiter Linie besteht die Gefahr für die Personen, die zum Ereigniszeitpunkt in unmittelbarer Nähe waren, kontaminiert wurden, sich jedoch aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich entfernen konnten.
Schließlich können noch weitere Personen durch eine evtl. Ausbreitung des Schadstoffes gefährdet werden.
Für die Einsatzkräfte besteht die Gefahr der Kontamination durch die ggf. notwendigen
Sofortmaßnahmen im Rahmen der Menschenrettung.
Für Mensch und Umwelt besteht die Gefahr der Belastung mit schädlichen Emissionen.
Verkehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeug und Zug
Bei Verkehrsunfällen zwischen Kraftfahrzeugen und Zügen kommt es bei kleineren Kraftfahrzeugen zu den unter B beschrieben Gefahren. Bei größeren Kraftfahrzeugen kann
auch eine Entgleisung des Zuges nicht ausgeschlossen werden. In beiden Fällen besteht
die Möglichkeit, dass eine Vielzahl von Personen betreut oder versorgt werden muss.
In Bahnanlagen mit elektrischen Oberleitungen ist die Rettung nur erschwert oder mit
Verzögerung möglich. Die Einsatzkräfte müssen auf die elektrischen Gefahren achten
und können sich somit nicht frei bewegen, was zu einer Verlangsamung der Maßnahmen
führen kann.
Zugunfälle
Zugunfälle mit Personenzügen führen zu einem hohen technischen Aufwand bei der Rettung von Personen. Die Zugänglichkeit zu den eingeschlossenen Personen ist nicht ohne
großen Aufwand herzustellen.
Zugunfälle mit Güterzügen stellen in der Regel dann eine besondere Gefahr dar, wenn
es sich um Züge mit Gefahrgutanteilen handelt. Die Gefahren sind vergleichbar den unter D beschriebenen, wobei die Menge an Gefahrgut und somit das mögliche Ausmaß
- 24 -
der Gefahr wesentlich höher sein kann.
Da der Bahneinschnitt (analog eines Tunnels ohne Dach) zwischen Kerpen-Horrem und
Frechen-Königsdorf sehr schwer zugänglich ist (nur über lange Anmarschwege und steile Böschungen), ist er im Ereignisfall ein besonderer Gefahrenbereich. Zur Bewältigung
von Schadenlagen in diesem Bereich wurde bereits ein gesonderter
Alarmplan aufge-
stellt.
Unfälle mit vielen Verletzten
Unfälle mit vielen Verletzten erfordern von der Feuerwehr ein größeres Maß an Kräften
für die Beseitigung der unter A und B beschriebenen Gefahren. Hinzu kommt die erforderliche Unterstützung des Rettungsdienstes im Bereich des Transportes betroffener
Personen zu den Patientenablagen und Behandlungsplätzen. Des Weiteren können logistisch-administrative Unterstützungen erforderlich sein (Aufbau und Unterhaltung eines
Bereitstellungsraumes, Unterstützung beim Betrieb eines Behandlungsplatzes.)
3.5
Umwelt
Risiken aus der Umwelt
Diese Risiken sind nicht örtlich zu begrenzen. Sie lassen sich keinem besonderen
Schutzbereichen zuordnen. Aus diesem Grunde werden sie allgemein beschrieben
und auch bei der späteren Darstellung der Risiken in den einzelnen Schutzbezirken
nicht gesondert aufgeführt.
Gefahren durch starke Stürme
Durch starke Stürme können Schäden an Gebäuden entstehen, die eine Nutzung des
Gebäudes beeinträchtigen. Ein abgedecktes Dach kann Regen eindringen lassen.
Andere Schäden können wiederum zur Gefährdung der Nachbarschaft führen. Ein
beschädigter Kamin kann einstürzen und auf Nachbargebäude oder Gehwege fallen.
Verkehrswege können durch umstürzende Bäume beeinträchtigt werden. Verkehrsteilnehmer werden hierdurch gefährdet. Rettungskräfte könnten behindert werden.
Gefahren durch übermäßigen Niederschlag
Bei übermäßigem Niederschlag kann es zu einem Versagen des entsprechenden privaten wie öffentlichen Abwassersystems kommen. Eine Vielzahl von Kellern wird überflutet. Hierdurch besteht die Gefahr hoher Sachschäden. In Einzelfällen können
- 25 -
auch Personen betroffen ggf. sogar gefährdet sein.
Hochwasser
Entlang der Erft, dem Erftflutkanal und dem Neffelbach kommt es bei Starkregenereignissen, die länger andauern, bei bestimmten Wasserständen zu Überschwemmungen von Straßen und teilweise von Wohngebieten. Die Ämter 13, 21.2 und 15.3
arbeiten hier mit dem Rhein-Erft-Kreis, Erftverband und dem Land NordrheinWestfalen gemeinsam an der Erstellung einer so genannten Hochwassergefahrenkarte. Die Grunddaten hierzu sind erfasst und werden an die entsprechende Fachfirma weitergeleitet. Nach Vorliegen der entsprechenden „Hochwassergefahrenkarte“
für den Bereich der Stadt Kerpen wird der Brandschutzbedarfsplan im Rahmen der
Fortschreibung entsprechend angepasst. Als Sofortmaßnahme wird die Alarm- und
Ausrückeordnung der Feuerwehr Kerpen und die Gefahrenschutzpläne der Stadt
Kerpen für den Stab außergewöhnlicher Ereignisse angepasst.
Unwetter:
Bei Unwetter (Orkan, Starkregen, Hagel) kommt es regelmäßig zu einer Häufung von
Einsätzen. Dies kann zu umfangreichen Personen- und Sachschäden führen.
3.6
Einsatzbeispiele
Großbrand in Kerpen
In einer Scheune, ca. 20 x 40 m, sind Heu, Stroh, Futtermittel sowie ein 1.200 l Dieseltank
gelagert. Des Weiteren standen ein Schlepper, ein Teleskopstapler und mehrere landwirtschaftliche Geräte in dieser Scheune. In unmittelbarer Nähe waren 2 Stallungen angeordnet,
in denen sich insgesamt 250 Rinder befanden. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand die
Scheune in Vollbrand.
Es wurden insgesamt 2 Wenderohre, 4 B-Rohre und 3 C-Rohre vorgenommen. Die Wasserversorgung musste über längere Wegestrecken aufgebaut werden.
Die Riegelstellung war erfolgreich, so dass keine Tiere zu Schaden kamen. Die Scheune
brannte vollkommen aus.
Feuer mit Menschenrettung in Kerpen-Sindorf
Bei einem Küchenbrand im Erdgeschoss eines dreigeschossigen Einfamilienhauses war der
1. Rettungsweg über den Treppenraum im Gebäude verraucht. 2 Kinder hielten sich noch im
- 26 -
1. Obergeschoss in ihren Kinderzimmern auf. Die beiden Personen, die sich im Erdgeschoss
befanden, konnten sich ins Freie retten.
Durch den zeitgleichen Einsatz eines Trupps im Innenangriff und des 2. Trupps über tragbare Leitern konnten die beiden Kinder ohne weitere Schäden in Sicherheit gebracht werden. Ein weiterer Trupp ging zur Brandbekämpfung in die Küche vor.
Die beiden Kinder wurden zur Sicherheit durch einen Notarzt gesichtet und zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus verbracht.
Das Feuer blieb auf den Entstehungsraum in der Küche begrenzt.
Gebäudebrand mit großer Menschenrettung (Evakuierung) in Kerpen-Horrem
Bei einem Brand in einer Tiefgarage sind mehrere Fahrzeuge betroffen. Durch die starke
Rauchentwicklung und unverschlossenen Türen zu den Treppenräumen, der sich über der
Tiefgarage befindenden Häuser, drang Rauch in die Treppenräume ein und versperrte den
1. Rettungsweg der Bewohner. Des Weiteren drang aus den Lüftungsschächten der Tiefgarage so massiv Rauch aus, dass die gesamte Häuserfront eines mehrgeschossigen Hauses
stark verraucht war.
Die Personen, die sich an den geöffneten Fenstern und auf den Balkonen befanden, wurden
aufgefordert, sich in ihre Wohnungen zurück zu begeben und Fenster und Türen zu schließen. Gleichzeitig wurden die Treppenräume mit Überdrucklüftern belüftet und somit entraucht, so dass die betroffenen Personen ins Freie geführt werden konnten. Das Feuer in
der Tiefgarage wurde durch mehrere Trupps bekämpft.
Durch die schnelle Belüftung der Treppenräume wurden die erforderlichen Rettungswege
wieder nutzbar gemacht. Durch die parallele Brandbekämpfung konnte das Feuer schnell
unter Kontrolle gebracht werden. Bei diesem Ereignis wurden keine Personen verletzt. 3
Fahrzeuge in der Tiefgarage brannten vollständig aus.
Unwetter: Sommergewitter, betroffen hiervon Kerpen, Buir, Sindorf, Türnich, Brüggen und
Balkhausen
Durch ein Sommergewitter mit Starkregen, von denen mehrere Stadtteile betroffen waren,
wurden zahlreiche Keller und Straßen überflutet. Eine große Anzahl von Hilfeersuchen gingen innerhalb von kürzester Zeit in der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises ein.
Für die Feuerwehr der Stadt Kerpen wurde Vollalarm ausgelöst.
In den einzelnen Stadtteilen wurden Abschnittsführungsstellen eingerichtet. Durch die Koordinierungsstelle der Feuerwehr Kerpen wurden die Einsätze gesichtet und nach Prioritäten in
die Abschnittsführungsstellen weitergeleitet und von dort aus mit den zugewiesenen Kräften
- 27 -
abgearbeitet.
Parallel zu diesem Starkregen kam es für die Feuerwehr zu Einsätzen durch Blitzschlag,
auflaufende Brandmeldeanlagen und Feuermeldungen (Dachstuhlbrand in Kerpen), die mit
höchster Priorität abzuarbeiten waren.
Die Einsätze mit hoher Priorität konnten ohne Verzögerung abgearbeitet werden. Die sich
aus dem Gewitter ergebenden Einsätze wurden nach Prioritäten abgearbeitet, was aber
mehrere Stunden für die gesamte Feuerwehr Kerpen andauerte.
Nachdem der Starkregen aufgehört hatte, floss das Wasser teilweise ab, so dass bei der
Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises einige Einsätze widerrufen wurden, da sie nicht mehr erforderlich waren.
Unwetter: Wintersturm, betroffen war das gesamte Stadtgebiet Kerpen
Infolge eines Wintersturms wurden viele Bäume entwurzelt, Äste abgebrochen, Dächer teilweise abgedeckt, Straßen und Wege versperrt.
Bei der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises gingen innerhalb kürzester Zeit hunderte Hilfeersuchen ein. Gleichzeitig meldete die Polizei versperrte Verkehrswege durch umgestürzte Bäume und herab gefallene Dachziegel.
Für die Feuerwehr Kerpen wurde nach kurzer Zeit Vollalarm ausgelöst. Ein zweiter EvD wurde in den Dienst versetzt, um Lagen zu erkunden und Prioritäten festzulegen. Die Einsätze
wurden priorisiert, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung schnellstmöglich wieder herzustellen, Folgeschäden an Gebäuden zu verhindern und Verkehrswege wieder nutzbar zu
machen.
Es wurden viele lose Dachziegel und Äste entfernt, Äste und Bäume, die auf öffentliche Flächen zu stürzen drohen, zurück geschnitten und/oder gefällt, Verkehrswege frei geschnitten,
Fahrbahnen von Dachziegeln gesäubert und gefährdete Bereiche ohne Priorität abgesperrt.
