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Beschlussvorlage (Benennung eines Wirtschaftsprüfers für den Gesamtabschluss 2017 der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 407/2017 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81- Datum: 21.08.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Klinkhammer gez. Walter, Leiter RPA Amtsleiter RPA BM Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 27.09.2017 vorberatend Rat 17.10.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Benennung eines Wirtschaftsprüfers für den Gesamtabschluss 2017 der Stadtwerke Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln wird gemäß § 5 EigVO NRW und § 1 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen in der Fassung vom 05.08.2009 (GV NRW S. 438) mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 der Stadtwerke Erftstadt beauftragt. Begründung: Die Rödl & Partner GmbH hat bereits den Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Erftstadt geprüft. Es bestehen seitens der Betriebsleitung keine Bedenken, auch die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch die Wirtschaftsprüfer der Rödl & Partner GmbH durchführen zu lassen. In Vertretung (Hallstein) -2-