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Beschlussvorlage (04_ASP FNP-Änderung und B-Plan_Weiße Burg_Erftstadt-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,9 MB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20

Inhalt der Datei

Artenschutzprüfung 21. FNP-Änderung „Weilerswister Straße“ Vorhabenbezogener Bebauungsplan 189 und 190 in Erftstadt-Friesheim (Rhein-Erft-Kreis) Auftraggeber: Peter Josef Zimmer AG & Co. KG Real Estate Jörg G. Scharrenbroich Hahnwaldweg 6 50996 Köln Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 15.08.2017 Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Einführung.......................................................................................................................... 1 2. Plangebiet und Planung...................................................................................................... 1 3. Datenauswertung ............................................................................................................... 6 3.1 Schutzgebiete .................................................................................................................. 6 3.2 Fundortkataster @LINFOS............................................................................................... 7 3.3 „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW ......................................... 7 3.4 Hinweise des NABU Rhein-Erft ........................................................................................ 8 3.5 Fledermäuse .................................................................................................................... 8 3.6 Zusammenfassung der Datenauswertung ........................................................................ 9 4. Faunistische Untersuchungen 2017 ..................................................................................... 9 4.1 Vögel ................................................................................................................................. 9 4.2 Fledermäuse ....................................................................................................................12 4.3 Amphibien.......................................................................................................................17 5. Projektbedingte Eingriffswirkungen .....................................................................................17 6. Artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................................19 6.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten ...............................................................20 6.2 Planungsrelevante Vogelarten ..........................................................................................20 6.2.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) ..........................................................20 6.2.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) .........................................................21 6.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............21 6.3 Fledermäuse ....................................................................................................................22 6.3.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) ..........................................................22 6.3.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) .........................................................22 6.3.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............23 6.4 Amphibien ........................................................................................................................23 7. Zusammenfassende Bewertung .........................................................................................24 8. Zusammenfassung .............................................................................................................24 Projektleitung: Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Bearbeitung: Dr. Jürgen Prell, Diplom Biologe Julia Bless, Diplom-Biologin Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 1 1. Einführung Die Stadt Erftstadt möchte mit Hilfe der 21. FNP-Änderung sowie den Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Nr. 189 und 190 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Umfeldes der sogenannten „Weißen Burg“ in ErftstadtFriesheim schaffen. Die „Weiße Burg“ liegt an der Weilerswister Straße und stellt eine ehemalige Wasserburg, bestehend aus zwei Inseln, dar. Die nördliche Insel ist mit Hofgebäuden bebaut; die südliche Insel ist frei von Gebäuden. Umgeben ist der Burggraben von teils sehr wertigem Baumbestand. Ebenfalls befinden sich auf den Inseln noch einige sehr wertige Bäume. Auf der südlichen Insel ist die Errichtung zweier wohnbaulich genutzter Baukörper vorgesehen (VBP Nr. 190); die Burg selbst soll umgebaut und renoviert werden, was aber nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens ist. Ebenfalls geplant ist die Bebauung des Wiesengeländes nördlich der Weilerswister Straße geplant (VBP Nr. 189). Bisher liegt eine konkrete Planung aber nur für die südliche Insel vor. Die FNP-Änderung bezieht sich auf beide Bebauungsplangebiete sowie die Weiße Burg. Im Rahmen der Planungen sind für die europäisch geschützten Arten die in § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzten Zugriffsverbote zu beachten. Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. In der Artenschutzprüfung Stufe 1 (ASP 1) erfolgt eine umfassende Datensammlung aus bestehenden Planwerken und Katastern (Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW, Fundortkataster @LINFOS, Schutzgebietsverordnungen) sowie eine Ortsbegehung zwecks Erfassung und Einschätzung der Habitatstrukturen und des Lebensraumpotentials. Auf Basis dieser Datenerhebung erfolgt eine Ersteinschätzung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit des Vorhabens. Zudem ist die Frage zu beantworten, ob eine vertiefende Betrachtung in Form einer ASP 2 notwendig ist und welche Arten ggf. vertiefender in der ASP 2 zu untersuchen sind. Das hiermit vorgelegte Gutachten fasst die beiden Stufen zu einer Artenschutzprüfung zusammen. Grundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung sind somit neben der umfassenden Datenauswertung eigene faunistische Erhebungen im Frühjahr/Sommer 2017. 