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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Carl-Schurz-Straße in Erftstadt-Liblar sowie auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
19.09.17, 15:01
Aktualisiert
19.09.17, 15:01
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Carl-Schurz-Straße in Erftstadt-Liblar sowie auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Carl-Schurz-Straße in Erftstadt-Liblar sowie auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 446/2017 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 11.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.09.2017 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Carl-Schurz-Straße in Erftstadt-Liblar sowie auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: ca. 720,00 Erträge in €: Folgekosten in €: Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Sachkonto: 3110031 bzw. 3510033 (Tiefbau/ Friedhöfe/ Baumpfl.) Jahr der Mittelbereitstellung: Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer in der Carl-Schurz-Straße/ E.-Liblar stehenden Linde (Tilia cordata, StU 2,00 m) sowie eines auf dem Friedhof in E.-Lechenich stehenden Feldahorns (Acer campestre, StU 1,40 m) wird gem. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Wenn nach einer Baumkontrolle (sog. Regelkontrolle) Zweifel über die Verkehrssicherheit und/ oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, sind eingehende Untersuchungen erforderlich. Dieses war u.a. bei einer Linde in der Carl-Schurz-Straße sowie bei einem Feldahorn auf dem Friedhof in Lechenich der Fall. Beide Bäume wurden von dem Forstbetrieb für Baumpflege/ Köln gutachterlich untersucht und sind aufgrund der nicht mehr gegebenen Stand- und/ oder Bruchsicherheit zu fällen. 1. Carl-Schurz-Straße/ E.-Liblar Von der Bliesheimer Straße in die Carl-Schurz-Straße fahrend, stehen entlang der linken Straßenseite (ab Höhe der ARAL-Tankstelle) insgesamt 10 Linden. Da im Rahmen der Regelkontrolle an einem der Bäume Anzeichen einer eingeschränkten Verkehrssicherheit vorlagen, wurde dieser eingehend untersucht. Gem. dem Ergebnis der Untersuchung handelt es sich um einen abgängigen Baum, der einen ausgehöhlten Baumstamm aufweist. Im Bereich des Kronenansatzes befinden sich 2 gegenüberliegende, eingefaulte Astungswunden. Bedingt durch die geringe Lebenserwartung sowie der großflächigen Schadstellen ist eine zeitnahe Fällung des Baumes vorgesehen. 2. Friedhof/ E.-Lechenich Im alten Teil des Lechenicher Friedhofs stehen zahlreiche Bäume (u.a. Feldahorn), von denen (aufgrund bestimmter Verdachtsmomente) ein Exemplar einer eingehenden Untersuchung unterzogen worden ist. Die sog. Bohrwiderstandsmessung (Ermittlung der intakten Restwandstärke/ Auffinden von Schäden) ergab, dass im Stammfuß eine innere, zentrale Fäule vorliegt. Es gibt Zweifel an der Stand- und Bruchsicherheit, so dass der betreffende Baum zu fällen ist. In Vertretung (Hallstein) -2-