Die gesamten Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und dem
städtischen Bauhof gemeinsam durchgeführt.
Durch dieses Unwetter wurde eine Person durch einen herabfallenden Ast schwer verletzt.
Die Einsatzmaßnahmen zogen sich über mehr als 2 Tage.
Zur Abarbeitung dieser Schadenlage wurde SAE-Alarm ausgelöst.
Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten, BAB 4 zwischen dem AK Kerpen und dem Rastplatz
Frechen
Auf der Bundesautobahn kam es bei Regen zu einem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten PKW. In einem PKW wurden 2 Personen eingeschlossen und in den weiteren Fahrzeugen mehrere Personen leicht verletzt. An den verunfallten Fahrzeugen flossen Betriebsstoffe
aus.
- 28 -
Die eingeschlossenen Personen wurden aus ihren Zwangslagen befreit. Alle verletzten Personen wurden notärztlich behandelt und in die umliegenden Krankenhäuser zur weiteren
Behandlung transportiert.
Die Einsatzstelle wurde gesichert und die ausfließenden Betriebsstoffe mit Bindemittel aufgenommen.
Verkehrsunfall mit 2 Reisebussen und einem Lastkraftwagen, BAB 4 zwischen der AS Buir
und der AS Kerpen
Auf der Bundesautobahn 4 in Fahrtrichtung Köln fuhr ein Lastkraftwagen auf einen stehenden Reisebus auf und in diese Unfallstelle ein weiterer Reisebus. Bei diesem Verkehrsunfall
wurden 2 Personen getötet und mehr als 120 weitere Personen zum Teil schwer verletzt.
Alle an dem Unfall beteiligten Personen wurden ärztlich versorgt, die behandlungsbedürftigen Personen in die umliegenden Krankenhäuser transportiert und alle weiteren am Unfall
beteiligten Personen betreut. Die Unterbringung der beteiligten Personen geschah an einem
abgeschirmten Ort mit medizinischer und psychischer Nachsorge. Die Rückführung nach
England, der am Unfall beteiligten (sofern transportfähig) Personen, wurde koordiniert.
Die Einsatzstelle wurde gesichert und die ausfließenden Betriebsstoffe mit Bindemittel aufgenommen.
Die Koordination der Maßnahmen wurden durch den SAE durchgeführt.
Stromausfall im Stadtgebiet Kerpen
Die Stadtteile Buir und Manheim waren vom Stromausfall betroffen.
Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der Feuerwehr wurden die Gerätehäuser Buir und
Manheim besetzt. Mit Mannschaftstransportfahrzeuge wurden Kontrollen / Streifen durchgeführt.
Die Stromversorgung für das Altenwohnheim Buir konnte in Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk sichergestellt werden.
Gefahrguteinsatz im Autobahnkreuz Kerpen / BAB 4 Tangente zur BAB 61 in Fahrtrichtung
Koblenz
In der Tangente von der BAB 4 auf die BAB 61 in Richtung Koblenz stürzte ein Lastzug
(Zugmaschine mit Tankauflieger) um. Der Fahrer wurde in seinem Führerhaus eingeklemmt
und Gefahrstoffe traten aus.
Nachdem zum Fahrer eine Zugangsöffnung geschaffen wurde, konnte der Notarzt nur noch
den Tod des Fahrers festgestellen. Die Leichenbergung erfolgte im späteren Einsatzverlauf.
Der ausfließende Gefahrstoff wurde auf der Fahrbahn eingedämmt sowie die Kanaleinläufe
abgedichtet. Durch einen Trupp im Vollschutzanzug wurden die Leckagen an den Domde-
- 29 -
ckeln verschlossen. Der Tankinhalt wurde danach durch eine Fachfirma in einen bereitstehen Tanklastzug umgepumpt. Im Anschluss wurde das verunfallte Fahrzeug geborgen.
Alarmierung durch die Brandmeldeanlage einer Firma im Gewerbegebiet Kerpen
Im Bereich einer Lager- und Sortierhalle für wieder verwertbaren Kunststoffmüll wurde die
Feuerwehr durch das Auslösen der Brandmeldeanlage alarmiert. Durch Gärprozesse hatten
sich Speisereste erhitzt und die Brandmeldeanlage ausgelöst. Mit Radladern wurden die
Brandherde auseinander gezogen und auf einer Freifläche gezielt abgelöscht.
- 30 -
3.7
Darstellung der Risiken für die Stadt Kerpen
Im Folgenden werden die oben genannten Risiken bezogen auf das gesamte Stadtgebiet
der Stadt Kerpen betrachtet.
Es wird festgestellt, ob ein entsprechendes Risiko in dem jeweiligen Stadtteil vorhanden ist
oder nicht. Die vorgenommene Einschätzung des Risikos ergibt sich in erster Linie aus der
Gefahr für Personen. Die daraus resultierenden Vorkehrungen ergeben sich bei der Betrachtung der Schutzziele für den Schutzbereich der einzelnen Feuerwehreinheiten bzw. der Gesamtfeuerwehr der Stadt Kerpen.
Buir
Blatzheim
Manheim
Götzenkirchen
o
-
o
-
o
o
+
o
o
o
o
o
o
o
o
-
Türnich
o
-
Sindorf
o
-
Horrem
Bebauung
Einfamilienhäuser und Gebäude geringer Höhe
Mehrfamilienhäuser mittlerer Höhe
Hochhäuser
Altbauten
Versammlungsstätten
Altenheime
Krankenhäuser
Schulen und Kindergärten
unterirdische geschlossene Großgaragen
Verwaltungsgebäude > 2000 qm
Geschäftshäuser > 2000 qm
Großindustriebetriebe
Betriebe mit gefährlichen Stoffen und Gütern
Betriebe nach Störfallverordnung
Betriebe mit Sonderschutzplänen
Flächen
landwirtschaftliche Anbauflächen
Waldflächen
Gewässer
Verkehrsflächen
Landstraßen
Autobahn
Bahnstrecken
nur wenig vorhanden
durchschnittlich vorhanden
viel vorhanden oder erhöhtes Risiko
übermäßig vorhanden oder sehr hohes Risiko
Kerpen
1
1,1
1,2
1,3
1,4
1,5
1,6
1,7
1,8
1,9
1,1
1,11
1,12
1,13
1,14
1,15
2
2,1
2,2
2,3
3
3,1
3,2
3,3
o
+
++
Brüggen
Risikobetrachtung - Bewertungsbemessung bezogen auf das gesamte Stadtgebiet
o
++
o
++
+
o
+
+
o
++
+
o
++
o
o
+
o
++
o
o
+
o
o
+
++
++
++
+
o
++
++
++
o
++
o
o
++
++
o
o
o
o
o
o
++
+
++
o
o
++
++
++
+
o
-
o
-
o
o
o
+
o
-
o
++
+
o
++
++
-
++
-
++
+
o
+
-
+
++
+
+
+
++
+
+
+
+
++
++
+
++
++
+
+
3.8
Einsatzstatistik Brandschutz
(Die Einsatzstatistik liegt seit dem Jahre 1992 vor. Zur Vergleichbarkeit werden jedoch im
Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes wegen der Aktualität nur die Daten von 2007 und
2008 aufgeführt)
Einsatzstatistik Brandschutz
Einsatzzahlen
2007
2008
141
126
13
2
144
120
18
6
Technische Hilfeleistungen
Menschen in Notlage
Tiere in Notlage
Verkehrsunfälle
Wasser- und Sturmschäden
Betriebsunfälle
Gebäudeeinstürze
Einsätze mit Gefahrstoffen
Gasausströmungen
Gefahrguteinsätze
Ölunfälle
Strahlenschutzeinsätze
Sonstige Technische Hilfe
417
34
13
230
126
1
0
2
536
90
6
209
186
0
0
4
Fehlealarme
Blinde Alarmierungen
Böswillige Alarmierungen
Durch Brandmeldeanlagen
248
162
15
71
195
92
16
87
Sonstige Einsätze
42
251
848
1349
38
1126
1559
11
Brände
Kleinbrände
Mittelbrände
Großbrände
Gesamteinsätze
Gesamtalarmierungen
Gerettete Personen (ohne Rettungsdienst)
2
0
0
0
11
4
0
0
0
41
- 32 -
4.
Festlegung von Schutzzielen
(Planungsziel der Feuerwehr der Stadt Kerpen)
Die Wirksamkeit von Rettungs- und Löschmaßnahmen hängt unmittelbar von der Eingreifzeit
der mit Personal und Material adäquat ausgestatteter Einheiten (Löschzüge, Löschgruppen)
ab. Die Effektivität der Maßnahmen steigt hierbei durch Einsatz von mehr Personal und besserer Ausrüstung und sinkt mit zunehmender Eintreffzeit der Einsatzkräfte. Um hier das richtige Verhältnis zwischen einer hinreichend hohen Qualität der Gefahrenabwehr auf der einen
Seite und der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf der anderen Seite zu finden, ist es erforderlich, Qualitätsstandards zu definieren, die sich auf wiederkehrende Schadensereignisse beziehen, die regelmäßig hohe Personen- und Sachschäden verursachen.
Nach dem Wegfall der „allgemeinen Weisungen für Stärke und Ausrüstung der Feuerwehr“
besteht dabei seitens des Gesetzgebers keine allgemein verbindliche Regelung für die Größe bzw. personelle Ausstattung einer Feuerwehr. Die jeweilige Gemeinde besitzt daher ein
gewisses Maß an Entscheidungsfreiheit, die personelle Stärke ihrer Feuerwehr festzulegen
und zu verantworten.
Ausgangspunkt der Überlegungen zur personellen Ausstattung der Feuerwehr Kerpen
muss es dabei sein, eine angemessene Versorgungssicherheit der Bevölkerung bei
der Brandbekämpfung und der Hilfeleistung bei Unglücksfällen zu gewährleisten die
den örtlichen Verhältnissen innerhalb der Stadt Kerpen entsprechen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), die Bezirksregierung
Köln und der Landesfeuerwehrverband NRW haben in den letzten Jahren Kriterien zur Bewertung und Bemessung von Feuerwehren erarbeitet. Wesentliche Kriterien sind die Hilfsfrist, Funktionsstärke und der Erreichungsgrad.
- 33 -
Der Gesetzgeber hat kein Schutzziel definiert, da der Brandschutz eine kommunale Aufgabe ist. Dementsprechend ist das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung und in
engem Zusammenhang mit den Risiken des Gemeindegebiets zu sehen und individuell
festzulegen.
Die Verantwortung für die Festlegung der Schutzziele trägt der Rat einer Kommune.
Der Rat der Stadt Kerpen entscheidet über den Umfang an Sicherheit, welche er seinen
Bürgerinnen und Bürgern gewährt. Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken
kann, ist insbesondere durch die Würdigung der gegensätzlichen Faktoren "Bedürfnis an
Sicherheit" und "Wirtschaftlichkeit" bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar. Somit bleibt es die Aufgabe des Rates, das Sicherheitsniveau für die Kommune
unter Berücksichtigung gesellschaftlich akzeptierter Kosten und den anerkannten Regeln der
Technik festzulegen.
4.1
Der kritische Wohnungsbrand
Als Mindeststandard für die Feuerwehr der Stadt Kerpen ist im Falle eines Brandeinsatzes
eine Mindesteintreffzeit der 1. taktischen Einheit (Gruppe 1/8/9) von 8 Minuten als Planungsziel festgelegt.