2. Plangebiet und Planung Die „Weiße Burg“ liegt im Herzen des Erftstädter Ortsteils Friesheim, südlich der Weilerswister Straße und westlich des Rotbaches und Mühlengrabens. Das Dorfzentrum liegt nur wenige hundert Meter nach Nordosten. Südlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an; nördlich der Weilerswister Straße liegt eine Mähwiese und anschließend eine Obstwiese, die Teil der FNP-Änderungsfläche sind. Die Burg selbst besteht aus zwei Inseln, die von einem seichten Burggraben umgeben sind, der mit Wasser aus dem Rotbach gespeist wird. Der Burggraben ist mit Karpfen besetzt und bietet einer Gruppe Nutrias (Biberratten) einen Lebensraum. Auf der nördlichen Insel befinden sich Bestandsgebäude eines ehemals landwirtschaftlichen Hofes, die die Insel nach Norden, Osten und Süden hin abschließen. Eine schmale Brücke verbindet die Inseln. Auf Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 2 der südlichen Insel befinden sich ehemalige Gartenflächen die jetzt verbrachen, aber gelegentlich gemäht werden. Dort stehen ebenfalls einige sehr wertige Eichen und Eschen. Vor allem im Süden und Westen des Geländes, jenseits des Burggrabens, stocken ebenfalls sehr wertige Alteichen, Eschen sowie Ahorn. Im Norden, zur Straße hin, ist eine zweireihige Baumreihe angepflanzt worden. Nördlich der Straße liegt eine landwirtschaftliche Fläche, die als Mähwiese genutzt wird. Nördlich davon grenzt eine Obstwiese an, dann folgt Bebauung. Die Wiese ist im Westen und Süden teils von Altbäumen gesäumt. Auch hier verläuft östlich der Rotbach. Kartengrundlage © Geobasis NRW 2017 Abb. 1: Umgrenzung der FNP-Änderungsfläche mit Lage der „Weißen Burg“ südlich der Weilerswister Straße und der landwirtschaftlichen Flächen nördlich davon. Im derzeit rechtsgültigen FNP der Stadt Erftstadt ist der Bereich südlich der (als Verkehrsfläche dargestellten) Weilerswister Straße als Grünfläche/Parkanlage dargestellt. Der Bereich nördlich der Straße ist als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und erhält darüber hinaus eine überlagernde Darstellung als „Fläche zur Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“. Die FNP Änderung sieht eine Darstellung als MD = Dorfgebiet vor, um eine bauplanerische Entwicklung zu ermöglichen. Für die südliche der ehemaligen Burganlage liegende Insel liegt ein Bebauungsplanentwurf (VBP Nr. 190) vor. Dieser sieht die Festsetzung von 2 Baufenstern von 20x14 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 3 Metern in einem Dorfgebiet mit einer GRZ von 0,4 (ohne Überschreitung) vor. Die Erschließung erfolgt von der Weilerswister Straße aus westlich über den Burggraben. Abb. 2: Die FNP Änderung sieht die Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen (gelb, links) und Grünflächen (grün, links) in Dorfgebiet (MD, ocker, rechts) und Wohnbaufläche (W, rot) vor. Entlang des Rotbachs ist ein Schutzstreifen eingetragen. Alter Stand – aktualisieren und austauschen. Abb. 3: Bebauungsplanentwurf VBP 190 mit Dorfgebiet und 2 Baufenstern auf der Insel. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 4 Abb. 4a/b: Blick von Norden auf das Wohnhaus und den Turm im NO (links) und das Haupttor (rechts). Abb. 5a/b: Blick von Süden auf den Turm im SO (links) und die Scheune im S (rechts). Abb. 6a/b: Blick auf den Innenhof mit Wohnhaus und der östlichen Scheune (links) und einer offenen Halle mit Dachstuhl im NW (rechts). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 5 Abb. 7a/b: Altbaumbestand am Burggraben im Süden (links) und Alteiche auf der südlichen Insel (rechts). Abb. 8a/b: Von Straßentauben besetzter Turm im SO (links) und Innenansicht des Turms im NO (rechts). Abb. 9a/b: Karpfenbesatz (links) und Nutria (rechts), die in großer Zahl anwesend sind. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 6 3. Datenauswertung Zur Schaffung einer Datenbasis als Grundlage für die Ersteinschätzung der Planung, erfolgte eine Auswertung bestehender Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW). Folgende Datenwerke wurden gesichtet:  Schutzgebietsbögen und -verordnungen der umliegenden Schutzgebiete  „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW  Fundortkataster @LINFOS NRW Darüber hinaus stellte Frau Simone Bergheim vom NABU Rhein/Erft freundlicherweise Daten zu planungsrelevanten und nicht planungsrelevanten Vogelarten zur Verfügung. 3.1 Schutzgebiete Das Untersuchungsgebiet grenzt unmittelbar an das LSG „Rotbach zwischen Friesheim und Niederberg“. Nördlich befindet sich ein weiteres LSG, das LSG „Rotbach – Mühlenbach“. Für die beiden Gebiete sind keine planungsrelevanten Arten aufgeführt. Etwa in 1,6 km Entfernung beginnt das NSG „Friesheimer Busch“, das vom LSG „Friesheimer Busch“ umgeben ist. Für dieses Gebiet ist die Nachtigall als planungsrelevante Art gemeldet. Abb. 10: Schutzgebiete. (Eingriffsfläche: rot; NSG: braun schraffiert; LSG: grün schraffiert.) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 7 3.2 Fundortkataster @LINFOS Das Fundortkataster @LINFOS listet für die ca. 219 ha große Biotopkatasterfläche Rotbach- und Mühlenbachaue zwischen Lechenich und der Kreisgrenze (BK-5206013), die als schmaler Saum auch östlich des Plangebietes verläuft, die Arten Eisvogel, Nachtigall und Steinkauz auf. Weiterhin sind auf der Feldflur etwa 700 m westlich der Burg mehrere Grauammerreviere vermerkt. Knapp 1 km südlich der Weißen Burg verzeichnet das Fundortkataster südlich der Kiesabgrabung Amphibienvorkommen von Teich- und Bergmolch, Wasserfrosch, Erdkröte und Springfrosch. Die Daten stammen allerdings aus dem Jahr 1998. Weitere planungsrelevante Arten sind nach @LINFOS in den beiden Eingriffsbereichen oder ihrer näheren Umgebung nicht zu erwarten. 3.3 „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW Das FIS führt alle planungsrelevanten Arten auf, die für den relevanten Quadrant 2 des Messtischblatts 5206 gemeldet sind. Diese sind in folgender Tabelle aufgeführt. Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 2 im Messtischblatt 5206 Art Status Vögel Baumfalke Eisvogel Feldlerche Feldschwirl Feldsperling Flussregenpfeifer Grauammer Habicht Kiebitz Kleinspecht Kornweihe Kuckuck Mäusebussard Mehlschwalbe Mittelspecht Nachtigall Neuntöter Pirol Rauchschwalbe Rebhuhn Schleiereule Schwarzkehlchen Sperber Steinkauz Sturmmöwe Turmfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brut-/Rastvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Rast/Wintervorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Erhaltungszustand in NRW (ATL) UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIGUNGÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIGUNGÜNSTIGUNGÜNSTIG SCHLECHT UNGÜNSTIGGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIGUNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIGUNGÜNSTIG GÜNSTIG Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 8 Fortsetzung Tabelle 1: Turteltaube Uferschwalbe Uhu Wachtel Waldkauz Waldohreule Waldschnepfe Wespenbussard Wiesenpieper Amphibien Knoblauchkröte Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden SCHLECHT UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG SCHLECHT SCHLECHT Bei den aufgeführten Vogelarten können innerhalb des Plangebietes einige Arten aufgrund ihrer Habitatansprüche mit einiger Sicherheit ausgeschlossen werden. Dies sind u.a. die stark an Wald gebundenen Arten wie z.B. Mittelspecht, Wespenbussard, Habicht und Waldschnepfe. Arten der Feldflur wie Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel können ebenfalls sicher ausgeschlossen werden, wohingegen Arten des Halboffenlandes und der Feldgehölze wie z.B. Feldsperling, Kleinspecht, Mäusebussard, Nachtigall, Waldohreule oder Turteltaube nicht von vorne herein als Brutvögel auszuschließen sind. Auch der gewässergebundene Eisvogel ist, zumindest als Nahrungsgast, potentiell im Gebiet vertreten. Weitere planungsrelevante Vogelarten können als Bewohner der Hofgebäude auftreten, wie z.B. Schleiereule, Mehl- und Rauchschwalbe oder der Turmfalke. Die nördlich liegende Obstwiese und die östlich angrenzende Auenlandschaft bieten potenziell gut geeignete Habitatstrukturen für den Steinkauz, der ehemals auch in innerörtlichen Obstwiesen nicht selten vertreten war. Ein Vorkommen der Knoblauchkröte wird hingegen ausgeschlossen. 