Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.09.17, 13:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 426/2017
Az.: - 650.0 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 28.08.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
19.09.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
2. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der 2. Quartalsbericht 2017 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Ausführungszeitraum 01.01.2017 bis 30.06.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und
der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten.
Der Wirtschaftsplan 2017 weist einen Planverlust i.H.v. Gesamt TEUR – 2.105 aus. Auch nach
dem 2. Ausführungsquartal 2017 zeichnen sich in der voraussichtlichen Ergebnisrechnung keine
signifikanten Abweichungen ab.
Nach jetzigem Ausführungs- und Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der Eigenbetrieb
Straßen für das Geschäftsjahr 2017 den Planverlust seiner Ergebnisplanung wird einhalten
können.
In Fortschreibung des 1. Quartalsberichtes 2017 weist die derzeitige Ergebnisprognose für 2017
einen Verlust i.H.v. – TEUR 2.086 aus, tendenziell also eine leichte, wenn auch kaum signifikante
Verbesserung (vgl. Anlage).
Eine Übersicht aktueller Projektstände aus den Wirtschaftsplänen 2016 und 2017 war dem
1. Quartalsbericht 2017 beigefügt, so dass in Anwendung der üblichen und so abgestimmten
Verfahrensweise hierauf erst wieder im nächsten, 3. Quartalsbericht 2017 eingegangen wird.
In Vertretung
(Hallstein)
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