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Beschlussvorlage (Umgestaltung Bahnhof Erftstadt -Bau eines Kreisverkehrsplatzes Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.09.17, 13:35
Beschlussvorlage (Umgestaltung Bahnhof Erftstadt
-Bau eines Kreisverkehrsplatzes Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße-) Beschlussvorlage (Umgestaltung Bahnhof Erftstadt
-Bau eines Kreisverkehrsplatzes Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 353/2017 Az.: 6619-BP 99 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.07.2017 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 19.09.2017 vorberatend Rat 17.10.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Umgestaltung Bahnhof Erftstadt -Bau eines Kreisverkehrsplatzes Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 738.000,Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.07.2017 Beschlussentwurf: Der Kreisverkehrsplatz an der Einmündung Schlunkweg/ Bahnhofstraße wird trotz der Verringerung der Zuschussmittel um 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten hergestellt. Mit der Ausschreibung der Maßnahme soll umgehend begonnen werden, damit nahtlos im Anschluss an die Fertigstellung des P+R-Platzes Süd im Dezember 2017 mit dem Bau begonnen werden kann. Begründung: Am 29.05.2017 hat die Stadt Erftstadt vom Nahverkehr Rheinland den Förderbescheid zum weiteren Ausbau des Bahnhofes erhalten. Der zugehörige Prüfvermerk ist am 13.06.2017 bei der Stadt eingeganen. Hieraus ist ersichtlich, dass der NVR den im Zuschussantrag enthaltenen Bau des Kreisverkehres nur zu einem Drittel als förderfähig ansieht (es wird nur der zum Bahnhof abgehende Strang der Bahnhofstraße als förderfähig erachtet, die beiden Anbindungen an den Schlunkweg nicht). Die Baukosten des Kreisverkehres belaufen sich auf insgesamt 738.000,- €. Hiervon werden 90% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Somit 90% von 246.000,- €, also 221.400,- €. Es ergibt sich hieraus ein Eigenanteil der Stadt Erftstadt von 516.600,- €. In der Ratssitzung vom 10.07.2017 hat man sich seitens der Politik im Zuge der Vergabe der Tiefbauleistungen zum 3. Bauabschnitt explizit für den Bau des Kreisverkehres ausgesprochen. Aus verkehrstechnischer Sicht ist der Bau dieses Kreisverkehres ebenfalls als sinnvoll zu erachten. Die Verkehre zum Bahnhof können hierdurch optimal vom Schlunkweg abgeleitet werden. Weiterhin trägt der Kreisverkehr zu einer Verkehrsberuhigung am Ortseingang von Liblar bei. In Vertretung (Hallstein) -2-