Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 435/2017
Az.: 61.20-20 / 18. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 01.09.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 184, E. - Liblar, Dechant-Linden-Weg
Beschluss über das Städtebauliche Konzept
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Beschlussalternative 1:
Es wird das von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Konzept Variante A:
beschlossen und die Verwaltung beauftragt mit dem Planungsbüro „RaumPlan“ aus Aachen auf
der Grundlage dieses Konzeptes den Bebauungsplanentwurf (Rechtsplan) zu erarbeiten.
Beschlussalternative 2:
Es wird das von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Konzept Variante B:
beschlossen und die Verwaltung beauftragt mit dem Planungsbüro „RaumPlan“ aus Aachen auf
der Grundlage dieses Konzeptes den Bebauungsplanentwurf (Rechtsplan) zu erarbeiten.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.08.2016
den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst (V 373/2016).
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen
Versammlung fand am 25.04.2017 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit von 04.05.2017 bis 02.06.2017.
Die in den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Hinweise, die unmittelbar das städtebauliche Konzept
betreffen, wurden ausgewertet und die städtebaulichen Konzepte überarbeitet.
Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung des Grünstreifens entlang der B 265, die Grünverbindung zum Friedhof, den Erhalt möglichst vieler Bäume und die mögliche Berücksichtigung der
Gartenanlage der Suchtklinik.
Entwässerungskonzept und Schalltechnische Untersuchung sind in Bearbeitung. Da das städtebauliche Konzept wesentliche Grundlage für deren Erstellung (u.a. Umfang der Bebauung, Lage
und Stellung der Gebäude) ist, können das Konzept und das Gutachten erst nach der Entscheidung über das städtebauliche Konzept fertiggestellt werden. Bezüglich der Verbreiterung der Zufahrt finden zurzeit Gespräche mit der REWE über den Erwerb eines entsprechenden Grundstücksstreifens statt. Die Planung zur Neugestaltung der Köttinger Straße auf Grundlage der Ergebnisse der vorhandenen Gutachten (Leistungsfähigkeitsuntersuchung der Köttinger Straße des
Ingenieurbüros Fischer und des Verkehrskonzeptes Liblar von der IVV) ist ebenfalls in Bearbeitung.
Der Geschosswohnungsbau ist in beiden Varianten im Norden unmittelbar westlich des REWEParkplatzes vorgesehen. Es sind vier Mehrfamilienhäuser für 100 Personen möglich. Die Anzahl
der möglichen Wohneinheiten und die Verteilung ist den Planentwürfen zu entnehmen.
Anlagen
•Städtebauliches Konzept A
•Städtebauliches Konzept B
In Vertretung
(Hallstein)
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