Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
31.08.17, 12:13
Aktualisiert
31.08.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 427/2017
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.08.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
14.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Änderung des Regionalplanes Köln bezüglich der Deponie der Firma Rhiem und Sohn
Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Erftstadt unterstützt die Anregung der Firma Rhiem und Sohn, den im Regionalplan
Köln ausgewiesenen Bereich zur Sicherung und Abbau nichtenergetischer oberflächennaher Rohstoffe (BSAB Nr. 21 Erftstadt-Erp) im südwestlichen Bereich zu verkleinern und den restlichen Bereich des BSAB für die Folgenutzung als Deponie auszuweisen und teilt der zuständigen Planungsbehörde das gemeindliche Einvernehmen mit.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zum Regionalplanverfahren, die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen, und damit entsprechend der Ziele des Runden Tisches, die Grundlage zur Verlagerung der Werkszufahrt zu schaffen.
3. Die Stadt Erftstadt ist an einer zügigen Verfüllung auf Geländeniveau und einer zeitnahen Renaturierung des ortsnahen Bereichs der Abgrabung interessiert.
Begründung:
Im Zuge der Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplans Köln regt die Firma Rhiem und Sohn
an, folgende Punkte in den Regionalplan aufnehmen zu lassen:
Zu 1.
-
Den südwestlichen Bereich (Entlang der K 23) (s. Anlage) aus der Kennzeichnung BSAB herauszunehmen. Hier besteht aus Eigentümer- und Unternehmersicht kein Abgrabungsinteresse
mehr. Damit rückt der Abgrabungsbereich weiter vom Siedlungsbereich ab.
-
Den Gesamtbereich des BSAB (s. Anlage) mit der Folgenutzung als Deponie der Deponieklasse I (Oberirdische Deponie für nicht gefährliche Abfälle, die einen sehr geringen organischen
Anteil enthalten können, ohne besonderen Überwachungsbedarf) darzustellen. Für den Teilbereich 1 entspricht diese Darstellung dem aktuellen Genehmigungsstand; für die Teilbereiche 2
und 3 stellt sie eine Erweiterung der bisherigen Deponie dar. Der jetzt vorhandene Deponieraum reicht-aufgrund der aktuellen Entwicklung der Bautätigkeit- nur noch für 3-5 Jahre und
füllt die Laufzeit des zukünftigen Regionalplanes nicht aus. Aufgrund Anpassungen der Gesetzeslage sowie des Entsorgungsbedarfs erscheint die Erweiterung der Deponiemenge erforderlich.
-
Die bisher im Teilbereich 1 untergebrachten Anlagen zur Durchführung des Abbaubetriebes
(Kiesaufbereitung) und des Deponiebetriebes (Eingangskontrolle, Waage, Halle zum Bauschuttrecycling) sollen im Zuge des Abbaufortschritts in Tieflage in die Teilbereiche 2 und 3
verlagert werden. Dies stellt auch die Grundlage für eine weiter nördlich gelegene und damit
von der Ortslage Erp abrückende Verlagerung der Zufahrt zur Abgrabung/Deponie dar. Im Regionalplan soll hier das Planzeichen ‚Abfallbehandlungsanlagen‘ mit der Einschränkung auf Anlagen, die der Aufbereitung von Bauschutt zu Recyclingbaumaterialien und damit der Reduktion der zu deponierenden Restmenge dienen, aufgenommen werden.
Zu 2.
Die jetzige Darstellung im Flächennutzungsplan (Abgrabung und Deponie) der Stadt Erftstadt umfasst bisher nicht das gesamte im Regionalplan dargestellte BSAB. Hier wäre der FNP an die
Darstellung im Regionalplan anzupassen. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der Abgrabungs- und Deponiefläche um ca. 17 ha. (Teilfläche 3)
Die parallel zum Regionalplanverfahren erfolgende Einleitung des Flächennutzungsplanverfahrens
ist auch erforderlich, damit nach einer Regionalplanänderung die Maßnahmen zügig umgesetzt
werden können. Sie ist damit Grundlage des weiteren Abrückens der Abfallbehandlungsanlagen
vom Siedlungsrand des Stadtteils Erp und zu einer im Rahmen des Runden Tisches angeregten
Verlegung der Kiesgruben- und Deponiezufahrt aus dem Eingangsbereich des Stadtteils Erp.
Zu 3.
Im südlichen Bereich der vorhandenen Abgrabung, direkt anschließend an die geplante Ausweisung als Gewerbegebiet- wird ebenfalls ein –bisher noch nicht verfüllter Teil (jetzige Zufahrt in die
Grube) aus dem BSAB- und Deponiebereich herausgenommen. Die Firma Rhiem und Sohn beantragt für diesen Bereich eine Zulassung als eingeschränkte Boden- und Bauschuttdeponie. Die
Verfüllung dieses Bereiches ist für den ortsnahen Abschluss der Abgrabung/Deponie und zur Sicherung einer entsprechenden Renaturierung zwingend erforderlich. Die Stadt Erftstadt legt gro-
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ßen Wert auf eine zeitnahe Umsetzung der Verfüllung und Renaturierung dieser ortsnahen Abgrabungs- und Deponiebereiche.
Ein Vertreter der Firma Rhiem und Sohn steht während der Ausschusssitzung für Rückfragen zur
Verfügung.
In Vertretung
(Hallstein)
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