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Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation in der "Peter-Schlack-Straße" und der "Pfarrer-Emunds-Straße" in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation in der "Peter-Schlack-Straße" und der "Pfarrer-Emunds-Straße" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation in der "Peter-Schlack-Straße" und der "Pfarrer-Emunds-Straße" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation in der "Peter-Schlack-Straße" und der "Pfarrer-Emunds-Straße" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation in der "Peter-Schlack-Straße" und der "Pfarrer-Emunds-Straße" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Verkehrssituation in der "Peter-Schlack-Straße" und der "Pfarrer-Emunds-Straße" in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/641-08 BE: Herr Linden Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 13/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.03.2003 25.03.2003 03.04.2003 TOP: Verkehrssituation in der „Peter-Schlack-Straße“ und der „Pfarrer-Emunds-Straße“ in Kreuzau Bezug: 1. Sitzungsvorlage vom 05.06.2002, V.-Nr. 60/2002 2. Ratsbeschluss vom 16.07.2002 I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 16.07.2002 folgenden Beschluss gefasst: 1. Zur verkehrsmäßigen Entlastung der „Pfarrer-Emunds-Straße“ und der „Peter-SchlackStraße“ bzw. zur Erreichung einer anderen verkehrsmäßigen Verteilung in dem Wohngebiet Kreuzau-Ost werden in der „Pfarrer-Emunds-Straße“ an der Einmündung „Friedhofstraße“ probeweise bis zum Ende des Jahres Absperrpfosten in erforderlichem Umfang aufgestellt. Außerdem wird an der Einmündung „Pfarrer-Emunds-Straße“ / „Von-Ketteler-Straße“ das VZ 357 StVO aufgestellt. Ob darüber hinaus noch weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verkehrsverteilung notwendig werden, wird abgewartet. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine Anordnung gemäß § 45 StVO zu beantragen.“ Aufgrund einer Verfügung des Straßenverkehrsamtes erfolgte die Sperrung am 17.09.2002. Um die durch die Sperrung zu erwartende andere Verkehrsverteilung zu ermitteln, wurden verschiedene Zählungen an den Haupteinmündungsbereichen auf die L 249 und in der Heribertstraße durchgeführt. Da eine jeweils zeitgleiche Zählung alleine aus personellen Gründen nur sehr schwer möglich ist, wurden die Zählungen sowohl vor als auch nach der Sperrung teilweise an unterschiedlichen Tagen durchgeführt. Die Zählung am 06.02.2003 erfolgte zeitgleich. Ebenfalls als Anlage beigefügt sind Verkehrszählungen, die freundlicherweise von Herrn POK Nolden (Polizei Kreuzau) am Einmündungsbereich „L 249/Heribertstraße/Peter-Schlack-Straße“ vorgenommen wurden. Bei diesen Zählungen ging es darum, einmal zu ermitteln, aus welchen Straßen in dem Wohngebiet östlich der L 249 Anlieger in der morgendlichen Hauptverkehrszeit an diesem Einmündungsbereich das Wohngebiet verlassen. Außerdem sollte dadurch der ortsfremde -2Verkehr ermittelt werden. Die Verkehrsbefragung erfolgte unmittelbar in Höhe der Aral-Tankstelle. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass derartige Befragungen vor Ort natürlich nur durch die Polizei und nicht durch die Verwaltung vorgenommen werden können. Um Missverständnissen vorzubeugen, darf ich noch anführen, dass die Zählung am 22.11.2001 unabhängig von dem Antrag der Anwohner „Peter-Schlack-Straße/Pfarrer-Emunds-Straße“ durchgeführt worden ist. Diese Zählung erfolgte seinerzeit aufgrund einer Besprechung hier im Hause im Zusammenhang mit dem Verkehrsverhalten in der Straße „Vor dem Bruch“. Es sollte seinerzeit vornehmlich ermittelt werden, wie viel ortsfremder Verkehr die L 249 bis zur AralTankstelle umfährt. Bei dieser Gelegenheit wurde natürlich auch das Fahrverhalten der Anlieger selbst mit ermittelt. Befragt wurden dabei nur die ausfahrenden Fahrzeugführer. Das Befragungsergebnis kann auch im Zusammenhang mit der nunmehr vorliegenden Verkehrssituation aufschlussreich verwendet werden. Eine weitere Befragung erfolgte nach der Sperrung am 06.02.2003. Hierbei wurden auch die einfahrenden Fahrzeuge (ohne Befragung) mit ermittelt, so dass diese (13 Verkehrsteilnehmer) im Vergleich mit der Zählung vom 22.11.2001 abgezogen werden müssen. Wie erwähnt, wurden als Zählorte der Verwaltung die 4 Haupteinmündungen gewählt, da es sich bei diesen Straßen um Zubringerstraßen (Hauptsammelstraßen) auf die L 249 handelt. Bedingt durch die Sperrung war natürlich