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit spätestens
5 Minuten nach Eintreffen der 1. taktischen Einheit erforderlich (die Mindesteintreffzeit bis
zum Erreichen der Mindeststärke entspricht dann 13 Minuten).
Woraus resultiert diese Festlegung bei der Betrachtung von Brandereignissen?
Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario1, dass sich aufgrund der Häufigkeit
- 34 -
seines Eintretens und der zu erwartenden Schadensschwere als täglich zu erwartende
Einsatzsituation herausgestellt hat. Man geht dabei von einem Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung aus. Der
notwendige Treppenraum (1. Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den
Brandrauch unpassierbar.
1
Quelle: Bezirksregierung Köln
Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und insbesondere
Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung
nicht bekannt. Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und die Feuerwehr sofort verständigt.
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorgesehen:
a) Menschenrettung
Die Suche innerhalb des verrauchten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch
betroffenen Wohnung nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu
erledigen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines wasserführenden Rohres in
der Lage sein, eine Menschenrettung auf 2 voneinander unabhängigen Wegen
- 35 -
durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines Rohres über den verrauchten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter einen 2. vom Treppenraum
unabhängigen Rettungsweg sicherstellen.
b) Brandbekämpfung
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg erzielen zu können, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Rohren erforderlich. Dabei wird das 1. C-Rohr über den verrauchten Treppenraum vorgenommen. Der Angriff des 2. C-Rohres erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten
Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des 1. Rohres unsicher sind. Zur Bewältigung der dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der 1. taktischen
Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
1. Eine Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz
Leitung und Koordination, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung – und Kontrolle des
Atemschutzeinsatzes.
2. Eine Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der Pumpen und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps)
3. Zwei Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verrauchten Treppenraum (Angriffstrupp); Einsatz unter umluftunabhängigen
Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres.
4. Zwei Funktionen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Leitern (Gelenkmastbühne oder tragbare Leiter) und zur Durchführung der Menschenrettung (Einsatz unter umluftunabhängigen Atemschutz, Vornahme eines CRohres).
5. Drei Funktionen zur Verlegung von Schlauchleitungen, in Stellung bringen
von Leitern, Aufbau von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von rettungsdienstlichen Erstmaßnahmen. Sicherungstrupp (Rettungstrupp) für den vor-
- 36 -
gehenden Atemschutztrupp (zwingend vorgeschriebener Trupp nach Dienstund Unfallverhütungsvorschriften), Melder (Rückmeldungen usw.).
Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also 9 Funktionen notwendig. Bei Freiwilligen
Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (hier wird die Vorhaltung einer hauptberuflichen Staffel (1/5/6) vorausgesetzt) muss innerhalb des Zeitfensters von 8 Minuten –
das zusätzlich erforderliche Personal durch ehrenamtliche Kräfte oder bei peripheren
Einsatzstellen durch hauptamtliche Kräfte gestellt werden.
Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke:
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit
spätestens 5 Minuten nach Eintreffen der 1. taktischen Einheit erforderlich. Die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke entspricht dann 13 Minuten.
Zu den weiteren Aufgaben gehören:
Bereitstellung weiterer Sicherheitstrupps, frühzeitige Schaffung von Ventilationsöffnungen für die Entrauchung, die Überdruckbelüftung und das Abkühlen der Rauchgase mit speziellen Strahlrohren.
Verhinderung der Brandausbreitung und sonstige feuerwehrtaktische Maßnahmen.
4.2
Hilfsfrist
Aus dem Wort lässt sich bereits ableiten, dass es sich um eine Frist (definierte Zeitspanne)
handelt, in welcher qualifizierte Hilfe die Bürger erreichen soll.
Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische
Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf
Untersuchungen zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten (Reanimationsgrenze) hinzuweisen, beispielsweise die so genannte "ORBIT-Studie".
Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung.
Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie
liegt die Wiederbelebungsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brand-
- 37 -
ausbruch (siehe Abb.).
Quelle: ORBIT-Studie Kapitel 3.4.1 Bild 915: CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der Verbrennungsdauer
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz regelmäßig vor dem „Flash-Over“ (einer schlagartigen
Durchzündung thermisch aufbereiteter Rauchgase) liegen, der bei einem Wohnungsbrand
nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftreten kann.
Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten
wird z.B. angenommen, dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5
Minuten beträgt.
Hilfsfrist 1:
Die Bezirksregierung Köln erachtet auch für eine Freiwillige Feuerwehr im Falle eines Brandeinsatzes, für die erste taktische Einheit mit der entsprechenden Qualifikation von 9 Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9, eine Mindesteintreffzeit innerhalb von 8 Minuten.
Hilfsfrist 2:
- 38 -
Eine weitere taktische Einheit, mit der entsprechenden Qualifikation von 9 Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9, zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist spätestens 5
Minuten nach dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich (=weitere Gruppe innerhalb von 13 Minuten).
Somit dürfen von der Alarmierung der Einsatzkräfte durch die Leitstelle bis zum Eintreffen
an der Einsatzstelle (Hilfsfrist), in der Regel nicht mehr als 8 Minuten vergehen, wenn Personen gefährdet sind.
Für den Bereich der Menschenrettung bei technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer statistischer und wissenschaftlicher Daten keine konkreten Aussagen zur Hilfsfrist getroffen werden. Es wird jedoch bei diesen Szenarien empfohlen, die gleichen Zeiten
zu verwenden, wobei die Zeiten der Autobahn im Bereich des Erreichungsgrades wegen der
zugewiesenen Einsatzbereiche hier nicht anwendbar sind.
4.3
Funktionsstärke
Die Funktionsstärke bezeichnet die Anzahl von Feuerwehrkräften, die nach einer bestimmten
Zeiteinheit vor Ort sein und über die entsprechenden Qualifikationen verfügen müssen. Es
handelt sich somit zum einen um einen quantitativen und zum anderen einen qualitativen
Faktor.
- 39 -
Quantität in der Funktionsstärke
Um gewisse Aufgaben durchführen zu können, ist eine entsprechende Anzahl von Kräften
erforderlich. Somit erfasst die quantitative Funktionsstärke nur die Anzahl der Kräfte vor Ort.
Qualität in der Funktionsstärke
Da für die verschiedenen Aufgaben in einem Einsatz entsprechende Grundvoraussetzungen durch Ausbildungen erworben werden müssen, ist es nicht möglich, automatisch
jede Funktion übernehmen zu können. Erst wenn die entsprechende Ausbildung mit Erfolg
abgeschlossen wurde, darf man beispielsweise Atemschutzgeräte im Einsatz tragen, Aggregate bedienen oder Führungsaufgaben übernehmen.
Da diese verschiedenen Aufgaben in einem Einsatz jedoch immer vorhanden und erforderlich sind, ist bei jedem Einsatz neben der Quantität auch zu prüfen, ob alle Funktionen
auch wahrgenommen werden konnten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur wenige
Funktionen durch eine Kraft doppelt besetzt werden können.
4.3.2
Mindestfunktionsstärke der Feuerwehr Kerpen:
-
Jede Einheit muss das Erreichen der für die erste taktische Einheit mit der entsprechenden Qualifikation von 9 Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9 sicherstellen. Durch die Pärchenalarmierung (Pärchenalarmierung: Zu Einsätzen mit „Menschenleben in Gefahr“ wird zusätzlich zum örtlich zuständigen Löschzug und der
hauptamtlichen Wache ein festgelegter weiterer Löschzug alarmiert. Hierdurch
soll sichergestellt werden, dass auch bei schwacher Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte alle benötigten Funktionen zeitgerecht an der Einsatzstelle eintreffen) wird die zweite taktische Einheit mit der entsprechenden Qualifikation von 9
Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9 hinzugezogen.
In den Kernbereichen wird die erste taktische Einheit durch die hauptamtliche
Wache mit dem zuständigen Löschzug sichergestellt. Die zweite taktische Einheit
durch den zuständigen und den als Pärchen alarmierten Löschzug sichergestellt.
In den peripheren Stadtgebieten wird die erste taktische Einheit durch den zuständigen und den als Pärchen alarmierten Löschzug sichergestellt. Die zweite
taktische Einheit durch die hauptamtliche Wache in Verbindung mit denen als
Pärchen alarmierten Löschzügen sichergestellt.
- 40 -
Mindestfunktionsstärke der Feuerwehr Kerpen
Löschzug – Gruppe
Mindestfunktionen
Reserve zu 300%
Sollstärke
Iststärke
Kerpen
15
30
45
44
Horrem
18
36
54
60
Buir
9
18
27
34
Blatzheim
12
24
36
30
Sindorf
9
18
27
37
Türnich/Balkhausen
9
18
27
34
Brüggen
9
18
27
37
Götzenkirchen
9
18
27
27
Manheim
9
18
27
27
Gesamt
99
198
297
330
4.3.2
Maximalfunktionsstärke:
-
Das Fahrzeugkonzept der Feuerwehr der Stadt Kerpen befindet sich mit der Prioritätenliste in der Umsetzung. Aus diesem Fahrzeugkonzept ergibt sich die Maximalfunktionsstärke.
Maximalfunktionsstärke der Feuerwehr Kerpen
Löschzug- Gruppe
Mindestfunktionen
Reserve zu 300%
Gesamtstärke
Kerpen
15
30
45
Horrem
21
42
63
Buir
18
36
54
Blatzheim
21
42
63
Sindorf
18
36
54
Türnich/Balkhausen
18
36
54
Brüggen
18
36
54
Götzenkirchen
9
18
27
Manheim
9
18
27
Gesamt
147
294
441
Die Mindestfunktionsstärke von 297 Einsatzkräften der ehrenamtlichen Feuerwehr der Stadt
Kerpen deckt sich mit der Verfügung der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 1992 (mindes-
- 41 -
tens 300 Einsatzkräfte).
Durch die ständige Mitgliederwerbung- und Förderung, der intensiven Jugendarbeit, der
ständigen Aus- und Fortbildung und Motivation der Einsatzkräfte, ist die Mindestfunktionsstärke überschritten und hat derzeit bereits ein Plus von 33 Einsatzkräften.
Durch das Gesamtkonzept für die Feuerwehr der Stadt Kerpen wird das Ziel verfolgt, trotz
des demographischen Wandels, auf Dauer die Maximalfunktionsstärke zu erreichen. Ein
großes Augenmerk wird dabei auf die Jugendarbeit und die Förderung des Ehrenamtes gelegt.
4.4
Erreichungsgrad
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem in der
Regel die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass bei 100 Einsätzen für 80 Einsätze beide Zielgrößen
eingehalten werden, bei 20 Einsätzen jedoch nicht.
Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von
• der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, welche die zuständige Feuerwehreinheit binden
(Duplizitätseinsätze),
• die Verteilung der Gerätehäuser im Stadtgebiet,
• der Optimierung des Personaleinsatzes,
• den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und die
Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer politischen Entscheidung des Stadtrates.
Die Personalstärke steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erreichungsgrad.
Die Schutzzieldefinition der AGBF Bund setzt einen Erreichungsgrad von 95 % als Toleranzschwelle für kompensierende Maßnahmen an. In großstädtisch geprägten Bereichen ist es
aufgrund des Gefahrenpotentials eine Unterschreitung des Wertes von 90 % für den Erreichungsgrad kaum begründbar.
Es liegt auf der Hand, dass aufgrund der geografischen Gegebenheiten im Stadtgebiet Ker-
- 42 -
pen ein Wert von 90 bis 95 % Erreichungsgrad für die Hilfsfrist 1 nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann, wobei ein Erreichungsgrad von 90 % als Planungsziel
anzustreben ist.
