Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
53 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
31.08.17, 12:13
Aktualisiert
31.08.17, 12:13
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Europäische Kommission - Factsheet
Wie wird die WiFi4EU-Initiative funktionieren?
Brüssel, 2. Juni 2017
Die europäischen Bürgerinnen und Bürger werden bald von der WiFi4EU-Initiative
profitieren, die die Einrichtung kostenloser öffentlicher Wi-Fi-Hotspots in Städten und
Gemeinden in der ganzen EU unterstützt: auf öffentlichen Plätzen sowie in Rathäusern,
Parks, Bibliotheken und anderen öffentlichen Räumen.
Am 29. Mai erzielten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine politische Einigung
über die WiFi4EU-Initiative und ihre Finanzierung. Demnach werden die drei Organe
zusammenarbeiten, um bis 2020 die Finanzierung des Aufbaus drahtloser Zugangspunkte in 6000 bis
8000 Städten und Gemeinden überall in der EU mit 120 Mio. EUR abzusichern.
Wer sind die Nutznießer des WiFi4EU-Programms?
Die WiFi4EU-Mittel werden in geografisch ausgewogener Weise vergeben, sodass die Bewohner/-innen
und Besucher/-innen der Städte und Gemeinden in der ganzen EU in den Genuss leistungsfähiger
Internetzugänge kommen. Bis 2020 werden schätzungsweise 6000 bis 8000 Städte und Gemeinden
Gelder aus dem WiFi4EU-Programm erhalten.
Wer kommt als Antragsteller in Frage?
Am WiFi4EU-Programm können sich öffentliche Stellen beteiligen, z. B. Städte und Gemeinden,
öffentliche Bibliotheken, Krankenhäuser usw.
Jeder Mitgliedstaat wird über eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen verfügen. Die Einzelheiten
stehen noch nicht fest – diese werden noch gemeinsam mit den Mitgliedstaaten festgelegt.
Die Entscheidung, an welchen öffentlichen Orten WiFi4EU-Hotspots eingerichtet werden sollen, ist dann
Sache der Antragsteller (also der örtlichen Behörden). In Frage kommen hierfür beispielsweise
Bahnhöfe, Parks, Bibliotheken und andere öffentliche Räume.
Einbezogen werden können außerdem bereits bestehende öffentliche Netze, an die
Kommunalverwaltungen ihre WiFi4EU-Hotspots anbinden können, wenn sie dies wünschen. Dadurch
erhalten auch die bestehenden öffentlichen Netze ein einheitliches Authentifizierungssystem für
Endnutzer, die nach einer ersten Anmeldung an demselben Hotspot oder an jedem anderen WiFi4EUHotspot überall in Europa Zugang zum Internet erhalten.
Wann wird die erste Aufforderung veröffentlicht werden?
Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten (nach dem Sommer), kann die Kommission die nötigen
verwaltungstechnischen Schritte abschließen: die Änderung des Arbeitsprogramms der Fazilität „
Connecting Europe“, das die Grundlage für die Finanzierung der Initiative bildet, die Veröffentlichung
der Website für die Beantragung usw.
Die erste Aufforderung könnte dann zum Ende dieses Jahres oder Anfang 2018 beginnen.
Gelten für die Projekte irgendwelche besonderen Vorschriften?
Eine öffentliche Stelle, die im Rahmen der Initiative Mittel beantragt, sollte vorschlagen, Orte
auszustatten, in denen es noch keine ähnlichen kostenlosen Wi-Fi- oder WLAN-Angebote gibt.
Die Antragsteller müssen sich dazu verpflichten, ihren Bürgern und Besuchern mindestens 3 Jahre lang
einen hochwertigen Wi-Fi-Zugang kostenlos bereitzustellen.
Beantragung von WiFi4EU-Mitteln
Für die Antragsteller wird es eine spezielle Online-Plattform geben. Die Auswahl der Projekte wird in
der Reihenfolge der Beantragung erfolgen, wobei darauf geachtet wird, dass das Programm allen
Mitgliedstaaten zugutekommt.
Was genau wird die EU finanzieren?
Die EU wird die Geräte- und Installationskosten der Wi-Fi-Hotspots (Internetzugangspunkte)
finanzieren. Der Antragsteller (z. B. die Gemeinde oder eine andere öffentliche Stelle) übernimmt die
Kosten der Internetverbindung und die Wartungskosten.
Wie viel Geld steht für WiFi4EU zur Verfügung?
Insgesamt 120 Mio. EUR, wie die Europäische Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte.
Dieser Betrag wurde vorbehaltlich des Abschlusses der Verhandlungen über den Mehrjährigen
Finanzrahmen und des Haushaltsverfahrens von den drei EU-Organen gebilligt.
Woher werden diese Gelder kommen?
Die Mittel kommen aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF – Bereich Telekommunikation).
Im Zuge der Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens soll die WiFi4EU-Initiative voraussichtlich
um zusätzliche 25–5 0 Mio. EUR von außerhalb der CEF aufgestockt werden.
Wie werden die Netzbetreiber einbezogen?
Jeder Antragsteller (z. B. die Gemeinde oder eine andere öffentliche Stelle) beauftragt ein
Telekommunikationsunternehmen seiner Wahl mit der Installation und dem Betrieb des Wi-Fi-Zugangs
für eine Dauer von mindestens 3 Jahren.
Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Das Europäische Parlament und der Rat werden die neuen Rechtsvorschriften so bald wie möglich
förmlich verabschieden, sodass sie voraussichtlich nach dem Sommer im Amtsblatt veröffentlicht
werden und in Kraft treten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Finanzierungsbeschluss gefasst
und die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht werden kann.
Weitere Informationen
Pressemitteilung zur politischen Einigung über die WiFi4EU-Initiative
Website zur WiFi4EU-Initiative
Factsheet zu WiFi4EU
Pressemitteilung zur Halbzeitüberprüfung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt
MEMO/17/1536
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