Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
09.08.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 265/2017
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 18.05.2017
gez. Erner, Bürgermeister
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Termin
Bemerkungen
14.06.2017
beschließend
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
20.06.2017
beschließend
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
05.07.2017
beschließend
Betrifft:
Fortführung der Koordinatorenstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
30.000 €
keine
Folgekosten in €:
30.000 €
Kostenträger:
Sachkonto:
050 313
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018 und 2019
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die aufgezeigte Option unter Punkt II, womit die Fortführung der Aufgaben der Ehrenamtskoordinatorin zunächst für zwei Jahre über eine Zuschussgewährung in Höhe der anfallenden Personalkosten an die evangelische (gfl. katholische) Kirchengemeinde realisiert werden könnte, wird befürwortet.
Ein Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für
2018 hierfür eingebracht werden.
Begründung:
Seit dem 01.03.2015 wurde bzw. wird eine halbe Stelle für die Koordination der ehrenamtlichen
Flüchtlingshilfe in Erftstadt zunächst von der evangelischen und aktuell der katholischen Kirchengemeinde in Erftstadt finanziert. Die Tätigkeit der Koordinatorin stellt eine nicht zu ersetzende Unterstützung der Integrationsarbeit des städtischen Fachdienstes Migration & Integration (M&I) dar.
Im Rahmen des Wettbewerbs zur Förderung von Integrationsprojekten in Erftstadt (V 625/2016)
wurde von Seiten der genannten Kirchengemeinden darum gebeten, für die Finanzierung der Weiterarbeit der Ehrenamtskoordinatorin einen Betrag in Höhe von 30.000 € pro Jahr aus städtischen
Mitteln zur Verfügung zu stellen. In der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017 wurde darüber entschieden, welche der eingegangenen Projektideen im Rahmen des ausgelobten Wettbewerbs aus den hierfür im Haushalt 2017 eingestellten Mittel gefördert
werden. Dem Antrag der Kirchengemeinden konnte dabei nicht entsprochen werden, da mit dem
Ideenwettbewerb ausschließlich Projekte gefördert werden, die im laufenden Jahr 2017 durchgeführt werden. Gleichwohl wurde die Verwaltung anlässlich der Beratung im Ausschuss darum gebeten, darzustellen, welche Optionen bestehen, um eine Fortführung der sehr wichtigen Arbeit der
Koordinatorin über das Jahr 2017 hinaus gewährleisten zu können. Hierfür bieten sich die nachfolgenden beiden Möglichkeiten:
I.
Schaffung einer zusätzlichen 0,5-Stelle im Stellenplan ab 2018
Eine zusätzliche 0,5 Stelle (ggf. befristet) zur Koordination der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe in Erftstadt könnte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Fachamt
vorgesehen werden. Im Falle der Bewilligung durch den Rat könnte die Stelle nach
Durchführung eines entsprechenden Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens besetzt
werden.
II.
Gewährung eines Zuschusses an die evangelische/ katholische Kirchengemeinde
Vorbehaltlich der Bereitschaft der evangelischen (oder katholischen) Kirchengemeinde
Erftstadt könnte das Angestelltenverhältnis mit der derzeitigen Stelleninhaberin fortgesetzt bzw. neu begründet werden. Die Finanzierung der 0,5-Stelle könnte durch einen
Zuschuss der Stadt Erftstadt an die jeweilige Kirchengemeinde erfolgen. Die Zuschussgewährung sollte für zunächst zwei Jahre befristet und im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der in Frage kommenden Kirchengemeinde fixiert werden. Hierzu
bedarf es der Einbringung in die Haushaltsplanberatungen und der positiven Entscheidung des Rates.
Grundsätzlich ist die Fortführung der Arbeit einer/s Koordinators/in für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt sinnvoll und zielführend für eine durch ehrenamtliche Unterstützung begleitete
Integration der Flüchtlinge in die Stadtgesellschaft. Ausführlich wird in einer Anlage zum o.a. Antrag der Kirchengemeinden über die vielfältigen Aufgaben und Aktivitäten der Ehrenamtskoordinatorin hingewiesen. Die Auflistung ist dieser Vorlage als Anlage nochmals beigefügt.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.09.2016 hatte die hierzu eingeladene Ehrenamtskoordinatorin Gelegenheit, ihre Arbeit ausführlich darzustellen und stand für
Fragen zur Verfügung. Der Bericht wurde anerkennend zur Kenntnis genommen und der Vorsitzende dankte für das besondere Engagement der Koordinatorin.
-2-
Für eine Fortführung der Ehrenamtskoordination präferiert die Verwaltung die dargestellte Option
der Gewährung eines Zuschusses an die evangelische (oder katholische) Kirchengemeinde aus
den nachfolgenden Gründen:
Nach inzwischen mehr als zwei Jahren hat sich zwischen der Ehrenamtskoordinatorin und dem FD
M&I eine ebenso vertrauensvolle wie effiziente Zusammenarbeit entwickelt und die Arbeitsabläufe
mit den beteiligten Akteuren sind eingespielt. Dabei erscheint es für die Koordinatorenstelle wichtig, unabhängig von städtischer Einbindung Neutralität bewahren zu können (auch im Sinne einer
‚Anwaltschaft‘ für die ehrenamtlich Tätigen).
Die Anbindung der Stelle an die Kirche als dem Arbeitgeber ist insoweit relevant, als vielfach ehrenamtliche Tätigkeit aus dem kirchlichen Umfeld akquiriert werden kann und so eine engere Bindung zwischen Koordinatorin und ‚Ehrenamtler/-in‘ besteht.
Daneben können auch die bestehenden Strukturen (weiter) genutzt und die erfolgreiche Tätigkeit
unter den gegebenen Rahmenbedingungen nahtlos fortgesetzt werden. Das betrifft insbesondere
auch organisatorische Fragen, wie die Verfügbarkeit adäquaten Büroraumes und die zentrale Erreichbarkeit im Ortsteil Lechenich.
Die Befristung der jährlichen Zuschussgewährung auf zunächst zwei Jahre eröffnet im Übrigen
Flexibilität im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit der Förderung und vermeidet eine im Zweifel längerfristige Bindung von (zusätzlichem) Personal. Letztlich wird die Fortführung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber Kirche auch von der jetzigen Stelleninhaberin befürwortet.
Die Kosten wurden von den Kirchengemeinden – wie oben angegeben – mit jährlich 30.000 € beziffert.
Aus den vorgenannten Gründen wird, wie im Beschlussvorschlag formuliert, von Seiten der Verwaltung eine zunächst zweijährig befristete Zuschussgewährung an die Kirche mit dem Ziel der
Fortführung der bislang erfolgreichen Tätigkeit der Ehrenamtskoordinatorin präferiert.
In Vertretung
(Lüngen)
-3-