Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
28.08.17, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 289/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 30.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Umbau des Kreuzungsbereiches B495 / L162 zwischen E.- Gymnich und
E.- Dirmerzheim zu einem Kreisverkehr
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
zunächst keine zunächst keine
Kosten
Kosten
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
unbekannt
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
unbekannt
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
unbekannt
unbekannt
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kreuzung der Landesstraßen L 495 und L162 befindet sich in der Baulast des Landes NRW
(einschließlich der kreuzenden Geh- und Radwege).Somit liegt die Finanzierung und die Realisierung alleine in der Hand des landes NRW, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW,
Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen.
Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt hat in seinem Jahresgespräch 2017 mit der Regionalniederlassung (am 02.03.2017) gleichfalls auf die sehr häufigen verkehrstechnischen Probleme des v.g.
Knotenpunktes hingewiesen und gebeten, einen Umbau der signalgesteuerten Anlage in einen
Kreisverkehr zu prüfen. Wegen der bereits vorhanden örtlichen Gegebenheiten erscheint die
technische Umsetzung grundsätzlich möglich zu sein
Aufgrund der durchweg guten Erfahrungen mit Kreisverkehrsanlagen im Stadtgebiet wird der
Eigenbetreib Straßen den vorliegenden Antrag an den Landesbetreib Straßenbau NRW mit der
Bitte um Aufnahme in das Bauprogramm des Landes NRW weiterzuleiten. Eine baldmögliche
Realisierung soll angestrebt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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