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Beschlussvorlage (559 Brandschutzbedarfsplan Kerpen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kerpen Stand: Juni 2009 -2- Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................2 1. Einleitung und Rechtsgrundlagen..................................................................................4 2. Die Stadt Kerpen.............................................................................................................10 2.1 Zahlen, Daten, Fakten .............................................................................................10 2.2 Infrastruktur ..............................................................................................................10 2.3 Verkehrswege ..........................................................................................................11 2.4 Pendlerbewegungen ................................................................................................12 2.5 Löschwasserversorgung ..........................................................................................12 3. Risiken und Einsätze in der Stadt Kerpen ...................................................................15 3.1 Risiken......................................................................................................................15 3.2 Bebauung.................................................................................................................16 3.3 Nutzung unbebauter Flächen ..................................................................................20 3.4 Verkehrsinfrastruktur................................................................................................21 3.5 Umwelt .....................................................................................................................24 3.6 Einsatzbeispiele .......................................................................................................25 3.7 Darstellung der Risiken für die Stadt Kerpen ..........................................................30 3.8 Einsatzstatistik Brandschutz ....................................................................................31 4. Festlegung von Schutzzielen = Planzielen und Leistungsmerkmalen der Feuerwehr der Stadt Kerpen .........................................................................................32 4.1 Der kritische Wohnungsbrand .................................................................................33 4.2 Hilfsfrist.....................................................................................................................36 4.3 Funktionsstärke........................................................................................................38 4.4 Erreichungsgrad.......................................................................................................41 4.5 Für dicht bebaute Gebiete .......................................................................................42 4.6 Für weniger dicht bebaute Gebiete..........................................................................42 4.7 Einsatzleiter vom Dienst (EvD) ................................................................................43 4.8 Für die Technische Einsatzleitung der Feuerwehr ..................................................43 4.9 Für den Verwaltungsstab der Stadt Kerpen ............................................................43 5. Feuerwehrgerätehäuser.................................................................................................44 6. Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Feuerwehr Stadt Kerpen........................47 -3- 7. Jugendarbeit ...................................................................................................................50 8. ABC-Gefahrenabwehr der Feuerwehr Kerpen im Verbund mit der Konzeption im Regierungsbezirk Köln ..................................................................................................51 9. Darstellung der gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes im Feuerschutz der Stadt Kerpen ......................................................................................53 10. Funktionsstellen im hauptamtlichen Bereich..............................................................55 11. Führungsstruktur und Einsatzleitung ..........................................................................57 11.1 Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter .........................................................57 11.2 Zug- und Gruppenführer ..........................................................................................57 11.3 Einsatzleitung...........................................................................................................57 12. Fortschreibung 13. Zusammenfassung.........................................................................................................60 14. Anlagen ............................................................................................................................61 14.1 Übersichten der Mindest- und Maximalfunktionsstärken ........................................61 14.2 Funkkonzept.............................................................................................................72 14.3 Alarmierungen..........................................................................................................73 14.4 First Responder........................................................................................................84 14.5 Personalentwicklung ................................................................................................85 14.6 Altersstruktur ............................................................................................................91 -4- 1. Einleitung und Rechtsgrundlagen Dieser Brandschutzbedarfsplan beschreibt die Vorkehrungen der Stadt Kerpen für • den abwehrenden Brandschutz und • die Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Insoweit muss die Bezeichnung „Brandschutzbedarfsplan“ umfassend verstanden werden. Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kerpen enthält keine Festlegungen für den Rettungsdienst. Diese sind im „Rettungsdienstbedarfsplan“ enthalten, welcher durch den Rhein-ErftKreis als Träger des Rettungsdienstes erstellt und fortgeschrieben wird. Am 01.03.1998 ist die Neufassung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen (FSHG) in Kraft getreten. Das FSHG bestimmt in § 1, das Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglückfällen und solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, Hilfe zu leisten. Die öffentliche Feuerwehr einer Gemeinde kann aus Berufsfeuerwehr, Freiwilliger Feuerwehr und Pflichtfeuerwehr bestehen (§ 9 FSHG). Kreisfreie Städte sind verpflichtet, eine Berufsfeuerwehr einzurichten (§ 10 Abs. 1 FSHG). Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen. Mit Verfügung vom 10. September 1992 hat die Bezirksregierung Köln einen Antrag der Stadt Kerpen auf Ausnahme nicht zugestimmt und die Unterhaltung einer mit hauptamtlichen Kräften ständig besetzten Feuerwache verfügt. Die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr sind zu Beamten zu ernennen (§ 13 FSHG). Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern (§ 9 FSHG). -5- Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach dem FSHG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 4 FSHG). Nach § 22 FSHG „Vorbereitungen für Schadens-/Großschadensereignisse“ haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Darstellung der sonstigen Rechtsgrundlagen/Quellenangaben • Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24.11.1992 • Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz-ZSneuOG) vom 25.03.1997 • Bauordnung NRW – Landesbauordnung – • Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VVBauO NW) • Sonderbauverordnung • Richtlinien über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen – Schulbaurichtlinie • Runderlass des Innenministeriums NRW „Qualitätskriterien für den Brandschutz“ vom 16.05.2001 • Runderlass des Bauministeriums NRW zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Rettungsgerät der Feuerwehr vom 29.08.2000 • Runderlass des Innenministeriums NRW „Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz“ vom 09.02.2001 • Runderlass des Innenministeriums NRW „Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden“ vom 19.02.2000 • Schutzzieldefinition der AGBF Bund vom 16.09.1998 (ein Gutachten des Rechtsam- -6- tes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF NRW als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann). • VFDB Richtlinie 05/01 „Risikoangepasste Bemessung von Brandschutzpersonal“ (Entwurf) • Grundlage zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln; Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997 • Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 13.11.2007 „Ausnahmegenehmigung nach § 13 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) • Hinweise und Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes NRW für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen (Stand 01/2001) Sonstige Aufgaben der Feuerwehr Kerpen: Neben den Kernaufgaben aus dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz sowie den zugewiesenen Aufgaben aus dem Rettungsdienstgesetz werden die nachfolgend genannten Aufgaben durch die Feuerwehr der Stadt Kerpen wahrgenommen: • Führen und Betreiben der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises nach einem öffentlichrechtlichen Vertrag, zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Kerpen, wobei der Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger und vollumfänglich weisungsbefugt ist. • Unterhaltung und Betrieb einer Zentralwerkstatt gemäß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Bedburg, Bergheim und Kerpen. • Gemeinsame Brandschutzdienststelle der Städte Bergheim und Kerpen gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung. • Abwehr von Umweltgefahren und Schäden durch gefährliche Stoffe und Güter. • Gestellung von Brandsicherheitswachen. -7- • Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie über die Möglichkeiten der Selbsthilfe. • Brandschutzerziehung für Kinder (Kindergärten) und Schulen. • Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für besondere Ereignisse sowie von Einsatzplänen für besonders gefährdete Objekte. • Aus-, Fort- und Weiterbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen. • Einsatz bei Großschadensereignissen. • Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau. Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brandoder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen. • Durchführung von brandschutztechnischen Stellungnahmen gemäß FSHG NRW. Hierzu gehört insbesondere die Erstellung von Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren und bei behördlichen Anfragen, die Beratung von Bauherren, Architekten und Fachplanern. • Organisation und Koordination der Notfallseelsorge. • Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Einsatzkräfte • Dienstleistungen für andere städtische Ämter • Hilfeleistung mit Sondergeräten • Amtshilfe für die Polizei o Ausleuchten von Einsatzstellen o Gestellung von Fahrzeugen und Geräten o Leichenbergung -8- • Ausschreibung und Beschaffung von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenstände, Fremdvergaben, Reparatur. • Überwachung/Ausführung Wartung, Pflege, Prüfung in eigenen Werkstätten o Gerätewerkstatt o Schlauchwerkstatt o Feuerlöschwerkstatt o Funkwerkstatt o Elektrowerkstatt o Messgerätewerkstatt o Atemschutzwerkstatt o GSG- u. Strahlenschutz-Werkstatt o Kleiderkammer • Desinfektion • Notarzt-Apotheke • Rettungsdienst-Zentraldepot (Medikamente und Verbandmaterial) • Mitwirkung bei der Bauunterhaltung der Feuerwachen und Feuerwehrhäuser in Verbindung mit dem städtischen Gebäudemanagement. • Neben diesen Aufgaben wirkt insbesondere die Freiwillige Feuerwehr bei der Pflege örtlichen Brauchtums und in der Jugendarbeit mit. