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Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
160 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
21.09.17, 11:52
Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum 
I.   Beschluss über die Stellungnahmen
II.  Satzungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum 
I.   Beschluss über die Stellungnahmen
II.  Satzungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum 
I.   Beschluss über die Stellungnahmen
II.  Satzungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 286/2017 3. Ergänzung Az.: 61.21-20/109 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 13.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 26.09.2017 vorberatend 17.10.2017 beschließend 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum wird, wie in den beigefügten Abwägungstabellen dargestellt, entschieden. II. Der Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, ErftstadtKöttingen, Verwertungszentrum wird gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der aufgrund des Beschlusses aus I. erforderlichen Ergänzungen des Rechtsplans, als Satzung nebst Begründung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 04.07.2017 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 109, ErftstadtKöttingen, Verwertungszentrum im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen zu schaffen. Die ursprüngliche Planung zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes auf demselben Grundstück, wurde aufgegeben. Die Erkenntnisse aus der hierfür bereits erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.08.2016 bis 05.09.2016 einschließlich wurden wie in den anliegenden Abwägungstabellen dargestellt jedoch im vorliegenden Entwurf berücksichtigt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu der vorliegenden Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 03.08.2017 bis 04.09.2017 einschließlich. Die eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind der anliegenden Abwägungstabelle zu entnehmen. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen eingegangen. Nach erfolgter Abwägung wurde der Rechtsplanentwurf um Hinweise zu Grundwassermessstellen, und Kampfmitteln ergänzt, sowie redaktionelle Änderungen an der textlichen Festsetzung zu dem Umgang mit den belasteten Böden vorgenommen. Die Begründung wurde angepasst. Der Vorhabenträger hat den Änderungen zugestimmt. Der Entwurf zur 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum kann nunmehr nebst Begründung und ökologischem Fachbeitrag als Satzung beschlossen werden. Anlagen: 01. Anlageplan 02. Entwurf zur 3. VÄ des Bebauungsplans Nr. 109, E-Köttingen, Verwertungszentrum 03. Begründung 04. ökologischer Fachbeitrag 24.04.2017 05. ökologischer Fachbeitrag 12.12.1996 06. Altlastengutachten 27.03.2015 07. Altlastengutachten 15.03.2017 08: Abwägungstabellen 09. Stellungnahmen In Vertretung -2- (Hallstein) -3-