Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
15.09.17, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 403/2017
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 17.08.2017
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
05.09.2017
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
14.09.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
19.09.2017
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
10.10.2017
beschließend
Betrifft:
Gestaltung und Unterhaltung der Kreisinsel des Kreisverkehrs L 162/ L263 in Erftstadt - Lechenich durch die Bürgergesellschaft Lechenich e.V.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
nicht erforderlich
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
nicht erforderlich
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
keine
keine
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Eine Übertragung der Gestaltung und Unterhaltung der Kreisinsel des Kreisverkehrs L 162/ L263
in Erftstadt - Lechenich durch die Bürgergesellschaft Lechenich e.V. sowie der hiermit verbundenen rechtlichen Regelungen wird zugestimmt.
Begründung:
Die Bürgergesellschaft möchte die Bedeutung der Lechenicher Landesburg den Bürgern und Besuchern von Lechenich näher bringen. Auf der Kreisinsel des Kreisverkehrs L 162/ L263
(Herriger Str./ Erper Str./ Vilskaul) sollen hierzu die Umrisse der Lechenicher Landesburg aus Kortenstahl darstellt werden (siehe Anlage 1). Gleichfalls ist beabsichtigt die Kreisinsel optisch aufzuwerten. Hierzu hat sie beim Eigenbetrieb Straßen beantragt die Kreisinsel in Eigenregie umzugestalten und später dauerhaft zu pflegen. Der Stadt entstehen keine Kosten.
Der Landesbetrieb Straßenbau hat als Straßenbaulastträger bei einem Erörterungsgespräch am
13.07.2017 dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt. Er besteht jedoch darauf, dass vorab die
Stadt mit Ihm in einer Verwaltungsvereinbarung die Ausführung und die nachfolgenden Verpflichtungen (Kostenregelungen, Rechte und Pflichten) sowie die Befugnisse verbindlich regelt. Hierzu
hat der Landesbetrieb der Stadt bereits einen Entwurf dieser Vereinbarung zugeschickt (siehe Anlage 2). Diesem Entwurf kann aus Sicht der Verwaltung auch zugestimmt werden. Einer unmittelbaren Vereinbarung mit der Bürgergesellschaft lehnt der Landesbetrieb aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Analog zu der v.g. Verwaltungsvereinbarung wird die Stadt mit der Bürgergesellschaft zuerst einen
Vertrag abschließen, in dem alle von der Stadt zu übernehmenden Verpflichtungen auf die Bürgergesellschaft weiter übertragen werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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