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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück des Schulzentrums in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 440/2017 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 07.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.09.2017 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück des Schulzentrums in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 550,00 Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Immobilienwirt310002122 schaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer Roßkastanie (Aesculus hippocastanum) auf dem Grundstück des Schulzentrums in Erftstadt-Lechenich wird lt. § 6 Abs. 1 Nr. c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die auf dem Gelände des Schulzentrums Lechenich in unmittelbarer Nähe des E-Traktes aufstehende Roßkastanie ist nicht mehr zu erhalten. Der Baum ist an der Bakterienkrankheit Pseudomonas syringae pv. Aesculi, dem sogenannten Pseudomonas-Kastaniensterben, erkrankt. Mittlerweiler ist der Baum durch den Erreger sehr stark geschädigt. Es sind blutende Flecken am Stamm entstanden und in der Folge Rindennekrosen und Risse. In einem Zwiesel sind ebenfalls Beschädigungen und Risse ausgebildet, so dass die Gefahr des Auseinanderbrechens besteht. Die Roßkastanie ist aufgrund der beschriebenen Schäden nicht mehr verkehrssicher und kann nicht durch baumpflegerische Maßnahmen erhalten werden. Die Notwendigkeit der Fällung des genannten Baumes ist seitens der Gartenbauabteilung überprüft und bestätigt worden. Aufgrund der Tatsache, dass der betreffende Baum in einem stark von Kindern frequentierten Bereich steht, soll er in den Herbstferien 2017 gefällt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-