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes bzw. als Dienstleister der Stadtverwaltung Kerpen werden folgende Aufgaben durch die Feuerwehr wahrgenommen: • Stabsführende Stelle für die Koordination der Zusammenarbeit der Ämter bei Gefahren- und/oder Schadenlagen in der Stadt Kerpen sowie des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE). • Ordnungsbehördliche Durchführung von Zwangseinweisungen gem. PsychischKrankengesetz (PsychKG). -9- • Abarbeitung technischer Notdienst / Koordinierungsstelle für die Stadt Kerpen. • Meldekopf für die Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Verwaltungsdienstzeit für verwaltungsspezifische Maßnahmen. • Betreiben einer „Hotline“ bei Unwetter- und Schadenlagen. • Koordination und Durchführung der Presse- und Medienarbeit sowie der Bürgerinformation bei Unwetter- und Schadenlagen für den zugewiesenen Aufgabenbereich des Amtes 13. • Räumungsübungen in Geschäftshäusern, Schulen, Hochhäusern, Krankenhäusern. • Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen. • Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr. • Grundausbildung, Truppmann, Truppführer, Sonderausbildungen (z.B. Strahlenschutz, Maschinist, Führerschein, Rettungsassistenten, etc.). • Koordinierung/Durchführung interner und externer Ausbildungen, Seminare. • Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw. • Atemschutzausbildung und –übung. • Zukunftskonferenz der Feuerwehr (haupt- und ehrenamtlich) Leistungen für Dritte erfolgen in der Regel gegen Kostenerstattung nach der jeweils gültigen Gebühren- bzw. Entgeltsatzung. Da diese Leistungen für die Bedarfsplanung unerheblich sind, wird hier nicht näher darauf eingegangen. - 10 - 2. Die Stadt Kerpen 2.1 Zahlen, Daten, Fakten Die Stadt Kerpen ist eine große kreisangehörige Stadt mit derzeitig 64.525 Einwohnern (31.03.2009). Sie liegt im Westen des Rhein-Erft-Kreises. Sie grenzt westlich an den Kreis Düren, nordwestlich an die Gemeinde Elsdorf, im Norden und Nordosten an die Stadt Bergheim, östlich an die Stadt Frechen, im Südosten an die Stadt Hürth und im Südwesten an die Stadt Erftstadt. Das Stadtgebiet erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 113,91 km2. Die größte OstWest-Ausdehnung beträgt 18,0 km und Nord-Süd-Ausdehnung 10,5 km. Der tiefste Punkt liegt 70m über NN und die höchste Erhebung 169m über NN. Stadtteil Einwohnerzahl Sindorf 16.356 Kerpen 15.581 Horrem 11.047 Türnich/Balkhausen 5.840 Brüggen 4.656 Buir 3.981 Blatzheim 3.422 Götzenkirchen 2.050 Manheim 1.592 Gesamt 64.525 2.2 Infrastruktur Die Stadt Kerpen verfügt über Einzelhandel und Gewerbe, bis hin zu Industriebetrieben. Das Angebot zur Bildung erstreckt sich vom Kindergarten über Grundschulen bis zu Gymnasien. Die medizinische Versorgung wird durch niedergelassene Ärzte der verschiedenen Fach- - 11 - richtungen sichergestellt. Die notfallmedizinische Versorgung der Stadt Kerpen wird durch den Rettungsdienst der Feuerwehr Kerpen durchgeführt. Die Stadt Kerpen ist gemäß § 6 des RettG NRW als große kreisangehörige Stadt Träger der Rettungswache. Der Rhein-ErftKreis ist Träger des Rettungsdienstes. Die Stadt Kerpen hat auf der Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplanes seit dem 14.01.2009 einen eigenen Notarzt auf der Feuerwache Kerpen im Dienst (12 Stunden täglich von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr). Der öffentliche Personennahverkehr wird durch Busse, S-Bahn und die Deutsche Bahn durchgeführt. 2.3 Verkehrswege Die Stadt Kerpen hat ein Stadtstraßennetz mit einer Gesamtlänge von 220 km. Durch das Stadtgebiet verlaufen noch 4 Bundesstraßen und weitere Land- und Kreisstraßen. Die Bundesautobahn 61 (Venlo – Koblenz) verläuft in nordsüdlicher Achse und die Bundesautobahn 4 (Köln – Aachen) in ostwestlicher Achse durch das Stadtgebiet, die sich im Autobahnkreuz Kerpen (A 4 eine der meist befahrenen Transitstrecken Europas) schneiden. Nach Zuweisung der Bezirksregierung ist die Feuerwehr Kerpen für Streckenabschnitte auf der BAB 4 und BAB 61 zuständig, die über das Gemeindegebiet hinausgehen. Als Schienenwege führen die Bahnstrecke Köln – Aachen (Hochgeschwindigkeitsstrecke für den ICE III und Thalys / Köln - Paris), die Bahnlinie Horrem – Bedburg sowie die SBahnstrecke Köln – Aachen durch die Stadt Kerpen. Die Erft, der Erftflutkanal und der Neffelbach sind drei fließende Gewässer, die durch das Stadtgebiet Kerpen führen. Über dem Stadtgebiet Kerpen befindet sich eine Wartezone für den Flughafen Köln / Bonn und die Einflugschneise für den Militärflughafen Nörvenich. - 12 - 2.4 Pendlerbewegungen Ein- und Auspendler der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30.06.2008 Stadt / Gemeinde Beschäftigte Wohnort Beschäftigte am Arbeits- = Ar- aus dem ort beitsort Wohnort Kerpen 15.078 5.049 21.404 Einpendler Auspendler 10.029 Pendlersaldo 16.355 -6.326 Quelle: Wirtschaftsförderunge der Stadt Kerpen / Agentur für Arbeit Brühl Kerpen verfügt über ein negatives Pendlersaldo von 6.326 Personen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die meisten Beschäftigten in Kerpen wohnen und außerhalb arbeiten. Die stärkste überregionale Pendlerbeziehung besteht mit Köln. Im Jahr 2008 waren 66,51 % aller Arbeitsplätze in Kerpen mit Einpendlern besetzt. Während 10.029 Beschäftigte nach Kerpen einpendelten, sind es umgekehrt 16.355 Beschäftigte, die von Kerpen auspendelten. Dies macht einen Auspendleranteil an den Beschäftigten in Höhe von 76,41 % aus. Die Zahlen zeigen, dass Kerpen als von der Einwohnerzahl her größten Stadt im Rhein-ErftKreis zu den an den ÖPNV gut angeschlossenen Städten gehört. An den drei Bahnhaltepunkten Horrem, Sindorf und Buir steigen täglich über 12 000 Pendler ein bzw. um. 2.5 Löschwasserversorgung Gemäß § 1 (2) des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG) muss die Stadt Kerpen einen den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherstellen. Die Löschwasserversorgung im Stadtgebiet Kerpen wird in 2 Bereiche unterteilt: a) unabhängige Löschwasserversorgung b) abhängige Löschwasserversorgung Zu a: Die unabhängige Löschwasserversorgung ist die Löschwasserversorgung durch Wasservorräte, die von einem Rohrleitungssystem unabhängig sind, z. B. offenes Gewässer wie Flüs- - 13 - se, Bäche oder Seen, Löschwasserteiche, Löschwasserbrunnen (Erft, Neffelbach, Boisdorfer See, Erftflutkanal). Zu b: Zur abhängigen Löschwasserversorgung zählt die Sammelwasserversorgung oder auch Trinkwasserversorgung. Die Menge des zu bereitstellenden Löschwassers wird in dem Arbeitsblatt W 405 des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) festgelegt. In diesem Arbeitsblatt wird zwischen dem Grund- und Objektschutz unterschieden. Der Grundschutz regelt die Löschwassermenge, die erforderlich ist, um den unterschiedlichen Strukturen für Wohngebiet, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko Rechnung zu tragen. Der Objektschutz ergibt sich aus der Sondernutzung von Gebäuden, die aufgrund ihrer Eigenart einen über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserbedarf zur Sicherstellung des Brandschutzes erfordern, zum Beispiel • für große Objekte mit erhöhtem Brandrisiko, zum Beispiel zur Herstellung, Verarbeitung und Lagerung brennbarer oder leicht entzündbarer Stoffe • für Objekte mit erhöhtem Personenrisiko, zum Beispiel Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hotels, Hochhäuser • für sonstige Einzelobjekte in Außenbereichen, wie Aussiedlerhöfe, Kleinsiedlungen, Wochenendhäuser Der Grundschutz gewährleistet, dass gemäß Arbeitsblatt W 405 die erforderlichen Löschwassermengen im Umkreis von 300 m um das Objekt herum für eine Dauer von mindestens 2 Stunden zur Verfügung steht. Das Löschwasser wird aus der Sammelwasserversorgung durch Unter- oder Überflurhydranten entnommen. Die Abstände sind abhängig von der Bebauungsdichte und liegen zwischen 80 und 140 m. Die Trinkwasserversorgung wird in Kerpen durch die RWE Rhein-Ruhr AG sichergestellt. - 14 - Diese gilt jedoch nur für bebaute Flächen. Unbebaute Flächen, Waldflächen und Autobahnen sind hier ausdrücklich ausgenommen und sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr der Stadt Kerpen gesondert betrachtet. Im gesamten Stadtgebiet Kerpen bestehen somit in geringem Umfang Gebiete mit unzureichender Wasserversorgung. Seitens der Feuerwehr Kerpen sind daher flächendeckende Maßnahmen zur Mit- bzw. Heranführung ausreichender Löschwassermengen erforderlich und eingeplant. Wesentliche Maßnahmen der Feuerwehr Kerpen zum Transport von Löschwasser an Einsatzstellen oder über längere Wegstrecken sind im weiteren Verlauf des Brandschutzbedarfsplanes im Bereich der Prioritätenliste – Fahrzeugkonzept – aufgeführt. - 15 - 3. Risiken und Einsätze in der Stadt Kerpen 3.1 Risiken Risikobeurteilung Das Risiko ist die maßgebliche Größe bei der Brandschutzbedarfsplanung. Aus fachlicher Sicht wird entsprechend dem ermittelten Risiko ein Konzept zur bedarfsgerechten Abdeckung entwickelt (Brandschutzbedarfsplan). Die Risikoabdeckung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Kerpen und im § 1 des FSHG geregelt. Dort heißt es unter anderem: (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Die Feuerwehr muss demnach „den örtlichen Verhältnissen“ entsprechend leistungsfähig sein. Damit Anforderungen an die Feuerwehr definiert werden können müssen somit zuerst einmal die örtlichen Verhältnisse bestimmt werden. Diesen Überblick kann man sowohl durch analytische als auch empirische Verfahren erhalten. Für eine Risikobetrachtung im Rahmen eines Brandschutzbedarfsplanes sind die folgenden Faktoren von besonderer Bedeutung: - das Risiko für Personen (Tiere) (1) in unmittelbarer Nähe - das Risiko für Personen (Tiere) in der Nachbarschaft - das Risiko für Sachwerte - das Risiko für die Umwelt (1) In den Betrachtungen dieses Brandschutzbedarfsplanes werden die Risiken für Tiere nicht gesondert beschrieben. Zur Erläuterung lässt sich dies am Beispiel eines Brandes darstellen. Bei einem Brand in einer Wohnung: - drohen Gefahren für die Menschen in der betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) durch Feuer und Rauch - drohen Gefahren für die Menschen in der Nachbarschaft (Nachbargebäude oder andere Wohnungen im gleichen Gebäude) - drohen große Sachschäden - ggf. Umweltschäden - 16 - Die Betrachtung der Risiken und den daraus folgenden Schutzzielen würde sich am effektivsten in so genannten Schutzgebieten darstellen. Ein Schutzgebiet stellt dabei eine örtlich begrenzte Fläche als Teil des gesamten Stadtgebietes dar. So genannte „homogene Schutzgebiete“ würden Bereiche mit einheitlicher Bauweise wie z.B. ein Feriendorf oder landwirtschaftliche Flächen darstellen. Hier würde die Beschreibung eines Objektes oder einer Fläche ausreichen, um das Schutzziel für die verschiedenen möglichen Szenarien (Beispielereignisse) darzustellen. Es wäre auf alle anderen Objekte übertragbar. Abgesehen von unbebauten Flächen (landwirtschaftliche Flächen und Wälder) finden sich in Städten wie Kerpen jedoch überwiegend „heterogene Schutzgebiete“. Hierbei sind innerhalb eines Schutzgebietes verschiedene Gebäudearten anzutreffen. Folgende Daten wären zur genauen Beschreibung eines Risikos in einem heterogenen Schutzgebiet erforderlich: - Festlegung des Schutzbereiches mit den zugehörigen Stadtteilen bzw. Ortsteilen - Einteilung der Gebäudetypen (in Anlehnung an die DIN 14010) - Anzahl der Personen in den einzelnen Gebäudetypen - Brandhäufigkeit - besondere Risiken einzelner Gebäude Da die Daten nicht verfügbar sind und zurzeit nur mit einem enormen Aufwand erfasst werden könnten, ist eine detaillierte Risikobeschreibung nicht möglich. Somit müssen andere Ansätze verwendet werden, die später für eine Beschreibung der erforderlichen Schutzziele verwendet werden können. Die Darstellung der Risiken in der Stadt Kerpen werden deshalb durch so genannte Standardereignisse, bestehend aus beispielhaften Objekten oder Situationen und Szenarien, beschrieben, welche eine statistische Relevanz besitzen. Diese werden dann im Kapitel Schutzziele für die Bemessung des Personal- und Materialbedarfs als Grundlage verwendet. 3.2 Bebauung Risiken aus der Bebauung: Die Risiken einer Bebauung ergeben sich aus: - der Bebauungsdichte - 17 - - der Gebäudeart - dem Alter eines Gebäudes - der Gebäudenutzung Bebauungsdichte Die Bebauungsdichte beschreibt in erster Linie die Gefahr für die Nachbarschaft. Eine dichte (z.B. geschlossene) Bebauung erhöht das Risiko der Schadensausbreitung auf benachbarte Objekte. Gleichzeitig werden die Bekämpfungsmöglichkeiten für die Feuerwehr eingeschränkt, da die Objekte nicht von allen Seiten aus zugänglich sind. Gebäudeart Die Gebäudeart beschreibt in erster Linie das Risiko für die Personen in unmittelbarer Nähe, dann das Risiko für die Nachbarn. Ein Einfamilienhaus ist nur von einer geringen Zahl von Personen genutzt. Diese sind aber bei einem Ereignis unmittelbar betroffen, da sie sich direkt in der Nutzungseinheit aufhalten. Bei einem Mehrfamilienhaus ist eine größere Zahl von Personen gefährdet. In erster Linie bleiben die Personen in der betroffenen Nutzungseinheit (Wohnung) bedroht. Im weiteren Verlauf können aber auch die Nachbarn z.B. durch Rauchausbreitung gefährdet werden. Je mehr Personen in einem Gebäude wohnen, umso größer ist das Risiko, welches von diesem Gebäude ausgeht. Dieses Risiko definiert sich zum einen aus der Gefahr der Wahrscheinlichkeit der Entstehung eines Schadensereignisses, der Anzahl der bei einem Schadensereignis gefährdeten Personen und den Möglichkeiten der Selbstrettung der Personen bei einem solchen Ereignis. Je mehr Personen von einem Ereignis betroffen sind, umso größer ist meist der notwendige Personalansatz, um eine Rettung vorzunehmen. Alter eines Gebäudes In jüngeren Gebäuden ist durch die Verwendung entsprechender Baumaterialien und der entsprechenden Umsetzung baurechtlicher Vorschriften ein gewisses Maß an Sicherheit gegeben. - 18 - In Wohnhäusern mit alter Bausubstanz ist das Todesrisiko infolge Brandeinwirkung für die Nutzer einer Wohnung höher als im Durchschnitt aller Wohnhäuser. Gleichzeitig sind bei alter Bausubstanz auch die Personen in den Obergeschossen stärker gefährdet. Somit erfordert eine Altbausubstanz zwangsläufig kurze Eintreffzeiten der Einsatzkräfte. Rauchmelder können hier Leben retten. Gebäudenutzung Neben den Risiken von Wohngebäuden, wie sie oben bereits beschrieben wurden, kann bei anderen Gebäuden noch ein zusätzliches Risiko aus der Nutzung heraus entstehen. Dies kann beispielsweise die höhere Anzahl immobiler Bewohner eines Altenheimes sein. Bei Versammlungsstätten und Geschäftshäusern finden wir eine große Menschenansammlung. In Gewerbe- und Industriebobjekten sind besondere Gefahrstoffe vorhanden oder es kann je nach Art des Betriebes eine besonders schnelle Brandausbreitungen möglich sein. Die nachfolgende Übersicht soll beispielhaft die Risiken aus Gebäudenutzungen darstellen. - 19 - Typische „kritische Objekte“ und deren besondere Gefahrenpotentiale Objekte Altenheime Mehrfamilienhäuser Hochhäuser Hotels Unterrichtsobjekte Versammlungsstätten Gefahren und begünstigende Faktoren • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • unterirdische geschlosse- • • ne Großgaragen • hohe Personenkonzentration eingeschränkte Mobilität