3.4 Hinweise des NABU Rhein-Erft Frau Simone Bergheim vom Naturschutzbund Rhein-Erft/Ortsgruppe Erftstadt hat im Rahmen der Rasterkartierung im Jahr 2015 und der Folgejahre eine Erhebung der Avifauna durchgeführt und der Stadt diese Daten für das Planverfahren zur Verfügung gestellt. Neben häufigen Allerweltsarten, wie Meisen, Finken und Amsel, konnten auch die planungsrelevanten Arten Eisvogel (Nahrungsgast), Graureiher (Verdacht auf Einzelbrut im alten Baumbestand hinter der Burg), Kormoran (Nahrungsgast), Nachtigall (Brutvogel) und Waldohreule (Brutvogel) nachgewiesen werden. Im Innenbereich der Burg vermutet Frau Bergheim die Arten Dohle und Rauchschwalbe sowie ggf. Schleiereule. 3.5 Fledermäuse Obwohl im FIS keine Hinweise auf Fledermäuse für das Gebiet gemacht werden, stellen die nicht mehr genutzte Hofanlage und der umliegende Altbaumbestand potentielle Quartierstandorte und somit mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fleder- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 9 mäuse dar. Der Burggraben ist zudem als ideales Nahrungshabitat innerhalb einer ländlichen Dorfstruktur anzusehen. Trotz fehlender Hinweise in den onlineInformationsdiensten wurde dieser Belang daher umfassend untersucht. 3.6 Zusammenfassung der Datenauswertung Die Datenauswertung hat ergeben, dass das Plangebiet für eine ganze Reihe von Vogelarten wie z.B. Nachtigall, Eisvogel, Turteltaube, Waldohreule, Steinkauz, Schleiereule, Mehl- und Rauchschwalbe sowie Turmfalke, für die Artengruppe der Fledermäuse sowie für die Artengruppe der Amphibien (wenngleich die im FIS genannte Knoblauchskröte ausgeschlossen werden kann) ein gutes Lebensraumpotenzial aufweist. Im Sinne einer Artenschutz-Vorprüfung (ASP 1) können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände somit nicht von vorne herein ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erfolgt im Frühjahr/Sommer eine vertiefende Untersuchung dieser drei Artengruppen. 4. Faunistische Untersuchungen 2017 4.1 Vögel Zur Erfassung der Vögel wurden zwischen April und Juli 2017 acht Begehungen durchgeführt und zwar am 06.04., 28.04., 16.05., 26.05., 01.06., 13.06., 29.06. und 14.07.2017. Die allgemeine Brutvogeluntersuchung wurde in Form einer Revierkartierung durchgeführt. Sie startete jeweils bei Sonnenaufgang und erstreckte sich über die ersten Tagesstunden. Für die gezielte Untersuchung der Eulenvögel war der Untersuchungsbeginn Anfang April bereits sehr spät. Üblicherweise beginnen die Untersuchungen im Februar und erstrecken sich bis Anfang April. Insofern stellt die abendliche Klangattrappenuntersuchung von Steinkauz, Waldohreule und Waldkauz am 06.04.2017 quasi den dritten von drei üblicherweise durchzuführenden Terminen dar. Um dennoch ein sicheres Ergebnis zu erzielen, wurde einerseits an geeigneten Stellen nach Spuren wie Federn, Eierschalen und Gewöllen gesucht. Zum zweiten wurde Frau Simone Bergheim/NABU Ortsgruppe Erftstadt, wohnhaft in Friesheim, kontaktiert, um die über Jahre von ihr gesammelten Daten zu Eulenvögeln u.a. Arten mit in die Artenschutzprüfung einzustellen. Darüber hinaus wurde bei den abendlichen Fledermausbegehungen auf Eulenvögel geachtet, insbesondere auf futterbettelnde Jungvögel (v.a. von Waldohreule) im Frühsommer. Schließlich fanden auch umfassende Untersuchungen an und in der Weißen Burg statt, innerhalb derer intensiv nach Spuren von Eulenvögeln (v.a. Schleiereule und Steinkauz) gesucht wurde. Die Gebäudeuntersuchungen dienten auch der Kontrolle auf eine Besatz durch Schwalben und andere in und an Gebäuden brütenden Vögeln. Zur Erfassung der Spechtvögel, insbesondere Klein- und Mittelspecht, wurde am Morgen des 06.04. und des 28.04.2017 die Klangattrappe eingesetzt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 10 Innerhalb der Vogelkartierung wurden insgesamt 48 Vogelarten nachgewiesen. Darunter befinden sich acht planungsrelevanten Arten: Eisvogel, Graureiher, Kormoran, Mäusebussard, Mehl- und Rauchschwalbe, Turmfalke und Turteltaube. Keine dieser Arten brütet aktuell im direkten Plangebiet. Tabelle 2: Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet „Weiße Burg, Friesheim“ Kategorien der Roten Liste (RL): 0 = (als Brutvogel) ausgestorben 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet R = arealbedingt selten - = ungefährdet Status: B = Brutvogel BV = Brutverdacht DZ = Durchzügler N = Nahrungsgast üf = überfliegend Weitere Abkürzungen : V = Vorwarnliste VS-RL = Vogelschutzrichtlinie VogelschutzrichtStatus linie Streng im geschützt Anhang Art.4 (2) Gebiet I VS-RL VS-RL B B N B N B B N N §§ X N B B N N BV N §§ N B B B N N B üf N §§ üf N N B N N N RL D RL NRW Turdus merula Motacilla alba Fulica atra Parus caeruleus Carduelis cannabina Fringilla coelebs Dendrocopos major Corvus monedula Alcedo atthis Pica pica Certhia brachydactyla Sylvia borin Motacilla cinerea Ardea cinerea Muscicapa striata Carduelis chloris Picus viridis Phoenicurus ochruros Passer domesticus Prunella modularis Branta canadensis Sitta europaea Parus major Phalacrocorax carbo Apus apus Buteo buteo Delichon urbica Trudus viscivorus Sylvia atricapilla Alopochen aegyptiacus Corvus corone 3 V V 3 - V V V 3S - Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 3S Ringeltaube Rotkehlchen Columba palumbus Erithacus rubecula - - Artname lat. Artname Amsel Bachstelze Blässralle Blaumeise Bluthänfling Buchfink Buntspecht Dohle Eisvogel Elster Gartenbaumläufer Gartengrasmücke Gebirgsstelze Graureiher Grauschnäpper Grünfink Grünspecht Hausrotschwanz Haussperling Heckenbraunelle Kanadagans Kleiber Kohlmeise Kormoran Mauersegler Mäusebussard Mehlschwalbe Misteldrossel Mönchsgrasmücke Nilgans Rabenkrähe (ehem. B) B B Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 11 Fortsetzung Tabelle 3: RL D Turdus philomelos - - Regulus ignicapilla - - B Acrocephalus palustris Sturnus vulgaris Carduelis carduelis Anas platyrhynchos Columba livia f. domest. Gallinula chloropus Streptopelia decaocto 3 V - V V - Falco tinnunculus - VS §§ B B B B B N N N (B 2 - 2 - §§ Artname lat. Artname Singdrossel Sommergoldhähnchen Sumpfrohrsänger Star Stieglitz Stockente Straßentaube Teichralle Türkentaube Turmfalke Turteltaube Wacholderdrossel Zaunkönig Zilpzalp VogelschutzrichtStatus linie Streng im geschützt