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Beschlussvorlage GB (Wiederbestellung des Mitglieds des Vorstandes der Kreissparkasse Euskirchen, Herrn Sparkassendirektor Karl Heinz Flessau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Wiederbestellung des Mitglieds des Vorstandes der Kreissparkasse Euskirchen, Herrn Sparkassendirektor Karl Heinz Flessau) Beschlussvorlage GB (Wiederbestellung des Mitglieds des Vorstandes der Kreissparkasse Euskirchen, Herrn Sparkassendirektor Karl Heinz Flessau)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 30/2002 12.06.2002 Az.: 20/894-18 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Wiederbestellung des Mitglieds des Vorstandes der Kreissparkasse Euskirchen, Herrn Sparkassendirektor Karl Heinz Flessau Sachbearbeiter/in: Frau Kaduk Tel.: 15 - 397 Abt.: 20.1 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung ./. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag genehmigt gem. § 7 (2) e) SpkG NW den Beschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 03.06.2002, mit dem Herr Sparkassendirektor Karl Heinz Flessau für die Zeit vom 01.06.2003 bis 31.05.2008 zum Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Euskirchen wiederbestellt worden ist. Seite - 2 Begründung: Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in seiner Sitzung am 03.06.2002 Herrn Sparkassendirektor Karl Heinz Flessau gem. § 14 (2) b) SpkG NW für die Zeit vom 01.06.2003 bis 31.05.2008 wiederbestellt. Die Wiederbestellung unterliegt gem. § 7 (2) e) dem Genehmigungsvorbehalt des Kreistags. Anlage: - Verwaltungsratsbeschluss vom 03.06.2002 Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)