Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.09.17, 13:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 416/2017
Az.: 650
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 24.08.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
19.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Ausbau von Gehweg- und Beleuchtungsanlagen innerhalb des Geltungsbereiches
des BP 148 in E.- Lechenich, Bonner Straße (Erschließung der Grundstücke Bonner
Straße 76-92)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
46.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 148 in E.- Lechenich planerisch festgesetzte
Geh- und Radfahrweganlage sowie die Beleuchtungsanlagen im Bereich Bonner Straße 76 bis 92
werden ausgebaut.
Begründung:
Seitens eines Anliegers wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die innerhalb des
Bebauungsplangebietes Nr. 148 planerisch festgesetzte Geh- und Radfahrweganlage sowie die
Beleuchtungsanlagen im Abschnittsbereich der Bonner Straße auf Höhe der Hausnummern 76 bis
92 herzustellen und auszubauen (vgl. Anlage).
In Anwendung ortsüblicher Verfahrensweise hat die Verwaltung daher zwischenzeitlich das
Meinungsbild der Anlieger/-innen zum Ausbau abgefragt – dies vor allem auch unter Hinweis
auf
eintretende
Erschließungsbeitragspflichten
Bebauungsplangebiet.
der
Grundstückseigentümerschaft
im
Ausgehend vom Plangebiet mit insgesamt 9 beitragspflichtigen Grundstücken haben sich im
Ergebnis vier Eigentümer/-innen für einen Ausbau ausgesprochen, vier votierten dagegen.
Zu einem Grundstück ist der Verwaltung kein Rücklauf zugegangen. Die Abfrage hat somit ein
Stimmenpatt ergeben.
Bislang kann die Anliegerschaft des Bebauungsplangebietes ihre Grundstücke und Wohngebäude
infolge des fehlenden Rad- u. Gehweges nur über einen zur Straße hin gelegenen, provisorischen
Schotterstreifen erreichen.
In Anbetracht des hohen Verkehrsaufkommens auf der Bonner Straße hält es daher auch die
Verwaltung aus Gründen der Verkehrssicherheit für ratsam, den maßgeblichen, planerisch vorgesehenen Geh- und Radfahrweg nun zeitnah auszubauen und diesen Bereich über einen
sogenannten „Rundbord“ technisch von der Fahrbahn abzutrennen.
90% der entstehenden Herstellungs- und Ausbaukosten wären durch die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren. Entsprechend einer von der Verwaltung überschlägig
vorgenommenen Kostenkalkulation und Kostenverteilung auf die Anliegerschaft beträgt der Erschließungsbeitrag je qm Grundstücksfläche einheitlich ca. 8,00 €. Die durchschnittliche Beitragsbelastung pro Grundstück würde sich in etwa auf ca. 4.500 € belaufen.
Die erforderlichen Mittel müssen ggf. in den Haushaltsplan 2018 eingestellt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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