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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Kindertagesbetreuung im Amt für Jugend und Familie)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
31.08.17, 12:13
Aktualisiert
31.08.17, 12:13
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Kindertagesbetreuung im Amt für Jugend und Familie) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Kindertagesbetreuung im Amt für Jugend und Familie)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 402/2017 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 17.08.2017 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 13.09.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 10.10.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Kindertagesbetreuung im Amt für Jugend und Familie Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 37.400 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.08.2017 Beschlussentwurf: Ab dem 01.01.2018 wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp zur unbefristeten Nachbesetzung einer Teilzeitstelle mit 24,5 Stunden wöchentlich, in der Abteilung Kindertagesbetreuung Fachberatung Kindertagespflege, beschlossen. Die Vergütung richtet sich nach dem TvÖD SuE S 11 b. Begründung: Die bisherige Stelleninhaberin tritt ab dem 31.12.2017 die passive Phase ihrer Altersteilzeit an. Im Wesentlichen umfasst das Aufgabengebiet die passgenaue Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie die Begleitung von Eltern, die eine Tagespflege in Anspruch nehmen wollen. Die fachliche Beratung von Kindertagespflegepersonen sowie die Unterstützung aller Beteiligten vor und während des Betreuungsprozesses gehören ebenfalls in diesen Tätigkeitsbereich. Eine personelle Vakanz sollte in der Fachberatung Kindertagespflege vermieden werden. Es ist bereits jetzt absehbar, dass ein anstehender Mutterschutz zusätzliche Auswirkungen auf die personellen Ressourcen dieses Arbeitsfeld haben wird. Darüber hinaus ist im Rahmen einer mehrjährig andauern- den Langzeiterkrankung eine Mitarbeiterin in der befristeten Vertretung tätig. Eine konstante Besetzung im Rahmen des Stellplans ist daher erforderlich. In Vertretung (Lüngen) -2-