Anhang Art.4 (2) Gebiet I VS-RL VS-RL B RL NRW Streptopelia turtur Turdus pilaris Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita §§ Kirche) N üf B B Der Eisvogel wurde gelegentlich im Durchflug am Burggraben beobachtet; das nächste Brutvorkommen liegt wahrscheinlich entlang des Rotbaches, jedoch nicht im Wirkbereich der hiesigen Maßnahme. Ein Graureiher wurde entweder ruhend auf dem Gebäudedach oder überfliegend angetroffen. Es ist davon auszugehen, dass dieser auch gelegentlicher Nahrungsgast am Burggraben ist. Eine Einzelbrut im Plangebiet wird für das Untersuchungsjahr 2017 aber ausgeschlossen. Es befinden sich in den Bäumen um den Burggraben auch keine entsprechend großen Nester. Der Kormoran wurde lediglich überfliegend gesichtet, ohne Bindung an den hiesigen Bereich. Bruten sind sicher auszuschließen. Der Mäusebussard wurde ebenfalls gelegentlich im Überflug registriert. Gegen Ende Juni/ Anfang Juli wurde auch mehrfach mindestens ein bettelnder Jungvogel aus dem südlichen Offenland vernommen. Eine Brut im Baumbestand an der Burg wird aber sicher ausgeschlossen. Mehl- und Rauchschwalben brüten nicht (mehr) an den Hofgebäuden der Burg; die Ställe sind allesamt geschlossen. Ein altes Rauchschwalbennest zeigt aber noch den Status als ehemaligen Brutvogel. An den Außenwänden der Gebäude befinden sich keine Mehlschwalbennester. Die aktuell bei der Nahrungssuche beobachteten Vögel stammen somit alle aus der Umgebung. Am 14.07. wurden bettelnde Turmfalkenjungvögel im südlichen Baumbestand festgestellt. Der Turmfalke brütet seit Jahrzehnten auf dem naheliegenden Kirchturm. Eine Brut in/an der Weißen Burg konnte durch unsere Untersuchungen ausgeschlossen werden. Das nur einmalige Verhören der Turteltaube am 16.05. am südlichen Rotbach lässt ebenfalls nicht auf eine Brut schließen, wenngleich sich die hiesigen Gehölze und die Struktur entlang des Baches grundsätzlich hierfür eignen. Die Art wird aktuell als Nahrungsgast geführt. Die Nachtigall wurde 2017 nicht als Brutvogel erfasst. Gemäß den Angaben von Frau Bergheim (NABU Erftstadt) hat tatsächlich 2017 keine Brut hier stattgefunden. Es gibt Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 12 aber Daten aus den Vorjahren von einer Brut vom Gehölzbestand südlich der Burg am Rotbach. Insofern wird die Art mit in die vertiefende Artenschutzprüfung als Brutvogel eingestellt. Auch von der Waldohreule gibt es keine Brutnachweise im hiesigen Bereich. Gemäß den Angaben von Frau Bergheim gibt es Brutverdacht im Umfeld der Kirche. Dieses Vorkommen ist demnach für das hiesige Planverfahren nicht relevant. Nachweise des Steinkauzes gelangen im Zuge unserer Untersuchungen ebenfalls nicht. Das nächstliegende Revier befindet sich gemäß Frau Bergheim/NABU im Norden von Friesheim an der dortigen Redinghover Burg. Leider ist zu Saisonbeginn ein Altvogel verunglückt, so dass es keine erfolgreiche Brut gab. Nachweise der Schleiereule gelangen nicht, trotz intensiver Kontrolle aller möglichen Stellen in und an der Weißen Burg. Planungsrelevante Spechtarten konnten ebenfalls nicht erfasst werden. Lediglich der Grünspecht kommt als gelegentlicher Nahrungsgast vor, während der Buntspecht im Umfeld der Burg brütet. Darüber hinaus kommen eine ganze Reihe häufiger und ungefährdeter Kleinvogelarten im Plangebiet und seinem näheren Umfeld vor. Fazit Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass planungsrelevante Vogelarten zwar zur Nahrungssuche oder im Überflug im Plangebiet angetroffen wurden, Bruten aber ausgeschlossen werden können. Lediglich die Rauchschwalbe brütete ehemalig in den Stallungen der Burg. Die Nachtigall brütete 2017 nicht im Umfeld der Burg. Es gibt aber Brutnachweise südlich der Burg aus den Vorjahren (S. BERGHEIM/NABU, mdl.). 4.2 Fledermäuse Zur Erfassung der Fledermausaktivitäten im Plangebiet und in und um die „Weiße Burg“ herum wurden an 6 Terminen Fledermausrufsequenzen mit einem Ultraschallmikrofon (Ultramic 250k, Dodotronic) auf ein Mobiltelefon mit der BatRecorder App (Vers.1.0R142) aufgenommen und zwar am: 06.04., 14.05., 26.05., 31.05., 19.06. und 20.07.2017. Die Begehungen begannen stets mit einsetzender Dämmerung und erstreckten sich über die ersten Abend- und Nachtstunden. Die Untersuchung begann an wechselnden Standorten, um ggf. traditionell genutzte Flugrouten ausfindig machen zu können. Die Auswertung der Aufnahmen erfolgte am PC mit der BatExplorer (Elekon) Software. Wegen des Potentials der Gebäude, als Fledermausquartiere zu dienen, wurden diese zusätzlich sehr intensiv untersucht. Dazu wurden zunächst alle Dachstühle der Gebäude und die beiden Türme an der Ostseite begangen und auf Fledermausbesatz hin überprüft (anwesende Tiere, Kot, Beutereste). Darüber hinaus wurden in allen Dachstühlen und Türmen über jeweils mind. 5 Tage automatische Aufzeichnungsgeräte (Batcorder, EcoObs) aufgestellt und betrieben. Die Auswertung der gemachten Aufnahmen erfolgte mit bcAdmin und batIdent (EcoObs). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 13 Zusätzlich wurden alle weiteren Gebäudeteile (inkl. Unterständen/Hallen) auf Fledermausspuren, insbesondere Kot und Fraßspuren, untersucht. Tatsächlich zeigte sich an einer offenen, überdachten Stelle mehrfach frischer Kot, was auf einen Hangfraßplatz hindeutet. Der Kot wurde regelmäßig beseitigt, um zu prüfen, ob bei der nächsten Begehung neuer Kot vorhanden war. Ergebnisse der Fledermausaufnahmen mit dem Ultraschallmikrofon An 5 der 6 Kartiertermine (Ausnahme 06.04.; bei nur 3°C Außentemperatur wurden keine Tiere angetroffen) bot sich ein nahezu identisches Bild am Burggraben. Kurz vor Einsetzen der Dunkelheit traf eine Vielzahl Zwergfledermäuse ein, die über dem Burggraben die Jagd aufnahmen und auch die Kastanienallee nördlich der Burg durchflogen. Dabei konnten manchmal bis zu 8 Tiere gleichzeitig beobachtet werden; für den gesamten Burggraben ist die Anzahl schwer zu schätzen, die Gesamtzahl muss aber als beachtlich angesehen werden (Schätzung bis zu 30 Tiere). Dazu gesellten sich nach Einsetzen der Dunkelheit stets Wasserfledermäuse, deren Anzahl geringer ausfiel und ebenfalls schwer zu schätzen ist (Schätzung bis zu 10 Tiere). Die Verteilung über den gesamten Burggraben fiel recht homogen aus. Die Wasserfledermäuse waren etwas häufiger im nördlichen Teil anzutreffen. Seltener gelangen auch Aufnahmen von Rauhautfledermäusen unter den Zwergfledermäusen. Der Innenhof des Hofgebäudes wurde ebenfalls von Zwergfledermäusen und seltener auch von Wasserfledermäusen durchflogen. Auf der Wiese nördlich der Weilerswister Straße gelangen hingegen nur vereinzelte Aufnahmen von Zwergfledermäusen, meist entlang des Rotbachs im Osten. Diesem kommt somit eine gewisse Leitlinienfunktion zu, der die Tiere aus dem Siedlungsbereich in Richtung Burggraben führt. Allerdings gibt es auch Zuflug aus südlicher Richtung und entlang der Weilerswister Straße. Rh Zw Wa Abb. 11: Beispielsonogramm (aus BatExplorer) mit gleichzeitigen