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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und -entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
21.09.17, 11:52
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und -entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft") Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und -entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 447/2017 Az.: -82.4 - Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 82.4 - Datum: 12.09.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 05.10.2017 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2017 vorberatend Rat 12.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2016), Anhang, Lagebericht sowie Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gem. § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt. a) Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung Der Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung schließt das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) mit einem Jahresgewinn in Höhe von 870.825,94 € ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2016 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die Gewinnrücklagen einzustellen. b) Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft Der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft schließt das Geschäftsjahr 2016 (01.01.2016 bis 31.12.2016) mit einem Jahresverlust in Höhe von minus 921.461,87 € ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2016 auf neue Rechnung vorzutragen und nach Ablauf von fünf Jahren mit den Rücklagen zu verrechnen. Begründung: Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW den Jahresabschluss sowie den Lagebericht aufzustellen und über den Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Erftstadt zur Feststellung vorzulegen. Der konsolidierte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bestätigungsvermerk, ist beigefügt. Je ein Exemplar der testierten Bilanzberichte in Langversion, beinhaltend u.a. die Teilabschlüsse der Betriebszweige, Anhang, Lagebericht, Aufgliederungen/Erläuterungen sowie Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG, wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr 01.01. 2016 bis 31.12.2016 zum Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden als gesonderte Vorlagen dem Betriebsausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat der Stadt Erftstadt zugeführt. In Vertretung (Hallstein) -2-