Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
19.09.17, 15:01
Aktualisiert
19.09.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 446/2017
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 11.09.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Carl-Schurz-Straße in
Erftstadt-Liblar sowie auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
ca. 720,00
Erträge in €:
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
3110031 bzw. 3510033
(Tiefbau/ Friedhöfe/ Baumpfl.)
Jahr der Mittelbereitstellung:
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer in der Carl-Schurz-Straße/ E.-Liblar stehenden Linde (Tilia cordata, StU 2,00 m)
sowie eines auf dem Friedhof in E.-Lechenich stehenden Feldahorns (Acer campestre, StU 1,40
m) wird gem. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Wenn nach einer Baumkontrolle (sog. Regelkontrolle) Zweifel über die Verkehrssicherheit und/
oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, sind eingehende Untersuchungen erforderlich. Dieses
war u.a. bei einer Linde in der Carl-Schurz-Straße sowie bei einem Feldahorn auf dem Friedhof in
Lechenich der Fall. Beide Bäume wurden von dem Forstbetrieb für Baumpflege/ Köln gutachterlich
untersucht und sind aufgrund der nicht mehr gegebenen Stand- und/ oder Bruchsicherheit zu fällen.
1. Carl-Schurz-Straße/ E.-Liblar
Von der Bliesheimer Straße in die Carl-Schurz-Straße fahrend, stehen entlang der linken Straßenseite (ab Höhe der ARAL-Tankstelle) insgesamt 10 Linden. Da im Rahmen der Regelkontrolle an
einem der Bäume Anzeichen einer eingeschränkten Verkehrssicherheit vorlagen, wurde dieser
eingehend untersucht. Gem. dem Ergebnis der Untersuchung handelt es sich um einen abgängigen Baum, der einen ausgehöhlten Baumstamm aufweist. Im Bereich des Kronenansatzes befinden sich 2 gegenüberliegende, eingefaulte Astungswunden. Bedingt durch die geringe Lebenserwartung sowie der großflächigen Schadstellen ist eine zeitnahe Fällung des Baumes vorgesehen.
2. Friedhof/ E.-Lechenich
Im alten Teil des Lechenicher Friedhofs stehen zahlreiche Bäume (u.a. Feldahorn), von denen
(aufgrund bestimmter Verdachtsmomente) ein Exemplar einer eingehenden Untersuchung unterzogen worden ist. Die sog. Bohrwiderstandsmessung (Ermittlung der intakten Restwandstärke/
Auffinden von Schäden) ergab, dass im Stammfuß eine innere, zentrale Fäule vorliegt. Es gibt
Zweifel an der Stand- und Bruchsicherheit, so dass der betreffende Baum zu fällen ist.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-