Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 351/2017
Az.:
Amt: - 2 BeschlAusf.: - 40 Datum: 18.07.2017
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
07.09.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Erstellung eines jährlichen Berichts über die Verwendung der Sportpauschale und Aufstellung über die finanzierten / mitfinanzierten Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sportpauschale kann zur Förderung des allgemeinen Sportstättenbedarfs in den Gemeinden
im Sportbereich eingesetzt werden. Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz sind die Zuweisungen für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, sowie für die Neuanlagen, Wiederaufbauten, Modernisierung, raumbildende Ausbauten und für die Einrichtung und Ausstattung von
Sportstätten einzusetzen. Mit den Mitteln der Sportpauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Sportstätten sowie Mieten und Leasingraten für Sportstätten finanziert werden. Die
Sportpauschale darf nicht zur Deckung von Personalaufwendungen der Gemeinde eingesetzt werden.
Die Gemeinden haben in Eigenverantwortung über die zweckentsprechende Verwendung der zugewiesenen investiven Finanzmittel zu entscheiden. Seit Gründung der Eigenbetriebe werden die
Mittel der Sportpauschale gegen die monatlich zu zahlende Miete für Sportstätten gegengerechnet, da in der Kernverwaltung derzeit noch keine Investitionen in diesem Bereich stattfinden. Dies
entspricht der Vorgehensweise gem. Erlass des Ministerium für Inneres und Kommunales des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2004 mit dem Aktenzeichen 33-50.20.24-2280/03, KomF
1430-21 IV B 3.
Insgesamt beträgt die Sportpauschale für das Jahr 2017 rund 135.000 Euro. Für den Unterhalt und
die Finanzierung der derzeitigen Sportanlagen (vgl. Haushalt 2017 Seite 457) zahlt die Kernverwaltung rund 720.000 Euro Altmieten und 15.000 Euro Neumieten (ohne Sportplätze). Insgesamt
wird der Finanzierungsbedarf um rund das 5 ½ fache der Sportpauschale überschritten. Dies bedeutet wiederum, dass durch die Sportpauschale die derzeitigen Anlagen nur mit knapp 20 Prozent durch das Land finanziert werden.
Selbstverständlich steht es der Stadt Erftstadt jederzeit frei, die Sportpauschale zukünftig anderweitig zu verwenden. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation und der o. a. fehlenden
Gegenfinanzierung, kann dies derzeit nur schwer realisiert werden, um auch zukünftig mit den
HSK Richtlinien vereinbar zu sein. Mit der vollständigen Eingliederung der beiden Eigenbetriebe
wird sich die Stadt neue Regelungen überlegen müssen, da ab dann keine Mieten mehr gezahlt
werden. Dies muss dann mit dem obersten Dienstherrn der Stadt, dem Bürgermeister, und der
Politik abgesprochen werden.
Um jedoch auch zukünftig weiterhin eine transparente Darstellung zu gewährleisten, wird die Verwendung der Sportpauschale ab 2016 im Jahresabschluss (im Anhang) dargestellt. So kann jeweils nachvollzogen werden, inwieweit sich die Finanzierungslücke entwickelt hat.
In Vertretung
(Knips)
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