Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
822 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
21. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.- Friesheim, Weilerswister Str.
Stadt Erftstadt
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße
- BEGRÜNDUNG Stand: August 2017
Inhalt
Teil A:
1.
Ausgangslage und Planverfahren
2.
Planzielsetzungen
3.
Beschreibung des Änderungsbereiches
4.
Planungsrechtliche Vorgaben
4.1
Regionalplan
4.2
Flächennutzungsplan
4.3
Landschaftsplan
5.
Begründung der Darstellungen
6.
Alternativenprüfung
Teil B: Umweltbericht (Anlage)
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
21. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.- Friesheim, Weilerswister Str.
Übersichtsplan:
1.
Ausgangslage, Planverfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat
am 14.03.2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP),
Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Str. beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte
in der Zeit vom 17.02.2017 bis einschließlich 24.03.2017.
Zur Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB wurde der Vorentwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung in der Zeit vom 16.03.2017 bis einschließlich 21.04.2017
öffentlich ausgelegt.
Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, stellt für den Bereich der geplanten
FNP-Änderung in Erftstadt-Friesheim Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Die
entsprechende Anpassungsbestätigung ist von der zuständigen Bezirksregierung
Köln bereits grundsätzlich in Aussicht gestellt.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
21. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.- Friesheim, Weilerswister Str.
2.
Planungszielsetzungen
Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden, die der
Deckung des Bedarfs an Wohnraum im Ortsteil Friesheim, der städtebaulichen Innenverdichtung und der Bestandssicherung des denkmalgeschützten ortsbildprägenden Kulturgut Rechnung trägt. Die Planungsziele sind im Hinblick auf die Besonderheiten des Planungsgebietes primär der Erhalt des bisherigen Ortsbildes
mit Planungen, die der Siedlung einen geschlossenen, dorfähnlichen Charakter
geben und die Berücksichtigung aller Aspekte der Landschaftsgestaltung und des
Denkmalschutzes.
Aufgrund der Innenbereichslage, der angrenzenden attraktiven Landschaft, der Nähe
zur „Weißen Burg“ und der guten Verkehrsanbindung durch die Bushaltestelle auf
der Weilerswister Straße ist die Entwicklung einer Bebauung an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll. Mit den im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 189 und 190 Weilerswister Straße Nord bzw. Süd sollen ca. 2,0 ha kurzfristig planungsrechtlich gesichert und realisiert werden.
3.
Beschreibung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich ist am südlichen Rand der Ortslage Friesheim und westlich
des Rotbaches gelegen. Die genaue Lage ist dem Anlageplan (M 1: 5.000) zu entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha.
4.
Planungsvorgaben
4.1.
Gebietsentwicklungsplan
Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich einen „Allgemeinen
Siedlungsbereich“ (braun) dar. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der
Regionalplanungsbehörde Köln vorabgestimmt.
Auszug Gebietsentwicklungsplan
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
21. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.- Friesheim, Weilerswister Str.
4.2.
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für
den Änderungsbereich nördlich der Weilerswister Straße derzeit „Fläche für Landwirtschaft“ überlagert mit „Fläche zur Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ dar. Südlich
angrenzend an die Weiße Burg sowie die
Burg selber befinden sich auf einer Grünfläche, Zweckbestimmung: Parkanlage. Im
räumlichen Kontext stellt sich der Änderungsbereich als Auszug des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wie untenstehend dar.
Grünfläche Zweckbestimmung Park: 1,64 ha
Fläche für Landwirtschaft: ca. 1,65 ha
Auszug Flächennutzungsplan
4.3.
Landschaftsplan
Die Flächen nördlich und südlich der Weilerswister Straße liegen im Geltungsbereich
des Landschaftsplanes Nr. 4, Zülpicher Börde (13. Änderung) des Rhein-ErftKreises. Das Plangebiet liegt im Zusammenhang bebautem Ortsteil, und ist von
Schutzfestsetzungen nicht betroffen. Die Flächen grenzen im Süden des Plangebiets
an ein Gebiet mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit natürlichen
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“.
5.
