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Beschlussvorlage (2. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.09.17, 13:35
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 426/2017 Az.: - 650.0 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 28.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 19.09.2017 Bemerkungen zur Kenntnis 2. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der 2. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Ausführungszeitraum 01.01.2017 bis 30.06.2017 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten. Der Wirtschaftsplan 2017 weist einen Planverlust i.H.v. Gesamt TEUR – 2.105 aus. Auch nach dem 2. Ausführungsquartal 2017 zeichnen sich in der voraussichtlichen Ergebnisrechnung keine signifikanten Abweichungen ab. Nach jetzigem Ausführungs- und Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der Eigenbetrieb Straßen für das Geschäftsjahr 2017 den Planverlust seiner Ergebnisplanung wird einhalten können. In Fortschreibung des 1. Quartalsberichtes 2017 weist die derzeitige Ergebnisprognose für 2017 einen Verlust i.H.v. – TEUR 2.086 aus, tendenziell also eine leichte, wenn auch kaum signifikante Verbesserung (vgl. Anlage). Eine Übersicht aktueller Projektstände aus den Wirtschaftsplänen 2016 und 2017 war dem 1. Quartalsbericht 2017 beigefügt, so dass in Anwendung der üblichen und so abgestimmten Verfahrensweise hierauf erst wieder im nächsten, 3. Quartalsbericht 2017 eingegangen wird. In Vertretung (Hallstein) -2-