Zum Erreichungsgrad äußert sich weder die Bezirksregierung Köln noch der Verein zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb). Bekannte Erreichungsgrade anderer
Städte vergleichbarer Größenordnung liegen bei 75 bis 90 %.
Die Mindesteintreffzeiten von 8 Minuten für die erste taktische Einheit und 13 Minuten für die
zweite taktische Einheit unterscheiden sich nicht bei den Festlegungen der AGBF, dem vfdb
und der Bezirksregierung Köln.
4.5
Bebaute Gebiete ≥ 10.000 Einwohner
Für den Bereich bebauter Gebiete ≥ 10.000 Einwohner wird folgendes Planziel als Mindeststandard festgelegt:
-
Hilfsfrist 1 für 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen und Hubrettungsbühne in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% und in 12 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90%.
-
Hilfsfrist 2 für weitere 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren 5 Minuten
(insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 90%.
4.6
Bebaute Gebiete ≤ 10.000 Einwohner
Für den Bereich bebauter Gebiete ≤ 10.000 Einwohner und der Verkehrswege außerhalb der
geschlossenen Bebauung wird abweichend folgendes Planziel als Mindeststandard festgelegt:
-
Hilfsfrist 1 für 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen und Hubrettungsbühne in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% und in 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90%.
-
Hilfsfrist 2 für weitere 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren 5 Minuten
(insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 90%.
- 43 -
Erreichungsgrad der Hilfsfristen in den Jahren 2007 und 2008
Hilfsfrist 1
Hilfsfrist 2
Soll
80,00%
ist 2007
76,27%
ist 2008
80,33%
Hilfsfrist 1 in 9 Minuten (+ 1 Minute)
---
84,75%
86,89%
Hilfsfrist 1 in 10 Minuten (+ 2 Minuten)
---
91,53%
90,16%
Hilfsfrist 1 in 11 Minuten (+ 3 Minuten)
---
91,53%
91,80%
Hilfsfrist 1 in 12 Minuten (+ 4 Minuten)
90,00%
93,22%
91,80%
90,00%
94,92%
90,16%
innerhalb von 8 Minuten erreicht
innerhalb von 13 Minuten erreicht
Erreichungsgrad der Hilfsfristen ohne die Einsatzkräfte der hauptamtlichen Wache in den
Jahren 2007 und 2008
Hilfsfrist 1
Hilfsfrist 2
4.7
Soll
80,00%
ist 2007
50,85%
ist 2008
57,38%
Hilfsfrist 1 in 9 Minuten (+ 1 Minute)
---
52,54%
62,30%
Hilfsfrist 1 in 10 Minuten (+ 2 Minuten)
---
54,24%
63,93%
Hilfsfrist 1 in 11 Minuten (+ 3 Minuten)
---
57,63%
63,93%
Hilfsfrist 1 in 12 Minuten (+ 4 Minuten)
90,00%
59,32%
63,93%
90,00%
61,02%
55,74%
innerhalb von 8 Minuten erreicht
innerhalb von 13 Minuten erreicht
Einsatzleiter vom Dienst (EvD)
Der EvD (mindestens Zugführerqualifikation) ist im gesamten Stadtgebiet bei einem
Einsatz (ab Löschzugstärke) innerhalb von 13 Minuten zu 90% vor Ort.
Erreichungsgrad der Hilfsfristen des EvD in den Jahren 2007 und 2008
Innerhalb von 13 Minuten erreicht
4.8
Erreicht in
Soll
90,00%
ist 2007
91,67%
ist 2008
90,00%
Für die Technische Einsatzleitung der Feuerwehr
Die „Technische Einsatzleitung (TEL)“ der Feuerwehr muss innerhalb von 30 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90% einsatzbereit sein.
4.9
Für den Verwaltungsstab der Stadt Kerpen
Der Verwaltungsstab / Stab-Außergewöhnliche-Ereignisse (SAE) der Stadt Kerpen
muss in 60 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 100% einsatzbereit sein.
- 44 -
5.
Feuerwehrgerätehäuser
Die Stadt Kerpen verfügt über Feuerwehrgerätehäuser in insgesamt 9 Stadtteilen:
•
Kerpen
•
Sindorf
•
Horrem
•
Götzenkirchen
•
Türnich/Balkhausen
•
Brüggen
•
Blatzheim
•
Buir
•
Manheim
Im Stadtteil Kerpen ist darüber hinaus noch die hauptamtlich besetzte Feuer- und Rettungswache der Stadt Kerpen untergebracht. Am Gerätehaus des Löschzuges Blatzheim wurde
im Jahre 2006 eine 2. Rettungswache gemäß des Rettungsdienstbedarfsplanes des RheinErft-Kreises angebaut und in Betrieb genommen.
Die Abdeckung des gesamten Stadtgebietes Kerpen durch Gerätehäuser der Freiwilligen
Feuerwehr und der hauptamtlichen Wache ist daher zu 100 % gegeben und als sehr gut zu
bezeichnen.
Im Jahre1999 wurde der alte Standort des Gerätehauses des Löschzuges Brüggen aufgegeben und an der Heerstraße 367 ein neues Gerätehaus für den Löschzug Brüggen nach
modernsten Kriterien in Betrieb genommen.
Im Jahre 2007 wurden alle Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen durch
die Abteilung 24.3 (Hochbau) und die Abteilung 13.2 (Technik) unter Beteiligung der Löschzugführer begangen. Zielsetzung war hier, den Istzustand des baulichen Zustandes aufzunehmen, evt. Mängel zu erkennen und im Rahmen einer Priorisierung festzuschreiben, in
welchen Haushaltsjahren entsprechende Mittel zur Mängelbeseitigung oder Situationsverbesserung eingebracht werden sollen. Seit dem Haushaltsjahr 2008 geschieht dies auch
regelmäßig. Die Politik hat auch regelmäßig die entsprechenden Mittel bereitgestellt, so dass
eine stetige Unterhaltung, Modernisierung und Verbesserung sichergestellt ist.
Die entsprechenden Protokolle der Begehung sind wegen des Umfanges des Brandschutzbedarfsplans nicht beigefügt, liegen aber in der Abteilung 13.2 zur Einsichtnahme bereit.
- 45 -
Für das Gerätehaus Kerpen-Manheim muss infolge der Umsiedlung der Ortschaft Manheim
nach „Manheim-Neu“ ein neuer Standort für den Löschzug Manheim unter Berücksichtigung
aller einsatztaktischen Erwägungen (z. B. Hilfsfrist, Verkehranbindung, Verkehrsberuhigung,
städtebauliche Entwicklung) festgelegt werden. Die Verwaltung hat ein entsprechendes
Raumprogramm gemeinsam mit dem Löschzug Manheim entwickelt. Die entsprechenden
Notwendigkeiten werden bei der Standortauswahl berücksichtigt.
Durch die ständige Aufgabenerweiterung des Amtes 13 ist in der Vergangenheit der Raumbedarf zu Lasten des Löschzugs Kerpen, der im Gebäude der Feuer- und Rettungswache
mit untergebracht ist, stetig gestiegen. In den letzten 10 bis 15 Jahren hat sich der Raumbedarf für das Amt 13 stark erhöht (Installation des Notarztdienstes, Integration der Leitstelle in
Amt 13, Vorhalten von hauptamtlichen Personals 24-Stunden täglich usw.). Hierdurch entstehen Interessenkonflikte bei der Nutzung von Räumen, zwischen dem Löschzug Kerpen
und der hauptamtlichen Besatzung, da alle durch die Doppelnutzung (Aus- und Fortbildung,
F-IV Vorbereitung, Brandschutzerziehung etc.) stark eingeschränkt sind.
Die erschöpfte Raumreserve wirkt sich nicht zuletzt auch wegen der notwendigen zusätzlichen Fahrzeugvorhaltungen nachteilig auf die Belange des Löschzuges Kerpen bzw. den
Dienstbetrieb innerhalb des Amtes 13 aus. Da sich der Raumbedarf in Zukunft weiter erhöhen wird, muss im Interesse des Löschzuges Kerpen und zur Förderung des Ehrenamtes mittel- bis langfristig eine für den Löschzug Kerpen zufrieden stellende Lösung
gefunden werden. Nur so lässt sich eine Motivation der ehrenamtlichen Kräfte (und hieraus
resultierend eine hohe Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft des Löschzuges Kerpen)
in Zukunft aufrecht erhalten.
Im Rahmen der Maßnahmenpakete zum Konjunkturpaktet II hat die Verwaltung am
12.02.2009 entsprechende Lösungsansätze aufgezeigt.
Die Löschgruppe Götzenkirchen hat in den letzten 10 Jahren vielfältige Sonderaufgaben im
Bereich des ABC-Schutzes, Beleuchtungsaufgaben und Logistikaufgaben für das gesamte
Stadtgebiet Kerpen übernommen. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist das derzeitige
Gerätehaus nicht erweiterungsfähig. Auch hier muss mittel- bis langfristig neben der Bestandssicherung der Löschgruppe Götzenkirchen über ergänzende und/oder alternative Unterbringungsmöglichkeiten nachgedacht werden.
Besonders herauszustellen ist, dass die Verwaltung feststellen kann, dass alle Löschzüge im
- 46 -
Stadtgebiet Kerpen viele Renovierungs- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb ihrer
Gerätehäuser mit großem Engagement in Eigenleistung versehen haben. Dieser ehrenamtliche Einsatz ist besonders hervorzuheben und macht die hohe Motivation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr der Stadt Kerpen deutlich.
- 47 -
6.
Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Feuerwehr Stadt
Kerpen
Bedarf an Fahrzeugen und Geräten
Zur Erfüllung der taktischen Maßnahmen ist es erforderlich, dementsprechende Fahrzeuge
mit technischem Gerät vorzuhalten. Da alle Löschzüge der Feuerwehr der Stadt Kerpen in
ihren Ausrückebereichen den Brandschutz und die technische Hilfeleistung durchführen
müssen, ist es erforderlich, jeder Einheit als Grundausstattung ein multifunktionelles Fahrzeug bereitzustellen.
Im Jahr 1995 wurde für die Feuerwehr der Stadt Kerpen ein flächendeckendes Fahrzeugkonzept entwickelt, politisch beschlossen und sukzessiv mittels der Prioritätenliste umgesetzt.
Nach dem Auslaufen der ersten Prioritätenliste wurde die gesamte Thematik erneut aufgenommen, im Fahrzeugkonzept mit neuer Prioritätenliste ausführlich behandelt und in der
Beschlussvorlage Nr. 25/07 ausgeführt. Diese Vorlage wurde im Bau- und Feuerschutzausschuss am 29.03.2007, im Haupt- und Finanzausschuss am 17.04.2007 und im Stadtrat am
24.04.2007 beschlossen. Das Fahrzeugkonzept und die Prioritätenliste werden fristgerecht
umgesetzt.
Aufgrund der äußerst positiven Erfahrungswerte durch die erste Prioritätenliste wurde
die zweite Prioritätenliste erstellt und erneut politisch beschlossen.
Das Fahrzeugkonzept wurde an die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technik
angepasst.
- 48 -
Löschzug Kerpen
Zurzeit
LF 16/12
TLF 24/50
Bauj.
2003
1985
WLF
AB-Rüst
MTF
1999
2000
2006
Zukünftig
LF 10/6
WLF mit ABWasser
WLF
AB-Rüst
MTF
Bemerkung
AB Wasser derzeit in der Beschaffung.
WLF ausgeliefert.
