Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Umgehungsstraße Erftstadt West (Gymnich, Dirmerzheim, Konradsheim, Lechenich))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.09.17, 13:35
Antrag (Antrag bzgl. Umgehungsstraße Erftstadt West (Gymnich, Dirmerzheim, Konradsheim, Lechenich)) Antrag (Antrag bzgl. Umgehungsstraße Erftstadt West (Gymnich, Dirmerzheim, Konradsheim, Lechenich))

öffnen download melden Dateigröße: 99 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 263/2017 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 / 61 Datum: 18.05.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 19.09.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Umgehungsstraße Erftstadt West (Gymnich, Dirmerzheim, Konradsheim, Lechenich) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 75.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 75.000,00 Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Dieser Antrag ist inhaltlich identisch mit dem Antrag A 248/ 2017. Bereits in der Beschlussfassung zur Vorlage 368/2016 wurde festgehalten, dass für die seitens des Rhein-Erft-Kreises und des Landesbetriebes vorgeschlagene Trassenführung zur „Landesstraße L 162 n“ und zur Kreisstraße „K 44 n“ entsprechende Korridore freigehalten werden sollen. In den Beratungen zur Stadttangente wurde zusätzlich beschlossen eine Umgehung für Gymnich in die Vorplanung der Westtangente mit einzubeziehen. Um im ersten Schritt beim zuständigen Straßenbaulastträger (Landesbetrieb) den Bedarf zum Bau der Umgehungsstraße entsprechend fundiert und nachvollziehbar begründet anmelden zu können, ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und ein Nachweis der Notwendigkeit erforderlich. Für die gewünschte Weiterführung der Umgehung westlich um den Stadtsteil Gymnich herum ist zunächst eine geeignete Trasse zu finden bzw. festzulegen. Anhand von Verkehrszählungen und Zukunftsprognosen, sowie Aufzeigung der derzeitigen Defizite der aktuellen Straßenverläufe, muss die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme dargestellt werden. Nach einer entsprechenden Ausarbeitung kann im Anschluss durch die Stadt ein Antrag auf Aufnahme der Stadttangente in den Straßenbedarfsplan des Landes gestellt werden. Für die Machbarkeitsstudie (einschl. einer Betrachtung der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit) müssten im Kernhaushalt für das Jahr 2018 ca. 75.000,- € veranschlagt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-