Aufnahmen von min. 2 Zwerg- (Zw), 1 Rauhaut- (Rh) und 1 Wasserfledermaus (Wa). Ergebnisse der Dachstuhlbegehungen und Batcorderaufnahmen Obwohl für das Hofgelände und die Gebäude auf der nördlichen Burginsel bislang keine konkrete Umbau-Planung vorliegt, war die Untersuchung der Gebäude auf potentielle Fledermausquartiere ein wichtiger Teil der Untersuchung. Dazu wurden schon bei Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 14 der Erstbegehung einige Dachstühle begutachtet. Diese wurden bei weiteren Begehungen intensiv nach Tieren und deren Spuren (Kot, Beutereste) abgesucht. Keller sind in den Gebäuden nicht vorhanden. Einige seltene Fledermausarten wie Große Mausohren oder Graue Langohren nutzen Dachstühle alter Gebäude als Gemeinschaftshangplätze und sind in diesen leicht zu entdecken. Dies war allerdings in den Gebäuden der Weißen Burg nicht der Fall. Die häufige Zwergfledermaus und andere Arten wie z.B. die Breitflügelfledermaus nutzen ebenfalls Gebäude in Ortschaften. Allerdings verkriechen sich diese Arten in Ritzen und Spalten und sind dort extrem schwierig ausfindig zu machen. Die Dachstühle bieten allerdings auch keine freien Einund Ausflüge. Dies ist nur im Fall der beiden Türme an der Ostseite der Fall, die größere Öffnungen nach außen aufweisen. Diese Einflüge werden auch von Straßentauben genutzt. Direkte Hinweise auf die Anwesenheit von Fledermäusen konnten in den Dachstühlen aber nicht gemacht werden. Zum Nachweis von Fledermausaktivitäten wurden Daueraufzeichnungsgeräte (sogenannte Batcorder [BC]) in den Dachstühlen und Türmen aufgestellt und für 5 bis 13 Nächte betrieben. Die Ergebnisse sind in Abb. 12 zusammengefasst. Abb. 12: Gebäudeplan und Positionierung von Batcordern (BC; links); Batcorder-Auswertung (rechts). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt Ort Zeitraum BC 1 BC 2 BC 3 BC 4 BC 5 Turm NO Scheune O Turm SO Dachboden Wohnhaus Dachboden NW 26.05.-31.05. 26.05.-31.05. 31.05.-13.06. 13.06.-19.06. 19.06.-26.06. BC 6 Offene Halle 13.06.-19.06. BC 7 Dachboden S 07.07.-14.07. 15 Aufnahmen 1 x Zwergfledermaus 0 0 0 0 984 x Zwergfledermaus 14 x Wasserfledermaus 77 x Zwergfledermaus Als Kontrolle wurde BC 6 in der offenen Halle im NW (Abb. 6, rechts) aufgestellt. Diese Halle wird augenscheinlich von Fledermäusen als nächtlicher Hang/Fraßplatz genutzt, da sich auf einer dort stehenden Mülltonne Fledermauskot befand, der nach Entfernung teilweise erneuert wurde (Abb. 13). Die Batcorder in den Dachstühlen (BC 4 und 5), Türmen (BC 1 und 3) und der östlichen Scheune (BC 2) machten praktisch keine Fledermausaufnahmen (eine Einzelaufnahme auf BC 1). Lediglich im Dachstuhl der südlichen Scheune wurden in 5 von 7 Nächten insgesamt 77 Zwergfledermausaufnahmen gemacht. Dies spricht dafür, dass in diesem Dachstuhl evtl. ein Einzeltier oder einzelne Tiere, vermutlich Männchen, zeitweise quartieren. Ein Massenquartier, wie etwa eine Wochenstube von Weibchen, ist aber hier auszuschließen, da ansonsten im gleichen Zeitraum mehrere tausend Aufnahme gemacht worden wären. Als Kontrolle (BC 6) wurden an einem Hang/Fraßplatz in der offenen Halle im NW des Gebäudekomplexes innerhalb von 6 Nächten ca. 1.000 Fledermauskontakte aufgenommen. Darunter waren auch einige Aufnahmen (14) von Wasserfledermäusen. Die Verteilung der Aufnahmen über die Nacht (Abb. 14) zeigte ein typisches Maximum nach Sonnenuntergang zwischen 22:00 und 23:00 und am Morgen zwischen 4:00 und 5:00. Die Halle wurde aber die ganze Nacht über beflogen. Wasserfledermäuse quartieren im Sommer in Spalten und Höhlen von Altbäumen, wie sie rund um den Burggraben und in der Umgebung vorhanden sind. Während der Begehungen konnte kein massenhafter Anflug oder Ausflug aus einem spezifischen Baum bzw. Schwärmverhalten beobachtet oder gemessen werden. Ein Nachweis eines solchen Quartiers ist allerdings ohne Fang und Besenderung von Tieren schwer zu führen. Umso wichtiger ist der möglichst umfassende Erhalt der älteren Gehölze im überplanten Bereich. Im Winter beziehen Wasserfledermäuse allerdings frostsichere Höhlen, Felsspalten und Gebäude mit ausreichend hoher Luftfeuchte. Die Türme der Burg wären hierfür eventuell geeignet. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 16 Abb. 13a-c: Fledermauskot unter einem Hang/Fraßplatz in der offenen Halle am 28.04. (links) und nach Entfernung frischer Kot am 31.05. und 14.07. Abb. 14: Nächtliche Verteilung der ca. 1.000 Aufnahmen des BC 6 in der offenen Halle. Fazit Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Burggraben der „Weißen Burg“ und dessen direkte Umgebung ein sehr wichtiges Nahrungshabitat für ortsansässige Zwerg- und Wasserfledermäuse darstellt. Die Anzahl der nächtlich aktiven Tiere ist Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 17 enorm hoch. Dabei wird auch der Innenhof des Gebäudekomplexes beflogen. Andere Arten wie z.B. die Rauhautfledermaus sind nur selten anzutreffen. Quartiere von Zwergfledermäusen und Wasserfledermäusen konnten konkret nicht ermittelt werden. Die Außenseite der Burg bietet ein gewisses Potenzial für einzelne Männchenquartiere der Zwergfledermaus. Wochenstuben konnten ausgeschlossen werden. Angesichts der Vielzahl der einfliegenden Tiere ist mit solchen im Siedlungsbereich von Friesheim zu rechnen. Den Gehölzen am Rotbach, aber auch den Gehölzen an der Weilerswister Straße kommt dabei eine gewisse Leitlinienfunktion zu. Sommerquartiere von Wasserfledermäusen könnten potenziell in den Altgehölzen rund um die Anlage vorhanden sein. Direkte Hinweise darauf fanden sich aber nicht. Wasserfledermäuse fliegen ihre gewohnten Nahrungsgebiete auch aus größeren Distanzen an und die Weiße Burg hat in der Umgebung mit Sicherheit eine gewisse Anziehungskraft, besonders von Süden her entlang des Rotbaches. Die Eignung der Gebäude der Weißen Burg als Winterquartier von Wasserfledermäusen muss bei Vorlage konkreter Umbauplanungen unabhängig von der Bauleitplanung untersucht werden. 4.3 Amphibien Auf Amphibien wurde an allen Untersuchungstagen geachtet. Während der nächtlichen Fledermausuntersuchungen erfolgten ergänzend Verhörkontrollen. An mehreren Stellen des Burggrabens wurden im Mai größere Kaulquappenschwärme beobachtet. Im Juni wurden folgerichtig wandernde diesjährige Grasfrösche angetroffen. Ebenfalls wurden adulte Erdkröten im südlichen Plangebiet kartiert. Molche konnten im seichten Wasser des Grabens nicht beobachtet oder gekeschert werden. Vorkommen (insbesondere von Teich- und Bergmolchen) sind aber nicht gänzlich auszuschließen. Für planungsrelevante Amphibienarten wie Knoblauchkröte (siehe FIS), Springfrosch oder Kammmolch stellt der Burggraben der Weißen Burg mit seiner anthropogenen Prägung und hohen Eutrophierung entweder kein oder zumindest kein gutes Habitat dar. Hinweise Dritter auf planungsrelevante Amphibienarten liegen nicht vor. 5. Projektbedingte Eingriffswirkungen Mögliche Projektwirkungen der baulichen Entwicklung im Hinblick auf denkbare Beeinträchtigungen der Tierwelt lassen sich unterteilen in:    Gefahr der Tötung oder Verletzung von Tieren (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Erhebliche Störungen mit Populationsrelevanz (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Lebensraumverluste durch die Flächeninanspruchnahme (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Tötung oder Verletzung von Tieren Tötungen oder Verletzungen von brütenden Vögeln oder quartierenden Fledermäusen können sich insbesondere dann ergeben, wenn Gehölze in der Brutzeit der Vögel bzw. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 18 der Aktivitätszeit der Fledermäuse entnommen werden. Eine Gehölzentnahme sollte daher grundsätzlich im Zeitfenster zwischen dem 01.10. und 28./29.02. eines Winterhalbjahres stattfinden. Vögel können auch am Boden brüten, weshalb auch das Abschieben von Oberboden sinnvollerweise außerhalb der Vogelbrutzeit stattfindet. Ausnahmen von diesen Zeiten sind denkbar, wenn vorab nachgewiesen wird, dass im betroffenen Bereiche keine Vögel brüten oder Fledermäuse quartieren. Dies bedarf aber der Abstimmung mit und der Zustimmung durch die UNB des Rhein-Erft-Kreises. Mögliche Umbauarbeiten an und in der Burg sind zwar nicht Bestandteil der hiesigen Planung, es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es auch in diesem Zusammenhang zur Tötung oder Verletzung von Tieren kommen kann. Aufgrund des guten Potenzials der Burg wird daher empfohlen, die Aus- und Umbauarbeiten fachgutachterlich durch einen Biologen zu begleiten. Störungen Baubedingte Störungen der Tierwelt können nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere während der o.g. Brutzeit bzw. während der Jungenaufzucht im Frühjahr und Sommer. Außerhalb dieser Zeiten besteht in der Regel eine geringere örtliche Bindung von Tieren an das Habitat. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es sich um eine innerörtliche Lage handelt, so dass auch jetzt schon potenzielle Störungen bestehen, die dazu führen, dass die hier vorkommende Tierwelt die Lage ihrer Brutplätze so angepasst hat, dass sie sich nicht gestört fühlt. Diese Feinanpassung von Brutstandorten ist auch dann anzunehmen, wenn es innerhalb einer Brutsaison zu baubedingten Störungen kommt. Mit kompletten Revierverlusten aufgrund von Störungen ist daher nicht zu rechnen. Gleiches gilt für den späteren Betrieb möglicher neuer Gebäude. Lebensraumverluste durch Flächeninanspruchnahme Durch die Flächeninanspruchnahme wird es zu direkten Lebensraumverlusten für die Tierwelt kommen. Auf den tatsächlich beanspruchten Flächen befinden sich nach derzeitigem Stand allerdings keine Brutplätze planungsrelevanter Vogelarten. Gehölzbestände, in denen in der Vergangenheit die Nachtigall gebrütet hat, bleiben erhalten. Auch der Burggraben, der insbesondere für Fledermäuse eine sehr hohe Bedeutung als Nahrungshabitat hat, bleibt erhalten. Er stellt zudem eine Fortpflanzungsstätte für Amphibien dar, wenngleich nicht für planungsrelevante Arten. Der noch nicht konkret geplante Umbau der Hofanlage kann ebenfalls zu Lebensraumverlusten führen. Dies ist zwar nicht Bestandteil des hiesigen Planverfahrens, sollte aber beim Umbau Berücksichtigung finden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 19 6. Artenschutzrechtliche Prüfung Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im § 44 BNatSchG getroffen. Gemäß § 44 (1) BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. § 44 (5) sagt zudem: Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. Im Folgenden wird das Vorhaben auf dieser Grundlage artenschutzrechtlich bewertet. A priori auszuschließen ist das Vorkommen besonders geschützter Pflanzenarten. Eine Bewertung nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG entfällt daher. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 20 In der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu prüfen, ob es durch die Umsetzung der Planung zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kommen kann. Im Folgenden wird das Vorkommen der Arten mit besonderer Planungsrelevanz betrachtet. 6.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten Neben den 8 planungsrelevanten Vogelarten wurden 40 weitere Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Hierbei handelt es sich um allgemein häufige, weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen z.B. eine Vielzahl von „Allerweltsarten“ wie verschiedene Drossel-, Meisen-, Finkenarten und häufige Rabenvögel. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung des Vorhabens wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Arten dieser Gruppe zum Zeitpunkt des Baubeginns im Plangebiet brüten, was aufgrund der jährlich wechselnden Brutstandorte möglich erscheint, sollte die Baufeldfreimachung – und hier insbesondere die Entnahme von Gehölzen - außerhalb der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) erfolgen. Ausnahmen hiervon erfordern eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und eine vorhergehende Untersuchung auf Vogelbrut. Unter Berücksichtigung dieser Vermeidungsmaßnahme sind Tötungsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Artikel 5 VogelSchRL ausgeschlossen. Erhebliche Störungen mit Relevanz für die Population sind für diese häufigen und anpassungsfähigen Arten sicher auszuschließen. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann es lokal geben. Allerdings ist sicher gewährleistet, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese häufigen Arten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. 6.2 Planungsrelevante Vogelarten Von den 48 festgestellten Vogelarten gelten 8 als planungsrelevant in NRW und zwar: Eisvogel, Graureiher, Kormoran, Mäusebussard, Mehl- und Rauchschwalbe, Turmfalke und Turteltaube. Davon konnte keine Art als Brutvogel im Plangebiet nachgewiesen werden. Die Rauchschwalbe ist ehemaliger Brutvogel in den seinerzeit noch in Betrieb befindlichen Stallungen. Mittlerweile sind diese geschlossen. Auch wenn die Nachtigall 2017 nachweislich nicht im Plangebiet gebrütet hat, so gilt sie doch als Brutvögel des südlichen Gehölzbestandes bzw. der Verlängerung nach Süden entlang des Rotbaches. Es liegen Brutnachweise aus dem Jahr 2016 und früher vor (Hinweis Fr. S. Bergheim, Nabu). Die Art wird daher in die Artenschutzprüfung eingestellt. 6.2.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Die planungsrelevanten Arten Eisvogel, Graureiher (nur Brutkolonien), Kormoran, Mäusebussard, Mehl- und Rauchschwalbe, Turmfalke und Turteltaube, wurden ledig- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 21 lich als Nahrungsgäste oder überfliegend festgestellt. Brutnachweise gab es aktuell nicht. Die Rauchschwalbe ist lediglich ehemaliger Brutvogel im Bereich der Burg. Eine Revitalisierung der Burg könnte die Art wieder im Bestand fördern. Die Nachtigall hat ehemals im südlichen Gehölzbestand gebrütet. Dieser wird zum Schutz festgesetzt. Dennoch ist eine Brut potenziell auch in anderen Bereichen möglich und im ungünstigsten Fall auch in Gehölzen, die im Zuge der Bebauungsplanung entnommen werden müssen. Umso wichtiger ist die Einhaltung der Bauzeitenregelung, wie sie im Kapitel 6.1 bereits für die allgemein häufigen Vogelarten beschrieben wurde. Ein erhöhtes Tötungsrisiko im Zuge des Betriebs einer baulichen Entwicklung ist im Sinne einer angemessenen Betrachtung nicht anzunehmen. 6.2.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Erhebliche Störungen sind dann anzunehmen, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch den Eingriff verschlechtert. Dies wäre denkbar, wenn die Brutplätze von Arten im ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand und von lokal seltenen Arten durch die Wohnbebauung und anschließende Nutzung verloren gehen könnten. Dies ist auf der südlichen Insel der Weißen Burg nicht zu erwarten, da Fortpflanzungsstätten planungsrelevanter Tierarten hier nicht vermutet werden. Auch die Burg und das nördlich der Straße gelegene Gelände, für die noch keine konkreten Bebauungspläne vorliegen, weisen keine Brutplätze planungsrelevanter Vogelarten auf. Die Nachtigall als ehemaliger (und ggf. künftig wiederkehrender) Brutvögel befindet sich im atlantischen Raum in einem günstigen Erhaltungszustand. Bei dieser Art könnte die (zurückhaltende) bauliche Entwicklung auf der südlichen Insel dazu führen, dass es zur Feinanpassung des Brutplatzes in ausreichend störungsarme Bereiche kommt. Ein kompletter, störungsbedingter Brutplatzverlust ist nicht anzunehmen. In der Gesamtschau ist nicht damit zu rechnen, dass es zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG für planungsrelevante Vogelarten kommt. 6.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Die Habitatstrukturen des Plangebietes stellen nach aktuellem Ergebnis der Kartierung 2017 keine Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätten für planungsrelevante Vogelarten dar. Der ehemals von der Nachtigall zur Brut genutzte Bereich wird zum Schutz festgesetzt. Brutplätze der Rauchschwalbe gab es ehemals im Bereich der Burg. Wenn die Scheunen/Stallungen wieder geöffnet werden und ggf. Tiere eingestellt werden, kann die Funktion revitalisiert werden. In diesem Zusammenhang könnten zudem weitere Optimierungen vorgenommen werden, z.B. die Einbringung eines Nistkastens für die Schleiereule. An der Burg und in die umliegenden Ufergehölze könnten darüber hinaus auch Steinkauzkästen installiert werden. Eine verbindliche Festsetzung im Rahmen der hiesigen Planung ist aber nicht möglich. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 22 Die übrigen Arten sind nur Nahrungsgäste und Überflieger. Von diesen Arten könnte am ehesten die Turteltaube im umlaufenden Gehölzbestand brüten. Dieser bleibt in weiten Teilen erhalten. Insofern kommt es auch für potenzielle Brutvögel nicht zu einer Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Deshalb wird eine Zerstörung dieser im Planungsverfahren ausgeschlossen. 6.3 Fledermäuse Im Rahmen der Untersuchungen wurden im Bereich des Plangebietes vor allem die Arten Zwerg- und Wasserfledermaus erfasst, die hier in der Hauptsache betrachtet werden. Von der Rauhautfledermaus wurden über den gesamten Sommer nur selten Aufnahmen gemacht. 6.3.1 Tötungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Zu einem Verletzungs- oder Tötungstatbestand kann es durch die Beseitigung von Quartieren kommen, wenn die Tiere zum Entnahmezeitpunkt im Quartier sitzen. Zwergfledermäuse bevorzugen Quartiere in Gebäuden. Insbesondere die Männchen der Zwergfledermaus wechseln dabei häufiger das Quartier. Rauhaut- und Wasserfledermaus quartieren demgegenüber für gewöhnlich in Baumhöhlen. Die Gehölze im Plangebiet bzw. an dessen Rand haben diesbezüglich ein gewisses Potenzial, wenngleich keine konkreten Quartiere ermittelt werden konnten. Durch die Bebauung der südlichen Insel und eine evtl. Bebauung des nördlichen Wiesengeländes ist nicht mit Tötungen von Fledermäusen zu rechnen, da weder Gebäude noch Gehölze von der Planung betroffen sind. Allerdings entfallen Gehölze im Zuge der Erschließung der Baufelder auf der Insel sowie im Zuge des Baus von Stellplätzen und Garagen. Derzeit wurden in diesen Gehölze keine Quartiere ausfindig gemacht. Dies kann sich bis zum Zeitpunkt des Baus aber ggf. ändern, z.B. durch die Anlage von Spechthöhlen. Insofern ist vor der Beseitigung von Gehölzen in jedem Fall eine erneute Überprüfung auf einen evtl. Fledermausbesatz notwendig. Dies sollte als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Eine Sanierung oder Umbauten an den Gebäuden der Weißen Burg unterliegen nicht der hiesigen verbindlichen Bauleitplanung sondern werden über eine Baugenehmigung geregelt. Auch hier gilt allerdings der Artenschutz. Unabhängig von der Jahreszeit kann es hierbei zu Tötungen im Quartier kommen, etwa wenn Ein/Ausflüge geschlossen werden. Für das Baugenehmigungsverfahren ergeht daher die Empfehlung, den Umbau fachgutachterlich durch einen Biologen begleiten zu lassen. 6.3.2 Störungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Ein Störungstatbestand im Sinne des Gesetzes würde nur dann vorliegen, wenn es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der lokalen Population kommen würde. Dies betrifft insbesondere Arten in einem ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand. Keine der drei erfassten Arten fällt in diese Kategorie. Der Erhaltungszustand von Zwerg-, Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 23 Rauhaut- und Wasserfledermaus ist „günstig“. Es gibt aber auch Ausnahmefälle, etwa dann, wenn regional oder gar überregionale Wochenstuben dieser Arten betroffen wären und durch eine Störung verloren gehen würden. Im vorliegenden Fall wäre aber weder eine solche Störung ausfindig zu machen, noch liegt eine derartige Wochenstube vor. Insofern greift der Tatbestand der erheblichen Störung im Zusammenhang mit der hiesigen Bauleitplanung für Fledermäuse nicht. 6.3.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Es gibt nach derzeitigem Stand keine Hinweise auf das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen auf der südlichen Insel, die durch den derzeitigen Bebauungsplan Nr.190 beeinträchtigt werden könnten. Gleiches gilt für eine mögliche Bebauung nördlich der Weilerswister Straße (BP Nr. 189). Eine Sanierung oder Umbauten an den Gebäuden der Weißen Burg könnten hingegen mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse verbunden sein. Zumindest in einem Fall wurde ein regelmäßig genutzter Hangfraßplatz gefunden. Darüber hinaus ist kleinteilig mit Einzelquartieren von Zwergfledermäusen zu rechnen. Wie beschrieben unterliegt der Umbau der Burg nicht der hiesigen verbindlichen Bauleitplanung sondern einem Baugenehmigungsverfahren. In diesem Verfahren sollte dem Fledermausschutz durch eine fachgutachterliche Projektbegleitung Rechnung getragen werden, um zu verhindern, dass Quartiere von Fledermäusen verloren gehen. Nahrungshabitate fallen üblicherweise nicht unter die Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Im vorliegenden Fall stellt der Burggraben ein gesamträumlich bedeutsames Nahrungshabitat dar, welches von Fledermäusen aus dem gesamten Siedlungsbereich und von außerhalb der Siedlung angeflogen wird. Ein Verlust des Grabens könnte daher dazu führen, dass Zwerg- und Wasserfledermäusen die Nahrungsgrundlage entzogen wird und eine Wochenstube (= Fortpflanzungsstätte) nicht aufrechterhalten werden kann. Dies wäre dann (indirekt) als Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte zu werten. Im vorliegenden Fall bleibt der Burggraben aber unverändert erhalten. Insofern kommt es hier auch indirekt nicht zu einer Zerstörung von Fortpflanzungsstätten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. 