Löschzug Horrem
Zurzeit
LF 20/16
LF 16 TS
Bauj.
2007
1987
Zukünftig
LF 20/16
TLF 16/25
GW-Mess
1994
1987
LF 10/6
MTF
2001
MTF
Zurzeit
LF 16/12
TLF 16/25
RW 1
Bauj.
1999
1981
1986
Zukünftig
LF 20/16
LF 10/6
HLF 20/16
MTF
1998
MTF
Bemerkung
Entfällt, sofern keine Ersatzbeschaffung durch
Kreis/Land/Bund
1000 Liter Wassertank (Beschaffung 2015)
Fahrzeug wurde durch das Land NRW beschafft.
Eine Ersatzbeschaffung durch das Land wird nicht
durchgeführt. Aus v. g. Gründen wird derzeit ein
Konzept für das Aufgabenspektrum der Gefahrstoffmessung innerhalb der Stadt Kerpen ausgearbeitet.
Löschzug Buir
Bemerkung
Derzeit in der Beschaffung.
Gebunden an die BAB 4, abhängig von der Örtlichkeit der Anschlussstelle, ggf. Umsetzung nach Sindorf.
Löschzug Blatzheim
Zurzeit
LF 16
LF 8/6
WLF
MTF
AB-Schlauch
AB-Schaum
Bauj.
1986
1998
1996
2000
1995
Zukünftig
LF 20/16
LF 10/6
WLF 26 t
MTF
AB-Schlauch
AB-Schaum
Bemerkung
Zusatzbeladung TH (Beschaffung 2011)
(Beschaffung 2016)
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (im Jahr 2001 in Kerpen stationiert
worden)
Löschzug Sindorf
Zurzeit
LF 16/12
Bauj.
1997
Zukünftig
HLF 20/16
TLF 16/24
MTF
2001
1997
LF 10/6
MTF
Bemerkung
Bei Verlegung der BAB 4 und Wegfall des RW 1,
ansonsten LF 20/16
1.000 l Wassertank
- 49 -
Löschzug Türnich
Zurzeit
LF 16/12
TLF 16/25
RTB 1
MTF
Bauj.
2002
1987
2004
2007
Zukünftig
HLF 20/16
LF 10/6
RTB 1
MTF
Bemerkung
Zuständigkeit auf der BAB 61
1000 Liter Wasser (Beschaffung 2013)
Hier ist ein geländefähiges Fahrzeug als Zugfahrzeug für das Rettungsboot (RTB 1) berücksichtigt
Löschzug Brüggen
Zurzeit
LF 8/6
TLF 16/24
MTF
Bauj.
2001
1998
2002
Zukünftig
LF 10/6
LF 10/6
MTF
Bemerkung
1000 Liter Wasser
Löschgruppe Götzenkirchen
Zurzeit
TSF-W
MTF
ABC-Erk
Dekon P
Bauj.
2004
2004
2002
2000
Zukünftig
LF 10/6
MTF
ABC-Erk
Dekon P
Bemerkung
1000 Liter Wasser
Bund
Bund
Löschzug Manheim
Zurzeit
LF 8/6
Bauj.
2000
Zukünftig
TLF 8/18
MTF
1990
2003
LF 10/6
MTF
Bemerkung
Die Umsiedlung von Manheim und die Erfordernis
einer Ersatzbeschaffung und dem damit verbundenen Typs ist abzuwarten
1000 Liter Wasser (Beschaffung 2014)
Hauptamtliche Wache
Zurzeit
LF 24
TMB 32
ELW-EvD
ELW 1
KdoW
KdoW
PKW
AB-ELW
AB-Bespr.
ELW 1
Bauj.
1996
2006
2004
2000
1994
1992
2006
1999
2005
Zukünftig
HLF 20/16
TMB 32
ELW-EvD
ELW 1
KdoW
KdoW
PKW
AB-ELW
AB-Bespr.
MTF
ELW 1
Bemerkung
Mit Zugeinrichtung (Beschaffung 2012)
08-11-01 Reservefahrzeug Notarzt
08-10-02
08-10-03 – derzeit in der Ausschreibung
VB
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Zurzeit in der Beschaffung
Der derzeitige ELW 1 wird wie oben bereits erwähnt
als Reservefahrzeug für den Notarzt genutzt. Für die
Leitung der Feuerwehr steht somit zurzeit kein Führungsfahrzeug zur Verfügung.
- 50 -
7.
Jugendarbeit
Neben den Einsatzkräften der Feuerwehr Kerpen, die durch ihren täglichen Einsatz die
Schutzziele zu erreichen versuchen, ist die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Kerpen der entscheidende Faktor zur Sicherstellung des Feuerschutzes und der
Hilfeleistung innerhalb der Stadt Kerpen. Die Stadt Kerpen fördert die Arbeit der Jugendfeuerwehr nachhaltig.
Ziel ist es, dass die Feuerwehr durch ihre Kinder- und Jugendarbeit die Jugendlichen in die
dem Gemeinwohl und dem Dienst am Nächsten gewidmete Aufgabe der Feuerwehr einführt
und auf die Aufgabe als aktive Mitglieder der Feuerwehr der Stadt Kerpen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit vorbereitet.
Hierbei muss die Motivationslage der Jugendlichen durch ein vielfältiges Angebot gesteigert
und erhalten bleiben, um durch den Übertritt in die Einsatzabteilung der aktiven Feuerwehr die Sicherstellung des ehrenamtlichen Feuerschutzes auch zukünftig gewährleisten zu
können. Ohne Jugendfeuerwehr wäre der Bestand der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen erheblich gefährdet. Durch eine ausreichende und langfristige Förderung der Jugendfeuerwehr sollen nach Möglichkeit die Auswirkungen des „demographischen Wandels“ minimiert, besser noch kompensiert werden. Die Neuzugänge in die aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen sind in den letzten Jahren fast ausschl. aus den Reihen der Jugendfeuerwehr bestritten worden. Nur hierdurch blieb die Zahl der aktiven Kräfte in den letzten Jahren annähernd konstant bzw. steigerte sich.
Um sich der Jugendfeuerwehr entsprechend ihres Stellenwertes widmen zu können, ist allerdings ein erheblicher Personalaufwand zu erbringen. Neben dem Stadtjugendfeuerwehrwart, der die Belange aller einzelnen Jugendfeuerwehren der Stadt Kerpen vertritt, werden
die Jugendfeuerwehren der einzelnen Löschzüge durch Jugendfeuerwehrwarte/innen und
Stellvertreter/innen betreut und gefördert. Des Weiteren wurde ein Stadtjugendfeuerwehrforum gebildet, wo die Jugendlichen sich selbst mit Ideen, Wünschen, Projekten und Konzepten einbringen können und sollen. Durch die Leitung der Feuerwehr Kerpen wurde die Installation dieses Forums ausdrücklich begrüßt, begleitet und weiter vorangetrieben.
- 51 -
8.
ABC-Gefahrenabwehr der Feuerwehr Kerpen im Verbund mit
der Konzeption im Regierungsbezirk Köln
Im September 2006 bildete sich aus Vertretern aller Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Köln ein Arbeitskreis „Messleitung/Messtaktik“. Dieser Arbeitskreis hat u. a.
taktische Konzeptionen für die Bereiche
•
Messprotokolle
•
Lagedarstellung
•
Bewertung von Schadstoffkonzentrationen – Grenzwerte
•
Messstrategien
•
Einsatz von Mess- und Nachweisgeräten sowie Messfahrzeugen (Ü-Messen)
erarbeitet.
Diese Konzeption wurde von den Leitern der Berufsfeuerwehren und den Kreisbrandmeistern fachlich abschließend bewertet. Zielsetzung dieser Konzeption ist es, ein problemloses
Zusammenarbeiten von Einheiten aus unterschiedlichen Gebietskörperschaften bei einer
aufwachsenden und größeren Schadenslage zu ermöglichen.
Die Konzeption wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.04.2008 eingeführt.
Die Löschgruppe Götzenkirchen und der Löschzug Horrem sind in diesen Arbeitsgruppen
und der Gesamtkonzeption aktiv vertreten. Ferner haben sie in vielfältigen Arbeitssitzungen
auf Bezirksebene wesentlich dazu beigetragen, dass das v. g. Konzept möglich wurde.
Bei der Löschgruppe Götzenkirchen sind der „Dekon-P“ und der Gerätewagen „ABCErkunder“ stationiert. Die Fahrzeuge wurden durch den Bund beschafft und werden durch
diesen auch unterhalten.
Der GW Mess (Baujahr 1987) wurde seinerzeit durch Landesmittel beschafft und durch den
Leiter der Feuerwehr dem Löschzug Horrem zugewiesen. Die Unterhaltung dieses Fahrzeuges obliegt ausschl. der Stadt Kerpen (Fahrzeug und Gerät).
Der GW Mess hat u. a. Komponenten, um Luftimmissionen, verursacht durch Brandrauch
oder Schadstoffaustritt nachweisen zu können.
Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass durch den Kreis/das Land/oder dem Bund eine
Ersatzbeschaffung für den GW Mess kostenneutral der Stadt Kerpen zur Verfügung gestellt
- 52 -
wird. Die Fahrzeugtechnik und technischen Komponenten des GW Mess entsprechen nicht
mehr dem heutigen Stand der Technik. Daher ist eine kurzfristige Ersatzbeschaffung anzustreben.
Durch den Löschzug Horrem wird zurzeit ein Konzept für die Belange der Stadt Kerpen
erarbeitet. Das Konzept wird im Anschluss mit dem Leiter der Feuerwehr und der entsprechenden Fachabteilung 13.2 erörtert. Entsprechende Haushaltsmittel wird die Verwaltung
dann im Folgehaushalt beantragen. Unter Federführung des Zugführers „GSG“-Einheit der
Stadt Kerpen werden zurzeit verschiedene Löschzüge im Stadtgebiet geschult mit der Zielsetzung, einen „GSG-Zug Stadt Kerpen“ dauerhaft zu installieren. Entsprechende Schulungen und Unterweisungen des Personals sind schon weit fortgeschritten, so dass kurzfristig
mit einer Umsetzung gerechnet werden kann.
Das hohe ehrenamtliche Engagement der Löschgruppe Götzenkirchen und des Löschzuges
Horrem für diesen Spezialbereich des Feuerschutzes und der Gefahrenabwehr ist neben
deren allgemeinen Aufgaben im Feuerschutz sicherzustellen und daher besonders zu würdigen.
- 53 -
9.
Darstellung der gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des
Ehrenamtes im Feuerschutz der Stadt Kerpen
Konzepte zur Stärkung des Ehrenamtes im Feuerschutz werden derzeit in vielen Kommunen
und Feuerwehren diskutiert, denn sie sind der Schlüssel zur langfristigen Sicherung der
Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Löschzüge der ehrenamtlichen Feuerwehr wurden mehrmals darum gebeten Vorschläge zur Stärkung des Ehrenamtes beim Leiter der Feuerwehr einzureichen. Alle hier bekannten Vorschläge sind nachfolgend aufgeführt.
In der Stadt Kerpen werden zurzeit folgende Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes
durchgeführt:
•
Förderung der Jugendarbeit zur Gewinnung von aktiven Mitgliedern durch Übernahme
nach der Jugendfeuerwehr.
•
Ständige Anpassung der Fahrzeuge und Gerätschafen sowie persönliche Schutzausrüstungen der Einsatzkräfte an dem Stand der Technik und dadurch Steigerung der Motivation im Ehrenamt.
