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Beschlussvorlage (Erstellen eines Konzeptes für Freiflächensolaranlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
31.08.17, 12:13
Aktualisiert
09.03.18, 15:01
Beschlussvorlage (Erstellen eines Konzeptes für Freiflächensolaranlagen) Beschlussvorlage (Erstellen eines Konzeptes für Freiflächensolaranlagen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 421/2017 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 25.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 14.09.2017 Bemerkungen beschließend Erstellen eines Konzeptes für Freiflächensolaranlagen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt als Ergänzung zum gültigen Flächennutzungsplan die Nutzungsmöglichkeit für Solarenergie mittels Freiflächensolaranlagen zu ermitteln. Begründung: Der am 06.07.2016 beschlossene Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ermöglicht unter 10.2-5 (Ziel Solarenergienutzung) die Inanspruchnahme von Freiraum zur Nutzung der Solarenergie (Freiflächensolaranlagen) entlang von Fernstraßen und Schienenwegen überregionaler Bedeutung. Erftstadt verfügt mit den Autobahnen A 1, A 61 und A 553 über eine Gesamtautobahnlänge von über 20 Kilometern. Ein Großteil direkt angrenzender Flächen ist potentiell zur Nutzung durch Freiflächensolaranlagen geeignet. Für zwei Bereiche (Gymnich und Friesheim/Niederberg) liegen ent- sprechende Anfragen vor. Sie sind in der beigefügten Übersicht dargestellt. Um –ähnlich wie bei der Nutzung der Windenergie- eine gesamtstädtisch abgestimmte Flächeninanspruchnahme zu ermöglichen- ist es sinnvoll, zur Steuerung der Anlagen ein Gesamtkonzept zu erstellen und in einem Flächennutzungsplanänderungsverfahren zu bündeln. Konkrete Planungen für einzelne Anlagen können dann aufbauend auf dem Gesamtkonzept in verbindliche Bauleitplanungen umgesetzt werden. Die grundsätzliche Zielvorgabe der bevorzugten Nutzung von Dachflächen zur Nutzung von Solarstrom (Fotovoltaik) und Solarwärme (Solarthermie) bleibt davon unberührt. In Vertretung (Hallstein) -2-