Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
62 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
22.06.17, 15:01
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 309/2017
Amt: 32
Az.: 32
Datum: 09.06.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Amtsleiter
RPA
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
04.07.2017
Bemerkungen
beschließend
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen in Erftstadt
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V 308/2017
wird gem. § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit ist geboten, da es sich um den Beschluss über
eine Ladenöffnung am Feiertag, Fronleichnam, handelt. Fronleichnam ist bereits am 15.06.2017,
so dass auf eine Beschlussfassung durch den Rat am 04.07.2017 nicht mehr gewartet werden
konnte.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 309/2017
wird zugestimmt.
Erftstadt, den 09.06.2017
(Erner)
Bürgermeister
(Zerres)
Ratsmitglied