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Sitzungsvorlage (24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
207 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
30.11.15, 14:20
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Sitzungsvorlage (24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 27.11.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 453/2015 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 03.12.2015 TOP Ergebnisse 24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich Anlg.: 20/22 14 SD.Net Beschlussentwurf: „Der Stadtrat beschließt folgende 24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich: Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1 !“ Begründung: In der Vorlage 453/2015 zur Gebührenkalkulation bei der Abfallbeseitigung habe ich darauf hingewiesen, dass die Entsorgungs- und Verwertungsgebühren des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) für 2016 zum Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation noch nicht vorlagen. Am 27.11.2015 hat nun die Verbandsversammlung des ZEW die Gebühren für 2016 beschlossen. Danach bleiben die tonnageabhängigen Gebühren unverändert. Die Grundgebühr erhöht sich allerdings von bisher 9,79 €/Einwohnergleichwert auf 11,84 €/EWG. Für die Stadt Jülich bedeutet das Mehraufwendungen in Höhe von knapp 72.000 €. Damit errechnet eine weitere, über die ursprüngliche Kalkulation hinausgehende Gebührenerhöhung für die Restmüllgefäße. Die Gebühren für die Biotonnen bleiben hiervon unberührt. Letztlich errechnen sich die folgenden, neuen Gebührensätze 2016: Gefäß Gebühr 2015 Gebühr laut bisheriger Kalkulation Gebühr neu mehr gegenüber 2015 mehr gegenüber 2015 in % mehr gegenüber bisheriger Kalkulation 60-l-Rest 100,44 € 102,36 € 105,48 € 5,04 € 5,02 % 3,12 € 80-l-Rest 123,12 € 129,12 € 133,20 € 10,08 € 8,19 % 4,08 € 120-l-Rest 167,64 € 181,92 € 187,92 € 20,28 € 12,10 % 6,00 € 240-l-Rest 310,44 € 341,88 € 354,00 € 43,56 € 14,03 % 12,12 € 1,1-cbm-Rest wL 2.762,76 € 2.961,72 € 3.073,32 € 310,56 € 11,24 % 111,60 € 1,1-cbm-Rest 14tL 1.391,28 € 1.490,04 € 1.545,72 € 154,44 € 11,24 % 55,68 € 4,50 € 4,50 € 4,60 € 0,10 € 2,22 % 0,10 € 70-l-Beistellsack Eine überarbeitete Gebührenkalkulation ist ebenso beigefügt wie eine neue Änderungssatzung. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 453/2015 1. Ergänzung Seite 2