Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 335/2017
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 04.07.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof in Erftstadt-Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
ca. 450,00
Erträge in €:
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
3510033
(Baumpflege/ Friedhöfe)
Jahr der Mittelbereitstellung:
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer auf dem Friedhof in E.-Erp stehenden Silberlinde (Tilia tomentosa, StU 1,72 m)
wird gem. § 6 Abs. (1) h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Auf dem Friedhof in Erp stehen entlang der Friedhofsmauer 4 geschützte Silberlinden (Tilia tomentosa), von denen das am äußersten Rand stehende Exemplar einen sehr geringen Abstand zum
Mauerwerk aufweist bzw. mit seinem Stamm bereits gegen die Mauer/ -abdeckung drückt. Vom
Parkplatz des Friedhofs aus, sind die durch den Baum verursachten Schäden am Mauerwerk
(Rissbildungen, Verschiebungen) ersichtlich.
Bevor eine Mauersanierung veranlasst werden kann und letztendlich auch zur Vermeidung weiterer/ künftiger Schäden, ist eine Fällung vorgesehen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die
schadenverursachende Linde (im Vergleich zu den nebenstehenden Linden) eine verhältnismäßig
geringe Vitalität (Belaubungsdichte) aufweist und als abgängig anzusehen ist.
Ein Erhalt des Baumes kann aufgrund seines ungeeigneten Standortes sowie aufgrund seines
allgemeinen Zustands nicht in Betracht gezogen werden.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-