Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.09.17, 13:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 248/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
19.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bau einer Stadttangente Erftstadt-West durch das Land NRW in Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
75.000,Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
- 65 Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
75.000,00
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits in der Beschlussfassung zur Vorlage 368/2016 wurde festgehalten, dass für die seitens
des Rhein-Erft-Kreises und des Landesbetriebes vorgeschlagene Trassenführung zur „Landesstraße L 162 n“ und zur Kreisstraße „K 44 n“ entsprechende Korridore freigehalten werden sollen.
In den Beratungen zur Stadttangente wurde zusätzlich beschlossen eine Umgehung für Gymnich
in die Vorplanung der Westtangente mit einzubeziehen.
Um im ersten Schritt beim zuständigen Straßenbaulastträger (Landesbetrieb) den Bedarf zum Bau
der Umgehungsstraße entsprechend fundiert und nachvollziehbar begründet anmelden zu können,
ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und ein Nachweis der Notwendigkeit erforderlich.
Für die gewünschte Weiterführung der Umgehung westlich um den Stadtsteil Gymnich herum ist
zunächst eine geeignete Trasse zu finden bzw. festzulegen.
Anhand von Verkehrszählungen und Zukunftsprognosen, sowie Aufzeigung der derzeitigen Defizite der aktuellen Straßenverläufe, muss die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme dargestellt werden.
Nach einer entsprechenden Ausarbeitung kann im Anschluss durch die Stadt ein Antrag auf Aufnahme der Stadttangente in den Straßenbedarfsplan des Landes gestellt werden.
Für die Machbarkeitsstudie (einschl. einer Betrachtung der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit)
müssten im Kernhaushalt für das Jahr 2018 ca. 75.000,- € veranschlagt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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