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Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines jährlichen Berichts über die Verwendung der Sportpauschale und Aufstellung über die finanzierten / mitfinanzierten Maßnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines jährlichen Berichts über die Verwendung der Sportpauschale und Aufstellung über die finanzierten / mitfinanzierten Maßnahmen) Antrag (Antrag bzgl. Erstellung eines jährlichen Berichts über die Verwendung der Sportpauschale und Aufstellung über die finanzierten / mitfinanzierten Maßnahmen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 351/2017 Az.: Amt: - 2 BeschlAusf.: - 40 Datum: 18.07.2017 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 07.09.2017 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Erstellung eines jährlichen Berichts über die Verwendung der Sportpauschale und Aufstellung über die finanzierten / mitfinanzierten Maßnahmen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Sportpauschale kann zur Förderung des allgemeinen Sportstättenbedarfs in den Gemeinden im Sportbereich eingesetzt werden. Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz sind die Zuweisungen für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, sowie für die Neuanlagen, Wiederaufbauten, Modernisierung, raumbildende Ausbauten und für die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten einzusetzen. Mit den Mitteln der Sportpauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Sportstätten sowie Mieten und Leasingraten für Sportstätten finanziert werden. Die Sportpauschale darf nicht zur Deckung von Personalaufwendungen der Gemeinde eingesetzt werden. Die Gemeinden haben in Eigenverantwortung über die zweckentsprechende Verwendung der zugewiesenen investiven Finanzmittel zu entscheiden. Seit Gründung der Eigenbetriebe werden die Mittel der Sportpauschale gegen die monatlich zu zahlende Miete für Sportstätten gegengerechnet, da in der Kernverwaltung derzeit noch keine Investitionen in diesem Bereich stattfinden. Dies entspricht der Vorgehensweise gem. Erlass des Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2004 mit dem Aktenzeichen 33-50.20.24-2280/03, KomF 1430-21 IV B 3. Insgesamt beträgt die Sportpauschale für das Jahr 2017 rund 135.000 Euro. Für den Unterhalt und die Finanzierung der derzeitigen Sportanlagen (vgl. Haushalt 2017 Seite 457) zahlt die Kernverwaltung rund 720.000 Euro Altmieten und 15.000 Euro Neumieten (ohne Sportplätze). Insgesamt wird der Finanzierungsbedarf um rund das 5 ½ fache der Sportpauschale überschritten. Dies bedeutet wiederum, dass durch die Sportpauschale die derzeitigen Anlagen nur mit knapp 20 Prozent durch das Land finanziert werden. Selbstverständlich steht es der Stadt Erftstadt jederzeit frei, die Sportpauschale zukünftig anderweitig zu verwenden. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation und der o. a. fehlenden Gegenfinanzierung, kann dies derzeit nur schwer realisiert werden, um auch zukünftig mit den HSK Richtlinien vereinbar zu sein. Mit der vollständigen Eingliederung der beiden Eigenbetriebe wird sich die Stadt neue Regelungen überlegen müssen, da ab dann keine Mieten mehr gezahlt werden. Dies muss dann mit dem obersten Dienstherrn der Stadt, dem Bürgermeister, und der Politik abgesprochen werden. Um jedoch auch zukünftig weiterhin eine transparente Darstellung zu gewährleisten, wird die Verwendung der Sportpauschale ab 2016 im Jahresabschluss (im Anhang) dargestellt. So kann jeweils nachvollzogen werden, inwieweit sich die Finanzierungslücke entwickelt hat. In Vertretung (Knips) -2-