Begründung der Darstellungen
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht zwei neue
Darstellungen für das Plangebiet vor. Nördlich der Weilerswister Straße reicht das
erste Gebiet (Änderung in Dorfgebiet; MD) bis an bestehende Gärten und das zweite
südlich der Straße, bis zur Arrondierung der vorgelagerten Insel der „Weißen Burg“
(Änderung in Wohnbaufläche; W). In der vorhandenen Bebauung im Norden sind
neben Wohnen und einzelnen gewerblichen Nutzungen auch aktive landwirtschaftliche Betriebe ansässig, weswegen diese durch die Änderung in Dorfgebiet gem. § 5
BauNVO gesichert werden soll. Mit der Ausweisung des südlichen Plangebietes als
Wohnbaufläche gem. § 5 BauNVO soll die zukünftige Entwicklung einer Wohnbebauung in geordnetem Rahmen im Bereich der „Weißen Burg“ ermöglicht werden.
Um die natürliche Rückhaltung in den Auen des Rotbaches zu verbessern, werden
Rückhalteräume gesichert und wieder hergestellt. Daher ist entlang des Rotbaches
ein Schutzstreifen von ca. 20 m parallel zum Gewässer vorgesehen der dem natürli4
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chen Rückhalt von Hochwasser dient, indem er Platz für eine schadlose Ausbreitung
des Wassers bietet und den Abfluss verzögert. Die Darstellung als Fläche für Landwirtschaft überlagert mit Fläche zur Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege sichert, dass die Auen frei von jeglicher Bebauung
bleiben.
Die erforderlichen Flächen zum Ausgleich sind eingriffsnah vor Ort im Süden des
Plangebietes vorgesehen, um dem städtebaulichen Ziel der Ortsrandeingrünung am
Übergang zur freien Landschaft gerecht zu werden und die mit der Änderung verbundene Wohnbauflächenerweiterung zu kompensieren (s. Umweltbericht).
6.
Alternativprüfung
Das Strategiepapier „Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt“, das im Dezember 2016
vom Rat beschlossen wurde sieht für die nördliche Fläche an der Weilerswister Straße, als eine der letzten freien innerörtlichen Flächen in Erftstadt-Friesheim ein Innenverdichtungspotenzial vor. Ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs liegt nach dem o.g. Konzept im Vorrang der Innenentwicklung vor der
Außenentwicklung. Alternativflächen wurden umfassend geprüft und aufgrund städtebaulicher und/oder umweltrelevanter Belange oder mangelnder Umsetzungsmöglichkeiten als weniger gut geeignet bewertet. Die Möglichkeiten vorhandene Baulücken im Innenbereich durch die Erschließung neuer Baugebiete werden damit ausgeschöpft.
Für den im Ortsteil Friesheim zentral gelegenen Planbereich besteht zudem konkretes Interesse eines Vorhabenträgers, die denkmalgeschützte Weiße Burg für Wohnraum zu sanieren und die Flächen in direkter Lage zur Weißen Burg in Anlehnung
an vorhandene Siedlungsstrukturen zu entwickeln. Somit ermöglicht die Planung die
deckung sowohl den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung in angepasster und
moderater Weise als auch Sicherung der denkmalgerechte Sanierung der „Weißen
Burg“ als schützenswertes und ortsprägendes Kulturgut. Mit einer Nullvariante bzw.
dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde die landwirtschaftliche Nutzung fortbestehen.
HINWEIS:
Der Umweltbericht liegt als Teil B dieser Begründung vor.
Gemäß § 2 Abs.4 bzw. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist zur 21. FNP-Änderung
ein Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB ebenengerecht zu erarbeiten.
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in
der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der
Abwägung zu berücksichtigen. Der Umweltbericht ist der Begründung als Anlage 1
Teil B beigefügt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für keines der
Schutzgüter nach UVPG erheblich nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten
sind.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
21. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.- Friesheim, Weilerswister Str.
Die 21. Flächennutzungsplanänderung, Erftstadt-Friesheim, Weilerswister Straße,
hat mit dieser Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
bis
einschließlich öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
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