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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2018 an Sportanlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2018 an Sportanlagen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2018 an Sportanlagen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 382/2017 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 10.08.2017 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 07.09.2017 Bemerkungen beschließend Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2018 an Sportanlagen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Sportanlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Sportanlagen erfasst sind, ist beigefügt. Zu den einzelnen Maßnahmen ergeben sich folgende Anmerkungen: - Donatusgrundschule, Erneuerung Beleuchtung Turnhalle Die Beleuchtung stammt noch aus dem Jahr der Errichtung der Halle. Die alte Anlage erfüllt hinsichtlich der Beleuchtungsstärke nicht mehr die Anforderungen an den Sportbetrieb. Weiterhin soll die Energieeffizienz verbessert werden. - GS Lechenich-Süd, Turnhalle, Grundsanierung Aufgrund des Alters der Halle und des baulichen Zustands ist eine Grundsanierung erforderlich. Der Rat der Stadt hat beschlossen, Fördermittel in Höhe von 750.000,- € nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW für diese Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Mit der Umsetzung muss im Jahr 2018 begonnen werden. - Ehem. HS Liblar, Sanierung Sanitärbereich Turnhalle Im Bereich der Turnhalle wurden bereits vor einigen Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Sanitäranlagen sind allerdings völlig veraltet. Im Rahmen eines Förderprogramms wird jetzt der angrenzende Baukörper saniert. Es bietet sich in diesem Zusammenhang an, auch das Gebäude der Turnhalle an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dazu sollen die Sanitärräume und das Dach saniert sowie die alten Stahlfenster auf der Nordseite des Gebäudes erneuert werden. - Gymn. Lechenich, Erneuerung Filteranlage Lehrschwimmbad und Sanierung Duschen Lehrschwimmbad Die Schwimmbadtechnik im Lehrschwimmbecken ist völlig veraltet. Die Behälter der Filteranlage sind innen von Rost befallen und müssen zwingend erneuert werden. Bei den Duschräumen ist eine Grundsanierung, die insbesondere die Fliesen, die Trennwände und die Armaturen betrifft, zwingend. - Dreifachhalle Lechenich, Erneuerung Lüftungsanlage Die Halle wird über zwei Lüftungsgeräte mit Frischluft versorgt und auch beheizt. Eines dieser Geräte ist irreparabel beschädigt. Bereits derzeit kann eine ausreichende Beheizung der Halle bei tiefen Außentemperaturen nicht mehr gewährleistet werden. Die beiden völlig veralteten Lüftungsgeräte sollen daher durch eine neue Anlage ersetzt werden. - Dreifachhalle Lechenich, Erneuerung Schwingboden Der Boden in der Dreifachhalle wurde seit der Errichtung der Halle nicht erneuert. Durch die jahrzehntelange Beanspruchung des Bodens ist die Unterkonstruktion erheblich beschädigt. Ich habe den Zustand des Bodens und der Unterkonstruktion durch einen Gutachter überprüfen lassen. Der Gutachter rät aus wirtschaftlichen Gründen von einer punktuellen Sanierung der Unterkonstruktion ab, sondern empfiehlt eine vollständige Erneuerung der Unterkonstruktion und des Bodenbelags. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2018" aufgelistet sind, im Jahr 2018 auch zu realisieren. Der Sportausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt. In Vertretung (Hallstein) -2-