darüber hinaus hauptsächlich von Interesse, wie sich der Verkehr zahlenmäßig nach der Sperrung in der „Friedhofstraße“ bzw. von dort abgehend auf die „Heribertstraße“ verteilen würde. Ich denke, dass es auch in Ihrem Interesse ist, seitens der Verwaltung nicht sämtliche Zahlen bzw. sich ergebende Fahrbeziehungen detailliert zu kommentieren, da dieses zu einer völligen und unnötigen „Aufblähung“ dieser Sitzungsvorlage führen würde. Außerdem bedarf es sicherlich keiner Erwähnung, dass der Verkehr in der „Peter-Schlack-Straße“ und darüber hinaus auch in der „Pfarrer-Emunds-Straße“ durch die Sperrung naturgemäß abgenommen hat. Grob zusammengefasst möchte ich allerdings Folgendes aus Sicht der Verwaltung darlegen: 1. Die größte Verkehrsbelastung an den unmittelbaren Einmündungsbereichen (ausfahrend/einfahrend) besteht im Bereich „L 249/Alte Gasse“ sowie „L 249/PeterSchlack-Straße/Heribertstraße“ (Aral-Tankstelle). Auch unter Zugrundelegung der Befragung durch die Polizei erscheint es zwischenzeitlich für den ortsfremden Verkehr uninteressant, das Wohngebiet als Schleichweg zu benutzen (Abnahme von 24 Verkehrsteilnehmer auf 1 Verkehrsteilnehmer). Letzteres erscheint mir darin begründet, dass es „unattraktiver“ ist, die „Heribertstraße“ im Gegensatz zur „PfarrerEmunds-Straße/Peter-Schlack-Straße“ zu befahren, da in der „Heribertstraße“ mehrfach eine Rechts-vor-Links-Regelung zu beachten ist. Widerlegt scheint mir durch die bewusste Zählung auch an der Einmündung „Alte Gasse/L 249“ die These, dass dort enorm viele Fahrzeuge in das Wohngebiet morgens einfahren, um die L 249 zu umfahren. Selbst wenn man die Zahl 24 vor der Sperrung als hoch bezeichnen würde, so hat sich diese, wie bereits erwähnt, zwischenzeitlich verringert. Aufgrund der Tatsache, dass die Ampelschaltung am Einmündungsbereich „L 249/Hauptstraße“ (früheres Reisebüro) umgeändert werden soll, dürfte sich dieser Zustand positiv manifestieren. Von der Sperrung negativ betroffen sind erwartungsgemäß die „Friedhofstraße“ und die „Heribertstraße“. So kann man anhand der Fahrzeugzählergebnisse von der „Friedhofstraße“ (östlicher Bereich) quasi eine durchgehende „Achse“ bilden ab dem Einmündungsbereich „Heribertstraße/Friedhofstraße“ über den Punkt „Zum Duffesbach/Heribertstraße“ bis hin zur Aral-Tankstelle. Betrachtet man sich dort die Zahlen, so fuhren vor der Sperrung 6 Fahrzeuge aus dem östlichen Bereich der „Friedhofstraße“ in -3die „Heribertstraße“ ein; somit sicherlich noch ein größerer Teil in die „Pfarrer-EmundsStraße“. Diese Zahlen haben sich auf 24 bzw. 22 erhöht. Das Ausfahrverhalten unmittelbar auf die L 249 in der „Friedhofstraße“ ist hingegen gleich geblieben. In Weiterführung hat sich offensichtlich die Fahrzeugerhöhung fortgesetzt bis hin zur AralTankstelle. Das Fahrverhalten des „Nachmittagsverkehrs“, dessen Spitzenzeiten im Zeitraum zwischen 16.00 und 18.00 Uhr liegen dürften (Zählung erfolgte im Mittelbereich 16.30 bis 17.30 Uhr), hat sich bezüglich der „Heribertstraße“ offensichtlich nicht geändert. Insgesamt ergibt sich allerdings hier, bedingt durch weniger Verkehr in Richtung „Peter-Schlack-Straße“, eine Verringerung des Gesamtverkehrs an der Ampel Aral-Tankstelle. Unabhängig von der bereits erwähnten Personalbindung in Bezug auf die Zählungen wurde auf eine Zählung nachmittags an den anderen Zählstellen verzichtet, da es für den „Schleichverkehr“ gegebenenfalls nur interessant sein dürfte, an der Aral-Tankstelle beginnend das Wohngebiet zu befahren bzw. eine Erfassung an anderen Haupteinfahrtstellen - auch im Nachhinein betrachtet - keine aussagekräftigen Ergebnisse in Bezug auf die „Nord-Süd-Achse“ „Aral-Tankstelle-Friedhofstraße-Alte Gasse“ bringen würden. Somit lässt sich festhalten, dass der Verkehr „Friedhofstraße-Heribertstraße-AralTankstelle“ in der Verkehrsspitzenzeit morgens zugenommen hat, in der Spitzenzeit nachmittags gleich geblieben ist. 2. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wären nunmehr als Alternativen die Aufhebung der Sperrung wegen Verkehrsverlagerung in die „Friedhofstraße/Heribertstraße“ oder aber die Beibehaltung der derzeitigen Regelung denkbar. Weiterhin wäre natürlich auch darüber nachzudenken, wie im seinerzeitigen Antragschreiben bereits von den Antragstellern dargelegt, weitere verkehrslenkende Maßnahmen durchzuführen. Weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen steht die Verwaltung eher skeptisch gegenüber. Zwar wäre es vorliegend durch weitere Verkehrslenkungsmaßnahmen, (z.B. Sperrpfosten, Verkehrszeichen) möglich, den Verkehr anders zu verteilen; gleichwohl wären hiermit weitere Verkehrsverlagerungen, insbesondere auch in reine Anliegerstraßen, verbunden. Es würde auch dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer „ihre“ Straße(n) nicht mehr frei wählbar befahren dürften. Ich halte dieses auch aufgrund der Zählungen verkehrsrechtlich nicht für sinnvoll. Folgt man meiner Auffassung, keine weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen durchzuführen, so wird man abwägen müssen, ob bei Beibehaltung der Sperrung dem positiven Umstand von weniger Durchgangsverkehr der Vorrang einzuräumen ist, oder aber bei einer Aufhebung der Sperrung mit dann wieder vorhandenen Vorteilen für die „Heribertstraße“ und die „Friedhofstraße“ man sich zumindest bis zur Änderung der Ampelschaltung den Durchgangsverkehr wieder in das Wohngebiet hereinholt. Denn es hat sich meines Erachtens herauskristallisiert, dass sich das Verkehrsaufkommen, insbesondere im Hinblick auf den Durchgangsverkehr, durch die Sperrung positiv entwickelt hat. 3. Ich darf noch erwähnen, dass gerade in Verkehrsspitzenzeiten (Berufsverkehr) das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer erfahrungsgemäß nahezu immer identisch ist, sieht man einmal von Ausnahmefällen, wie z.B. Ferienzeit, ab. Daraus folgt, dass die Zählergebnisse, auch wenn sie nur aus wenigen Zählungen bzw. zum Teil aus -4unterschiedlichen Zähltagen bestehen, durchaus als repräsentativ angesehen werden können. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen alleine aus personellen Gründen nicht noch mehr Zählergebnisse vorlegen kann. Wollte man mit wissenschaftlicher Akribie in einem so großen Wohngebiet alle Verkehrsströme exakt erfassen bzw. auswerten, bedürfte es sicherlich einer Vergabe an ein spezialisiertes Ingenieurbüro. Ein solches Ingenieurbüro könnte alsdann auch über Computerauswertungen (Hochrechnungen) ein Gesamtkonzept für das Wohngebiet östlich der L 249 erarbeiten. Die vorliegenden Zahlen erscheinen nach meiner Auffassung allerdings insgesamt nicht geeignet, ein derartiges Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, da sie für Verkehrssammelstraßen (zugleich natürlich auch Anliegerstraßen für die jeweils darin wohnenden Anlieger) durchaus im üblichen Rahmen liegen dürften. Dass ein Verkehrsgutachten zudem im Hinblick auf die finanzielle Situation der Gemeinde Kreuzau natürlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre, bedarf sicherlich keiner näheren Erläuterung. Lediglich wenn man die Auffassung vertritt, den Verkehr in einem solchen Wohngebiet gleichmäßiger verteilen zu müssen - dann aber mit Verkehrslenkungsmaßnahmen - käme man um ein Verkehrsgutachten (Gesamtkonzept) nicht herum. Fazit: Die vorliegenden Zählergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Sperrung insgesamt positive Auswirkungen auf den „Durchgangs-/ Schleichverkehr“ hat. Damit verbunden sind auch Einzelvorteile für die Straßen „Stegbenden“, „Vor dem Bruch“ und „Alte Gasse“, da der Schleich/Durchgangsverkehr diese Straßen im Zuge der sperrungsrelevanten Süd-Nord-Achse befährt. Sie führt aber erwartungsgemäß zu einer Mehrbelastung der „Friedhofstraße“ (östlicher Bereich ab „Heribertstraße“) sowie der „Heribertstraße“. Mit jeweils denkbaren Folgen ist nunmehr abzuwägen, die Sperrung zu belassen, sie aufzuheben oder weitere verkehrslenkende Maßnahmen zu anderen Verkehrsverteilungen durchzuführen, wobei Letztere meines Erachtens ein Gesamtkonzept im Rahmen eines Verkehrsgutachtens bedingen. Ich denke, dass es letztendlich einer politischen Entscheidung darüber bedarf und verzichte daher auf einen Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung. Anmerkung: Zum Zeitpunkt der Fertigung der Sitzungsvorlage wurde der Verwaltung eine schriftliche Eingabe aus der Heribertstraße angekündigt. Sie liegt zurzeit noch nicht vor. Die Verwaltung wird sie gegebenenfalls in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorlegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Unterschiedlich je nach endgültiger Beschlussfassung. III. Beschlussvorschlag: Auf einen konkreten Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung wird verzichtet. -5- Der Bürgermeister i.V. - Stolz - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Das angekündigte o.a. Schreiben mit Unterschriftenliste ist am 21.02.2003 bei der Verwaltung eingegangen und als Anlage noch beigefügt.