Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
31.08.17, 12:13
Aktualisiert
31.08.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 402/2017
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 17.08.2017
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
13.09.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
10.10.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp in der Abteilung Kindertagesbetreuung im Amt für
Jugend und Familie
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
37.400 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.08.2017
Beschlussentwurf:
Ab dem 01.01.2018 wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp zur unbefristeten Nachbesetzung
einer Teilzeitstelle mit 24,5 Stunden wöchentlich, in der Abteilung Kindertagesbetreuung Fachberatung Kindertagespflege, beschlossen. Die Vergütung richtet sich nach dem TvÖD SuE S 11 b.
Begründung:
Die bisherige Stelleninhaberin tritt ab dem 31.12.2017 die passive Phase ihrer Altersteilzeit an. Im
Wesentlichen umfasst das Aufgabengebiet die passgenaue Vermittlung von Tagespflegepersonen
sowie die Begleitung von Eltern, die eine Tagespflege in Anspruch nehmen wollen. Die fachliche
Beratung von Kindertagespflegepersonen sowie die Unterstützung aller Beteiligten vor und während des Betreuungsprozesses gehören ebenfalls in diesen Tätigkeitsbereich. Eine personelle
Vakanz sollte in der Fachberatung Kindertagespflege vermieden werden. Es ist bereits jetzt absehbar, dass ein anstehender Mutterschutz zusätzliche Auswirkungen auf die personellen Ressourcen dieses Arbeitsfeld haben wird. Darüber hinaus ist im Rahmen einer mehrjährig andauern-
den Langzeiterkrankung eine Mitarbeiterin in der befristeten Vertretung tätig. Eine konstante Besetzung im Rahmen des Stellplans ist daher erforderlich.
In Vertretung
(Lüngen)
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