der Patienten (ggf.) komplexe Gebäude viele Nutzungseinheiten hohe Personenkonzentration erschwerte Rettung ab 3.OG unkontrollierte Brandlasten in Kellerräumen sehr hohe Personenkonzentration (ggf. sehr) komplexe Gebäude große Gebäudehöhen hohe Personenkonzentration komplexe Gebäude hohe Energiedichte (Strom, Gase etc.) schlechte Objektkenntnisse der Nutzer hohe Personenkonzentration komplexe Gebäude Alter und Verhalten der Nutzer Gefahrstoffe (bei weiterbildenden Schulen) hohe Personenkonzentration komplexe Gebäude hohe Energiedichte (Strom, Gase etc.) schlechte Objektkenntnisse der Nutzer je nach Veranstaltung Beeinträchtigung der Reaktionsmöglichkeiten der Nutzer (z.B. durch Alkoholgenuss) hohe Brandlasten Anbindung an Wohngebäude meist schwierige Brandbekämpfung Typische „Objekte in Handel und Gewerbe“ und deren besondere Gefahrenpotentiale Objekte Kaufhäuser Produktionsstätten Betriebe nach Störfallverordnung und solche mit Sonderschutzplänen Landwirtschaftliche Betriebe Gefahren begünstigende Faktoren • • • • • • • • • • • • • • • hohe Personenkonzentration komplexe Gebäude hohe Technikintegration und Energiedichte (Strom, Gase etc.) schlechte Objektkenntnisse der Nutzer hohe Personenkonzentration (ggf.) komplexe Gebäude hohe Energiedichte (Strom, Gase etc.) gefährliche Stoffe gefährliche Stoffe besondere Gefahren für die Nachbarschaft u.U. große Personenzahl gefährdet ggf. hohe Anzahl von Tieren gefährdet Verhalten von Tieren im Brandfall hohe Ansammlung brennbarer Materialien oft eingeschränkte Löschwasserversorgung - 20 - 3.3 Nutzung unbebauter Flächen Risiken aus der Flächennutzung unbebauter Flächen Die Risiken aus der Flächennutzung unbebauter Flächen lassen sich im Gegensatz zu bebauten Flächen leichter als homogene Schutzgebiete darstellen. Die Maßnahmen sind für jedes gleichartige Schutzgebiet identisch. In Kerpen lassen sich im Flächenbereich 3 Schutzgebiettypen definieren: - landwirtschaftliche Flächen - Waldgebiete - Gewässer Für diese Schutzgebiettypen werden im Folgenden die Risiken dargestellt. Die Erfordernisse im Rahmen der Schadensbekämpfung sind wiederum im Kapitel Schutzziele zu finden. Landwirtschaftliche Flächen Landwirtschaftliche Flächen machen mit ca. 51,6% (58,8 km2) einen großen Teil der Stadt Kerpen aus. Das Risiko, das von solchen Flächen ausgeht ist jedoch relativ gering. Dennoch bringen Brände in diesen Flächen oft personalintensive Einsätze mit sich. Dies begründet sich in der Größe einer solchen Einsatzstelle. Während hier die Gefahr für Personen eher gering einzuschätzen ist, sind die Gefahren für Sachschäden und durch die Emissionen die Gefahren für die Umwelt nicht zu unterschätzen. Die nicht vorhandene Löschwasserversorgung in solchen Gebieten stellt somit eine besondere Aufgabe an die Schadensbekämpfung. Waldgebiete Mit 15,83 km2 (=13,9%) ist der Anteil an Waldflächen eher als durchschnittlich einzustufen. Die Gefahr, die von Wäldern bei Bränden ausgeht, ist jedoch in den Flächengefahren als am höchsten einzustufen. Der Aufwand einer Waldbrandbekämpfung stellt immense Anforderungen an Material und Personal. Ähnlich wie bei den Anbauflächen ist dies zuerst einmal der oft großen betroffenen Fläche zuzuschreiben. Da es sich aber um Wald handelt, befindet sich auf gleicher Fläche wesentlich mehr Brandlast. Das Risiko ist für die Einsatzkräfte um ein Vielfaches höher. Auch hier stellt die nicht vorhandene Löschwasserversorgung in solchen Gebieten eine besondere Anforderung an die Schadensbe- - 21 - kämpfung dar. Gewässer Neben der Erft, Erftflutkanal und Neffelbach befindet sich im Naherholungsgebiet auf dem Gelände des rekultivierten Tagebaus (Marienfeld) der Boisdorfer See. Die Gefahren bei den vorhandenen Gewässern ergeben sich hauptsächlich: - durch Verunreinigung der Gewässer und - durch zu rettende Personen in diesen Gewässern Allein bei einem Unfall mit Freisetzen von Kraft- oder Schmierstoffen (z.B. Benzin oder Motoröl) kann ein Liter solcher Flüssigkeiten 1 Millionen Liter Wasser nachhaltig verunreinigen. Auch wenn das Baden in Flüssen oder dem See verboten ist, wäre es fahrlässig, nicht damit zu rechnen, dass widerrechtlich solche Nutzungen vorkommen. Dieses Risiko bedingt ein Handeln der Stadt Kerpen und die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel zur Personenrettung. 3.4 Verkehrsinfrastruktur Risiken aus der Verkehrsinfrastruktur Bei der Betrachtung der Gefahren aus den Verkehrsinfrastrukturen kommen für Kerpen folgende Verkehrswege in Betracht: - innerstädtische Straßen - Straßen außerhalb der Bebauung, wie Bundes-, Land-, Kreisstraßen - zwei Bundesautobahnen - eine Bahnlinie Da auch Luftverkehrsstraßen im näheren Bereich von Kerpen verlaufen, ist die Möglichkeit von Unfällen in diesem Bereich mit Auswirkungen auf Kerpen nicht auszuschließen. Da die Wahrscheinlichkeit eines Flugzeugabsturzes statistisch sehr gering ist, wird hierfür kein gesondertes Szenario beschrieben und keine Gefährdungsdarstellung vorgenommen. Gleichwohl ist ein solches Ereignis in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Kerpen hinterlegt. - 22 - Für die aufgezählten Bereiche kann mit folgenden Gefahren gerechnet werden: - einfache Verkehrsunfälle - Verkehrsunfälle mit eingeschlossenen/eingeklemmten Personen - Verkehrsunfälle mit vielen beteiligten Fahrzeugen - Verkehrsunfälle mit Gefahrgutbeteiligung - Verkehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeug und Zug - Zugunfälle - Unfälle mit vielen Verletzten (MANV – Bei einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten handelt es sich um einen Notfall mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht versorgt werden kann.) Im nachfolgenden sind die Gefahren dieser Unfalltypen beschrieben: Einfache Verkehrsunfälle Einfache Verkehrsunfälle sind dadurch gekennzeichnet, dass nur wenige Fahrzeuge (meist zwei) mit nur wenigen Verletzten beteiligt sind. Risiken ergeben sich aus dem restlichen Verkehr sowie den ggf. auslaufenden Betriebsmitteln der Fahrzeuge. Verkehrsunfälle mit eingeschlossenen/eingeklemmten Personen Hierbei sind Personen auf Grund der Einwirkungen des Zusammenpralls in ihrem Fahrzeug eingeschlossen. Neben den Gefahren aus dem restlichen Verkehr sowie den ggf. auslaufenden Betriebsmitteln kommt nun die erschwerte Zugänglichkeit zu den Personen und die verlängerte Zeitdauer für Rettungsmaßnahmen hinzu. Verkehrsunfälle mit mehreren beteiligten Fahrzeugen Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen ergibt sich das Risiko aus der Unübersichtlichkeit der Lage und einer Erhöhung der unter A und B genannten Risiken auf Grund der Häufigkeit (mehrere Fahrzeuge mit auslaufenden Betriebsmitteln, mehrere betroffene Personen, ggf. mehrere eingeschlossene/eingeklemmte Personen). Verkehrsunfälle mit Gefahrgutbeteiligung Bei Unfällen mit Gefahrgutbeteiligung ergibt sich neben den üblichen Gefahren bei Verkehrsunfällen (vgl. A und B) noch die Gefahr durch den Produktaustritt. Durch den Produktaustritt ist eine Gefahr - der Kontamination von Personen, - 23 - - der Kontamination der Umwelt und - die Freisetzung von Emissionen gegeben Kontamination der Personen Diese Gefahr besteht, ähnlich wie bei der Bebauung, zuerst einmal für die Personen in unmittelbarer Nähe, welche sich nicht selbst retten können. In zweiter Linie besteht die Gefahr für die Personen, die zum Ereigniszeitpunkt in unmittelbarer Nähe waren, kontaminiert wurden, sich jedoch aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich entfernen konnten. Schließlich können noch weitere Personen durch eine evtl. Ausbreitung des Schadstoffes gefährdet werden. Für die Einsatzkräfte besteht die Gefahr der Kontamination durch die ggf. notwendigen Sofortmaßnahmen im Rahmen der Menschenrettung. Für Mensch und Umwelt besteht die Gefahr der Belastung mit schädlichen Emissionen. Verkehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeug und Zug Bei Verkehrsunfällen zwischen Kraftfahrzeugen und Zügen kommt es bei kleineren Kraftfahrzeugen zu den unter B beschrieben Gefahren. Bei größeren Kraftfahrzeugen kann auch eine Entgleisung des Zuges nicht ausgeschlossen werden. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, dass eine Vielzahl von Personen betreut oder versorgt werden muss. In Bahnanlagen mit elektrischen Oberleitungen ist die Rettung nur erschwert oder mit Verzögerung möglich. Die Einsatzkräfte müssen auf die elektrischen Gefahren achten und können sich somit nicht frei bewegen, was zu einer Verlangsamung der Maßnahmen führen kann. Zugunfälle Zugunfälle mit Personenzügen führen zu einem hohen technischen Aufwand bei der Rettung von Personen. Die Zugänglichkeit zu den eingeschlossenen Personen ist nicht ohne großen Aufwand herzustellen. Zugunfälle mit Güterzügen stellen in der Regel dann eine besondere Gefahr dar, wenn es sich um Züge mit Gefahrgutanteilen handelt. Die Gefahren sind vergleichbar den unter D beschriebenen, wobei die Menge an Gefahrgut und somit das mögliche Ausmaß - 24 - der Gefahr wesentlich höher sein kann. Da der Bahneinschnitt (analog eines Tunnels ohne Dach) zwischen Kerpen-Horrem und Frechen-Königsdorf sehr schwer zugänglich ist (nur über lange Anmarschwege und steile Böschungen), ist er im Ereignisfall ein besonderer Gefahrenbereich. Zur Bewältigung von Schadenlagen in diesem Bereich wurde bereits ein gesonderter Alarmplan aufge- stellt. Unfälle mit vielen Verletzten Unfälle mit vielen Verletzten erfordern von der Feuerwehr ein größeres Maß an Kräften für die Beseitigung der unter A und B beschriebenen Gefahren. Hinzu kommt die erforderliche Unterstützung des Rettungsdienstes im Bereich des Transportes betroffener Personen zu den Patientenablagen und Behandlungsplätzen. Des Weiteren können logistisch-administrative Unterstützungen erforderlich sein (Aufbau und Unterhaltung eines Bereitstellungsraumes, Unterstützung beim Betrieb eines Behandlungsplatzes.) 3.5 Umwelt Risiken aus der Umwelt Diese Risiken sind nicht örtlich zu begrenzen. Sie lassen sich keinem besonderen Schutzbereichen zuordnen. Aus diesem Grunde werden sie allgemein beschrieben und auch bei der späteren Darstellung der Risiken in den einzelnen Schutzbezirken nicht gesondert aufgeführt. Gefahren durch starke Stürme Durch starke Stürme können Schäden an Gebäuden entstehen, die eine Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen. Ein abgedecktes Dach kann Regen eindringen lassen. Andere Schäden können wiederum zur Gefährdung der Nachbarschaft führen. Ein beschädigter Kamin kann einstürzen und auf Nachbargebäude oder Gehwege fallen. Verkehrswege können durch umstürzende Bäume beeinträchtigt werden. Verkehrsteilnehmer werden hierdurch gefährdet. Rettungskräfte könnten behindert werden. Gefahren durch übermäßigen Niederschlag Bei übermäßigem Niederschlag kann es zu einem Versagen des entsprechenden privaten wie öffentlichen Abwassersystems kommen. Eine Vielzahl von Kellern wird überflutet. Hierdurch besteht die Gefahr hoher Sachschäden. In Einzelfällen können - 25 - auch Personen betroffen ggf. sogar gefährdet sein. Hochwasser Entlang der Erft, dem Erftflutkanal und dem Neffelbach kommt es bei Starkregenereignissen, die länger andauern, bei bestimmten Wasserständen zu Überschwemmungen von Straßen und teilweise von Wohngebieten. Die Ämter 13, 21.2 und 15.3 arbeiten hier mit dem Rhein-Erft-Kreis, Erftverband und dem Land NordrheinWestfalen gemeinsam an der Erstellung einer so genannten Hochwassergefahrenkarte. Die Grunddaten hierzu sind erfasst und werden an die entsprechende Fachfirma weitergeleitet. Nach Vorliegen der entsprechenden „Hochwassergefahrenkarte“ für den Bereich der Stadt Kerpen wird der Brandschutzbedarfsplan im Rahmen der Fortschreibung entsprechend angepasst. Als Sofortmaßnahme wird die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Kerpen und die Gefahrenschutzpläne der Stadt Kerpen für den Stab außergewöhnlicher Ereignisse angepasst. Unwetter: Bei Unwetter (Orkan, Starkregen, Hagel) kommt es regelmäßig zu einer Häufung von Einsätzen. Dies kann zu umfangreichen Personen- und Sachschäden führen. 3.6 Einsatzbeispiele Großbrand in Kerpen In einer Scheune, ca. 20 x 40 m, sind Heu, Stroh, Futtermittel sowie ein 1.200 l Dieseltank gelagert. Des Weiteren standen ein Schlepper, ein Teleskopstapler und mehrere landwirtschaftliche Geräte in dieser Scheune. In unmittelbarer Nähe waren 2 Stallungen angeordnet, in denen sich insgesamt 250 Rinder befanden. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand die Scheune in Vollbrand. Es wurden insgesamt 2 Wenderohre, 4 B-Rohre und 3 C-Rohre vorgenommen. Die Wasserversorgung musste über längere Wegestrecken aufgebaut werden. Die Riegelstellung war erfolgreich, so dass keine Tiere zu Schaden kamen. Die Scheune brannte vollkommen aus. Feuer mit Menschenrettung in Kerpen-Sindorf Bei einem Küchenbrand im Erdgeschoss eines dreigeschossigen Einfamilienhauses war der 1. Rettungsweg über den Treppenraum im Gebäude verraucht. 