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Allgemeine Vorlage (Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur) Allgemeine Vorlage (Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/652-18 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 2/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 28.01.2003 11.02.2003 TOP: Benennung eines Delegierten für die Verbandesversammlung des Wasserverbandes EifelRur I. Sach- und Rechtslage: Die fünfjährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des Wasserverbandes Eifel-Rur in der Verbandsversammlung endet am 08.06.2003. Der Verbandsvorstand hat mit Schreiben vom 06.01.2003 das Verfahren zur Neuentsendung der Delegierten in die Wege geleitet. Innerhalb einer Frist von 3 Monaten hat die Gemeinde Kreuzau nunmehr den Delegierten gegenüber dem Vorsitzenden des Verbandsrates zu benennen. Die Gemeinde Kreuzau konnte bisher 2 Delegierte benennen. Dies waren zuletzt Herr Bürgermeister Walter Ramm und als Ratsmitglied Herr Josef Schnitzler. Für die kommende Legislaturperiode kann die Gemeinde Kreuzau jedoch nur noch einen Delegierten eigenständig benennen. Aus der Sicht der Verwaltung schlage ich Ihnen vor, für die kommende fünfjährige Amtszeit Herrn Bürgermeister Walter Ramm zu benennen. Die Wahl eines Vertreters ist nach dem Verbandsgesetz nicht vorgesehen. Neben den von den Kommunen unmittelbar zu benennenden Delegierten werden weitere 16 Delegierte aufgrund von Beitragsteileinheiten gewählt. Die Gemeinde Kreuzau bringt als Beitragsteileinheit 0,2308 Punkte ein. Ziel sollte es sein, dass möglichst alle kreisangehörigen Gemeinden in der Verbandsversammlung vertreten sind. Eigene Delegierte können von folgenden Kommunen nicht entsandt werden: Gemeinde Inden, Gemeinde Titz, Gemeinde Merzenich, Gemeinde Nörvenich, Gemeinde Vettweiß, Stadt Heimbach. Die Verwaltung sollte ermächtigt werden, ihre Stimmenanteile so zu verteilen, dass diese Kommunen auch vertreten sind. Darüber hinaus besteht selbstverständlich die Möglichkeit, einen eigenen Wahlvorschlag für einen eventuellen zweiten Delegierten der Gemeinde Kreuzau zu unterbreiten, wobei die Aussichten einer Wahl mehr als gering sind, zumal von den 9 direkt vertretenen Kommunen 7 Kommunen höhere Beitragsteileinheiten einbringen als die Gemeinde Kreuzau und somit sicherlich auch berechtigte Ansprüche stellen werden. In diesem Zusammenhang ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass selbstverständlich auch die übrigen Kommunen anderer Kreise versuchen werden, zusätzliche Delegierte einzubringen. Zu Ihrer besseren Orientierung ist als Anlage eine -2Übersicht der Kreis Dürener Gemeinden mit deren Anzahl der direkt zu benennenden Delegierten bzw. der Beitragsteileinheiten beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entfällt. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Gemeinde Kreuzau entsendet als Delegierten in die neue Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur Herrn Bürgermeister Walter Ramm. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, ihre Beitragsteileinheiten so einzusetzen, dass möglichst alle bisher nicht vertretenen Kommunen des Kreises Düren einen Delegierten entsenden können. 3. Sollte sich in noch zu führenden Abstimmungsgesprächen die Möglichkeit ergeben, dass die Gemeinde Kreuzau einen zweiten Delegierten entsenden kann, so wird die Verwaltung ermächtigt, einen Wahlvorschlag zu unterbreiten und das Ratsmitglied, Herrn Josef Schnitzler, vorzuschlagen.“ Der Bürgermeister i.A. - Schmühl Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________