Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 382/2017
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 10.08.2017
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
07.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2018 an Sportanlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Sportanlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat
der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
Begründung:
Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt.
Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen
Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen,
in der Maßnahmen an Sportanlagen erfasst sind, ist beigefügt.
Zu den einzelnen Maßnahmen ergeben sich folgende Anmerkungen:
- Donatusgrundschule, Erneuerung Beleuchtung Turnhalle
Die Beleuchtung stammt noch aus dem Jahr der Errichtung der Halle. Die alte Anlage erfüllt hinsichtlich der Beleuchtungsstärke nicht mehr die Anforderungen an den Sportbetrieb. Weiterhin
soll die Energieeffizienz verbessert werden.
- GS Lechenich-Süd, Turnhalle, Grundsanierung
Aufgrund des Alters der Halle und des baulichen Zustands ist eine Grundsanierung erforderlich.
Der Rat der Stadt hat beschlossen, Fördermittel in Höhe von 750.000,- € nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW für diese Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Mit der Umsetzung muss im Jahr 2018 begonnen werden.
- Ehem. HS Liblar, Sanierung Sanitärbereich Turnhalle
Im Bereich der Turnhalle wurden bereits vor einigen Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Sanitäranlagen sind allerdings völlig veraltet. Im Rahmen eines Förderprogramms wird jetzt der angrenzende Baukörper saniert. Es bietet sich in diesem Zusammenhang an, auch das Gebäude der Turnhalle an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dazu sollen die Sanitärräume und das Dach saniert sowie die alten Stahlfenster auf der Nordseite
des Gebäudes erneuert werden.
- Gymn. Lechenich, Erneuerung Filteranlage Lehrschwimmbad und Sanierung Duschen Lehrschwimmbad
Die Schwimmbadtechnik im Lehrschwimmbecken ist völlig veraltet. Die Behälter der Filteranlage
sind innen von Rost befallen und müssen zwingend erneuert werden. Bei den Duschräumen ist
eine Grundsanierung, die insbesondere die Fliesen, die Trennwände und die Armaturen betrifft,
zwingend.
- Dreifachhalle Lechenich, Erneuerung Lüftungsanlage
Die Halle wird über zwei Lüftungsgeräte mit Frischluft versorgt und auch beheizt. Eines dieser
Geräte ist irreparabel beschädigt. Bereits derzeit kann eine ausreichende Beheizung der Halle
bei tiefen Außentemperaturen nicht mehr gewährleistet werden. Die beiden völlig veralteten Lüftungsgeräte sollen daher durch eine neue Anlage ersetzt werden.
- Dreifachhalle Lechenich, Erneuerung Schwingboden
Der Boden in der Dreifachhalle wurde seit der Errichtung der Halle nicht erneuert. Durch die jahrzehntelange Beanspruchung des Bodens ist die Unterkonstruktion erheblich beschädigt. Ich habe
den Zustand des Bodens und der Unterkonstruktion durch einen Gutachter überprüfen lassen.
Der Gutachter rät aus wirtschaftlichen Gründen von einer punktuellen Sanierung der Unterkonstruktion ab, sondern empfiehlt eine vollständige Erneuerung der Unterkonstruktion und des Bodenbelags.
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm
2018" aufgelistet sind, im Jahr 2018 auch zu realisieren.
Der Sportausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien
durch den Rat der Stadt.
In Vertretung
(Hallstein)
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