2 Kinder hielten sich noch im - 26 - 1. Obergeschoss in ihren Kinderzimmern auf. Die beiden Personen, die sich im Erdgeschoss befanden, konnten sich ins Freie retten. Durch den zeitgleichen Einsatz eines Trupps im Innenangriff und des 2. Trupps über tragbare Leitern konnten die beiden Kinder ohne weitere Schäden in Sicherheit gebracht werden. Ein weiterer Trupp ging zur Brandbekämpfung in die Küche vor. Die beiden Kinder wurden zur Sicherheit durch einen Notarzt gesichtet und zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus verbracht. Das Feuer blieb auf den Entstehungsraum in der Küche begrenzt. Gebäudebrand mit großer Menschenrettung (Evakuierung) in Kerpen-Horrem Bei einem Brand in einer Tiefgarage sind mehrere Fahrzeuge betroffen. Durch die starke Rauchentwicklung und unverschlossenen Türen zu den Treppenräumen, der sich über der Tiefgarage befindenden Häuser, drang Rauch in die Treppenräume ein und versperrte den 1. Rettungsweg der Bewohner. Des Weiteren drang aus den Lüftungsschächten der Tiefgarage so massiv Rauch aus, dass die gesamte Häuserfront eines mehrgeschossigen Hauses stark verraucht war. Die Personen, die sich an den geöffneten Fenstern und auf den Balkonen befanden, wurden aufgefordert, sich in ihre Wohnungen zurück zu begeben und Fenster und Türen zu schließen. Gleichzeitig wurden die Treppenräume mit Überdrucklüftern belüftet und somit entraucht, so dass die betroffenen Personen ins Freie geführt werden konnten. Das Feuer in der Tiefgarage wurde durch mehrere Trupps bekämpft. Durch die schnelle Belüftung der Treppenräume wurden die erforderlichen Rettungswege wieder nutzbar gemacht. Durch die parallele Brandbekämpfung konnte das Feuer schnell unter Kontrolle gebracht werden. Bei diesem Ereignis wurden keine Personen verletzt. 3 Fahrzeuge in der Tiefgarage brannten vollständig aus. Unwetter: Sommergewitter, betroffen hiervon Kerpen, Buir, Sindorf, Türnich, Brüggen und Balkhausen Durch ein Sommergewitter mit Starkregen, von denen mehrere Stadtteile betroffen waren, wurden zahlreiche Keller und Straßen überflutet. Eine große Anzahl von Hilfeersuchen gingen innerhalb von kürzester Zeit in der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises ein. Für die Feuerwehr der Stadt Kerpen wurde Vollalarm ausgelöst. In den einzelnen Stadtteilen wurden Abschnittsführungsstellen eingerichtet. Durch die Koordinierungsstelle der Feuerwehr Kerpen wurden die Einsätze gesichtet und nach Prioritäten in die Abschnittsführungsstellen weitergeleitet und von dort aus mit den zugewiesenen Kräften - 27 - abgearbeitet. Parallel zu diesem Starkregen kam es für die Feuerwehr zu Einsätzen durch Blitzschlag, auflaufende Brandmeldeanlagen und Feuermeldungen (Dachstuhlbrand in Kerpen), die mit höchster Priorität abzuarbeiten waren. Die Einsätze mit hoher Priorität konnten ohne Verzögerung abgearbeitet werden. Die sich aus dem Gewitter ergebenden Einsätze wurden nach Prioritäten abgearbeitet, was aber mehrere Stunden für die gesamte Feuerwehr Kerpen andauerte. Nachdem der Starkregen aufgehört hatte, floss das Wasser teilweise ab, so dass bei der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises einige Einsätze widerrufen wurden, da sie nicht mehr erforderlich waren. Unwetter: Wintersturm, betroffen war das gesamte Stadtgebiet Kerpen Infolge eines Wintersturms wurden viele Bäume entwurzelt, Äste abgebrochen, Dächer teilweise abgedeckt, Straßen und Wege versperrt. Bei der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises gingen innerhalb kürzester Zeit hunderte Hilfeersuchen ein. Gleichzeitig meldete die Polizei versperrte Verkehrswege durch umgestürzte Bäume und herab gefallene Dachziegel. Für die Feuerwehr Kerpen wurde nach kurzer Zeit Vollalarm ausgelöst. Ein zweiter EvD wurde in den Dienst versetzt, um Lagen zu erkunden und Prioritäten festzulegen. Die Einsätze wurden priorisiert, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung schnellstmöglich wieder herzustellen, Folgeschäden an Gebäuden zu verhindern und Verkehrswege wieder nutzbar zu machen. Es wurden viele lose Dachziegel und Äste entfernt, Äste und Bäume, die auf öffentliche Flächen zu stürzen drohen, zurück geschnitten und/oder gefällt, Verkehrswege frei geschnitten, Fahrbahnen von Dachziegeln gesäubert und gefährdete Bereiche ohne Priorität abgesperrt. Die gesamten Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und dem städtischen Bauhof gemeinsam durchgeführt. Durch dieses Unwetter wurde eine Person durch einen herabfallenden Ast schwer verletzt. Die Einsatzmaßnahmen zogen sich über mehr als 2 Tage. Zur Abarbeitung dieser Schadenlage wurde SAE-Alarm ausgelöst. Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten, BAB 4 zwischen dem AK Kerpen und dem Rastplatz Frechen Auf der Bundesautobahn kam es bei Regen zu einem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten PKW. In einem PKW wurden 2 Personen eingeschlossen und in den weiteren Fahrzeugen mehrere Personen leicht verletzt. An den verunfallten Fahrzeugen flossen Betriebsstoffe aus. - 28 - Die eingeschlossenen Personen wurden aus ihren Zwangslagen befreit. Alle verletzten Personen wurden notärztlich behandelt und in die umliegenden Krankenhäuser zur weiteren Behandlung transportiert. Die Einsatzstelle wurde gesichert und die ausfließenden Betriebsstoffe mit Bindemittel aufgenommen. Verkehrsunfall mit 2 Reisebussen und einem Lastkraftwagen, BAB 4 zwischen der AS Buir und der AS Kerpen Auf der Bundesautobahn 4 in Fahrtrichtung Köln fuhr ein Lastkraftwagen auf einen stehenden Reisebus auf und in diese Unfallstelle ein weiterer Reisebus. Bei diesem Verkehrsunfall wurden 2 Personen getötet und mehr als 120 weitere Personen zum Teil schwer verletzt. Alle an dem Unfall beteiligten Personen wurden ärztlich versorgt, die behandlungsbedürftigen Personen in die umliegenden Krankenhäuser transportiert und alle weiteren am Unfall beteiligten Personen betreut. Die Unterbringung der beteiligten Personen geschah an einem abgeschirmten Ort mit medizinischer und psychischer Nachsorge. Die Rückführung nach England, der am Unfall beteiligten (sofern transportfähig) Personen, wurde koordiniert. Die Einsatzstelle wurde gesichert und die ausfließenden Betriebsstoffe mit Bindemittel aufgenommen. Die Koordination der Maßnahmen wurden durch den SAE durchgeführt. Stromausfall im Stadtgebiet Kerpen Die Stadtteile Buir und Manheim waren vom Stromausfall betroffen. Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der Feuerwehr wurden die Gerätehäuser Buir und Manheim besetzt. Mit Mannschaftstransportfahrzeuge wurden Kontrollen / Streifen durchgeführt. Die Stromversorgung für das Altenwohnheim Buir konnte in Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk sichergestellt werden. Gefahrguteinsatz im Autobahnkreuz Kerpen / BAB 4 Tangente zur BAB 61 in Fahrtrichtung Koblenz In der Tangente von der BAB 4 auf die BAB 61 in Richtung Koblenz stürzte ein Lastzug (Zugmaschine mit Tankauflieger) um. Der Fahrer wurde in seinem Führerhaus eingeklemmt und Gefahrstoffe traten aus. Nachdem zum Fahrer eine Zugangsöffnung geschaffen wurde, konnte der Notarzt nur noch den Tod des Fahrers festgestellen. Die Leichenbergung erfolgte im späteren Einsatzverlauf. Der ausfließende Gefahrstoff wurde auf der Fahrbahn eingedämmt sowie die Kanaleinläufe abgedichtet. Durch einen Trupp im Vollschutzanzug wurden die Leckagen an den Domde- - 29 - ckeln verschlossen. Der Tankinhalt wurde danach durch eine Fachfirma in einen bereitstehen Tanklastzug umgepumpt. Im Anschluss wurde das verunfallte Fahrzeug geborgen. Alarmierung durch die Brandmeldeanlage einer Firma im Gewerbegebiet Kerpen Im Bereich einer Lager- und Sortierhalle für wieder verwertbaren Kunststoffmüll wurde die Feuerwehr durch das Auslösen der Brandmeldeanlage alarmiert. Durch Gärprozesse hatten sich Speisereste erhitzt und die Brandmeldeanlage ausgelöst. Mit Radladern wurden die Brandherde auseinander gezogen und auf einer Freifläche gezielt abgelöscht. - 30 - 3.7 Darstellung der Risiken für die Stadt Kerpen Im Folgenden werden die oben genannten Risiken bezogen auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Kerpen betrachtet. Es wird festgestellt, ob ein entsprechendes Risiko in dem jeweiligen Stadtteil vorhanden ist oder nicht. Die vorgenommene Einschätzung des Risikos ergibt sich in erster Linie aus der Gefahr für Personen. Die daraus resultierenden Vorkehrungen ergeben sich bei der Betrachtung der Schutzziele für den Schutzbereich der einzelnen Feuerwehreinheiten bzw. der Gesamtfeuerwehr der Stadt Kerpen. Buir Blatzheim Manheim Götzenkirchen o - o - o o + o o o o o o o o - Türnich o - Sindorf o - Horrem Bebauung Einfamilienhäuser und Gebäude geringer Höhe Mehrfamilienhäuser mittlerer Höhe Hochhäuser Altbauten Versammlungsstätten Altenheime Krankenhäuser Schulen und Kindergärten unterirdische geschlossene Großgaragen Verwaltungsgebäude > 2000 qm Geschäftshäuser > 2000 qm Großindustriebetriebe Betriebe mit gefährlichen Stoffen und Gütern Betriebe nach Störfallverordnung Betriebe mit Sonderschutzplänen Flächen landwirtschaftliche Anbauflächen Waldflächen Gewässer Verkehrsflächen Landstraßen Autobahn Bahnstrecken nur wenig vorhanden durchschnittlich vorhanden viel vorhanden oder erhöhtes Risiko übermäßig vorhanden oder sehr hohes Risiko Kerpen 1 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 1,1 1,11 1,12 1,13 1,14 1,15 2 2,1 2,2 2,3 3 3,1 3,2 3,3 o + ++ Brüggen Risikobetrachtung - Bewertungsbemessung bezogen auf das gesamte Stadtgebiet o ++ o ++ + o + + o ++ + o ++ o o + o ++ o o + o o + ++ ++ ++ + o ++ ++ ++ o ++ o o ++ ++ o o o o o o ++ + ++ o o ++ ++ ++ + o - o - o o o + o - o ++ + o ++ ++ - ++ - ++ + o + - + ++ + + + ++ + + + + ++ ++ + ++ ++ + + 3.8 Einsatzstatistik Brandschutz (Die Einsatzstatistik liegt seit dem Jahre 1992 vor. Zur Vergleichbarkeit werden jedoch im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes wegen der Aktualität nur die Daten von 2007 und 2008 aufgeführt) Einsatzstatistik Brandschutz Einsatzzahlen 2007 2008 141 126 13 2 144 120 18 6 Technische Hilfeleistungen Menschen in Notlage Tiere in Notlage Verkehrsunfälle Wasser- und Sturmschäden Betriebsunfälle Gebäudeeinstürze Einsätze mit Gefahrstoffen Gasausströmungen Gefahrguteinsätze Ölunfälle Strahlenschutzeinsätze Sonstige Technische Hilfe 417 34 13 230 126 1 0 2 536 90 6 209 186 0 0 4 Fehlealarme Blinde Alarmierungen Böswillige Alarmierungen Durch Brandmeldeanlagen 248 162 15 71 195 92 16 87 Sonstige Einsätze 42 251 848 1349 38 1126 1559 11 Brände Kleinbrände Mittelbrände Großbrände Gesamteinsätze Gesamtalarmierungen Gerettete Personen (ohne Rettungsdienst) 2 0 0 0 11 4 0 0 0 41 - 32 - 4. Festlegung von Schutzzielen (Planungsziel der Feuerwehr der Stadt Kerpen) Die Wirksamkeit von Rettungs- und Löschmaßnahmen hängt unmittelbar von der Eingreifzeit der mit Personal und Material adäquat ausgestatteter Einheiten (Löschzüge, Löschgruppen) ab. Die Effektivität der Maßnahmen steigt hierbei durch Einsatz von mehr Personal und besserer Ausrüstung und sinkt mit zunehmender Eintreffzeit der Einsatzkräfte. Um hier das richtige Verhältnis zwischen einer hinreichend hohen Qualität der Gefahrenabwehr auf der einen Seite und der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf der anderen Seite zu finden, ist es erforderlich, Qualitätsstandards zu definieren, die sich auf wiederkehrende Schadensereignisse beziehen, die regelmäßig hohe Personen- und Sachschäden verursachen. Nach dem Wegfall der „allgemeinen Weisungen für Stärke und Ausrüstung der Feuerwehr“ besteht dabei seitens des Gesetzgebers keine allgemein verbindliche Regelung für die Größe bzw. personelle Ausstattung einer Feuerwehr. Die jeweilige Gemeinde besitzt daher ein gewisses Maß an Entscheidungsfreiheit, die personelle Stärke ihrer Feuerwehr festzulegen und zu verantworten. Ausgangspunkt der Überlegungen zur personellen Ausstattung der Feuerwehr Kerpen muss es dabei sein, eine angemessene Versorgungssicherheit der Bevölkerung bei der Brandbekämpfung und der Hilfeleistung bei Unglücksfällen zu gewährleisten die den örtlichen Verhältnissen innerhalb der Stadt Kerpen entsprechen. Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), die Bezirksregierung Köln und der Landesfeuerwehrverband NRW haben in den letzten Jahren Kriterien zur Bewertung und Bemessung von Feuerwehren erarbeitet. Wesentliche Kriterien sind die Hilfsfrist, Funktionsstärke und der Erreichungsgrad. - 33 - Der Gesetzgeber hat kein Schutzziel definiert, da der Brandschutz eine kommunale Aufgabe ist. Dementsprechend ist das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung und in engem Zusammenhang mit den Risiken des Gemeindegebiets zu sehen und individuell festzulegen. Die Verantwortung für die Festlegung der Schutzziele trägt der Rat einer Kommune. Der Rat der Stadt Kerpen entscheidet über den Umfang an Sicherheit, welche er seinen Bürgerinnen und Bürgern gewährt. Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung der gegensätzlichen Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Wirtschaftlichkeit" bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar. Somit bleibt es die Aufgabe des Rates, das Sicherheitsniveau für die Kommune unter Berücksichtigung gesellschaftlich akzeptierter Kosten und den anerkannten Regeln der Technik festzulegen. 4.1 Der kritische Wohnungsbrand Als Mindeststandard für die Feuerwehr der Stadt Kerpen ist im Falle eines Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der 1. taktischen Einheit (Gruppe 1/8/9) von 8 Minuten als Planungsziel festgelegt. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit spätestens 5 Minuten nach Eintreffen der 1. taktischen Einheit erforderlich (die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke entspricht dann 13 Minuten). Woraus resultiert diese Festlegung bei der Betrachtung von Brandereignissen? Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario1, dass sich aufgrund der Häufigkeit - 34 - seines Eintretens und der zu erwartenden Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat. Man geht dabei von einem Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige Treppenraum (1. Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den Brandrauch unpassierbar. 1 Quelle: Bezirksregierung Köln Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt. Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und die Feuerwehr sofort verständigt. Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorgesehen: a) Menschenrettung Die Suche innerhalb des verrauchten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch betroffenen Wohnung nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines wasserführenden Rohres in der Lage sein, eine Menschenrettung auf 2 voneinander unabhängigen Wegen - 35 - durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter Vornahme eines Rohres über den verrauchten Treppenraum vorgehen und über eine Leiter einen 2. vom Treppenraum unabhängigen Rettungsweg sicherstellen. b) Brandbekämpfung Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg erzielen zu können, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Rohren erforderlich. Dabei wird das 1. C-Rohr über den verrauchten Treppenraum vorgenommen. Der Angriff des 2. C-Rohres erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des 1. Rohres unsicher sind. Zur Bewältigung der dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der 1. taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: 1. Eine Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz Leitung und Koordination, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung – und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes. 2. Eine Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der Pumpen und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps) 3. Zwei Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verrauchten Treppenraum (Angriffstrupp); Einsatz unter umluftunabhängigen Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres. 4. Zwei Funktionen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Leitern (Gelenkmastbühne oder tragbare Leiter) und zur Durchführung der Menschenrettung (Einsatz unter umluftunabhängigen Atemschutz, Vornahme eines CRohres). 5. Drei Funktionen zur Verlegung von Schlauchleitungen, in Stellung bringen von Leitern, Aufbau von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von rettungsdienstlichen Erstmaßnahmen. Sicherungstrupp (Rettungstrupp) für den vor- - 36 - gehenden Atemschutztrupp (zwingend vorgeschriebener Trupp nach Dienstund Unfallverhütungsvorschriften), Melder (Rückmeldungen usw.). Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also 9 Funktionen notwendig. Bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (hier wird die Vorhaltung einer hauptberuflichen Staffel (1/5/6) vorausgesetzt) muss innerhalb des Zeitfensters von 8 Minuten – das zusätzlich erforderliche Personal durch ehrenamtliche Kräfte oder bei peripheren Einsatzstellen durch hauptamtliche Kräfte gestellt werden. Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke: Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit spätestens 5 Minuten nach Eintreffen der 1. taktischen Einheit erforderlich. Die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke entspricht dann 13 Minuten. Zu den weiteren Aufgaben gehören: Bereitstellung weiterer Sicherheitstrupps, frühzeitige Schaffung von Ventilationsöffnungen für die Entrauchung, die Überdruckbelüftung und das Abkühlen der Rauchgase mit speziellen Strahlrohren. Verhinderung der Brandausbreitung und sonstige feuerwehrtaktische Maßnahmen. 4.2 Hilfsfrist Aus dem Wort lässt sich bereits ableiten, dass es sich um eine Frist (definierte Zeitspanne) handelt, in welcher qualifizierte Hilfe die Bürger erreichen soll. Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf Untersuchungen zum Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten (Reanimationsgrenze) hinzuweisen, beispielsweise die so genannte "ORBIT-Studie". Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie liegt die Wiederbelebungsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brand- - 37 - ausbruch (siehe Abb.). Quelle: ORBIT-Studie Kapitel 3.4.1 Bild 915: CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der Verbrennungsdauer Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz regelmäßig vor dem „Flash-Over“ (einer schlagartigen Durchzündung thermisch aufbereiteter Rauchgase) liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftreten kann. Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird z.B. angenommen, dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt. Hilfsfrist 1: Die Bezirksregierung Köln erachtet auch für eine Freiwillige Feuerwehr im Falle eines Brandeinsatzes, für die erste taktische Einheit mit der entsprechenden Qualifikation von 9 Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9, eine Mindesteintreffzeit innerhalb von 8 Minuten. Hilfsfrist 2: - 38 - Eine weitere taktische Einheit, mit der entsprechenden Qualifikation von 9 Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9, zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist spätestens 5 Minuten nach dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich (=weitere Gruppe innerhalb von 13 Minuten). Somit dürfen von der Alarmierung der Einsatzkräfte durch die Leitstelle bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle (Hilfsfrist), in der Regel nicht mehr als 8 Minuten vergehen, wenn Personen gefährdet sind. Für den Bereich der Menschenrettung bei technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer statistischer und wissenschaftlicher Daten keine konkreten Aussagen zur Hilfsfrist getroffen werden. Es wird jedoch bei diesen Szenarien empfohlen, die gleichen Zeiten zu verwenden, wobei die Zeiten der Autobahn im Bereich des Erreichungsgrades wegen der zugewiesenen Einsatzbereiche hier nicht anwendbar sind. 4.3 Funktionsstärke Die Funktionsstärke bezeichnet die Anzahl von Feuerwehrkräften, die nach einer bestimmten Zeiteinheit vor Ort sein und über die entsprechenden Qualifikationen verfügen müssen. Es handelt sich somit zum einen um einen quantitativen und zum anderen einen qualitativen Faktor. - 39 - Quantität in der Funktionsstärke Um gewisse Aufgaben durchführen zu können, ist eine entsprechende Anzahl von Kräften erforderlich. Somit erfasst die quantitative Funktionsstärke nur die Anzahl der Kräfte vor Ort. Qualität in der Funktionsstärke Da für die verschiedenen Aufgaben in einem Einsatz entsprechende Grundvoraussetzungen durch Ausbildungen erworben werden müssen, ist es nicht möglich, automatisch jede Funktion übernehmen zu können. Erst wenn die entsprechende Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen wurde, darf man beispielsweise Atemschutzgeräte im Einsatz tragen, Aggregate bedienen oder Führungsaufgaben übernehmen. Da diese verschiedenen Aufgaben in einem Einsatz jedoch immer vorhanden und erforderlich sind, ist bei jedem Einsatz neben der Quantität auch zu prüfen, ob alle Funktionen auch wahrgenommen werden konnten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur wenige Funktionen durch eine Kraft doppelt besetzt werden können. 4.3.2 Mindestfunktionsstärke der Feuerwehr Kerpen: - Jede Einheit muss das Erreichen der für die erste taktische Einheit mit der entsprechenden Qualifikation von 9 Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9 sicherstellen. Durch die Pärchenalarmierung (Pärchenalarmierung: Zu Einsätzen mit „Menschenleben in Gefahr“ wird zusätzlich zum örtlich zuständigen Löschzug und der hauptamtlichen Wache ein festgelegter weiterer Löschzug alarmiert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass auch bei schwacher Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte alle benötigten Funktionen zeitgerecht an der Einsatzstelle eintreffen) wird die zweite taktische Einheit mit der entsprechenden Qualifikation von 9 Feuerwehrkräften = Gruppe 0/1/8/9 hinzugezogen. In den Kernbereichen wird die erste taktische Einheit durch die hauptamtliche Wache mit dem zuständigen Löschzug sichergestellt. Die zweite taktische Einheit durch den zuständigen und den als Pärchen alarmierten Löschzug sichergestellt. In den peripheren Stadtgebieten wird die erste taktische Einheit durch den zuständigen und den als Pärchen alarmierten Löschzug sichergestellt. Die zweite taktische Einheit durch die hauptamtliche Wache in Verbindung mit denen als Pärchen alarmierten Löschzügen sichergestellt. - 40 - Mindestfunktionsstärke der Feuerwehr Kerpen Löschzug – Gruppe Mindestfunktionen Reserve zu 300% Sollstärke Iststärke Kerpen 15 30 45 44 Horrem 18 36 54 60 Buir 9 18 27 34 Blatzheim 12 24 36 30 Sindorf 9 18 27 37 Türnich/Balkhausen 9 18 27 34 Brüggen 9 18 27 37 Götzenkirchen 9 18 27 27 Manheim 9 18 27 27 Gesamt 99 198 297 330 4.3.2 Maximalfunktionsstärke: - Das Fahrzeugkonzept der Feuerwehr der Stadt Kerpen befindet sich mit der Prioritätenliste in der Umsetzung. Aus diesem Fahrzeugkonzept ergibt sich die Maximalfunktionsstärke. Maximalfunktionsstärke der Feuerwehr Kerpen Löschzug- Gruppe Mindestfunktionen Reserve zu 300% Gesamtstärke Kerpen 15 30 45 Horrem 21 42 63 Buir 18 36 54 Blatzheim 21 42 63 Sindorf 18 36 54 Türnich/Balkhausen 18 36 54 Brüggen 18 36 54 Götzenkirchen 9 18 27 Manheim 9 18 27 Gesamt 147 294 441 Die Mindestfunktionsstärke von 297 Einsatzkräften der ehrenamtlichen Feuerwehr der Stadt Kerpen deckt sich mit der Verfügung der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 1992 (mindes- - 41 - tens 300 Einsatzkräfte). Durch die ständige Mitgliederwerbung- und Förderung, der intensiven Jugendarbeit, der ständigen Aus- und Fortbildung und Motivation der Einsatzkräfte, ist die Mindestfunktionsstärke überschritten und hat derzeit bereits ein Plus von 33 Einsatzkräften. Durch das Gesamtkonzept für die Feuerwehr der Stadt Kerpen wird das Ziel verfolgt, trotz des demographischen Wandels, auf Dauer die Maximalfunktionsstärke zu erreichen. Ein großes Augenmerk wird dabei auf die Jugendarbeit und die Förderung des Ehrenamtes gelegt. 4.4 Erreichungsgrad Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem in der Regel die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass bei 100 Einsätzen für 80 Einsätze beide Zielgrößen eingehalten werden, bei 20 Einsätzen jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von • der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, welche die zuständige Feuerwehreinheit binden (Duplizitätseinsätze), • die Verteilung der Gerätehäuser im Stadtgebiet, • der Optimierung des Personaleinsatzes, • den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer politischen Entscheidung des Stadtrates. Die Personalstärke steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erreichungsgrad. Die Schutzzieldefinition der AGBF Bund setzt einen Erreichungsgrad von 95 % als Toleranzschwelle für kompensierende Maßnahmen an. In großstädtisch geprägten Bereichen ist es aufgrund des Gefahrenpotentials eine Unterschreitung des Wertes von 90 % für den Erreichungsgrad kaum begründbar. Es liegt auf der Hand, dass aufgrund der geografischen Gegebenheiten im Stadtgebiet Ker- - 42 - pen ein Wert von 90 bis 95 % Erreichungsgrad für die Hilfsfrist 1 nicht mit verhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann, wobei ein Erreichungsgrad von 90 % als Planungsziel anzustreben ist. Zum Erreichungsgrad äußert sich weder die Bezirksregierung Köln noch der Verein zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb). Bekannte Erreichungsgrade anderer Städte vergleichbarer Größenordnung liegen bei 75 bis 90 %. Die Mindesteintreffzeiten von 8 Minuten für die erste taktische Einheit und 13 Minuten für die zweite taktische Einheit unterscheiden sich nicht bei den Festlegungen der AGBF, dem vfdb und der Bezirksregierung Köln. 4.5 Bebaute Gebiete ≥ 10.000 Einwohner Für den Bereich bebauter Gebiete ≥ 10.000 Einwohner wird folgendes Planziel als Mindeststandard festgelegt: - Hilfsfrist 1 für 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen und Hubrettungsbühne in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% und in 12 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90%. - Hilfsfrist 2 für weitere 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren 5 Minuten (insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 90%. 