•
Verabschiedung der zweiten Prioritätenliste im Jahre 2007 für die Ersatzbeschaffung von
Feuerwehrfahrzeuge der kommenden 10 Jahre und Verabschiedung durch die politischen Gremien. Bis heute planmäßige Umsetzung.
•
Zuschuss zur Erlangung des „Lkw-Führerscheins“ in Höhe 610 Euro für jährlich 5 Feuerwehrmitglieder der ehrenamtlichen Feuerwehr.
•
Um die Fitness und die Gesundheit sowie letztlich die Feuerwehrdiensttauglichkeit zu
erhöhen: Freier Eintritt für Feuerwehrangehörige der Feuerwehr der Stadt Kerpen in den
städtischen Hallen- und Freibäder.
•
Einrichtung eines „Fitness-Raumes“ auf der Hauptfeuerwache in Kerpen.
•
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit durch gezielte Ansprachen von potentiellen „Kandidaten“ zum Eintritt in die Feuerwehr anlässlich von „Tagen der Offenen Tür“Veranstaltungen, über die Homepage der jeweiligen Löschzüge sowie über die Tagespresse soll die Personalstärke und damit die Tagesverfügbarkeit erhöht werden.
•
Konzeptionsentwicklung unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt
Kerpen zur Erhöhung des Frauenanteils im haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrdienst
(z. B. Erstellen von Broschüren, Infostände auf Stadtfesten, Durchführung des „Girls Day“
usw).
•
Durchführung eines jährlich stattfindenden Fahrsicherheitstrainings für Großeinsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Hier werden sog. Multiplikatoren der einzelnen Löschzüge ausge-
- 54 -
bildet, um ihr Wissen an die Kräfte in ihren Löschzügen weiter zu geben.
•
Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und
Lehrgängen. Zuschüsse der Stadt Kerpen an die Löschzüge zu den jährlichen Kameradschaftsabenden bzw. Weihnachtsfeiern, Zuschuss an die Jugendfeuerwehr.
•
Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung für die Mitglieder der ehrenamtlichen
Feuerwehr, deren Leistungen über die der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen.
Hierdurch auch Abdeckung von „sonstigen“ Veranstaltungen der Feuerwehr wie z. B. Tag
der Offenen Tür, Begleitung von Martinszügen, Karnevalszügen und anderen Brauchtumsveranstaltungen.
•
Gewährung von Rechtschutz durch das Rechtsamt der Stadt Kerpen und im Bedarfsfall
auch durch die Beistellung eines Anwaltes zum Schutz z. B. bei Verkehrsunfällen, bei
Beschuldigungen von Außen und anderen. Dies jedoch nur, insoweit es den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr betrifft.
•
Durchführung eines Jahrestreffens der Ehrenabteilung mit der Besichtung einer kulturellen oder wissenschaftlichen Einrichtung und einem anschließenden gemütlichen Beisammensein.
•
Einbeziehung der ehrenamtlichen Kräfte bei der Weiterentwicklung (z.B. Zukunftskonferenz, Fahrzeugkonzept) der Feuerwehr der Stadt Kerpen.
- 55 -
10.
Funktionsstellen im hauptamtlichen Bereich
Am 09.10.2002 hat der Rat der Stadt Kerpen den Funktionsstellenplan des Amtes 13 einstimmig beschlossen. Erforderlich sind demnach:
•
1 Funktionsstelle
Gruppenführer
•
1 Funktionsstelle
Maschinist des Löschfahrzeuges
•
2 Funktionsstellen
Angriffstrupp
•
2 Funktionsstellen
Sicherungstrupp (Rettungstrupp)
•
2 Funktionsstellen
Hubrettungsbühne
Durch den dienstplanmäßigen Einsatz eines Einsatzleiters (Zugführer) vom Dienst (EvD)
konnte jedoch auf die Funktion des Gruppenführers als einzurichtende Planstelle verzichtet
werden. Die Qualifikation des Gruppenführers ist trotzdem vorhanden, da das vorhandene
Personal entsprechend qualifiziert wurde/wird.
Eine Unterschreitung der v. g. Funktionsstellen ist rechtlich als grob fahrlässig einzustufen.
Ein Sicherungstrupp ist gem. Feuerwehrdienstvorschrift 7 unverzichtbar.
Die grobe Fahrlässigkeit begründet sich dadurch, dass, wenn die Stadt Kerpen planmäßig
keinen Rettungstrupp beim erstausrückenden Fahrzeug vorsieht, die zu beachtenden Sorgfaltspflichten, die sich aus allgemeiner Erfahrung, Rechtsvorschriften z. B. der Straßenverkehrsordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen und taktischen Grundsätzen und
Erfahrungen ergeben. Hierzu zählt eindeutig auch die Feuerwehrdienstvorschrift 7 mit ihren
Einsatzgrundsätzen.
Wer hiervon abweicht, verstößt als Einsatzleiter und als Leiter der Feuerwehr gegen die ihm
zur Sicherheit der eingesetzten Atemschutzgeräteträger auferlegten Sorgfaltspflichten.
Der Leiter der Feuerwehr und die Einsatzleiter handeln dennoch nur dann schuldhaft, wenn
sie den ihnen bekannten Mangel nicht dem Hauptverwaltungsbeamten mitgeteilt, die weitere
Verantwortung für den Zustand abgelehnt und dringend um Abhilfe gebeten haben. Haben
sie dies getan, so geht das schuldhafte Verhalten auf den Hauptverwaltungsbeamten und
den Rat der Stadt über.
Mit Beschluss des Stadtrates von Oktober 2002 zum Funktionsstellenplan „Feuerwehr“ sind
die notwendigen Funktionen planmäßig dauerhaft besetzt.
- 56 -
Rechtliche Problemfelder sind wie oben beschrieben in Kerpen somit organisatorisch und
planmäßig nicht zu erwarten.
Durch die seit Jahren durchgeführte Einbindung der Freiwilligen (ehrenamtlichen) Feuerwehr
im Rahmen eines besonderen Dienstplanes zur Gestellung eines EvD mit Zugführerqualifikation und eines entsprechenden Führungsassistenten sind auch die Forderung gem. Feuerwehrdienstvorschrift 100 bei einem Einsatz von mehr als einer Gruppe zu 100 % gesichert.
Die Auswirkungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des
feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande NRW (AZVO Feu), die infolge europäischen
Rechtsprechung durch das Innenministerium des Landes NRW zum 01.01.2007 in Kraft gesetzt wurde, wurden im Rat der Stadt Kerpen am 11.12.2007 vorgestellt. Der Rat der Stadt
Kerpen hat das hieraus bedingte Stellenbesetzungskonzept der Verwaltung einstimmig beschlossen. Das Konzept ist zurzeit in der Umsetzung. Mit einem Abschluss der Gesamtumsetzung ist im Frühjahr des Jahres 2011 zu rechnen.
- 57 -
11.
Führungsstruktur und Einsatzleitung
11.1
Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter
Die Leitung der Feuerwehr wird durch den Leiter der Feuerwehr und seinen 2 Stellvertreter wahrgenommen. Sie haben für diese Funktion die erforderliche Qualifikation
am Institut der Feuerwehr in Münster erworben.
11.2
Zug- und Gruppenführer
Die Qualifikationen der Zugführer (F IV) und die des Gruppenführers (F III) entsprechen den Anforderungen. Die erforderlichen Qualifikationen wurden am Institut der
Feuerwehr ins Münster erworben.
11.3
Einsatzleitung
Einsätze kleinen Umfangs:
Diese Einsätze werden von dem jeweiligen Fahrzeugführer (Gruppenführer/Zugführer) geleitet.
Der Einsatzleiter vom Dienst (EvD):
Gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung ist das Ausrücken des EvD (ehrenamtlich
oder hauptamtlich) geregelt. DerEvD ist dienstplanmäßig an 365 Tagen über 24
Stunden besetzt. Ihm steht ein Führungsassistent zur Verfügung.
Der EvD besitzt die Mindestqualifikation eines Zugführers (B IV/F IV) sowie eine
dementsprechend weiterführende Qualifikation durch das Seminar „Einsatzleiter im
Führungsdienst der Feuerwehr Kerpen“, an dem er regelmäßig teilnehmen muss.
Bestellter Einsatzleiter nach § 26 FSHG:
Bei größeren Einsatzlagen wird die Einsatzleitung mindestens durch einen bestellten
Einsatzleiter nach FSHG übernommen. Bestellter Einsatzleiter in der Feuerwehr Kerpen sind der Amtsleiter/Leiter der Feuerwehr, die beiden stv. Leiter der Feuerwehr
sowie die Abteilungsleiter des Amtes 13.
- 58 -
Einsatzleitung durch den Leiter der Feuerwehr oder seine Stellvertreter:
Bei besonders schwierigen Einsatzlagen wird die Einsatzleitung durch den Leiter der
Feuerwehr oder einen seiner beiden Stellvertreter wahrgenommen.
Presse- und Medienarbeit:
Die Feuerwehr Kerpen hat einen bestellten Pressesprecher sowie 2 Stellvertreter.
Hierdurch ist gewährleistet, dass zu jeder Zeit eine abgestimmte und angemessene
Presse- und Medienarbeit der Feuerwehr durchgeführt werden kann.
- 59 -
12.
Fortschreibung
Der Brandschutzbedarfsplan ist spätestens nach 5 Jahren fortzuschreiben. Besondere Abweichungen, die während der regulären Laufzeit des Brandschutzbedarfsplanes auftreten,
werden mit dem Controlling des Berichtswesens erkannt.
Falls erforderlich wird die Verwaltung dann eine außerordentliche Fortschreibung durchführen und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
- 60 -
13.
Zusammenfassung
Der Brandschutzbedarfsplan zeigt auf, dass die Stadt Kerpen bereits seit vielen Jahren eine
den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr unterhält und das Ziel
verfolgt, diesen Anforderungen stets gerecht zu werden.
Diese Leistungsfähigkeit wird durch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Feuerwehr mit dem Rat und der Verwaltung der Stadt Kerpen, der kontinuierliche Motivation der
Einsatzkräfte, der stetigen Anpassung der Fahrzeuge und Gerätschaften an den Stand der
Technik, der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte, der Nachwuchsgewinnung- und Förderung im Bereich der Jugend und der Stärkung des Ehrenamtes erreicht.
Die Hilfsfristen der Feuerwehr Kerpen und der Erreichungsgrad sind den Seiten 42 Ziffer 4.5
bis 43 Ziffer 4.9 zu entnehmen.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wird die Verwaltung einmal jährlich einen Soll/IstVergleich aufstellen. Beim Unterschreiten des Solls werden die entsprechenden Gründe dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die Verwaltung wird die gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes im Feuerschutz fortentwickeln.
- 61 -
14.
