Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
21.09.17, 11:52
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 447/2017
Az.: -82.4 -
Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 82.4 - Datum: 12.09.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
05.10.2017
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2017
vorberatend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2016), Anhang, Lagebericht sowie
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gem. § 26
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt.
a) Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung schließt das Geschäftsjahr 2016
(01.01.2016 bis 31.12.2016) mit einem Jahresgewinn in Höhe von 870.825,94 € ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2016 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die Gewinnrücklagen
einzustellen.
b) Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft schließt das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016
bis 31.12.2016) mit einem Jahresverlust in Höhe von minus 921.461,87 € ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2016 auf neue Rechnung vorzutragen und nach Ablauf von fünf Jahren mit
den Rücklagen zu verrechnen.
Begründung:
Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW den Jahresabschluss sowie den Lagebericht aufzustellen und über den Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Erftstadt zur Feststellung vorzulegen. Der konsolidierte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bestätigungsvermerk, ist beigefügt. Je ein Exemplar der testierten Bilanzberichte in Langversion, beinhaltend u.a. die Teilabschlüsse der Betriebszweige, Anhang, Lagebericht, Aufgliederungen/Erläuterungen sowie Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53
HGrG, wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr 01.01.
2016 bis 31.12.2016 zum Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden als
gesonderte Vorlagen dem Betriebsausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat
der Stadt Erftstadt zugeführt.
In Vertretung
(Hallstein)
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