4.6 Bebaute Gebiete ≤ 10.000 Einwohner Für den Bereich bebauter Gebiete ≤ 10.000 Einwohner und der Verkehrswege außerhalb der geschlossenen Bebauung wird abweichend folgendes Planziel als Mindeststandard festgelegt: - Hilfsfrist 1 für 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen und Hubrettungsbühne in 8 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80% und in 13 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90%. - Hilfsfrist 2 für weitere 9 Funktionen mit Löschfahrzeugen in weiteren 5 Minuten (insgesamt 13 Minuten) mit einem Erreichungsgrad von 90%. - 43 - Erreichungsgrad der Hilfsfristen in den Jahren 2007 und 2008 Hilfsfrist 1 Hilfsfrist 2 Soll 80,00% ist 2007 76,27% ist 2008 80,33% Hilfsfrist 1 in 9 Minuten (+ 1 Minute) --- 84,75% 86,89% Hilfsfrist 1 in 10 Minuten (+ 2 Minuten) --- 91,53% 90,16% Hilfsfrist 1 in 11 Minuten (+ 3 Minuten) --- 91,53% 91,80% Hilfsfrist 1 in 12 Minuten (+ 4 Minuten) 90,00% 93,22% 91,80% 90,00% 94,92% 90,16% innerhalb von 8 Minuten erreicht innerhalb von 13 Minuten erreicht Erreichungsgrad der Hilfsfristen ohne die Einsatzkräfte der hauptamtlichen Wache in den Jahren 2007 und 2008 Hilfsfrist 1 Hilfsfrist 2 4.7 Soll 80,00% ist 2007 50,85% ist 2008 57,38% Hilfsfrist 1 in 9 Minuten (+ 1 Minute) --- 52,54% 62,30% Hilfsfrist 1 in 10 Minuten (+ 2 Minuten) --- 54,24% 63,93% Hilfsfrist 1 in 11 Minuten (+ 3 Minuten) --- 57,63% 63,93% Hilfsfrist 1 in 12 Minuten (+ 4 Minuten) 90,00% 59,32% 63,93% 90,00% 61,02% 55,74% innerhalb von 8 Minuten erreicht innerhalb von 13 Minuten erreicht Einsatzleiter vom Dienst (EvD) Der EvD (mindestens Zugführerqualifikation) ist im gesamten Stadtgebiet bei einem Einsatz (ab Löschzugstärke) innerhalb von 13 Minuten zu 90% vor Ort. Erreichungsgrad der Hilfsfristen des EvD in den Jahren 2007 und 2008 Innerhalb von 13 Minuten erreicht 4.8 Erreicht in Soll 90,00% ist 2007 91,67% ist 2008 90,00% Für die Technische Einsatzleitung der Feuerwehr Die „Technische Einsatzleitung (TEL)“ der Feuerwehr muss innerhalb von 30 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 90% einsatzbereit sein. 4.9 Für den Verwaltungsstab der Stadt Kerpen Der Verwaltungsstab / Stab-Außergewöhnliche-Ereignisse (SAE) der Stadt Kerpen muss in 60 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 100% einsatzbereit sein. - 44 - 5. Feuerwehrgerätehäuser Die Stadt Kerpen verfügt über Feuerwehrgerätehäuser in insgesamt 9 Stadtteilen: • Kerpen • Sindorf • Horrem • Götzenkirchen • Türnich/Balkhausen • Brüggen • Blatzheim • Buir • Manheim Im Stadtteil Kerpen ist darüber hinaus noch die hauptamtlich besetzte Feuer- und Rettungswache der Stadt Kerpen untergebracht. Am Gerätehaus des Löschzuges Blatzheim wurde im Jahre 2006 eine 2. Rettungswache gemäß des Rettungsdienstbedarfsplanes des RheinErft-Kreises angebaut und in Betrieb genommen. Die Abdeckung des gesamten Stadtgebietes Kerpen durch Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr und der hauptamtlichen Wache ist daher zu 100 % gegeben und als sehr gut zu bezeichnen. Im Jahre1999 wurde der alte Standort des Gerätehauses des Löschzuges Brüggen aufgegeben und an der Heerstraße 367 ein neues Gerätehaus für den Löschzug Brüggen nach modernsten Kriterien in Betrieb genommen. Im Jahre 2007 wurden alle Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen durch die Abteilung 24.3 (Hochbau) und die Abteilung 13.2 (Technik) unter Beteiligung der Löschzugführer begangen. Zielsetzung war hier, den Istzustand des baulichen Zustandes aufzunehmen, evt. Mängel zu erkennen und im Rahmen einer Priorisierung festzuschreiben, in welchen Haushaltsjahren entsprechende Mittel zur Mängelbeseitigung oder Situationsverbesserung eingebracht werden sollen. Seit dem Haushaltsjahr 2008 geschieht dies auch regelmäßig. Die Politik hat auch regelmäßig die entsprechenden Mittel bereitgestellt, so dass eine stetige Unterhaltung, Modernisierung und Verbesserung sichergestellt ist. Die entsprechenden Protokolle der Begehung sind wegen des Umfanges des Brandschutzbedarfsplans nicht beigefügt, liegen aber in der Abteilung 13.2 zur Einsichtnahme bereit. - 45 - Für das Gerätehaus Kerpen-Manheim muss infolge der Umsiedlung der Ortschaft Manheim nach „Manheim-Neu“ ein neuer Standort für den Löschzug Manheim unter Berücksichtigung aller einsatztaktischen Erwägungen (z. B. Hilfsfrist, Verkehranbindung, Verkehrsberuhigung, städtebauliche Entwicklung) festgelegt werden. Die Verwaltung hat ein entsprechendes Raumprogramm gemeinsam mit dem Löschzug Manheim entwickelt. Die entsprechenden Notwendigkeiten werden bei der Standortauswahl berücksichtigt. Durch die ständige Aufgabenerweiterung des Amtes 13 ist in der Vergangenheit der Raumbedarf zu Lasten des Löschzugs Kerpen, der im Gebäude der Feuer- und Rettungswache mit untergebracht ist, stetig gestiegen. In den letzten 10 bis 15 Jahren hat sich der Raumbedarf für das Amt 13 stark erhöht (Installation des Notarztdienstes, Integration der Leitstelle in Amt 13, Vorhalten von hauptamtlichen Personals 24-Stunden täglich usw.). Hierdurch entstehen Interessenkonflikte bei der Nutzung von Räumen, zwischen dem Löschzug Kerpen und der hauptamtlichen Besatzung, da alle durch die Doppelnutzung (Aus- und Fortbildung, F-IV Vorbereitung, Brandschutzerziehung etc.) stark eingeschränkt sind. Die erschöpfte Raumreserve wirkt sich nicht zuletzt auch wegen der notwendigen zusätzlichen Fahrzeugvorhaltungen nachteilig auf die Belange des Löschzuges Kerpen bzw. den Dienstbetrieb innerhalb des Amtes 13 aus. Da sich der Raumbedarf in Zukunft weiter erhöhen wird, muss im Interesse des Löschzuges Kerpen und zur Förderung des Ehrenamtes mittel- bis langfristig eine für den Löschzug Kerpen zufrieden stellende Lösung gefunden werden. Nur so lässt sich eine Motivation der ehrenamtlichen Kräfte (und hieraus resultierend eine hohe Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft des Löschzuges Kerpen) in Zukunft aufrecht erhalten. Im Rahmen der Maßnahmenpakete zum Konjunkturpaktet II hat die Verwaltung am 12.02.2009 entsprechende Lösungsansätze aufgezeigt. Die Löschgruppe Götzenkirchen hat in den letzten 10 Jahren vielfältige Sonderaufgaben im Bereich des ABC-Schutzes, Beleuchtungsaufgaben und Logistikaufgaben für das gesamte Stadtgebiet Kerpen übernommen. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist das derzeitige Gerätehaus nicht erweiterungsfähig. Auch hier muss mittel- bis langfristig neben der Bestandssicherung der Löschgruppe Götzenkirchen über ergänzende und/oder alternative Unterbringungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Besonders herauszustellen ist, dass die Verwaltung feststellen kann, dass alle Löschzüge im - 46 - Stadtgebiet Kerpen viele Renovierungs- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb ihrer Gerätehäuser mit großem Engagement in Eigenleistung versehen haben. Dieser ehrenamtliche Einsatz ist besonders hervorzuheben und macht die hohe Motivation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr der Stadt Kerpen deutlich. - 47 - 6. Einsatzmittel (Fahrzeuge und Geräte) der Feuerwehr Stadt Kerpen Bedarf an Fahrzeugen und Geräten Zur Erfüllung der taktischen Maßnahmen ist es erforderlich, dementsprechende Fahrzeuge mit technischem Gerät vorzuhalten. Da alle Löschzüge der Feuerwehr der Stadt Kerpen in ihren Ausrückebereichen den Brandschutz und die technische Hilfeleistung durchführen müssen, ist es erforderlich, jeder Einheit als Grundausstattung ein multifunktionelles Fahrzeug bereitzustellen. Im Jahr 1995 wurde für die Feuerwehr der Stadt Kerpen ein flächendeckendes Fahrzeugkonzept entwickelt, politisch beschlossen und sukzessiv mittels der Prioritätenliste umgesetzt. Nach dem Auslaufen der ersten Prioritätenliste wurde die gesamte Thematik erneut aufgenommen, im Fahrzeugkonzept mit neuer Prioritätenliste ausführlich behandelt und in der Beschlussvorlage Nr. 25/07 ausgeführt. Diese Vorlage wurde im Bau- und Feuerschutzausschuss am 29.03.2007, im Haupt- und Finanzausschuss am 17.04.2007 und im Stadtrat am 24.04.2007 beschlossen. Das Fahrzeugkonzept und die Prioritätenliste werden fristgerecht umgesetzt. Aufgrund der äußerst positiven Erfahrungswerte durch die erste Prioritätenliste wurde die zweite Prioritätenliste erstellt und erneut politisch beschlossen. Das Fahrzeugkonzept wurde an die kontinuierliche Weiterentwicklung der Technik angepasst. - 48 - Löschzug Kerpen Zurzeit LF 16/12 TLF 24/50 Bauj. 2003 1985 WLF AB-Rüst MTF 1999 2000 2006 Zukünftig LF 10/6 WLF mit ABWasser WLF AB-Rüst MTF Bemerkung AB Wasser derzeit in der Beschaffung. WLF ausgeliefert. Löschzug Horrem Zurzeit LF 20/16 LF 16 TS Bauj. 2007 1987 Zukünftig LF 20/16 TLF 16/25 GW-Mess 1994 1987 LF 10/6 MTF 2001 MTF Zurzeit LF 16/12 TLF 16/25 RW 1 Bauj. 1999 1981 1986 Zukünftig LF 20/16 LF 10/6 HLF 20/16 MTF 1998 MTF Bemerkung Entfällt, sofern keine Ersatzbeschaffung durch Kreis/Land/Bund 1000 Liter Wassertank (Beschaffung 2015) Fahrzeug wurde durch das Land NRW beschafft. Eine Ersatzbeschaffung durch das Land wird nicht durchgeführt. Aus v. g. Gründen wird derzeit ein Konzept für das Aufgabenspektrum der Gefahrstoffmessung innerhalb der Stadt Kerpen ausgearbeitet. Löschzug Buir Bemerkung Derzeit in der Beschaffung. Gebunden an die BAB 4, abhängig von der Örtlichkeit der Anschlussstelle, ggf. Umsetzung nach Sindorf. Löschzug Blatzheim Zurzeit LF 16 LF 8/6 WLF MTF AB-Schlauch AB-Schaum Bauj. 1986 1998 1996 2000 1995 Zukünftig LF 20/16 LF 10/6 WLF 26 t MTF AB-Schlauch AB-Schaum Bemerkung Zusatzbeladung TH (Beschaffung 2011) (Beschaffung 2016) Rhein-Erft-Kreis Rhein-Erft-Kreis (im Jahr 2001 in Kerpen stationiert worden) Löschzug Sindorf Zurzeit LF 16/12 Bauj. 1997 Zukünftig HLF 20/16 TLF 16/24 MTF 2001 1997 LF 10/6 MTF Bemerkung Bei Verlegung der BAB 4 und Wegfall des RW 1, ansonsten LF 20/16 1.000 l Wassertank - 49 - Löschzug Türnich Zurzeit LF 16/12 TLF 16/25 RTB 1 MTF Bauj. 2002 1987 2004 2007 Zukünftig HLF 20/16 LF 10/6 RTB 1 MTF Bemerkung Zuständigkeit auf der BAB 61 1000 Liter Wasser (Beschaffung 2013) Hier ist ein geländefähiges Fahrzeug als Zugfahrzeug für das Rettungsboot (RTB 1) berücksichtigt Löschzug Brüggen Zurzeit LF 8/6 TLF 16/24 MTF Bauj. 2001 1998 2002 Zukünftig LF 10/6 LF 10/6 MTF Bemerkung 1000 Liter Wasser Löschgruppe Götzenkirchen Zurzeit TSF-W MTF ABC-Erk Dekon P Bauj. 2004 2004 2002 2000 Zukünftig LF 10/6 MTF ABC-Erk Dekon P Bemerkung 1000 Liter Wasser Bund Bund Löschzug Manheim Zurzeit LF 8/6 Bauj. 2000 Zukünftig TLF 8/18 MTF 1990 2003 LF 10/6 MTF Bemerkung Die Umsiedlung von Manheim und die Erfordernis einer Ersatzbeschaffung und dem damit verbundenen Typs ist abzuwarten 1000 Liter Wasser (Beschaffung 2014) Hauptamtliche Wache Zurzeit LF 24 TMB 32 ELW-EvD ELW 1 KdoW KdoW PKW AB-ELW AB-Bespr. ELW 1 Bauj. 1996 2006 2004 2000 1994 1992 2006 1999 2005 Zukünftig HLF 20/16 TMB 32 ELW-EvD ELW 1 KdoW KdoW PKW AB-ELW AB-Bespr. MTF ELW 1 Bemerkung Mit Zugeinrichtung (Beschaffung 2012) 08-11-01 Reservefahrzeug Notarzt 08-10-02 08-10-03 – derzeit in der Ausschreibung VB Rhein-Erft-Kreis Rhein-Erft-Kreis Zurzeit in der Beschaffung Der derzeitige ELW 1 wird wie oben bereits erwähnt als Reservefahrzeug für den Notarzt genutzt. Für die Leitung der Feuerwehr steht somit zurzeit kein Führungsfahrzeug zur Verfügung. - 50 - 7. Jugendarbeit Neben den Einsatzkräften der Feuerwehr Kerpen, die durch ihren täglichen Einsatz die Schutzziele zu erreichen versuchen, ist die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen der entscheidende Faktor zur Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung innerhalb der Stadt Kerpen. Die Stadt Kerpen fördert die Arbeit der Jugendfeuerwehr nachhaltig. Ziel ist es, dass die Feuerwehr durch ihre Kinder- und Jugendarbeit die Jugendlichen in die dem Gemeinwohl und dem Dienst am Nächsten gewidmete Aufgabe der Feuerwehr einführt und auf die Aufgabe als aktive Mitglieder der Feuerwehr der Stadt Kerpen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit vorbereitet. Hierbei muss die Motivationslage der Jugendlichen durch ein vielfältiges Angebot gesteigert und erhalten bleiben, um durch den Übertritt in die Einsatzabteilung der aktiven Feuerwehr die Sicherstellung des ehrenamtlichen Feuerschutzes auch zukünftig gewährleisten zu können. Ohne Jugendfeuerwehr wäre der Bestand der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen erheblich gefährdet. Durch eine ausreichende und langfristige Förderung der Jugendfeuerwehr sollen nach Möglichkeit die Auswirkungen des „demographischen Wandels“ minimiert, besser noch kompensiert werden. Die Neuzugänge in die aktiven der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen sind in den letzten Jahren fast ausschl. aus den Reihen der Jugendfeuerwehr bestritten worden. Nur hierdurch blieb die Zahl der aktiven Kräfte in den letzten Jahren annähernd konstant bzw. steigerte sich. Um sich der Jugendfeuerwehr entsprechend ihres Stellenwertes widmen zu können, ist allerdings ein erheblicher Personalaufwand zu erbringen. Neben dem Stadtjugendfeuerwehrwart, der die Belange aller einzelnen Jugendfeuerwehren der Stadt Kerpen vertritt, werden die Jugendfeuerwehren der einzelnen Löschzüge durch Jugendfeuerwehrwarte/innen und Stellvertreter/innen betreut und gefördert. Des Weiteren wurde ein Stadtjugendfeuerwehrforum gebildet, wo die Jugendlichen sich selbst mit Ideen, Wünschen, Projekten und Konzepten einbringen können und sollen. Durch die Leitung der Feuerwehr Kerpen wurde die Installation dieses Forums ausdrücklich begrüßt, begleitet und weiter vorangetrieben. - 51 - 8. ABC-Gefahrenabwehr der Feuerwehr Kerpen im Verbund mit der Konzeption im Regierungsbezirk Köln Im September 2006 bildete sich aus Vertretern aller Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Köln ein Arbeitskreis „Messleitung/Messtaktik“. Dieser Arbeitskreis hat u. a. taktische Konzeptionen für die Bereiche • Messprotokolle • Lagedarstellung • Bewertung von Schadstoffkonzentrationen – Grenzwerte • Messstrategien • Einsatz von Mess- und Nachweisgeräten sowie Messfahrzeugen (Ü-Messen) erarbeitet. Diese Konzeption wurde von den Leitern der Berufsfeuerwehren und den Kreisbrandmeistern fachlich abschließend bewertet. Zielsetzung dieser Konzeption ist es, ein problemloses Zusammenarbeiten von Einheiten aus unterschiedlichen Gebietskörperschaften bei einer aufwachsenden und größeren Schadenslage zu ermöglichen. Die Konzeption wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.04.2008 eingeführt. Die Löschgruppe Götzenkirchen und der Löschzug Horrem sind in diesen Arbeitsgruppen und der Gesamtkonzeption aktiv vertreten. Ferner haben sie in vielfältigen Arbeitssitzungen auf Bezirksebene wesentlich dazu beigetragen, dass das v. g. Konzept möglich wurde. Bei der Löschgruppe Götzenkirchen sind der „Dekon-P“ und der Gerätewagen „ABCErkunder“ stationiert. Die Fahrzeuge wurden durch den Bund beschafft und werden durch diesen auch unterhalten. Der GW Mess (Baujahr 1987) wurde seinerzeit durch Landesmittel beschafft und durch den Leiter der Feuerwehr dem Löschzug Horrem zugewiesen. Die Unterhaltung dieses Fahrzeuges obliegt ausschl. der Stadt Kerpen (Fahrzeug und Gerät). Der GW Mess hat u. a. Komponenten, um Luftimmissionen, verursacht durch Brandrauch oder Schadstoffaustritt nachweisen zu können. Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass durch den Kreis/das Land/oder dem Bund eine Ersatzbeschaffung für den GW Mess kostenneutral der Stadt Kerpen zur Verfügung gestellt - 52 - wird. Die Fahrzeugtechnik und technischen Komponenten des GW Mess entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Daher ist eine kurzfristige Ersatzbeschaffung anzustreben. Durch den Löschzug Horrem wird zurzeit ein Konzept für die Belange der Stadt Kerpen erarbeitet. Das Konzept wird im Anschluss mit dem Leiter der Feuerwehr und der entsprechenden Fachabteilung 13.2 erörtert. Entsprechende Haushaltsmittel wird die Verwaltung dann im Folgehaushalt beantragen. Unter Federführung des Zugführers „GSG“-Einheit der Stadt Kerpen werden zurzeit verschiedene Löschzüge im Stadtgebiet geschult mit der Zielsetzung, einen „GSG-Zug Stadt Kerpen“ dauerhaft zu installieren. Entsprechende Schulungen und Unterweisungen des Personals sind schon weit fortgeschritten, so dass kurzfristig mit einer Umsetzung gerechnet werden kann. Das hohe ehrenamtliche Engagement der Löschgruppe Götzenkirchen und des Löschzuges Horrem für diesen Spezialbereich des Feuerschutzes und der Gefahrenabwehr ist neben deren allgemeinen Aufgaben im Feuerschutz sicherzustellen und daher besonders zu würdigen. - 53 - 9. Darstellung der gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes im Feuerschutz der Stadt Kerpen Konzepte zur Stärkung des Ehrenamtes im Feuerschutz werden derzeit in vielen Kommunen und Feuerwehren diskutiert, denn sie sind der Schlüssel zur langfristigen Sicherung der Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Löschzüge der ehrenamtlichen Feuerwehr wurden mehrmals darum gebeten Vorschläge zur Stärkung des Ehrenamtes beim Leiter der Feuerwehr einzureichen. Alle hier bekannten Vorschläge sind nachfolgend aufgeführt. In der Stadt Kerpen werden zurzeit folgende Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes durchgeführt: • Förderung der Jugendarbeit zur Gewinnung von aktiven Mitgliedern durch Übernahme nach der Jugendfeuerwehr. • Ständige Anpassung der Fahrzeuge und Gerätschafen sowie persönliche Schutzausrüstungen der Einsatzkräfte an dem Stand der Technik und dadurch Steigerung der Motivation im Ehrenamt. • Verabschiedung der zweiten Prioritätenliste im Jahre 2007 für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeuge der kommenden 10 Jahre und Verabschiedung durch die politischen Gremien. Bis heute planmäßige Umsetzung. • Zuschuss zur Erlangung des „Lkw-Führerscheins“ in Höhe 610 Euro für jährlich 5 Feuerwehrmitglieder der ehrenamtlichen Feuerwehr. • Um die Fitness und die Gesundheit sowie letztlich die Feuerwehrdiensttauglichkeit zu erhöhen: Freier Eintritt für Feuerwehrangehörige der Feuerwehr der Stadt Kerpen in den städtischen Hallen- und Freibäder. • Einrichtung eines „Fitness-Raumes“ auf der Hauptfeuerwache in Kerpen. • Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit durch gezielte Ansprachen von potentiellen „Kandidaten“ zum Eintritt in die Feuerwehr anlässlich von „Tagen der Offenen Tür“Veranstaltungen, über die Homepage der jeweiligen Löschzüge sowie über die Tagespresse soll die Personalstärke und damit die Tagesverfügbarkeit erhöht werden. • Konzeptionsentwicklung unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Kerpen zur Erhöhung des Frauenanteils im haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrdienst (z. B. Erstellen von Broschüren, Infostände auf Stadtfesten, Durchführung des „Girls Day“ usw). • Durchführung eines jährlich stattfindenden Fahrsicherheitstrainings für Großeinsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Hier werden sog. Multiplikatoren der einzelnen Löschzüge ausge- - 54 - bildet, um ihr Wissen an die Kräfte in ihren Löschzügen weiter zu geben. • Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen. Zuschüsse der Stadt Kerpen an die Löschzüge zu den jährlichen Kameradschaftsabenden bzw. Weihnachtsfeiern, Zuschuss an die Jugendfeuerwehr. • Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung für die Mitglieder der ehrenamtlichen Feuerwehr, deren Leistungen über die der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen. Hierdurch auch Abdeckung von „sonstigen“ Veranstaltungen der Feuerwehr wie z. B. Tag der Offenen Tür, Begleitung von Martinszügen, Karnevalszügen und anderen Brauchtumsveranstaltungen. • Gewährung von Rechtschutz durch das Rechtsamt der Stadt Kerpen und im Bedarfsfall auch durch die Beistellung eines Anwaltes zum Schutz z. B. bei Verkehrsunfällen, bei Beschuldigungen von Außen und anderen. Dies jedoch nur, insoweit es den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr betrifft. • Durchführung eines Jahrestreffens der Ehrenabteilung mit der Besichtung einer kulturellen oder wissenschaftlichen Einrichtung und einem anschließenden gemütlichen Beisammensein. • Einbeziehung der ehrenamtlichen Kräfte bei der Weiterentwicklung (z.B. Zukunftskonferenz, Fahrzeugkonzept) der Feuerwehr der Stadt Kerpen. - 55 - 10. Funktionsstellen im hauptamtlichen Bereich Am 09.10.2002 hat der Rat der Stadt Kerpen den Funktionsstellenplan des Amtes 13 einstimmig beschlossen. Erforderlich sind demnach: • 1 Funktionsstelle Gruppenführer • 1 Funktionsstelle Maschinist des Löschfahrzeuges • 2 Funktionsstellen Angriffstrupp • 2 Funktionsstellen Sicherungstrupp (Rettungstrupp) • 2 Funktionsstellen Hubrettungsbühne Durch den dienstplanmäßigen Einsatz eines Einsatzleiters (Zugführer) vom Dienst (EvD) konnte jedoch auf die Funktion des Gruppenführers als einzurichtende Planstelle verzichtet werden. Die Qualifikation des Gruppenführers ist trotzdem vorhanden, da das vorhandene Personal entsprechend qualifiziert wurde/wird. Eine Unterschreitung der v. g. Funktionsstellen ist rechtlich als grob fahrlässig einzustufen. Ein Sicherungstrupp ist gem. Feuerwehrdienstvorschrift 7 unverzichtbar. Die grobe Fahrlässigkeit begründet sich dadurch, dass, wenn die Stadt Kerpen planmäßig keinen Rettungstrupp beim erstausrückenden Fahrzeug vorsieht, die zu beachtenden Sorgfaltspflichten, die sich aus allgemeiner Erfahrung, Rechtsvorschriften z. B. der Straßenverkehrsordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen und taktischen Grundsätzen und Erfahrungen ergeben. Hierzu zählt eindeutig auch die Feuerwehrdienstvorschrift 7 mit ihren Einsatzgrundsätzen. Wer hiervon abweicht, verstößt als Einsatzleiter und als Leiter der Feuerwehr gegen die ihm zur Sicherheit der eingesetzten Atemschutzgeräteträger auferlegten Sorgfaltspflichten. Der Leiter der Feuerwehr und die Einsatzleiter handeln dennoch nur dann schuldhaft, wenn sie den ihnen bekannten Mangel nicht dem Hauptverwaltungsbeamten mitgeteilt, die weitere Verantwortung für den Zustand abgelehnt und dringend um Abhilfe gebeten haben. Haben sie dies getan, so geht das schuldhafte Verhalten auf den Hauptverwaltungsbeamten und den Rat der Stadt über. Mit Beschluss des Stadtrates von Oktober 2002 zum Funktionsstellenplan „Feuerwehr“ sind die notwendigen Funktionen planmäßig dauerhaft besetzt. - 56 - Rechtliche Problemfelder sind wie oben beschrieben in Kerpen somit organisatorisch und planmäßig nicht zu erwarten. Durch die seit Jahren durchgeführte Einbindung der Freiwilligen (ehrenamtlichen) Feuerwehr im Rahmen eines besonderen Dienstplanes zur Gestellung eines EvD mit Zugführerqualifikation und eines entsprechenden Führungsassistenten sind auch die Forderung gem. Feuerwehrdienstvorschrift 100 bei einem Einsatz von mehr als einer Gruppe zu 100 % gesichert. Die Auswirkungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande NRW (AZVO Feu), die infolge europäischen Rechtsprechung durch das Innenministerium des Landes NRW zum 01.01.2007 in Kraft gesetzt wurde, wurden im Rat der Stadt Kerpen am 11.12.2007 vorgestellt. Der Rat der Stadt Kerpen hat das hieraus bedingte Stellenbesetzungskonzept der Verwaltung einstimmig beschlossen. Das Konzept ist zurzeit in der Umsetzung. Mit einem Abschluss der Gesamtumsetzung ist im Frühjahr des Jahres 2011 zu rechnen. - 57 - 11. Führungsstruktur und Einsatzleitung 11.1 Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter Die Leitung der Feuerwehr wird durch den Leiter der Feuerwehr und seinen 2 Stellvertreter wahrgenommen. Sie haben für diese Funktion die erforderliche Qualifikation am Institut der Feuerwehr in Münster erworben. 11.2 Zug- und Gruppenführer Die Qualifikationen der Zugführer (F IV) und die des Gruppenführers (F III) entsprechen den Anforderungen. Die erforderlichen Qualifikationen wurden am Institut der Feuerwehr ins Münster erworben. 11.3 Einsatzleitung Einsätze kleinen Umfangs: Diese Einsätze werden von dem jeweiligen Fahrzeugführer (Gruppenführer/Zugführer) geleitet. Der Einsatzleiter vom Dienst (EvD): Gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung ist das Ausrücken des EvD (ehrenamtlich oder hauptamtlich) geregelt. DerEvD ist dienstplanmäßig an 365 Tagen über 24 Stunden besetzt. Ihm steht ein Führungsassistent zur Verfügung. Der EvD besitzt die Mindestqualifikation eines Zugführers (B IV/F IV) sowie eine dementsprechend weiterführende Qualifikation durch das Seminar „Einsatzleiter im Führungsdienst der Feuerwehr Kerpen“, an dem er regelmäßig teilnehmen muss. Bestellter Einsatzleiter nach § 26 FSHG: Bei größeren Einsatzlagen wird die Einsatzleitung mindestens durch einen bestellten Einsatzleiter nach FSHG übernommen. Bestellter Einsatzleiter in der Feuerwehr Kerpen sind der Amtsleiter/Leiter der Feuerwehr, die beiden stv. Leiter der Feuerwehr sowie die Abteilungsleiter des Amtes 13. - 58 - Einsatzleitung durch den Leiter der Feuerwehr oder seine Stellvertreter: Bei besonders schwierigen Einsatzlagen wird die Einsatzleitung durch den Leiter der Feuerwehr oder einen seiner beiden Stellvertreter wahrgenommen. Presse- und Medienarbeit: Die Feuerwehr Kerpen hat einen bestellten Pressesprecher sowie 2 Stellvertreter. Hierdurch ist gewährleistet, dass zu jeder Zeit eine abgestimmte und angemessene Presse- und Medienarbeit der Feuerwehr durchgeführt werden kann. - 59 - 12. Fortschreibung Der Brandschutzbedarfsplan ist spätestens nach 5 Jahren fortzuschreiben. Besondere Abweichungen, die während der regulären Laufzeit des Brandschutzbedarfsplanes auftreten, werden mit dem Controlling des Berichtswesens erkannt. Falls erforderlich wird die Verwaltung dann eine außerordentliche Fortschreibung durchführen und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. - 60 - 13. Zusammenfassung Der Brandschutzbedarfsplan zeigt auf, dass die Stadt Kerpen bereits seit vielen Jahren eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr unterhält und das Ziel verfolgt, diesen Anforderungen stets gerecht zu werden. Diese Leistungsfähigkeit wird durch die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Feuerwehr mit dem Rat und der Verwaltung der Stadt Kerpen, der kontinuierliche Motivation der Einsatzkräfte, der stetigen Anpassung der Fahrzeuge und Gerätschaften an den Stand der Technik, der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte, der Nachwuchsgewinnung- und Förderung im Bereich der Jugend und der Stärkung des Ehrenamtes erreicht. Die Hilfsfristen der Feuerwehr Kerpen und der Erreichungsgrad sind den Seiten 42 Ziffer 4.5 bis 43 Ziffer 4.9 zu entnehmen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wird die Verwaltung einmal jährlich einen Soll/IstVergleich aufstellen. Beim Unterschreiten des Solls werden die entsprechenden Gründe dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Verwaltung wird die gemeindlichen Bemühungen zur Stärkung des Ehrenamtes im Feuerschutz fortentwickeln. - 61 - 14. Anlagen 14.1 Übersichten der Mindest- und Maximalfunktionsstärken Löschzug Kerpen Gerätehaus Sindorfer Straße 24 50171 Kerpen Tel: 02237 / 9240-0 Einsatzbereich Kerpen, Mödrath, Langenich BAB 4 in Richtung Düren (AS Buir) und Köln (Rastplatz Frechen) BAB 61 in Richtung Koblenz (AS Türnich) und Venlo (AS Bergheim) Löschzug Blatzheim Pärchenbildung mit dem Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung Mindestfunktionsstärke (LF 10/6 + WLF 1 + WLF 2) Ist Soll Differenz 44 45 -1 Maximalfunktionsstärke (LF 10/6 + WLF 1 + WLF 2) Ist Soll Differenz 44 45 -1 0 1 2 4 26 13 38 21 14 32 15 0 0 1 3 3 15 18 30 9 9 30 18 3 0 0 -1 1 11 -5 8 12 5 2 -3 -3 0 1 2 4 26 13 38 21 14 32 15 0 0 1 3 3 15 18 30 9 9 30 18 3 0 0 -1 1 11 -5 8 12 5 2 -3 -3 Ist 11 11 Soll 18 Differenz -7 Ist 11 11 Soll 18 Differenz -7 Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: WLF mit AB-Rüst, AB-ELW und AB-Besprechung Rettungsplattform für LKW, Motorsäge Zwilling Adamat, Drucklüfter elektro Sonderaufgaben: Ausrücken mit dem ELW- und Besprechungscontainer incl. Aufbau und Sicherstellung der logistischen Betriebsfähigkeit Teil des GSG-Zuges der Feuerwehr der Stadt Kerpen - 62 - Löschzug Horrem Gerätehaus Rathausstraße 3 50169 Kerpen Tel.: 02273 / 3237 Einsatzbereich Horrem und Neubottenbroich Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Einschnitt Frechen bis Sindorf) Pärchenbildung mit dem Löschzug Sindorf und der Löschgruppe Götzenkirchen Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr* Ehrenabteilung Mindestfunktionsstärke (LF 20/16 + TLF 16/25 + GW-M) Ist Soll Differenz 60 54 6 Maximalfunktionsstärke (LF 20/16 + LF 10/6 + GW-M) Ist Soll Differenz 60 63 -3 0 0 5 9 40 25 52 30 14 45 32 2 0 0 6 6 18 21 36 12 9 36 24 3 0 0 -1 3 22 4 16 18 5 9 8 -1 0 0 5 9 40 25 52 30 14 45 32 2 0 0 6 6 21 21 42 12 9 42 24 3 0 0 -1 3 19 4 10 18 5 3 8 -1 Ist 0 13 Soll 22 Differenz -22 Ist 0 13 Soll 25 Differenz -25 Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: GW-Mess, Gerätewagen Trinkwasseraufbereitung (Rhein-Erft-Kreis) Sprungpolster Lorsbach, Drucklüfter Sonderaufgaben: Taktische Einheit im Messkonzept der Abteilung III der Bezirksregierung Köln Teil des GSG-Zuges der Feuerwehr der Stadt Kerpen Verpflegungseinheit der Feuerwehr der Stadt Kerpen First-Responder der Feuerwehr der Stadt Kerpen Bemerkungen: *Die Jugendfeuerwehr wird in Zusammenarbeit mit der Löschgruppe Götzenkirchen betrieben. - 63 - Löschzug Buir Gerätehaus Krankenhausstraße 30 50170 Kerpen Tel.: 02275 / 