Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
160 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
21.09.17, 11:52
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 286/2017 3. Ergänzung
Az.: 61.21-20/109
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 13.09.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
26.09.2017
vorberatend
17.10.2017
beschließend
3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum wird,
wie in den beigefügten Abwägungstabellen dargestellt, entschieden.
II.
Der Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, ErftstadtKöttingen, Verwertungszentrum wird gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2412) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der
zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der aufgrund des Beschlusses aus I. erforderlichen Ergänzungen des Rechtsplans, als Satzung nebst Begründung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 04.07.2017 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 109, ErftstadtKöttingen, Verwertungszentrum im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen zu schaffen. Die ursprüngliche Planung zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes auf
demselben Grundstück, wurde aufgegeben. Die Erkenntnisse aus der hierfür bereits erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.08.2016 bis 05.09.2016 einschließlich wurden wie in den anliegenden Abwägungstabellen dargestellt jedoch im vorliegenden Entwurf
berücksichtigt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu der vorliegenden Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit
vom 03.08.2017 bis 04.09.2017 einschließlich. Die eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind der anliegenden Abwägungstabelle zu entnehmen. Aus der Öffentlichkeit
sind keine Anregungen eingegangen.
Nach erfolgter Abwägung wurde der Rechtsplanentwurf um Hinweise zu Grundwassermessstellen,
und Kampfmitteln ergänzt, sowie redaktionelle Änderungen an der textlichen Festsetzung zu dem
Umgang mit den belasteten Böden vorgenommen. Die Begründung wurde angepasst. Der Vorhabenträger hat den Änderungen zugestimmt.
Der Entwurf zur 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum kann nunmehr nebst Begründung und ökologischem Fachbeitrag als Satzung
beschlossen werden.
Anlagen:
01. Anlageplan
02. Entwurf zur 3. VÄ des Bebauungsplans Nr. 109, E-Köttingen, Verwertungszentrum
03. Begründung
04. ökologischer Fachbeitrag 24.04.2017
05. ökologischer Fachbeitrag 12.12.1996
06. Altlastengutachten 27.03.2015
07. Altlastengutachten 15.03.2017
08: Abwägungstabellen
09. Stellungnahmen
In Vertretung
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(Hallstein)
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