Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
08.09.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 203/2017
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61/82 Datum: 10.04.2017
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
02.05.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
09.05.2017
vorberatend
Rat
04.07.2017
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
26.09.2017
Betriebsausschuss Immobilien
05.10.2017
vorberatend
Rat
17.10.2017
beschließend
Betrifft:
Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt
Verfahrensweise zur Entwicklung neuer Baugebiete in den Siedlungsschwerpunkten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Zur Konkretisierung der Entwicklung in Liblar- Süd wird die Verwaltung beauftragt, ein Gesamtkonzept zu erstellen und mit den maßgeblichen Behörden hinsichtlich der Schaffung
des erforderlichen Planungsrechts zu klären. Das Ergebnis wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Priorisierung der Bauabschnitte vorgelegt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Flächen nördlich der Solarsiedlung zu entwickeln und die Flächen im Bereich Lechenich Süd- West zu erwerben. Im zweiten Bauabschnitt wird der Bereich Lechenich Süd- West, einschließlich des bereits planungsrechtlich
gesicherten Teils der Umgehungsstraße entwickelt.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, ein Erschließungs- und Bebauungskonzept
für ganz Lechenich- West zu erarbeiten und mit den maßgeblichen Behörden abzustimmen. Das Ergebnis wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur
Priorisierung der weiteren Bauabschnitte vorgelegt.
Begründung:
Im Dezember letzten Jahres hat der Rat das Strategiepapier Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt
beschlossen. Dieses legt den Fokus der Entwicklung neuer Baugebiete auf die Siedlungsschwerpunkte Lechenich und Liblar. Die Umsetzung des Konzeptes muss aufgrund des sehr hohen Nachfrageüberhanges und der erforderlichen Vorlaufzeiten für die Entwicklung von Wohnbauland zügig
angegangen werden. Daher sollen in beiden Stadtteilen die Flächen vorrangig entwickelt werden,
bei denen nach den jeweils vorliegenden Erkenntnissen mit einer schnellen Umsetzung gerechnet
werden kann.
Zu einem ersten Schritt ist die Verwaltung bereits beauftragt. Für den Bereich des städtischen
Grundstücks am Dechant- Linden- Weg liegen erste städtebauliche Entwürfe vor, die derzeit mit
der Öffentlichkeit und den Behörden diskutiert werden. Das Ergebnis der Diskussion wird anschließend den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die übrigen Entwicklungsflächen Liblars liegen im Bereich Liblar- Süd. Die südlich der K44 gelegenen Flächen befinden sich in städtischem Eigentum und im Eigentum eines privaten Eigentümers. (s. Anlage) Dieser hat der Stadt die Flächen zum Kauf angeboten. Die entsprechende Vorlage ist Gegenstand des Betriebsausschusses Immobilien. Noch in Verhandlung steht die Stadt mit
den Eigentümern der Flächennutzungsplanreservefläche an der Waldorfschule. Sobald die Flächenverfügbarkeit geklärt ist, soll dieser Bereich parallel entwickelt werden.
Für Liblar- Süd und die Flächennutzungsplanreserve an der Waldorfschule wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen. Zunächst wird über den gesamten Bereich ein städtebauliches Konzept entwickelt, das einen ausgewogenen Mix unterschiedlicher Wohnformen beinhaltet und die naturräumlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dieses wird mit den für die Planung relevanten Behörden besprochen (z.B. Bezirksregierung Köln, Naturschutzbehörde, Denkmalbehörde, Verkehrsbehörde). Im Ergebnis der Gespräche werden Vorschläge zur Bildung von
Entwicklungsabschnitten gemacht, wobei wesentliche Kriterien für die Priorisierung der Bauabschnitte die Verfügbarkeit und die zu erwartende Umsetzungsdauer sind. Die planungsrechtliche
Sicherung folgt den definierten Bauabschnitten.
Bei der Diskussion um die Priorisierung der Baugebiete im Bereich Lechenich- West haben sich
zum Teil gegensätzliche Standpunkte herauskristallisiert. Eine zügige Umsetzung einer Planung ist
aber nur dann zu erwarten, wenn eine verlässliche politische Mehrheit diese trägt.
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Die unterschiedlichen Standpunkte ergeben sich zu einem großen Teil aus Fragen bezüglich der
Erschließung der Baugebiete. Dabei steht die Erschließung aus dem bestehenden Straßennetz
heraus einer Erschließung von außen gegenüber. Der Bau der Ortsumgehung Lechenich und deren Finanzierung aus den Verkaufserlösen der Wohngebiete ist als Ziel definiert. Nicht zuletzt
muss die Entwicklung neuer Baugebiete aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Weiterentwicklung und Abrundung des Stadtteils darstellen. Daher soll ein Erschließungskonzept erarbeitet werden und als Grundlage für die weitere Entwicklung dienen.
Nicht zu vernachlässigen sind auch die Eigentumsverhältnisse. Über die vorrangige Entwicklung
städtischer Flächen besteht Konsens. Sind bei privaten Flächen die Eigentümer nicht zur Kooperation bereit, kann dies außerdem zu erheblichen Zeitverzögerungen führen. Die vorrangig zu entwickelnden, städtischen Flächen befinden sich aber jeweils in Bereichen, die aus dem bestehenden
Straßennetz heraus am Schnellsten und Einfachsten erschlossen werden können.
Um sich trotz der komplexen Interessenlage einer Lösung für eine städtebaulich sinnvolle und zügige Entwicklung zu nähern, wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen.
Zunächst werden die städtischen Flächen nördlich der Solarsiedlung entwickelt, wobei die Erschließung aus dem vorhandenen Straßennetz erfolgt. In Anbetracht der untergeordneten Größe
der Fläche ist eine leistungsfähige Anbindung aus dem vorhandenen Straßennetz bedenkenlos
möglich. Die Stadt wird darüber hinaus den Grunderwerb im Bereich Lechenich Süd- West vorantreiben, so dass hier der zweite Entwicklungsabschnitt einschließlich des bereits planungsrechtlich
gesicherten Teils der Umgehungsstraße umgesetzt werden kann.
Parallel wird ein Erschließungskonzept für Lechenich- West entwickelt, das die Ortsumgehung
einbezieht. Dieses wird mit den maßgeblichen Behörden vorabgestimmt, (z.B. Bezirksregierung
Köln, Straßen.NRW, Rhein- Erft- Kreis) um die Grundlage für die Fortführung der baulichen Entwicklung zu bilden.
In Vertretung
(Hallstein)
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