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Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2018 an Jugendeinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
13.09.2017
Erstellt
31.08.17, 12:13
Aktualisiert
31.08.17, 12:13
Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2018 an Jugendeinrichtungen) Beschlussvorlage (Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2018 an Jugendeinrichtungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 379/2017 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 10.08.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 13.09.2017 Bemerkungen beschließend Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2018 an Jugendeinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen an Jugendeinrichtungen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt wird gebeten, die Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Jugendeinrichtungen erfasst sind, ist beigefügt. Zu den einzelnen Maßnahmen ergeben sich folgende Anmerkungen: - ehem. HS Liblar, Grundsanierung Altbau Für die Sanierung des Altbaus der ehem. Hauptschule Liblar erhält die Stadt Fördermittel des Landes. Es sollen dort u.a Jugendräume hergerichtet werden. Die Baumaßnahme muss im Jahr 2018 umgesetzt werden. - Kiga Friesheim, Dachsanierung Das Gebäude des Kindergartens Friesheim wurde in drei Bauabschnitten errichtet. Im Zuge der Erweiterungsmaßnahmen wird der 1. Bauabschnitt vollständig erneuert. Das Dach des 2. Bauabschnitts, der von den Sanierungs- und Neubaumaßnahmen nicht betroffen ist, befindet sich in einem schlechten Zustand. Es bietet sich daher an, im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen auch das Dach dieses Gebäudeteils zu sanieren. - Kiga Köttingen, Errichtung einer Photovoltaikanlage Photovoltaikanlagen können heute wirtschaftlich betrieben werden, wenn ein Teil des produzierten Stroms nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst genutzt wird. Aus umweltpolitischen Gründen sollte die Stadt daher selbst Anlagen an den Standorten errichten, bei denen ein möglichst großer Teil des produzierten Stroms selbst genutzt werden kann. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage V 362/2017 verwiesen. Für den Kindergarten Liblar-Süd III habe ich eine weitere Anlage vorgesehen. - Kiga Friesheim, Erweiterung um 2 Gruppe ein Familienzentrum Für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Friesheim wurden bereits Mittel in den Wirtschaftsplan 2017 eingestellt. Die Planungsleistungen sind beauftragt, die Ausschreibung der Bauleistungen wird derzeit vorbereitet. Es ist beabsichtigt, während der Durchführung der Baumaßnahmen den Kindergarten in die Räume der ehemaligen Förderschule Friesheim auszulagern. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2018" aufgelistet sind, im Jahr 2018 auch zu realisieren. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt nach weiterer Vorberatung im Betriebsausschuss Immobilien durch den Rat der Stadt. In Vertretung (Hallstein) -2-