Anlagen
14.1
Übersichten der Mindest- und Maximalfunktionsstärken
Löschzug Kerpen
Gerätehaus
Sindorfer Straße 24
50171 Kerpen
Tel: 02237 / 9240-0
Einsatzbereich
Kerpen, Mödrath, Langenich
BAB 4 in Richtung Düren (AS Buir) und Köln (Rastplatz Frechen)
BAB 61 in Richtung Koblenz (AS Türnich) und Venlo (AS Bergheim)
Löschzug Blatzheim
Pärchenbildung mit dem
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr
Ehrenabteilung
Mindestfunktionsstärke
(LF 10/6 + WLF 1 + WLF 2)
Ist
Soll
Differenz
44
45
-1
Maximalfunktionsstärke
(LF 10/6 + WLF 1 + WLF 2)
Ist
Soll
Differenz
44
45
-1
0
1
2
4
26
13
38
21
14
32
15
0
0
1
3
3
15
18
30
9
9
30
18
3
0
0
-1
1
11
-5
8
12
5
2
-3
-3
0
1
2
4
26
13
38
21
14
32
15
0
0
1
3
3
15
18
30
9
9
30
18
3
0
0
-1
1
11
-5
8
12
5
2
-3
-3
Ist
11
11
Soll
18
Differenz
-7
Ist
11
11
Soll
18
Differenz
-7
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
WLF mit AB-Rüst, AB-ELW und AB-Besprechung
Rettungsplattform für LKW, Motorsäge Zwilling Adamat, Drucklüfter elektro
Sonderaufgaben:
Ausrücken mit dem ELW- und Besprechungscontainer incl. Aufbau und Sicherstellung
der logistischen Betriebsfähigkeit
Teil des GSG-Zuges der Feuerwehr der Stadt Kerpen
- 62 -
Löschzug Horrem
Gerätehaus
Rathausstraße 3
50169 Kerpen
Tel.: 02273 / 3237
Einsatzbereich
Horrem und Neubottenbroich
Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Einschnitt Frechen bis Sindorf)
Pärchenbildung mit dem
Löschzug Sindorf und der Löschgruppe Götzenkirchen
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr*
Ehrenabteilung
Mindestfunktionsstärke
(LF 20/16 + TLF 16/25 + GW-M)
Ist
Soll
Differenz
60
54
6
Maximalfunktionsstärke
(LF 20/16 + LF 10/6 + GW-M)
Ist
Soll
Differenz
60
63
-3
0
0
5
9
40
25
52
30
14
45
32
2
0
0
6
6
18
21
36
12
9
36
24
3
0
0
-1
3
22
4
16
18
5
9
8
-1
0
0
5
9
40
25
52
30
14
45
32
2
0
0
6
6
21
21
42
12
9
42
24
3
0
0
-1
3
19
4
10
18
5
3
8
-1
Ist
0
13
Soll
22
Differenz
-22
Ist
0
13
Soll
25
Differenz
-25
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
GW-Mess, Gerätewagen Trinkwasseraufbereitung (Rhein-Erft-Kreis)
Sprungpolster Lorsbach, Drucklüfter
Sonderaufgaben:
Taktische Einheit im Messkonzept der Abteilung III der Bezirksregierung Köln
Teil des GSG-Zuges der Feuerwehr der Stadt Kerpen
Verpflegungseinheit der Feuerwehr der Stadt Kerpen
First-Responder der Feuerwehr der Stadt Kerpen
Bemerkungen:
*Die Jugendfeuerwehr wird in Zusammenarbeit mit der Löschgruppe Götzenkirchen betrieben.
- 63 -
Löschzug Buir
Gerätehaus
Krankenhausstraße 30
50170 Kerpen
Tel.: 02275 / 7206
Einsatzbereich
Buir
BAB 4 in Richtung Düren (AS Düren) und Köln (AS Kerpen)
Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Manheim bis zum Kreis Düren)
Löschzug Manheim
Pärchenbildung mit dem
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr
Ehrenabteilung
Mindestfunktionsstärke
(LF 20/16)
Ist
Soll
Differenz
34
27
7
Maximalfunktionsstärke
(LF 20/16 + LF 10/6)
Ist
Soll
Differenz
34
54
-20
0
0
2
4
21
18
20
12
5
23
6
0
0
0
3
3
9
12
18
3
9
18
6
0
0
0
-1
1
12
6
2
9
-4
5
0
0
0
0
2
4
21
18
20
12
5
23
6
0
0
0
3
6
18
15
36
6
9
36
6
0
0
0
-1
-2
3
3
-16
6
-4
-13
0
0
Ist
14
4
Soll
11
Differenz
3
Ist
14
4
Soll
22
Differenz
-8
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
Rüstwagen 1
Drucklüfter elektro
Sonderaufgaben:
Verpflegungseinheit der Feuerwehr der Stadt Kerpen
First-Responder der Feuerwehr der Stadt Kerpen
- 64 -
Löschzug Blatzheim
Gerätehaus
Bergstraße 8
50171 Kerpen
Tel.: 02275 / 4788
Einsatzbereich
Blatzheim, Bergerhausen, Niederbolheim, Dorsfeld
Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Sindorf bis Manheim)
Pärchenbildung mit dem
Löschzug Kerpen
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr (stellv. LdF)
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr
Ehrenabteilung
Mindestfunktionsstärke
(LF 20/16 + WLF)
Ist
Soll
Differenz
30
36
-6
Maximalfunktionsstärke
(LF 20/16 + LF 10/6 + WLF)
Ist
Soll
Differenz
30
63
-33
1
1
1
5
19
13
20
15
6
23
3
0
1
1
3
3
12
15
24
6
9
24
6
0
0
0
-2
2
7
-2
-4
9
-3
-1
-3
0
1
1
1
5
19
13
20
15
6
23
3
0
1
1
3
6
21
18
42
9
9
42
6
0
0
0
-2
-1
-2
-5
-22
6
-3
-19
-3
0
Ist
15
7
Soll
14
Differenz
1
Ist
15
7
Soll
25
Differenz
-10
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
WLF mit AB-Schlauch und AB-Schaum
Sonderaufgaben:
Wasserversorgung über lange Wegestrecken im gesamten Stadtgebiet Kerpen
Bereitstellung von Schaummittel im gesamten Rhein-Erft-Kreis
Ausrücken mit dem ELW- und Besprechungscontainer incl. Aufbau und Sicherstellung
der logistischen Betriebsfähigkeit
- 65 -
Löschzug Sindorf
Gerätehaus
Hegelstraße 1
50170 Kerpen
Tel.: 02273 / 52614
Einsatzbereich
Sindorf und Geilrath
Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Horrem bis Blatzheim)
Pärchenbildung mit dem
Löschzug Horrem und der Löschgruppe Götzenkirchen
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr
Ehrenabteilung
Mindestfunktionsstärke
(HLF 20/16)
Ist
Soll
Differenz
37
27
10
Maximalfunktionsstärke
(HLF 20/16 + LF 10/6)
Ist
Soll
Differenz
37
54
-17
1
0
1
6
20
11
32
15
5
28
12
1
0
0
3
3
9
12
18
3
9
18
18
3
1
0
-2
3
11
-1
14
12
-4
10
-6
-2
1
0
1
6
20
11
32
15
5
28
12
1
0
0
3
6
18
15
36
6
9
36
18
3
1
0
-2
0
2
-4
-4
9
-4
-8
-6
-2
Ist
23
17
Soll
11
Differenz
12
Ist
23
17
Soll
22
Differenz
1
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
Auffangbehälter
Sonderaufgaben:
Teil des GSG-Zuges der Feuerwehr der Stadt Kerpen
- 66 -
Löschzug Türnich / Balkhausen
Gerätehaus
Alfred-Nobel-Straße 1
50169 Kerpen
Tel.: 02237 / 18755
Einsatzbereich
Türnich und Balkhausen
BAB 61 Richtung Koblenz (bis AS Gymnich) Venlo (bis AK Kerpen)
Alle stehenden und fließenden Gewässer im Stadtgebiet Kerpen
Löschzug Brüggen
Pärchenbildung mit dem
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr (stellv. LdF)
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr
Ehrenabteilung
Mindestfunktionsstärke
(HLF 20/16)
Ist
Soll
Differenz
34
27
7
Maximalfunktionsstärke
(HLF 20/16 + LF 10/6)
Ist
Soll
Differenz
34
54
-20
1
0
2
4
15
12
26
20
4
29
10
1
1
0
3
3
9
12
18
3
9
18
6
0
0
0
-1
1
6
0
8
17
-5
11
4
1
1
0
2
4
15
12
26
20
4
29
10
1
1
0
3
6
18
15
36
6
9
36
6
0
0
0
-1
-2
-3
-3
-10
14
-5
-7
4
1
Ist
15
18
Soll
11
Differenz
4
Ist
15
18
Soll
22
Differenz
-7
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
Anhänger mit Boot
Sonderaufgaben:
Wasser- und Eisrettung auf allen Gewässeren im gesamten Stadtgebiet Kerpen
(Boisdorfer See, Erft, Erft-Flutkanal, Neffelbach)
- 67 -
Löschzug Brüggen
Gerätehaus
Heerstraße 367
50169 Kerpen
Tel.: 02237 / 7767
Einsatzbereich
Brüggen
Pärchenbildung mit dem
Löschzug Türnich / Balkhausen
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr
Ehrenabteilung
Mindestfunktionsstärke
(LF 10/6)
Ist
Soll
Differenz
37
27
10
Maximalfunktionsstärke
(2x LF 10/6)
Ist
Soll
Differenz
37
54
-17
0
0
2
3
19
14
27
16
6
17
7
0
0
0
3
3
9
12
18
3
9
18
6
0
0
0
-1
0
10
2
9
13
-3
-1
1
0
0
0
2
3
19
14
27
16
6
17
7
0
0
0
3
6
18
15
36
6
9
36
6
0
0
0
-1
-3
1
-1
-9
10
-3
-19
1
0
Ist
25
12
Soll
11
Differenz
14
Ist
25
12
Soll
22
Differenz
3
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
Gerätschaften zur Absturzsicherung
Sonderaufgaben:
Durchführung der Absturzsicherung im gesamten Stadtgebiet Kerpen in Zusammenarbeit
mit dem Löschzug Manheim
Beseten der Feuerwache Kerpen bei Vollalarm der Feuerwehr Kerpen zur Sicherstellung des
Grundschutzes im Stadtbiet Kerpen.
- 68 -
Löschgruppe Götzenkirchen
Gerätehaus
Hauptstraße 373
50169 Kerpen
Tel.: 02273 / 1713
Einsatzbereich
Götzenkirchen
Pärchenbildung mit dem
Löschzug Horrem und Löschzug Sindorf
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr*
Ehrenabteilung
Mindestfunktionsstärke
(LF 10/6)
Ist
Soll
Differenz
27
27
0
Maximalfunktionsstärke
(LF 10/6)
Ist
Soll
Differenz
27
27
0
0
1
2
5
15
6
21
15
2
19
11
1
0
1
0
3
12
15
24
6
9
24
24
3
0
0
2
2
3
-9
-3
9
-7
-5
-13
-2
0
1
2
5
15
6
21
15
2
19
11
1
0
1
0
3
12
15
24
6
9
24
24
3
0
0
2
2
3
-9
-3
9
-7
-5
-13
-2
Ist
18
3
Soll
11
Differenz
7
Ist
18
3
Soll
11
Differenz
7
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
ABC-Erkunder (Bund), Dekon LKW (Bund)
Pneumatisches Schnelleinsatzzelt, Beleuchtungsgerät Power-Moon
Sonderaufgaben:
Taktische Einheit im Messkonzept der Dekontamination der Abteilung III der Bezirksregierung Köln
Teil des GSG-Zuges der Feuerwehr der Stadt Kerpen
Ausleuchten von Einsatzstellen mit Sondergeräten im gesamten Stadtgebiet Kerpen
Betreuung von Einsatzkräften (z.B. Atemschutzgerätträger) bei Einsätzen, durch Bereitsstellung
des Schnelleinsatzzeltes, Tischen und Bänken, Zeltheizung etc. für die Feuerwehr der Stadt Kerpen
Bemerkungen:
*Die Jugendfeuerwehr wird in Zusammenarbeit mit Löschzug Horrem betrieben.