7206 Einsatzbereich Buir BAB 4 in Richtung Düren (AS Düren) und Köln (AS Kerpen) Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Manheim bis zum Kreis Düren) Löschzug Manheim Pärchenbildung mit dem Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung Mindestfunktionsstärke (LF 20/16) Ist Soll Differenz 34 27 7 Maximalfunktionsstärke (LF 20/16 + LF 10/6) Ist Soll Differenz 34 54 -20 0 0 2 4 21 18 20 12 5 23 6 0 0 0 3 3 9 12 18 3 9 18 6 0 0 0 -1 1 12 6 2 9 -4 5 0 0 0 0 2 4 21 18 20 12 5 23 6 0 0 0 3 6 18 15 36 6 9 36 6 0 0 0 -1 -2 3 3 -16 6 -4 -13 0 0 Ist 14 4 Soll 11 Differenz 3 Ist 14 4 Soll 22 Differenz -8 Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: Rüstwagen 1 Drucklüfter elektro Sonderaufgaben: Verpflegungseinheit der Feuerwehr der Stadt Kerpen First-Responder der Feuerwehr der Stadt Kerpen - 64 - Löschzug Blatzheim Gerätehaus Bergstraße 8 50171 Kerpen Tel.: 02275 / 4788 Einsatzbereich Blatzheim, Bergerhausen, Niederbolheim, Dorsfeld Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Sindorf bis Manheim) Pärchenbildung mit dem Löschzug Kerpen Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr (stellv. LdF) Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung Mindestfunktionsstärke (LF 20/16 + WLF) Ist Soll Differenz 30 36 -6 Maximalfunktionsstärke (LF 20/16 + LF 10/6 + WLF) Ist Soll Differenz 30 63 -33 1 1 1 5 19 13 20 15 6 23 3 0 1 1 3 3 12 15 24 6 9 24 6 0 0 0 -2 2 7 -2 -4 9 -3 -1 -3 0 1 1 1 5 19 13 20 15 6 23 3 0 1 1 3 6 21 18 42 9 9 42 6 0 0 0 -2 -1 -2 -5 -22 6 -3 -19 -3 0 Ist 15 7 Soll 14 Differenz 1 Ist 15 7 Soll 25 Differenz -10 Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: WLF mit AB-Schlauch und AB-Schaum Sonderaufgaben: Wasserversorgung über lange Wegestrecken im gesamten Stadtgebiet Kerpen Bereitstellung von Schaummittel im gesamten Rhein-Erft-Kreis Ausrücken mit dem ELW- und Besprechungscontainer incl. Aufbau und Sicherstellung der logistischen Betriebsfähigkeit - 65 - Löschzug Sindorf Gerätehaus Hegelstraße 1 50170 Kerpen Tel.: 02273 / 52614 Einsatzbereich Sindorf und Geilrath Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Horrem bis Blatzheim) Pärchenbildung mit dem Löschzug Horrem und der Löschgruppe Götzenkirchen Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung Mindestfunktionsstärke (HLF 20/16) Ist Soll Differenz 37 27 10 Maximalfunktionsstärke (HLF 20/16 + LF 10/6) Ist Soll Differenz 37 54 -17 1 0 1 6 20 11 32 15 5 28 12 1 0 0 3 3 9 12 18 3 9 18 18 3 1 0 -2 3 11 -1 14 12 -4 10 -6 -2 1 0 1 6 20 11 32 15 5 28 12 1 0 0 3 6 18 15 36 6 9 36 18 3 1 0 -2 0 2 -4 -4 9 -4 -8 -6 -2 Ist 23 17 Soll 11 Differenz 12 Ist 23 17 Soll 22 Differenz 1 Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: Auffangbehälter Sonderaufgaben: Teil des GSG-Zuges der Feuerwehr der Stadt Kerpen - 66 - Löschzug Türnich / Balkhausen Gerätehaus Alfred-Nobel-Straße 1 50169 Kerpen Tel.: 02237 / 18755 Einsatzbereich Türnich und Balkhausen BAB 61 Richtung Koblenz (bis AS Gymnich) Venlo (bis AK Kerpen) Alle stehenden und fließenden Gewässer im Stadtgebiet Kerpen Löschzug Brüggen Pärchenbildung mit dem Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr (stellv. LdF) Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung Mindestfunktionsstärke (HLF 20/16) Ist Soll Differenz 34 27 7 Maximalfunktionsstärke (HLF 20/16 + LF 10/6) Ist Soll Differenz 34 54 -20 1 0 2 4 15 12 26 20 4 29 10 1 1 0 3 3 9 12 18 3 9 18 6 0 0 0 -1 1 6 0 8 17 -5 11 4 1 1 0 2 4 15 12 26 20 4 29 10 1 1 0 3 6 18 15 36 6 9 36 6 0 0 0 -1 -2 -3 -3 -10 14 -5 -7 4 1 Ist 15 18 Soll 11 Differenz 4 Ist 15 18 Soll 22 Differenz -7 Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: Anhänger mit Boot Sonderaufgaben: Wasser- und Eisrettung auf allen Gewässeren im gesamten Stadtgebiet Kerpen (Boisdorfer See, Erft, Erft-Flutkanal, Neffelbach) - 67 - Löschzug Brüggen Gerätehaus Heerstraße 367 50169 Kerpen Tel.: 02237 / 7767 Einsatzbereich Brüggen Pärchenbildung mit dem Löschzug Türnich / Balkhausen Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung Mindestfunktionsstärke (LF 10/6) Ist Soll Differenz 37 27 10 Maximalfunktionsstärke (2x LF 10/6) Ist Soll Differenz 37 54 -17 0 0 2 3 19 14 27 16 6 17 7 0 0 0 3 3 9 12 18 3 9 18 6 0 0 0 -1 0 10 2 9 13 -3 -1 1 0 0 0 2 3 19 14 27 16 6 17 7 0 0 0 3 6 18 15 36 6 9 36 6 0 0 0 -1 -3 1 -1 -9 10 -3 -19 1 0 Ist 25 12 Soll 11 Differenz 14 Ist 25 12 Soll 22 Differenz 3 Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: Gerätschaften zur Absturzsicherung Sonderaufgaben: Durchführung der Absturzsicherung im gesamten Stadtgebiet Kerpen in Zusammenarbeit mit dem Löschzug Manheim Beseten der Feuerwache Kerpen bei Vollalarm der Feuerwehr Kerpen zur Sicherstellung des Grundschutzes im Stadtbiet Kerpen. - 68 - Löschgruppe Götzenkirchen Gerätehaus Hauptstraße 373 50169 Kerpen Tel.: 02273 / 1713 Einsatzbereich Götzenkirchen Pärchenbildung mit dem Löschzug Horrem und Löschzug Sindorf Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr* Ehrenabteilung Mindestfunktionsstärke (LF 10/6) Ist Soll Differenz 27 27 0 Maximalfunktionsstärke (LF 10/6) Ist Soll Differenz 27 27 0 0 1 2 5 15 6 21 15 2 19 11 1 0 1 0 3 12 15 24 6 9 24 24 3 0 0 2 2 3 -9 -3 9 -7 -5 -13 -2 0 1 2 5 15 6 21 15 2 19 11 1 0 1 0 3 12 15 24 6 9 24 24 3 0 0 2 2 3 -9 -3 9 -7 -5 -13 -2 Ist 18 3 Soll 11 Differenz 7 Ist 18 3 Soll 11 Differenz 7 Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: ABC-Erkunder (Bund), Dekon LKW (Bund) Pneumatisches Schnelleinsatzzelt, Beleuchtungsgerät Power-Moon Sonderaufgaben: Taktische Einheit im Messkonzept der Dekontamination der Abteilung III der Bezirksregierung Köln Teil des GSG-Zuges der Feuerwehr der Stadt Kerpen Ausleuchten von Einsatzstellen mit Sondergeräten im gesamten Stadtgebiet Kerpen Betreuung von Einsatzkräften (z.B. Atemschutzgerätträger) bei Einsätzen, durch Bereitsstellung des Schnelleinsatzzeltes, Tischen und Bänken, Zeltheizung etc. für die Feuerwehr der Stadt Kerpen Bemerkungen: *Die Jugendfeuerwehr wird in Zusammenarbeit mit Löschzug Horrem betrieben. - 69 - Löschzug Manheim Gerätehaus Marktplatz 10 50170 Kerpen Tel.: 02275 / 228 Einsatzbereich Manheim Bundesbahnlinie Köln - Aachen (Blatzheim bis Buir) Pärchenbildung mit dem Löschzug Buir Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung Mindestfunktionsstärke (LF 10/6) Ist Soll Differenz 27 27 0 Maximalfunktionsstärke (LF 10/6) Ist Soll Differenz 27 27 0 0 0 6 0 11 7 13 10 4 12 7 1 0 0 3 3 9 12 18 3 9 18 6 0 0 0 3 -3 2 -5 -5 7 -5 -6 1 1 0 0 6 0 11 7 13 10 4 12 7 1 0 0 3 3 9 12 18 3 9 18 6 0 0 0 3 -3 2 -5 -5 7 -5 -6 1 1 Ist 4 12 Soll 11 Differenz -7 Ist 4 12 Soll 11 Differenz -7 Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: Gerätschaften zur Absturzsicherung (derzeit in der Beschaffung) Sonderaufgaben: Durchführung der Absturzsicherung im gesamten Stadtgebiet Kerpen in Zusammenarbeit mit dem Löschzug Brüggen - 70 - Hauptamtliche Wache / Amt 13 Gerätehaus Sindorfer Straße 24 50171 Kerpen Tel: 02237 / 9240-0 Einsatzbereich Gesamtes Stadtgebiet Pärchenbildung mit dem allen Einheiten der Feuerwehr Kerpen Die Qualifikationsanforderungen des hauptamtlichen Einsatzpersonals richten sich nach den Laufbahnvorschriften für Beamte des mittleren-, gehobenen- und höheren Dienstes. Die Zahl der Planstellen richtet sich nach dem vom Rat der Stadt Kerpen verabschiedeten Funktionstellenplan. Sonderausstattungen / Sonderaufgaben Sonderausstattungen: Wärmebildkamera (EvD), 2 Drucklüfter (1x elektro/1x Verbrennunsgmotor), 2 Rohrdichtkissen 2 Sprungpolster Lorsbach, PKW Abstützsystem, 1 Pneumatisches Schnelleinsatzzelt Sonderaufgaben: - 71 - Feuerwehr Kerpen gesamt Sindorfer Straße 24 50171 Kerpen Tel: 02237 / 9240-0 Gesamtes Stadtgebiet Mindestfunktionsstärke Maximalfunktionsstärke Personal Gesamtstärke Qualifikationen Leiter der Feuerwehr (stellv. LdF) Führer von Zügen und Verbänden Zugführer Gruppenführer Truppführer Führerschein Klasse C/CE (Kl. 2) Atemschutzgerätträger Maschinisten Maschinisten für DLK / TMB Sprechfunker GSG I / StrS I = ABC I GSG II / StrS II = ABC II Ist 330 Soll 297 Differenz 33 Ist 330 Soll 441 Differenz -111 3 3 23 40 186 119 249 154 60 228 103 6 3 6 27 30 102 129 204 48 81 204 114 12 0 -3 -4 10 84 -10 45 106 -21 24 -11 -6 3 3 23 40 186 119 249 154 60 228 103 6 3 6 27 45 150 144 300 63 81 300 114 12 0 -3 -4 -5 36 -25 -51 91 -21 -72 -11 -6 Mitglieder in der: Jugendfeuerwehr Ehrenabteilung Ist 125 97 Soll 119 Differenz 6 Ist 125 97 Soll 176 Differenz -51 Funkkonzept 499 G/U 494 G/U EINSATZLEITUNG Kanal: 499 G/U Kanal: 510 W/U Kanal: 31 W/U Feuerwehr LEITSTELLE Kanal: 494 G/U Kanal: 510 W/U Kanal: 31 (32) W/U Rettungsdienst FLORIAN ERFT 200 UA 1 UA 2 UA 3 UA 4 UA 5 Kanal: 20 W/O 25 W/O 34 W/O 50 W/O 56 W/O EA 1 Kanal: 55 W/U EA 2 Kanal: 50 W/U EA 3 Kanal: 53 W/U EA 4 Kanal: 56 W/U Verbindungskanal - Rettungsdienst 31 (32) W/U Verletztensammelstelle Behandlungsplatz Rettungsmittelhalteplatz EA 5 EA 6 EA 7 Kanal: 31 W/U Kanal: 20 W/U Kanal: 31 W/U Kanal: 34 W/U Kanal: 31 W/U Kanal: 49 W/U Luftrettungsmittel EA 8 Kanal: 31 W/U Kanal: 51 W/U Ansprechpartner Verbindungsweg zum Bereitstellungsplatz: 510 W/U Führungskanal 31 W/U Verbindungsweg zum Bereitstellungsplatz: 510 W/U FLORIAN ERFT 100 Ansprechpartner 14.2 GWMess Kanal: 25 W/U Kanal: 510 W/U Bereitstellungsraum 1 (FW) Bereitstellungsraum 2 (FW) Bereitstellungsraum 1 (RD) Bereitstellungsraum 2 (RD) Kanal: 31 W/U Kanal: 31 W/U Kanal: 31 W/U Kanal: 31 W/U Kanal: 510 W/U Kanal: 510 W/U Kanal: 510 W/U Kanal: 510 W/U Zusätzliche 4-meter-Katerkanäle Stadt Bedburg Stadt Bergheim 492 W/O 489 W/O Stadt Brühl Gemeinde Elsdorf 495 W/O 486 W/O Stadt Erftstadt Stadt Frechen 490 W/O 493 W/O Stadt Hürth Stadt Kerpen 491 W/O 487 W/U Stadt Pulheim Stadt Wesseling 488 W/O 497 W/O - 73 - Alarmierungen Alarmierungen der Feuerwehr Kerpen 729 2008 830 561 2007 788 508 2006 Jahr 14.3 688 670 2005 647 422 2004 737 647 2003 654 407 2002 755 626 2001 0 200 Brandschutz Technisch Hilfe 604 400 600 800 Alarme 1000 1200 1400 1600 - 74 - Alarmierungen der hauptamtlichen Wache 352 2008 272 2007 471 255 2006 Jahr 469 432 291 2005 410 220 2004 458 298 2003 421 228 2002 468 330 2001 0 100 200 Brandschutz Technisch Hilfe 405 300 400 500 Alarme 600 700 800 900 - 75 - Alarmierungen des Löschzugs Kerpen 83 2008 49 2007 74 36 2006 Jahr 91 53 70 2005 62 42 2004 58 69 2003 60 46 2002 59 52 2001 0 20 Brandschutz Technisch Hilfe 42 40 60 80 100 Alarme 120 140 160 180 - 76 - Alarmierungen des Löschzugs Horrem 41 2008 48 2007 61 37 2006 Jahr 57 53 55 2005 47 37 2004 46 58 2003 47 34 2002 67 47 2001 0 20 Brandschutz Technisch Hilfe 35 40 60 Alarme 80 100 120 - 77 - Alarmierungen des Löschzugs Buir 2008 22 2007 22 31 20 2006 Jahr 35 29 26 2005 23 17 2004 55 23 2003 26 16 2002 41 29 2001 0 10 Brandschutz Technisch Hilfe 25 20 30 40 Alarme 50 60 70 80 - 78 - Alarmierungen des Löschzugs Blatzheim 72 2008 30 2007 Jahr 20 26 2006 35 23 40 2005 18 22 2004 22 37 2003 20 2002 18 28 2001 0 22 Brandschutz Technisch Hilfe 13 20 40 60 Alarme 80 100 120 - 79 - Alarmierungen des Löschzugs Sindorf 49 2008 47 2007 44 32 2006 Jahr 53 37 55 2005 36 33 2004 32 65 2003 18 2002 29 35 65 2001 0 20 Brandschutz Technisch Hilfe 21 40 60 Alarme 80 100 120 - 80 - Alarmierungen des Löschzugs Türnich/Balkhausen 38 2008 20 2007 37 32 2006 Jahr 37 27 39 2005 28 19 2004 27 35 2003 22 19 2002 30 29 2001 0 10 Brandschutz Technisch Hilfe 33 20 30 40 Alarme 50 60 70 80 - 81 - Alarmierungen des Löschzugs Brüggen 33 2008 21 2007 13 24 2006 Jahr 15 9 38 2005 10 2004 3 11 30 2003 13 2002 8 11 19 2001 0 5 10 Brandschutz Technisch Hilfe 16 15 20 25 Alarme 30 35 40 45 50 - 82 - Alarmierungen der Löschgruppe Götzenkirchen 27 2008 24 35 2007 29 2006 Jahr 21 13 31 2005 9 14 2004 14 16 2003 10 6 2002 12 8 2001 0 Brandschutz Technisch Hilfe 9 10 20 30 Alarme 40 50 60 - 83 - Alarmierungen des Löschzugs Manheim 12 Jahr 2008 14 2007 17 2006 17 16 12 25 2005 11 8 2004 14 16 2003 16 7 2002 14 19 2001 0 5 10 Brandschutz Technisch Hilfe 5 15 20 Alarme 25 30 35 40 - 84 - 14.4 First Responder First Respondereinsätze der Löschzüge Horrem und Buir 160 141 140 Alarmierungen 120 100 93 86 80 60 57 40 20 0 2007 2008 Jahr Löschzug Horrem Löschzug Buir - 85 - 14.5 Personalentwicklung Personalentwicklung der aktiven Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen 340 330 330 324 320 Anzahl 316 310 310 300 297 290 280 2004 2005 2006 Jahr 2007 2008 - 86 - Personalentwicklung der aktiven weiblichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen 26 25 25 Anzahl 24 23 23 22 22 21 23 21 20 19 2004 2005 2006 Jahr 2007 2008 - 87 - Personalentwicklung der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen 140 136 135 130 Anzahl 129 126 125 125 122 120 115 2004 2005 2006 Jahr 2007 2008 - 88 - Mitglieder in der Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen 104 102 102 101 Anzahl 100 100 98 97 96 95 94 92 90 2004 2005 2006 Jahr 2007 2008 - 89 - Gesamtmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen aktive Mitglieder - Jugendfeuerwehr - Ehrenabteilung (566 Mitglieder am 31.12.2008) 600 500 100 97 102 101 122 125 129 126 136 297 310 316 324 330 95 Anzahl 400 300 200 100 Ehrenabteilung Jugendfeuerwehr aktive Mitglieder 0 2004 2005 Jahr 2006 2007 2008 - 90 - Personalentwicklung der Zug- und Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen 40 37 36 35 40 38 36 30 Anzahl 25 20 20 20 21 22 15 23 10 5 0 2004 2005 2006 Jahr Zugführer 2007 2008 Gruppenführer - 91 - 14.6 Altersstruktur Altersstruktur der Jugendfeuerwehr der Stadt Kerpen 18 Jahre 14 = 10% 10-11 Jahre 16 = 12% 16-17 Jahre 22 = 16% 12-13 Jahre 41 = 30% 14-15 Jahre 43 = 32% - 92 - Altersstruktur der aktiven Feuerwehr der Stadt Kerpen 51-61 Jahre 32 = 10% 41-50 Jahre 46 = 14% 18-30 Jahre 160 = 48% 31-40 Jahre 92 = 28%