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Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes Köln bezüglich der Deponie der Firma Rhiem und Sohn Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
31.08.17, 12:13
Aktualisiert
31.08.17, 12:13
Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes Köln bezüglich der Deponie der Firma Rhiem und Sohn Erp) Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes Köln bezüglich der Deponie der Firma Rhiem und Sohn Erp) Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes Köln bezüglich der Deponie der Firma Rhiem und Sohn Erp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 427/2017 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.09.2017 Bemerkungen beschließend Änderung des Regionalplanes Köln bezüglich der Deponie der Firma Rhiem und Sohn Erp Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Stadt Erftstadt unterstützt die Anregung der Firma Rhiem und Sohn, den im Regionalplan Köln ausgewiesenen Bereich zur Sicherung und Abbau nichtenergetischer oberflächennaher Rohstoffe (BSAB Nr. 21 Erftstadt-Erp) im südwestlichen Bereich zu verkleinern und den restlichen Bereich des BSAB für die Folgenutzung als Deponie auszuweisen und teilt der zuständigen Planungsbehörde das gemeindliche Einvernehmen mit. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zum Regionalplanverfahren, die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen, und damit entsprechend der Ziele des Runden Tisches, die Grundlage zur Verlagerung der Werkszufahrt zu schaffen. 3. Die Stadt Erftstadt ist an einer zügigen Verfüllung auf Geländeniveau und einer zeitnahen Renaturierung des ortsnahen Bereichs der Abgrabung interessiert. Begründung: Im Zuge der Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplans Köln regt die Firma Rhiem und Sohn an, folgende Punkte in den Regionalplan aufnehmen zu lassen: Zu 1. - Den südwestlichen Bereich (Entlang der K 23) (s. Anlage) aus der Kennzeichnung BSAB herauszunehmen. Hier besteht aus Eigentümer- und Unternehmersicht kein Abgrabungsinteresse mehr. Damit rückt der Abgrabungsbereich weiter vom Siedlungsbereich ab. - Den Gesamtbereich des BSAB (s. Anlage) mit der Folgenutzung als Deponie der Deponieklasse I (Oberirdische Deponie für nicht gefährliche Abfälle, die einen sehr geringen organischen Anteil enthalten können, ohne besonderen Überwachungsbedarf) darzustellen. Für den Teilbereich 1 entspricht diese Darstellung dem aktuellen Genehmigungsstand; für die Teilbereiche 2 und 3 stellt sie eine Erweiterung der bisherigen Deponie dar. Der jetzt vorhandene Deponieraum reicht-aufgrund der aktuellen Entwicklung der Bautätigkeit- nur noch für 3-5 Jahre und füllt die Laufzeit des zukünftigen Regionalplanes nicht aus. Aufgrund Anpassungen der Gesetzeslage sowie des Entsorgungsbedarfs erscheint die Erweiterung der Deponiemenge erforderlich. - Die bisher im Teilbereich 1 untergebrachten Anlagen zur Durchführung des Abbaubetriebes (Kiesaufbereitung) und des Deponiebetriebes (Eingangskontrolle, Waage, Halle zum Bauschuttrecycling) sollen im Zuge des Abbaufortschritts in Tieflage in die Teilbereiche 2 und 3 verlagert werden. Dies stellt auch die Grundlage für eine weiter nördlich gelegene und damit von der Ortslage Erp abrückende Verlagerung der Zufahrt zur Abgrabung/Deponie dar. Im Regionalplan soll hier das Planzeichen ‚Abfallbehandlungsanlagen‘ mit der Einschränkung auf Anlagen, die der Aufbereitung von Bauschutt zu Recyclingbaumaterialien und damit der Reduktion der zu deponierenden Restmenge dienen, aufgenommen werden. Zu 2. Die jetzige Darstellung im Flächennutzungsplan (Abgrabung und Deponie) der Stadt Erftstadt umfasst bisher nicht das gesamte im Regionalplan dargestellte BSAB. Hier wäre der FNP an die Darstellung im Regionalplan anzupassen. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Abgrabungs- und Deponiefläche um ca. 17 ha. (Teilfläche 3) Die parallel zum Regionalplanverfahren erfolgende Einleitung des Flächennutzungsplanverfahrens ist auch erforderlich, damit nach einer Regionalplanänderung die Maßnahmen zügig umgesetzt werden können. Sie ist damit Grundlage des weiteren Abrückens der Abfallbehandlungsanlagen vom Siedlungsrand des Stadtteils Erp und zu einer im Rahmen des Runden Tisches angeregten Verlegung der Kiesgruben- und Deponiezufahrt aus dem Eingangsbereich des Stadtteils Erp. Zu 3. Im südlichen Bereich der vorhandenen Abgrabung, direkt anschließend an die geplante Ausweisung als Gewerbegebiet- wird ebenfalls ein –bisher noch nicht verfüllter Teil (jetzige Zufahrt in die Grube) aus dem BSAB- und Deponiebereich herausgenommen. Die Firma Rhiem und Sohn beantragt für diesen Bereich eine Zulassung als eingeschränkte Boden- und Bauschuttdeponie. Die Verfüllung dieses Bereiches ist für den ortsnahen Abschluss der Abgrabung/Deponie und zur Sicherung einer entsprechenden Renaturierung zwingend erforderlich. Die Stadt Erftstadt legt gro- -2- ßen Wert auf eine zeitnahe Umsetzung der Verfüllung und Renaturierung dieser ortsnahen Abgrabungs- und Deponiebereiche. Ein Vertreter der Firma Rhiem und Sohn steht während der Ausschusssitzung für Rückfragen zur Verfügung. In Vertretung (Hallstein) -3-