6.4 Amphibien Im Plangebiet wurden keine planungsrelevanten Amphibienarten festgestellt. Der Burggraben stellt allerdings ein Laichgewässer für Grasfrosch und Erdkröten dar. Dies führt dazu, dass sich im Frühsommer große Mengen juveniler Frösche und Kröten auf Wanderschaft begeben. Eine Baufeldfreimachung in dieser Zeit (Mai bis Juli) unter Abschiebung von Oberboden, insbesondere auf der südlichen Insel, aber auch im Bereich der Erschließung, könnte viele junge Individuen töten. Insofern sollte, wie auch schon bei den oben behandelten Artengruppen beschrieben, die Baufeldfreimachung möglichst im Winterhalbjahr stattfinden. Ist dies nicht der Fall, so sollte vorab eine Bau- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 24 feldkontrolle auf wandernde Amphibien stattfinden. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen. Erhebliche Störungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind für Amphibien nicht anzunehmen. 7. Zusammenfassende Bewertung und Planungshinweise Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Schluss, dass die Bauleitplanung mit ihren Darstellungen (FNP Änderung Nr. 21) bzw. Festsetzungen (Bebauungsplan 190 und künftig 189) unter Berücksichtigung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen verträglich im Sinne des Artenschutzes ist. Für die Planung ergehen folgende Hinweise: 1. Die Baufeldfreimachung – insbesondere die Entnahme von Gehölzen, aber auch das Abschieben von Oberboden – sollten möglichst außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, also nicht in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres. Ausnahmen sind denkbar, wenn vorab durch eine fachgutachterliche Untersuchung bestätigt wird, dass sich weder brütende Vögel, noch quartierende Fledermäuse, noch wandernde Amphibien im Baufeld befinden. Dies bedarf grundsätzlich aber der Abstimmung mit und der Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises. 2. Die Gehölze des Plangebietes bieten potenzielle Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse. Auch wenn derzeit keine Quartiere festgestellt wurden, kann sich dies bis zur tatsächlichen Gehölzentnahme noch ändern. Insofern ist vor der Entnahme der Gehölze eine Quartieruntersuchung für Fledermäuse durchzuführen. 3. Auch wenn ein Umbau bzw. eine Sanierung der Weißen Burg nicht der hiesigen verbindlichen Bauleitplanung unterliegt, sollte zum Schutz von ggf. vorhandenen Fledermausquartieren eine fachgutachterliche Begleitung durch einen Biologen stattfinden, um Tötungen und Verletzungen ebenso zu vermeiden wie den Verlust von Quartieren. 4. Unabhängig von der Bauleitplanung wird empfohlen, in die Bausubstanz der Weißen Burg und ggf. in die umliegenden Gehölze Nisthilfen für die Arten Schleiereule und Steinkauz einzubringen. Dies stellt allerdings eine freiwillige Leistung des Bauherrn dar. 8. Zusammenfassung Die Stadt Erftstadt möchte mit Hilfe der 21. FNP-Änderung sowie den Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Nr. 189 und 190 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Umfeldes der sogenannten „Weißen Burg“ in ErftstadtFriesheim schaffen. Aufgrund des Potentials des Plangebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte planungsrelevanter Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten war eine vertiefende Untersuchung dieser Tiergruppen angezeigt. Das Büro für Ökologie und Landschaftspla- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Artenschutzprüfung zur 21. FNP Änderung sowie zu den VBP 189 und 190, Stadt Erftstadt 25 nung führte daher zwischen April und Juli 2017 faunistische Untersuchungen im Plangebiet und seinem relevanten Umfeld durch. Die Erfassung der Brutvögel (inkl. Eulen und Spechte) erfolgte an 8 Terminen, die der Fledermäuse (mit Hilfe von Detektor- und Batcorderuntersuchungen) an 6 Abenden und die der Amphibien während aller Begehungstermine zur Erfassung der Vögel und Fledermäuse. Aktuell wurden 48 Vogelarten und 3 Fledermausarten erfasst. Vorkommen planungsrelevanter Amphibienarten werden ausgeschlossen. Es gibt aber Vorkommen von Erdkröte und Grasfrosch. Von den 48 aktuell erfassten Vogelarten gelten 8 als planungsrelevant in NRW. Von diesen kommt derzeit keine Art als Brutvogel vor. Ehemals brütete die Rauchschwalbe in den Betriebsgebäuden an der Burg. Diese sind mittlerweile aber verschlossen. Durch die Daten von Frau S. Bergheim (NABU Erftstadt) wurde ein ehemaliges Brutverkommen der Nachtigall (bis 2016) im Umfeld der Weißen Burg belegt. Zum Schutz der Vögel ist eine Bauzeitenregelung notwendig, insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt der Gehölzentnahme. Als bestandsstützende Maßnahme wird die Einbringung von Nisthilfen für Schleiereule und Steinkauz empfohlen. Darüber hinausgehende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Von den 3 Fledermausarten kommen Zwerg- und Wasserfledermaus in großer Anzahl vor. Rauhautfledermäuse sind deutlich seltener anzutreffen. Der Burggraben der Weißen Burg muss deshalb als wichtiges Nahrungshabitat innerhalb der Dorfstruktur von Friesheim angesehen werden. Die Bestandsgebäude beherbergen nach derzeitigem Stand keine Wochenstube der Zwergfledermaus. Hier sind aber zumindest Einzelquartiere von Männchen wahrscheinlich. Die Türme im Westteil könnten Wasserfledermäusen als Winterquartier dienen. Darüber hinaus wurde ein Hangfraßplatz dokumentiert. Dies sollte bei den künftigen Umbauarbeiten an und in der Burg mittels fachgutachterlicher Begleitung berücksichtigt werden. Quartiere von Wasserfledermäusen in den Altgehölzen um die Burg herum konnten nicht ausfindig gemacht werden, könnten sich künftig aber durchaus entwickeln. Daher ist vor jeglicher Gehölzentnahme eine gutachterliche Untersuchung der Gehölze durch einen Biologen durchzuführen. Vorkommen planungsrelevanter Amphibienarten gibt es nicht. Zur Vermeidung von Tötungen juveniler Amphibien ist insbesondere zwischen Mai und Juli auf massenhaft wandernde Tiere Rücksicht zu nehmen, v.a. im Zusammenhang mit einer möglichen Baufeldfreimachung (Abschieben von Oberboden). Stolberg, 15.08.2017 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de