Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 373/2017
Az.: 61.20-20 / 21. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.08.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 021, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße
l. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungen
II. Beschluss über den Planentwurf
III. Beschluss der öffentlichen Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Die Berücksichtigung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen zur 21.
Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt, wie in der beigefügten Abwägungstabelle 01 und 02
vorgeschlagen.
II. Der in der Sitzung vorgelegte Planentwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans wird
einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beschlossen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 20.03.2017 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 21. Änderung gefasst. Die in den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Bedenken sind
überwiegend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanungen zu prüfen. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde vorabgestimmt. Der formelle
Antrag auf Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde
gestellt. Die entsprechende Anpassungsbestätigung (gem. § 34 Landesplanungsgesetz ist in Aussicht gestellt. Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung und dem Rhein-Erft-Kreis wurden die Bauflächen anders ausgewiesen und durch einen Schutzstreifen von 20 m entlang des Rotbaches Rückhalteräume für die Flussauen gesichert. Die Ziele der Planung haben sich aus diesen formalen Gründen nicht geändert.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine Verkleinerung der Planzeichnung, der Abwägungsvorschlag und die Niederschrift der öffentlichen Versammlung vervielfältigt und die übrigen Unterlagen im SD-Net beigefügt. Die Fraktionen erhalten jeweils
ein vollständiges Exemplar der Unterlagen. Auf Wunsch sind weitere Kopien möglich.
Anlagen:
1.Anlageplan mit der Abgrenzung des Änderungsbereiches
2.Planentwurf der 21. FNP-Änderung
3.Begründungsentwurf –Teil A
4.Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen
5.Stellungnahmen (nur SD)
6.Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 06.04.2017
7.Begründungsentwurf –Teil B: Umweltbericht (nur im SD-Net)
8.Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (nur im SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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