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Antrag (Antrag bzgl. Bericht zum Bundesprogramm zur Sanierung von Schulen (Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – KInvFG))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
14.09.17, 16:03
Aktualisiert
14.09.17, 16:03
Antrag (Antrag bzgl. Bericht zum Bundesprogramm zur Sanierung von Schulen (Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – KInvFG)) Antrag (Antrag bzgl. Bericht zum Bundesprogramm zur Sanierung von Schulen (Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – KInvFG))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 432/2017 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 / 82 Datum: 31.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 21.09.2017 zur Kenntnis Betriebsausschuss Immobilien 05.10.2017 zur Kenntnis Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 10.10.2017 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Bericht zum Bundesprogramm zur Sanierung von Schulen (Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – KInvFG) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Land NRW erhält in einer 2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) vom Bund 1,12 Mrd. €. Im Gegensatz zur 1. Tranche aus dem Jahre 2015, in der auch andere Förderbereiche vorgesehen waren, sollen diese Mittel den Kommunen nun ausschließlich zur Modernisierung und Sanierung ihrer Schulen dienen. § 12 des Kapitels 2 KInvFG: Förderbereich und Fördervoraussetzungen (1) Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen gewährt. (2) Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern; dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. Der Förderzeitraum geht vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2022. Noch offen ist bislang die Systematik der Verteilung der Mittel innerhalb des Landes NRW, die über ein eigenes Landesgesetz geregelt werden muss. Hierzu liegt bisher lediglich ein von der Landesregierung verabschiedeter Referentenentwurf vor. Danach soll die Mittelverteilung in einem zweistufigen Verfahren erfolgen – zu 60 Prozent nach dem Anteil der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommune für die Jahre 2013 bis 2017 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller betroffenen Kommunen in diesem Zeitraum und zu 40 Prozent orientiert an der Schülerzahl. Nach diesem Entwurf würde die Stadt Erftstadt eine Förderung in Höhe von 2.135.104 € erhalten. Da es sich bislang nur um eine Kabinettentscheidung handelt, muss nun das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden. So hat der Städte- und Gemeindebund NRW bereits angekündigt, sich im Rahmen der Verbändeanhörung für eine unveränderte Übernahme des Schlüssels aus dem Programm „Gute Schule 2020“ einzusetzen (50 % Schlüsselzuweisungen und 50 % Schulpauschale). Zur Verwendung der Mittel in Erftstadt verweise ich auf die Vorlage V 404/2017 („Förderprogramm ‚Gute Schule 2020‘ – Verwendung der Mittel“), in der die Verwaltung bereits vorschlägt, „…weitere Fördermittel, die der Stadt voraussichtlich in den nächsten Jahren gewährt werden,…für die Sanierung des Schulzentrums Lechenich…(zu verwenden)…“ In Vertretung (Knips) -2-