Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
62 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
22.06.17, 15:01
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Dringlichkeitsentscheidung (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 62 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 309/2017 Amt: 32 Az.: 32 Datum: 09.06.2017 gez. Erner, Bürgermeister Amtsleiter RPA BM / Dezernent Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 04.07.2017 Bemerkungen beschließend Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in Erftstadt Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 308/2017 wird gem. § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit ist geboten, da es sich um den Beschluss über eine Ladenöffnung am Feiertag, Fronleichnam, handelt. Fronleichnam ist bereits am 15.06.2017, so dass auf eine Beschlussfassung durch den Rat am 04.07.2017 nicht mehr gewartet werden konnte. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 309/2017 wird zugestimmt. Erftstadt, den 09.06.2017 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ratsmitglied