- 69 -
Löschzug Manheim
Gerätehaus
Marktplatz 10
50170 Kerpen
Tel.: 02275 / 228
Einsatzbereich
Manheim
Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Blatzheim bis Buir)
Pärchenbildung mit dem
Löschzug Buir
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr
Ehrenabteilung
Mindestfunktionsstärke
(LF 10/6)
Ist
Soll
Differenz
27
27
0
Maximalfunktionsstärke
(LF 10/6)
Ist
Soll
Differenz
27
27
0
0
0
6
0
11
7
13
10
4
12
7
1
0
0
3
3
9
12
18
3
9
18
6
0
0
0
3
-3
2
-5
-5
7
-5
-6
1
1
0
0
6
0
11
7
13
10
4
12
7
1
0
0
3
3
9
12
18
3
9
18
6
0
0
0
3
-3
2
-5
-5
7
-5
-6
1
1
Ist
4
12
Soll
11
Differenz
-7
Ist
4
12
Soll
11
Differenz
-7
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
Gerätschaften zur Absturzsicherung (derzeit in der Beschaffung)
Sonderaufgaben:
Durchführung der Absturzsicherung im gesamten Stadtgebiet Kerpen in Zusammenarbeit
mit dem Löschzug Brüggen
- 70 -
Hauptamtliche Wache / Amt 13
Gerätehaus
Sindorfer Straße 24
50171 Kerpen
Tel: 02237 / 9240-0
Einsatzbereich
Gesamtes Stadtgebiet
Pärchenbildung mit dem
allen Einheiten der Feuerwehr Kerpen
Die Qualifikationsanforderungen des hauptamtlichen Einsatzpersonals richten sich nach den
Laufbahnvorschriften für Beamte des mittleren-, gehobenen- und höheren Dienstes.
Die Zahl der Planstellen richtet sich nach dem vom Rat der Stadt Kerpen verabschiedeten
Funktionstellenplan.
Sonderausstattungen / Sonderaufgaben
Sonderausstattungen:
Wärmebildkamera (EvD), 2 Drucklüfter (1x elektro/1x Verbrennunsgmotor), 2 Rohrdichtkissen
2 Sprungpolster Lorsbach, PKW Abstützsystem, 1 Pneumatisches Schnelleinsatzzelt
Sonderaufgaben:
- 71 -
Feuerwehr Kerpen gesamt
Sindorfer Straße 24
50171 Kerpen
Tel: 02237 / 9240-0
Gesamtes Stadtgebiet
Mindestfunktionsstärke
Maximalfunktionsstärke
Personal
Gesamtstärke
Qualifikationen
Leiter der Feuerwehr (stellv. LdF)
Führer von Zügen und Verbänden
Zugführer
Gruppenführer
Truppführer
Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2)
Atemschutzgerätträger
Maschinisten
Maschinisten für DLK / TMB
Sprechfunker
GSG I / StrS I = ABC I
GSG II / StrS II = ABC II
Ist
330
Soll
297
Differenz
33
Ist
330
Soll
441
Differenz
-111
3
3
23
40
186
119
249
154
60
228
103
6
3
6
27
30
102
129
204
48
81
204
114
12
0
-3
-4
10
84
-10
45
106
-21
24
-11
-6
3
3
23
40
186
119
249
154
60
228
103
6
3
6
27
45
150
144
300
63
81
300
114
12
0
-3
-4
-5
36
-25
-51
91
-21
-72
-11
-6
Mitglieder in der:
Jugendfeuerwehr
Ehrenabteilung
Ist
125
97
Soll
119
Differenz
6
Ist
125
97
Soll
176
Differenz
-51
Funkkonzept
499 G/U
494 G/U
EINSATZLEITUNG
Kanal: 499 G/U
Kanal: 510 W/U
Kanal: 31 W/U
Feuerwehr
LEITSTELLE
Kanal: 494 G/U
Kanal: 510 W/U
Kanal: 31 (32) W/U
Rettungsdienst
FLORIAN ERFT 200
UA 1 UA 2 UA 3 UA 4 UA 5
Kanal: 20 W/O 25 W/O
34 W/O
50 W/O
56 W/O
EA 1
Kanal: 55 W/U
EA 2
Kanal: 50 W/U
EA 3
Kanal: 53 W/U
EA 4
Kanal: 56 W/U
Verbindungskanal - Rettungsdienst 31 (32) W/U
Verletztensammelstelle
Behandlungsplatz
Rettungsmittelhalteplatz
EA 5
EA 6
EA 7
Kanal: 31 W/U
Kanal: 20 W/U
Kanal: 31 W/U
Kanal: 34 W/U
Kanal: 31 W/U
Kanal: 49 W/U
Luftrettungsmittel
EA 8
Kanal: 31 W/U
Kanal: 51 W/U
Ansprechpartner
Verbindungsweg zum Bereitstellungsplatz: 510 W/U
Führungskanal 31 W/U
Verbindungsweg zum Bereitstellungsplatz: 510 W/U
FLORIAN ERFT 100
Ansprechpartner
14.2
GWMess Kanal: 25 W/U
Kanal: 510 W/U
Bereitstellungsraum 1 (FW)
Bereitstellungsraum 2 (FW)
Bereitstellungsraum 1 (RD)
Bereitstellungsraum 2 (RD)
Kanal: 31 W/U
Kanal: 31 W/U
Kanal: 31 W/U
Kanal: 31 W/U
Kanal: 510 W/U
Kanal: 510 W/U
Kanal: 510 W/U
Kanal: 510 W/U
Zusätzliche 4-meter-Katerkanäle
Stadt Bedburg
Stadt Bergheim
492 W/O
489 W/O
Stadt Brühl
Gemeinde Elsdorf
495 W/O
486 W/O
Stadt Erftstadt
Stadt Frechen
490 W/O
493 W/O
Stadt Hürth
Stadt Kerpen
491 W/O
487 W/U
Stadt Pulheim
Stadt Wesseling
488 W/O
497 W/O
- 73 -
Alarmierungen
Alarmierungen der Feuerwehr Kerpen
729
2008
830
561
2007
788
508
2006
Jahr
14.3
688
670
2005
647
422
2004
737
647
2003
654
407
2002
755
626
2001
0
200
Brandschutz
Technisch Hilfe
604
400
600
800
Alarme
1000
1200
1400
1600
- 74 -
Alarmierungen der hauptamtlichen Wache
352
2008
272
2007
471
255
2006
Jahr
469
432
291
2005
410
220
2004
458
298
2003
421
228
2002
468
330
2001
0
100
200
Brandschutz
Technisch Hilfe
405
300
400
500
Alarme
600
700
800
900
- 75 -
Alarmierungen des Löschzugs Kerpen
83
2008
49
2007
74
36
2006
Jahr
91
53
70
2005
62
42
2004
58
69
2003
60
46
2002
59
52
2001
0
20
Brandschutz
Technisch Hilfe
42
40
60
80
100
Alarme
120
140
160
180
- 76 -
Alarmierungen des Löschzugs Horrem
41
2008
48
2007
61
37
2006
Jahr
57
53
55
2005
47
37
2004
46
58
2003
47
34
2002
67
47
2001
0
20
Brandschutz
Technisch Hilfe
35
40
60
Alarme
80
100
120
- 77 -
Alarmierungen des Löschzugs Buir
2008
22
2007
22
31
20
2006
Jahr
35
29
26
2005
23
17
2004
55
23
2003
26
16
2002
41
29
2001
0
10
Brandschutz
Technisch Hilfe
25
20
30
40
Alarme
50
60
70
80
- 78 -
Alarmierungen des Löschzugs Blatzheim
72
2008
30
2007
Jahr
20
26
2006
35
23
40
2005
18
22
2004
22
37
2003
20
2002
18
28
2001
0
22
Brandschutz
Technisch Hilfe
13
20
40
60
Alarme
80
100
120
- 79 -
Alarmierungen des Löschzugs Sindorf
49
2008
47
2007
44
32
2006
Jahr
53
37
55
2005
36
33
2004
32
65
2003
18
2002
29
35
65
2001
0
20
Brandschutz
Technisch Hilfe
21
40
60
Alarme
80
100
120
- 80 -
Alarmierungen des Löschzugs Türnich/Balkhausen
38
2008
20
2007
37
32
2006
Jahr
37
27
39
2005
28
19
2004
27
35
2003
22
19
2002
30
29
2001
0
10
Brandschutz
Technisch Hilfe
33
20
30
40
Alarme
50
60
70
80
- 81 -
Alarmierungen des Löschzugs Brüggen
33
2008
21
2007
13
24
2006
Jahr
15
9
38
2005
10
2004
3
11
30
2003
13
2002
8
11
19
2001
0
5
10
Brandschutz
Technisch Hilfe
16
15
20
25
Alarme
30
35
40
45
50
- 82 -
Alarmierungen der Löschgruppe Götzenkirchen
27
2008
24
35
2007
29
2006
Jahr
21
13
31
2005
9
14
2004
14
16
2003
10
6
2002
12
8
2001
0
Brandschutz
Technisch Hilfe
9
10
20
30
Alarme
40
50
60
- 83 -
Alarmierungen des Löschzugs Manheim
12
Jahr
2008
14
2007
17
2006
17
16
12
25
2005
11
8
2004
14
16
2003
16
7
2002
14
19
2001
0
5
10
Brandschutz
Technisch Hilfe
5
15
20
Alarme
25
30
35
40
- 84 -
14.4
First Responder
First Respondereinsätze der Löschzüge Horrem und Buir
160
141
140
Alarmierungen
120
100
93
86
80
60
57
40
20
0
2007
2008
Jahr
Löschzug Horrem
Löschzug Buir
- 85 -
14.5
Personalentwicklung
Personalentwicklung der aktiven Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen
340
330
330
324
320
Anzahl
316
310
310
300
297
290
280
2004
2005
2006
Jahr
2007
2008
- 86 -
Personalentwicklung der aktiven weiblichen Einsatzkräfte
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen
26
25
25
Anzahl
24
23
23
22
22
21
23
21
20
19
2004
2005
2006
Jahr
2007
2008
- 87 -
Personalentwicklung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen
140
136
135
130
Anzahl
129
126
125
125
122
120
115
2004
2005
2006
Jahr
2007
2008
- 88 -
Mitglieder in der Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen
104
102
102
101
Anzahl
100
100
98
97
96
95
94
92
90
2004
2005
2006
Jahr
2007
2008
- 89 -
Gesamtmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen
aktive Mitglieder - Jugendfeuerwehr - Ehrenabteilung (566 Mitglieder am 31.12.2008)
600
500
100
97
102
101
122
125
129
126
136
297
310
316
324
330
95
Anzahl
400
300
200
100
Ehrenabteilung
Jugendfeuerwehr
aktive Mitglieder
0
2004
2005
Jahr
2006
2007
2008
- 90 -
Personalentwicklung der Zug- und Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen
40
37
36
35
40
38
36
30
Anzahl
25
20
20
20
21
22
15
23
10
5
0
2004
2005
2006
Jahr
Zugführer
2007
2008
Gruppenführer
- 91 -
14.6
Altersstruktur
Altersstruktur der Jugendfeuerwehr der Stadt Kerpen
18 Jahre
14 = 10%
10-11 Jahre
16 = 12%
16-17 Jahre
22 = 16%
12-13 Jahre
41 = 30%
14-15 Jahre
43 = 32%
- 92 -
Altersstruktur der aktiven Feuerwehr der Stadt Kerpen
51-61 Jahre
32 = 10%
41-50 Jahre
46 = 14%
18-30 Jahre
160 = 48%
31-40 Jahre
92 = 28%