Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (MEMO-17-1536_DE)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
53 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
31.08.17, 12:13
Aktualisiert
31.08.17, 12:13
Antrag (MEMO-17-1536_DE) Antrag (MEMO-17-1536_DE)

öffnen download melden Dateigröße: 53 kB

Inhalt der Datei

Europäische Kommission - Factsheet Wie wird die WiFi4EU-Initiative funktionieren? Brüssel, 2. Juni 2017 Die europäischen Bürgerinnen und Bürger werden bald von der WiFi4EU-Initiative profitieren, die die Einrichtung kostenloser öffentlicher Wi-Fi-Hotspots in Städten und Gemeinden in der ganzen EU unterstützt: auf öffentlichen Plätzen sowie in Rathäusern, Parks, Bibliotheken und anderen öffentlichen Räumen. Am 29. Mai erzielten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine politische Einigung über die WiFi4EU-Initiative und ihre Finanzierung. Demnach werden die drei Organe zusammenarbeiten, um bis 2020 die Finanzierung des Aufbaus drahtloser Zugangspunkte in 6000 bis 8000 Städten und Gemeinden überall in der EU mit 120 Mio. EUR abzusichern. Wer sind die Nutznießer des WiFi4EU-Programms? Die WiFi4EU-Mittel werden in geografisch ausgewogener Weise vergeben, sodass die Bewohner/-innen und Besucher/-innen der Städte und Gemeinden in der ganzen EU in den Genuss leistungsfähiger Internetzugänge kommen. Bis 2020 werden schätzungsweise 6000 bis 8000 Städte und Gemeinden Gelder aus dem WiFi4EU-Programm erhalten. Wer kommt als Antragsteller in Frage? Am WiFi4EU-Programm können sich öffentliche Stellen beteiligen, z. B. Städte und Gemeinden, öffentliche Bibliotheken, Krankenhäuser usw. Jeder Mitgliedstaat wird über eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen verfügen. Die Einzelheiten stehen noch nicht fest – diese werden noch gemeinsam mit den Mitgliedstaaten festgelegt. Die Entscheidung, an welchen öffentlichen Orten WiFi4EU-Hotspots eingerichtet werden sollen, ist dann Sache der Antragsteller (also der örtlichen Behörden). In Frage kommen hierfür beispielsweise Bahnhöfe, Parks, Bibliotheken und andere öffentliche Räume. Einbezogen werden können außerdem bereits bestehende öffentliche Netze, an die Kommunalverwaltungen ihre WiFi4EU-Hotspots anbinden können, wenn sie dies wünschen. Dadurch erhalten auch die bestehenden öffentlichen Netze ein einheitliches Authentifizierungssystem für Endnutzer, die nach einer ersten Anmeldung an demselben Hotspot oder an jedem anderen WiFi4EUHotspot überall in Europa Zugang zum Internet erhalten. Wann wird die erste Aufforderung veröffentlicht werden? Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten (nach dem Sommer), kann die Kommission die nötigen verwaltungstechnischen Schritte abschließen: die Änderung des Arbeitsprogramms der Fazilität „ Connecting Europe“, das die Grundlage für die Finanzierung der Initiative bildet, die Veröffentlichung der Website für die Beantragung usw. Die erste Aufforderung könnte dann zum Ende dieses Jahres oder Anfang 2018 beginnen. Gelten für die Projekte irgendwelche besonderen Vorschriften? Eine öffentliche Stelle, die im Rahmen der Initiative Mittel beantragt, sollte vorschlagen, Orte auszustatten, in denen es noch keine ähnlichen kostenlosen Wi-Fi- oder WLAN-Angebote gibt. Die Antragsteller müssen sich dazu verpflichten, ihren Bürgern und Besuchern mindestens 3 Jahre lang einen hochwertigen Wi-Fi-Zugang kostenlos bereitzustellen. Beantragung von WiFi4EU-Mitteln Für die Antragsteller wird es eine spezielle Online-Plattform geben. Die Auswahl der Projekte wird in der Reihenfolge der Beantragung erfolgen, wobei darauf geachtet wird, dass das Programm allen Mitgliedstaaten zugutekommt. Was genau wird die EU finanzieren? Die EU wird die Geräte- und Installationskosten der Wi-Fi-Hotspots (Internetzugangspunkte) finanzieren. Der Antragsteller (z. B. die Gemeinde oder eine andere öffentliche Stelle) übernimmt die Kosten der Internetverbindung und die Wartungskosten. Wie viel Geld steht für WiFi4EU zur Verfügung? Insgesamt 120 Mio. EUR, wie die Europäische Kommission im vergangenen Jahr vorgeschlagen hatte. Dieser Betrag wurde vorbehaltlich des Abschlusses der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen und des Haushaltsverfahrens von den drei EU-Organen gebilligt. Woher werden diese Gelder kommen? Die Mittel kommen aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF – Bereich Telekommunikation). Im Zuge der Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens soll die WiFi4EU-Initiative voraussichtlich um zusätzliche 25–5 0 Mio. EUR von außerhalb der CEF aufgestockt werden. Wie werden die Netzbetreiber einbezogen? Jeder Antragsteller (z. B. die Gemeinde oder eine andere öffentliche Stelle) beauftragt ein Telekommunikationsunternehmen seiner Wahl mit der Installation und dem Betrieb des Wi-Fi-Zugangs für eine Dauer von mindestens 3 Jahren. Wie sehen die nächsten Schritte aus? Das Europäische Parlament und der Rat werden die neuen Rechtsvorschriften so bald wie möglich förmlich verabschieden, sodass sie voraussichtlich nach dem Sommer im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Finanzierungsbeschluss gefasst und die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht werden kann. Weitere Informationen Pressemitteilung zur politischen Einigung über die WiFi4EU-Initiative Website zur WiFi4EU-Initiative Factsheet zu WiFi4EU Pressemitteilung zur Halbzeitüberprüfung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt MEMO/17/1536 Kontakt für die Medien: Nathalie VANDYSTADT (+32 2 296 70 83) Inga HOGLUND (+32 2 295 06 98) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail