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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Änderung der Parksituation Bonner Ring in E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
31.08.17, 12:13
Aktualisiert
31.08.17, 12:13
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 385/2017 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 05.09.2017 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Änderung der Parksituation Bonner Ring in E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Auf dem Bonner Ring im Abschnitt zwischen der Straße „An der Patria“ und der Rotbachbrücke sind beidseitig öffentliche Längsparkstreifen vorhanden. Diese dienen der Anwohnerschaft und den Gewerbetreibenden gleichermaßen zum Abstellen ihrer Kraftfahrzeuge. In den Längsparkstreifen wurden quer zur Aufstellrichtung farblich abgesetzte Pflastersteine eingelegt, wodurch einzuhaltende Parkabstände vorgegeben sind. Diese Vorgaben sind aber gesetzlich nicht zwingend einzuhalten, Verwarnungen werden vom Ordnungsamt nur ausgesprochen, wenn gleichzeitig eine Behinderung des Verkehrs damit einhergeht. Bezüglich des vermehrten Parkens von kleineren Lieferfahrzeugen auf dem Bonner Ring werde ich vereinzelt prüfen, ob die ansässigen Betriebe die notwendigen Stellplatzauflagen entsprechend ihrer Baugenehmigung erfüllt haben (Stellplätze auf ihren Grundstücken). Den vorliegenden Antrag kann ich nicht befürworten. Darüber hinaus schlage ich zusätzlich vor, das bereits bestehende Parkverbot für LKWs in einem Teilabschnitt des Bonner Rings wieder aufzuheben. Eine generelle Einschränkung des derzeit erlaubten Parkens für alle Fahrzeugarten auf dem Bonner Ring sollte nicht erfolgen, da sonst die Gefahr besteht, dass Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer häufiger als bisher auch mit größeren Fahrzeugen (LKWs, Busse, etc. ) in die angrenzenden Wohngebiete ausweichen. Mir liegen diesbezüglich bereits einzelne Beschwerden jetzt schon vor. Das von der Antragstellerin dargestellte Problem durch abgestellte LKWs vor Einfamilienhäusern würde sich voraussichtlich nach der Umsetzung des Antrages noch mehr auf die angrenzenden Wohnbereiche ausweiten. In Vertretung (Hallstein) -2-