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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg Beschluss über das Städtebauliche Konzept)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg
Beschluss über das Städtebauliche Konzept) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 184, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg
Beschluss über das Städtebauliche Konzept)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 435/2017 Az.: 61.20-20 / 18. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 01.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.09.2017 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 184, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg Beschluss über das Städtebauliche Konzept Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Beschlussalternative 1: Es wird das von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Konzept Variante A: beschlossen und die Verwaltung beauftragt mit dem Planungsbüro „RaumPlan“ aus Aachen auf der Grundlage dieses Konzeptes den Bebauungsplanentwurf (Rechtsplan) zu erarbeiten. Beschlussalternative 2: Es wird das von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Konzept Variante B: beschlossen und die Verwaltung beauftragt mit dem Planungsbüro „RaumPlan“ aus Aachen auf der Grundlage dieses Konzeptes den Bebauungsplanentwurf (Rechtsplan) zu erarbeiten. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.08.2016 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst (V 373/2016). Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen Versammlung fand am 25.04.2017 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit von 04.05.2017 bis 02.06.2017. Die in den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise, die unmittelbar das städtebauliche Konzept betreffen, wurden ausgewertet und die städtebaulichen Konzepte überarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung des Grünstreifens entlang der B 265, die Grünverbindung zum Friedhof, den Erhalt möglichst vieler Bäume und die mögliche Berücksichtigung der Gartenanlage der Suchtklinik. Entwässerungskonzept und Schalltechnische Untersuchung sind in Bearbeitung. Da das städtebauliche Konzept wesentliche Grundlage für deren Erstellung (u.a. Umfang der Bebauung, Lage und Stellung der Gebäude) ist, können das Konzept und das Gutachten erst nach der Entscheidung über das städtebauliche Konzept fertiggestellt werden. Bezüglich der Verbreiterung der Zufahrt finden zurzeit Gespräche mit der REWE über den Erwerb eines entsprechenden Grundstücksstreifens statt. Die Planung zur Neugestaltung der Köttinger Straße auf Grundlage der Ergebnisse der vorhandenen Gutachten (Leistungsfähigkeitsuntersuchung der Köttinger Straße des Ingenieurbüros Fischer und des Verkehrskonzeptes Liblar von der IVV) ist ebenfalls in Bearbeitung. Der Geschosswohnungsbau ist in beiden Varianten im Norden unmittelbar westlich des REWEParkplatzes vorgesehen. Es sind vier Mehrfamilienhäuser für 100 Personen möglich. Die Anzahl der möglichen Wohneinheiten und die Verteilung ist den Planentwürfen zu entnehmen. Anlagen  •Städtebauliches Konzept A  •Städtebauliches Konzept B In Vertretung (Hallstein) -2-