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Beschlussvorlage (Fortführung der Koordinatorenstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
09.08.17, 15:01
Beschlussvorlage (Fortführung der Koordinatorenstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt) Beschlussvorlage (Fortführung der Koordinatorenstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt) Beschlussvorlage (Fortführung der Koordinatorenstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 265/2017 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 18.05.2017 gez. Erner, Bürgermeister gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Bemerkungen 14.06.2017 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 20.06.2017 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 05.07.2017 beschließend Betrifft: Fortführung der Koordinatorenstelle für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 30.000 € keine Folgekosten in €: 30.000 € Kostenträger: Sachkonto: 050 313 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 und 2019 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die aufgezeigte Option unter Punkt II, womit die Fortführung der Aufgaben der Ehrenamtskoordinatorin zunächst für zwei Jahre über eine Zuschussgewährung in Höhe der anfallenden Personalkosten an die evangelische (gfl. katholische) Kirchengemeinde realisiert werden könnte, wird befürwortet. Ein Zuschuss in Höhe von jährlich 30.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2018 hierfür eingebracht werden. Begründung: Seit dem 01.03.2015 wurde bzw. wird eine halbe Stelle für die Koordination der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe in Erftstadt zunächst von der evangelischen und aktuell der katholischen Kirchengemeinde in Erftstadt finanziert. Die Tätigkeit der Koordinatorin stellt eine nicht zu ersetzende Unterstützung der Integrationsarbeit des städtischen Fachdienstes Migration & Integration (M&I) dar. Im Rahmen des Wettbewerbs zur Förderung von Integrationsprojekten in Erftstadt (V 625/2016) wurde von Seiten der genannten Kirchengemeinden darum gebeten, für die Finanzierung der Weiterarbeit der Ehrenamtskoordinatorin einen Betrag in Höhe von 30.000 € pro Jahr aus städtischen Mitteln zur Verfügung zu stellen. In der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017 wurde darüber entschieden, welche der eingegangenen Projektideen im Rahmen des ausgelobten Wettbewerbs aus den hierfür im Haushalt 2017 eingestellten Mittel gefördert werden. Dem Antrag der Kirchengemeinden konnte dabei nicht entsprochen werden, da mit dem Ideenwettbewerb ausschließlich Projekte gefördert werden, die im laufenden Jahr 2017 durchgeführt werden. Gleichwohl wurde die Verwaltung anlässlich der Beratung im Ausschuss darum gebeten, darzustellen, welche Optionen bestehen, um eine Fortführung der sehr wichtigen Arbeit der Koordinatorin über das Jahr 2017 hinaus gewährleisten zu können. Hierfür bieten sich die nachfolgenden beiden Möglichkeiten: I. Schaffung einer zusätzlichen 0,5-Stelle im Stellenplan ab 2018 Eine zusätzliche 0,5 Stelle (ggf. befristet) zur Koordination der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe in Erftstadt könnte im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Fachamt vorgesehen werden. Im Falle der Bewilligung durch den Rat könnte die Stelle nach Durchführung eines entsprechenden Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens besetzt werden. II. Gewährung eines Zuschusses an die evangelische/ katholische Kirchengemeinde Vorbehaltlich der Bereitschaft der evangelischen (oder katholischen) Kirchengemeinde Erftstadt könnte das Angestelltenverhältnis mit der derzeitigen Stelleninhaberin fortgesetzt bzw. neu begründet werden. Die Finanzierung der 0,5-Stelle könnte durch einen Zuschuss der Stadt Erftstadt an die jeweilige Kirchengemeinde erfolgen. Die Zuschussgewährung sollte für zunächst zwei Jahre befristet und im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der in Frage kommenden Kirchengemeinde fixiert werden. Hierzu bedarf es der Einbringung in die Haushaltsplanberatungen und der positiven Entscheidung des Rates. Grundsätzlich ist die Fortführung der Arbeit einer/s Koordinators/in für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Erftstadt sinnvoll und zielführend für eine durch ehrenamtliche Unterstützung begleitete Integration der Flüchtlinge in die Stadtgesellschaft. Ausführlich wird in einer Anlage zum o.a. Antrag der Kirchengemeinden über die vielfältigen Aufgaben und Aktivitäten der Ehrenamtskoordinatorin hingewiesen. Die Auflistung ist dieser Vorlage als Anlage nochmals beigefügt. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.09.2016 hatte die hierzu eingeladene Ehrenamtskoordinatorin Gelegenheit, ihre Arbeit ausführlich darzustellen und stand für Fragen zur Verfügung. Der Bericht wurde anerkennend zur Kenntnis genommen und der Vorsitzende dankte für das besondere Engagement der Koordinatorin. -2- Für eine Fortführung der Ehrenamtskoordination präferiert die Verwaltung die dargestellte Option der Gewährung eines Zuschusses an die evangelische (oder katholische) Kirchengemeinde aus den nachfolgenden Gründen: Nach inzwischen mehr als zwei Jahren hat sich zwischen der Ehrenamtskoordinatorin und dem FD M&I eine ebenso vertrauensvolle wie effiziente Zusammenarbeit entwickelt und die Arbeitsabläufe mit den beteiligten Akteuren sind eingespielt. Dabei erscheint es für die Koordinatorenstelle wichtig, unabhängig von städtischer Einbindung Neutralität bewahren zu können (auch im Sinne einer ‚Anwaltschaft‘ für die ehrenamtlich Tätigen). Die Anbindung der Stelle an die Kirche als dem Arbeitgeber ist insoweit relevant, als vielfach ehrenamtliche Tätigkeit aus dem kirchlichen Umfeld akquiriert werden kann und so eine engere Bindung zwischen Koordinatorin und ‚Ehrenamtler/-in‘ besteht. Daneben können auch die bestehenden Strukturen (weiter) genutzt und die erfolgreiche Tätigkeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen nahtlos fortgesetzt werden. Das betrifft insbesondere auch organisatorische Fragen, wie die Verfügbarkeit adäquaten Büroraumes und die zentrale Erreichbarkeit im Ortsteil Lechenich. Die Befristung der jährlichen Zuschussgewährung auf zunächst zwei Jahre eröffnet im Übrigen Flexibilität im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit der Förderung und vermeidet eine im Zweifel längerfristige Bindung von (zusätzlichem) Personal. Letztlich wird die Fortführung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber Kirche auch von der jetzigen Stelleninhaberin befürwortet. Die Kosten wurden von den Kirchengemeinden – wie oben angegeben – mit jährlich 30.000 € beziffert. Aus den vorgenannten Gründen wird, wie im Beschlussvorschlag formuliert, von Seiten der Verwaltung eine zunächst zweijährig befristete Zuschussgewährung an die Kirche mit dem Ziel der Fortführung der bislang erfolgreichen Tätigkeit der Ehrenamtskoordinatorin präferiert. In Vertretung (Lüngen) -3-